VIP-Wetten in der Schweiz: hohe Einsätze, wenig Extras

Updated Oktober 2026
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Aktualisiert am 29. Oktober 2026. Die Angaben zu den Bewilligungen wurden gegen die Veranstalter- und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz sowie die Aufsicht durch die Gespa geprüft.

Wer nach VIP-Wetten sucht, sucht in der Regel eines von zwei Dingen: höhere Einsatzgrenzen oder bessere Konditionen als der Durchschnitt. In der Schweiz stösst beides schnell an eine Wand, die nicht aus Marketing besteht, sondern aus einer Bewilligung. Es gibt genau zwei Veranstalterinnen, die Sportwetten anbieten dürfen, und jeder von ihnen hat einen definierten Servicebereich. Wer ausserhalb liegt, hat kein Schweizer Konto — wer drinnen liegt, hat einen Höchsteinsatz, der sich nicht verhandeln lässt.

Ein leerer Ledersessel steht in einer Stadionloge mit Blick auf das Spielfeld im Abendlicht.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Was unter VIP-Wetten überhaupt verstanden wird

Der Begriff VIP-Wette stammt nicht aus dem Schweizer Recht und nicht aus den Spielregeln der beiden hiesigen Veranstalterinnen. Er beschreibt eine Erwartung: bessere Quote, höherer Einsatz, persönliche Betreuung, eigene Limiten. Anbieter im Ausland bauen daraus Stufenprogramme, die den Begriff nach aussen tragen. Im bewilligten Schweizer Angebot existiert keine solche Struktur.

Grundlagen und Einordnung

Zwischen Wunsch und tatsächlichem Angebot liegt ein Satz, der die ganze Seite trägt: Grössere Einsätze bringen kein Sonderrecht. Sie bringen genau dasselbe Produkt mit demselben Risiko, nur mit mehr Geld darauf. Die Quote, die ein hoher Einsatz bekommt, ist dieselbe wie die auf einen Fünfliber. Wer zehnmal so viel setzt, gewinnt zehnmal so viel — und kann zehnmal so viel verlieren.

Das ist kein Nachteil, es ist nur die nüchterne Beschreibung einer Wette. Bloss wird der Begriff VIP mit dem Versprechen verbunden, dass sich an der Grenze etwas bewegt. In der Schweiz bewegt sich nichts.

Was eine bewilligte Veranstalterin darf

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern — nicht von der ESBK, die ausschliesslich die Casinos überwacht. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport.

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande; sie betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende.

Die Aufteilung ist geografisch, nicht qualitativ. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH geführt, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport deckt Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ab. Für eine Adresse in Zürich ist die Westschweizer Veranstalterin damit keine Option — nicht aus einer Laune, sondern weil das Einzugsgebiet rechtlich so geschnitten ist.

Die Höchsteinsätze und der Katalog erlaubter Wetten

Ein Wettschein über CHF 5’000 auf ein Fussballspiel ist im bewilligten Schweizer Angebot nicht möglich. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Swisslos kann diese Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern — was bedeutet, dass die Grenze ein Kontostand ist und keine Verhandlungsbasis.

Der Höchsteinsatz ist dabei nur eine der beiden Grenzen. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und, für Personen unter 21 Jahren, von CHF 1’000. Auch wer 9’999 als 30-Tage-Limite wählt, kann also rechnerisch höchstens neun Wetten à CHF 1’000 am Höchsteinsatz platzieren, bevor die Limite greift und ein weiterer Wetteinsatz bis zum Ablauf der Periode nicht mehr möglich ist. Wie diese Rechnung von Limite und Wetteinsatz ineinandergreift, steht im Abschnitt zum Spielerschutz.

Der zweite Hebel ist der Katalog. Das zulässige Angebot ist eine geschlossene Liste: die Aufstellung der Gespa über bewilligte Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranking-Wetten nur, wenn das Ranking über den Eintritt in einen internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet, Trainingsläufe gar nicht. Wer auf eine Nische setzen will — eine unterklassige Liga, eine Sportart ohne Eintrag — findet sie in diesem Katalog nicht, und das unabhängig davon, wie hoch der Einsatz ist. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt: Die Gespa publiziert nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Ein Land, zwei Konten — und was das für den Leser heisst

Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann sich bei Swisslos registrieren und nicht bei der Loterie Romande. Wer in Genf wohnt, umgekehrt. Ein Vergleich der Angebote über beide Anbieter hinweg ist also für die meisten Leserinnen und Leser gar kein Vergleich — die Hälfte des Feldes steht nicht zur Verfügung. Das ist die Stelle, an der die Wahlmöglichkeit im bewilligten Schweizer Markt endet: Für einen Wohnsitz in Zürich ist sie auf einen einzigen Anbieter reduziert, und innerhalb dieses Anbieters sind es zwei Entscheidungen, die zählen — welchen Höchsteinsatz der eigene Spielplan verlangt und welche Verlustlimite man setzt.

Für alle, die über diese zwei Konten hinaus mehr sehen wollen, beginnt der zweite Teil der Realität: ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Dazu gibt es viel zu sagen, und nicht alle davon ist abschreckend.

Rechtslage: die Bewilligung entscheidet, nicht das Marketing

Eine Bewilligung nach dem BGS gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine Veranstalter- oder Spielbewilligung braucht es auf zwei Ebenen, eine für den Veranstalter und eine für jedes einzelne Spiel (Art. 21–25 BGS). Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendein anderes Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Sie ist nicht etwa schwächer, sondern einfach nicht hier.

Eine breite Steintreppe führt zum Eingang einer Tribüne, Herbstlaub liegt auf den Stufen.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Rolle der Gespa

Die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht, erteilt die Bewilligungen, führt die Sperrliste und ist die Stelle, bei der rechtliche Fragen zum bewilligten Angebot ihren Adressaten finden. Sie ist nicht identisch mit der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Wer sich bei einer Personaldienststelle oder in einem Ratgeberinformiert, wo die Grenze zwischen legalem und nicht bewilligtem Angebot verläuft, kommt an der Gespa nicht vorbei.

Was Aktionen und Gratisguthaben kosten

Der interessanteste Satz für jeden, der auf Sonderkonditionen hofft, findet sich in Art. 75 Abs. 2 BGS: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Das ist in dieser Klarheit selten. Eine Aktion ist im bewilligten Schweizer Markt kein Marketinginstrument, das der Anbieter nach Belieben zündet, sondern ein genehmigtes Angebot. Die Gespa hat dort eine Bremse, wo andere Länder nur einen Anreiz sehen.

Die Schweizer Rechtslage verbietet Werbung, die aufdringlich oder irreführend ist oder sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet (Art. 74 BGS); Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Das erklärt, warum diese Seite ausländische Anbieter beschreibt und einordnet, aber niemandem nahelegt, dort zu spielen. Ein Zeitfenster, in dem Werbung verboten wäre, gibt es dagegen nicht.

Die Sperrliste und das Domain-Hopping

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste datiert auf den 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 ist als gelistete Domain bekannt.

Diese Mechanik erklärt, warum manche ausländische Seite plötzlich unter einem neuen Namen auftaucht. Für den Nutzer ist das ein Rhythmus, keine Warnung: Die Seite wechselt die Adresse, das Angebot bleibt. Was die Blockade nicht berührt, ist der Punkt, der beim Vergleich wirklich zählt.

Warum sanktionierte Seiten trotzdem verlockend sind

Schweizer Banken und Kartennetzwerke sperren Zahlungen an unbewilligte Wettseiten nicht — ein solches Werkzeug existiert hier nicht. Die Blockade läuft über den Domainnamen, nicht über das Geld. Wer also bewusst eine ausländische Plattform nutzen will, findet in der Schweiz niemanden, der das auf der Bezahlseite verhindert.

Was diese Freiheit kostet, ist der eigentliche Inhalt: kein Zugang zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, wenn die Auszahlung stockt oder eine Wette strittig wird. Der Spielende wird nicht bestraft — das Bundesamt für Justiz ist an dieser Stelle eindeutig —, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und eine Fair-Play-Kontrolle findet auf Schweizer Seite nicht statt. Auch das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Strafe trifft den Veranstalter, nicht den Spieler.

Wer die beiden Wege nebeneinander hält, bekommt zwei unvollkommene Pakete und nicht einen guten und einen schlechten Weg. In der Schweiz stehen volle Schutzmechanismen zur Verfügung, aber nur zwei Veranstalterinnen, ein geschlossener Sportarten- und Wettartenkatalog, eine Wohnsitzbedingung und eine Identitätsprüfung. Im Ausland stehen mehr Sportarten, mehr Wettarten und höhere mögliche Einsätze, dafür fehlen Sperrregister und Rechtsweg. Keine der beiden Optionen ist die sichere Wahl von sich aus.

Spielerschutz: Limiten schützen nicht den Kontostand, sondern den Spielenden

Eine Verlustlimite ist das ehrlichste Produkt im ganzen Wettgeschäft. Sie sagt einem nicht, wie viel man gewinnen kann, sondern wie viel man verlieren darf, bevor für die Periode Schluss ist. Wer nach höheren Einsätzen sucht, sollte diese Zahl zuerst lesen — vor jeder Quote.

Ein Wanderstock lehnt an einer Holzbank auf einem Aussichtspunkt, dahinter breitet sich ein Tal im Dunst aus.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Wer sich registrieren kann und wer nicht

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Ein zweites Konto ist damit keine Frage des guten Willens, sondern scheitert an der Adressprüfung. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — eine Regel, die jedem Halbprofi in einer tieferen Liga einen ganzen Teil des Angebots verschliesst.

Verlustlimiten setzen, senken, erhöhen

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Dieselbe Mechanik gibt es bei der Loterie Romande, denn sie folgt derselben Vorgabe: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Die Statistik sagt 24 Stunden für eine Erhöhung, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bestimmungen 72 Stunden an. Die gesetzliche Untergrenze und die tatsächlich geltende Frist liegen also zwei Tage auseinander, und wer wissen will, wie lange er auf eine Erhöhung wartet, liest die Bedingungen der Veranstalterin und nicht das Gesetz.

Was diese 72 Stunden praktisch bedeuten, ist der Kern des Spielerschutzes. Eine Erhöhung lässt sich nicht im Spielrausch in drei Minuten erledigen. Wenn es gegen Ende eines Abends schlecht läuft und der Gedanke aufkommt, die Limite schnell anzuheben, dann ist der Abend vorbei, nicht die Limite. Die Bremse sitzt an der richtigen Stelle: bei der Person, die gerade nicht mehr nüchtern rechnet.

Eine feste Einzahlungsgrenze kennt die Schweiz dagegen nicht. Das ist eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, keine Regelungslücke — und sie passt zu einem Land, in dem die Limiten von den Spielenden selbst gesetzt werden und nicht von der Aufsicht vorgegeben sind. Wer eine Limite nicht setzt, wird auch nicht von einer Limite geschützt.

Spielsperre, Pause und das Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die befristete Sperre ist damit die vergleichsweise milde Massnahme — Zugang weg, aber administrativ nichts weiter. Die unbefristete Sperre ist die, die durch das Register weit über das Wettkonto hinaus wirkt. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Wer eine Pause von bis zu sechs Monaten braucht, hat auch dafür ein Recht (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. An dieser Grenze hat die Aufsicht allerdings ein unangenehmes Ergebnis vorgelegt: Bei Testkäufen 2025 wurde an Verkaufstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Eine Quote, die jede Beschreibung des Schutzes an Verkaufstellen nüchtern macht. Wer diesem Wert glaubt, verlässt sich beim Jugendschutz lieber auf die Online-Prüfung als auf die Person hinter dem Tresen.

Wo der Leser nachschaut

Der Spielplan eines Anbieters, die Limitenverwaltung im Spielerkonto und die Sperrliste der Gespa sind die drei Stellen, an denen sich eine Entscheidung prüfen lässt, bevor Geld fliesst. Wer den Höchsteinsatz vor dem ersten Wettschein nicht kennt, kennt ihn spätestens dann, wenn die Wette abgelehnt wird. Die Verlustlimite lässt sich im Konto jederzeit senken — nur nicht im selben Tempo erhöhen.

Vergleich: Einsatzgrenzen und Bewilligungsstatus

Die folgende Übersicht stellt die zehn Plattformen zusammen, die im Weiteren einzeln beschrieben werden. Sie ist nach dem Bewilligungsstatus geordnet: die zwei Schweizer Veranstalterinnen zuerst, danach die ausländischen Plattformen, die Schweizer Spielende antreffen.

Plattform Schweizer Bewilligung Veranstalter oder berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Fezbet Keine Schweizer Bewilligung Keine Bewilligung festgestellt; eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
HornetBet Keine Schweizer Bewilligung Keine Bewilligung festgestellt; eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
GG Bet Keine Schweizer Bewilligung Keine Bewilligung festgestellt; eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Betify Keine Schweizer Bewilligung Keine Bewilligung festgestellt; eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
X3Bet Keine Schweizer Bewilligung Nach Angaben Dritter Tobique (Kanada); eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
20Bet Keine Schweizer Bewilligung Keine Bewilligung festgestellt; eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Rollbit Keine Schweizer Bewilligung Keine Bewilligung festgestellt; eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
HighFlyBet Keine Schweizer Bewilligung Keine Bewilligung festgestellt; eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)

Was die Spalte mit dem Bewilligungsstatus zeigt, ist keine Rangfolge der Qualität, sondern eine Rangfolge der Zuständigkeit. Bei den ersten beiden Zeilen existiert eine Schweizer Aufsicht, bei allen anderen nicht. Die zweite Spalte wiederholt sich deshalb achtmal: Es gibt schlicht keine andere berichtete Bewilligung, die in der Schweiz einen Adressaten hätte. Die Ausnahme ist X3Bet, wo eine Angabe Dritter eine Zuordnung nach Kanada liefert — dieselbe Angabe, die vor einem Schweizer Gericht nichts wert wäre.

Die Tabelle endet dort, wo sie enden muss: Sie vergleicht Bewilligungen, nicht Höchsteinsätze. Für die acht ausländischen Plattformen lassen sich Einsatzgrenzen nicht nebeneinanderstellen, weil keine gemeinsame Grundlage existiert — der eine Anbieter setzt seine Grenzen pro Konto, der andere pro Markt, und keiner davon muss sie offenlegen. Der einzige Höchsteinsatz, der sich sauber benennen lässt, ist der von Sporttip.

Der Quotenschlüssel als Rechnung, die man bemerkt

Bei einem Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 ergibt die Summe der Kehrwerte 1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90 = 1.0526. Der Auszahlungsschlüssel ist der Kehrwert davon, also rund 95 Prozent; die Marge ist der Rest, also rund 5 Prozent des Einsatzes. Diese Rechnung ist die Antwort auf die Frage, was von jedem Franken Einsatz in dem Markt an den Veranstalter geht, bevor überhaupt ein Ergebnis feststeht — der Auszahlungsschlüssel ist kein Versprechen von 95 Prozent Rückfluss an jeden einzelnen Spielenden, sondern der Anteil, den der Markt über alle Einsätze zurückzahlt.

Bei sehr engen Sportarten und grossen Ligen liegt die Marge typischerweise tiefer, bei Nischenmärkten und exotischen Wettarten deutlich höher; der konkrete Wert gehört jeweils zu einem benannten Markt eines benannten Anbieters und nicht zu einem Anbieter als Ganzem. Wer nach Sonderkonditionen für hohe Einsätze sucht, sollte deshalb zuerst diese Zahl prüfen. Eine Marge von 5 Prozent auf einen Einsatz von CHF 1’000 bedeutet rechnerisch CHF 50, die dem Veranstalter zustehen, bevor ein Ball rollt; bei einer Marge von 10 Prozent sind es CHF 100. Eine «VIP-Quote» müsste diese Zahl senken, um diesen Namen zu verdienen. Kein Angebot in diesem Vergleich nennt eine solche Senkung.

Die Plattformen im Einzelnen

Die Reihenfolge folgt dem Bewilligungsstatus. Die acht ausländischen Plattformen sind ohne Schweizer Bewilligung und werden gleich behandelt — was sich in ihren Einträgen unterscheidet, ist die Bewilligung, die berichtet wird, und nicht die Erlaubnis, hier tätig zu sein.

Swisslos Sporttip: der grösste Katalog im bewilligten Feld

Swisslos ist die eine der beiden Veranstalterinnen, die Sportwetten anbieten dürfen, und ihr Produkt Sporttip ist für die Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein die einzige legal zugängliche Adresse. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51); die Aufsicht liegt bei der Gespa. Ein Online-Konto erhält nur, wer im Servicebereich wohnhaft ist: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR und ZH, dazu Tessin und Liechtenstein.

Wo Swisslos in dieser Nische tatsächlich liefert, sind die Zusatzfunktionen, nicht die Einsatzhöhen. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ausgeführt ist er nicht rückgängig zu machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Auszahlungsbetrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer hier den Ausstieg sucht, tauscht Gewinnpotenzial gegen Sicherheit — das ist der Preis, und er ist transparent.

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung begrenzt, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Das ist der ehrlichste Umgang mit dem Wort «Boost» in dieser Zusammenstellung. Hier steht nicht «bis zu 100 Prozent» in Fettschrift, sondern eine Bedingung: fünfzehn Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Wer das einmal nachzählt, merkt schnell, warum diese Stufe selten erreicht wird. Der Boost ist dann kein Geschenk, sondern eine Wette auf die eigene Prognosefähigkeit.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Als reguläre Spielzeit gilt die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein abgesagtes Ereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird, macht die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Gewinne auf dem Spielerkonto bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Spielguthaben lässt sich zweimal innerhalb von 365 Tagen gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Einzelheiten zu Zahlungsarten und Auszahlungswegen stehen im Abschnitt zu den Zahlungen.

Sporttip-Wetten lassen sich online oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Verkaufstelle gespielt werden. Wer nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung seinen Gewinn geltend macht, verliert ihn zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Was dieser Eintrag belegt, ist die andere Seite der Bewilligung: Der Katalog ist breit genug für sehr viele Standardfälle und durch eine Reihe sehr genau formulierter Bedingungen abgesichert. Die 26-Wochen-Frist und der eingeschriebene Brief sind die Stellen, an denen man liest, dass hier eine Lotteriegesellschaft mit jahrzehntelanger Praxis die Feder geführt hat. Wer gewohnt ist, dass eine Auszahlung einfach passiert, sollte die Uhr im Blick behalten.

Der Schweizer Rechtsweg steht offen und die Aufsicht ist greifbar — das ist der eigentliche Unterschied zu den acht folgenden Einträgen, und er wiegt schwerer als jeder Quotenunterschied.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Produkt für sechs Kantone

Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin und betreibt Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Auch sie hält eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) und steht unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto ist auf Personen mit Wohnsitz in ihrem Servicebereich beschränkt — also auf dieselben sechs Kantone. Als Kontaktadresse nennt das Unternehmen Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; es zählt 2’350 Verkaufstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Jouez Sport und Sporttip sind kein Wahlverhältnis, sondern zwei getrennte Gebiete. Es gibt keine Überschneidung, keine Doppelregistrierung und keinen Anlass, die beiden gegeneinander auszuspielen — eine Person ist genau in einem der beiden Vertragsgebiete wohnhaft. Für die Schweiz als Ganzes bedeutet das, dass der bewilligte Wettmarkt aus zwei Monopolen besteht, die sich nicht berühren.

Für die Westschweiz ist die Bilanz der Loterie Romande deshalb vor allem eine Frage der Kontinuität: Die Zahl von 2’350 Verkaufstellen bedeutet, dass ein Wettschein auch ohne Internet abgegeben werden kann. Ob sich das für einen Leser lohnt, hängt davon ab, ob er ohnehin online spielt. Für alle übrigen ist es eine Verkaufstelleninfrastruktur, die älter ist als jeder Wett-Apps-Markt.

Wer in Genf oder Lausanne wohnt, hat also dieselben Limitenmechanismen wie in Zürich, nur unter einem anderen Namen und mit einer eigenen Verkaufstellenkultur.

Fezbet: bewilligungsfrei und an ein anderes Publikum gerichtet

Fezbet gehört zur zweiten Gruppe, den acht ausländischen Plattformen, die Schweizer Spielende antreffen. Die Bewilligungslage ist bei allen dieselbe: keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Der Anbieter ist damit nicht Teil des Schweizer Angebots, sondern eine Parallelwelt, die man erreicht, weil die Zugangssperre über Domains läuft und nicht über Zahlungen. Das ist die entscheidende Mechanismuserkenntnis: Die Blockade benennt Adressen, nicht Angebote. Sie ändert die Konsequenzen für den Spielenden nicht — kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg — und für das Angebot selbst ändert sie ebenfalls nichts.

Ein Konto dort ist keine komplizierte Angelegenheit, und genau das ist der Punkt, der irritiert.

HornetBet: Registrierungsablauf und Grenzen der Zuständigkeit

Auch HornetBet steht ohne Schweizer Bewilligung da. Es gibt keine festgestellte Bewilligung, die hier Wirkung hätte, und keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister. Was bleibt, ist die Zuständigkeit eines ausländischen Rechts, das in der Schweiz niemanden bindet.

Eine ausländische Bewilligung ist kein Qualitätsmerkmal und auch kein Mangel — sie betrifft schlicht einen anderen Rechtsraum. Die relevante Folge für einen Spielenden ist die Umkehrseite: Wenn eine Auszahlung stockt, führt der Weg nicht zur Gespa und nicht zu einem Schweizer Gericht, sondern zu einer Instanz im Ausland, deren Entscheid in der Schweiz nicht vollstreckt werden muss. Wer den Anbieter vor allem deshalb wählt, weil er hier nicht auf der Sperrliste steht, hat die Frage nach der Durchsetzbarkeit noch nicht gestellt.

Wer wenig Geld einsetzt, merkt von all dem selten etwas. Das ist keine Empfehlung, sondern die Beobachtung, dass die meisten Beschwerden aus dem Teil des Marktes kommen, in dem höhere Beträge bewegt werden.

GG Bet: was ohne Sperrregister aus dem Spiel-Schutz herausfällt

GG Bet ist ohne Schweizer Bewilligung geführt. Eine Sperre im schweizerischen Register erreicht diesen Anbieter nicht, weil er nicht an das Register angeschlossen ist. Der Mechanismus des Registers beruht auf Anschluss, nicht auf gutem Willen — eine Sperre, die nur die angeschlossenen Anbieter erreicht, ist in einem offenen Markt genau so weit wirksam wie der Markt geschlossen ist.

Das ist im Übrigen die Stelle, an der die Kontobezeichnung zählt.

Betify: jedes Konto einzeln freigeschaltet

Betify steht ohne Schweizer Bewilligung und ohne Verbindung zum Sperrregister. Bei Anbietern mit Sitz im Ausland ist die Kontobezeichnung der einzige Mechanismus, der eine Auszahlung an die richtige Person bindet, weil keine Schweizer Aufsicht darüber wacht, dass Kontoinhaber und Zahlungsadresse übereinstimmen. Prüfungen, die bei einem bewilligten Anbieter durch eine Adressdatenbank laufen, entfallen hier.

Zwischen Verlustlimite und Höchsteinsatz gibt es keine Beziehung: Sie sind zwei unabhängige Grenzen, und nur eine davon ist gesetzlich vorgeschrieben.

X3Bet: eine berichtete Bewilligung aus Kanada — und warum sie vor Schweizer Gerichten nichts trägt

X3Bet ist der einzige Fall in dieser Gruppe, für den Dritte eine konkrete Zuordnung liefern: eine Bewilligung mit Sitz Tobique in Kanada. An der Schweizer Rechtslage ändert das nichts (Art. 4 BGS). Eine Bewilligung, die in einem anderen Staat gilt, bindet Schweizer Behörden nicht, und dieses Prinzip ist der Grund, weshalb die Sperrliste geführt wird: Man kann ein ausländisches Angebot nicht über dessen Bewilligung kontrollieren, nur über die Erreichbarkeit.

Wer sich an einer solchen Bewilligung orientiert, merkt an der Sache: Das Wort «lizenziert» trägt im Ausland eine andere Bedeutung als in der Schweiz.

20Bet: Name, Domain und Gerichtsstand

Bei 20Bet fehlt eine festgestellte Bewilligung, die in der Schweiz Wirkung entfaltet. Der Name des Anbieters klingt ähnlich wie die Adresse, unter der er erreichbar ist — das ist bei ausländischen Plattformen üblich und macht die Sperrliste praktisch: Die Aufsicht blockiert Adressen, und Anbieter wechseln sie innerhalb von Stunden.

Der Aufwand, den die Aufsicht mit dieser Liste betreibt — 671 Domains Ende 2025, Blockade per DNS — ist im Übrigen der beste Beleg dafür, dass die Sperrliste in einem Bereich wirkt, in dem Schweizer Behörden sonst wenig Hebel haben.

Rollbit: wenn das Sperrregister am Fabrikstandort endet

Rollbit steht ohne Schweizer Bewilligung. Für Spielende, die eine unbefristete Sperre eingetragen haben, ist dieser Umstand wichtiger als alles andere auf der Seite: Die Sperre erreicht nur die angeschlossenen bewilligten Anbieter und die Casinos, nicht die acht Plattformen ohne Bewilligung. Die Sperre bleibt wirksam — sie ist nur nicht umfassend.

Wer dieses Register für ein Netz hält, das alle Türen schliesst, sollte den Umkehrschluss der Sperrliste kennen. Sie markiert einen Rand, keine Umfassung.

HighFlyBet: Konto und Auszahlung auf denselben Namen

Bei HighFlyBet fehlt eine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz. Anbieter ohne Bewilligung setzen ihre eigenen Regeln zur Kontobezeichnung; eine Schweizer Vorgabe, wonach eine Zahlung nur auf ein Konto im Namen des Inhabers gehen darf, greift hier nicht. Viele Anbieter halten sich dennoch daran, schon weil es Betrug verhindert — aber es ist ihre Entscheidung und nicht ihr Gesetz.

Rechtlich sauber heisst bei Online-Wetten in der Schweiz eines der beiden etwas sperrigen Wörter: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung. Der lockere Sprachgebrauch sagt Wettanbieter, das Gesetz sagt Veranstalterin oder Veranstalter.

Zahlungen und Steuern

Geld, das aus einer Wette zurückkommt, nimmt in der Schweiz einen anderen Weg als in den meisten Online-Märkten. Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Eine Kreditgewährung an Spielende ist ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS) — es gibt kein Spielen auf Rechnung, und das ist keine Nebenbemerkung, sondern die Regel, die ein Schuldenspiel im bewilligten Markt verhindert.

Sporttip-Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; höhere Beträge gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto in der Schweiz oder in Liechtenstein. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — wer eine Aktion nutzt, sollte diesen Satz vorher lesen, weil ein allfälliger Gewinn aus einem Gratisspielguthaben das Konto nicht verlässt.

Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet ausserdem PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Wie viel Spielguthaben man aufladen kann, ist damit nicht durch die Höhe des Einsatzes begrenzt, sondern durch die Limiten des Spielkontos; die zweite Zahl in diesem Abschnitt ist die, die einen Spieler mit grossen Vorhaben tatsächlich bremst.

Bei den Steuern gilt: Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden nur darüber hinaus besteuert. Der Bundeswert liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025). Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt: je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer zurück, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Grenze — für ihn entsteht keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Bei Gewinnen von ausländischen Anbietern wird keine Verrechnungssteuer erhoben, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Das ist der eine Punkt, an dem die Alternative zum bewilligten Angebot teurer wird als sie aussieht. Wer grössere Summen über eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, klärt das vorher. Die Auskunft dazu geben Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung.

Was Sporttip bei einem hohen Einsatz tatsächlich zurückzahlt

Wer den Unterschied zwischen einem Einsatz von CHF 1’000 und einem von CHF 100 verstehen will, braucht keine Prozenttabelle, sondern eine einzige Rechnung. Die Formel lautet Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal die Gesamtquote, das Produkt der Einzelquoten — und das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Nichts an dieser Formel kennt einen VIP-Zuschlag.

Bei einem Markt zu Quote 1.90 auf einen Ausgang bringt ein Einsatz von CHF 1’000 einen Rückfluss von CHF 1’900, der Nettogewinn liegt bei CHF 900. Genau derselbe Ausgang bei einem Einsatz von CHF 100 bringt CHF 190 und CHF 90 netto. Das Verhältnis ändert sich nicht, die Quote nicht und die Marge des Marktes nicht. Wer nach Sonderkonditionen sucht, sucht vergeblich nach einer Zeile in dieser Rechnung. Was sich mit dem Einsatz ändert, ist die Volatilität: Ein einzelner Fehlgriff kostet hundertmal so viel Geld, und bei drei Wetten hintereinander an einem Abend entsprechend mehr.

Bei einer Kombination multiplizieren sich die Quoten zu einer Gesamtquote. Ein Wettschein mit vier Voraussagen erreicht auf diesem Weg eine Quote, die deutlich höher liegt als jede einzelne — und die Wahrscheinlichkeit, dass alle vier zutreffen, sinkt im selben Zug unter die jeder einzelnen Voraussage. Das ist die Stelle, an welcher der Kombiboost ansetzt: Der Bonus von 5 Prozent auf den Nettogewinn verlangt schon vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Bei einem Einsatz von CHF 1’000 und Quote 1.90 beträgt der Nettogewinn CHF 900; ohne Boost liegt der Rückfluss bei CHF 1’900, mit einem Boost von 5 Prozent erhöht sich der Nettogewinn auf CHF 945 und der Rückfluss auf CHF 1’945. Die Erhöhung selbst ist limitiert, und der Boost verfällt bei einem Cash-Out. Vor der Wette ist die Erhöhung also nicht gesichert: Sie ist eine Verlängerung der eigenen Prognose, mit einer Bedingung, die der Spielende selbst erfüllen muss.

Für die Auszahlung des Spielguthabens, die über den Gewinnbetrag hinausgeht, gelten die Limiten des Spielkontos und die Fristen des Zahlungsabschnitts.

Sonderkonditionen bei bewilligten Veranstalterinnen: was möglich ist und was nicht

Bleibt die Frage, die den ganzen Abschnitt überhaupt trägt: Was kann es an Sonderkonditionen bei den beiden bewilligten Veranstalterinnen überhaupt geben? Die Antwort ergibt sich aus dem Instrument.

Was es geben kann, sind Funktionen, die einen bestehenden Einsatz besser nutzbar machen: ein Cash-Out vor Spielbeginn oder live, ein Boost auf einen Nettogewinn, ein Kombiboost auf eine gewachsene Zahl von Voraussagen, ein Systemwettschein über CHF 10’000. Diese Instrumente sind an Bedingungen geknüpft, alle online, alle limitiert, und sie sind unterschiedlich streng. Diese Bedingungen vor der Wette zu lesen ist der eigentliche Vorteil, den ein Spielender gegenüber einem Anbieter haben kann.

Was es nicht geben kann, ist eine höhere Quote für einen höheren Einsatz. Kein Passus der Sporttip-Spielregeln, der Geschäftsbedingungen oder der Bedingungen für die Online-Teilnahme kennt einen solchen Mechanismus. Wer über ein persönliches Limit hinaus setzen will, kommt an die Grenze des Produkts und nicht an die Grenze seiner Verhandlungsmacht.

Das ist nicht nur eine Frage des guten Willens. Eine Aktion ist im Schweizer Recht einer vorgängigen Prüfung unterzogen — der Anbieter muss die Gratisspiele und Gratisguthaben von der Gespa vorgängig genehmigen lassen (Art. 75 Abs. 2 BGS). In der Schweiz wirkt das als Filter, der Aktionen an Bedingungen bindet und den Wildwuchs aus anderen Märkten gar nicht erst entstehen lässt.

Das klingt nach weniger. Für einen Spielenden mit kleinem Budget ist es mehr.

Fragen und Antworten

Was ist mit VIP-Wetten gemeint, und welche Sonderkonditionen sind bei den beiden Schweizer Veranstalterinnen überhaupt möglich?

Genau genommen ist mit VIP-Wetten ein Marketingbegriff beschrieben, den das Schweizer Recht nicht kennt. Angebote gibt es bei Sporttip durchaus: Cash-Out, Quoten- und Profitboosts, das Kombiboost bis zur höchsten Stufe. Alle sind online, alle limitiert und alle an Bedingungen gebunden. Eine höhere Quote für einen höheren Einsatz ist nicht darunter.

Warum fallen Aktionen und Gratisguthaben in der Schweiz kleiner aus als im Ausland?

Weil Gratisspiele und Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa brauchen (Art. 75 Abs. 2 BGS). Das ist eine vorgelagerte Prüfung: Der Veranstalter kann nicht einfach eine Aktion lancieren, er muss sie genehmigt bekommen. Wo Zustimmung vorgeschrieben ist, wird weniger gestreut als dort, wo der Anbieter allein entscheidet.

Wie hoch sind die Höchsteinsätze bei Sporttip?

Bei Swisslos Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.

Was ist bei ausländischen Wettplattformen ohne Schweizer Bewilligung zu beachten?

Drei Punkte. Erstens: Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS), und die Aufsicht erstreckt sich nicht darauf. Zweitens: Kein Zugang zum Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg bei Streit um eine Auszahlung. Drittens: Gewinne können nach kantonaler Praxis steuerbar sein.

Welche Verlustlimiten gelten auch bei hohen Einsätzen, und wann wird eine Erhöhung wirksam?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese 72 Stunden sind der wirksamste Teil des Mechanismus.

Welche Möglichkeiten gibt es, bei hohem Einsatzvolumen eine Pause einzulegen?

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden.

Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»