Datenschutzerklärung – freiwettench.com

freiwettench.com erläutert Freiwetten und Bonusbedingungen bei Sportwetten in der Schweiz, wobei nur Personendaten anfallen, die eine Informationswebsite braucht. Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) mit Verordnung, in der seit dem 1. September 2023 geltenden Fassung. Mit dieser Erklärung wird die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG erfüllt.

Wer verantwortlich ist

Verantwortlich ist die Betreiberin von freiwettench.com. Firma, Adresse und E-Mail-Kontakt nennt das Impressum auf freiwettench.com, und dieselbe Adresse nimmt alle Anfragen zum Datenschutz entgegen.

Daten, die anfallen

Der Webserver protokolliert jeden Aufruf: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Adresse, Datenmenge, Herkunftsseite und Browsertyp. Das Protokoll sichert den Betrieb und hilft bei der Abwehr von Angriffen; spätestens nach 90 Tagen wird es gelöscht oder so gekürzt, dass kein Personenbezug mehr besteht. Wer eine E-Mail oder ein Formular schickt, gibt Name, Adresse und Nachricht preis, die nur der Antwort dienen. Kundenkonto, Einzahlung und Wette fehlen auf freiwettench.com, deshalb werden weder Zahlungs- noch Ausweisdaten erhoben.

Cookies und Reichweite

Nicht notwendige Cookies und die Reichweitenmessung setzt die Website nur nach Auswahl im Cookie-Banner ein. Die Cookie-Richtlinie beschreibt die Einzelheiten; die Auswahl kann jederzeit geändert werden.

Grundsätze

Personendaten werden rechtmässig, nach Treu und Glauben und verhältnismässig bearbeitet, nur für den bei der Beschaffung erkennbaren Zweck und nicht länger als nötig (Art. 6 revDSG). Angemessene technische und organisatorische Massnahmen schützen die Daten. Automatisierte Einzelentscheidungen und Profiling finden nicht statt.

Weitergabe

Personendaten werden nicht verkauft. Sie erreichen Auftragsbearbeiter, die Hosting, Auslieferung und E-Mail übernehmen und vertraglich gebunden sind (Art. 9 revDSG), sowie Behörden, wenn ein Gesetz es verlangt. Ins Ausland gelangen sie nur in Staaten mit angemessenem Datenschutz oder mit geeigneten Garantien wie Standarddatenschutzklauseln (Art. 16 revDSG).

Was Betroffene verlangen können

Auskunft über die bearbeiteten Daten (Art. 25 revDSG) wird in der Regel kostenlos und innert 30 Tagen erteilt. Möglich sind ferner die Berichtigung unrichtiger Daten, die Löschung, die Herausgabe oder Übertragung der eigenen Daten (Art. 28 revDSG) und der Widerspruch gegen eine Bearbeitung. In der Europäischen Union ansässige Personen können sich zusätzlich auf die DSGVO berufen, sofern sie anwendbar ist.

Aufsichtsbehörde

Für die Aufsicht zuständig ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern. Dort lässt sich Anzeige erstatten, wenn eine Bearbeitung gegen Datenschutzvorschriften verstösst.

Stand: 29. Oktober 2026.

Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»