Australian Open Wetten in der Schweiz – Spielplan, Bewilligungen und Quoten im Vergleich
Stand: 29. Oktober 2026 · Bewilligungen und Limiten geprüft gegen die Bewilligungs- und Spielregelangaben von Swisslos und Loterie Romande sowie gegen die Aufsichtsdokumente der Gespa.

Es gibt einen Satz, den man auf dieser Seite zuerst verstehen muss, weil an ihm alles andere hängt. Wer in der Schweiz auf die Australian Open wetten will, hat genau zwei Adressen zur Auswahl: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Nicht «vor allem diese zwei», nicht «diese zwei besonders geprüfte» — diese zwei. Der Rest ist Angebot ohne Schweizer Bewilligung, und daraus folgt für den Wettenden nicht ein Verbot, sondern etwas Unspektakuläreres und Ärgerlicheres: kein Schweizer Rechtsschutz, kein Eintrag im Sperrregister, keine Schiedsinstanz. Das ist die eine Hälfte der Realität.
Die andere Hälfte ist der Kalender. Das Turnier 2026 ist gespielt und abgerechnet, die Ausgabe 2027 ist angesetzt, und dazwischen liegen Monate, in denen sich jede Quotendiskussion auf Partien bezieht, die noch niemand kennt. Wer im Oktober nach Wettquoten für Melbourne sucht, sucht Preise für Ereignisse, deren Teilnehmerfeld noch nicht steht. Das ist keine Nebenbemerkung. Es entscheidet, welche Frage sinnvoll ist — nicht «welche Quote bekomme ich für den Turniersieg», sondern «wie viel von meinem Einsatz behält der Veranstalter, wenn ich diese Art Wette überhaupt spiele».
Genau dort setzt diese Seite an. Nicht bei den Werbebeträgen, die irgendwo auf einer Startseite stehen, sondern bei dem, was nach dem Abschluss einer Wette passiert: wann eine Partie überhaupt im Programm steht, was der Match-Tiebreak mit einer Satzwette macht, ab welchem Betrag ein Gewinn dem Kanton Meldung macht und was eine freiwillige Sperre bedeutet, wenn man sie eines Nachts um drei aktiviert. Dieser Text bewertet die zehn Anbieter, die Schweizer Spielende am häufigsten antreffen: die zwei bewilligten zuerst, dann acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, jede nach denselben Kriterien eingeordnet.
Spielplan, Platz und Modus: wann in Melbourne überhaupt gespielt wird
Der Austragungsort steht seit Jahrzehnten fest: der Melbourne Park in Melbourne, gespielt wird auf Hartplatz. Das ist in der Wetterpraxis mehr als ein Detail zur Atmosphäre. Ein Hartplatz belastet die Gelenke anders als Sand oder Rasen, Aufschläger und Grundlinienspieler kommen unterschiedlich gut zurecht, und dieselbe Information, die für Handicap-Wetten auf Spiele gilt, erklärt auch, warum einzelne Partien in Melbourne in drei Sätzen durchlaufen, während dieselben Spieler bei einem anderen Belag vier Sätze brauchen.

Verborgen ist der Belag nicht. Bis 2007 war es Rebound Ace, ab 2008 Plexicushion, seit 2020 GreenSet — ein Wechsel, der bei jedem Turnier wieder in den Turnieranalysen auftaucht, und einer, den man auf einer Wettseite nie erklärt bekommt. Der Wimbledon-Rasen und der Sand von Paris sind die Extreme; Melbourne liegt dazwischen und ist für die meisten Spieler der neutralste Belag im Kalender. Für die Quoten heisst das: weniger Überraschungen als auf Rasen, aber die Unterschiede zwischen einem hohen und einem flachen Ballabsprung fallen in einzelnen Paarungen immer noch gross genug aus, um einen Preis zu verschieben.
Zwei Wochen, ein Rhythmus, und ein Kalender, der noch leer ist
Das Turnier läuft über zwei Wochen in Melbourne, von der ersten Runde bis zu den Finals. Wo im Tableau man sich befindet, ändert die Sache grundlegend. In der ersten Woche stehen sehr viele Paarungen gleichzeitig im Programm, in der zweiten Woche sind es nur noch wenige — und mit jedem Tag schrumpft die Zahl der Matches, auf die man überhaupt setzen kann. Wer den ganzen Verlauf über mitspielen will, plant das anders als jemand, der einen einzigen Nachmittag lang dabei ist.

Der Termin für die nächste Austragung steht: 17. bis 31. Januar 2027. Die letzte Ausgabe wurde vom 18. Januar bis 1. Februar 2026 gespielt. Zwischen dem Ende der einen und dem Beginn der nächsten liegen also nicht einmal zwölf Monate, und im Oktober 2026 ist das Teilnehmerfeld der kommenden Ausgabe noch offen. Wer jetzt Preise für ein Einzelmatch vergleicht, vergleicht Preise für etwas, das in dieser Form nicht existiert. Was jetzt trägt, ist der Turniersiegermarkt — und selbst dort sind die Preisunterschiede zwischen den zwei Schweizer Veranstaltern nur dann belastbar, wenn man weiss, wie der Anbieter das Risiko verteilt.
Modus: ein Tiebreak, der eine ganze Wette umdreht
Hier kommt der Punkt, an dem die Turnierkenntnis zu Geld wird. Die Herren spielen bei den Australian Open auf drei Gewinnsätze, die Damen auf zwei. Bei 6:6 in einem Satz wird ein Tiebreak gespielt — aber im Entscheidungssatz ein Match-Tiebreak bis 10 Punkte mit zwei Punkten Vorsprung. Das ist der einzige Satz des Jahres, in dem dieser Spielmodus in dieser Form über den Ausgang eines Grand Slams entscheidet, und es ist die Regel mit dem kürzesten Draht zu einem verlorenen Wettschein.
Wer auf einen 3:2-Sieg im Herreneintel setzt, setzt implizit darauf, dass genau jene Konstellation eintritt, in der der fünfte Satz auf zehn Punkte verkürzt wird. Ein Match-Tiebreak ist kurz. Ein einziges Minus beim Aufschlag entscheidet ihn. Eine Wette auf das Satzergebnis und eine Wette auf den Sieger des Matches hängen damit enger zusammen, als die Quoten es aussehen lassen: dieselbe Partie kann über dreieinhalb Stunden laufen und trotzdem an einem Zehn-Punkte-Abschnitt kippen. Für Satzwetten auf ein 3:1 oder ein 3:2 ist das kein Randphänomen, sondern die halbe Rechnung. Ein Anbieter, der Satzergebnisse sauber bepreist, wird in Melbourne konservativer sein müssen als in Paris.
Dass die beiden Schweizer Veranstalter diese Satz- und Matchmärkte überhaupt anbieten dürfen, ist keine Selbstverständlichkeit. Die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, die die Gespa führt, ist geschlossen — dazu kommt unten mehr.
Vergleich der Veranstalter nach Angebot, Limiten und Auszahlung
Zuerst die Einordnung, dann die Einzelheiten. Jede Marke steht hier nach vier Fragen: welche Bewilligung trägt sie, wie sieht das Wettangebot zum Turnier aus, welche Limiten und Auszahlungszeiten gelten, und wie funktioniert der Schutzmechanismus für den Fall, dass eine Nacht teuer wird. Was nicht auf dieser Liste steht, ist nicht weniger relevant — die vierzehn anderen Kantonsgebiete und die Westschweizer Verkaufsstellen sind einfach andere Zugangswege zu denselben zwei Produkten.
Die folgende Tabelle ordnet die zehn Anbieter nach der Frage, die für einen Schweizer Wettenden zuerst zählt. Die Bewilligungsspalte ist nicht dekorativ: Sie ist die einzige Spalte, in der sich die zwei Schweizer Veranstalter von den übrigen acht strukturell unterscheiden — nicht graduell, sondern grundsätzlich.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung (Bewilligung oder keine) | Veranstalter |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| DirectionBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betovo | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rollbit | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Sportuna | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die acht Zeilen am unteren Rand lesen sich ähnlich, und das ist kein Zufall, sondern der Befund. Eine ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) — es gibt keine Abstufung zwischen «seriöser» und «weniger seriöser» ausländischer Lizenz. Was es gibt, ist eine Sperrliste der Gespa: Sie veröffentlicht Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren, erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains per Ende 2025. Wer heute eine dieser Adressen aufruft und morgen nicht mehr, hat keine Erklärung von der Marke erhalten, sondern einen Eintrag.
Was die Tabelle nicht sagen kann und was ein Vergleich zweier Schweizer Produkte deshalb oft verschweigt: Die zwei bewilligten Veranstalter sind keine Konkurrenten im üblichen Sinn. Sie bedienen getrennte Gebiete. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für die meisten Spielenden ist die Wahl damit keine Wahl: Wo man wohnt, entscheidet, welches Konto man eröffnen kann. Der Wettbewerb um den Preis findet also nicht zwischen zwei Anbietern statt, sondern zwischen dem einen verfügbaren Anbieter und dem Verzicht.
Was ein Konto verlangt, bevor überhaupt gewettet wird
Ein Spielerkonto bei einem Schweizer Veranstalter ist kein Formular, das man beiläufig ausfüllt. Registrieren kann sich, wer mindestens 18 Jahre alt ist und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet hat; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer in Genf wohnt und ein Swisslos-Konto eröffnen will, kommt damit nicht durch — und umgekehrt ebenso wenig. Die Ein-Konto-Regel je Person ist der Grund, warum das eine Kontaktformular für den Zugang überhaupt existiert.
Bemerkenswert ist, wie die Limiten ansetzen. Sie setzt nicht der Staat, sondern der Spielende selbst. Vor der ersten Teilnahme müssen für 1, 7 und 30 Tage Verlustlimiten hinterlegt werden; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlungslimite über jeweils 30 Tage. Der Mechanismus ist bewusst asymmetrisch: Schneller nach unten, langsam nach oben. Diese drei Tage sind die entscheidende Frist der ganzen Konstruktion — und wer glaubt, er erhöhe sie mal eben vor einem Turnierstart, findet dort die Wand.
Der Unterschied zwischen den beiden Schweizer Veranstaltern liegt dann im Detail: Die Loterie Romande nennt für ihre Westschweizer Verkaufsstellen 2’350 Adressen und 221 Mitarbeitende, eine Grösse, die die Beratung an der Verkaufsstelle zu einem realen Zugangsweg macht und nicht nur zu einem Schalter. Wer online nicht weiterkommt, kann dort hingehen. Das ist keine Werbebotschaft, sondern die praktische Antwort auf die Frage, was man tut, wenn die Verifizierung hängt.
Warum die Auswahl so kurz ist: Bewilligung, Aufsicht und die geschlossene Liste
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, mit dem Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021 — nicht von der ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt. Wer in der Schweiz etwas über Sportwettenaufsicht liest und dort die ESBK findet, liest über Casino-Aufsicht.
Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Daher kommt die ganze Struktur. Es existiert keine Liste weiterer lizenzierter Buchmacher, weil es keine gibt — die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).
Was gewettet werden darf — und was die Liste ausschliesst
Die Sportwetten jenseits des Turniersiegs sind es, woran sich die Bewilligung entscheidet. Wetten sind nur auf Sportereignisse möglich. Der erlaubte Bereich ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- oder Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Für Melbourne heisst das konkret: Eine Wette auf Spielsieger ist Standard, eine Satzergebniswette ebenfalls — Livewetten sind erlaubt, vor dem Match und während des Matches, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS kennt keine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Was fehlt, sind Randmärkte, die auf ausländischen Plattformen zur Normalität gehören. Wer sich für die Anzahl der Asse oder die Zahl der Doppelfehler interessiert, wird in der Schweiz nicht fündig. Das ist keine Lücke im Sortiment, sondern der Umriss der Bewilligung.
Zu den E-Sport-Wetten bleibt nur eine Feststellung: E-Sport erscheint in der Gespa-Liste nicht. Über die Zulässigkeit virtueller Sportarten ist damit nichts gesagt, und legal oder verboten wird hier nicht gemutmasst.
Ein Wort noch zu einem Begriff, der in den Bedingungen beider Veranstalter steht und für jede Kombiwette zählt. Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für Tennis ist das deshalb relevant, weil ein Match-Tiebreak nur dann vollständig im Ergebnis steckt, wenn die Wette auf das Satzergebnis lautet. Eine Wette auf den Spielsieger ist in der Regel nach zwei beziehungsweise drei Gewinnsätzen entschieden.
Ausländische Marken und was eine Sperrliste bedeutet
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft — das Bundesamt für Justiz sagt das ausdrücklich —, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle. Eine Schweizer Schiedsinstanz, die einen strittigen Wettschein prüft, gibt es für eine ausländische Plattform nicht. Das ist der Punkt, der in der Bewertung der acht Marken unten immer wiederkehrt, und man kann ihn nicht oft genug in einem Satz sagen: Kein Schweizer Veranstalter, also kein Schweizer Weg.
Blockiert werden diese Domains über die Sperrliste, die die Gespa veröffentlicht (Art. 86–93 BGS). Schweizer Telekommunikationsanbieter sperren sie per DNS. Per Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Blockierte Domains werden innert Stunden durch neue ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und führt namentlich Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; auch Bet365 steht auf der Liste. Diese Namen sind hier Hintergrunddaten, keine Empfehlung und keine Bewertung. Praktisch bedeutet das: Eine Sperre ist eine Bremse, keine Mauer. Sie schützt den, der nicht aktiv sucht; sie hält niemanden auf, der eine neue Adresse in die Adresszeile tippt.
Und ein Punkt, den man klar sagen muss, weil er auf manchen Seiten anders steht: Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unbewilligte Wettanbieter blockieren. Wer das Gegenteil liest, liest eine Behauptung ohne Grundlage.
Wohin Geld aus einer Schweizer Wette fliessen darf
Gewinne und Guthaben werden bei den Schweizer Veranstaltern nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Ein Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein einzelner Veranstalter akzeptiert, steht in dessen eigenen Bedingungen. Der Effekt dieser Regel ist unspektakulär und wirksam: Sie erzwingt Identität genau an der Stelle, an der Geld aus dem System herausgeht. Wer auf eine schnelle Auszahlung ohne Namensabgleich hofft, hofft auf etwas, das in der Schweiz nicht angeboten werden darf.
Limiten, Sperren und der Kanton, der mitliest
Der aufwendigste Teil des Schweizer Modells ist der, den man am seltensten bewirbt. Der Grundsatz: Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung wirkt von Gesetzes wegen nach 24 Stunden — Swisslos und Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Man kann das eine Kleinigkeit nennen. Man kann es auch die einzige Bremse nennen, die nicht vom Willen des Spielenden im entscheidenden Moment abhängt. Ein fixes gesetzliches Einzahlungsmaximum kennt die Schweiz nicht.
Die Spielsperre in ihren drei Formen
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der wichtigste Satz dieses Abschnitts: Die optierte Sperre greift an jeder lizenzierten Schweizer Geldspieladresse, nicht nur dort, wo sie beantragt wurde. Rechtlich steht dahinter Art. 80–82 BGS, eine Sperre für überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen und die Selbstsperre, festgehalten in einem gemeinsamen Register. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), ein Fachgremium ist eingebunden (Art. 81 BGS). Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Für eine Australian-Open-Wette, die um halb vier Uhr morgens in Melbourne beginnt und in Zürich im Wohnzimmer endet, ist die Produktbindung der Sperre relevant, und die praktische Folge ist unbequem für alle, die glauben, sie sperrten nur «das eine». Ein geschlossenes Tor sperrt alles.
Ein weiterer Punkt dieser Kategorie steht fest und darf nicht beschönigt werden: 2025 liess die Gespa an Verkaufsstellen Testkäufe durchführen; in 47,5 % von 200 Fällen wurde eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an der Verkaufsstelle als streng darstellt, stellt ihn falsch dar.
Was ein Gewinn den Kanton angeht
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Auf Bundesebene liegt dieser Betrag ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb heisst es hier «je nach Kanton» und nicht «CHF 1’071’000».
Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Der typische Wettende bleibt weit unter dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — dafür behandelt die kantonale Praxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als volles Einkommen. Diese Unterscheidung wird selten erwähnt und trifft genau die Gruppe, die glaubt, ohne Schweizer Bewilligung steuerlich besser dazustehen.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Für die eigene Situation fragt man einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Werbung ist ein Rechtsbegriff
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist Werbung verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 gab sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Was eine Marke an Gutschrift und Bedingungen aufführt, steht in ihren eigenen Bedingungen und nirgends sonst. Ein Werbeverbot nach Tageszeit existiert nicht.
Das erklärt, warum diese Seite hier vergleicht und nicht wirbt: Beschreiben und bewerten ist erlaubt, bewerben nicht. Und es erklärt, warum ein Kontingent von 24 Zustimmungen im Jahr nicht nach einem Vermarktungsbudget aussieht. Es sieht nach einem Aufsichtsverfahren aus.
Quoten, Marge und was vom Einsatz übrig bleibt
Kein Veranstalter beschriftet seine Quoten mit dem, was sie kosten. Deshalb rechnet man es selbst. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt insgesamt zurückzahlt — in der Fachtradition Quotenschlüssel genannt und nach der Formel 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines einzelnen Marktes berechnet. Die Marge ist 100 % minus diese Quote. Sie steckt in jedem Preis und ist der Teil, der nicht zurückfliesst.
Ein illustratives Zweiwegemarkt
Zur Veranschaulichung, nicht als zitierter Preis: ein Zweiwegemarkt mit den Quoten 1.90 und 1.90. Die Auszahlungsquote ergibt sich aus 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90). Die Summe der Kehrwerte beträgt 1,0526, der Kehrwert davon ist 0,95 — also eine Auszahlungsquote von rund 95 %. Daraus folgt eine Marge von rund 5 % für dieses eine Set an Preisen. Diese Rechnung ist als Band zu lesen, nicht als feststehender Wert.
Warum die 5 % nicht der eine Wert dieser Seite sind
Die Zahl hängt an einer Bedingung, die man mitliefern muss, sonst wird sie falsch. Sie gilt für einen Markt mit genau zwei Ausgängen und genau diesen beiden Preisen. Auf einen Turniersiegermarkt mit dreissig oder vierzig Teilnehmern trifft sie nicht zu, auf ein Handicap nicht, auf ein Satzergebnis nicht. Wird einer der beiden Preise im Markt angehoben, sinkt der Kehrwert der Summe und die Marge fällt; wird er gesenkt, steigt sie. Bei einem Zweiwegemarkt aus 1.85 und 1.85 liegt die Auszahlungsquote bei rund 92,5 %, die Marge also bei rund 7,5 %. Zwei Anbieter können also beide «Quote 1.90» schreiben und trotzdem unterschiedliche Margen haben, weil der andere Ausgang des Marktes anders bepreist ist. Ein Vergleich einzelner Preise sagt fast nichts. Der Vergleich beider Seiten desselben Marktes sagt fast alles.
Für den Wettenden ist die Marge die Antwort auf die Frage, welchen Anteil seines Einsatzes er langfristig nicht zurückbekommt — sie ist der Preis des Angebots, ausgedrückt in Prozent des Umsatzes und nicht in Prozent des Einsatzes einer einzelnen Wette. Bei rund 95 % Auszahlungsquote bleiben also im Durchschnitt rund 5 % des Umsatzes beim Veranstalter. Das ist kein Urteil über die Seriosität einer Marke, sondern der Zuschlag, der in beiden Preisen steckt. Ob eine Sportwette trotzdem unterhaltend ist, ist eine andere Frage. Ob sie billig ist, beantwortet diese Zahl.
In dieser Logik liegt auch der einzige Punkt, an dem sich die zwei Schweizer Veranstalter für einen Wettenden wirklich messen lassen: nicht am Umfang ihrer Startseite, sondern am Abstand zwischen ihren Preisen und deren Summe in einem Markt, den man in beiden Portalen gleichzeitig sehen kann. Das ist mühsam, weil man zwei Wettprogramme parallel öffnen muss. Es ist trotzdem die einzige Prüfung, die ein Nutzer selbst durchführen kann, und sie kostet zehn Minuten.
Die zehn Veranstalter im Einzelnen
Die Reihenfolge unten ist die Reihenfolge dieses Vergleichs: erst die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, dann acht Marken ohne. Jede Bewertung nimmt dieselben Kriterien — Bewilligung, Angebot, Limiten, Auszahlung, Schutz — und schliesst mit einer Einschätzung, die die Zahlen darüber nicht von selbst liefern.
Ein Hinweis zur Bewertung der acht ausländischen Marken vorweg, damit die kurzen Einträge nicht als Nachlässigkeit gelesen werden: Zu ihrem Angebot, ihren Zahlungswegen und ihren Aktionen liegt hier nichts vor, und nichts wird ersetzt, was fehlt. Bewertet wird, was in der Schweiz zählt und für alle acht gleich ausfällt — die Bewilligungslage und ihre Folgen. Unterschiede zwischen den acht werden nicht behauptet, wo keine feststehen. Wer zu Rainbet, Rollbit und den übrigen mehr wissen will, liest deren eigene Bedingungen und weiss dann, was dort steht.
Swisslos Sporttip: das Produkt, das die meisten Deutschschweizer Kantone tatsächlich buchen
Swisslos mit Sitz in Basel veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); das Sportwettenprodukt heisst Sporttip. Die Bewilligung ist die eines Grossspiels — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto steht Personen im Vertragsgebiet offen, das 19 Kantone plus Tessin und das Fürstentum Liechtenstein umfasst.
Die Limiten sind beziffert: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Differenz zwischen CHF 1’000 und CHF 10’000 ist keine Formalität — sie zeigt, dass eine Systemwette mit vielen Einzelwetten als anderes Produkt behandelt wird als eine einfache Bankwette, und sie zeigt auch, wo die Grenze für grosse Kombinationen liegt.
Zum Abschluss einer Wette gibt es klare Regeln: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungsschritte — erst auf, dann ab. Auf einen einzelnen Wettschein ist der Effekt winzig. Bei einer sehr grossen Anzahl abgerechneter Wetten ist es die systematische Variante.
Die Funktionen sind breit. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; für alle Wetten muss Cash-Out nicht angeboten werden. Das ist bei jeder Tennispartie die unangenehmste Stelle des Produkts: Wer mitten im fünften Satz aussteigen will, bekommt einen Preis, den nicht er ausgehandelt hat.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Im Tennis ist die Live-Situation enger: Zwischen zwei Punkten bleibt kaum Zeit, und ein Match-Tiebreak ist genau die Spanne, in der diese Regel zählt.
Die Boost-Mechanik bei Sporttip ist in den eigenen Bedingungen so eingeschränkt, dass man sie nicht überschätzen sollte. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Eine Mindestquote von 1.50 pro Voraussage ist die eigentliche Hürde: Sie zwingt zu Aussenseitern, und wer Aussenseiter kombiniert, hat viele Voraussagen — was die Leiter nach oben treibt und die Trefferwahrscheinlichkeit nach unten.
Ein weiteres Detail, das nur bei Kombinationen auffällt: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für Melbourne heisst das: Wer Sieger und Satzergebnis derselben Partie in eine Kombiwette packt, braucht den Bet Builder — nicht aus Vorsicht, sondern weil die Kombination sonst nicht gültig zustande kommt.
Und die Verwendung des Reingewinns, weil sie zum Selbstverständnis des Veranstalters gehört: Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Sportwetten sind also der kleinere Teil des Geschäfts und der Teil, der zurückgeht.
Einschätzung: Das ist das Produkt mit dem dichtesten Regelwerk am Markt, und die Mindestquote von 1.50 beim Kombiboost sowie der nur vollständige Cash-Out sind die zwei Stellen, an denen man sich vor einem Turnierstart vergewissern sollte, ob das eigene Spielmuster dazu passt. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt und ein Konto mit Verlustlimiten und einer echt schweizweiten Spielsperre will, kommt an diesem Angebot nicht vorbei, weil kein zweites mit Bewilligung zur Verfügung steht.
Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Gegenstück mit Verkaufsstellennetz
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsform ist dieselbe wie bei Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto steht Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet offen.
Die rechtliche Konstruktion der beiden Veranstalter ist bis ins Detail identisch, und man kann das als Vorteil für den Spielerschutz lesen: Dieselben Vorschriften greifen, egal in welchem Landesteil man wohnt. Die Unterschiede liegen dann dort, wo Digitalisierung und Publikum aufeinandertreffen. 2’350 Verkaufsstellen sind eine andere Art von Infrastruktur als ein Portal. Wer eine Wettschein-Quittung, eine Sperrung oder eine Verifizierung persönlich klären will, findet in der Westschweiz ein Netz; wer in Zürich wohnt, findet im Swisslos-Gebiet kein vergleichbares Gegenstück, weil dort die Kantone die Träger der Struktur sind.
Die Anwesenheit vor Ort verändert auch, wie man eine Beratungslücke bewertet. Eine Frage zur Steuerfreibetragsregel oder zum Match-Tiebreak lässt sich an einer Verkaufsstelle stellen, und dieselbe Frage hat online oft nur eine Bedingungsseite als Antwort. Das ersetzt keine persönliche Verantwortung, kann aber der Unterschied sein, ob jemand sein Konto überhaupt mit Verlustlimiten einrichtet.
Einschätzung: Das Westschweizer Konto ist rechtlich ein Zwilling des Deutschschweizer Pendants, und die real verfügbare Alternative zum Portal ist das Netz der Verkaufsstellen. Der massgebliche Punkt bleibt der Wohnsitz: Wer nicht in FR, GE, JU, NE, VD oder VS wohnt, kann hier kein Konto eröffnen — unabhängig davon, wie gut dieses Netz aussieht.
Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung, und was das ausschliesst
Rainbet hat keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten für die Schweiz anbieten dürfen, ist jede gemeldete Lizenz hier ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Einschätzung: Ohne Schweizer Bewilligung fehlt der Rechtsweg, und die Domain ist potenziell durch die Gespa-Sperrliste gesperrt.
Einschätzung: Was hier fehlt, lässt sich nicht durch ein Angebot ausgleichen — es gibt keine Schweizer Stelle, bei der ein strittiger Wettschein geprüft würde.
BassBet: ohne Schweizer Bewilligung, gleiche Ausgangslage
BassBet hat keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten für die Schweiz anbieten dürfen, ist eine gemeldete Lizenz hier ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Einschätzung: Da kein Schutz durch das Schweizer Sperrregister besteht, unterliegt die Domain der Sperrliste der Gespa.
Einschätzung: Der entscheidende Umstand ist nicht das Sortiment der Marke, sondern der Wohnsitz des Wettenden: Ein Schweizer Konto ist hier nicht vorgesehen, und ein ausländisches Konto bringt keine Schweizer Aufsicht mit.
DirectionBet: ohne Schweizer Bewilligung, gleiche Ausgangslage
DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten für die Schweiz anbieten dürfen, ist eine gemeldete Lizenz hier ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Einschätzung: Ein Rechtsweg in der Schweiz fehlt, und der Domain droht die Sperrung durch die Gespa.
Einschätzung: Diese Marke mit den zwei bewilligten zu vergleichen, verfehlt den Gegenstand: Der Unterschied ist keine bessere oder schlechtere Kondition, sondern die Frage, welches Recht auf einen Wettschein überhaupt Anwendung findet.
Betovo: ohne Schweizer Bewilligung, gleiche Ausgangslage
Betovo bietet keine bewilligten Sportwetten an. Eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz wirkungslos (Art. 4 BGS). Einschätzung: Ohne Schweizer Bewilligung entfällt der Anschluss an das Sperrregister.
Einschätzung: Wer hier ein Konto eröffnet, verliert den Anschluss an das Sperrregister — und genau dieses Register ist die einzige Sperre, die an jeder lizenzierten Schweizer Geldspieladresse wirkt.
Rollbit: ohne Schweizer Bewilligung, gleiche Ausgangslage
Rollbit ist in der Schweiz nicht zugelassen. Ausländische Lizenzen sind laut Art. 4 BGS hier nicht anerkennbar. Einschätzung: Da kein Schweizer Angebot vorliegt, erfolgt die Kontrolle der Zahlungen ausschliesslich durch den Spielenden selbst.
Einschätzung: Was in der Schweiz nicht blockiert wird, ist die Zahlung: Weder Banken noch Kartennetzwerke haben ein Instrument, um Überweisungen an unbewilligte Anbieter zu stoppen. Der Spielende ist an dieser Stelle seine eigene Kontrolle.
Sportuna: ohne Schweizer Bewilligung, gleiche Ausgangslage
Sportuna hat keine Bewilligung für die Schweiz. Jegliche gemeldete Lizenz hat gemäss Art. 4 BGS hier keine rechtliche Wirkung. Einschätzung: Für Gewinne aus ausländischen Grossspielen entfällt die Verrechnungssteuer, dafür droht steuerlich die Einstufung als volles Einkommen.
Einschätzung: Ein Gewinn aus einem ausländischen Grossspiel unterliegt nicht der Verrechnungssteuer — dafür behandelt die kantonale Praxis im Thurgau solche Gewinne unabhängig vom Betrag als volles Einkommen. Das ist der Preis der Ausweichadresse.
Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung, gleiche Ausgangslage
Cloudbet besitzt keine Schweizer Lizenz. Ausländische Konzessionen sind nach Art. 4 BGS hier nicht beachtlich. Einschätzung: Anonyme Auszahlungen, wie sie hier oft impliziert werden, sind im bewilligten Schweizer System nicht vorgesehen.
Einschätzung: Gegen einen Schweizer Wettschein mit Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen lässt sich hier nichts stellen — anonyme Auszahlungen sind im bewilligten Schweizer System gar nicht vorgesehen, und die Aufsicht, die daraus entsteht, fällt hier weg.
Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung, gleiche Ausgangslage
Bahigo hat keine Schweizer Bewilligung. 4 BGS). Einschätzung: Ohne Schweizer Bewilligung fehlt der Rechtsweg, und die Domain kann durch die Gespa gesperrt werden.
Einschätzung: Von den acht Marken ohne Bewilligung ist keine über die Schweizer Aufsicht ansprechbar. Praktisch heisst das: erste Adresse im Zweifel die Gespa-Sperrliste, zweite die eigenen Bedingungen.
Was der Vergleich an dieser Stelle trägt — und was nicht
Zwei Schweizer Veranstalter mit derselben Bewilligungsform und getrennten Gebieten, acht ausländische Marken ohne Bewilligung. Wer vergleicht, ohne diese Aufteilung mitzudenken, vergleicht Sortimente und übersieht die Zuständigkeit. Die trennende Linie ist nicht die Zahl der angebotenen Märkte, sondern die Frage, unter welchem Recht eine Wette steht.
Man kann die Folge klar benennen. Bei einem Schweizer Veranstalter sind Einsätze und Gewinne auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt, eine Spielsperre gilt schweizweit samt Casinos und Liechtenstein, und bei einem Streit existiert eine Aufsichtsbehörde. Bei einem ausländischen Anbieter gibt es keine dieser vier Eigenschaften, dafür keine Einzahlungslimite, die einer Obsorge unterliegt, und keine Kontrolle darüber, dass eine Wette überhaupt angenommen werden musste. Wer beides trotzdem nutzen will, soll die Zahlungsströme getrennt halten und die eigenen Grenzen dort setzen, wo das System keine setzt. Es ist ein freies Land — die Wahl wurde nur nicht so getroffen, wie die Werbung sie nahelegt.
Häufige Fragen zu Wetten auf die Australian Open
Wann fand das Turnier zuletzt statt, und wann ist die nächste Ausgabe angesetzt?
Die Ausgabe 2026 wurde vom 18. Januar bis 1. Februar 2026 in Melbourne ausgetragen und ist abgerechnet. Die nächste Ausgabe ist für den 17. bis 31. Januar 2027 angesetzt. Im Herbst 2026 steht das Teilnehmerfeld dafür noch nicht fest, sodass Preise für einzelne Partien gegenwärtig keine Grundlage haben.
Darf in der Schweiz auf die Australian Open gewettet werden, und bei welchem Veranstalter?
Ja, aber nur bei Swisslos mit dem Produkt Sporttip und bei der Loterie Romande mit Jouez Sport — den zwei Veranstaltern, die die Kantone für Lotterien und Sportwetten zulassen. Massgebend ist der Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet. Eine ausländische Marke hat keine Schweizer Bewilligung, und deren Lizenz entfaltet hier keine Wirkung.
Wie wirkt sich der Match-Tiebreak im Entscheidungssatz auf Wetten auf Satz und Spielausgang aus?
Er verkürzt den letzten Satz auf zehn Punkte mit zwei Punkten Vorsprung, während die Herren sonst auf drei und die Damen auf zwei Gewinnsätze spielen. Für Satzwetten auf ein 3:1 oder 3:2 ist dieser kurze Abschnitt entscheidend. Eine Wette auf den Spielsieger ist davon meist nicht betroffen.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?
Der Gewinn ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge, die Marge ist 100 % minus dieser Wert. Bei einem Zweiwegemarkt mit 1.90 und 1.90 liegt die Marge unter 6 %.
Welche Verlustlimiten gelten, und wie lässt sich eine Spielsperre beantragen?
Vor der ersten Teilnahme müssen für 1, 7 und 30 Tage Verlustlimiten gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren; eine unbefristete Sperre kommt ins schweizweite Register.
Wie funktioniert der Steuerfreibetrag bei Wettgewinnen, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; auf Bundesebene liegt er ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000. Jeder Kanton hat einen eigenen Betrag, deshalb «je nach Kanton». Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, rückforderbar über die Steuererklärung.
Tennis – freiwettench.com
Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»
