Sportwetten-App in der Schweiz: zwei Bewilligungen, zehn Anbieter und die Rechnung dahinter

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Angaben der Veranstalter, das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) mit der Verordnung VGS sowie die Information der Gespa als Aufsichtsbehörde geprüft.

Ein Smartphone mit dunklem Bildschirm liegt neben einem Fussball auf einer Holzbank am Rand eines Trainingsplatzes im Morgenlicht.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, und wird auf 5 Rappen genau abgerundet.

Wer heute nach einer Wett-App sucht, landet schnell in einem Regal, das voller aussieht, als es ist. Zehn Anwendungen stehen in diesem Vergleich, und neun davon haben eines gemeinsam: keine Schweizer Bewilligung. Das ist keine Petitesse am Rand, sondern der teuerste Posten auf dieser Seite. Wo keine Bewilligung steht, steht auch kein Schweizer Spielerschutz, und wo kein Schweizer Spielerschutz steht, trägt der Spielende die Kosten eines Streits allein.

Die Rechtslage sortiert das Feld vor jeder Geschmacksfrage. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur Casinos prüft. Wer Wetten anbieten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel. Diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Aufenthaltsort, Wohnsitz, Kontoführung: alles innerhalb der Landesgrenzen, sonst wird daraus nichts.

Die Kehrseite dieser Klarheit ist der Preis der Legalität. Ein bewilligter Anbieter läuft an der kurzen Leine des Gesetzes: Altersgrenze 18, ein Konto pro Person mit geprüfter Identität, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wetttypen, keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Alles, was die App darüber hinaus zeigt, muss sie in ihren eigenen Bedingungen nennen. Die Bedingungen sind also nicht das Kleingedruckte dieses Vergleichs, sondern sein Haupttext.

Rechtslage in der Schweiz: wer eine App überhaupt anbieten darf

Zwei Veranstalter teilen sich das Land. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Mehr sind es nicht, und das ist Absicht: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Eine Suche nach weiteren Schweizer Bewilligungen führt ins Leere, weil es sie nicht gibt — die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer lizenzierter Buchmacher, sondern nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Ein hölzerner Richterhammer liegt auf einem hellen Pult, daneben steht ein Glas Wasser.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Hinter Swisslos steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, der IKV 2020, und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Für die Westschweiz verantwortlich ist die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; ihr Sportwettenprodukt heisst Jouez Sport.

Die beiden Gebiete überschneiden sich nicht, und genau daran hängt der eigene Zugang. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport gehört den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen, und wer in Genf wohnt, kein Sporttip-Konto. Für einen Teil der Bevölkerung heisst das: nur ein Produkt.

Für die Online-Teilnahme braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist lästig, und es ist der Grund, weshalb im Streitfall überhaupt jemand zuständig ist.

Was die geschlossene Liste aus dem Angebot herausschneidet

Der erlaubte Umfang steht nicht in der App, sondern in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Man merkt es erst beim Suchen. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz, Corner- und Kartenmärkte ebenso, und esports kommt in der Liste nicht vor.

Eine Schreibtischlampe beleuchtet ein kariertes Heft mit handschriftlichen Skizzen, daneben liegt ein Lineal aus Holz.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wer sich über den fehlenden Esports-Markt in einer Schweizer App ärgert, ärgert sich über eine Liste, nicht über ein Produktversäumnis.

Live-Wetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und während des Spiels, sofern die Veranstalterin eine entsprechend lautende Bewilligung hält. Eine Beschränkung des BGS auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Cash-Out hingegen ist gesetzlich nicht geregelt: Es ist eine Funktion jedes einzelnen Anbieters, und deshalb steht es hier nur dort, wo die Bedingungen der Veranstalterin es tragen.

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Das Sperrschicksal ausländischer Domains ist der praktische Teil derselben Frage. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste, und die Schweizer Telekommunikationsanbieter sperren die dort eingetragenen Domains per DNS-Sperre (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019, am Ende von 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 nennt sie als auf der Liste stehend. Ein Domain-Hop ist in Minuten erklärt, die gewechselte Adresse bleibt aber ausserhalb jeder Schweizer Aufsicht.

Was eine Bewilligung nach Schweizer Recht wert ist, sagt Art. 4 BGS in drei Worten: Sie gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendwo sonst — hat hier keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, das hält das Bundesamt für Justiz fest. Das ist der schwache Trost. In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt keine Fairplay-Kontrolle, an die man sich wenden könnte.

Werbung ist das dritte Feld dieser Frage, und es betrifft jede App auf dem Bildschirm. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Das ist der Grund, weshalb die neun ausländischen Anwendungen in diesem Vergleich beschrieben und eingeordnet werden und nicht empfohlen. Ein Zeitfenster, in dem Werbung verboten wäre, gibt es übrigens nicht.

Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos. Über Beträge und Bedingungen sagt das nichts; die stehen ausschliesslich in den Bedingungen der Veranstalterinnen.

Was die Sperrliste für ein Konto bedeutet

Wer sein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung führt, merkt die Unterschiede selten am ersten Tag. Der Kontostand steht, die Quote auch. Erst wenn etwas klemmt, wird die Differenz sichtbar. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hängt nicht am schweizweiten Sperrregister; eine Spielsperre, die ein Spielender hier hinterlegt hat, greift dort nicht. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen die Firma, weil keine Bewilligung und keine Aufsicht existiert, an die er sich wenden könnte. Und Gewinne werden nach kantonaler Praxis anders behandelt als bei einem bewilligten Grossspiel.

Nichts davon ist ein Absturzrisiko, das man am Konto sieht. Es ist eine Verschiebung des Risikos auf die Person, die das Konto hält. Ab wann ein Konto auf der Sperrliste landet, entscheidet nicht der Anbieter, sondern die Aufsicht — und die Liste wächst, wie die 671 Domains am Ende von 2025 zeigen. Ein Konto bei einer blockierten Domain bleibt bestehen. Erreichbar ist es über die Schweizer Leitung nicht mehr, und für die Geltendmachung eines Guthabens bleibt nur der Weg, den der Anbieter selbst anbietet.

Spielerschutz in der App: die Limiten, die vor der ersten Wette stehen

Bevor eine erste Sporttip-Wette überhaupt möglich ist, müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage hinterlegen.

Diese Staffelung ist der wirksamste Teil des ganzen Angebots, und sie ist zugleich der unbeliebteste. Eine Grenze, die man beliebig hochsetzen könnte, wäre in der Sekunde wertlos, in der ein Abend schief läuft — deshalb die drei Tage Wartezeit. Der Gesetzgeber schreibt in Art. 87 VGS vor, dass die Veranstalterin einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen muss. Die Herabsetzung wirkt sofort, die Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Damit ist die Wartezeit in der Schweiz länger als das gesetzliche Minimum, und wer sie für Schikane hält, sollte trotzdem wissen: Sie ist der Unterschied zwischen einer Limite und einem Vorsatz.

Was in der Schweiz fehlt, ist ein gesetzlicher fester Einzahlungsdeckel. Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Das hat eine unbequeme Folge: Der Schutz greift nur so weit wie der Betrag, den man sich selbst eingetragen hat. Wer CHF 9’999 als Monatsverlust eingibt, hat rechnerisch alles Mögliche geschützt und praktisch nichts.

Sperren, die über die App hinaus wirken

Der Zugang lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Ablauf der Frist. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein (Art. 80–82 BGS). Wer hier sperrt, sperrt breit. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss die Veranstalterin anbieten (Art. 89 VGS).

Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist die scharfe Kante des Systems, und sie trifft jemanden, der ohnehin schon getroffen ist. Wer wissen will, wie es nach einer Sperre weitergeht, sollte das vorher lesen und nicht danach.

Die Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 halten ein anderes Bild fest: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast jeder zweite Versuch gelang. Wer die Altersgrenze an der Verkaufsstelle für eine Wand hält, die die App nur verwaltet, irrt — die App ist der strengere Kanal, nicht der schwächere.

Wettende ab 18 Jahren haben Zugang, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Altersgrenze 18, eine Sperre über Landesgrenzen hinweg, geprüfte Identität: Das sind keine Werbeargumente, aber es sind die Posten, die bei einem ausländischen Anbieter fehlen.

Was für den Schutz bezahlt wird

Der Preis des Schweizer Schutzes steht in der Auszahlung und im Angebot. Winnings und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlung oder Krypto gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Kredite an Spielende sind ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer aus Bequemlichkeit eine Wette auf ein fremdes Konto auszahlen will, kann das hier nicht.

Das trifft die Praxis härter, als es klingt. Wer mit dem Handy zahlt, will nicht zusätzlich ein Papier ausfüllen. Zahlungsarten sind ohnehin Sache der Veranstalterin und stehen nur in ihren Bedingungen; Swisslos nennt PostFinance Pay als Weg zum Aufladen des Spielkontos, bestätigt direkt in der PostFinance App. Ein Schweizer Anbieter ist damit kein anonymer Ort, und das ist der Punkt, nicht der Nebeneffekt. Ob eine App ein PayPal-förmiges Zahlungsverfahren anbietet, entscheidet sie selbst und sagt es in ihren Bedingungen. Wer das vor dem Registrieren wissen muss, liest dort nach und nicht in einer Bewertung.

Sportwetten-Apps für Android und iPhone: was am Touchscreen wirklich zählt

Am kleinen Bildschirm zählt wenig von dem, was in Prospekten steht. Store-Bewertungen sagen nichts über die Bewilligung der Veranstalterin, nichts über die Limiten und nichts über die Auszahlung. Ein Sternchenrekord ist eine Angabe über die App-Gemeinde, nicht über die Bedingungen. Wer die Rangfolge danach sortiert, sortiert nach dem falschen Merkmal.

Was auf dem Touchscreen stattdessen zählt, sind vier Dinge: Erkennbarkeit des Angebots, Zeit bis zur einsatzbereiten Wette, sichere Anmeldung, und ob Limiten und Kontostand überhaupt bedienbar sind. Eine Limite, die man nur über den Browser findet, ist auf dem Sofa nicht vorhanden.

Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website oder die Sporttip App abgeben, auf iOS und Android. Zusammengestellte Wetten aus der App lassen sich zudem per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen — ein Weg, den eine ausländische App nicht kennt. Ein Wettschein, der zwischen Bildschirm und Ladentheke wandert, ist ein Schweizer Detail, und es ist kein unnötiges.

Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Die Regel existiert, weil Live-Wetten oft nach Bildübertragung beurteilt werden. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 — wer im falschen Moment auf den Bestätigen-Knopf kommt, bekommt den Einsatz zurück und keinen Gewinn. In spielentscheidenden Situationen, also bei Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid, kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist kein Trick des Anbieters, sondern die Verspätung, die eine App nicht sieht und ein Buchhalter schon.

Zum Schluss noch die Umgrenzung, die man am Handy nicht merken will: Bei Sporttip gehört zur regulären Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer in der 88. Minute auf ein Unentschieden setzt, setzt auf 90 Minuten plus Nachspielzeit — und auf nichts darüber hinaus. Was ein Tor in der Verlängerung dann mit dem Wettschein tut, ist eine Frage, die man besser vorher klärt als danach.

Die zehn Wettanbieter-Apps im Vergleich

Die Rangfolge unten folgt prüfbaren Merkmalen: Bewilligungsstatus, Bedienung, Limiten, Auszahlungsweg. App-Store-Wertungen sind keines davon. Deshalb stehen die beiden bewilligten Anwendungen oben, und zwar nicht als Belohnung, sondern weil bei ihnen jede Zeile nachlesbar ist, während bei den übrigen acht in derselben Spalte nur steht, was fehlt.

Anbieter Bewilligung oder keine Veranstalterin Betriebsgesellschaft
Sporttip Schweizer Bewilligung Swisslos SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Jouez Sport Schweizer Bewilligung Loterie Romande Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt —
1Bet ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt —
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt —
Pribet ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt —
PowBet ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt —
Donbet ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt —
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt —
Funbet ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt —

Der Kontrast in der dritten Spalte ist die ganze Geschichte. Bei zwei Einträgen steht eine Firma mit Sitz, Genossenschaftsform, Verkaufsstellen und Geschäftsbericht. Bei acht steht ein Name, der nichts über die Gesellschaft dahinter verrät. Eine ausländische Bewilligung würde daran wenig ändern: Art. 4 BGS entzieht ihr die Wirkung in der Schweiz, und die betreibende Gesellschaft ist kein Ersatz für eine hiesige Bewilligung. Der Betriebsgesellschaft-Status der acht ausländischen Marken lässt sich über die Handelsregister der Domizilländer prüfen — wo eine Gesellschaft dort nicht im Register steht, wird sie im Streitfall auch nicht greifbar.

Wichtiger als die Spalte ist die Spalte, die hier nicht steht. Es gibt kein Merkmal der neun ausländischen Anwendungen, das gegen die Bewilligung aufgerechnet werden könnte. Eine schönere Oberfläche, ein grösserer Live-Markt, eine schnellere Auszahlung — alles möglich, aber nichts davon steht ausserhalb der Aufsicht auf der einen Seite der Bilanz. Die Rangfolge ist deshalb keine Reihung von zehn ähnlich guten Produkten. Sie ist eine Zwei-plus-Acht-Teilung.

Unten folgen die zehn Anwendungen in der Reihenfolge ihres Bewilligungsstatus, mit dem, was ihre Bedingungen und die Aufsichtsregeln hergeben.

Swisslos Sporttip: der einzige Anbieter mit Sportwetten, bei dem jede Zahl nachprüfbar ist

Die erste Zeile ist gleich ein Sonderfall, und zwar ein zugunsten des Spielenden. Sporttip hält eine Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel, mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, beaufsichtigt durch die Gespa, und gehört damit zu den zwei Veranstaltern, welche die interkantonale Gesetzgebung überhaupt zulässt. Das Konto steht Personen offen, die im Swisslos-Vertragsgebiet wohnen: in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Zahl der erreichbaren Wohnsitze ist damit die erste Limite des Produkts, und sie lässt sich nicht verhandeln.

Die zweite Limite ist der Mindesteinsatz. Bei Swisslos beginnt eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1, und sie endet bei CHF 1’000. Für eine Systemwette liegt der Höchsteinsatz bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine grosse Kombination plant, sollte die Grenze kennen, bevor er sie zusammenklickt.

Bei den Boni wird es interessanter als bei der Bewilligung. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer auf die 100 % schielt, muss fünfzehn Begegnungen richtig treffen. Ein «Boost» auf fünfzehn Spiele ist kein Bonus, sondern ein Losverkauf mit Zusatzschritten. Bei vier richtigen Voraussagen sind es 5 % auf den Nettogewinn — bei einer Wette mit CHF 1’000 Höchsteinsatz also das Maximum, das die Limite zulässt, und darunter weniger.

Quotenboosts und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage beziehungsweise erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Boost ist also nicht einfach ein besserer Preis, sondern eine Bedingung, an der man sich bindet.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Das ist die ehrlichste Zeile im ganzen Kapitel: Wer vorzeitig aussteigt, verkauft seinen Wettschein unter Wert, und der Abschlag ist das Entgelt für die Gewissheit. Ein vollständiges Cash-Out heisst zudem, dass man sich nicht ein halbes Risiko abkaufen kann — entweder ganz raus oder gar nicht.

Ein Detail mit Folgen: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei falsch kombinierten Wetten ist also keine Diskussion offen, sondern nur die Rückzahlung des Einsatzes. Unangenehm, aber die Alternative wäre eine Wette mit verbotener Korrelation.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 20 und einer Quote von 2.10 sind das CHF 42.00 vor der Rundung. Was in der Praxis zählt, ist die Quote selbst: Sie trägt den Quotenschlüssel, den die Regeln nicht nennen, und der Abschlag liegt dort, nicht in den fünf Rappen.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — bei Turnieren gilt der Turnierrahmen —, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Aus einer aufregenden Zehnerkombination wird damit eine Neunerkombination mit einem Blindpassagier.

Zur Auszahlung: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Spielguthaben lassen sich innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Das ist die klarste Auszahlungsstaffel im ganzen Feld, und gleichzeitig eine Bremse. Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind für einen Gelegenheitswettenden ausreichend und für jemanden, der wöchentlich Geld bewegt, eine Vorschrift zum Warten. Wer häufig klein abräumt, zahlt entweder die 3 % oder lässt das Guthaben stehen. Und wer Gratisspielguthaben erspielt hat, hält damit kein Geld, sondern eine Forderung auf weitere Wetten.

Das Spielguthaben selbst hat ebenfalls Grenzen: Es lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Rund CHF 10’000 ist also nicht nur die Verlustobergrenze, sondern auch die Grösse des Tanks.

Ein Punkt, der kein Skandal ist, aber eine Tatsache: Nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemachte Gewinne verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer eine Wette im hintersten Winkel der App abgelegt hat, sollte den Wettschein also nicht dort liegen lassen. Ein halbes Jahr klingt lang und ist kürzer als die Zeit, die ein Screenshot braucht, um in Erinnerung zu bleiben. Wem ein Gewinn verweigert wird, hat zehn Tage und muss zum eingeschriebenen Brief greifen.

Als letztes, weil es im Kleingedruckten steht und hier trotzdem hingehört: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Rückgang um CHF 13 Mio. ist im Vergleich zum Gesamtbild wenig, aber es ist ein Rückgang, und er sagt etwas über die Konkurrenz, die eine gesperrte Domain nicht aufhält.

Die Bewilligung macht Sporttip im Feld zum Referenzfall, und der Kombiboost mit seinen fünfzehn Voraussagen zeigt, wie viel Werbewort in den Bedingungen steckt. Wer ohnehin hauptsächlich Einzelwetten setzt, hat von der Boost-Maschinerie nichts; wen die Limits von CHF 1’000 pro Kombination nicht stören und wer seine Wetten sauber dokumentiert, arbeitet hier mit der einzigen Fassung eines Schweizer Wettangebots, die vor Gericht belastbar ist.

Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Schutz, andere Limiten, andere Hausnummer

Zweiter bewilligter Anbieter, zweites Vertragsgebiet, dieselbe Aufsicht. Jouez Sport gehört der Loterie Romande, die für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Wer in diesen Kantonen wohnt, findet hier das Gegenstück zu Sporttip. Wer ausserhalb wohnt, findet nichts: Ein Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet, und dieses Gebiet deckt die Westschweiz ab. Für einen grossen Teil der Schweizer Bevölkerung ist Jouez Sport damit keine Wahl, sondern eine geschlossene Tür.

Die Firma hinter dem Produkt ist eine andere Nummer als beim Baselbieter Pendant. Die Loterie Romande nennt die Avenue de Provence 14 in Lausanne als Kontaktadresse, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Gegenüber Swisslos mit seinen Verkaufsstellen in neunzehn Kantonen plus Tessin und Liechtenstein ist das eine kompakte Organisation, und die 221 Beschäftigten sind für die Grösse des Vertragsgebiets ein schlanker Betrieb. Das ist keine Kritik, sondern eine Einordnung der Erreichbarkeit: In der Westschweiz sind Verkaufsstellen dicht, und wer seine Wetten lieber am Schalter abgibt als am Bildschirm, hat dort tatsächlich ein Netz.

Für die Bewertung der App heisst das: Jouez Sport steht unter derselben Bewilligungsart wie Sporttip, dasselbe Grossspiel, dieselbe Aufsicht, dieselben Regeln für Altersgrenze, Identitätsprüfung, Spielsperre und Inhalt der geschlossenen Wettliste. Der Unterschied liegt nicht im Schutz, sondern in der Reichweite und in den eigenen Bedingungen, die jede Veranstalterin selbst schreibt. Wer die App in Genf öffnet, findet eine völlig andere Vertragslage als in Zürich — nicht weil das Gesetz anders wäre, sondern weil die Vertragsgebietsgrenze mitten durch das Land läuft.

Der teure Teil dieser Seite ist die Wiederholung. Was für die Westschweiz gilt, gilt in den Deutschschweizer Kantonen nicht, und eine Westschweizer Wette ist an einen westlichen Wohnsitz gebunden. Wer umzieht, wechselt nicht nur die Anschrift. Für die persönliche Planung ist das der Punkt, an dem man vor der Kontoeröffnung eines der beiden Produkte auswählt und nicht nachträglich.

Jouez Sport erfüllt damit in der Tabelle exakt dasselbe Merkmal wie Sporttip und sonst keines der acht übrigen. Die Bewilligung ist die Währung dieses Vergleichs; wer sie nicht hat, verliert nicht ein Rennen um die beste Quote, sondern die Teilnahme am Vergleich um die beste App mit Schweizer Rechtsschutz.

BetAlright: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg

BetAlright trägt in der Tabelle ein einziges Merkmal, und es ist das entscheidende: Es gibt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Die in der Branche angeführte Bewilligung gilt in der Schweiz nicht, und die betreibende Gesellschaft ist nicht mit dem schweizerischen Sperrregister verbunden. Wenn etwas schiefgeht, gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, welche die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre umsetzen.

Was BetAlright ansonsten anbietet, steht in seinen eigenen Bedingungen und nicht hier. Wer das Produkt prüfen will, liest dort nach — Auszahlungsfristen, Limiten, Streitbeilegung. Eine Schweizer Bewilligung fehlt in allen Fällen.

Der praktische Preis dieser Konstellation ist einfach zu benennen und unangenehm zu tragen: Jede Auszahlung, jeder Streit um eine gewertete Wette, jeder Einspruch gegen eine Kontosperre müsste gegen eine Firma geführt werden, die im Schweizer Recht gar nicht als Adressat existiert. Wer CHF 100 Guthaben auf einem solchen Konto hat, hat CHF 100 und keinen Ort, an dem er sie einfordern kann. Was die Bewilligung kostet, ist hier nicht der Preis der Legalität. Es ist der Preis der Durchsetzbarkeit.

1Bet: die Bewilligung, die in der Schweiz nichts gilt

Bei 1Bet wiederholt sich die Konstellation, und der Name ändert am Status nichts: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff. Dasselbe Muster, das Art. 4 BGS für alle acht ausländischen Marken dieses Vergleichs festhält.

Der Betrieb einer solchen Marke kann von Land zu Land verschieden abgesichert sein, aber die Schweiz als Markt spielt darin keine Rolle. Die Kontoeröffnung gelingt trotzdem, weil das Netz keine Landesgrenze kennt — die rechtliche Existenz einer Vertragsbeziehung schon.

Für 1Bet gilt derselbe Satz wie für die übrigen: Ob Limiten vorhanden sind, wie lange eine Auszahlung dauert und was ein Streit kostet, sagt nur der Anbieter selbst. Wer eine solche App neben eine bewilligte legt, vergleicht zwei unterschiedliche Dinge. Die eine ist ein Produkt mit Schweizer Aufsicht. Die andere ist ein Produkt ohne.

bet-at-home: seit Jahren auf der Sperrliste, seit Jahren erreichbar

Der Name bet-at-home taucht in diesem Feld nicht zum ersten Mal auf, und die Gespa nennt ihn ausdrücklich im Zusammenhang mit Domain-Hopping: Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, und bet-at-home gehört zu den Beispielen. Eine Sperre ist in diesem Markt also keine Mauer, sondern eine Tür, die sich unter anderer Adresse wieder öffnet.

Der Status bleibt gleich: keine Schweizer Bewilligung. Was in der Branche als Bewilligung geführt wird, gilt in der Schweiz nicht, und die Verbindung zum hiesigen Sperrregister besteht nicht. Wer in der Schweiz vor der Sperrliste steht und danach sucht, findet die Marke unter wechselnden Adressen weiter.

Der Aufwand des Wiederfindens liegt beim Spielenden. Keine Schweizer Behörde stellt den Kontakt her, und keine Schweizer Stelle prüft die Auszahlung. Ein Anbieter, der auf einer Sperrliste steht und über andere Domains weiterläuft, ist für die Aufsicht ein Problem und für den Wettenden eine Frage der Erreichbarkeit. Dass die Marke sofort wieder da ist, macht sie nicht bewilligt. Es zeigt, dass die Sperrliste nur so gut ist wie ihre Aktualisierung.

Pribet: was ein Konto ohne Bewilligung an Rechten übrig lässt

Pribet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung und ohne Verbindung zum schweizerischen Sperrregister. Die Bewilligung, die der Anbieter für sich anführt, gilt in der Schweiz nicht.

Das ist die ganze Rechnung, und sie fällt kurz aus. Wer bei einem solchen Anbieter gewinnt, gewinnt nach dessen Regeln. Wer sich über eine Wertung beschwert, beschwert sich bei einer Stelle, die die Schweiz nicht beaufsichtigt. Wer vorher prüfen will, prüft die eigenen Bedingungen auf Auszahlungsfristen und Verfallsfristen. Ohne Bewilligung bleibt die Regel des Art. 4 BGS das letzte Wort. Was auf einem solchen Konto liegt, liegt dort ohne Schweizer Rückhalt.

PowBet: Bewilligungsstatus und die Dinge, die offenbleiben

PowBet steht ohne Schweizer Bewilligung in der Tabelle, mit demselben Hinweis, der für alle acht ausländischen Marken gilt. Eine Schweizer Aufsicht gibt es nicht, und die Verbindung zum Sperrregister fehlt.

Der Betrieb ist damit weitgehend Privatsache zwischen Anbieter und Kunde. Wie lange eine Auszahlung dauert, welche Limiten gelten und welche Regeln bei einem Streit greifen, steht in den Bedingungen des Anbieters, und wer sie nicht liest, kennt sie später aus der Erfahrung. Das ist kein Vorwurf, sondern eine Beschreibung des Rahmens, in dem ein Konto ohne Schweizer Bewilligung geführt wird.

Ein Konto bei PowBet ist nicht verboten. Es ist auch nicht geschützt. Wer beides verwechselt, verwechselt die Straflosigkeit des Spielenden mit der Sicherheit seines Guthabens. Es sind zwei verschiedene Dinge, und nur eines davon ist gesetzlich festgehalten.

Donbet: die Differenz zwischen Markenname und Bewilligung

Bei Donbet steht in der Spalte, was bei allen acht steht: keine Schweizer Bewilligung, und das Merkmal, das daraus folgt — keine hiesige Aufsicht, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff.

Ein Markenname ist keine Zulassung. Er ist ein Zeichen auf einem Bildschirm, und Schweizer Recht knüpft an ihn nichts. Wer eine Auszahlung erwartet, sollte vorher wissen, welches Recht auf die Firma anwendbar ist und wo sie sitzt. Das lässt sich prüfen und sollte vor der ersten Einzahlung geschehen.

Für Donbet gilt damit dasselbe Fazit wie für die Nachbarn in dieser Tabelle: Ein Konto führt man hier auf eigenes Risiko, und das Risiko fängt dort an, wo das Schweizer Recht aufhört. Wo das ist, sagt Art. 4 BGS in drei Worten.

BetLabel: was in den Bedingungen steht und was nicht

BetLabel gehört zu den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligung, die der Anbieter für sich nennt, gilt in der Schweiz nicht; die Anbindung an das schweizerische Sperrregister besteht nicht, und einen Schweizer Rechtsweg gibt es nicht.

Was sonst über die Marke zu sagen wäre, wäre eine Aussage über ihre eigenen Bedingungen und nicht über Schweizer Recht. Wer die App prüfen will, prüft die Auszahlungsfristen, die Einsatzgrenzen, die Regeln zu Kombinationen und die Frist, nach der ein Gewinn verfällt. Das sind dieselben Fragen wie bei jedem Anbieter — nur mit dem Unterschied, dass auf der anderen Seite der Leitung keine Schweizer Aufsicht mitliest.

Ein Konto bei BetLabel ist eine Vereinbarung mit einer Firma, die in der Schweiz nichts schuldet, was sie nicht selbst versprochen hat.

Funbet: das letzte Konto ohne Schweizer Bewilligung

Funbet schliesst die Reihe der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung ab. Kein hiesiges Aufsichtsverhältnis, keine Sperrregister-Anbindung, kein Schweizer Rückgriff, und die angebliche Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz.

Bei einer Marke ohne Bewilligung fällt jede Frage zusammen: Wie lange dauert eine Auszahlung, welche Limite gilt, wer entscheidet im Streit. Unter Schweizer Bewilligung wäre jede dieser Fragen nachlesbar. Hier sind sie es nur, wenn der Anbieter sie in seine Bedingungen schreibt, und durchsetzbar sind sie nur dort, wo ein Gericht zuständig ist, das für einen Schweizer Spielenden erreichbar ist. Bei den beiden bewilligten Apps dieses Vergleichs ist das selbstverständlich, und es ist die einzige Zeile, welche die acht übrigen nicht füllen können.

Was eine Wett-App in der Schweiz leisten muss

Die Grundfrage stellt sich vor der Wahl: Was soll die App können. Eine Schweizer Wett-App ist ein Zugang zu einem bewilligten Grossspiel, kein eigenständiger Marktplatz. Sie zeigt eine geschlossene Liste von Sportarten, Wettbewerben und Wettarten, sie verbindet eine Identität mit einem Konto, sie führt Limiten, und sie zahlt nur auf ein Konto auf den eigenen Namen aus. Ob das Angebot gut aussieht, hängt an diesen Leitplanken und nicht an der Zahl der Menüpunkte.

Wer diese Grundlage akzeptiert, hat drei praktische Fragen zu beantworten. Erstens: Darf ich hier überhaupt ein Konto eröffnen? Das hängt am Wohnsitz im Vertragsgebiet und nicht am Geschmack. Zweitens: Wie viel darf die App von mir wissen? Eine geprüfte Identität ist Voraussetzung, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Drittens: Was passiert bei Streit? Bei bewilligten Veranstaltern gibt es einen Ort, an dem er ausgetragen wird, bei den übrigen nicht.

Sportwetten mit Bonus sind der Punkt, an dem die Werbung am lautesten wird und die Bedingungen am dünnsten sind. Ein Bonus bei einer bewilligten Veranstalterin braucht vorab die Zustimmung der Gespa. Gratisspielguthaben ist deshalb kein Marketingeinfall, sondern eine bewilligte Leistung, und sie ist in den Bedingungen der Veranstalterin genau umrissen: Kombiboost nur online und ab vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50, Quoten- und Profitboosts nur für Prematch-Einzelwetten, einmal pro Wettenden, mit Limits und Verfall bei Cash-Out. Wer einen Bonus sucht, sucht in Wahrheit diese Liste. Die «100 %» stehen darin, aber sie stehen hinter fünfzehn Voraussagen.

PayPal hat in diesem Umfeld einen besonderen Ruf, und er führt in die Irre. Die Auszahlung geht bei einer Schweizer Bewilligung ohnehin nur auf ein Konto auf den eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Ob ein bestimmtes Zahlungsverfahren zum Aufladen oder Auszahlen zur Verfügung steht, entscheidet jede Veranstalterin in ihren eigenen Bedingungen; Swisslos nennt PostFinance Pay für das Aufladen des Spielkontos, bestätigt direkt in der PostFinance App. Ein Zahlungsweg ist also nicht Bequemlichkeit, sondern ein Stück überprüfbare Identität. Wer eine App danach auswählt, ob sie eine bestimmte Marke im Zahlungsmenü führt, wählt nach dem schwächsten Merkmal.

Steuern gehören zum Schluss und nicht in eine Fussnote. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag ist je nach Kanton verschieden, deshalb hier keine einzelne Kantonszahl. Über dem Freibetrag behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Der typische Wettende gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Bei einem ausländischen Anbieter sieht die Rechnung anders aus. Gewinne unterliegen dort nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist die steuerliche Gestalt derselben Konstellation, die in der Tabelle als fehlende Bewilligung steht: weniger Abzug, mehr Offenlegung. Wer in einer Grenzregion wohnt, sollte seinen Kanton fragen und nicht seine Gewohnheit.

Zuletzt die Nüchternheit, die dieser Abschnitt verdient: Steuerfragen sind allgemeine Information und ersetzen keine Beratung. Wer wissen will, wie sein Kanton einen Gewinn behandelt, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung. Das ist kein Rückzug, sondern die einzige belastbare Antwort, wenn der kantonale Freibetrag von Ort zu Ort abweicht.

Wer die beiden bewilligten Apps nutzt, bekommt den vollen Schweizer Schutz — und zahlt dafür mit einem geschlossenen Sportarten- und Marktkatalog, mit einem Wohnsitzerfordernis und mit einer Identitätsprüfung. Wer zu einem ausländischen Anbieter geht, bekommt womöglich mehr Märkte und schnellere Abläufe, verliert aber das Sperrregister, den Schweizer Rechtsweg und einen Teil der steuerlichen Einfachheit. Keine der beiden Seiten ist per se die sichere Wahl. Es ist eine Wahl zwischen zwei Kostenarten, und die eine zahlt man in Marktbeschränkungen, die andere in Rechtsunsicherheit.

Häufige Fragen zu Wettanbieter-Apps in der Schweiz

Welche Kriterien sollte eine Sportwetten-App erfüllen?

Bewilligungsstatus, Bedienung, Limiten und Auszahlungsweg. Die Bewilligung entscheidet, ob Schweizer Recht überhaupt greift; die Bedienung entscheidet, ob Limiten und Kontostand am Touchscreen erreichbar sind; Limiten und Auszahlung sind Sache der Bedingungen der Veranstalterin. App-Store-Wertungen sind kein Kriterium, weil sie über keine dieser vier Fragen etwas aussagen.

Dürfen in der Schweiz nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten?

Ja. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem BGS und stehen unter Aufsicht der Gespa. Weitere Schweizer Bewilligungen existieren nicht; ausländische Bewilligungen haben in der Schweiz keine Wirkung.

Muss ich in der App ein Konto eröffnen, und was wird bei der Identitätsprüfung verlangt?

Ein Konto ist Voraussetzung, und es ist auf eine Person beschränkt. Verlangt werden mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, und es darf keine Spielsperre bestehen. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Eine zweite Registrierung derselben Person ist nicht möglich.

Wie setze ich Verlustlimiten in der App, und wann wirkt eine Erhöhung?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage hinterlegt werden; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Auf welches Konto wird ein Gewinn aus der App ausbezahlt?

Auf ein Zahlungskonto auf den eigenen Namen; bei Swisslos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung gehen automatisch ins Wallet, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen aufs Konto. Spielguthaben lässt sich zweimal pro Jahr gratis auszahlen, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen.

Was bedeutet es, wenn eine ausländische Wett-App auf der Sperrliste der Gespa steht?

Dass die Domains über Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS gesperrt sind — am Ende von 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Für ein bestehendes Konto heisst das: kein Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Blockierte Domains werden häufig innert Stunden ersetzt, was die fehlende Bewilligung nicht heilt.

Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»