Sportwetten im Quotenvergleich: Zwei Bewilligungen, eine Marge und der Preis der Sicherheit
Datenstand: 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und die Veranstalterunterlagen von Swisslos und Loterie Romande.

Wer zwei Quoten nebeneinanderlegt und die höhere nimmt, glaubt, eine Entscheidung getroffen zu haben. In der Schweiz ist diese Entscheidung enger, als sie aussieht: Es gibt genau zwei Veranstalter, die überhaupt eine Bewilligung haben, und sie teilen sich das Land nach Sprachregionen auf. Der eine darf im Kanton Zürich nicht anbieten, die andere nicht im Kanton Bern. Ein Vergleich der Quoten ist hier also kein Marktüberblick, sondern eine Gegenüberstellung von zwei Anbietern, die sich geografisch fast nicht überschneiden — und daneben steht eine lange Reihe ausländischer Seiten, die höhere Zahlen versprechen und dafür nichts von dem mitbringen, was eine Schweizer Bewilligung ausmacht.
Das ist die Rechnung, um die es auf diesen Seiten geht: Was kostet die höhere Quote, und was kostet die Bewilligung? Der eine Preis steht in Prozent auf jedem Wettschein, ohne dass ihn jemand ausdruckt. Der andere steht in der Wohnsitzpflicht, in einer geschlossenen Liste erlaubter Sportarten und darin, dass ausländische Wettscheine im Streitfall niemanden in Bern interessieren. Beides lässt sich beziffern, sobald man weiss, wo man hinschauen muss.
Rechtslage: Warum ein Quotenvergleich hier zwei Anbieter umfasst
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) ordnet sie in Art. 3 lit. c und e ein, und die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Wer jetzt an die Eidgenössische Spielbankenkommission denkt, liegt falsch: Die ESBK beaufsichtigt Kasinos, nicht Sportwetten. Für einen Betrieb braucht es zwei Bewilligungen — eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS) — und eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Diese Beschränkung ist keine Marktlücke, die jemand übersehen hätte; sie ist gewollt. Dahinter steht der Gedanke, dass der Reinertrag gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zufliesst (Art. 125 BGS). Und weil es nur zwei gibt, gibt es auch keine Liste weiterer Bewilligungen — die Gespa veröffentlicht bloss die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.
Rechtslage der beiden Bewilligungen: Sitz, Gebiet, Pflichten
Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die sogenannte IKV 2020. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Diese Kantone bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer in Genf wohnt, kann dort kein Konto eröffnen.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch hier gilt: Das Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Gebiet, wie Art. 47 Abs. 3 VGS für den Wohnsitz in der Schweiz und die Praxis der Veranstalter für das engere Gebiet verlangen.
Für die Rechtslage bei einer Online-Registrierung heisst das konkret: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und pro Person genau eine Registrierung. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist kein Papierkram, den man umgeht, sondern der Mechanismus, an dem die Beschränkung auf zwei Veranstalter überhaupt hängt. Ohne Identitätsprüfung wäre die Gebietsgrenze eine Zeile Prosa.
Was in der Schweiz überhaupt bewettet werden darf
Die zugelassene Offerte ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste, die in der Fassung vom 10. September 2026 gilt (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettkämpfe ebenso. Rangwetten finden sich nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergebens, und einen Esport-Abschnitt hat sie nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Nur Sportereignisse. Wer von einem ausländischen Anbieter kommt, wo sich auf alles Mögliche wetten lässt, merkt hier zuerst, wie viel Auswahl die Bewilligung kostet — und merkt es an der Quote, weil ein enger Markt mit zwei Veranstaltern weniger Wettbewerbsdruck auf den Preis bedeutet.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine Entscheidung hat, die ihm das erlaubt. Das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt; es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und wird hier auch nur so beschrieben. Zu virtuellen Sportarten ist die Rechtslage nicht etabliert, dazu lässt sich nichts sagen. Esports erscheint schlicht nicht auf der Gespa-Liste.
Ausländische Seiten: höhere Quoten, kein Rechtsschutz
Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das ist der ganze Satz, und er erklärt mehr als jede Quotentabelle. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach der Rechtsauffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Von Fairplay-Kontrolle oder Schutz ganz zu schweigen: Es gibt sie nicht.
Dazu kommt die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping, ein Vorgang, den die Gespa selbst mit den Namen Interwetten und Bet-at-Home belegt und bei dem sie bet365 als auf der Liste stehend nennt. Wer eine gesperrte Seite über einen neuen Domainnamen erreicht, hat keinen Anbieter mit Schweizer Bewilligung gefunden, sondern eine gesperrte Adresse in einer neuen Schreibweise.
Und die Zahlungswege: Schweizer Banken und Kartensysteme blockieren Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten nicht. Es gibt in der Schweiz kein Instrument dafür. Wer das Gegenteil annimmt, verlässt sich auf einen Schutz, der nicht existiert. Bewilligte Veranstalter zahlen Gewinne und Guthaben ausserdem nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers aus (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und Kredit an Spielende wird nicht gewährt (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Verantwortungsvolles Spielen: Der Preis der höheren Quote
Die Werbung für eine höhere Quote verschweigt den zweiten Teil des Satzes. Eine Quote ist ein Preis, und ein höherer Preis auf dasselbe Ereignis bedeutet in der Regel eine geringere Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit durch den Anbieter oder einen anderen Umgang mit Risiko. Beides ist nicht identisch mit einem besseren Angebot für den Wettenden. Der Quotenvergleich, den diese Marktlage erlaubt, kann eine Verlustlimite nicht ersetzen, und er kann nicht verhindern, was er selbst begünstigt: mehr Einsatz, mehr Wetten, mehr Gelegenheit, eine Grenze zu überschreiten.
Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat
In der Schweiz gibt es keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze. Die Höchstwerte kommen von den Spielenden selbst. Der Veranstalter muss verlangen, dass für Einsätze oder Verluste Tages-, Wochen- oder Monatslimiten gesetzt werden (Art. 87 VGS); eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung greift nach dem Gesetz nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande ziehen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden für die Erhöhung vor.
Bei Sporttip sieht das konkret so aus: Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten. Die 72 Stunden sind die interessante Zahl. Sie sind der Preis dafür, dass niemand in einer Verlustnacht die Grenze einfach hochdreht — und genau deshalb spürt man sie in dem Moment, in dem man sie am wenigsten mag.
Die Spielsperre und das schweizweite Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Kasinos einschliesslich Online-Kasinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist keine Liste bei einem einzelnen Anbieter; es ist die eine Stelle, an der eine Entscheidung gegen das Spielen tatsächlich durchgehalten wird. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Ein freiwilliger Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Das ist eine der wenigen Regeln in diesem Feld, die unbequem ist, weil sie wirkt.
Zahlen aus den Testkäufen der Gespa 2025 zeigen, wie weit die Kontrolle an der Verkaufsstelle trägt: In 47,5 % von 200 Fällen wurde an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstelle als sicheren Ort beschreibt, hat diese Zahl nicht gelesen. Online greift die Altersgrenze von 18 Jahren (Gespa) und der Ausschluss Minderjähriger (Art. 72 BGS) sauberer als am Schalter.
Wo der Quotenvergleich aufhört zu helfen
Ein Vergleich zeigt Preise. Er zeigt nicht, was eine Wette mit dem eigenen Monatsbudget macht. Das ist das eigentliche Kostenargument dieser Seiten: Wer 200 Franken im Monat für Wetten vorsieht und eine Verlustlimite von 300 Franken setzt, hat die Limite in einem schlechten Lauf erreicht, bevor der Monat halb vorbei ist. Die Limite ist dann keine Bremse, sondern eine Nachricht, die zu spät kommt. Wer seine Limite stattdessen an dem misst, was er tatsächlich verlieren kann, ohne dass der Haushalt wackelt, braucht die zweite Hälfte dieses Absatzes nicht mehr.
Zum Steuerlichen, weil es oft falsch erzählt wird: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Eine typische Wette liegt weit darunter: kein Einkommenssteueranteil, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, doch die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Diese Angaben sind allgemeiner Natur; für den eigenen Fall ist die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung zuständig.
Wettmärkte und Quoten: Wie aus zwei Zahlen ein Preis wird
Eine Quote ist der Faktor, mit dem der Einsatz multipliziert wird. Sporttip rechnet den Gewinnbetrag als Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist, rundet das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Diese zweite Rundung ist der Punkt, an dem ein Vergleich konkret wird: Bei einem Einsatz von CHF 20 und einer Quote von 2,10 ergibt das einen Gewinnbetrag von CHF 42. Zwischen CHF 42 und CHF 41.95 entscheiden fünf Rappen, und sie entscheiden systematisch nach unten. Bei einer einzelnen Wette ist das nichts. Über ein Jahr mit vielen Wetten ist es eine stille Gebühr, die kein Wettschein ausweist.
Wie eine Quote gelesen wird
Hinter jeder Quote steht eine eingebaute Wahrscheinlichkeit. Wer 1 durch die Quote teilt, erhält den Anteil, den der Anbieter diesem Ausgang zurechnet. Bei 1.90 sind das rund 52,6 %. Addiert man die Kehrwerte aller Ausgänge eines Marktes, kommt mehr als 100 % heraus — und dass es mehr ist, ist die Marge. Sporttip gibt die Einzelwette und die Kombiwette als Grundformen vor, dazu die Systemwette und die Livewette; auf der Gespa-Liste stehen die Märkte, die überhaupt zugelassen sind. Je weniger Märkte zugelassen sind und je weniger Anbieter sie stellen, desto weniger Bewegung kommt in diese Zahlen. Die Quote ist in der Schweiz kein Verhandlungsergebnis zwischen zwanzig Buchmachern, sondern das Ergebnis einer Kalkulation bei zwei Veranstaltern.
Die Marge: Was der Anbieter von jedem Franken behält
Rechnen wir es an einem illustrativen Markt, nicht an einem gestellten Preis: ein Zwei-Weg-Markt zu je 1.90. Die Kehrwerte sind 1 ÷ 1.90 = 0,5263 zweimal, zusammen 1,0526. Der Auszahlungsanteil ist 1 ÷ 1,0526, also rund 95 %, und die Marge ist 100 % minus diesem Anteil, also rund 5 %. Bei diesem Markt bleiben dem Anbieter von jedem eingesetzten Franken im Durchschnitt etwa fünf Rappen. Die Zahl ist eine Bandbreite, keine Konstante: Sie liegt bei einem Zwei-Weg-Markt mit symmetrischen Quoten in dieser Gegend, fällt bei weniger knappen Quoten und steigt, sobald mehr Ausgänge im Markt sind und sich deren Kehrwerte stapeln. Ein Markt mit drei Ausgängen zu je 3.00 trägt eine deutlich grössere Marge als einer mit zwei Ausgängen zu je 1.90, obwohl beide Male alle Ausgänge gleich behandelt aussehen. Das ist der Grund, weshalb eine Quotenübersicht ohne Angabe des Marktes wenig wert ist: 2.10 auf einen Sieg und 2.10 auf ein Handicap sind zwei verschiedene Preise für zwei verschiedene Margen.
Und weil die Marge in jedem Ausgang steckt, ist die «beste Quote» kein Zustand, sondern ein Moment. Wer morgen dieselbe Begegnung ansieht, findet andere Zahlen. Ein Vergleich kann zeigen, welcher der beiden Veranstalter in einem bestimmten Markt näher an der Nullmarge liegt. Er kann nicht zeigen, welcher dauerhaft besser ist, weil keiner von beiden es ist.
Gewinn, Gesamtquote und die Rechnung bei Kombinationen
Bei einer Kombination multiplizieren sich die Quoten der Voraussagen zu einer Gesamtquote. Vier Voraussagen zu 1.50 ergeben 1.50 × 1.50 × 1.50 × 1.50 = 5,06 als Gesamtquote; aus CHF 10 Einsatz werden bei vollem Erfolg CHF 50.60 vor der Rundung. Der Reiz liegt auf der Hand, der Preis weniger: Die eingebauten Wahrscheinlichkeiten multiplizieren sich genauso. Aus vier Ausgängen, denen der Anbieter je rund zwei Drittel zurechnet, wird eine Kombination, die nach dieser Rechnung in weniger als einem Fünftel der Fälle aufgeht. Die Marge wird nicht grösser, aber sie fällt auf jeden dieser Fälle an. Wer häufig kombiniert, zahlt diesen Preis häufiger als jemand, der einzeln wettet.
Der Sporttip-Kombiboost setzt genau hier an. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Sprung zwischen vier und sieben Voraussagen ist der eigentliche Inhalt dieser Staffel: Von 5 % auf 20 % zu kommen, verlangt drei zusätzliche richtige Voraussagen — jede davon ein eigenes Risiko, und alle fünfzehn Stufen zusammen eine Kombination, die kaum jemand je erreicht. Der Boost verdoppelt einen Gewinn, den es fast nie gibt. Das ist keine Kritik an der Funktion, aber es ist die Perspektive, aus der man sie lesen sollte: Der 4er-Boost ist die realistische Stufe, die 15er-Stufe ist die, von der die Werbung spricht.
Daneben stehen Quotenboosts und Profitboosts. Beide gelten nur online, Quotenboosts nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettende Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Verlangt man mitten im Lauf einen Cash-Out, verfällt der Boost. Der Cash-Out ist damit nicht nur eine Ausstiegsmöglichkeit, er ist eine Entscheidung gegen einen Teil des Preises, den man gerade bekommen hat.
Cash-Out, Livewetten und der vorzeitige Ausstieg
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der angebotene Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Er muss auch nicht für alle Wetten angeboten werden.
Das ist der vollständige Preis des vorzeitigen Ausstiegs: Man bekommt Liquidität, und man zahlt sie mit der Differenz zum möglichen Gewinn plus einer nicht garantierten Verfügbarkeit. Wer bei drohendem Verlust aussteigt, verkleinert den Einzelverlust und vergrössert die Zahl der Wetten, die er abgerechnet hat. Bei Livewetten gilt ausserdem: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann der Veranstalter Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer während eines laufenden Angriffs auf den Ticker schaut und klickt, klickt in ein Fenster, in dem die Quote 1.00 bereits auf ihn wartet.
Ein Detail, das Kombinationen betrifft: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt der Veranstalter irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht.
Wenn ein Ereignis ausfällt
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — im Rahmen eines Turniers gelten dessen eigene Regeln —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Die Kombination verliert damit eine ihrer Stufen, und der Rest läuft weiter. Wer eine Viererkombination wegen eines abgesagten Spiels auf drei Stufen schrumpfen sieht, versteht die Kombiboost-Staffel besser als jeder Werbetext: Die vier Voraussagen, die den Boost ausgelöst haben, sind nicht mehr alle da.
Eine weitere Frist, die man einmal lesen sollte: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Einordnung im Quotenvergleich: Zwei Bewilligungen, zehn Namen
Ein Vergleich in der Schweiz hat zwei Ebenen, die man nicht vermischen darf. Auf der ersten stehen die zwei Veranstalter, die Sportwetten anbieten dürfen. Auf der zweiten stehen ausländische Marken, denen Schweizer Spielende begegnen; sie sind hier als Referenz aufgeführt, an denselben Kriterien gemessen und jeweils als «ohne Schweizer Bewilligung» gekennzeichnet. Jede Darstellung hält die beiden Gruppen auseinander. Eine ausländische Marke ist weder legal noch sicher, nur weil sie liquide aussieht, und die Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist strafbar (Art. 74 Abs. 3 BGS, Bussen bis CHF 500’000 nach Art. 131 BGS).
Die zweite Ebene hat eine Eigenschaft, die manchem Leser neu sein wird: Die ausländischen Marken unterscheiden sich in dieser Übersicht in fast nichts. Für keine von ihnen ist eine Bewilligung festgestellt, keine ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und bei keiner gibt es einen Schweizer Rechtsweg. Das ist keine Auslassung, sondern das Ergebnis eines Blicks auf dieselben acht Namen. Wer dort nach dem feinen Unterschied sucht, sucht eine Zahl, die es in einem Bewilligungsvergleich nicht gibt.
Die folgende Übersicht ordnet die zehn Namen nach Bewilligungsstatus, verantwortlicher Veranstalterin und dem Zugang, den ein Konto tatsächlich voraussetzt.
| Wettanbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin beziehungsweise gemeldete Lizenz | Zugangsvoraussetzung |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 | Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, ab 18 Jahren |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne | Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone, ab 18 Jahren |
| N1 Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Konto ohne Schweizer Wohnsitzpflicht; kein Anschluss an das Sperrregister |
| Fezbet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Konto ohne Schweizer Wohnsitzpflicht; kein Anschluss an das Sperrregister |
| AmunRa | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Konto ohne Schweizer Wohnsitzpflicht; kein Anschluss an das Sperrregister |
| Betify | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Konto ohne Schweizer Wohnsitzpflicht; kein Anschluss an das Sperrregister |
| 1Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Konto ohne Schweizer Wohnsitzpflicht; kein Anschluss an das Sperrregister |
| Rollbit | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Konto ohne Schweizer Wohnsitzpflicht; kein Anschluss an das Sperrregister |
| Unibet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Konto ohne Schweizer Wohnsitzpflicht; kein Anschluss an das Sperrregister |
| 1xBet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Konto ohne Schweizer Wohnsitzpflicht; kein Anschluss an das Sperrregister |
Was die Tabelle nicht zeigen kann: dass die beiden bewilligten Häuser sich geografisch fast ausschliessen und deshalb für die meisten Lesenden nur eines davon überhaupt erreichbar ist. Wer im Kanton Zürich wohnt, hat in diesem Vergleich faktisch einen Anbieter, nicht zwei. Das ist die engste Stelle der ganzen Marktlage, und sie erklärt, weshalb ein Quotenvergleich unter Schweizer Veranstaltern oft darin endet, dass man die eigene Quote nicht wählen kann, sondern nimmt.
Der Zugang zu einem Wettanbieter ist mehr als eine Adresse. Bei den bewilligten Schweizer Angeboten gelten klare Regeln: Auszahlungen erfolgen ausschliesslich auf ein Konto auf den eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS), Identitätsprüfungen sind gesetzlich verankert, und pro Person ist nur ein Konto erlaubt (Art. 47–52 VGS). Minderjährige sind online strikt ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, spart sich diese Hürden, setzt aber sein Geld einem anderen Risiko aus: Im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rechtsweg, keine Fairplay-Kontrolle und die Gefahr, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Wer dies ignoriert, schaut nur auf die Quote, nicht auf das Angebot.
Grundlagen: Was ein Quotenvergleich leisten kann — und was er kostet
Wer zum ersten Mal zwei Quoten nebeneinanderlegt, sucht die grössere Zahl. Das ist die richtige erste Näherung und die einzige, die ohne Zusatzwissen funktioniert. Alles Weitere ist Arbeit: dieselbe Begegnung, derselbe Markt, derselbe Zeitpunkt. Eine Quote ohne diese drei Angaben ist keine Quote, sondern eine Zahl.

Der Nutzen eines Vergleichs ist in der Schweiz deshalb begrenzt, aber nicht null. Bewilligte Anbieter dürfen Gratisspielguthaben oder Gratiseinsätze nicht ohne vorherige Zustimmung der Gespa anbieten (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Der Blick in die eigenen Bedingungen des Veranstalters bleibt deshalb erste Pflicht: Beträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus dessen eigenen Regeln. Eine Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS); ein Werbeverbot nach Tageszeit gibt es nicht.
Was ein Vergleich dagegen zeigen kann, ist der Umgang mit dem Preis über Zeit. Ob ein Boost die Marge zurückholt, die der Markt trägt, ob eine Quote im Vergleich zum eigenen Vortag höher steht, ob ein Live-Markt sich bewegt: Das sind Fragen an dieselbe Quelle bei zwei Zeitpunkten. Die Behauptung, eine Quote sei heute die beste, ist morgen eine andere Behauptung. Deshalb sind Momentaufnahmen mit Datum das Einzige, was in einem Quotenvergleich wirklich trägt — und jede Zahl ohne Datum ist eine Meinung mit Ziffern.
Die Einordnung zum Schluss ist unbequem, aber sie gehört hierher: In der Schweiz konkurrieren um einen Wettschein zwei Veranstalter, deren Gebiete sich kaum überlappen, unter einer geschlossenen Liste erlaubter Sportarten und Märkte, mit Limiten, die sie selbst setzen und jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern können. Diese Enge ist der Preis der Bewilligung, und die Bewilligung ist der Preis der Sicherheit. Der Vergleich der beiden lohnt sich für den, der wissen will, welche Quote in welchem Markt näher an der Nullmarge liegt und wie teuer ein Boost wirklich ist. Er lohnt sich nicht für den, der hofft, hier ein Schlupfloch zu finden: Es gibt keines, und die acht ausländischen Namen in der Übersicht sind der Beweis dafür, nicht die Alternative.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip im Quotenvergleich: Der einzige Zugang für die Deutschschweiz
Zwei Bewilligungen, ein Vertragsgebiet, ein Produktname: Sporttip ist für Lesende aus den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, aus dem Tessin und aus Liechtenstein faktisch der einzige bewilligte Anbieter, den sie überhaupt erreichen. Das ist kein Vorteil, den Swisslos sich erarbeitet hätte; es ist die Folge einer Marktordnung. Der Vorteil, der daraus für den Wettenden entsteht, ist ein anderer: Er muss nicht zwischen Schutz und Bewilligung wählen.
Die Einsatzspanne reicht von CHF 1 bis CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bis CHF 10’000 für eine Systemwette. Der Höchsteinsatz ist damit eine Angabe mit Bedingung: Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei einem Vergleich der Quoten heisst das, dass die Spanne für die meisten Lesenden ohnehin irrelevant nach oben ist — eine Systemwette über CHF 10’000 setzt voraus, dass das Wallet überhaupt so weit gefüllt ist, und dafür gelten eigene Grenzen.
Genau dort wird es für einen Quotenvergleich interessant: Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Spielkonto bietet Swisslos unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Diese Grenzen sind der Grund, weshalb ein grosser Einzelgewinn nicht als Guthaben durch den Anbieter wandert: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Beträge darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Die Auszahlung selbst hat einen Preis, den man kennen sollte. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer sein Guthaben also in kleinen Scheiben abräumt, zahlt ab der dritten Überweisung, und wer mit Promotionsguthaben spielt, kann diesen Teil nie abheben. Wer umgekehrt alle ein bis zwei Auszahlungen im Jahr sammelt, kommt mit zwei kostenlosen Überweisungen aus — weshalb die Anzahl der Auszahlungen hier zu einer Frage des Takts wird, nicht des Angebots.
Was das Produkt an Funktionen mitbringt, ist im Verhältnis zu den beiden Zahlen oben grosszügig: Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, ausschliesslich online und nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung. Die Zustellung der regulären Spielzeit ist dabei nicht selbstverständlich: Sie umfasst die reguläre Spieldauer, im Fussball also die 90 Minuten, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Kombination auf dem Ergebnis eines K.o.-Spiels baut und die Verlängerung mitdenkt, liegt nach diesen Regeln falsch.
Und eine Zeile, die kein Quotenvergleich aufnimmt, die aber über die Kosten jeder Teilnahme entscheidet: Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei einem Anbieter, dessen Angebot nur Sportereignisse umfasst, ist das die direkteste Form von Fairplay-Kontrolle im ganzen Feld — und der Grund, weshalb die Bewilligung nicht nur eine Formalie ist.
Fazit: Die Bewilligung ist hier mehr wert als die Quote. Wer in der Deutschschweiz wohnt und eine Sportwette in der Schweiz platzieren möchte, kommt an Sporttip nicht vorbei, und das ist weniger Einschränkung als Klarheit: zwei Gratis-Auszahlungen im Jahr, volle Spielerschutzinstrumente, ein schweizweites Sperrregister, dafür keine Wahl bei den Märkten und fünf Rappen Rundung am Gewinn.
Loterie Romande Jouez Sport: Dasselbe Recht, andere Zahlen bei Einsatz und Gewinn
Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, erreicht mit Jouez Sport den zweiten bewilligten Anbieter — und damit die zweite Hälfte der Schweizer Quotenlandschaft. 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende sind die Infrastruktur hinter einem Produkt, dessen Zahlen in zwei Punkten deutlich anders stehen als beim Deutschschweizer Gegenstück.
Der Mindesteinsatz beträgt online CHF 2; in Verkaufsstellen sind es CHF 3, für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Das ist die untere Kante des Minimalbetrags, die einen Vergleich interessant macht: Wo CHF 2 statt CHF 1 verlangt werden, ist eine Wette mit einem Franken Einsatz gar nicht möglich, und kleine Testwetten zur Sondierung einer Quote fallen weg. Der Weg über die Verkaufsstelle kostet zusätzlich einen Franken Aufschlag und nimmt einem die Online-Funktionen — ein Preis, der bei Kleinstbeträgen prozentual schwerer wiegt als bei einem Zwanziger.
Nach oben ist die Grenze dafür selbsterklärend knapp: CHF 500 für eine einzelne oder kombinierte Wette. Wer CHF 500 auf eine Dreierkombination setzt, braucht dafür bei einer Mindestquote von 1.10 für die Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi — die Quote darf ausserdem 100’000 nicht übersteigen — und rechnet mit einem Höchstgewinn von CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette, während alle Gewinne eines Multiples zusammen auf CHF 1’000’000 begrenzt sind. Die Obergrenze des Gewinns ist damit keine abstrakte Zahl: Bei einer Kombination aus zehn Voraussagen lässt sich rechnerisch ein höherer Betrag zusammenstellen, als ausbezahlt wird. Eine Kombiwette umfasst bei Jouez Sport zwei bis zehn Voraussagen.
Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos: Swiss sports-betting permit for a Grossspiel, Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa, veranstaltet von der Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande. Das Wohnsitzerfordernis in einem der sechs Kantone ist die Kehrseite derselben Medaille, die bei Swisslos das Vertragsgebiet abschliesst: Wer umzieht, verliert das Konto, das er in der einen Sprachregion hatte, und muss es in der anderen neu eröffnen. Für einen Quotenvergleich unterwegs heisst das schlicht, dass die beiden bewilligten Anbieter für einen einzelnen Haushalt keine Alternative zueinander sind, sondern zwei Institutionen mit getrennten Territorien.
Fazit: Der Franken Mindesteinsatz, der hier fehlt, und die CHF 500 als Obergrenze für eine Einzelwette markieren ein Produkt, das für mittlere Einsätze gebaut ist und für grosse Einzelwetten nicht gedacht wurde. Wer in der Westschweiz wohnt und in dieser Grössenordnung ohnehin spielt, findet hier dieselbe Bewilligung wie im Osten des Landes, mit einem Höchstgewinn, der pro Kombination klar benannt ist.
N1 Bet: Der Name ohne Schweizer Papier
Kein Schweizer Permit. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine Bewilligung dieses Anbieters ist nicht festgestellt, und sie hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS). Damit fehlt der Anschluss an das Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Wer diese Zusammenfassung liest und denkt, sie gelte für jeden Auslandsnamen in dieser Liste und nicht für ein bestimmtes Produkt, hat sie richtig gelesen. Ein Quotenvergleich, der einen ausländischen Anbieter über die bewilligten stellt, stellt in Wahrheit eine Zahl neben einen Rechtsrahmen, und die zwei Dinge zählen nicht dasselbe.
Fazit: Der Eintrag steht hier, weil ein Vergleich diese Gruppe sichtbar machen soll. Er ist kein Eintrag mit Schweizer Bewilligung, und die Sperrliste kann ihn jederzeit treffen.
Fezbet: Höhere Zahlen, dünnere Grundlage
Kein Schweizer Permit. Eine Bewilligung ist nicht festgestellt und hätte hier keine Wirkung (Art. 4 BGS); der Anschluss an das Schweizer Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg fehlt ebenfalls, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Was ein solcher Anbieter mitbringt, ist in der Regel derselbe Vorteil und derselbe Nachteil: grössere Auswahl und oft lebhafter bewegte Zahlen. Was nicht mitkommt, ist der Rahmen, an den die Schweizer Bewilligung gebunden ist.
Fazit: Für den Vergleich der Zahlen auf dem Wettschein eine eigene Zeile, für den Vergleich des Rechtswegs eine leere. Das genügt, um die Reihenfolge hier zu bestimmen.
AmunRa: Der Eintrag ohne Schweizer Rückweg
Kein Schweizer Permit. Nur die beiden Veranstalter mit Bewilligung dürfen Sportwetten in der Schweiz organisieren; der Anschluss an das Sperrregister fehlt, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Was bewilligte Anbieter in der Schweiz über den Preis hinaus bieten, sind die Instrumente: Verlustlimiten, die vor der ersten Teilnahme gesetzt werden müssen, eine Spielsperre mit Eintrag in ein schweizweites Register, Auszahlungen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen. Keines dieser Elemente hängt an einer Zentrale im Ausland, und keines davon lässt sich dort beanspruchen.
Fazit: Derselbe Zugang zu einem grossen Wettprogramm, dieselbe Abwesenheit von Schutzmechanismen, die in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Wahl zwischen beiden ist keine Quotenfrage, sondern eine Frage dessen, was im Konfliktfall passiert.
Betify: Eine weitere Adresse ohne Schweizer Bewilligung
Kein Schweizer Permit. Eine Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS), wenn sie überhaupt besteht; eine Veranstalterbewilligung für dieses Land ist nicht festgestellt. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste möglich.
Wer wissen will, ob ein Name auf der Liste steht, muss sich die veröffentlichte Sperrliste ansehen und nicht das Impressum der Seite. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Das ist die einzige belastbare Zuordnung, die dieser Vergleich für ausländische Adressen anbieten kann.
Fazit: Ohne Bewilligung bleibt die Quote eine Zahl ohne Rechtsfolge in der Schweiz. Wer die Domain trotzdem aufruft, übernimmt die gesamte Abwicklung selbst.
1Bet: Gleiche Ausgangslage, gleiche Folgen
Kein Schweizer Permit. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine Bewilligung dieses Anbieters ist für die Schweiz nicht festgestellt, die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS gesperrt werden.
Der Vergleich mit den bewilligten Häusern fällt hier nicht wegen der Quote aus, sondern wegen der Punkte, die eine Quote nicht abbildet: Verlustlimiten mit 72-stündiger Sperrfrist bei einer Erhöhung, ein schweizweites Sperrregister, das auch Kasinos umfasst, und die Auszahlung ausschliesslich auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers. Ein ausländisches Konto kennt diese Struktur nicht, unabhängig davon, wie sauber seine Quotendarstellung aussieht.
Fazit: Für Auslandsadressen gibt es in diesem Vergleich nur einen Befund, und er wiederholt sich. Wer trotzdem dort spielt, spielt ohne den Rahmen, der die Schweizer Offerte ausmacht.
Rollbit: Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
Kein Schweizer Permit. Gewinne und Einsätze unterliegen im Streitfall keinem Schweizer Verfahren, weil keine Schweizer Bewilligung besteht (Art. 4 BGS); die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Bei einer Wette auf ein Sportereignis hängt der Wert des Scheins nicht nur an der Quote, sondern daran, wer im Streitfall zuständig ist. Genau dieser Punkt fehlt bei einem Anbieter ohne Bewilligung, und er lässt sich nicht mit einer besseren Dezimalstelle ausgleichen.
Fazit: Der Abstand zu den ersten beiden Einträgen liegt hier nicht in der Höhe einer Zahl, sondern darin, dass die eine Seite ein Verfahren hat und die andere nicht.
Unibet: Bekannter Name, keine Schweizer Bewilligung
Kein Schweizer Permit. Nur die zwei bewilligten Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten organisieren; eine Veranstalterbewilligung für dieses Land ist nicht festgestellt, ein Anschluss an das Sperrregister fehlt ebenso wie ein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Markenbekanntheit ist kein Bewilligungsmerkmal. Sie erklärt, weshalb solche Seiten in der Schweiz überhaupt bekannt sind, und sie ändert nichts an der Zuordnung: Für die Schweiz gilt die ausländische Bewilligung nicht (Art. 4 BGS), und die Werbung für das nicht bewilligte Angebot ist strafbar.
Fazit: Wer ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung führt, zahlt im Zweifel nicht weniger pro Wette, sondern trägt das Risiko selbst. Genau dieses Risiko ist der Posten, den der Quotenvergleich am liebsten aus der Tabelle lässt.
1xBet: Der letzte Eintrag derselben Gruppe
Kein Schweizer Permit. Eine Bewilligung für die Schweiz ist nicht festgestellt und hätte hier keine Wirkung (Art. 4 BGS); die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und blockiert werden, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht.
Dass diese Gruppe aus acht Namen besteht und sich jeder einzelne in derselben Zeile wiederfindet, ist der eigentliche Befund der Übersicht. Der Unterschied zu den beiden bewilligten Anbietern wird nicht kleiner, wenn man den Namen wechselt.
Fazit: Die Gruppe endet, wo sie beginnt: mit einer Adresse, einer Quote und ohne Bewilligung. Wer die Schweiz als Markt sieht, hat für Sportwetten nur zwei Türen, und diese hier ist keine davon.
Häufige Fragen zum Quotenvergleich
Welcher Anbieter hat in der Schweiz die besten Quoten, und weshalb findet der Vergleich hier so wenige Namen?
Der Vergleich umfasst nur die zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos (Sporttip) und die Loterie Romande (Jouez Sport) dürfen Sportwetten organisieren, und ihre Gebiete überschneiden sich kaum. Wer in der Deutschschweiz wohnt, erreicht Sporttip; in der Westschweiz ist es Jouez Sport. Zur Auswahl stehen für eine Person also nicht zwei konkurrierende Quoten, sondern eine.
Was bedeutet eine Quote, und wie finde ich daraus die eingebaute Wahrscheinlichkeit?
Der Kehrwert der Quote gibt den Anteil, den der Anbieter diesem Ausgang zurechnet: 1 ÷ 1.90 sind rund 52,6 %. Addiert man die Kehrwerte aller Ausgänge eines Marktes, liegt die Summe über 100 %. Dieser Überschuss ist die Marge des Anbieters, und sie ist in jede einzelne Quote eingerechnet, unabhängig davon, welche Seite man wählt.
Wie kommt eine Quote zustande, und wie gross ist die Marge darin?
Der Veranstalter kalkuliert jeden Ausgang und legt seine Marge auf die Summe der Kehrwerte. Bei einem Zwei-Weg-Markt zu je 1.90 ergibt sich ein Auszahlungsanteil von rund 95 % und damit eine Marge von rund 5 %. Die Zahl ist eine Bandbreite mit Bedingung: Sie hängt vom Markt und der Zahl seiner Ausgänge ab und ist kein fester Prozentsatz.
Wie berechne ich den Gewinn, und wie entsteht die Gesamtquote einer Kombination?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote; bei Kombinationen multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Sporttip rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen ab. Vier Voraussagen zu 1.50 ergeben eine Gesamtquote von 5,06, aus CHF 10 Einsatz also CHF 50.60 vor der Rundung.
Welche Wetten sind erlaubt, und warum unterscheiden sich Quoten je nach Markt?
Zulässig sind nur Sportereignisse, nach der geschlossenen Liste der Gespa für bewilligte Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, Fassung vom 10. September 2026. Quoten unterscheiden sich, weil die Marge mit der Zahl der Ausgänge steigt: Ein Markt mit drei gleich behandelten Ausgängen trägt eine grössere Marge als ein Zwei-Weg-Markt mit symmetrischen Quoten.
Was ist bei ausländischen Seiten mit höheren Quoten zu beachten?
Ohne Schweizer Bewilligung gilt die ausländische Lizenz hier nicht (Art. 4 BGS): kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Gewinne aus ausländischen Grossspielen können zudem kantonal steuerpflichtig sein, unabhängig von der Höhe, wie die Praxis etwa des Kantons Thurgau zeigt.
Quoten – freiwettench.com
Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»
