Wettbonus in der Schweiz – klein, befristet, nicht auszahlbar

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

In der Schweiz ist der Wettbonus kein Geschenk, sondern eine Bewilligungssache: Seit dem Geldspielgesetz darf kein Veranstalter Gratisspielguthaben oder Gratiswetten herausgeben, ohne dass die Aufsicht vorher zustimmt. Diesen Satz sollte jeder lesen, bevor er den Rest liest. Er erklärt, warum die beiden bewilligten Schweizer Veranstalter mit Aktionsguthaben, Quotenboosts und Kombiboosts arbeiten und warum die grossen Neukundenpakete, die man von ausländischen Seiten kennt, hier gar nicht auftauchen können. Ein Bonus senkt keine Marge, er zahlt keine Quote aus und er hebt keine Verlustlimite auf. Was er kostet, steht in den Bedingungen, und genau dort schauen wir hin.

Ein roter Luftballon schwebt an einer dünnen Schnur über einer Sommerwiese, der Himmel dahinter ist klar.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und belohnt Wetten mit mindestens vier Auswahlen bei einer Mindestquote von jeweils 1.50.

Stand: 29. Oktober 2026; die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und die Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.

Was in der Schweiz überhaupt erlaubt ist – und was es den Spielenden kostet

Der Rahmen ist eng, und er ist nicht verhandelbar. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht bei der ESBK: Die kontrolliert Casinos, nicht Sportwetten. Wer das verwechselt, verwechselt zwei Bewilligungen und zwei Regime, und in der Praxis heisst das, dass eine Casinolimite nie eine Wettlimite ist und umgekehrt.

Ein Brunnen auf einem Altstadtplatz zwischen Sandsteinfassaden, nasses Kopfsteinpflaster nach einem Regenschauer.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10'000.

Für die Durchführung braucht es zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel. Wichtiger als die Formalie ist der Satz, der daran hängt: Eine Bewilligung nach dem BGS gilt nur in der Schweiz. Daraus folgt die ganze Marktstruktur. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und das sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was ein Schweizer auf dem Handy findet, ist nicht bewilligt – dazu später mehr, denn der Umgang mit diesen Seiten ist selbst eine Kostenfrage.

Was gewettet werden darf, ist ebenfalls begrenzt: nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, und die ist abschliessend. Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste steht, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie dort steht, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste führt keine Eckball- und keine Kartenmärkte, und eine Esport-Sektion gibt es darin nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Wer denkt, die Bewilligungsgrenze sei das Problem der Anbieter, irrt. Sie ist das Problem des Spielenden, und zwar als Auswahlproblem. Zwei Veranstalter, ein geschlossenes Sport- und Wettartenspektrum, das ist die ganze legale Auswahl. Der Vorteil, den man dafür bekommt, ist nicht klein: eine geprüfte Identität, ein Spielerkonto pro Person, Schutzmechanismen und ein Rechtsweg in der Schweiz. Nur ist das kein Bonus. Es ist die Gegenleistung für ein Angebot, das schmaler ist als alles, was im Ausland beworben wird.

Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, eine harte Grenze

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Erreichbar ist das Angebot nicht überall. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; dieses Gebiet ist das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer in Genf wohnt, kommt dort nicht hinein.

Die andere Hälfte gehört der Loterie Romande. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Ein Konto braucht Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Gebiet. Das ist keine Formalie, sondern die erste Kostengrenze des ganzen Themas: Der bewilligte Markt ist geografisch geteilt, und wer umzieht, wechselt unter Umständen den Veranstalter.

Beide fahren ein eigenes Spielerkonto. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das klingt nach Aufwand, und es ist Aufwand. Es ist aber auch der Grund, warum es in der bewilligten Schweizer Welt keine anonyme Wette gibt: keine Ausweisdaten, kein Wettschein.

Weiter ist die Rede nie von «Lizenz» – in der Schweiz heisst das Bewilligung. Veranstalterbewilligung, Spielbewilligung. Die Begriffe sind nicht austauschbar, und wer in Foren nach einer «Schweizer Lizenz» eines ausländischen Anbieters sucht, sucht etwas, das es in dieser Form nicht gibt.

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss eigener Angabe nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss eigener Angabe nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss eigener Angabe nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss eigener Angabe nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss eigener Angabe nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss eigener Angabe nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss eigener Angabe nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss eigener Angabe nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die zweite Zeile dieser Tabelle ist die wichtigste: eine Bewilligung irgendwo auf der Welt entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Sie schützt nicht, sie begründet keinen Anspruch, und sie macht aus einer Wette auf einer ausländischen Seite kein bewilligtes Grossspiel.

Was illegal ist und wer dafür bezahlt

Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat. Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist die einzige.

Die schlechte steht im Kleingedruckten des Verfahrens. Setzt sich eine Behörde gegen einen Anbieter durch, können Einsätze und Gewinne im Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Wer also auf einer nicht bewilligten Seite gewinnt, hat einen Guthabenstand, aber keinen gesicherten Anspruch darauf. Dazu kommt, was überhaupt nicht existiert: keine Schweizer Spielsperre, die dort greifen würde, kein Schweizer Rechtsweg, keine Fair-Play-Kontrolle, keine Stelle, an die man sich wenden könnte. Es gibt in der Schweiz übrigens kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an solche Seiten blockieren würden. Wer glaubt, die Bank fange das ab, glaubt an einen Mechanismus, den es nicht gibt.

Was gegen unerlaubte Anbieter wirklich läuft, ist eine Zugangssperre. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – die Gespa nennt dieses Domain-Hopping selbst und nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home; auch bet365 führt sie auf der Liste. Wer heute auf eine dieser Seiten will, findet sie morgen unter einer anderen Adresse. Das ist kein Zufall, sondern ein Geschäftsmodell, und es ist der Punkt, an dem die Rechnung des Auslandsangebots endgültig kippt: Die Spielregeln, auf die man sich dort verlässt, kann man nicht nachlesen, weil die Seite übermorgen woanders steht.

Es gibt deshalb keine bequeme Antwort in dieser Frage. Bewilligt heisst voller Schweizer Schutz, aber auch zwei Anbieter, ein geschlossenes Sport- und Wettartenspektrum, Wohnsitzpflicht und Ausweiskontrolle. Nicht bewilligt heisst ein grösseres Sortiment und weniger Kontrolle, aber keinen Schweizer Schutz, keinen Rechtsweg und im Zweifel eingezogene Gewinne. Wer eine dieser beiden Seiten per se für die sichere Wahl hält, hat die zweite Hälfte der Rechnung nicht gelesen.

Spielerschutz: die Grenzen, die auch bei einer Aktion stehen

Limiten in der Schweiz sind keine staatlich verordneten Zahlen, sondern Werte, die der Spielende selbst setzt. Das ist der entscheidende Unterschied zu Regimen, in denen eine Behörde eine Einzahlungsgrenze vorgibt. Es gibt hier keine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze. Der Veranstalter muss aber verlangen, dass man Höchstwerte für Einsätze oder Verluste setzt, und zwar für Tag, Woche oder Monat.

Bei Swisslos steht das konkret vor der ersten Sporttip-Teilnahme: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz sieht für die Erhöhung 24 Stunden vor, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an – eine Frist, die dem Impuls die Spitze nimmt und den Abend, an dem man die Limite hochsetzen will, zur Wartezeit macht. Genau so soll es sein. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Linie Betrag oder Frist
Verlustlimiten Swisslos Sporttip 1, 7 und 30 Tage; Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000
Erhöhung einer Verlustlimite sofort bei Senkung, erst nach 72 Stunden bei Erhöhung
Freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich
Einzahlungen Loterie Romande höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage
Wallet-Guthaben Loterie Romande höchstens CHF 10’000
Spielguthaben-Kauf bei Swisslos mindestens CHF 20; in 30 Tagen höchstens CHF 10’000; nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt
Auszahlung an PostFinance Pay direkte Bestätigung in der PostFinance App

Diese Tabelle ist der Ort, an dem der Vergleich der beiden Anbieter wirklich stattfindet. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Grenzen sind also vergleichbar hoch, und genau das ist der Punkt: Sie liegen weit über dem, was ein normaler Spieler einzahlt, und sie schützen damit in erster Linie vor dem Kontrollverlust, nicht vor dem Missgeschick.

Als Zahlungsart für das Aufladen des Swisslos-Spielkontos nennt Swisslos PostFinance Pay, bestätigt direkt in der PostFinance App. Auszahlungen laufen bei Swisslos so: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das ist keine Randnotiz. Wer Aktionsguthaben gewinnt, gewinnt Spielguthaben, und Spielguthaben ist eine andere Währung als Geld auf dem Konto – auch wenn der Bildschirm denselben Frankenbetrag anzeigt.

Bei der Loterie Romande liegt es ähnlich: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Hier zeigt sich der eigentliche Vorteil der bewilligten Anbieter: Die Konten laufen auf den eigenen Namen, und es gibt keine anonymen Auszahlungen. Genau deshalb funktioniert dort auch keine Auszahlung an eine fremde Adresse.

Spielsperre: das Register, das wirklich greift

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die stärkste Schutzfunktion des ganzen Systems, und sie ist der Grund, warum die Schweizer Regelung ihre eigene Härte hat: Wer sich sperrt, sperrt sich überall.

Nach dem BGS werden überschuldete oder suchtgefährdete Personen sowie Selbstsperren in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen erfasst. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer sich sperrt und es später bereut, bekommt das Geld nicht zurück. Das ist die härteste Kante des Spielerschutzes, und sie ist beabsichtigt.

Zahlen, die niemand gern hört: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle an der Verkaufsstelle ist also nichts, worauf man sich verlassen sollte. Der Online-Zugang ist über die Ausweiskontrolle strenger, aber auch dort ist die Registrierung nur so gut wie die Daten, die man hochlädt.

Limiten und Sperren sind übrigens nicht an Bedingungen geknüpft. Eine laufende Verlustlimite gilt auch dann, wenn Aktionsguthaben im Spiel ist. Eine Aktion ist keine Ausnahme von einer Limite, und wer das anders liest, hat die Bedingungen nicht gelesen. Der Bonus ist eine Marketingentscheidung des Veranstalters, die Limite ist eine Schutzentscheidung des Spielenden – und sie stehen nicht auf derselben Ebene.

Gratisspielguthaben, Gratiswette, Kombiboost: was wertvoll aussieht und was es kostet

Kommen wir zum Kern des Themas. Zuerst die Begriffe, weil mit ihnen das meiste Unheil beginnt. Ein Gratisspielguthaben ist die gesetzliche Bezeichnung und lebt im BGS. Eine Gratiswette oder Freiwette ist der Marktbegriff. Ein Bonus in diesem Sinn ist also kein Bargeld. Er ist ein Guthaben mit Verfallsdatum, Bedingungen und einer sehr engen Grenze: Der Einsatz einer Gratiswette wird beim Gewinn nicht zusammen mit dem Gewinn zurückgezahlt. Wer das einmal verinnerlicht hat, rechnet anders.

Dass es in der Schweiz überhaupt Gratisaktionen gibt, hat einen Grund, den man wissen muss: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer eine Werbung sieht, sieht also nicht die Grosszügigkeit eines Anbieters, sondern eine bewilligte Ausnahme. Die Beträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den jeweiligen Spielbedingungen – es gibt keine allgemeine Bonusregel, an der man sie messen könnte.

Wie eine Aktion aussieht, wenn sie durch die Aufsicht geht

Das klarste Beispiel sind die Patinoires. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Lesen wir das langsam, weil es die ganze Mechanik enthält. Zehn Franken. Sieben Aktionstage. Sieben Tage Frist pro Code. Dreissig Tage Gültigkeit. Siebentausend Stück im Ganzen. Und nicht auszahlbar. Der reale Wert liegt damit nicht bei CHF 10, sondern bei dem, was sich mit einem Guthaben anstellen lässt, das man verbrauchen muss. Wer dieses Guthaben auf eine Wette mit Quote 2.00 setzt und gewinnt, bekommt den Gewinn – aber nicht den Einsatz zurück. Bei einer Gratiswette ist der Einsatz kein Teil der Auszahlung; er verschwindet im Moment der Platzierung. Der Gewinn von CHF 20 abzüglich des nicht zurückgezahlten Einsatzes von CHF 10 ergibt CHF 10 auf dem Konto. Aus «CHF 10 geschenkt» werden so zehn Franken, die man erst zurückgewinnen muss, bevor die Aktion überhaupt etwas wert ist.

Das ist kein Betrug, und die Loterie Romande behauptet auch nicht das Gegenteil. Es ist die Konstruktion, und man sollte sie kennen.

Und dann ist da noch das Samstagsproblem: 7 Aktionstage für 7’000 Guthaben, verbreitet in den Stadien der National League. Wer die Aktion mitbekommt, hat die Wette längst gespielt. Wer sie verpasst, verpasst sie ganz.

Der Kombiboost: die Grenze, an der die Aktion steht oder fällt

Für diesen Boost gelten Online-Wetten auf Prematch-, Live- und Systemereignisse, wobei jeweils mindestens vier Auswahlen mit einer Quote von 1.50 oder höher kombiniert werden müssen. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Bevor wir rechnen, die Bedingung, die man leicht überliest: Es ist der Nettogewinn, der erhöht wird, nicht der Einsatz. Wer CHF 10 auf eine Kombination mit Gesamtquote 4.00 setzt, hat einen Nettogewinn von CHF 30 und eine Rückzahlung von CHF 40. Bei vier Voraussagen kommen 5 % auf die CHF 30 dazu, also CHF 1.50. Der Boost bringt in diesem Fall anderthalb Franken. Bei fünfzehn Voraussagen mit 100 % kommen CHF 30 dazu, und die Rückzahlung verdoppelt sich auf CHF 80. Der Hebel liegt also nicht im Boost, sondern in der Zahl der Voraussagen – und die ist die eigentliche Hürde.

Rechnen wir es mit einem eigenen Beispiel durch. Illustrativ, nicht als zitierte Quote: vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und ein Einsatz von CHF 10.

Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten: 1.60 mal 1.70 ergibt 2.72, mal 1.80 ergibt 4’896, mal 2.00 ergibt 9’792. Bei einem Einsatz von CHF 10 beträgt die mögliche Rückzahlung also CHF 97.92, der Nettogewinn CHF 87.92. Bei vier Voraussagen sind es 5 % auf diesen Nettogewinn, und die Anhebung des Swisslos-Systems ist der Auszahlungsmechanismus – der Bonus auf den Nettogewinn liegt damit in der Grössenordnung von rund CHF 4.30. Die Rückzahlung steigt entsprechend auf etwa CHF 102.30.

Dasselbe Muster, dieselbe Rechnung, ein anderer Massstab. Wo vier Voraussagen aus einer Summe von rund CHF 98 eine solche von rund CHF 102 machen, fehlen auf der anderen Seite genau die Merkmale, die einen grossen Willkommensbonus ausmachen: kein Freibetrag von mehreren Hundert Franken, keine Verdopplung der Einzahlung, kein Guthaben, das man als Bargeld missverstehen könnte. Wer den Boost mit einem Neukundenpaket vergleicht, vergleicht eine Anhebung des Gewinns mit einem Guthaben – und das sind zwei verschiedene Sachen.

Apropos Quote und Marge. Der Quotenschlüssel beschreibt den Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt, und wird als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes gerechnet; die Marge ist 100 % minus Quotenschlüssel. Diese Rechnung gilt für jeden Markt, bei Swisslos wie auswärts, und ein Bonus ändert an ihr nichts. Der Boost erhöht den Gewinn eines Wettscheins – die Marge ist in jeder Quote schon eingebaut, und sie bleibt eingebaut.

Und dann die Bedingungen, die schnell zuschlagen. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer also während des Spiels aussteigt, tauscht den Boost gegen Sicherheit – und der Boost ist dann einfach weg, ohne Ersatz.

Zwei weitere Punkte zum Kombiboost, die in keiner Werbung stehen. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Boost verlangt vier Voraussagen, nicht vier unabhängige Ereignisse – die Bet-Builder-Funktion entscheidet, ob die Kombination überhaupt gültig ist. Und: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, erhält die Voraussage in einer Kombinationswette Quote 1.00. Aus vier Voraussagen werden dann drei, und der Kombiboost fällt unter vier. Die Stufe, für die man gebaut hat, ist im Auszahlungsmoment vielleicht nicht mehr da.

Was wetten überhaupt kostet

Der Kombiboost selbst kostet kein Geld. Die Wette, in die er eingebettet ist, kostet Geld, und das ist der Punkt, an dem die Rechnung von der Aktionslogik auf die normale Wettlogik umschwenkt. Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der letzte Teilsatz ist ein Geschenk der Transparenz – er sagt, dass die letzte Rundung gegen den Spielenden läuft. Bei CHF 102.30 fällt das nicht ins Gewicht, bei einem Systemwetten-Portfolio über Hunderte Wetten schon.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur für Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Cash-Out ist also kein Werkzeug, sondern ein Angebot ohne Zusage – und wer ihn nutzt, zahlt die Differenz zum möglichen Gewinn als Preis für Sicherheit.

Wenn ein Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird, verfällt er zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Diese beiden Zahlen gehören zusammen, und beide sind Fristen, die man im Alltag verliert. Das ist die stillste Kostenposition des ganzen Themas: kein Abzug, kein Auszahlungslimit, nur die eigene Nachlässigkeit, und der Anspruch fällt weg.

Wettanbieter mit Wettbonus im Vergleich: nicht der beworbene Betrag zählt

Ranglisten zu Bonusaktionen leiden an einem eingebauten Fehler: Sie sortieren nach dem Betrag, der am lautesten beworben wird, und nicht nach dem, was davon übrig bleibt. Ein Angebot über mehrere Hundert Franken, das an eine Quote von mindestens 2.00 und einen Umsatz von x-Mal gebunden ist, ist weniger wert als ein Boost über wenige Franken, der an eine einzelne Voraussage gebunden ist. Diese Rangfolge gewichtet deshalb nach der Transparenz der Bedingungen und nach der Dauer der Aktionen, nicht nach der Höhe der beworbenen Summe. Und der zweite Massstab ist die Rechtsstellung, weil sie darüber entscheidet, was überhaupt einklagbar ist.

Die zweite Regel dieser Liste ist unpopulär, aber notwendig: Ausländische Seiten werden beschrieben, nicht empfohlen. Wir nennen sie als das, was sie sind – ohne Schweizer Bewilligung, mit den Folgen, die im Abschnitt zur Rechtslage stehen. Wer eine davon wählt, wählt bewusst einen anderen Rechtsrahmen.

Swisslos Sporttip: der Boost, der an vier Voraussagen hängt

Swisslos bietet sein Angebot über Sporttip an, im Swisslos-Vertragsgebiet, und die bewilligte Aktion ist der Kombiboost. Der gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten, setzt eine Mindestanzahl von vier Auswahlen mit einer Quote von je 1.50 voraus und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Dazu kommen Quoten- und Profitboosts, online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, je einmal nutzbar pro Wettenden, ebenfalls limitiert.

Die Begleitumstände sind wichtiger als die Prozentsätze. Der Mindestquote von 1.50 nimmt man zur Kenntnis, und dann bemerkt man, dass sie vier Mal erfüllt werden muss. Der Boost belohnt also nicht den mutigen Tipp, sondern den breiten Wettschein. Bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 ist die Wahrscheinlichkeit, dass alle eintreffen, auf einem Niveau, bei dem die 100 % den Schein nur selten erhöhen werden. Wer den Boost als Ertragsstrategie begreift, hat die Struktur nicht verstanden.

Was Swisslos auf der Habenseite hat, ist der Spielerschutz, der nirgends sonst in dieser Liste steht. Die Verlustlimiten von 1, 7 und 30 Tagen sind vor der ersten Teilnahme zu setzen, die Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen gilt ohne Aufhebung vor Fristablauf, und eine unbefristete Spielsperre landet in einem schweizweiten Register, das auch Casinos einschliesslich Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein umfasst. Die Einzahlungswege PostFinance Pay, Einzahlungsschein und Online-Zahlungsmöglichkeit sind keine Nebensache: Ein Zahlungsweg, der auf dem Konto läuft, ist ein Zahlungsweg, der nachvollziehbar ist.

Wo das Angebot seine Grenze hat, ist ebenso klar. Cash-Out ist nur vollständig möglich, ohne Teilauszahlung, nicht für jeden Markt garantiert und tiefer als der mögliche Gewinn; der Boost verfällt bei einem Cash-Out. Wer das Spiel gern steuert, statt es laufen zu lassen, zahlt bei Swisslos für diese Steuerung doppelt: einmal über den verfallenden Boost und einmal über den Cash-Out-Abschlag.

Loterie Romande Jouez Sport: das Guthaben, das nie auszahlbar ist

Die Loterie Romande fährt mit Jouez Sport dasjenige Modell, das dem Wortsinn von Gratisspielguthaben am nächsten kommt. In der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief, erhielt, wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, die drei Wochen gültig und nicht auszahlbar waren.

Die Zahlen erzählen die Aktion selbst. Siebentausend Guthaben, verteilt auf sieben Tage, das ist ein knapper Vorrat für einen ganzen Markt. Die dreissig Tage Gültigkeit sind grosszügig, gemessen an anderen Bedingungen, aber sie sind eine Frist. Und die Tatsache, dass das Guthaben nicht auszahlbar ist, macht aus dem Angebot ein Spielguthaben und kein Geld. Der Gewinn daraus geht auf das Spielerkonto: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber hinaus auf die angegebene IBAN.

Ihre Grenzen setzt die Loterie Romande hoch an: Einzahlungen auf das Spielerkonto höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben höchstens CHF 10’000. Für den durchschnittlichen Spieler sind das theoretische Grenzen, und genau deswegen sagt diese Zahl mehr über das Regime als über den einzelnen Spieler: Der Schutz gegen hohe Einzahlungen liegt beim BGS, nicht in einer fixen Obergrenze, und die Limiten der Anbieter sind das, was der Anbieter zu geben bereit ist.

Die Aktionsdichte ist der weiche Punkt. Eine Aktion an sieben Tagen im Winter, verbreitet in den Stadien der National League – das ist eine Marketingmassnahme mit regionaler Reichweite, und sie erreicht genau den, der ohnehin ins Stadion geht. Wer die Westschweizer Ligen nicht verfolgt, bekommt von dieser Aktion unter Umständen nichts mit. Das ist keine Kritik an der Aktion, sondern an der Vorstellung, dass ein Bonusangebot etwas sei, das man einfach abholt.

Bettilt, FortuneJack, Cloudbet, MrXbet, HornetBet, Sportuna, BDMBet, Interwetten: die Gruppe ohne Schweizer Bewilligung

Die acht folgenden Namen stehen hier mit derselben Bewertung, weil sie in der Schweiz alle in derselben Rechtsstellung sind: ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Eine Bewilligung, die eine dieser Seiten gemeldet hat, ist nicht erstellt; und selbst wenn sie bestünde, hätte sie in der Schweiz keine Wirkung, weil eine Bewilligung nach dem BGS nur in der Schweiz gilt und nichts anderes als eine Schweizer Bewilligung diesen Markt öffnet.

Was damit fehlt: die Verbindung zum Schweizer Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg, jede Schweizer Aufsicht. Und was dazukommen kann: die Sperrliste. Beitilt, FortuneJack, Cloudbet, MrXbet, HornetBet, Sportuna und BDMBet wie auch Interwetten können mit ihren Domains auf der Sperrliste der Gespa landen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die Liste ist seit dem 3. September 2019 in Betrieb und umfasste Ende 2025 671 Domains; blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Interwetten und Bet-at-Home nennt die Gespa selbst als Beispiele für dieses Domain-Hopping, und auch bet365 steht auf der Liste.

Für den einzelnen Spieler heisst das: Eine Seite, die heute erreichbar ist, kann morgen über eine andere Adresse laufen, und die Bedingungen, auf die man sich verlassen hat, sind nirgends archiviert und nirgends durchsetzbar. Dazu kommen zwei Steuerfolgen, die man kennen sollte. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist der Gegensatz zur Regelung bei Schweizer Grossspielen, bei denen ein Gewinn unterhalb des Steuerfreibetrags einkommenssteuerfrei bleibt. Wer auf einer ausländischen Seite gewinnt, gewinnt also steuerlich anders, nicht nur rechtlich.

Die Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Das ist der Grund, warum diese acht Namen hier keine Empfehlung bekommen und warum jede Seite, die sie doch empfiehlt, ein wirtschaftliches Interesse hat, das sie nicht offenlegt.

Anbieter Bewilligungsstatus
Swisslos Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung

Die rechtliche Grundlage des Wettbonus in der Schweiz

Es lohnt sich, die Regel, die alles erklärt, an einer Stelle vollständig zu lesen. Das BGS gilt seit dem 1. Januar 2019, online-Sportwetten sind darin ein Grossspiel, und die Aufsicht führt die Gespa. Für die Durchführung braucht es eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel, und beide gelten nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Mehr ist nicht erlaubt, unabhängig davon, wie viele Bewilligungen in Curaçao, Malta oder Deutschland existieren.

Ein Stapel flacher Kieselsteine liegt am Seeufer in der Morgendämmerung, das Wasser ist spiegelglatt.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Für die Aktionen ist ein anderer Artikel entscheidend: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Diese eine Regel erklärt, was in der Schweiz möglich ist und was nicht. Sie erklärt, warum es diese Seite mit den grossen Neukundenpaketen hier nicht gibt. Sie erklärt, warum ein Schweizer Anbieter mit einem Quotenboost arbeitet, wo ein ausländischer mit einer Einzahlungsverdopplung wirbt. Und sie erklärt, warum die Aktionen in der Schweiz fast immer in die Kategorie «Guthaben» fallen, das nicht auszahlbar ist – denn ein Gratisguthaben, das man in Geld umwandeln könnte, wäre wirtschaftlich eine Auszahlung ohne Einzahlung.

Die Werbung selbst unterliegt ebenfalls Regeln: Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Eine Sperrstunde für Werbung gibt es nicht – diese Massnahme existiert im Schweizer Recht nicht, und wer sie in einer Anbieterbeschreibung findet, findet Marketing. Was es gibt, ist die Zustimmungspflicht für Gratisaktionen und die Strafbarkeit der Werbung für unerlaubtes Glücksspiel.

Die legitime Fassung einer Aktion ist damit eng umrissen: ein bewilligter Veranstalter, eine bewilligte Aktion, ein Betrag im Rahmen der Zustimmung, ein Guthaben mit Frist und ohne Auszahlbarkeit, und Bedingungen, die man nachlesen kann, weil die Seite eine Bewilligung hat und die Bedingungen dort bleiben. Wer eine Aktion auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung findet, findet dieselbe Mechanik ohne die Bewilligung dahinter – und ohne die Instanz, die den Text prüfen würde.

Häufig gestellte Fragen

Welche Wettboni bieten Swisslos und Loterie Romande an?

Swisslos arbeitet mit dem Kombiboost, der vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 verlangt und den Nettogewinn um 5 bis 100 % erhöht, sowie mit Quoten- und Profitboosts, die nur einmal pro Wettenden nutzbar sind. Die Loterie Romande gibt in Promotionsaktionen Gratisspielguthaben heraus, etwa CHF 10 in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades». Beide Formen sind an Bedingungen gebunden und nicht auszahlbar.

Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip, und ab welcher Mindestquote greift er?

Er erfordert online mindestens vier Kombinationen mit einer Quote von jeweils 1.50. Die Erhöhung betrifft den Nettogewinn und steigt mit der Anzahl Voraussagen von 5 % auf 20 %, 40 % und 100 %. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Warum gibt es in der Schweiz weniger und kleinere Wettboni als bei ausländischen Seiten?

Weil Gratisspiele und Gratisguthaben hier die vorherige Zustimmung der Gespa brauchen und nur zwei Veranstalter zugelassen sind. Diese Aufsicht erteilte 2025 insgesamt 32 Zustimmungen, 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das begrenzt jede Aktion auf einen bewilligten Rahmen aus Guthaben, Frist und Betrag.

Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn mit ausbezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette oder einem Gratisspielguthaben wird der Einsatz nicht zusammen mit dem Gewinn zurückgezahlt. Fällt ein Gewinn an, enthält die Auszahlung nur den Gewinnanteil. Genau deshalb liegt der reale Wert eines solchen Angebots tiefer als der beworbene Betrag, auch wenn derselbe Frankenbetrag auf dem Bildschirm steht.

Verändert ein Bonus die Marge, die in jeder Quote steckt?

Nein. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den der Markt zurückzahlt, und die Marge ist 100 % minus diesem Anteil. Diese Rechnung steckt in jeder Quote, unabhängig von jedem Bonus und bei jedem Anbieter. Ein Boost erhöht den Gewinn eines einzelnen Wettscheins, nicht die Rückzahlungsquote des Marktes.

Sind Gewinne aus einer Bonuswette steuerpflichtig, und was gilt für den Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus Schweizer Grossspielen, zu denen Sportwetten zählen, sind bis zum Steuerfreibetrag je nach Kanton einkommenssteuerfrei; der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nachdem er 2025 bei CHF 1’070’400 lag. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Eine Steuer auf Einsätze gibt es nicht. Für den eigenen Fall ist die kantonale Steuerverwaltung die richtige Auskunft.

Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»