Der Value-Rechner sagt nur, was Sie hineingegeben haben – und was Swisslos und Loterie Romande davon behalten

Updated Oktober 2026
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Wer zwei Quoten von je 1.90 sieht, sieht eine faire Sache. Zwei Ausgänge, beide gleich bezahlt, und irgendwo dazwischen liegt die Wahrheit. Die Wahrheit ist unangenehmer: 5,3 Prozent sind bereits verteilt, bevor der erste Ball rollt. Genau das ist der Betrag, den ein Value-Rechner sichtbar macht, und genau der Grund, warum er sich lohnt – nicht als Gewinnmaschine, sondern als Instrument, das eine Zahl zeigt, die im Wettprogramm nirgends steht.

Ein Lineal und ein Winkelmesser liegen neben einem leeren karierten Heft auf einem Schreibtisch.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Aktuell per 29. Oktober 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die Angaben der Gespa und die Veranstalter- und Spielbewilligungen nach BGS geprüft.

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Das heisst: Es gibt sie, sie sind erlaubt, sie sind streng geregelt – und es gibt sie nur zweimal. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport, mehr Veranstalter lässt das Gesetz nicht zu. Wer trotzdem auf einer ausländischen Seite landet, landet nicht auf einer zweiten Schweizer Option, sondern ausserhalb des Systems. Das ist die erste Kostenposition auf dieser Seite und nicht die kleinste.

Rechtslage: Ein Rechner ersetzt keine Bewilligung

Die Ordnung, in der hier gewettet wird, ist keine Geschäftsidee, sondern ein Gesetz. Das Geldspielgesetz, BGS, SR 935.51, ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft; Art. 3 lit. c und e BGS führt die Sportwetten als Grossspiel. Zuständig für die Aufsicht ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Nicht die ESBK – die beaufsichtigt ausschliesslich Casinos und hat mit Sportwetten nichts zu tun. Wer sich bei einer Beschwerde an die falsche Behörde wendet, verliert Zeit, und die zahlt ihm niemand zurück.

Eine ruhige Schwimmhalle mit glattem Wasser im Becken und gespannten Bahnleinen, Licht fällt durch hohe Fenster.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019.

Eine Bewilligung besteht hier aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung je Spiel, geregelt in Art. 21 bis 25 BGS. Und sie gilt nur in der Schweiz, so steht es in Art. 4 BGS. Dieser Satz ist der wichtigste im ganzen Kapitel. Er bedeutet: Eine Konzession aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat hier keine Wirkung, kein Byte davon. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und sie haben diese zwei benannt.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die Gebiete sind getrennt, und das ist keine Formalie. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer in Genf wohnt, kann dort kein Sporttip-Konto eröffnen. Wer in Zürich wohnt, kein Jouez-Sport-Konto. Das ist keine Willkür der Anbieter, sondern die Logik einer Aufteilung, die 2019 so beschlossen wurde.

Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf

Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste, Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Was dort nicht steht, wird nicht angeboten. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Probeläufe – etwa ein Trainingslauf im Ski – sind nie Wettgegenstand. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Esport kommt darin nicht vor, und mehr ist dazu nicht zu sagen.

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind untersagt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt, was er ist: eine Funktion jedes einzelnen Veranstalters, kein Anspruch des Wettenden.

Neben der Aufsicht steht der Verwendungszweck. Die Reinerträge gehen nach Art. 125 BGS an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Wer hier wettet, bezahlt also indirekt mit – das ist keine Kritik, sondern eine Eigenschaft des Modells, und sie erklärt, warum die Kantone so wenig Konkurrenz zulassen.

Die Sperrliste und was ein Verbot praktisch bedeutet

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren, gestützt auf Art. 86 bis 93 BGS. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockiert heisst nicht verschwunden: Die Domains werden innert Stunden ersetzt, die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home; auch bet365 steht auf der Liste. Ein DNS-Block ist eine Hürde, keine Wand.

Der entscheidende Punkt für den Rechner ist ein anderer. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keinen Schweizer Rechtsweg. Der Spieler selbst wird nicht bestraft – das bestätigt das Bundesamt für Justiz –, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Fair-Play-Kontrollen, die es hier gibt, gibt es dort nicht. Das Veranstalten ohne Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre, Art. 130 BGS.

Wer den Rechner benutzt, sollte diese Zeile über seinem Ergebnis lesen. Eine Marge lässt sich auf jeder Domain berechnen. Was man auf einer Domain ohne Bewilligung nicht berechnen kann, ist der Anteil, den man zurückbekommt, wenn etwas schiefgeht.

Spielerschutz: eine errechnete Kante schliesst Verlustserien nicht aus

Ein Rechner ist ein Werkzeug für Wahrscheinlichkeiten. Er ist kein Werkzeug gegen Pech. Wer zwölf Wetten mit je 55 Prozent geschätzter Trefferwahrscheinlichkeit abschliesst, wird eine Serie von fünf Niederlagen erleben – nicht weil etwas kaputt ist, sondern weil Serien zum Geschäft gehören. Der erwartete Wert beschreibt den Durchschnitt über viele Wetten. Er beschreibt nicht den Kontostand am Sonntagabend.

Deshalb stehen die Limiten vor dem Rechner und nicht danach.

Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat

Das ist der Punkt, an dem die Schweiz anders aussieht, als viele erwarten. Es gibt keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze. Stattdessen verpflichtet Art. 87 VGS den Veranstalter, einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat zu verlangen. Der Rahmen kommt also nicht vom Gesetzgeber, sondern von der Person am Konto.

Bei Sporttip sieht das konkret so aus: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Die 72 Stunden sind der eigentliche Schutzwert: Sie bedeuten, dass ein Impuls am Samstagabend keine Wirkung hat. Kein schlechter Mechanismus. Und keiner, der gegen einen Spielenden mit Disziplin arbeitet – er arbeitet gegen den einen Moment, in dem Disziplin fehlt, und dieser Moment ist der einzige, der zählt.

Sperren und das Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die Wirkung des Registers: Es hört nicht beim Produkt auf, das man selbst gesperrt hat. Die Ausnahmen davon regelt das Gesetz, nicht die Kulanz des Veranstalters.

Nach Art. 80 bis 82 BGS werden überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen erfasst, daneben die Selbstsperre. Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten möglich, unter Beteiligung einer Fachstelle nach Art. 81 BGS. Ausgeschlossene und Minderjährige haben nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Ein Ergebnis aus den Testkäufen der Gespa 2025 gehört hierher, weil es die übliche Vorstellung korrigiert: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Jugendschutz am Schalter ist also alles andere als strikt. Wer annimmt, das Alter werde überall so ernst genommen wie bei der Online-Registrierung, irrt.

Volljährigkeit, Identität, ein Konto

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – der seltene Fall, in dem das Gesetz einen offensichtlichen Interessenkonflikt sauber schliesst.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Art. 47 Abs. 3 VGS verlangt Wohnsitz in der Schweiz, die Praxis zusätzlich den Aufenthalt im Gebiet des Veranstalters. Art. 47 bis 52 VGS regeln ein Konto pro Person mit verifizierter Identität.

Für einen Rechner heisst das: Es gibt hier keinen anonymen Zugang und keine zweite Chance auf ein Konto. Ein Fehler bei der Registrierung ist nicht reparabel, weil ein zweiter Versuch die Bedingung «einmal je Person» verletzt.

Auszahlungen laufen dorthin, wo sie herkamen

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt, Art. 50 Abs. 2 VGS. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettangebot nicht, und Kredit an Spielende nach Art. 75 Abs. 1 BGS ebenfalls nicht.

Bei Swisslos im Detail: Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart bietet Swisslos PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die dritte Auszahlung im Jahr kostet also 3 Prozent. Wer häufig kleine Beträge abzieht, zahlt diese Kommission mehrfach, und sie übersteigt bei kleinen Summen leicht jede Marge, die ein Value-Rechner je einspart. Freibeträge und Auszahlungsrouten gehören deshalb auf denselben Zettel wie die Quoten.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Steuern: der Freibetrag, den fast niemand berührt

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Achtung, zweiter Wert: Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, hier gilt «je nach Kanton», und für die eigene Situation ist eine kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung die richtige Adresse.

Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung. Eine typische Sportwette liegt weit unter jedem dieser Werte, also fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an.

Zwei Punkte mit Kostenwirkung. Erstens: Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Die Quoten hier sind nicht mit einer ausländischen Wettsteuer belastet, was ein Vergleich mit Anbietern aus Ländern mit einer solchen Abgabe verzerrt. Zweitens: Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist ein Kanton und nicht die Schweiz, aber es genügt, um bei einem Anbieter ohne Bewilligung mit einer anderen Steuerposition zu rechnen als bei Sporttip.

Werbung und Gratisspielguthaben

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, Art. 74 BGS. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten, Art. 74 Abs. 3 BGS, und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet, Art. 131 BGS. Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht.

Für den Rechner folgt daraus etwas Nützliches: Wenn ein Angebot ausserhalb der beiden bewilligten Veranstalter mit Gratisguthaben oder «risikofreien» Wetten wirbt, ist schon die Werbung heikel. Das Abrechnen lohnt trotzdem – dazu im Abschnitt «Wettarten und Quoten».

Wettarten und Quoten: was ein Rechner überhaupt verarbeiten kann

Ein Value-Rechner ist eine Rechenvorschrift, und jede Rechenvorschrift braucht Eingaben. Es gibt genau zwei. Die erste ist die Quote, und die liefert der Veranstalter. Die zweite ist eine Wahrscheinlichkeit, und die liefert niemand ausser dem Nutzer. Alles, was danach kommt, ist Arithmetik.

Die Quote selbst ist keine Meinung über die Welt. Sie ist ein Preis, und in jedem Preis steckt die Marge. Wer das einmal verstanden hat, liest Wettprogramme anders.

Von der Quote zur impliziten Wahrscheinlichkeit

Eine Dezimalquote lässt sich direkt umrechnen: Die implizite Wahrscheinlichkeit ist 1 geteilt durch die Quote. Bei Quote 2.00 ergibt das 50 Prozent. Bei 1.90 ergibt das 52,6 Prozent. Bei 4.00 sind es 25 Prozent. Das ist keine Prognose, sondern die Umkehrung eines Preises – die Zahl, die gelten müsste, damit die Wette langfristig plusminus null ausgeht, wenn die Marge nicht existierte.

Der Value-Rechner vergleicht nun diese Zahl mit der eigenen Schätzung. Kommt die eigene Schätzung auf 55 Prozent und die implizite auf 52,6 Prozent, sieht das nach einer Kante aus. Kommt sie auf 48 Prozent, ist der Preis zu hoch. Der erwartete Wert je Einheit Einsatz lässt sich als Differenz der beiden Wahrscheinlichkeiten mal Quote minus 1 rechnen; bei einer Schätzung von 55 Prozent und Quote 1.90 ist der Erwartungswert positiv, bei 50 Prozent bereits negativ. Das Vorzeichen kippt also sehr früh, und genau darum ist die Schätzung die empfindlichste Grösse im ganzen Modell.

Marge: der Betrag, der vor dem Anpfiff schon weg ist

Nehmen wir ein illustratives Zwei-Weg-Ereignis mit den Quoten 1.90 und 1.90. Das ist ein Beispiel, kein notierter Preis, aber es ist der Normalfall, an dem sich das Prinzip ablesen lässt. Zählt man beide impliziten Wahrscheinlichkeiten zusammen, kommt man auf 105,3 Prozent. Ein Satz von Wahrscheinlichkeiten, der sich zu mehr als 100 Prozent addiert, beschreibt keine Zukunftsverteilung – er beschreibt einen Markt mit einer eingebauten Gebühr. Die Auszahlungsquote dieses Marktes liegt bei 95 Prozent, die Marge bei 5 Prozent. Bei einem Münzwurf, dessen zwei Seiten je 1.90 bezahlen, sind also von jedem eingesetzten Franken bereits 5 Rappen verteilt, bevor irgendetwas passiert.

In einer Bandbreite ausgedrückt: Bei gleichmässig verteilten Zwei-Weg-Quoten von etwa 1.85 bis 1.95 liegt die Marge je nach Ausgestaltung des Marktes ungefähr zwischen 5,1 und 8,1 Prozent. Bei 1.95 und 1.95 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 97,4 Prozent, bei 1.85 und 1.85 eine von 92,5 Prozent. Eine tiefere Quote auf beiden Seiten bedeutet eine höhere Marge, und das ist der Punkt, an dem die Werbung schweigt.

Diese Marge wird nicht als Gebühr abgebucht. Sie steckt im Preis, und deshalb sieht sie niemand, der nur eine Quote liest. Sie sichtbar zu machen ist der eigentliche Dienst eines Value-Rechners – mehr als der Vergleich mit der eigenen Schätzung, denn die Quote kennt jeder, die eingebaute Gebühr fast niemand.

Und die praktische Konsequenz ist unbequem: Die Marge ist die Latte, die die eigene Schätzung zuerst überspringen muss. Eine Wette mit geschätzten 52 Prozent auf einen Markt mit 5,3 Prozent Marge bringt im Erwartungswert nichts, weil die Schätzung die Gebühr nicht deckt. Man muss also nicht «richtig oder falsch» liegen, sondern deutlich besser als der Markt – und der Markt ist der Durchschnitt aus sehr vielen Meinungen mit Kapital dahinter.

Was ein Rechner mit Kombinationen macht

Bei Kombiwetten multipliziert der Rechner die Quoten der einzelnen Voraussagen zur Gesamtquote. Das tut ein Value-Rechner genauso – und multipliziert damit auch die Marge. Das ist die Stelle, an der viele Rechner eine Rechnung dominieren, die sie nicht beherrschen. Wer vier Voraussagen zu je 1.90 kombiniert, bekommt eine Gesamtquote von 13.03, und die Auszahlungsquote des Kombimarktes ist das Produkt der Auszahlungsquoten der Einzelmärkte. Nehmen wir für die Einzelmärkte das Beispiel von 5 Prozent Marge, so bleiben nach vier Stufen rechnerisch rund 81,5 Prozent des Einsatzes als Erwartungswert übrig – die Gebühr wird nicht addiert, sie wird potenziert. Aus einem kleinen Rand wird auf vier Stufen ein grosser.

Sporttip verarbeitet Einzel-, Kombinations- und Systemwetten; eine Kombination enthält bei Jouez Sport 2 bis 10 Voraussagen. Die Voraussagen müssen sich auf voneinander unabhängige Ereignisse beziehen. Bei Sporttip werden abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer also zwei Märkte desselben Spiels verbindet, spielt nicht mit einer höheren Quote, sondern mit dem Risiko einer Rückerstattung.

Regeln, die den gerechneten Ertrag verschieben

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist klein, aber sie existiert, und ein Rechner, der sie ignoriert, hat eine Abweichung – nach unten, versteht sich.

Ein weiterer Punkt: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, im Fussball etwa 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer im Pokal auf den Sieger setzt und die Verlängerung einrechnet, rechnet in vielen Fällen schlicht am falschen Ereignis.

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Eine Voraussage mit Quote 1.00 ist in einer Kombination kein Trostpreis; sie reduziert den Multiplikator auf die anderen Beine.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Rechner kann nichts dafür, aber er kann es auch nicht verhindern: Ein Preis, der während einer Unterbrechung noch auf dem Bildschirm steht, ist nicht immer ein lebender Preis.

Cash-Out ist kein kostenloser Ausstieg

Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Preis dieser Bequemlichkeit steht in den Bedingungen: Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; zudem muss Swisslos Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Ausstieg kostet also genau den Teil, den der Rechner mühsam identifiziert hat. Wer eine Wette im Wert sieht und sie dennoch schliesst, tauscht Erwartungswert gegen Sicherheit – ein legitimer Tausch, aber einer mit Preisschild.

Dazu kommt: Bei einem Cash-Out verfällt ein Quoten- oder Profitboost.

Boni und Boosts: der Prozentsatz und der Haken

Boostangebote sind die Stelle, an der ein Value-Rechner am häufigsten falsch benutzt wird, weil der beworbene Prozentsatz auf einer Basis steht, die im Kleingedruckten liegt.

Bei Sporttip gilt der Kombiboost nur online, in Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Staffelung ist der ganze Inhalt des Angebots: 5 Prozent auf den Nettogewinn sind bei einem Einsatz von CHF 20 und einer Gesamtquote von 3.00 ein Zusatz von CHF 2 – vorausgesetzt, alle vier Voraussagen treffen.

Und das ist die Rechnung, die der Werbetext weglässt. Vier Voraussagen zu je 1.90 ergeben eine Gesamtquote von 13.03. Die Wahrscheinlichkeit, dass alle vier zutreffen, sinkt mit jeder Stufe, während die Marge steigt. Ein Boost auf den Nettogewinn erhöht den Ertrag im Trefferfall. Er erhöht nicht die Trefferwahrscheinlichkeit. Bei vier Beinen aus einem Markt mit 5 Prozent Marge ist die Auszahlungsquote der Kombination, wie oben gerechnet, deutlich tiefer als die eines Einzelsatzes – und ein Zuschlag von 5 Prozent auf den Nettogewinn holt diesen Unterschied nicht auf.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die Einmalnutzung ist keine Nebenbedingung, sondern die Kernbedingung. Sie bedeutet: Aus dem Boost lässt sich keine Strategie bauen, höchstens ein einzelner besser bezahlter Einsatz.

Die beiden bewilligten Veranstalter im Vergleich

Hier wird nicht verglichen, wer mehr verspricht, sondern wer welche Grenze zieht. Und beide Male sind es die Grenzen, die den Rechner treffen.

Die entscheidenden Unterschiede liegen bei Mindest- und Höchsteinsatz, bei den Höchstgewinnen und bei der Frage, wer überhaupt ein Konto eröffnen darf. Wer ausserhalb des jeweiligen Gebiets wohnt, hat keine Wahl – das schränkt den Vergleich stärker ein als jede Quote. Für die grosse Mehrheit der Deutschschweizer Interessenten bleibt genau ein Anbieter übrig, und das ist keine Wettbewerbsverzerrung, sondern der Rahmen.

Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der Höchstgewinn liegt bei CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und bei CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Diese Obergrenzen sind keine Kleinigkeit für einen Rechner. Wer mit CHF 500 Höchsteinsatz und einer Gesamtquote von 13.03 arbeitet, landet rechnerisch bei rund CHF 6’500 möglichem Gewinn – weit unter den CHF 300’000. Die Gewinnobergrenze bindet also praktisch nur bei sehr hohen Einzelquoten oder sehr grossen Multiples, während die Einsatzgrenze jeden betrifft, der mehr als CHF 500 auf eine Kombination legen will. Der Anbieter mit der tieferen Grenze bestimmt die Strategie, nicht der mit der lockenderen Zahl.

Veranstalter im Überblick Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung Höchsteinsatz Einzel und Kombi Einsatz System
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel, gestützt auf die IKV vom 20. Mai 2019 CHF 1’000 CHF 10’000
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung Loterie Romande, six cantons romands, Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne CHF 500 kein Systemwert notiert
Betscore ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — —
Duelbits ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — —
Rabona ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — —
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — —
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — —
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — —
Betify ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — —
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — —

Die linke Spalte liest sich monoton, und das ist die eigentliche Aussage. Für acht der zehn Namen endet die Prüfung an derselben Stelle, weil es in der Schweiz nichts zu prüfen gibt: keine Bewilligung, kein Registereintrag, kein hiesiger Rechtsweg. Was bleibt, sind die zwei Zeilen, in denen tatsächlich verschiedene Zahlen stehen – CHF 1’000 gegen CHF 500 – und die Feststellung, dass diese Zahlen nicht darüber entscheiden, welcher Anbieter «besser» ist, sondern nur darüber, wie gross ein einzelner Einsatz sein darf.

Grundlagen: was ein Value-Rechner aus Quote und Schätzung ableitet

Nun zum Werkzeug selbst, und zu dem, was es nicht kann.

Ein Boxsack hängt an einer Kette in einem leeren Trainingsraum mit hellem Holzboden und grossen Fenstern.
Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2 und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500.

Ein Value-Rechner nimmt zwei Zahlen und gibt eine dritte zurück. Aus dem Verhältnis von eigener Schätzung zu impliziter Wahrscheinlichkeit entsteht eine Aussage über den erwarteten Wert. Dasselbe Werkzeug lässt sich als Systemwetten-Rechner betreiben – dann verteilt es einen Einsatz über mehrere Kombinationen, weil eine Systemwette nicht eine Kombination ist, sondern ein Bündel aus mehreren. Die Rechenlogik bleibt: Einzelquoten werden multipliziert, die Marge wird mitmultipliziert, die Gesamtquoten unterscheiden sich nur nach der Zahl der enthaltenen Beine.

Der Nutzen liegt nicht im Ergebnis, sondern im Vorzeichen. Ein Rechner, der eine negative Zahl ausspuckt, hat seinen Zweck erfüllt, denn er hat Geld gespart. Ein Rechner, der eine positive Zahl ausspuckt, hat gar nichts bewiesen – er hat eine Schätzung bestätigt, und Schätzungen bestätigen gern sich selbst.

Drei Grössen begrenzen die Aussage, und alle drei liegen ausserhalb des Rechners. Erstens die Schätzung: Sie ist die einzige Eingabe ohne Quelle, und ein Fehler von drei Prozentpunkten dreht das Vorzeichen. Zweitens die Marge: Sie ist fix und wirkt gegen den Nutzer. Drittens die Einsatzgrenzen: Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Diese letzte Regel verdient einen zweiten Blick, weil sie jede ausgefeilte Staffelung zunichtemacht. Eine Wette über der Grenze wird abgelehnt – nicht reduziert. Der Einsatzplan muss also unterhalb bleiben, und für Spielende mit einem grösseren Budget ist die Obergrenze des Anbieters die harte Wand vor dem eigenen Plan. Wer Wettscheine mit mehreren Einzelwetten abgibt, muss zusätzlich bedenken, dass jede Position einzeln unter der Grenze liegen kann und die Summe trotzdem dem eigenen Rahmen entsprechen muss.

Ein weiterer Punkt, der im Rechner nicht steht und im Konto schon: Guthaben kauft man in Mindestbeträgen von CHF 20, und in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer mit kleinen Einsätzen arbeitet, arbeitet mit einer Struktur, die auf grössere Bewegungen ausgelegt ist.

Und wer eine Wette gewinnt, sollte die Frist kennen: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr ist lang und trotzdem endlich.

Zusammengefasst, was der Rechner liefert und was nicht: Er liefert den Preis einer Wette in Wahrscheinlichkeiten ausgedrückt, die eingebaute Gebühr des Marktes und ein Vorzeichen für den Erwartungswert. Er liefert keine Trefferwahrscheinlichkeit, keine Prognose und keine Sicherheit. Die Zahl, die hineingeht, ist die einzige, für die niemand geradesteht – und das ist die ganze Wahrheit über dieses Werkzeug.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge: zuerst die beiden Schweizer Veranstalter, dann die ausländischen Marken, die Schweizer Spielende antreffen. Die zweite Gruppe wird beschrieben und bewertet, nicht empfohlen – Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar. Die Bewertung folgt denselben Kriterien wie bei den bewilligten Anbietern, und das Ergebnis fällt entsprechend aus.

Swisslos Sporttip: die einzige Adresse für die Deutschschweiz und das Tessin

Sporttip hält eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten als Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Damit ist es einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt. Organisatorin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip.

Der Zugang ist territorial begrenzt, und diese Grenze ist die wichtigste Eigenschaft des Angebots: Ein Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz im Swisslos-Vertragsgebiet, also in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Für einen Grossteil der Deutschschweizer Interessenten heisst das: Es gibt überhaupt nur diesen einen bewilligten Weg.

Die Einsatzgrenzen bei Sporttip: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit Systemwetten arbeitet, hat hier deutlich mehr Spielraum als mit Einzelwetten – CHF 10’000 gegen CHF 1’000 ist der grösste Abstand innerhalb des Vergleichs.

Dazu der Schutzapparat: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht vor der ersten Teilnahme, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden, dazu eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Eine Zugangssperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, eine unbefristete Spielsperre gilt im schweizweiten Register auch für Casinos.

Besonders bei den Boosts: Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, der Zuschlag auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen, jeweils limitiert. Quoten- und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, sind einmal nutzbar und verfallen bei Cash-Out. Cash-Out selbst gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor dem Spiel und live, ausschliesslich online und nur vollständig; der Betrag liegt tiefer als der mögliche Wettgewinn, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Fazit dieser Zeile: Wo Sporttip am stärksten ist, ist es nicht der Bonus, sondern die Verlässlichkeit der Auszahlung – Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch aufs Wallet, grössere Beträge innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto auf eigenen Namen, und das ohne Offshore-Risiko. Wer die Schweiz nicht verlassen will, ist hier ohnehin am Ziel; wer die CHF 1’000 bei Einzelwetten als Engstelle erlebt, sollte Systemwetten prüfen, bevor er über einen Wechsel nachdenkt.

Loterie Romande Jouez Sport: für die Westschweiz, mit tieferer Obergrenze

Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande, ebenfalls mit einer Schweizer Bewilligung für Sportwetten als Grossspiel – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51, unter Gespa-Aufsicht. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.

Auch hier gilt die Wohnsitzgrenze, und sie ist noch enger gezogen als bei der Konkurrenz: Nur Personen aus FR, GE, JU, NE, VD und VS kommen für ein Online-Konto in Frage.

Der Mindesteinsatz beträgt online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500 – die Hälfte des Sporttip-Werts –, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Beim Gewinn: CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Die Spanne der Kombination – bis zu 10 Voraussagen – ist weiter als der Zuschlag, den der Kombiboost bei der Konkurrenz kennt. Das ist das eigentliche Merkmal dieses Angebots: Kombinationen mit vielen Beinen sind hier ausdrücklich vorgesehen, während die Marge über jede Stufe mitwächst. Ein Rechner zeigt diesen Effekt und macht eine Zehnfach-Kombination ziemlich schnell zu einer unangenehmen Lektüre.

Fazit dieser Zeile: Die CHF 500 Höchsteinsatz sind für einen Value-Spieler die bindende Grösse, nicht die Quote, weil sie die Positionsgrösse halbieren, mit der sich eine Kante überhaupt erst abbilden lässt. Wer in der Westschweiz wohnt und mit planbaren, kleineren Einsätzen arbeitet, fährt mit der langen Kombinationsspanne gut; wer seine Positionsgrössen nach Kelly oder einer ähnlichen Regel skaliert, stösst bei jedem mittelgrossen Einsatz an dieselbe Decke.

Betscore: beschrieben, nicht empfohlen

Betscore hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine gemeldete Bewilligung aus einem anderen Land ist nicht festgestellt, und selbst wenn sie bestünde, hätte sie nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Das Markenzeichen «ohne Schweizer Bewilligung» ist hier wörtlich zu nehmen: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Gespa kommen und per DNS blockiert werden.

Für einen Rechner heisst das: Es gibt hier keine Schweizer Limiten, keine Pflicht zu Verlustlimiten nach Art. 87 VGS, keine Rolle des Sperrregisters. Die Rechenlogik bleibt dieselbe, die Einordnung des Ergebnisses ändert sich vollständig – es gibt keine Instanz, bei der eine strittige Auszahlung durchgesetzt werden könnte. Wer hier ein Konto hält, tut das ausserhalb des Schweizer Rahmens, und Gewinne unterliegen der kantonalen Steuerpraxis für ausländische Grossspiele.

Fazit dieser Zeile: Betscore tritt in diesem Vergleich nicht als Alternative zu Swisslos an, sondern als Marke in einem anderen Rechtsraum; die vergleichbaren Zahlen – Limiten, Registerbindung, Rechtsweg – fehlen nicht, sie existieren schlicht nicht auf Schweizer Seite.

Duelbits: beschrieben, nicht empfohlen

Duelbits führt ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Es gilt dieselbe Feststellung: nur zwei Veranstalter sind zugelassen, eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung, es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden; solche Blockierungen werden durch Domain-Hopping allerdings schnell umgangen, was über die Erreichbarkeit nichts aussagt und über die rechtliche Stellung schon gar nichts.

Für Wettende bedeutet das vor allem: keine Pflicht des Anbieters, Limiten nach Schweizer Massstab zu verlangen, keine Fachstelle im Hintergrund, kein Anspruch auf die Auszahlungswege, die hierzulande vorgeschrieben sind. Was auf der Habenseite bleibt, ist ein breiteres Programm als auf der bewilligten Seite – und dazu im Abschnitt «Wettarten und Quoten» mehr.

Fazit dieser Zeile: Duelbits bietet dem Schweizer Publikum vor allem die Möglichkeit, auf Dinge zu wetten, die hier gar nicht auf der Liste stehen; ob dieser Zugewinn die fehlende Rechtsstellung aufwiegt, muss jede Person für sich beantworten, und die Antwort ist selten ein klares Ja.

Rabona: beschrieben, nicht empfohlen

Auch Rabona hat keine Schweizer Bewilligung. Die Rechtslage ist identisch: Sportwetten als Grossspiel dürfen in der Schweiz nur Swisslos und Loterie Romande veranstalten, eine gemeldete ausländische Bewilligung ist nicht festgestellt und hätte ohnehin keine Wirkung. Kein Register, kein hiesiger Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.

Wer ein Konto dort führt, sollte den Steuerpunkt kennen: Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber in der kantonalen Praxis, wie sie etwa im Thurgau gilt, als volles steuerbares Einkommen behandelt. Das ist eine Position, die bei Gewinnen über den Freibeträgen ins Gewicht fällt und in der Werbung nicht steht.

Fazit dieser Zeile: Rabona steht in diesem Vergleich für die Gruppe der Marken, deren einzige scharfe Eigenschaft die Abwesenheit einer Schweizer Bewilligung ist – und damit die Abwesenheit der Schutzmechanismen, die hier gesetzlich vorgeschrieben sind.

bet-at-home: beschrieben, nicht empfohlen

bet-at-home hat keine Schweizer Bewilligung. Die Gespa nennt die Marke in Zusammenhang mit Domain-Hopping; die Domain wurde bereits blockiert und binnen Stunden durch neue Adressen ersetzt. Was bleibt, ist die Rechtsstellung: kein Einfluss der ausländischen Bewilligung nach Art. 4 BGS, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.

Bemerkenswerter als die Bewertung ist hier die Mechanik. Eine blockierte Domain ist kein verschlossener Laden – der DNS-Block trifft die Adresse, nicht das Angebot. Wer über die Sperrliste stolpert, hat deshalb keinen Beleg dafür, dass eine Marke unseriös wäre; und wer sie trotzdem findet, noch lange keinen Beleg für das Gegenteil. Die Sperrliste regelt den Zugang, nicht die Qualität.

Fazit dieser Zeile: bet-at-home ist für Schweizer Wettende erreichbar geblieben, ohne je hier bewilligt gewesen zu sein; die Blockade beschreibt den Versuch der Aufsicht, das Angebot unsichtbar zu machen, und nicht das Ergebnis dieses Versuchs.

Interwetten: beschrieben, nicht empfohlen

Interwetten ist eine der beiden Marken, die die Gespa im Zusammenhang mit Domain-Hopping ausdrücklich nennt. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung nach Art. 4 BGS, keine Anbindung an das Sperrregister, kein hiesiger Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.

Die Marke ist in der Schweiz bekannt, was die Rechtsstellung nicht ändert. Bekanntheit und Zulässigkeit sind zwei verschiedene Dinge, und die Werbebeschränkung nach Art. 74 Abs. 3 BGS richtet sich nach der zweiten Grösse. Ein ausländischer Anbieter darf hier für sein Geldspiel nicht werben; dass er trotzdem vielen ein Begriff ist, sagt etwas über die Durchsetzung, nicht über die Erlaubnis.

Fazit dieser Zeile: Interwetten zeigt am deutlichsten, dass eine bekannte Marke kein bewilligter Veranstalter ist – der Unterschied liegt nicht in der Quotenhöhe, sondern in der Frage, welche Instanz im Streitfall zuständig wäre.

BDMBet: beschrieben, nicht empfohlen

BDMBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Feststellung bleibt bei allen Marken dieser Gruppe gleich und ist trotzdem nicht beliebig: Nur zwei Veranstalter sind zugelassen, eine ausländische Bewilligung ist ohne Wirkung, das Sperrregister kennt die Marke nicht, und Schweizer Gerichte sind für Streitigkeiten nicht zuständig.

Was für Wettende praktisch zählt, ist die Folge für die Auszahlung. Wo kein Schweizer Rechtsweg besteht, entscheidet der Anbieter allein, welche Zahlung auf welches Konto geht. Die Schweizer Regel, dass Guthaben nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt werden, Art. 50 Abs. 2 VGS, gilt hier nicht als Recht, sondern allenfalls als Kulanz.

Fazit dieser Zeile: BDMBet gehört zu den Marken, bei denen die Nutzenrechnung für einen sparsamen Spieler früh kippt, weil der wichtigste Gegenwert – ein durchsetzbarer Anspruch – nicht im Angebot enthalten ist.

Betify: beschrieben, nicht empfohlen

Betify hat keine Schweizer Bewilligung, und die rechtliche Lage unterscheidet sich nicht von der der übrigen ausländischen Marken in dieser Liste: keine Zulassung, keine Sperrregister-Anbindung, kein Rechtsweg, mögliches Erscheinen auf der Sperrliste.

Der Vergleich mit den beiden bewilligten Anbietern fällt bei jedem Punkt zugunsten der letzteren aus, mit einer Ausnahme: dem Umfang des Wettprogramms. Die Gespa-Liste lässt etwa Corner- und Kartenmärkte gar nicht zu, und Esport kommt darin nicht vor. Ein Anbieter ausserhalb der Liste kennt diese Beschränkung nicht. Das ist ein realer Unterschied und kein Vorteil, den man mit Gewinnen verwechseln sollte.

Fazit dieser Zeile: Betify ist für die Programmbreite interessant und für die Rechtsposition uninteressant; wer ohnehin nur auf Fussball-Ergebnisse setzt, verliert dort nichts, was er hier nicht hätte – ausser dem Schutz.

MrXbet: beschrieben, nicht empfohlen

MrXbet hat keine Schweizer Bewilligung, und damit gilt auch hier: keine Anerkennung nach Art. 4 BGS, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Blockade über die Sperrliste.

Ein Punkt, der bei allen ausländischen Marken gleich aussieht und den man nicht übersehen sollte: Diese Bewertung beruht nicht auf einem Qualitätsurteil über das Produkt, sondern auf der Rechtsstellung. Der Kriterienkatalog ist bei allen zehn Anbietern derselbe, und das Ergebnis der Prüfung fällt bei acht von zehn an derselben Stelle aus.

Fazit dieser Zeile: MrXbet bleibt eine Marke ohne Schweizer Zulassung; wer sie trotzdem nutzt, nimmt Streitigkeiten aus der Hand eines Schweizer Gerichts und legt sie in einen Rahmen, den ein Schweizer Richter nicht mehr prüft.

Was auf dem Wettschein am Ende übrig bleibt

Die Rechnung ist schnell gemacht und die Reihenfolge entscheidend. Zuerst kommt die Marge: Sie ist der Preis des Marktes und steht in keiner Quotentabelle. Dann die Limiten: Bei Sporttip CHF 1 bis CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, bei Jouez Sport CHF 2 bis CHF 500 online, jeweils mit neuen Zahlen bei Systemwetten und Multiples. Dann die Auszahlung: zweimal gratis pro Jahr bei Swisslos, ab der dritten Auszahlung bis zu 3 Prozent Kommission, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Und schliesslich die Steuer, die für die meisten Sportwetten null beträgt, weil der Freibetrag bei CHF 1’071’000 liegt und die kantonalen Werte davon abweichen, «je nach Kanton».

Wer diese vier Posten hintereinander aufschreibt, sieht etwas Nützliches: Der erste Posten ist der grösste und der einzige, der bei jedem einzelnen Einsatz anfällt. Die drei anderen treffen entweder nur grosse Konten, nur häufige Auszahlungen oder fast niemanden.

Das ist der Grund, warum ein Value-Rechner überhaupt Sinn ergibt. Nicht weil er den Ausgang vorhersagt, sondern weil er den einen Posten beziffert, den die Werbung verschweigt. Bei 1.90 und 1.90 sind es 5,3 Prozent. Wer das einmal gesehen hat, liest jedes Wettprogramm mit einer Frage mehr.

Wer wissen will, wo die eigenen Grenzen liegen und wo Hilfe erreichbar ist, findet sie bei den Fachstellen für Spielsucht in den Kantonen und über die Beratungsangebote der Veranstalter selbst. Die Limiten im eigenen Konto sind die wirksamste Einstellung, die diese Seite empfehlen kann – sie kostet nichts und greift sofort.

Häufige Fragen zum Value-Rechner

Wie funktioniert ein Value-Rechner, und welche Angaben braucht er?

Er braucht zwei Eingaben: die Dezimalquote des Veranstalters und die eigene Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit in Prozent. Aus 1 geteilt durch die Quote entsteht die implizite Wahrscheinlichkeit. Der Vergleich beider Werte ergibt den erwarteten Wert je Einheit Einsatz. Ohne die zweite Zahl liefert der Rechner keine Aussage, denn die Quote allein ist lediglich ein Preis.

Wie lässt sich die implizite Wahrscheinlichkeit aus einer Quote berechnen?

Man teilt 1 durch die Dezimalquote und multipliziert mit 100. Bei 1.90 ergibt das 52,6 Prozent, bei 2.00 genau 50 Prozent, bei 4.00 sind es 25 Prozent. Diese Zahl beschreibt, welche Trefferquote für einen ausgeglichenen Ausgang nötig wäre – ohne die Marge des Anbieters wäre sie exakt der faire Preis.

Wie wird die Marge des Anbieters aus den Quoten eines Ereignisses sichtbar?

Man addiert die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge eines Marktes. Bei zwei Quoten von je 1.90 kommen 105,3 Prozent zusammen. Die Auszahlungsquote ist der Kehrwert davon, hier 95 Prozent; die Marge ist die Differenz zu 100 Prozent, also 5 Prozent. Ein Satz über 100 Prozent beschreibt keine Zukunftsverteilung, sondern eine eingebaute Gebühr.

Warum ist das Ergebnis eines Rechners nur so gut wie die eingegebene Wahrscheinlichkeitsschätzung?

Weil die Quote eine Tatsache ist und die Schätzung eine Annahme. Drei Prozentpunkte Abweichung bei der Schätzung kippen das Vorzeichen des Ergebnisses bei Quote 1.90 bereits. Der Rechner prüft also Ihre eigene Einschätzung gegen einen Preis; er kennt den Ausgang ebenso wenig wie Sie und liefert keine Prognose.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und wie wird er bei Sporttip gerundet?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Sporttip rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und danach auf 5 Rappen genau ab. Ein Einsatz von CHF 200 bei Quote 1.90 ergibt rechnerisch CHF 380, nach der zweiten Rundung CHF 380.00.

Welche Höchsteinsätze gelten bei Sporttip und Jouez Sport, und wie lassen sich Verlustlimiten setzen?

Bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000. Bei Jouez Sport sind es CHF 500 für Einzel- und Kombiwetten, online bei einem Mindesteinsatz von CHF 2. Verlustlimiten setzt man selbst im Konto; bei Sporttip sind sie vor der ersten Teilnahme für 1, 7 und 30 Tage verpflichtend.

Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»