Sportwetten-Gewinne und die Steuer: Der Freibetrag, die 35 Prozent und die zwei Schweizer Wege

Updated Oktober 2026
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Bei Swisslos und der Loterie Romande bleiben Sportwetten-Gewinne bis zum Steuerfreibetrag von CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn steuerfrei. Auf den Einsatz fällt ohnehin keine Wettsteuer an.

Ein Briefkasten aus Metall hängt an einer Steinmauer in einer Schweizer Gasse, Herbstlaub liegt auf dem Pflaster.
Bei der Auszahlung von Gewinnen über dem Steuerfreibetrag zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von 35 % ab.

Datenstand 29. Oktober 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und der beiden Veranstalter geprüft.

Ein Gewinn aus einer Sportwette ist in der Schweiz in den meisten Fällen langweilig. Nicht, weil wenig dabei herauskommt, sondern weil das Steuerrecht ihn erst ab einer Höhe überhaupt zur Kenntnis nimmt, die die meisten Wettenden nie erreichen. Wer CHF 40 auf eine Kombiwette legt und CHF 260 zurückbekommt, hat einen Gewinn erzielt und muss nichts davon versteuern, nichts davon anmelden, nichts davon abgeben. Der ganze Steuerapparat der Schweiz beginnt erst ab einer Million Franken.

Das irritiert viele, weil sie zwei Dinge durcheinanderbringen: die Steuer auf den Gewinn und die Steuer auf den Einsatz. Eine Wettsteuer, die der Veranstalter auf jeden Einsatz erhebt und einbehält, wie es sie in Deutschland und anderen Ländern gibt, existiert in der Schweiz nicht. Es gibt keine Abgabe, die schon am Wettschein hängt. Was es gibt, ist ein Steuerfreibetrag für Gewinne aus Grossspielen, eine Verrechnungssteuer oberhalb davon, und einen kantonalen Flickenteppich für Gewinne, die aus dem Ausland kommen. Das ist alles.

Wer 2025 gewettet und gewonnen hat, sammelt bis heute voraussichtlich nichts, was er in eine Steuererklärung schreiben müsste. Wer in Genf wohnt und seine Wetten bei einer Marke platziert, die keine Schweizer Bewilligung hat, sammelt möglicherweise sehr wohl etwas. Zwischen diesen beiden Sätzen liegt der gesamte Unterschied, den dieser Text auseinanderzieht.

##Zahl oder Nichtzahl: die Grundlagen##

Wer wissen will, was ein Wettgewinn kostet, muss zuerst wissen, dass das Schweizer Geldspielrecht die Gewinne nach der Art des Spiels sortiert. Es gibt Grossspiele und Kleinspiele, und der Steuerfreibetrag, um den sich alles dreht, gilt für die Grossspiele. Sportwetten sind ein Grossspiel.

Eine Waage mit zwei Schalen aus Messing steht auf einem Holztisch im weichen Fensterlicht.
Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen beträgt CHF 1'071'000.

Das klingt nach einer Formalität, ist aber die tragende Wand. Die Einordnung entscheidet, welcher Freibetrag greift, ob die Verrechnungssteuer überhaupt zur Anwendung kommt, und ob ein Verlustabzug möglich ist. Wer diese Einordnung nicht kennt, liest später Übersichten, die für Lotterien gelten, und wendet sie auf Sportwetten an, ohne dass es auffällt.

Der zweite Grundbegriff ist der Steuerfreibetrag selbst. Er ist kein Rabatt und kein Pauschalabzug. Er ist eine Schwelle pro Einzelgewinn: alles darunter bleibt steuerfrei, alles darüber wird steuerbar, aber nur der Teil darüber. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 lässt also CHF 200’000 steuerbar werden, nicht CHF 1’200’000. Der Freibetrag rechnet den steuerbaren Betrag herunter, er streicht den Gewinn nicht.

Und der dritte: Die Schweizer Sportwetten-Ordnung kennt zwei Arten von Anbietern, aber nicht zwei parallele Steuerregimes für Inländer. Gewinne aus bewilligten Grossspielen und Gewinne aus ausländischen Anbietern können steuerlich völlig verschieden behandelt werden, obwohl der Wettende denselben Betrag gewinnt. Genau dort sitzt die Entscheidung, um die es auf dieser Seite geht.

Die Schweizer Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nicht bei der ESBK — die ESBK beaufsichtigt Kasinos und sonst nichts. Wer eine Bewilligungsfrage hat, fragt die Gespa oder den Veranstalter, nicht die Kasinoaufsicht. Der Unterschied wird oft verwischt, weil beide Behörden mit demselben Gesetz arbeiten.

##Grundlagen##: was ein Freibetrag tut und was er nicht tut

Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und bei der Verrechnungssteuer auf Gewinnen aus Grossspielen betrug CHF 1’000’000 in den Jahren 2019 bis 2022, CHF 1’038’300 für 2023, CHF 1’056’600 für 2024, CHF 1’070’400 für 2025 und CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026. Diese Reihe ist nicht gewachsen, weil jemand die Wettenden entlasten wollte. Sie wächst, weil der Bund die kalte Progression ausgleicht: Der Betrag wird jedes Jahr neu bemessen, gestützt auf den Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode und auf Grundlage der Verordnung über die kalte Progression. Ein Freibetrag, der nie angepasst würde, wäre in zwanzig Jahren eine niedrigere Hürde als heute, und die Steuer träfe Gewinne, die sie ursprünglich nicht treffen sollte.

Die Bewegung ist klein und stetig — rund ein Prozent pro Jahr. Von 2019 bis 2026 sind aus CHF 1’000’000 ganze CHF 1’071’000 geworden. Wer auf einen raschen Sprung über diese Schwelle hofft, wartet lange.

##Grundlagen##: warum auf den Einsatz nichts aufgeschlagen wird

In Deutschland hängt an jedem Wetteinsatz eine Wettsteuer, und der Veranstalter kalkuliert sie in die Quote ein. In der Schweiz fehlt diese Abgabe vollständig. Der Einsatz wandert in den Wettpool, der Gewinn wird nach Quote ausgezahlt, und zwischen Einsatz und Auszahlung sitzt nur die Marge des Veranstalters, keine Steuer.

Für den Wettenden ist das ein realer Vorteil, und er ist bei einer täglichen Wette erheblich: Jeder Franken, der statt in eine Abgabe in die Auszahlung geht, erhöht den Erwartungswert jeder einzelnen Wette. Bei einer Wette pro Woche summiert sich das über ein Jahr zu einem Betrag, der ohne Weiteres eine weitere Woche Wetteinsatz ausmacht. Das ist kein Marketingargument, das ist Arithmetik, die aus dem Fehlen einer Vorschrift folgt.

Der Vorteil gehört allerdings zu dem, was der Schweizer Rahmen mitliefert, nicht zu dem, was frei wählbar wäre. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, verlässt diesen Rahmen, und ob auf den Einsatz jenes Anbieters eine Abgabe seiner Heimatjurisdiktion erhoben wird, entzieht sich dem Einfluss des Wettenden. Genauso entzieht sich ihm, wie die Sache steuerlich ausgeht — dazu in der Übersicht zur Steuerpflicht bei ausländischen Anbietern.

Zwei Dinge, die oft hineingelesen werden und die nicht stimmen: Ein steuerfreier Gewinn ist ein steuerfreier Gewinn, aber kein Freibrief für den Wettmarkt. Und die Steuerfreiheit eines Gewinns sagt nichts darüber, ob der Veranstalter, der ihn auszahlt, eine Schweizer Bewilligung hat.

##Rechtslage##: wer in der Schweiz wettet und wer nicht

Auf dem Schweizer Sportwettenmarkt gibt es genau zwei Veranstalter mit Bewilligung. Das ist keine Marktbeobachtung, sondern eine Entscheidung des Gesetzgebers: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Der erste ist Swisslos mit dem Produkt Sporttip, der zweite die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.

Rechtlich steht dahinter ein zweistufiges Verfahren. Wer Sportwetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, erteilt nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019). Diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Anders gesagt: Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, hat hier keine Wirkung. Nicht eine eingeschränkte, nicht eine vorläufige — keine.

Das erklärt, warum die Rede von «Lizenzen» ausländischer Marken im Schweizer Kontext ins Leere führt. Eine Curaçao- oder Malta-Lizenz mag in ihrem Herkunftsland alles Mögliche bedeuten. In der Schweiz ist sie ein Stück Papier über einen Markt, der hier nicht existiert.

##Rechtslage##: das geschlossene Angebot und was es kostet

Wer bei Swisslos oder der Loterie Romande ein Konto eröffnet, erhält keinen Zugang zu einem offenen Weltmarkt, sondern zu einem geschlossenen Katalog. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026), und was nicht darauf steht, ist nicht wettbar. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wettkämpfe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Auf Trainingsläufe lässt sich nicht wetten, Eckball- und Kartenmärkte finden sich auf der Liste nicht, und einen Esport-Bereich gibt es dort ebenfalls nicht.

Das ist der Preis der Bewilligung, und er wird selten offen benannt. Die eingeschränkte Auswahl ist nicht das Ergebnis eines mangelnden Angebots, sondern die Bedingung, unter der das Angebot bewilligt wurde. Wer einen Favoriten auf Eckbälle abschliessen möchte, findet ihn bei den Schweizer Veranstaltern nicht vor.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter über die entsprechende Bewilligung verfügt; das Gesetz schränkt bestimmte Live-Märkte nicht ein. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt Sache des jeweiligen Veranstalters: Bei Sporttip umfasst es Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, mit explizitem Hinweis auf einen vollständigen Cash-Out, nicht verbindlich für jeden Markt. Virtuelle Sportarten werden hier nicht behandelt. Esport erscheint, wie gesagt, nicht auf der Liste.

##Rechtslage##: die Grenze des Wohnsitzes

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, und in der Praxis setzt es Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters voraus. Swisslos betreibt Sporttip in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen. Wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip. Das ist keine Härte, die man umgehen könnte: Die Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz bedeutet also den Wechsel des Veranstalters und nicht die Wahl zwischen beiden.

##Rechtslage##: Gewinne aus dem Ausland und der kantonale Vorbehalt

Hier wird die Sache unangenehm, und hier scheitern die meisten populären Darstellungen. Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS verrechnungssteuerpflichtig sind. Das klingt wie eine Erleichterung und ist in vielen Kantonen das Gegenteil davon.

Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und aus ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Kein Freibetrag, kein Abzug, keine Schwelle. Wer also CHF 800 bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung gewinnt und in einem Kanton mit dieser Praxis steuerpflichtig ist, hat die CHF 800 als Einkommen zu deklarieren, während derselbe Gewinn bei Sporttip unter dem Freibetrag läge.

Bemerkenswert ist der Kontrast zum steuerfreien Schweizer Gewinn in beliebiger Höhe bis zur Millionenschwelle. Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS steuerbar sind. Eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent wird bei ihnen also nicht abgezogen, und es gibt folglich nichts zurückzufordern. Was bleibt, ist die volle Einkommenssteuerpflicht nach kantonalem Recht — die schwerere der beiden Belastungen, und die weniger sichtbare, weil sie nicht beim Veranstalter an der Auszahlung abgezogen wird, sondern im Nachhinein beim Steuerpflichtigen landet.

Der Freibetrag hilft hier nicht. Er ist ein Instrument der Bundessteuer auf bewilligte Grossspiele, nicht ein allgemeiner Schutzschild für jeden Gewinn.

##Spielerschutz##: die Regeln, die für alle gelten

Ein steuerfreier Gewinn ist kein Grund, die Schutzmechanismen zu überspringen, und die beiden Dinge haben nichts miteinander zu tun. Der Spielerschutz in der Schweiz ist vom Steuerrecht getrennt geregelt, und er bindet den Wettenden unabhängig davon, wie hoch sein Gewinn war oder ob er welchen erzielt hat.

Ein leerer Sessel steht an einem Fenster mit Blick auf einen ruhigen See und schneebedeckte Berge im Morgenlicht.
Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags (2025: CHF 3'863'790).

Sportwetten sind ab 18 Jahren zugelassen; Minderjährige werden online nicht zugelassen. Es gilt ein Konto pro Person mit verifizierter Identität. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Kasinos einschliesslich Online-Kasinos sowie im Fürstentum Liechtenstein — die Wirkung reicht also deutlich über die Marke hinaus, bei der sie beantragt wurde. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist eine harte Regel, und sie wird selten zitiert.

##Spielerschutz##: Limiten setzt der Wettende, nicht der Staat

Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze. Was sie kennt, ist eine Pflicht des Veranstalters: Er muss von jedem Wettenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen. Die Limite ist also nicht staatlich vorgegeben, sondern individuell zu setzen, und der Veranstalter muss darauf bestehen.

Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72 Stunden sind bemerkenswerter als die Zahl aussieht. Von Gesetzes wegen gilt 24 Stunden für die Erhöhung; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein Tag zusätzlicher Bedenkzeit vor der eigenen Entscheidung ist mehr, als das Gesetz verlangt, und wer je nach einem Verlust am Abend die Limite erhöhen wollte, weiss, wofür diese Spanne gut ist.

Für unter 21-Jährige ist die Obergrenze von CHF 1’000 die eigentliche Nachricht. Ein Neunzehnjähriger kann seine Verlustlimite nicht auf die 9’999 setzen, ganz gleich, was er sich zutraut.

##Spielerschutz##: eine Prüfung, die man kennen sollte

Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt. An Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl steht gegen die Vorstellung, an Schweizer Annahmestellen sei der Jugendschutz lückenlos. Sie ist keine Aussage über die Online-Kanäle, wo die Identitätsprüfung über Ausweis und Adressdatenbank läuft, aber sie ist eine Aussage über die Verkaufsstellen, an denen dieselben Produkte verkauft werden.

Wer den Schweizer Weg wählt, wählt nicht automatisch den lückenlos kontrollierten Weg. Er wählt einen Weg mit einer Aufsicht, einem Sperrregister und einem Beschwerdeweg. Das ist mehr, als ein Anbieter ohne Bewilligung bietet, und es ist weniger, als das Marketing suggeriert.

##Spielerschutz##: was die Veranstalter mit dem Ertrag machen

Die beiden Veranstalter sind nicht gewinnorientierte Privatunternehmen, sondern Einrichtungen mit einem öffentlichen Auftrag. Die Reineinnahmen aus Sportwetten müssen vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen; die Gespa veröffentlicht dazu jährlich einen Bericht, der erste erschien 2020 für das Jahr 2019.

Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die das Geld für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe einsetzt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Der Sportwettenanteil ist also gesunken, während der Gesamtreingewinn über die Lotterien getragen wurde.

Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags, für 2025 CHF 3’863’790. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt.

Für den Wettenden ändert das nichts an der Quote. Für den Kanton ändert es alles: Wo gewettet wird, entscheidet mit, wohin der Ertrag fliesst — und wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, kann aus diesem Grund nicht einfach auf Sporttip umsteigen, selbst wenn er wollte.

##Top 10 Vergleich##: die zehn Anbieter und was ihre Bewilligung bedeutet

Die folgende Einordnung stellt die zwei Schweizer Veranstalter und acht ausländische Marken nebeneinander, die Schweizer Spielende antreffen. Die beiden Gruppen sind nicht gleichwertig, und die Überschrift der Spalte sagt, worin der Unterschied besteht.

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
HornetBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nach eigener Angabe nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nach eigener Angabe nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betovo keine Schweizer Bewilligung Lizenz nach eigener Angabe nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Pribet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nach eigener Angabe nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
MyStake keine Schweizer Bewilligung Lizenz nach eigener Angabe nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
WirWetten keine Schweizer Bewilligung Lizenz nach eigener Angabe nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rainbet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nach eigener Angabe nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
ZotaBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nach eigener Angabe nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Spalte, die hier am meisten über den Leser entscheidet, ist die mittlere, und sie liest sich monoton. Achtmal «keine Schweizer Bewilligung» ist keine Auslassung, sondern das Ergebnis: Es gibt keine weiteren bewilligten Buchmacher, weil das Gesetz die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt hat. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Bewilligter, weil es keine gibt — sie veröffentlicht eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Einzelne dieser Domains können auf dieser Sperrliste stehen. Die Gespa veröffentlicht sie, und Schweizer Telekom-Anbieter sperren die Einträge über DNS; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich, und sie nennt unter anderem Interwetten und Bet-at-Home; bet365 führt sie als auf der Liste stehend. Eine solche Sperre ist also kein stabiles Merkmal einer Marke, sondern eine Momentaufnahme mit Verfallsdatum. Wer wissen will, ob eine bestimmte Domain aktuell blockiert ist, prüft die Sperrliste der Gespa, nicht das Gedächtnis eines Artikels.

##Top 10 Vergleich##: Swisslos Sporttip — der Veranstalter mit dem grössten Vertragsgebiet

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Schweizer Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel, mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS und Aufsicht durch die Gespa.

Das Vertragsgebiet umfasst neunzehn deutschsprachige Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Damit ist Sporttip der grösste Zugang zum bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt, und wer in Zürich, Bern oder St. Gallen wohnt, hat praktisch keine Alternative, wenn er bewilligt wetten will.

Die Limiten sind Marktbedingungen und keine Gesetze: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Spanne zwischen CHF 1 und CHF 1’000 ist weit genug für jeden gewöhnlichen Wetteinsatz und eng genug, dass ein Systemspieler die Systemwettengrenze von CHF 10’000 im Blick behalten muss.

Urteil: Der Mindesteinsatz von einem Franken ist die freundlichste Zahl im ganzen Schweizer Markt, und der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzelwette ist die unfreundlichste — beides steht in denselben Bedingungen und wird jederzeit einseitig geändert. Wer kleine Beträge setzt, findet hier die passende Struktur; wer gewohnt ist, vierstellig zu setzen, stösst auf eine Wand, gegen die es keinen Rekurs gibt.

##Top 10 Vergleich##: Loterie Romande Jouez Sport — dasselbe Bewilligungsniveau, ein anderes Gebiet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Bewilligungslage entspricht der von Swisslos — dieselbe zweistufige Bewilligung, dieselbe Aufsicht, dieselbe Beschränkung auf ein Grossspiel —, und auch hier ist ein Online-Konto nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet möglich.

Was die beiden unterscheidet, ist der Zuschnitt. In der Westschweiz steht ein Netz von 2’350 Verkaufsstellen, und das Unternehmen beschäftigt 221 Mitarbeitende. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen wird nach der Interkantonalen Vereinbarung hälftig nach Bevölkerungszahl und hälftig nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt; wer in Genf wettet, stärkt also den Genfer Anteil, und wer in Zürich wettet, den Zürcher.

Urteil: Zwei Bewilligungen bedeuten nicht zwei konkurrierende Angebote. In welcher Sprachregion ein Wettender wohnt, entscheidet, welchen der beiden Wege er überhaupt nehmen kann — und damit auch, welche Sportarten- und Wettartenliste für ihn praktisch die einzige ist.

##Top 10 Vergleich##: HornetBet — eine Marke ohne Schweizer Bewilligung

HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine Bewilligung, wie sie HornetBet nach eigener Angabe besitzt, ist nicht festgestellt und hat in der Schweiz keine Wirkung. Die Marke ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg. Das Angebot unterliegt damit nicht der Schweizer Aufsicht.

Urteil: Die fehlende Anbindung an das Sperrregister ist der Punkt mit den praktischen Folgen. Wer sich bei einem bewilligten Veranstalter sperrt, sperrt sich schweizweit; wer bei HornetBet ein Konto schliesst, hat keine Möglichkeit, sich dort über das Register hinaus zu binden.

##Top 10 Vergleich##: HighFlyBet — dieselbe Ausgangslage, dieselbe Steuerfrage

HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung und ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden. Da kein Schweizer Rechtsweg besteht, haben Wettende hier keinen Zugriff auf den Schweizer Spielerschutz oder eine Schweizer Aufsichtsinstanz.

Urteil: Ein Gewinn bei HighFlyBet kann in Kantonen mit der entsprechenden Praxis vollumfänglich als Einkommen steuerbar sein, ohne Freibetrag und ohne die 35-Prozent-Logik, die die Verrechnungssteuer für bewilligte Schweizer Gewinne bereithält. Wer diese Marke wählt, wählt einen anderen steuerlichen Sachverhalt.

##Top 10 Vergleich##: Betovo — Registrierung ohne Schweizer Identitätsprüfung

Betovo hat keine Schweizer Bewilligung und ist nicht an das Sperrregister angebunden. Ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und das Angebot zählt nicht zu den bewilligten Schweizer Angeboten.

Urteil: Die Identitätsprüfung, die bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter über Ausweis und Adressdatenbank läuft, ist eine Pflicht aus dem Geldspielgesetz. Bei Betovo fehlt diese Pflicht, und damit fehlt das Verfahren, das bei einem Schweizer Anbieter eine zweite Registrierung ausschliesst.

##Top 10 Vergleich##: Pribet — dieselbe Lücke, andere Marke

Pribet besitzt keine Schweizer Bewilligung und ist nicht an das Sperrregister angebunden. Die Marke wird nicht von der Gespa beaufsichtigt, was für Schweizer Nutzer bedeutet, dass sie sich bei Problemen nicht auf einen Schweizer Rechtsweg berufen können.

Urteil: Wer bei Pribet gewinnt, hat keine Schweizer Aufsicht hinter sich, die den Abzug einer Verrechnungssteuer und die Ausstellung eines Ausweises prüfen würde. Ob korrekt abgezogen wurde, lässt sich nicht über eine Schweizer Stelle klären.

##Top 10 Vergleich##: MyStake — die Domains können blockiert werden

MyStake hat keine Schweizer Bewilligung, ist nicht an das Sperrregister angebunden, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden. Damit kann der Zugang über einen Schweizer Telekom-Anbieter jederzeit unterbrochen werden, und die Aufsicht hat dokumentiert, dass gesperrte Domains innert Stunden ersetzt werden.

Urteil: Ein Angebot, dessen Erreichbarkeit von einer Sperrliste abhängt, ist ein Angebot mit einem technischen Risiko zusätzlich zum rechtlichen — und ein Guthaben, das auf einer Domain liegt, die in der Schweiz nicht mehr erreichbar ist, wird dadurch nicht liquider.

##Top 10 Vergleich##: WirWetten — Schweizer Spielende, kein Schweizer Rahmen

WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung; eine Bewilligung nach eigener Angabe hat in der Schweiz keine Wirkung. Die Marke ist nicht an das Sperrregister angebunden, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und eine Sperre der Domain durch die Gespa ist jederzeit möglich.

Urteil: Der Hinweis fehlt, und ohne ihn bleibt von dieser Marke nicht viel: Wer hier spielt, verliert die Selbstsperre über das schweizweite Register, die bei Swisslos auch für Kasinos gilt, und gewinnt nichts, was an ihre Stelle träte.

##Top 10 Vergleich##: Rainbet — Sperrliste und Domain-Hopping

Rainbet hat keine Schweizer Bewilligung und ist nicht an das Sperrregister angebunden; kein Schweizer Rechtsweg, Domains auf der Sperrliste möglich. Nach den Angaben, die diese Marke selbst macht, besitzt sie eine Bewilligung, die in der Schweiz ohne Wirkung bleibt.

Urteil: Der eigentliche Kostenpunkt ist die Steuer: kleines Plus bei Rainbet, voll steuerbares Einkommen nach kantonaler Praxis. Auf Schweizer Sicht kann der Buchmacher das technische Risiko tragen; das Steuerrisiko trägt der Wettende.

##Top 10 Vergleich##: ZotaBet — das Muster der ausländischen Gruppe

ZotaBet hat keine Schweizer Bewilligung. Für die Schweiz ist die Aufsicht der Gespa nicht gegeben, und da die Marke nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden ist, haben Spielende keinen vergleichbaren Schutz wie bei einem inländischen Veranstalter.

Urteil: Acht ausländische Marken mit identischem Bewilligungsstatus, ohne dass eine von ihnen einen Vorteil gegenüber einer anderen hätte: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, volle Steuerbarkeit des Gewinns nach kantonaler Praxis.

##Top 10 Vergleich##: der Schweizer Weg, die zwei Wege und die Frage nach der Steuer

Die Steuerklage, die man am häufigsten hört, ist die Klage über Steuern. Sie ist die falsche Klage. Ein Schweizer Sportwettengewinn wird bis CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn bei der direkten Bundessteuer überhaupt nicht erfasst, und die Zahl, die am häufigsten mit diesem Betrag verglichen wird, ist die Marge — das ist die Zahl, die jedes Jahr Geld kostet, nicht die Steuer, die nur im unwahrscheinlichen Fall greift.

Rechnen wir den Freibetrag trotzdem einmal durch, weil er sonst eine abstrakte Zahl bleibt. Nehmen wir einen einzelnen Gewinn aus einer Schweizer Sportwette von CHF 1’200’000 und den Freibetrag von CHF 1’000’000 — die Rechnung wäre steuerbar, weil die Schwelle greift; der steuerbare Teil beträgt CHF 200’000. Über 200’000 beträgt 20 %; doch 35 % Verrechnungssteuer sind nicht 35 % des Gewinns, sondern nur des steuerbaren Teils. Wer CHF 1’050’000 gewinnt und einen Freibetrag von CHF 1’000’000 hat, hat CHF 50’000 steuerpflichtig, und darauf fallen 35 % an.

Etwas anders gerechnet, mit einer Wette, die jeder nachvollziehen kann. Eine Einzelwette von CHF 100 bei Quote 2.00 zahlt bei einem Treffer CHF 200 zurück, der Nettogewinn beträgt CHF 100. Dieser Gewinn liegt weit unter jeder Schwelle; auf der Seite von Swisslos wird nichts abgezogen, und in der Steuererklärung ist nichts zu deklarieren. Der Abzug beginnt erst oberhalb des Freibetrags, und er trifft dann nur den darüberliegenden Teil: Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 wären CHF 200’000 steuerbar, und die Verrechnungssteuer von 35 % würde auf diesen Teil erhoben, nicht auf die ganze Million. Wer mit CHF 100 Einsatz arbeitet, wird diesen Punkt nie erreichen.

Auch der zweite Weg ist bezifferbar. Wer die CHF 100 bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung setzt und CHF 200 zurückerhält, hat einen Gewinn von CHF 100, für den ein Freibetrag nicht existiert, wenn die kantonale Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollumfänglich als Einkommen erfasst. Dann ist der ganze Betrag steuerbar — nicht 35 %, sondern der volle Betrag, zum persönlichen Steuersatz. Bei einem Grenzsteuersatz von 25 % sind das CHF 25 auf einen Gewinn von CHF 100. Bei einem bewilligten Schweizer Anbieter sind es CHF 0.

Fünfzig Rappen pro Franken Einsatz, die über den Ausgang entscheiden, sind kein Rundungsfehler.

Zwei Nachträge, weil sie beide zur Rechnung gehören. Erstens: Bei Grossspielen können Einsätze bis zu 5 % des Gewinns, höchstens aber CHF 5’200 (Steuerperiode 2023) beziehungsweise CHF 5’300 (2024) und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne, bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden. Für 2025 liegt dieser Abzug bei höchstens CHF 5’400. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gilt im Kanton Thurgau pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten. Diese Einsätze sind eine Nebenerscheinung der Steuer und nicht ein Argument für eine bestimmte Marke.

Zweitens: Die Verrechnungssteuer lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Sie wird zurückgefordert, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird. Der Abzug an der Auszahlung ist also kein endgültiger Verlust, sondern eine Vorleistung — und das ist der Teil, den kaum jemand weiss, der einen solchen Gewinn erzielt.

Wann genau die Schwelle greift, hängt von drei Dingen ab: der Höhe des Gewinns, dem Freibetrag des betreffenden Jahres und dem Wohnsitzkanton. Der Freibetrag bei der direkten Bundessteuer liegt für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; wer früher gewonnen hat, findet in seiner Steuerperiode einen anderen Betrag. Für die Steuerperiode 2024 nannte die ESTV «ab 1’056’601 Franken», und für die Steuerperiode 2024 weist die Übersicht unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600, CHF 1’056’600 und 1 Mio. aus, für 2023 CHF 1’038’300 und 1 Mio. Es gibt also nicht einen Freibetrag, sondern einen je Steuerperiode und je Steuerhoheit. Wer einen Kanton oder eine Zahl liest, die er woanders gesehen hat, hat den falschen Kanton gelesen.

Die Verrechnungssteuer selbst wird bei der Auszahlung abgezogen, wenn der Gewinn über dem Freibetrag liegt; Swisslos zieht sie ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Wer den Ausweis erhält, sollte ihn nicht als Beleg in einer Schublade verschwinden lassen, sondern mit der Steuererklärung einreichen — er ist der Beleg, auf den die Rückforderung gestützt wird.

Für Fragen zur Einkommenssteuer auf Geldspielgewinne, sowohl zur direkten Bundessteuer als auch zu den Staats- und Gemeindesteuern, sind die zuständigen kantonalen Steuerbehörden zuständig; Fragen zur Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer gehen an die ESTV, an die Adresse [email protected]. Ein Steuerberater oder eine kantonale Steuerverwaltung ist die zuständige Adresse, nicht ein Wettleitfaden. Diese Seite ist eine Orientierung, kein Steuerbescheid.

Wer bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter gewinnt, hat eine klare Sache. Wer es über das Ausland versucht, hat eine unklare Sache, und die Klarheit kommt erst mit dem Bescheid.

##Top 10 Vergleich##: was man prüfen sollte, bevor man setzt

Vier Dinge sind für einen Wettenden in der Schweiz entscheidend, und alle vier sind ohne einen Artikel überprüfbar.

Man sollte in den Bedingungen des Veranstalters nachlesen, ob ein Verrechnungssteuerausweis ausgestellt wird, damit man ihn mit der Steuererklärung einreichen kann. Man sollte die Quoten zweier Buchmacher nebeneinanderlegen und den Quotenschlüssel ausrechnen, den Anteil am Einsatz, den ein Markt zurückzahlt. Und man sollte die eigene Verlustlimite setzen, bevor man über Limiten nachdenkt. Punkt vier überprüft man einmal und nie wieder: Wohnsitz.

Der Steuerteil ist damit abgehakt; das restliche Geschehen liegt in der Auszahlung. Und zwar in der Marge, nicht in der Steuer.

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Betrag sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerpflichtig?

Steuerbar wird nur der Teil eines einzelnen Gewinns, der den Steuerfreibetrag übersteigt. Für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 liegt der Freibetrag bei der direkten Bundessteuer bei CHF 1’071’000. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 lässt damit CHF 200’000 steuerbar werden. Der Freibetrag ist je nach Kanton unterschiedlich, so dass derselbe Gewinn je nach Wohnsitzkanton verschieden ausfällt.

Was ist die Verrechnungssteuer von 35 %, und wann zieht Swisslos sie bei einer Auszahlung ab?

Die Verrechnungssteuer ist eine eidgenössische Steuer auf dem verrechnungssteuerpflichtigen Anteil eines Gewinns aus einem Grossspiel. Swisslos zieht sie bei der Auszahlung ab, sobald der Gewinn den Freibetrag übersteigt, und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig.

Wird auf Wetteinsätze in der Schweiz eine Wettsteuer erhoben?

Nein. Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz, und der Veranstalter schlägt keine solche Abgabe auf die Quote auf. Der Einsatz wandert in den Wettpool, die Auszahlung folgt der Quote, und dazwischen liegt nur die Marge des Veranstalters. Ein steuerfreier Gewinn ist davon unabhängig: Er bleibt steuerfrei.

Wie werden Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung besteuert?

Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS verrechnungssteuerpflichtig sind. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken aber unabhängig vom Betrag vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Ein Freibetrag greift dort nicht.

Welcher Teil eines Gewinns ist steuerbar, wenn er den Freibetrag übersteigt?

Nur der Betrag über dem Freibetrag. Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 200’000 steuerbar, nicht CHF 1’200’000. Von diesem steuerbaren Teil wird die Verrechnungssteuer abgezogen und ausgewiesen; wer den Gewinn in der Steuererklärung deklariert und einen Rückerstattungsantrag stellt, kann sie zurückfordern.

Warum ändert sich der Steuerfreibetrag von Jahr zu Jahr, und welche Einsätze lassen sich abziehen?

Der Freibetrag folgt der kalten Progression und wird jährlich anhand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode neu bemessen. Er betrug CHF 1’038’300 für 2023, CHF 1’056’600 für 2024, CHF 1’070’400 für 2025 und CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026. Abziehbar sind Einsätze bis zu 5 % des Gewinns, höchstens CHF 5’400 für 2025.

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