Quoten vergleichen heisst rechnen: Warum in der Schweiz zwei Bewilligungen den Massstab setzen und zehn ausländische Seiten daran scheitern
29. Oktober 2026 · Bewilligungen und Veranstalterangaben geprüft gegen die Angaben der Gespa sowie der Veranstalterinnen Swisslos und Loterie Romande.

Zwei Quoten auf dasselbe Spiel, und dazwischen liegt alles, was diese Seite zu erklären hat. Der eine Anbieter schreibt 1.90 auf Heim, 1.90 auf Auswärts, der andere 1.95 und 1.95. Der Unterschied sieht nach einem halben Prozent aus. Er ist es nicht. Er entscheidet, ob von jedem eingesetzten Franken überhaupt etwas beim Wettenden hängen bleibt, und wie viel davon beim Buchmacher verschwindet, bevor das Spiel angepfiffen ist. Genau diese Differenz ist der Markt, in dem ein Quotenvergleich stattfindet — nicht ein Vergleich hübscher Zahlen, sondern ein Vergleich dessen, was eine Wette kostet.
In der Schweiz hat dieses Geschäft eine Besonderheit, die kein ausländisches Vergleichsportal erwähnt, weil sie ihm unangenehm ist: Es gibt hier nur zwei Veranstalter, und beide dürfen nicht überall tätig sein. Swisslos mit dem Produkt Sporttip bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande mit Jouez Sport bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen; wer in Lausanne wohnt, nicht bei Sporttip. Das ist kein Vorbehalt am Rand des Themas, es ist die halbe Antwort auf die Frage, was ein Quotenvergleich in der Schweiz überhaupt leisten kann.
Der andere Teil der Antwort ist ungemütlicher. Rund um diese zwei bewilligten Angebote tummeln sich Dutzende ausländische Seiten, die auf Deutsch werben, Schweizer Franken annehmen und Quoten zeigen, die auf den ersten Blick besser wirken. Sie haben keine Schweizer Bewilligung. Sie hängen nicht am Schweizer Sperrregister. Wer dort streitet, streitet ohne Schweizer Rückgriff. Ihre Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und von den Telecom-Anbietern über DNS blockiert werden. Das ist keine Warnung aus dem Marketing, das ist das Geldspielgesetz, und es steht in Art. 4 BGS in vier Wörtern: eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz.
Wer Quoten vergleicht, sollte ausserdem wissen, was er tut, bevor er es tut. Eine bessere Quote verändert den Verlustrisikoposten nicht, um den es bei Wetten geht — sie verkleinert nur den Anteil, den der Veranstalter einbehält. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sowie eine freiwillige Spielsperre sind deshalb älter als jede Quotentabelle auf dieser Seite.
Rechtslage: Wer in der Schweiz überhaupt Quoten stellen darf
Bevor eine Zahl verglichen wird, muss geklärt sein, wer sie schreiben darf. Online-Sportwetten sind nach dem Geldspielgesetz ein Grossspiel (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, in Kraft seit dem 1. Januar 2021. Die Gespa ist nicht die ESBK — jene Aufsichtsbehörde ist für Casinos zuständig und hat mit Sportwetten nichts zu tun. Wer eine Sportwette abschliessen will, hat mit der Gespa oder ihrem Sperrregister zu tun.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt also keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Nettoerträge fliessen in der Schweiz gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu (Art. 125 BGS). Das ist der Grund, warum hier niemand eine dritte Bewilligung bekommt: Das Geschäft ist nicht als Markt angelegt, sondern als öffentliche Aufgabe mit zwei Betreibern.
2026 bleibt die Bewilligung die Eintrittskarte
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Eine Online-Teilnahme setzt voraus, dass man dort wohnt oder sich gewöhnlich aufhält, dass man mindestens 18 Jahre alt ist, dass keine Spielsperre besteht — und dass man sich nur einmal registriert. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die 2’350 Verkaufsstellen sind mehr, als jede ausländische Seite je vorweisen wird, und sie sagen zugleich, wo das Angebot zu Hause ist: in der Westschweiz und nirgends sonst.
Ein Konto ist damit nicht eine Frage der Zahlungsmethode, sondern eine Frage des Wohnsitzes. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, aber bei Jouez Sport ein Konto möchte, wird abgelehnt; wer in Genf wohnt und bei Sporttip, ebenfalls. Der Quotenvergleich dieser beiden Anbieter hat folglich für jeden Wettenden eine harte Grenze: Einer der beiden steht ihm überhaupt nicht offen. Was bleibt, ist der Vergleich des eigenen Veranstalters mit den ausländischen Zahlen — und darum geht es im nächsten Abschnitt.
Was ausländische Quoten in der Schweiz wert sind
Ausländische Anbieter werben mit Bewilligungen aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land. Nur: Eine solche Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Frage ist nicht, ob ein ausländischer Veranstalter irgendwo eine Erlaubnis hat, sondern ob sie hier Geltung besitzt. Tut sie nicht.
Das ist nicht nur eine Formalie. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und zugleich die schlechte: Es trifft ihn nicht mit Strafe, aber auch nicht mit Schutz. In einem Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Eine Fair-Play-Kontrolle, wie sie die Schweiz für ihre eigenen Veranstalter vorschreibt, gibt es nicht.
Bei den praktischen Folgen wird gern das Falsche behauptet. Schweizer Banken und Kartennetzwerke blockieren Zahlungen an solche Seiten nicht — es existiert kein derartiges Werkzeug. Was es gibt, ist die Sperrliste der Gespa: Domains ausländischer Veranstalter, die Schweizer Telecom-Anbieter über DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen tauchen innert Stunden unter neuer Domain wieder auf — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home; bet365 führt sie als auf der Liste stehend.
Streit ohne Rückgriff: Wird eine Gewinnauszahlung verweigert, ein Konto gesperrt oder eine Wette storniert, gibt es keine Schweizer Stelle, an die man sich wenden könnte. Hinzu kommt der Steuerpunkt. Ausländische Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis, etwa im Thurgau, Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer glaubt, der fehlende Schweizer Abzug sei ein Vorteil, muss vorher seine kantonale Steuerverwaltung fragen.
Der geschlossene Katalog: Was in der Schweiz überhaupt bewettet werden darf
Ein Vergleich, der nur Quoten nebeneinanderstellt, übersieht, dass das Sortiment hier gesetzlich eng gezogen ist. Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten — auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht. Konkret gilt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe nie. Die Liste führt keine Ecken- und Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung besitzt. Eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist nicht geregelt und damit Sache des jeweiligen Veranstalters. Wer also Ecken, Karten oder einen Esport-Markt bei einem Schweizer Anbieter sucht, sucht etwas, das dort nicht stehen darf. Das ist die härteste Einschränkung, die ein Quotenvergleich in der Schweiz hat: Die Auswahl ist nicht das Ergebnis von Nachfrage, sondern von einer Liste.
Ein Konto, ein Ausweis, keine Ausnahme
Die Registrierung ist der zweite Filter. Ein Konto pro Person, mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Bei Swisslos kommt die Ausweisprüfung gegen Adressdatenbanken hinzu. Wer schon online registriert ist, kann es nicht erneut sein. Und wer von einer Spielsperre erfasst ist, kommt nicht hinein (Art. 80–82 BGS).
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der sichtbarste Vorteil der Bewilligung überhaupt: Bei einem ausländischen Anbieter existiert eine solche Registerwirkung nicht, und dieselbe Person kann sich dort am nächsten Tag mit derselben Karte neu anmelden.
Kombiniert man Registrierung, Vertragsgebiet und Sportkatalog, ergibt sich ein Bild, das kein Vergleichsportal gern zeichnet. Der Schweizer Weg bietet maximalen Schutz und minimale Auswahl, der Weg zu ausländischen Quoten die maximale Auswahl und null Kontrolle. Wer beides als «sicher» bezeichnet, hat die Frage nicht beantwortet, sondern umgangen.
Verantwortung: Limiten sind älter als jede Quote
Eine Quote von 2.10 ist kein Plan. Sie ist eine Zahl, die eine Wahrscheinlichkeit beschreibt, und die bessere von zwei Zahlen verändert nicht die Tatsache, dass ein Teil der Wetten verloren geht. Wer Quoten vergleicht, sollte zuerst vergleichen, was er überhaupt riskieren will.
In der Schweiz setzt der Staat keine Einsatzobergrenze für Sportwetten fest; es gibt keine gesetzliche Einzahlungslimite. Der Veranstalter muss aber vom Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen, für den Tag, die Woche oder den Monat (Art. 87 VGS). Die Limiten werden also vom Wettenden selbst gesetzt — die Regulierung verpflichtet nur den Anbieter, zu fragen. Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festgelegt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind der Kern dieser Regel, und man muss sie einmal aussprechen. Gesetzlich wären 24 Stunden zulässig (Art. 87 VGS); Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 an. Wer in einer schlechten Woche schnell mehr riskieren will, bekommt drei Tage Bedenkzeit geschenkt, ob er sie will oder nicht. Das ist eine der seltenen Stellen, an denen ein Buchmacher langsamer ist als das Gesetz — und es ist die richtige Richtung.
Wichtiger als jede Regel ist die Reihenfolge. Die Limite wird gesetzt, bevor die erste Wette läuft, nicht danach. Wer sie erst nach dem ersten Verlusttag anlegt, hat sie rückwirkend schon überschritten und legt dann keine Limite mehr fest, sondern eine Zahl, die zum eigenen Schaden passt. Eine Limite, die aus einem Verlust heraus gesetzt wird, ist keine Schutzmassnahme, sondern eine Erinnerung.
Wer nicht mehr spielen will oder es nicht mehr kontrollieren kann, hat mehr als eine Option. Bei Swisslos lässt sich der Zugang befristet sperren, und eine unbefristete Spielsperre landet im schweizweiten Register. Eine freiwillige Sperre kann nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS) — die Wette ist dann nicht etwa rückabzuwickeln, sie ist weg.
Der Kontrollpunkt mit dem schlechtesten Ruf: Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch. An Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer Verkaufsstellen als die strengere Alternative zu Online-Konten betrachtet, liegt in etwa der Hälfte der Fälle falsch. Der Ausweischeck am Schalter ist kein Automatismus, und dort, wo ein Ausweis nicht verlangt wird, hilft auch die beste Limite nicht — sie wäre bei einer 17-jährigen Person ohnehin nicht gültig.
Einsatzlimiten sind ein zweiter Hebel und ein ganz anderer. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der zweite Satz wird oft überlesen. Eine Limite, die der Anbieter jederzeit senken kann, ist für den Wettenden keine Zusage über das, was morgen möglich ist, sondern eine Momentaufnahme. Wer einen Vierfach-Kombi plant, sollte das wissen, bevor der Wettschein ausgefüllt ist.
Quoten selbst lesen: Märkte, Wahrscheinlichkeiten, Ausschüttung
Jetzt zu den Zahlen. Eine Quote ist ein Preis, und wie jeder Preis ist sie nicht das, was sie zu sein scheint. Zwei Mechanismen stehen im Weg, die man kennen muss, bevor man zwei Zahlen überhaupt vergleichen kann.
Der erste betrifft die Art der Quote. Bei festen Quoten setzt der Buchmacher die Quote fest und tritt als Gegner des Wettenden auf; die Quote gilt ab Wettabschluss und kann nachträglich nicht geändert werden. Bei variablen Quoten, dem Totalisator, setzen die Wettenden untereinander, und die Quote steht erst nach dem Ereignis fest. Der Auszahlungsanteil liegt bei staatlichen Anbietern unter 50 % und bei Pferderennen bis etwa 85 %. Das ist der eigentliche Skandal des Systems und er ist fast unbekannt: Beim Totalisator setzt man gegen die anderen Wettenden, nicht gegen einen Buchmacher, und bei einem staatlichen Monopol kann weniger als die Hälfte der Einsätze zurückkommen.
Der zweite Mechanismus ist der, den jeder Vergleich übersehen kann: die Marge. Buchmacher kalkulieren ihre Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben; der Überschuss heisst Overround und ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch. Wenn beide Seiten einer Zweiwegwette mit 1.95 bezahlt werden, ergibt das eine Ausschüttungsquote von etwa 97,5 % und eine Buchmachermarge von etwa 2,5 %. Bei der Quote 1.80 auf beiden Seiten beträgt die Marge etwa 10 %. Dieselbe Wette, zwei Preise, und dazwischen liegen 7,5 Prozentpunkte, die auf jeder Seite bei jemand anderem landen.
Bei festen Dezimalquoten entspricht die implizite Wahrscheinlichkeit dem Kehrwert der Quote: 1.01 entspricht 99,01 %, 2.00 entspricht 50,00 %, 4.00 entspricht 25,00 %. Wer drei Ausgänge addiert und auf 104 % kommt, hat keinen Fehler gemacht, sondern die Marge gefunden. Sie ist nicht als Gebühr ausgewiesen, sie steckt in jedem einzelnen Preis.
Marge, Ausschüttung und die implizite Wahrscheinlichkeit
Der Begriff, den man sich merken sollte, ist die Ausschüttungsquote: Sie gibt an, welcher Anteil der Einsätze in Form von Gewinnen an die Spieler ausgeschüttet wird. Typisch sind bei Buchmacher-Quoten etwa 90 % Ausschüttung bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, etwa Tennis, und etwa 85 % bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen, etwa Fussball. Die Differenz zwischen 90 und 85 ist kein Zufall und keine Kulanz. Sie ist das Ergebnis davon, wie viele Möglichkeiten geraten werden müssen: Bei drei Ausgängen kann der Buchmacher mehr Unsicherheit einpreisen, weil der Wettende sich öfter irrt, und mehr Unsicherheit bedeutet mehr Marge.
Wie man das rechnerisch überprüft, lässt sich in einem Satz sagen: Man addiert die Kehrwerte der Quoten aller möglichen Ausgänge und teilt 1 durch diese Summe. Bei den Quoten 1.25 / 5.00 / 10.00 ergibt das rund 90,91 %. Kein Taschenrechner im Kopf, drei Divisionen, und der Satz ist mit einer Zahl belegt, die vorher nur behauptet war.
Für die Marge einer Zweiwegwette lässt sich das von Hand nachvollziehen. Die konstruierte Beispielrechnung dieser Seite geht von je 1.90 auf beide Ausgänge aus — eine Darstellung, kein quotierter Preis. Der Kehrwert von 1.90 beträgt rund 0,5263. Zweimal addiert ergibt das etwa 1,0526. Die Ausschüttungsquote liegt damit bei rund 95,3 %, und die Marge beträgt rund 4,7 %. Das ist der Bereich, in dem die Marge einer Zweiwegwette liegt, sobald beide Seiten symmetrisch um die 1.90 stehen — bei risikoreicheren Ligen und weniger populären Wettbewerben verschiebt sie sich nach oben, bei grossen Fussballspielen mit viel Umsatz tendenziell nach unten. Die 4,7 % sind keine Quote eines Anbieters, sondern eine Messlatte: Wer zwei Buchmacher mit derselben Wette vergleicht, sollte beide am selben Massstab messen und nicht die eine Seite des einen gegen die andere Seite des anderen stellen.
Hier lohnt ein zweiter Blick auf die Zahl 1.90. Sie sieht nah an der 2.00 aus, und der Abstand von zehn Rappen wirkt wie Kleingeld. Umgerechnet kostet er bei gleichem Einsatz rund 4,7 % des Umsatzes — rein rechnerisch, als Grösse über viele Wetten, nicht als Aussage über eine einzelne. Bei hundert Wetten zu je CHF 20 sind das CHF 2’000 Umsatz und damit ein rechnerischer Abstand von ungefähr CHF 94 zur fairen Zweiwegwette. Das ist die Marge in Franken. Sie fällt nicht sichtbar an, sie fällt gar nicht an — sie war nie auf dem Konto.
Der Absatz, in dem die meisten Wettenden scheitern, ist die Kombination. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einer Gesamtquote. Das klingt nach mehr Chancen und ist in Wahrheit eine Multiplikation der Margen: Drei Ausgänge mit je 5 % Marge ergeben in der Kombination rund 14 % Anteil, der beim Buchmacher bleibt. Die grosse Zahl auf dem Wettschein ist keine Belohnung für Mut, sie ist ein Preis, der aus mehreren Preisen zusammengesetzt ist.
Die Anbieter im Quotenvergleich
Die Rangfolge dieser Seite richtet sich nicht nach Werbebudget, sondern nach vier Fragen, die für einen Wettenden in der Schweiz zählen. Erstens: Wer darf hier überhaupt Wetten annehmen, und für welche Wohnregion. Zweitens: Wie sauber ist der Sportkatalog, also was darf angeboten werden und was nicht. Drittens: Was kostet der Spass an Limiten, Bedingungen und Boni. Viertens: Was passiert im Streitfall.
Vorab eine Einordnung, die viele Ranglisten weglassen. Die Preisangaben dieser Seite sind eine Ausnahmeerscheinung, nicht die Regel: Die Gespa veröffentlicht für die beiden bewilligten Veranstalter keine Quotenvergleiche, und deren Quoten ändern sich laufend. Ein Quotenniveau lässt sich deshalb für den überwiegenden Teil der Anbieter nicht als Zahl in eine Tabelle schreiben, und diese Tabelle enthält dazu bewusst keine Spalte. Wer nicht selbst nachschaut, hat diese Zahlen nicht.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen oder berichteten Angaben |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja, Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Veranstalterin SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, gestützt auf die IKV 2020 |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja, Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Veranstalterin Loterie Romande, Sitz Lausanne, gestützt auf die IKV 2020 |
| AmunRa | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz bekannt |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz bekannt |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz bekannt |
| Rainbet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz bekannt |
| BassBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz bekannt |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz bekannt |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz bekannt |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz bekannt |
Die Tabelle sagt das Wichtigste in einer Spalte, die auf den ersten Blick monoton wirkt. Genau das ist der Befund. Beim Bewilligungsstatus gibt es in der Schweiz nichts zu differenzieren: zwei Ja und acht Nein. Was bei den ausländischen Anbietern variiert, liegt an anderer Stelle, nämlich im Umgang mit dem Wohnsitz und in der Frage, ob ein Schweizer Publikum überhaupt Zielgruppe ist.
Für die zwei bewilligten Häuser wiederum variiert nur, wo sie tätig sein dürfen, und dieser Unterschied betrifft rund jeden zweiten Wettenden im Land. Der Wohnsitz entscheidet die Rangfolge, bevor ein Quotenvergleich beginnt.
Swisslos Sporttip: der grösste erlaubte Katalog, an eine Postleitzahl gebunden
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, ihre Sportwetten laufen unter Sporttip, und die Rechtsgrundlage ihrer Tätigkeit ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung plus eine Spielbewilligung für das Grossspiel, beaufsichtigt von der Gespa.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Eine Online-Teilnahme setzt Mindestalter 18, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung voraus; die Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Auf der Ausgabenseite ist Sporttip der Anbieter mit dem ausgearbeitetsten Werkzeugsatz. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Die drei Einschränkungen stehen in einem Satz und jede kostet etwas: kein Teilverkauf heisst, dass man entweder alles oder nichts glattstellt; die Unwiderruflichkeit heisst, dass ein Klick während einer Verletzungspause bleibt, wie er ist.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist die Rückseite des Live-Geschäfts, und sie ist fair ausgesprochen: Wer in der Sekunde abschickt, in der der Ball schon drin ist, hat keine Wette mehr, sondern einen geschlossenen Vorgang. Bei einem langsamen Stream und einem schnellen Finger ist die Quote 1.00 kein Betrug, sondern das Ergebnis davon, dass der Markt bereits reagiert hat.
Die Auszahlungsregeln sind kleinteilig, aber verständlich. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; gerundet wird zuerst auf zwei Nachkommastellen auf, dann auf 5 Rappen genau ab. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Vorhersage Quote 1.00. Eine Kombination verliert dadurch nicht ihren ganzen Wert, sie verliert einen Ast.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist unspektakulär geregelt und trotzdem wichtig: Die Regel schützt den Anbieter vor einem offensichtlich unsinnigen Wettschein, und sie nimmt dem Wettenden im Zweifel den ganzen Kombi und nicht nur die falsche Verkettung.
Zwei Boni gehören zum Programm, und beide sind enger, als ihr Name vermuten lässt. Der Kombiboost gilt nur online — prematch, live, Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Man sieht an dieser Staffel, worauf sie zielt: nicht auf den Gelegenheitswetten mit drei Spielen, sondern auf das lange Blatt. Wer fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 zusammenbringt, hat sie ohnehin selten; der 100-%-Aufschlag ist ein Preis für ein Produkt, das kaum jemand kauft. Quotenboosts gelten umgekehrt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Halbsatz ist der teuerste: Wer den Boost nutzt und dann glattstellt, verliert die Erhöhung.
Die Einsatzlimiten liegen zwischen CHF 1 und CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht vor der ersten Wette, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige; Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist zusätzlich möglich.
Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, bekommt hier das grösste Paket aus Sportkatalog, Werkzeugen und Schutzmechanik, das die Schweiz zulässt. Wer in der Westschweiz wohnt, bekommt es gar nicht — nicht als Ablehnung, sondern als Folge einer Kantonsgrenze. Und wer Kombis mit vielen Voraussagen liebt, sollte die Staffel des Boni nicht als Ertragsplan lesen, sondern als Verkaufsargument für genau diese Blätter.
Loterie Romande Jouez Sport: das Pendant mit dem kleineren Rückgrat an Regeln
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14 in Lausanne, dazu 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Bewilligungsart und Aufsicht sind mit Swisslos identisch: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht durch die Gespa.
Der örtliche Zuschnitt ist so streng wie beim Deutschschweizer Pendant und genauso wenig verhandelbar. Wer in Freiburg im Üechtland wohnt, kann Jouez Sport nutzen; wer in Bern wohnt, nicht. Die 2’350 Verkaufsstellen sind die zweite Vertriebsform, und sie erhalten bei diesem Anbieter eine grössere Rolle, weil ein Teil des Sortiments dort läuft.
Bei den Einsätzen ist Jouez Sport engmaschiger. Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Die CHF 500 sind der auffälligste Wert: Wer CHF 1’000 auf ein Fussballspiel setzen will, kann das bei Jouez Sport nicht, bei Sporttip schon. Für Gelegenheitswetten ist die Grenze ohne Bedeutung; für jemanden, der eine grössere Position auf ein einzelnes Spiel bringen will, entscheidet sie die Wahl.
Nach oben hat Jouez Sport dafür klare Gewinndeckel: Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Die Untergrenze von 1.10 liest sich unscheinbar und ist es auch: Bei einer Gesamtquote unter 1.10 wäre der Einsatz grösser als der mögliche Gewinn, und diese Wette verbietet der Veranstalter lieber, als sie zu verkaufen.
Ein interessanter Kontrast zum Nachbarn: Der maximale Gesamteinsatz von CHF 7’500 pro Wettschein und der maximale Höchsteinsatz von CHF 500 pro Einzel- oder Kombiwette ergeben zusammen ein Bild, in dem grosse Beträge auf ein einzelnes Spiel schlicht nicht vorgesehen sind. Wer die Schweiz mit ausländischen Seiten vergleicht und dort fünfstellige Einsätze sieht, vergleicht zwei verschieden konstruierte Produkte: Bei den Schweizer Veranstaltern ist die Wette ein Massenprodukt mit begrenzter Grösse, bei den ausländischen ein Produkt ohne sichtbare Decke.
Wer in der Westschweiz wohnt, ist auf Jouez Sport angewiesen, wenn er überhaupt mit Schweizer Schutz wetten will. Innerhalb dieses Rahmens ist das Angebot ordentlich, die Einsatzobergrenze aber deutlich enger als beim Deutschschweizer Pendant — und wer mehr als CHF 500 auf einen Einzelwette setzen will, sucht in der Westschweiz vergebens nach einer Alternative mit Bewilligung.
AmunRa: keine Schweizer Bewilligung
AmunRa besitzt keine Schweizer Bewilligung. Da in der Schweiz exklusiv Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten dürfen, hat eine ausländische Zulassung hier keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden und bietet keinen Schweizer Rückgriff. Domains können von der Gespa blockiert werden. Angaben auf der Seite des Anbieters sind für Schweizer Vergleiche nicht validierbar, und unsere Preisanalyse deckt diese Seite nicht ab.
Boomerang Bet: keine Schweizer Bewilligung
Boomerang Bet agiert ohne Schweizer Bewilligung. Das BGS (Art. 4) schreibt vor, dass nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten offerieren dürfen; ausländische Lizenzen sind in der Schweiz unbeachtlich. Ein Schweizer Rückgriff ist ausgeschlossen, da der Anbieter nicht am Sperrregister teilnimmt. Sperrungen durch die Gespa sind möglich. Da der Anbieter keine Schweizer Lizenz hat, lassen sich die dortigen Quoten nicht mit den bewilligten Schweizer Angeboten vergleichen.
Wettigo: keine Schweizer Bewilligung
Wettigo verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande sind für Sportwetten in der Schweiz zugelassen; der Anbieter ist rechtlich nicht im Spiel (Art. 4 BGS). Es gibt keinen Schweizer Rückgriff, und die Gespa kann Domains auf die Sperrliste setzen. Dass dieser Anbieter trotz deutscher Namensgebung ohne Schweizer Lizenz operiert, ändert nichts an der Rechtslage – eine Prüfung der Quoten findet hier nicht statt.
Rainbet: keine Schweizer Bewilligung
Rainbet besitzt keine Schweizer Bewilligung für Sportwetten. Das Geldspielgesetz begrenzt den Markt auf Swisslos und Loterie Romande, womit Rainbet faktisch ausserhalb der Schweizer Aufsicht steht. Es besteht kein Rückgriff und keine Anbindung an das Sperrregister. Auch hier gilt: Da die Bewilligung fehlt, sind keine Angaben zu Quoten oder Margen für unseren Vergleich nutzbar.
BassBet: keine Schweizer Bewilligung
BassBet weist keine Schweizer Bewilligung auf. Die Rechtslage nach Art. 4 BGS ist eindeutig: Nur zwei Veranstalter dürfen den Schweizer Sportwettenmarkt bedienen. BassBet ist nicht an das Sperrregister angeschlossen und unterliegt nicht der Schweizer Aufsicht. Quoten und Margen sind für den hiesigen Vergleich nicht relevant, da das Angebot illegal in der Schweiz operiert.
Pribet: keine Schweizer Bewilligung
Pribet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Da ausschliesslich Swisslos und Loterie Romande für Sportwetten zugelassen sind, hat Pribet keine operative Rechtsgrundlage in der Schweiz (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht im Sperrregister erfasst und bietet keine Schweizer Garantien. Sperrungen durch die Gespa sind vorbehalten, weshalb dieser Anbieter ausserhalb unseres Preisvergleichs bleibt.
Coolzino: keine Schweizer Bewilligung
Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung. Gemäss BGS dürfen nur die beiden staatlich lizenzierten Veranstalter Sportwetten in der Schweiz anbieten. Ausländische Anbieter wie Coolzino unterliegen nicht der hiesigen Aufsicht, bieten keinen Rückgriff und können von der Gespa gesperrt werden. Da der Anbieter nicht bewilligt ist, wurden seine Quoten nicht in die Analyse einbezogen.
HighFlyBet: keine Schweizer Bewilligung
HighFlyBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Nach geltendem Geldspielgesetz (Art. 4 BGS) ist das Sportwettenangebot auf Swisslos und Loterie Romande beschränkt. Es gibt keinen Schweizer Schutz für Spieler und keine Anbindung an das Sperrregister. Ein Vergleich der Quoten ist hier schon deshalb hinfällig, da der Anbieter unbewilligt tätig ist.
Was Quotenvergleiche kosten — und was sie nicht kosten
Ein Quotenvergleich ist im Kern ein Vergleich der Margen. Wer zwei Quoten nebeneinander stellt, sieht nur die Oberfläche; der Kehrwert offenbart, was der Anbieter tatsächlich einbehält. Eine Quote von 1.90 sieht nach einem guten Preis aus. Um zu sehen, was sie wirklich ist, braucht man nur den Kehrwert.
Die Beispielrechnung dieser Seite: zwei Ausgänge, je 1.90 auf beide Seiten. Eine konstruierte Darstellung, kein quotierter Preis eines Anbieters. Der Kehrwert jeder Seite beträgt rund 0,5263. Zweimal addiert: rund 1,0526. Die Ausschüttungsquote liegt damit bei rund 95,3 %, die Marge bei rund 4,7 %. Auf jeden Franken Umsatz bleiben also im Durchschnitt rund 4,7 Rappen beim Buchmacher und rund 95,3 Rappen gehen an die Wettenden zurück — über viele Wetten gerechnet, nicht bei jeder einzelnen. Eine einzelne Wette zahlt entweder die volle Quote aus oder gar nichts; die 4,7 % sind ein Erwartungswert, keine Abzugsgebühr.
Der Vergleich mit zwei festen Quoten aus dem Markt zeigt die Bandbreite. Bei 1.95 auf beiden Seiten liegt die Ausschüttungsquote bei etwa 97,5 %, die Marge bei etwa 2,5 %. Bei 1.80 auf beiden Seiten beträgt die Marge etwa 10 %. Dasselbe Spiel, dieselbe Wette, drei Preise. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten dieser Beispiele liegen 7,5 Prozentpunkte Umsatz, die nicht ausbezahlt werden. Und das sind Beispiele mit glatten Zahlen; in engen Ligen und bei kleinen Wettbewerben liegen die Margen höher, weil weniger Umsatz die Unsicherheit des Buchmachers nicht deckt.
An dieser Stelle nimmt die zusätzliche Ausgänge in den Blick, denn dort wird es teuer. In Kombinationen multiplizieren sich die Quoten der Voraussagen zur Gesamtquote. In der Summe der Kehrwerte addieren sich die Margen der einzelnen Voraussagen. Drei Voraussagen mit je 5 % Marge ergeben eine Gesamtmarge von rund 14 %. Vier Voraussagen mit je 4,7 % Marge ergeben rund 18 % — der Einsatz muss also einen wesentlich höheren Erwartungswert überwinden als bei einer Einzelwette. Bei zehn Voraussagen ist es bereits mehr als ein Drittel des Umsatzes, rechnerisch, unter der Annahme, dass alle Voraussagen dieselbe Marge tragen. Eine Kombination ist keine Verdopplung der Chance, sondern eine Vervielfachung des Preises.
Darin liegt die verblüffende Erkenntnis dieses Vergleichs, und sie ist wenig populär. Eine Quote sagt allein gar nichts. Dieselbe Zahl kann bei einem Buchmacher ein guter Preis und bei einem anderen ein mittelmässiger sein, je nachdem, welche Marge das ganze Feld trägt. Erst wenn die Summe der Kehrwerte aller Ausgänge eines Marktes gebildet ist, steht die Vergleichszahl da — und nur dann. Ein Vergleich, der die schönste Quote eines Marktes herauspickt und die anderen Ausgänge verschweigt, vergleicht eine Seite einer Bilanz.
Zwei methodische Konsequenzen ergeben sich daraus. Erstens: Ein Vergleich ist nur innerhalb desselben Marktes gültig. Die Marge der 1X2-Wette bei Fussball ist nicht die Marge eines Handicaps und nicht die Marge eines Totals. Ein Anbieter kann bei einem Markt grosszügig und beim nächsten knauserig sein, und beide Zahlen sind echt. Zweitens: Ein Vergleich zwischen zwei Sportarten sagt nichts. Die Fussballmarge ist nicht die Tennismarge, und beiden gemeinsam ist nur ihre Grössenordnung, nicht ihr Wert.
Die zweite Kostenposition liegt nicht in der Quote, sondern daneben, und sie wird in Quotenvergleichen regelmässig unterschlagen. Limiten bestimmen, wie viel Umsatz überhaupt möglich ist, und Bedingungen bestimmen, was eine Erhöhung wert ist. Bei Sporttip verfällt ein Quotenboost bei einem Cash-Out. Ein Boost, der bei einem Cash-Out wegfällt, ist am Ende nur etwas wert, wenn man bis zum Schluss durchhält. Bei Swisslos wird eine Wette über der Limite gar nicht angenommen — der Markt, den man im Kopf hat, existiert dann nicht. Bei Jouez Sport liegt der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombiwette bei CHF 500; wer CHF 1’000 setzen will, findet diesen Markt dort nicht vor. Und die günstigsten Preise gelten oft nur für die erste Wette, während der Preis der vierten Wette mehr Gewicht hat.
Wer die Rechnung des vorigen Absatzes mit einer Verlustlimite kombiniert, sieht den praktischen Zusammenhang. Bei einer 30-Tage-Verlustlimite von CHF 200 ist die Marge von 4,7 % ein Betrag in der Grössenordnung von CHF 9 auf CHF 200 Umsatz — bei 1.90 auf beiden Seiten und angenommen, dass die Limite den ganzen Umsatz bindet. Der Betrag ist klein. Die Grössenordnung vieler Wetten, die er zulässt, ist gross. Genau darum ist die Limite die rechte Schraube und die Quote die linke.
Der Alltag mit Livewetten, Cash-Out und Systemwetten
Wer Quoten vergleicht, vergleicht irgendwann auch Quoten, die sich während des Spiels bewegen. Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Was es gibt, sind Regeln der Veranstalter zur Frage, wann eine Wette noch eine Wette ist.
Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live setzt, sollte diese drei Sätze auswendig kennen. Sie sagen: Der Zeitpunkt des Abschickens entscheidet über den Preis, und schnelle Bilder sind ein Vorteil.
Live bietet die grössten Quotenunterschiede zwischen zwei Buchmachern und die schlechtesten Bedingungen, um sie auszunutzen. Der Vergleich funktioniert nur bei derselben Minute desselben Spiels.
Feste Quoten haben einen Vorteil, der übersehen wird. Bei festen Quoten setzt der Buchmacher die Quote fest und tritt als Gegner des Wettenden auf; die Quote gilt ab Wettabschluss und kann nachträglich nicht geändert werden. Sobald der Wettschein angenommen ist, ist der Preis fix. Wer mit variablen Quoten unterwegs ist, hat diese Sicherheit nicht. Der Totalisator mit seinem Auszahlungsanteil von unter 50 % bei staatlichen Anbietern ist kein Schnäppchen für Schnäppchenjäger, und der Auszahlungsanteil von etwa 85 % bei Pferderennen erklärt, warum Pferdewetten als Sportwetten gelten und nicht als Spendensammlung.
Cash-Out ist der dritte Bereich, in dem die Schweiz nicht mit den ausländischen Seiten mithalten kann, und das ist wichtig für die Erwartungshaltung. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer von einer ausländischen Seite einen Slider kennt, mit dem er die Hälfte einer Position schliesst, sollte wissen: Diese Funktion ist auf dem Schweizer Markt nicht vorgesehen. Der gesetzliche Rahmen regelt Cash-Out nicht, es ist Sache des Veranstalters — und Sporttip hat sich für die einfache Variante entschieden.
Ein Cash-Out ist im Übrigen keine kostenlose Notbremse. Er ist ein Geschäft, bei dem der Buchmacher einen neuen Preis stellt, und dieser Preis ist kein fairer Marktwert des Wettscheins, sondern ein Marktwert minus einer weiteren Marge. Wer seinen Kombi mit Cash-Out auflöst, hat zweimal bezahlt: einmal beim Kauf und einmal beim Verkauf. Bei Sporttip kommt hinzu, dass ein Quotenboost bei einem Cash-Out verfällt — wer den Boost bewusst gekauft hat, macht das Geschäft noch schlechter.
Systemwetten sind der vierte Alltagsbereich und in der Schweiz nur eingeschränkt ein Thema. Bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz für eine Systemwette bei CHF 10’000, was der Differenz zum Höchsteinsatz von CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette entspricht. Bei Jouez Sport umfasst eine Kombiwette 2 bis 10 Voraussagen, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Eine Systemwette kombiniert mehrere Voraussagen zu mehreren Wetten; die Gesamtmarge der Kombinationen summiert sich dabei mehrfach. Das ist mathematisch unumgänglich und wird von keinem Bonus aufgefangen.
Was nützt die ganze Rechnerei trotzdem? Sie nützt beim Ausschluss. Wer weiss, dass Kombinationen die Marge mehrfach addieren, wird nicht mehr glauben, eine Zehnerkombination sei die günstigere Wette, weil die Zahlen auf dem Zettel grösser sind. Wer weiss, dass Cash-Out eine zweite Marge kostet, wird es einsetzen, wenn es einen Grund gibt, und nicht, weil der Knopf da ist. Und wer weiss, dass die Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Testfällen 2025 eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft haben, wird den Kinderausweis nicht als Garantie betrachten.
Wie ein Quotenvergleich aufgebaut wird, der etwas taugt
Ein Quotenvergleich, der zwei Zahlen einer Zweiwegwette gegenüberstellt, ist ein Werbeprospekt. Ein Vergleich, der trägt, prüft in einer festen Reihenfolge.
Der erste Schritt ist die Bewilligung. Wer nicht in der Schweiz bewilligt ist, kommt in die zweite Gruppe, und über ihn wird nicht mehr gesprochen, als seine Bedingungen hergeben. Diese Gruppe ist keine Alternative, sie ist eine Referenzgrösse: ausländische Seiten, die Schweizer ansprechen, ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das Sperrregister und ohne Schweizer Rückgriff. Wer die Schweizer Anbieter mit ihren Bedingungen vergleicht, landet bei einer Gruppe von zwei.
Der zweite Schritt ist der Markt. Ein Quotenvergleich wird pro Markt geführt: dieselbe Begegnung, dieselbe Wettart, dieselben Ausgänge. Ein Vergleich über Märkte hinweg ist keiner. Wer die Marge der 1X2-Wette bei Fussball mit einem Tennis-Markt vergleicht, hat zwei verschiedene Produkte verglichen, so wie man einen Apfel nicht nach dem Preis einer Birne beurteilt.
Der dritte Schritt ist die Summe der Kehrwerte. Nicht die schönste Quote, sondern das ganze Feld: alle Ausgänge eines Marktes, deren Kehrwerte addiert, ein geteilt durch die Summe. Das ist der einzige Vorgang, der Quote und Marge sauber verbindet. Alles danach ist Interpretation.
Der vierte Schritt sind die Nebenkosten. Mindesteinsätze, Höchsteinsätze, Kombigrenzen, Auszahlungsrundung und die Frage, ob ein Markt überhaupt geführt wird. Bei Sporttip wird ein Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 1 ist das ein Fünf-Rappen-Raster, das mehr als jede Marge zählt. Wer die kleinen Einsätze spielt, muss diese Rundung in seine Rechnung aufnehmen.
Der fünfte Schritt ist der Kontoschutz: Verlustlimiten, Einzahlungslimite, Sperren. Bei Swisslos sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage Pflicht, mit Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige, Senkungen sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden; eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist möglich. Wer diese Schrauben kennt, kennt auch die Grenze dessen, was eine bessere Quote für die eigene Lage verändert.
Der sechste Schritt ist die Steuer. Hier hat die Schweiz eine Zwei-Klassen-Wirklichkeit, die man deutlich sagen muss. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; wer darüber liegt, zahlt 35 % Verrechnungssteuer, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Bei Sportwetten liegt der Freibetrag des Bundes ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab — die Angabe gilt je nach Kanton, nicht einheitlich. Wer als typischer Wettender unter CHF 1’000 gewinnt, zahlt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Bei ausländischen Anbietern wird keine Verrechnungssteuer abgezogen; dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis, etwa im Thurgau, Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist kein Detail am Rand, sondern der Steuerunterschied. Wer ein grösseres Los zieht, muss vorher mit der kantonalen Steuerverwaltung sprechen; wer nur auf die fehlende Verrechnungssteuer schaut, hat die Rechnung nur halb gemacht.
Ein letzter Punkt, der in Vergleichen fehlt: die Bonuskonditionen. Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) — 2025 erteilte sie deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist eine Genehmigungspraxis, die es so in kaum einem anderen Land gibt, und sie erklärt, warum die beiden Schweizer Häuser mit Gratisangeboten zurückhaltend sind. Bonusbeträge und Bedingungen ergeben sich nur aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wer eine Seite bevorzugt, weil sie mit einem Bonus wirbt, sollte zuerst die Bedingungen dieser Seite lesen und den Bonus danach bewerten, nicht davor.
Wer diese sechs Schritte durchgeht, hat am Ende keine Rangliste mit zehn gleich aussehenden Zeilen, sondern eine Entscheidung: bewilligt oder nicht, im eigenen Kanton verfügbar oder nicht, und der Rest ist ein Vergleich der Preise innerhalb eines Marktes. Das ist weniger, als ein Quotenvergleich verspricht, und mehr, als er liefert.
Häufige Fragen zum Quotenvergleich
Wie berechne ich die Marge eines Buchmachers aus den Quoten eines Spiels?
Ich addiere die Kehrwerte der Quoten aller möglichen Ausgänge eines Marktes und teile eins durch diese Summe. Das Ergebnis ist die Ausschüttungsquote; die Marge ist 100 % minus diesem Wert. Bei einem Beispiel mit 1.90 auf beiden Seiten ergibt das eine Ausschüttungsquote von rund 95,3 % und eine Marge von rund 4,7 %.
Unterscheiden sich die Quoten von Sporttip und Jouez Sport für dasselbe Spiel?
Die beiden bewilligten Veranstalter treten in getrennten Gebieten an; der direkte Quotenvergleich derselben Begegnung ist ein Vergleich zweier Schweizer Preise. Welche Quote welcher Anbieter im Einzelfall schreibt, ändert sich laufend und muss auf dem eigenen Spielplan nachgesehen werden. Eine Vergleichszahl, die nicht aus dem eigenen Markt stammt, sagt wenig.
Was ist der Overround, und was sagt er über den Gewinn des Buchmachers?
Buchmacher kalkulieren die Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen über 100 % ergeben. Dieser Überschuss heisst Overround. Bei einem ausgeglichenen Buch ist er der rechnerische Gewinn des Buchmachers. Er ist kein separater Abzug, sondern steckt in jedem einzelnen Preis dieses Marktes.
Wie wird aus einer Dezimalquote die implizite Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs?
Bei festen Dezimalquoten ist die implizite Wahrscheinlichkeit der Kehrwert der Quote. Die Quote 2.00 entspricht 50,00 %, die Quote 4.00 entspricht 25,00 %, die Quote 1.01 entspricht 99,01 %. Addiere ich die Werte aller Ausgänge und komme über 100 %, ist der Überschuss die Marge.
Warum ist die Ausschüttung bei Wetten mit zwei Ausgängen höher als bei Wetten mit drei?
Bei Buchmacher-Quoten sind etwa 90 % Ausschüttung typisch bei zwei möglichen Ausgängen, etwa Tennis, und etwa 85 % bei drei möglichen Ausgängen, etwa Fussball. Je mehr Ausgänge geraten werden müssen, desto mehr Unsicherheit preist der Buchmacher ein, und desto mehr Marge bleibt in den Quoten stecken.
Lohnt der Vergleich mit ausländischen Seiten trotz fehlendem Schweizer Schutz?
Als Referenz für Preise ja. Als Ort für Wetten nein, solange Schweizer Schutz gefragt ist: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff, und Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind nach kantonaler Praxis steuerbar.
Quoten – freiwettench.com
Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»
