Was der Neukundenbonus bei Schweizer Sportwetten unter dem Strich kostet

Updated Oktober 2026
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Die Zahl, die die ganze Branche verkauft, ist bei Schweizer Sportwetten nicht die Höhe des Bonus. Sie ist die Zahl der Voraussagen.

Eine rote Laufbahn in einem leeren Leichtathletikstadion, Morgentau liegt auf dem Rasen in der Mitte
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Jeder Wettanbieter bewirbt denselben Moment: das erste Konto, die erste Einzahlung, das Gefühl, mit dem Hausgeld zu spielen. Wer in der Schweiz nach einem Neukundenbonus für Sportwetten sucht, findet zwei Arten von Antworten. Die eine besteht aus Beträgen, die nach einem Werbebudget aussehen — mehrere hundert Franken, «100 % Bonus», Gratisdrehs obendrauf. Die andere besteht aus zwei Namen und einem Regelwerk. Die erste Antwort ist die lautere, die zweite ist die, die in diesem Land Bestand hat. Und die zweite bringt eine Eigenschaft mit, die man erst beim Lesen der Bedingungen merkt: Der Bonus wird nicht ausgezahlt. Er wird auf den Gewinn draufgelegt, und an welche Bedingung das geknüpft ist, entscheidet, ob sich das für den Spielenden rechnet oder für die Veranstalterin.

Stand: 29. Oktober 2026 · geprüft gegen die Bewilligungen und die Spielregeln der beiden Veranstalter sowie gegen die Aufsichtsdokumente der Gespa.

Bewilligt heisst nicht grosszügig: der Rahmen, in dem ein Bonus hier überhaupt entstehen darf

Fangen wir dort an, wo die Werbung aufhört. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht von der ESBK, die ist für die Casinos zuständig. Wer sich über Sportwetten in der Schweiz informieren will, sollte diesen Satz einmal aussprechen: Aufsicht ist Gespa, nicht ESBK. Die beiden Behörden werden dauernd verwechselt, und die Verwechslung führt zu falschen Erwartungen darüber, wer hier was durchsetzt.

Ein kleines Segelboot auf einem ruhigen Bergsee, Nebel liegt am Ufer, die Berge verschwinden im Dunst
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21 bis 25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Genau das ist der Grund, warum sich jeder Vergleich von Neukundenangeboten in diesem Land so kurz liest: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip auf der einen Seite, die Loterie Romande mit Jouez Sport auf der anderen. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Dahinter steht der Gedanke, den man kennen muss, wenn man über Boni redet. Die Reinerträge gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Das Geld, das hier nicht als Willkommensgeschenk ausgeschüttet wird, landet also nicht in einer Marketingabteilung, sondern in einem kantonalen Zweck. Ein Veranstalter, der mit einem riesigen Bonus um sich wirft, würde genau diesen Zweck schmälern. Deshalb ist die Zurückhaltung bei den Aktionen kein Zufallsprodukt, sondern eine Systemeigenschaft.

Wer denkt, eine Bewilligung aus einem anderen Land helfe in der Schweiz, denkt falsch. Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendwo sonst, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach der Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Das ist die eine Hälfte der Geschichte. Die andere ist, dass auch dem bewilligten Angebot Grenzen gesetzt sind, die für einen Bonus relevant sind: nur Sportarten und Wettarten, die auf einer Liste stehen.

Was sich überhaupt bewerben lässt: Bewilligung, geschlossener Markt und der Preis der Werbung

Diese Liste existiert. Die Gespa führt einen Katalog der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was nicht darin steht, ist nicht bewilligt. Qualifikationsrunden sind nur erfassbar, wenn sie gelistet sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie möglich. Der Katalog führt keine Corner- oder Kartenmärkte, und eine Esport-Sektion sucht man darin vergebens — über Esport lässt sich also nur sagen, dass er in der Gespa-Liste nicht vorkommt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.

Damit ist der Radius eines Neukundenbonus vorgezeichnet. Ein Bonus, der auf einen Markt zielt, den der Katalog nicht kennt, darf gar nicht beworben werden. Die Aktion ist also nicht nur in der Höhe, sondern auch in der Reichweite begrenzt.

Werbung selbst ist ein eigener Regelkreis. Sie darf nicht aufdringlich sein, nicht irreführend, und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 belegt (Art. 131 BGS). Eine Sperrstunde für Werbung kennt das Gesetz nicht. Der Punkt, der für unsere Frage am meisten Gewicht hat, ist ein anderer:

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Aufsicht hat im Jahr 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und acht an Swisslos. Genau hier trifft die Kostenfrage den Leser zuerst. Ein «Gratisguthaben» ist in der Schweiz kein Marketinginstrument, das eine Plattform spontan ausrollt. Es ist ein bewilligter Vorgang mit Vorlauf. Wo diese Zustimmung fehlt, gibt es das Guthaben entweder nicht oder es ist nicht das, wonach es klingt. Und die Bedingungen, unter denen ein bewilligtes Gratisspielguthaben dann läuft, legt jeder Veranstalter in seinen eigenen Bestimmungen fest — es gibt keinen Standard, den man voraussetzen könnte.

Ein solches Gratisspielguthaben ist in beiden Häusern nicht auszahlbar. Das ist die zweite Kostenseite. Der beworbene Betrag existiert nur auf dem Spielerkonto, und was daraus wird, steht in den Bedingungen.

Das Schachbrett: wie ein Platz auf dem eigenen Kanton alles andere Versprechen dämpft

Ein Bild für dieses Kapitel — ein Schachbrett mitten in einer Partie. Die Figuren stehen nicht am Anfang; es ist schon etwas geschehen, und der nächste Zug ist durch alles bestimmt, was vorher passiert ist.

So ist es mit dem Wohnsitz. Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und praktisch dazu noch Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Swisslos vergibt Konten für sein Vertragsgebiet: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande betreut die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Der praktische Effekt auf die Frage nach dem Neukundenbonus ist brutal einfach. Für einen Leser gibt es nicht zehn Angebote zur Auswahl, sondern faktisch eines. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran — nicht als Strafe, sondern weil die Westschweizer Kantone und die übrigen das Spielgebiet unter sich aufgeteilt haben. Der Wettbewerb, den man beim Wort «Neukundenbonus» mitdenkt, findet zwischen diesen zwei Häusern nicht statt. Er findet zwischen dem eigenen Veranstalter und den ausländischen Seiten statt, deren Werbung trotzdem auf jedem Sportportal liegt.

Und die Loterie Romande ist kein kleiner Laden, der aus der Not heraus handeln müsste. Sie nennt eine Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das ist ein Vertriebsnetz, kein Start-up. Nur: Adressen und Mitarbeitende sind der falsche Massstab für ein Bonusbudget. Beides sagt nichts darüber, wie viel Geld in einer Aktion steckt, und man sollte die Zahl der Verkaufsstellen nicht als Anzeichen für ein grosses Willkommensgeschenk lesen.

Hier hat jeder Spielende ein Stück Arbeit abzugeben. Die Kantonslisten sind der erste Prüfpunkt, bevor man sich in irgendeine Aktionsbeschreibung vertieft.

Loterie Romande, Jouez Sport und das Muster einer echten Aktion

Die Westschweizer Aktion, die wenigstens zeigt, wie so etwas in der Schweiz aussieht, hiess «JouezSport — Patinoires et Stades». Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Das Muster: In den Stadien der National League war ein Code verbreitet. Wer ihn innert sieben Tagen in sein verifiziertes Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Lesen wir das einmal langsam, weil es den ganzen Massstab setzt. Zehn Franken. Nicht zehn Franken pro Einzahlung, sondern zehn Franken Spielguthaben, für einen begrenzten Kreis von Konten, in einem Fenster von sieben Tagen, in einem Vorrat von sieben Stück pro Aktionstag in einem Zahlenvorrat über die ganze Aktion. Drei Monate, sieben Tage, zehn Franken. Wer aus dem Ausland auf Schweizer Sportwetten schaut und dort Verhältnisse wie bei einem fünfhundert Euro schweren Willkommenspaket gewohnt ist, wird das für einen Druckfehler halten. Es ist keiner, es ist das Format.

Zwei Bedingungen des Musters wiederholen sich in beiden Häusern und sollten einem Spielenden im Kopf bleiben. Erstens: Die Eingabe läuft über ein verifiziertes Konto, nicht über eine E-Mail-Adresse. Zweitens: Das Guthaben ist nicht auszahlbar. Es lebt auf dem Konto, es wird beim Wetten eingesetzt, aber es kommt nicht heraus.

Swisslos, Sporttip und der Booster, der keiner ist

Aus Basel kommt die andere Bauart. Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.

Swisslos setzt nicht auf Gratisguthaben als Weg zum Neukunden, sondern auf eine Mechanik am Einsatz: den Kombiboost. Er ist nur online nutzbar, in den Bereichen Prematch, Live und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus wird auf den Nettogewinn gerechnet und beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Wer bis hierher gelesen hat, hat den eigentlichen Neukundenbonus der Schweiz vor sich. Es ist ein Stufenplan, und seine Eingangshürde ist dicht an der Grenze, die ein Gelegenheitswetter selten überschreitet: vier Voraussagen, jede mindestens 1.50, von denen mehrere in derselben Kombination auch noch unabhängig voneinander sein müssen. Fünfzehn Spiele dagegen für den vollen Prozentsatz — das ist keine Verlegenheitsauswahl mehr, das ist ein ausgefüllter Sonntag.

Wie das in Zahlen aussieht, gehört an eine Stelle, an der die Bedingungen vollständig sind. Später, nach den Grundlagen, rechnen wir es durch.

Spielerschutz: die Grenze, die der Bonus nicht ersetzt

Eine Beobachtung vorweg, die bei jedem Bonus entscheidend ist. Ein Willkommensangebot ist kein Schutzmechanismus. Es ist ein Anreiz, mehr zu spielen, als man ohne es gespielt hätte. Diese Richtung — mehr Einsätze, nicht mehr Sicherheit — ist der Punkt, an dem ein Bonus und ein Limitenwerkzeug einander entgegenlaufen.

Was in der Schweiz an die Stelle des Bonus gehört, ist ein Satz von Grenzen, die der Spielende selbst setzt. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Gesetzlich wirkt eine Senkung sofort, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bestimmungen 72 Stunden an.

Diese 72 Stunden sind mehr als eine Zahl, sie sind der eine Mechanismus, den man sich merken sollte. Wer gestern einen guten Lauf hatte und heute seine Limite hochsetzen will, kann das nicht am selben Nachmittag. Der Abstand ist gewollt, und er ist genau dann wirksam, wenn ein Spieler ihn am wenigsten mag. Ein Neukundenbonus, so klein er ist, kann die Grenze nicht aushebeln. Er drückt nur auf die andere Seite der Waage.

Bei Swisslos sind die Grenzen konkret und werden vor der ersten Teilnahme gesetzt. Es braucht Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Limite von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Dazu ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Betrag von 30 Tagen ist kein Massstab für den Spielstil, sondern eine Vorgabe dafür, wie viel man in dieser Frist überhaupt ins Konto bringen kann.

Für die zweite Ebene, die Sperre, gilt bei Swisslos: Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Rechtlich steht die Selbstsperre auf Art. 80 bis 82 BGS; das Register führt gesperrte und überschuldete Personen zusammen. Eine freiwillige Sperre kann nur nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle beteiligt ist (Art. 81 BGS). Wer eine Pause von bis zu sechs Monaten aussetzen will, muss diese Möglichkeit bekommen (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Der Bonus spielt in diesem ganzen Werk keine Rolle. Er beschleunigt nichts davon, und er ersetzt nichts davon.

Wo ein Schweizer Bonus verschwindet, wenn das Alter nicht stimmt

Es gibt in der Schweiz kein fixes Einzahlungslimit, das der Staat vorschreibt. Das ist wichtig, weil die Nachbarländer es anders halten und die Erwartung deshalb falsch ankommt. Was es gibt, ist eine Altersschwelle, und die ist eine Bedingung ohne Kulanz.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Bei der Online-Registrierung muss diese Schwelle zusammen mit dem Wohnsitz im Vertragsgebiet erfüllt sein, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Auch die Aufsicht selbst hat hier einen offenen Punkt. Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 475 von 1’000 Fällen — also in 47.5 % von 200 Fällen — eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist keine Randnotiz und kein historischer Wert aus einer anderen Ära. Es heisst nicht, dass Konten an Minderjährige gehen; online greift die Ausweisprüfung ausweislich der Bedingungen. Es heisst, dass das Vertrauen in «kontrolliertes Schweizer Angebot» an einer Stelle eine Lücke hat, an der man sie nicht vermutet. 47.5 % ist die Zahl, die man nicht wegdiskutieren kann, und sie relativiert jeden Satz über strenge Kontrolle, der an einer Verkaufsstelle endet.

Limiten, Sperrregister und der eine Punkt, den Auslandsangebote nicht liefern können

Eine Spielsperre hat in der Schweiz einen Radius, den eine Pause knapp die Hälfte der Leser unterschätzt: Das Register gilt schweizweit und umfasst auch Casinos samt Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Wer sich selbst ausschliesst, ist aus dem gesamten Segment draussen, nicht nur aus einem Produkt. Das ist der Vorteil einer zentralen Aufsicht, und es ist der Vorteil, den ein Auslandsanbieter nicht nachbauen kann, weil er nicht in diesem Register steht.

Dafür der Kontrapunkt, den man aussprechen muss. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Wer dort ein Konto führt und hier gesperrt ist, kann trotzdem weiterspielen. Ebenso fehlt die Schweizer Aufsicht: kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Fachstelle, keine Kontrolle über die Auszahlung im Streitfall. Domains solcher Anbieter können auf die Sperrliste der Gespa kommen; Telecom-Anbieter blockieren sie per DNS (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf.

Ein Block hilft, aber er hat die Halbwertszeit eines DNS-Eintrags. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Wer sich auf die Sperrliste als Schutzschild verlässt, verlässt sich auf eine Liste, die schneller veraltet als die Adressen, die sie führen soll. Die Liste ist ein Werkzeug der Aufsicht, kein Ersatz für die eigene Entscheidung.

Bei aller Strenge bleibt der Limitenkatalog Sache des Spielenden. Das Gesetz zwingt ihn, sich Grenzen zu setzen; es sagt ihm nicht, wie hoch. Wer seine Verlustlimite nach dem Bonus aussucht statt nach dem Budget, hat die Reihenfolge umgedreht. Die Limite steht vor der ersten Wette, nicht danach.

Die Grundlagen: was ein Neukundenbonus verspricht und was davon in der Schweiz übrig bleibt

Ein Bonus hat in der Werbesprache immer dieselbe Form: ein Betrag, ein Prozentsatz oder beides. Um diese Form zu beurteilen, muss man auf etwas anderes schauen, und es sind vier Angaben, an denen sich jeder Neukundenbonus entscheidet, unabhängig davon, wer ihn anbietet und in welchem Land er steht.

Ein Schachbrett mit Figuren mitten in einer Partie steht auf einem Holztisch, Licht von einem Fenster
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die erste ist die Mindestquote. Kaum eine Aktion lässt sich mit beliebigen Wetten freispielen. Meist muss jede einzelne Voraussage einen Quotenschwellenwert erreichen — bei Sporttip sind das 1.50. Die zweite ist die Laufzeit. Ein Bonus oder ein Guthaben ist befristet, bei der Westschweizer Aktion waren es sieben Tage für die Eingabe und 30 Tage Gültigkeit. Die dritte ist die Umsatzbedingung: Wie oft muss der Bonusbetrag umgesetzt werden, bevor etwas davon auszahlbar wird. Die vierte ist die Auszahlbarkeit selbst, und sie ist die am häufigsten missverstandene. Ein Gratisspielguthaben ist in der Schweiz nicht auszahlbar. Es wird zum Wetten verwendet und verschwindet danach in den Regeln.

Die Begriffe, die in diesem Feld herumschwirren, sind dabei nicht deckungsgleich. Gratisspielguthaben ist der Begriff, den das Gesetz braucht; Gratiswette oder Freiwette ist Marktsprache. Der Unterschied ist nicht kosmetisch. Ein Gratisspielguthaben ist ein Guthaben auf dem Spielerkonto mit einem Verfallsdatum. Eine Gratiswette ist häufig ein Einsatzgutschein, dessen Einsatz bei einem Gewinn nicht mitbezahlt wird. Wer die beiden gleichsetzt, überschätzt den Wert um den Faktor, um den sich Guthaben und Gratiswette unterscheiden.

Die Stufen des Schweizer Kombiboosts sind nicht öffentlich, jedenfalls nicht als fertige Tabelle. Wie die Formel funktioniert, kann man trotzdem genau sagen: Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Zuerst wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist die Rechnung, auf die der Booster dann aufsetzt.

Die andere Kostenseite: Einzahlung, Auszahlung und die Zeit dazwischen

Wenn Geld auf ein Spielerkonto geht, geht es nach Schweizer Regeln nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten-Angebot nicht. Ein Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Das ist eine harte Eigenschaft des Systems und keine Einschränkung eines einzelnen Anbieters.

Bei der Einzahlung ist die Grenze eng gezogen. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die letzte Bedingung ist die feine: Es ist keine reine Summengrenze, sondern eine Bestandsgrenze.

Bei der Loterie Romande liegt das Maximum der Einzahlungen auf das Spielerkonto bei CHF 10’000 pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos ist die Staffelung nach oben hin grosszügiger: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Für Spielguthaben gilt ein anderer Rhythmus: zweimal im Jahr gratis auszahlen innerhalb von 365 Tagen, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Bleibt eine Frist, die man im Blick behalten muss. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Der Punkt, an dem ein Bonus vom Steuerfreibetrag abhängt

Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Auf Bundesebene liegt dieser Betrag ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, also «je nach Kanton» — nie eine kantonale Zahl als die allgemeine nennen. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.

Ein typischer Wettender liegt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür behandelt die kantonale Praxis etwa im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht. Steuerfragen klärt man mit einem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung.

Die Gegenüberstellung: zwei bewilligte Veranstalter und acht ausländische Seiten

Das Panorama der beiden bewilligten Häuser

Veranstalter Bewilligungsstatus Produkt und Verbreitungsgebiet Aktion
Swisslos (Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Sporttip; Deutschschweizer Kantone, Tessin und Fürstentum Liechtenstein Kombiboost, nur online, ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50
Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Jouez Sport; die sechs Westschweizer Kantone Aktionsreihe mit befristetem Gratisspielguthaben, zuletzt CHF 10 über sieben Aktionstage

Die Tabelle sagt das eine, was ein Neukunde wissen muss, und sie sagt es rascher als jeder Fliesstext: In der Spalte mit dem Bewilligungsstatus steht zweimal dieselbe Zeile. Das ist kein Versehen, das ist die Antwort. Es gibt keine dritte Zeile, und es gibt keine Spalte mit einem gewerblichen Buchmacher, der hier eine Alternative wäre. Wer ein Konto will, wählt zwischen zwei Häusern, und die Wahl trifft in der Regel das Wohnsitzkanton für ihn.

Der zweite Befund liegt in der Aktionsspalte, und er ist der eigentliche Vergleich. Swisslos arbeitet mit einer Mechanik, die am Einsatz hängt und keine Auszahlung verspricht; die Loterie Romande arbeitet mit einem befristeten Guthaben, das nicht auszahlbar ist. Beide sind Boni nach Schweizer Lesart: Nutzen am Wettschein, kein Geldgeschenk. Eine Gegenüberstellung, die nach der Bonus-Höhe fragt, fragt also die falsche Frage. Die richtige lautet: Was nützt mir die Mechanik bei meinem Wettschein?

Eine Grösse fehlt in dieser Tabelle mit Absicht, und es ist die, die man zuerst vermisst: die Marge, also der Anteil, den ein Buchmacher von jedem gesetzten Franken für sich behält. Für die Schweiz liefert keine der beiden Aktionen eine belastbare Zahl zu einer Sportart und einem Markt, und ein Vergleich ohne diese Grösse wäre ein Vergleich zweier Preisschilder ohne Preis. Wer sie prüfen will, kann das selbst tun: Man nimmt die Quoten aller Ausgänge eines Marktes, bildet den Quotenschlüssel als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) und zieht ihn von 100 % ab. Das ist Rechenarbeit von fünf Minuten, und sie sagt mehr über einen Anbieter als die schönste Aktionsseite.

Der Kombiboost, durchgerechnet: was ein Vierer, ein Sieber und ein Zehner aus CHF 10 machen

Wie im Abschnitt «Der Kombiboost, durchgerechnet» erläutert, zeigt diese Rechnung, was der Booster auf einem gewöhnlichen Wettschein wirklich bewegt.

Nehmen wir CHF 10 Einsatz und eine Kombination aus vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Das sind keine Angebotsquoten, sondern ein Beispiel — aber in der Höhe, in der sich ein gewöhnlicher Vierer bewegt. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten: 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Bei einem Einsatz von CHF 10 ergibt das nach der Sporttip-Regel — auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet — einen Gewinn von CHF 97.90.

Der Nettogewinn darauf beträgt CHF 87.90. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 liegen genau auf der ersten Stufe des Boosters, und die gibt 5 % auf den Nettogewinn. Aus CHF 87.90 werden damit CHF 4.40 Bonus und ein Rückfluss von CHF 102.30 statt CHF 97.90. Das ist die Grössenordnung, um die es in der Schweiz geht: knapp fünf Franken, wenn der Vierer aufgeht.

Die Zahl, die über die Höhe des Boosters entscheidet, ist nicht die Quote, sondern die Anzahl. Bei sieben Voraussagen — und hier verlassen wir das Beispiel und nehmen den Prozentsatz, den die Bedingungen nennen — stehen 20 % auf denselben Mechanismus. Bei zehn Voraussagen sind es 40 %, bei fünfzehn 100 %, wobei die Stufen selbstverständlich an Einsätze und Gewinnerhöhung geknüpft bleiben und mit jeder zusätzlichen Voraussage die Gesamtquote steigt und die Trefferwahrscheinlichkeit fällt. Wo der Dreier oder der Siebenfache überhaupt anfängt, ist dabei nicht die Marge des Buchmachers, sondern etwas anderes: Was der Bonus einem durchschnittlichen Wettschein bringt, hängt daran, wie häufig ein solcher Schein überhaupt aufgeht.

Deshalb steht als Ergebnis hier kein einzelner Frankenbetrag, sondern eine Spanne mit Bedingung. In der Beispielrechnung liegt der Bonus auf dem Nettogewinn zwischen CHF 4.40 bei der Vierer-Stufe und dem Vierfachen dieses Betrags auf der Hundert-Prozent-Stufe — vorausgesetzt, dass alle fünfzehn Voraussagen die Mindestquote von 1.50 erreichen und der Schein gewinnt. Bei einem gewinnenden Vierer sind es rund vier Franken vierzig. Bei einem gewinnenden Fünfzehner ist es der Nettogewinn noch einmal. Dazwischen liegen Stufen, und die Zwischenstufen sind erheblich wahrscheinlicher als die letzte. Wer den vollen Prozentsatz als den eigentlichen Wert der Aktion liest, liest eine Werbeaussage und keine Erwartung.

Dazu drei Bedingungen, die in keiner Werbung untergehen dürfen, weil sie die Kosten bestimmen. Der Boost gilt nur online, nicht an der Verkaufsstelle. Er gilt in den Bereichen Prematch, Live und Systemwetten. Und voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung darf man nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der letzte Punkt ist der unangenehmste, weil er nicht den Bonus kostet, sondern den Schein.

Neben dem Kombiboost gibt es bei Sporttip noch Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Diese kleine Klausel ist es, die den Reiz eines Cash-Outs in sein Gegenteil verkehrt, wenn ein Boost im Schein steckt.

Die Mechanik des Cash-Out und ihr Preis

Cash-Out ist in der Schweiz nicht reguliert; er ist eine Funktion jedes Veranstalters, und man sollte ihn genau so beschreiben. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Zusammen mit dem Verfall des Boosters bei einem Cash-Out ergibt das eine klare Kostenregel: Wer vorzeitig aussteigt, verkauft einen Teil des möglichen Gewinns, und wenn ein Boost auf dem Schein liegt, verschenkt er ihn zusätzlich.

Bei Livewetten kommt eine weitere Eigenheit dazu. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. Und die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, etwa im Fussball 90 Minuten, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Dazu die Einsatzgrenzen, die als Veranstalterbedingungen gelten und nicht als Gesetz: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Ein Sonderfall, den man kennen sollte, weil er die ganze Kombination betrifft: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der einmalige Ausfall im Vierer kostet also nicht den Einsatz, sondern die Rendite des ganzen Scheins.

1. Swisslos Sporttip: die Aktion mit der höchsten Stufe und der engsten Wohnsitzliste

Swisslos Sporttip trägt die Veranstalter- und die Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51) und steht unter der Aufsicht der Gespa. Es ist einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt. Hinter dem Produkt steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; das Sportwetten-Geschäft läuft auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Ein Online-Konto bekommt nur, wer im Vertragsgebiet wohnt: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Die Aktion ist der Kombiboost mit seinen Stufen von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen, alle mit Quote von je mindestens 1.50, nur online. Daneben stehen die Quoten- und Profitboosts für Prematch-Einzelwetten. An Grenzen bietet das Haus mehr als die Westschweizer Seite: Zwischen CHF 1 und CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, bis CHF 10’000 pro Systemwette, und die Auszahlung von Gewinnen über CHF 1’000 innert drei Arbeitstagen auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet.

Das Haus ist die richtige Adresse für den, der den maximalen Prozentsatz wirklich erreichen kann. Wer regelmässig Zehner-Kombinationen aus Einzelspielen mit dicken Quoten baut, findet hier das einzige Instrument der Schweiz, das für diese Spielweise einen messbaren Zuschlag zahlt. Bemerkenswert ist ausserdem die Zwei-Klassen-Limite: CHF 1’000 Verlustlimite für Personen unter 21 Jahren, CHF 9’999 für Ältere. Der Unterschied zwischen den beiden Werten ist gross genug, um ihn als Haltung zu lesen und nicht als Rundungsfehler.

2. Loterie Romande Jouez Sport: das Gratisguthaben, das keines zum Ausgeben ist

Die Loterie Romande trägt dieselbe Bauart von Bewilligung: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa, einer der zwei zugelassenen Veranstalter. Sie betreut die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto ist auf Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet beschränkt.

Die Aktion, die die Bauart am klarsten zeigt, ist «JouezSport — Patinoires et Stades»: sieben Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, Code aus den National-League-Stadien, Eingabe innert sieben Tagen im verifizierten Konto, danach CHF 10 Spielguthaben mit 30 Tagen Gültigkeit, insgesamt 7’000 Stück, nicht auszahlbar. Bei Einzahlungen gelten höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto laufen ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN.

Interessant wird dieses Haus an einer anderen Stelle als am Guthaben. Wer in der Westschweiz wohnt, hat faktisch keine Wahl zwischen zwei Anbietern: Swisslos nimmt ihn nicht, weil sein Wohnkanton nicht im Vertragsgebiet liegt. Und das ist der Punkt, an dem die Diskussion um Neukundenboni in der Schweiz aufhört, ein Vergleich zu sein. In der Westschweiz gibt es keine Konkurrenz um den Neukunden, es gibt einen Anbieter und eine ausländische Werbewand davor. Wer dort wohnt, sollte die Frage deshalb umdrehen: Nicht welcher Bonus ist der beste, sondern welche Limite setze ich vor der ersten Wette. Die Westschweizer Aktion mit ihren sieben Aktionstagen liefert über die meiste Zeit des Jahres ohnehin kein Angebot.

3. Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister

Bahigo ist keine Veranstalterin mit Schweizer Bewilligung — in der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Haus ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und bietet keinen Schweizer Rechtsweg. Seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa kommen und dann von Telecom-Anbietern per DNS blockiert werden.

Bewertet nach denselben Kriterien wie die beiden bewilligten Häuser heisst das: Der Vergleich endet bei der Frage, was bei einem Streit passiert. Es gibt keine Schweizer Stelle, die man anrufen kann, und keine Schweizer Frist, die eine Auszahlung bindet.

4. Betovo: verbindliche Bewilligung, unverbindlicher Schutz

Betovo steht ohne Schweizer Bewilligung da. Der Geldspielmarkt ist hier für Sportwetten auf zwei Veranstalter begrenzt, und keine ausländische Bewilligung ändert daran etwas (Art. 4 BGS). Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und Schweizer Rechtsschutz steht nicht zur Verfügung. Eine Aufnahme in die Sperrliste der Gespa ist möglich.

Für den Spielenden ist die Konsequenz konkret: Die Selbstsperre, die hier für Casinos und Wettanbieter zugleich wirkt, läuft bei Betovo ins Leere. Wer sich sperren will, muss sich dort separat sperren lassen, und ob die Sperre hält, ist Sache des Anbieters.

5. Wettigo: die Limite, die nur auf dem Papier des Anbieters existiert

Wettigo ist ohne Schweizer Bewilligung tätig; eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach BGS hat es hier nicht, und ein ausländischer Titel entfaltet keine Wirkung (Art. 4 BGS). Schweizer Sperrregister und Schweizer Rechtsweg fehlen, die Sperrliste der Gespa kann die Domains treffen.

Die Kostenfrage stellt sich bei diesem Haus in einer Variante, die man leicht übersieht. Man kann dort spielen, und man kann dort verlieren, aber die Schweizer Regeln, die einen Verlust abbremsen, sind nicht die eigenen. Die Limite, die man in der Schweiz selbst setzt, ist keine Schweizer Limite mehr, wenn das Konto im Ausland geführt wird.

6. Sportuna: ein Konto ausserhalb des Registers

Sportuna führt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten, und eine ausländische Bewilligung gilt hier nicht (Art. 4 BGS). Das Haus ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen; ein Schweizer Rechtsweg steht nicht offen, und die Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen.

Was bleibt, ist die Möglichkeit einer Sperre im Anbieter selbst. Sie ist so wirksam wie das Haus, das sie verwaltet.

7. Betscore: bewertbar, aber nicht empfehlbar

Betscore trägt keine Schweizer Bewilligung. Für Sportwetten gibt es in diesem Land zwei zugelassene Veranstalter, und eine Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Es besteht keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können per DNS blockiert werden.

Die Bewertung nach denselben Kriterien wie oben fällt damit bei jedem Schutzmerkmal gleich aus und unterscheidet sich nur in dem, was der Anbieter selbst liefert — und dazu gehört keine Schweizer Aufsicht.

8. MrXbet: ein Wettschein ohne Schweizer Frist

MrXbet ist ohne Schweizer Bewilligung tätig. Das Geldspielgesetz lässt für Sportwetten nur die zwei bewilligten Veranstalter zu, und eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Ohne Anschluss an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg, mit dem Risiko einer Aufnahme in die Sperrliste der Gespa.

Wer dort gewinnt, gewinnt ohne die Schweizer Gewinnfristen und ohne die Schweizer Auszahlungswege. Das ist kein Detail der Auszahlung, sondern eine Frage der Durchsetzbarkeit.

9. Playzilla: die gleiche Rechnung, ein anderes Vorzeichen

Playzilla hat keine Schweizer Bewilligung. Nur die zwei bewilligten Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten; ein ausländischer Titel hat keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Haus ist nicht ans Schweizer Sperrregister angeschlossen, Schweizer Rechtsweg besteht nicht, eine Sperrlisten-Aufnahme ist möglich.

Die Domains solcher Anbieter sind blockierbar, und die Aufsicht nutzt dieses Werkzeug. Wer über eine solche Seite spielt, spielt auf einem Kanal, den die Schweizer Aufsicht als nicht zulässig ansieht und den sie deshalb blockiert, wo sie kann.

10. Rainbet: der letzte Eintrag dieser Liste und der Grund für ihre Länge

Rainbet steht ohne Schweizer Bewilligung da. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten; eine ausländische Bewilligung gilt hier nicht (Art. 4 BGS). Kein Anschluss ans Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Dass diese Aufstellung acht ausländische Einträge umfasst und zwei bewilligte, ist selbst der Befund. Die acht sind in dieser Länge, weil Schweizer Spieler sie antreffen, nicht weil sie hier eine Bewilligung hätten. Für den Vergleich heisst das: Belastbare Aussagen zu Boni, Limiten und Auszahlungszeiten gibt es für diese acht nicht, und was dort auf der Aktionsseite steht, ist kein Schweizer Angebot.

So liest man ein Neukundenangebot, ohne darauf hereinzufallen

Die Reihenfolge beim Prüfen ist wichtiger als die Höhe des Bonus, und sie ist überall dieselbe. Zuerst die Bewilligung: Steht dort ein Schweizer Veranstalter, und liegt mein Wohnkanton in seinem Gebiet? Erst danach die Mechanik: Ist es ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, oder ein Zuschlag, der beim Gewinn greift? Dann die vier Angaben, an denen sich alles entscheidet — Mindestquote, Laufzeit, Umsatzbedingung und die Frage der Auszahlbarkeit. Und zuletzt, aber nicht verhandelbar, die Limite: Sie steht vor der ersten Wette, nicht nach der ersten Auszahlung.

Der häufigste Fehler ist der Sprung vom Betrag zur Bewertung. Ein hoher Betrag sagt nichts, wenn er sieben Tage lang erreichbar ist, auf einen Vorrat von 7’000 Stück begrenzt bleibt und beim Gewinn nicht herauskommt. Umgekehrt ist ein kleiner Prozentsatz nicht automatisch schlecht, wenn er auf jeden gewinnenden Schein derselben Stufe aufgelegt wird. Der Kombiboost ist genau deswegen interessant: Er lässt sich nicht bei der Anmeldung einsammeln, sondern nur durch das, was man ohnehin tut.

Und dann die Frage, die kein Anbieter stellt und jeder Spielende sich stellen sollte, bevor er einen Bonus sucht: Was wäre mein Einsatz, wenn es den Bonus nicht gäbe? Wenn die Antwort deutlich niedriger ist als der Einsatz, den die Aktion verlangt, ist der Bonus kein Zuschuss zum Spiel. Er ist eine Erhöhung des Einsatzes, und die zahlt der Spielende.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz überhaupt einen Neukundenbonus für Sportwetten?

Ja, aber in bescheidener Form. Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen hier Sportwetten veranstalten. Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Gespa, die 2025 vierundzwanzig Bewilligungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt hat. Was es gibt, sind Aktionen wie der Kombiboost oder befristetes, nicht auszahlbares Spielguthaben.

Welche Aktionen bieten diese beiden Häuser tatsächlich an?

Swisslos bietet den Kombiboost für Online-Wetten mit mindestens vier Voraussagen ab je 1.50, gestaffelt von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen, dazu Quoten- und Profitboosts für Prematch-Einzelwetten. Die Loterie Romande führte eine Aktionsreihe mit Codes aus National-League-Stadien durch, bei der CHF 10 Spielguthaben mit 30 Tagen Gültigkeit ausgegeben wurden.

Warum locken ausländische Seiten mit hohen Beträgen, und was fehlt dort?

Weil dort keine Schweizer Bewilligung nötig ist und keine Schweizer Aufsicht mitredet. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Es fehlen das Schweizer Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg und jede Schweizer Kontrolle im Streitfall; die Domains können auf die Sperrliste der Gespa kommen. Das Geld, das dort als Bonus beworben wird, ist keine Gegenleistung für Schutz.

Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip?

Er gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus wird auf den Nettogewinn gerechnet: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, bei limitiertem Einsatz und limitierter Gewinnerhöhung. Ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.

Was ist die Marge eines Buchmachers, und warum ändert ein Bonus daran wenig?

Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil, den ein Markt von allen Einsätzen zurückzahlt: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Die Marge ist 100 % minus diesen Wert. Sie steckt in jeder Quote, in jedem Wettschein, in jedem Bonus. Ein Bonus auf den Nettogewinn erhöht den Erlös eines gewinnenden Scheins, aber die Marge wird davon nicht kleiner.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz kann ein Konto eröffnet werden?

Ab 18 Jahren, und nur mit Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Swisslos betreut die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Zusätzlich darf keine Spielsperre bestehen, und pro Person ist nur eine Registrierung zulässig.

Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»