Sportwetten Schweiz legal 2026 – was die zwei Bewilligungen wirklich bedeuten

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

Stand: 29. Oktober 2026 — Bewilligungen und Reglementsangaben geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen nach Geldspielgesetz und die Aufsicht der Gespa.

Eine Säulenhalle aus hellem Stein im Morgenlicht, davor ein leerer Platz mit glatt gefegtem Pflaster
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wer in der Schweiz Sportwetten sucht, stösst auf eine Landschaft, die kaum jemand erwartet: Es gibt sie, sie ist erlaubt, und sie wird von genau zwei Veranstaltern getragen. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport arbeiten auf einer Bewilligung, die nach Art. 4 des Geldspielgesetzes nur in der Schweiz gilt. Alles, was daneben über den Bildschirm läuft, trägt dieselbe Bezeichnung, aber nicht denselben Status.

Was der Spielerschutz vor der ersten Wette verlangt

Wer sich bei Swisslos für Sporttip registriert, trifft die Entscheidung über sein Budget nicht irgendwann später, sondern im Formular, bevor eine einzige Wette möglich ist. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht, die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Jüngere bekommen also weniger Spielraum als Ältere – nicht weil Swisslos das so mag, sondern weil das Geldspielgesetz den Veranstalter zu Höchstwerten verpflichtet und der Veranstalter diese Grenzen selbst enger zieht.

Ein stabiles Holzgeländer am Rand eines Wanderwegs über einer Schlucht, Gegenlicht über den Hängen
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Das Interessante daran ist die Asymmetrie: Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz verlangt eine Wartezeit von 24 Stunden, Swisslos nimmt sich drei Tage. Strenger als die Vorschrift, und das ausgerechnet an der Stelle, an der ein Impuls am teuersten wird.

Der Abend, an dem die Limite dich einholt

Der Wert einer Verlustlimite zeigt sich nicht an dem Tag, an dem man sie setzt, sondern an dem, an dem sie reisst. Wer CHF 50 pro Woche gewählt hat und am Samstag noch CHF 12 Spielraum besitzt, kann die Kombiwette auf das Abendspiel nicht mehr platzieren. Das Konto verweigert sie nicht, das Guthaben fehlt. Genau dort liegt die Wirkung: Die Entscheidung ist längst gefallen, als der Fuss noch auf dem Gaspedal stand.

Ein Handball liegt auf dem Hallenboden einer leeren Sporthalle, Streifen von Licht aus den Oberlichtern
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Bei der 30-Tage-Limite ist zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite möglich, ebenfalls in Schritten von 30 Tagen. Das klingt nach Doppelung und ist keine. Verlustlimiten begrenzen, was verloren geht, Einzahlungslimiten, was überhaupt ins Spielkonto fliesst. Wer CHF 200 im Monat einzahlt und CHF 200 verliert, hat bei der Verlustlimite keinen Spielraum mehr und bei der Einzahlungslimite sein ganzes Budget verbraucht – dieselbe Zahl, zwei verschiedene Wirkungen.

Wenn die Limite nicht mehr reicht: Pausen und Sperren

Nützt die 72-Stunden-Bremse nichts, lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Kein Urlaub auf Abruf, sondern eine Zutrittssperre ohne Aufhebung vor Fristablauf. Die Frist abwarten bleibt die einzige Option.

Die unbefristete Spielsperre, die im schweizweiten Register steht, reicht weiter als Sporttip: Sie gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Eine Sperre, irgendwo im Land ausgesprochen, blockiert denselben Zugang auch am Genfersee. Und wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die härteste Regel des ganzen Regimes: Nicht das Konto wird gesperrt, sondern das Geld.

Der Weg zurück ist eng. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und ein Fachgremium ist daran beteiligt. Wer sich für einen Monat sperren will, sollte wissen: Es werden mindestens drei, bis die Sperre wieder weg sein kann.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt. Ein Onlinekonto ist nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet möglich – Swisslos deckt die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH ab, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Zürich wohnt, eröffnet bei Jouez Sport kein Konto. Zwei Sprachregionen, zwei abgeschlossene Räume.

Was von den Aktionen übrig bleibt, wenn die Aufsicht mitliest

Aktionen beider Veranstalter brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht und bleiben deshalb selten und klein. Für jeden, der von einem ausländischen Portal mit einem Neukundenpaket im vierstelligen Bereich herüberkommt, ist das die wichtigste Zeile des ganzen Themas. Die Gespa hat 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Grössenordnung, in der ein «Sportwetten Bonus Schweiz» stattfindet.

Was es gibt, sind Mechanismen, die an eine bestehende Wette anhängen. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und schüttet einen Bonus auf den Nettogewinn aus: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und das Ganze gilt nur online, auch bei Systemwetten.

Dazu kommen Quotenboosts, die den möglichen Nettogewinn einer definierten Voraussage um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen – online, nur Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Beide Boostarten sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung begrenzt, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Bonus einstreicht und dann vorzeitig auszahlen lässt, verschenkt ihn. Das Kleingedruckte ist hier keine Fussnote, sondern der Kern.

Um es deutlich zu sagen: Ein Gratisguthaben oder Freispiel ohne vorherige Zustimmung der Gespa gibt es in der Schweiz gar nicht. Wer auf einer Seite ein «Bonus ohne Einzahlung»-Angebot mit Schweizer Adresse sieht, sieht keine bewilligte Aktion.

Kombiwette oder Einzelwette: was die Quoten hergeben

Die Gewinnrechnung folgt bei Sporttip einer Regel, die überrascht, wenn man sie zum ersten Mal liest: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Zuerst wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Wette über CHF 3.33 und Quote 1.90 sind das 0.0035 Franken Zugewinn und anschliessend 0.0047 Franken Kürzung. Der Wetter merkt es nicht, die Rechnung steht im Reglement.

Interessant ist, was bei einem abgesagten Spiel passiert. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Viererkombi mit einem abgesagten Spiel bleiben drei Beine stehen. Anders als bei manchen ausländischen Anbietern, die die ganze Kombi annullieren, wird hier nur das betroffene Bein neutralisiert.

Eine Eigenheit des Schweizer Reglements: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer «Über 2.5 Tore» und «Heimsieg» desselben Spiels in eine Kombi legt, sollte das über die dafür vorgesehene Funktion tun.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Der Wetter kann also auf ein Spiel setzen, das er nirgends sehen kann. Dazu kommt ein Detail, das die Livewette härter macht, als die Werbung suggeriert: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in derselben Sekunde auf das Tor tippt, in der es fallen wird, steht am Ende wie jemand, der gar nicht getippt hat. Genau diese Sekunden sind die teuersten im Livewetten.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer – beim Fussball 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Im K.-o.-Wettbewerb entscheidet damit die Frage, ob die Wette den Sieger nach 90 Minuten oder den Sieger des ganzen Wettbewerbs meint, über Gewinn und Verlust.

Der Freibetrag als eigentlicher Bonus

Der wesentliche Bonus im Schweizer Sportwetten ist kein Bonus, sondern ein Steuerfreibetrag. Ein Gewinn aus einem schweizerisch bewilligten Grossspiel bleibt bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei und wird erst darüber besteuert. Der Bund setzt den Betrag ab 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400; der kantonale Schwellenwert weicht davon ab, deshalb heisst es je nach Kanton und nicht eine einzige Schweizer Zahl. Oberhalb des Schwellenwerts behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für einen Wetter mit Einsätzen im zweistelligen Bereich pro Woche spielt der Schwellenwert keine Rolle. Kein Einkommensteueranteil, keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern gibt es keine Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Praxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht.

Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten lag 2025 bei CHF 169 Mio. nach CHF 182 Mio. im Vorjahr und war laut Geschäftsbericht erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes rückläufig (−7,0 %). Der Bericht führt das teilweise auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Ein schrumpfender Markt mit zwei Anbietern, und der Rückgang kommt nicht von fehlender Nachfrage, sondern von gewachsenen Hürden.

Wetten auf dem Handy, Guthaben auf dem Konto

Sporttip läuft im Browser auf dem Smartphone, und der Ablauf unterscheidet sich von einem Wettschein, der an der Verkaufsstelle ausgefüllt wird. Der Flaschenhals ist die Registrierung: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Das ist kein Formalakt. Die Identitätsprüfung ist der Grund, warum das Schweizer System keine anonymen Konten kennt – und der Grund, warum die Kontoeröffnung nicht in fünf Minuten am Küchentisch endet. Wer im Ausland lebt, bekommt kein Konto, und wer schon eines hat, legt kein zweites an.

Aufgeladen wird das Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Ärgerlicher wird es beim Abheben. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Drei Prozent für den Zugriff auf das eigene Geld sind kein Skandal, aber ein Grund, nicht in Tranchen abzuheben.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Der zweite Weg ist der schnellere, verlangt aber eine hinterlegte Zahlungsverbindung.

Der Kiosk bleibt die Alternative mit dem Papier in der Hand

An der Verkaufsstelle unterscheidet sich der Ablauf, nicht die Registrierungspflicht: Auch dort braucht es ein verifiziertes Konto. Der Wettschein liegt physisch vor, und kleine Gewinne lassen sich an der Kasse abholen. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, Swisslos deckt über ihre Verkaufsstellen das deutschsprachige Gebiet ab. Für einen Wetter in Freiburg ist die Annahmestelle um die Ecke, für einen in Zürich ist es die Swisslos-Stelle.

Wer den Wettschein aufgibt, sollte eine Frist mitnehmen: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr Nachfrist – danach wird der Gewinn zur Spende, und zwar unabhängig von seiner Höhe.

Welche Sportarten und Turniere überhaupt auf dem Programm stehen

Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Eckball- und Kartenmärkte fehlen, ein Esport-Abschnitt existiert nicht. Wer Kartenwetten von einem ausländischen Portal kennt, sucht sie hier vergeblich.

Fussball, Eishockey und Tennis tragen das Wettprogramm, dazu kommen die Turniere mit ihrem Spielplan. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht setzen – eine Regel, die im Amateursport praktisch wird.

Was der Turnierkalender für den Wetter bedeutet

Der Spielplan strukturiert das Wettjahr, und die Fristen hängen an ihm. Die 48-Stunden-Regel bei abgesagten Ereignissen greift im Rahmen eines Turniers anders als bei einer einzelnen Begegnung: Wird ein Spiel im Turnierverlauf nachgeholt, bleibt die Wette bestehen, wird es nicht nachgeholt, verfällt die Voraussage. Bei einem Turnier mit dichtem Programm ist die Nachholwahrscheinlichkeit höher als bei einem Freundschaftsspiel, das aus Termingründen ausfällt. Wer in der Gruppenphase auf ein einzelnes Spiel setzt, trägt einen Teil des Risikos, das ein anderer Wetter über die ganze Gruppenphase verteilt.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechend lautende Entscheidung besitzt. Das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.

Die Rangliste: wer in der Schweiz überhaupt anbieten darf

Zwei Veranstalter teilen sich das Land. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Beide arbeiten mit einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa.

Die folgende Übersicht ordnet nach Bewilligungslage. Mehr braucht es im Schweizer Markt nicht, um zu unterscheiden, wer darf und wer nicht.

Anbieter Bewilligung nach BGS Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung nachgewiesen
Betify ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung nachgewiesen
Bruce Bet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung nachgewiesen
1Bet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung nachgewiesen
myBet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung nachgewiesen
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung nachgewiesen
Betclic ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung nachgewiesen
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung nachgewiesen

Warum die Liste so kurz ist, hat einen einfachen Grund: Es gibt keine weiteren bewilligten Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht statt einer Anbieterliste nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die erste Fassung stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Muster, das die Gespa selbst Domain-Hopping nennt und für das sie Interwetten und Bet-at-Home anführt; auch bet365 steht auf der Liste.

Für die acht ausländischen Marken heisst das: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Aufsicht durch die Gespa. Eine Selbstsperre bei Swisslos erreicht keine davon. Und wer in der Schweiz Sportwetten ohne Bewilligung organisiert, begeht nach Art. 130 BGS eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Wettende wird nicht bestraft, trägt aber das Risiko, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Was die zwei Veranstalter im Betrieb unterscheidet

Swisslos Sporttip – die Basis mit der engsten Decke

Sporttip ist eines der beiden Produkte, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Einsätze sind der Punkt, an dem die Bewilligung spürbar wird. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für den Gelegenheitswetter ist das unsichtbar, für den, der einen vierstelligen Betrag auf eine Begegnung legen will, ist es eine Wand, deren Lage der Anbieter nach Gutdünken verschiebt.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos ihn nicht. Wer Cash-Out als Sicherheitsnetz versteht, versteht ihn falsch: eine vorzeitige, aber rabattierte Auszahlung, die auch ausbleiben kann. Wer eine halbe Position glattstellen will, hat hier keine Möglichkeit.

Unterm Strich steht ein Angebot mit voller Schweizer Bewilligung, schmalem Höchsteinsatz und einer Livewette, die in entscheidenden Sekunden mit Quote 1.00 abgerechnet werden kann. Das ist das Angebot für den, der schmale Einsätze, klare Regeln und den Steuerfreibetrag über die Möglichkeit stellt, einen grossen Betrag auf ein Spiel zu legen.

Loterie Romande Jouez Sport – die Westschweizer Hälfte

Jouez Sport ist die Sportwette der Loterie Romande und deckt die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ab, mit Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Die Marke teilt den Bewilligungsrahmen mit Sporttip, unterscheidet sich aber im Zugang. Wer im Kanton Zürich wohnt, eröffnet kein Konto, und wer in Lausanne wohnt, eröffnet keines in Zürich. Für einen Grenzgänger zwischen den Sprachregionen ist das ein Hindernis, das sich nicht umgehen lässt. In einem Land mit vier Landessprachen ist die Aufteilung auf zwei Vertragsgebiete eine Besonderheit, die an der Sprachgrenze am stärksten auffällt.

Der Bewertungsmassstab für Jouez Sport ist die Abdeckung der Westschweiz. Wer in Genf, Lausanne oder Sitten lebt, hat das bewilligte Angebot mit demselben Schutzregime und derselben Aufsicht vor der Haustür, dazu 2’350 Annahmestellen, an denen ein Wettschein auch ohne Smartphone abgegeben werden kann. Der Preis dafür ist die Angebotsbreite, die sich aus dem Gesetzesrahmen ergibt und nicht aus einer Laune des Veranstalters.

Sportaza – ohne Schweizer Bewilligung

Sportaza hat keine Schweizer Bewilligung. Das ist im Schweizer Rechtssystem die erste und wichtigste Feststellung; nur zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, und Sportaza ist keiner davon.

Für Schweizer Wetter bedeutet das: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Aufsicht durch die Gespa. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden, dann blockieren die Schweizer Telekommunikationsanbieter den Zugang per DNS – bis zum nächsten Domain-Hopping, das binnen Stunden vollzogen ist. Die Liste ist eine Zugangshürde, kein Rechtsweg.

Was den Anbieter für einen erfahrenen Wetter interessant machen könnte, ist genau das, was hier fehlt: der Rahmen. Gewinne unterliegen nicht dem Schweizer Bewilligungsregime, sondern der kantonalen Praxis, und wer das Risiko einer Nachbesteuerung trägt, sollte es bewusst tun und nicht aus Versehen.

Betify – ohne Schweizer Bewilligung

Betify gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung aus einem anderen Land, aus welchem auch immer, entfaltet nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung.

Die Folge ist dieselbe wie bei jeder Marke dieser Gruppe: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Aufsicht. Eine Selbstsperre, die der Wetter bei Swisslos hinterlegt, erreicht Betify nicht. Ein Streit über eine Wette oder eine Auszahlung findet vor keiner Schweizer Instanz statt.

Ein Schweizer Wetter, der hier trotzdem spielt, entscheidet sich gegen den Schutz und für die Angebotsbreite. Das kann man tun, aber die Entscheidung sollte nicht in der Annahme fallen, eine ausländische Bewilligung bedeute irgendetwas für die Schweiz.

Bruce Bet – ohne Schweizer Bewilligung

Bruce Bet zählt zu den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage ist die entscheidende Information über diese Marke.

Wer dort ein Konto eröffnet, bekommt keinen Zugang zum Schweizer Sperrsystem, keine Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa führt nur die Sperrliste der ausländischen Domains; sie prüft diese Anbieter nicht und reguliert sie nicht. Sie verpflichtet die Telekommunikationsanbieter zur Sperre, sobald eine Domain auf der Liste steht, und die Liste ändert sich mit dem Domain-Hopping.

Praktisch heisst das: Für den Wetter, der sein Konto bei Swisslos hat und zusätzlich bei Bruce Bet spielt, bedeutet eine Swisslos-Sperre nur, dass ein Zugang geschlossen ist. Der andere bleibt offen, und niemand in der Schweiz wird tätig.

1Bet – ohne Schweizer Bewilligung

1Bet hat keine Schweizer Bewilligung und ist damit in der Schweiz nicht zugelassen. Die Schweiz kennt zwei bewilligte Veranstalter, und 1Bet ist keiner davon.

Die Domain gehört zu den Adressen, die auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden können. Die Aufsicht veröffentlicht diese Liste; die erste Fassung stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Für den einzelnen Wetter hat sie keine Schutzfunktion, sondern eine Zugangsfunktion.

Wer hier spielt, verzichtet auf den Schweizer Spielerschutz und trägt zusätzlich das steuerliche Risiko. Die Spielsperre, die im Schweizer Register steht, gilt hier nicht.

myBet – ohne Schweizer Bewilligung

myBet führt keine Schweizer Bewilligung. Die Marke ist hier nicht zugelassen, und ein ausländischer Bewilligungsstatus ändert daran nichts, weil eine Bewilligung nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz gilt.

Das Schweizer Sperrsystem erreicht myBet nicht. Eine Selbstsperre bei Swisslos verhindert keine Einzahlung bei myBet. Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, keine Aufsicht, keinen Ansprechpartner im Land. Gewinne sind nicht nach dem Schweizer Bewilligungsregime steuerfrei, sondern unterliegen der kantonalen Praxis.

Für einen Wetter, der ohnehin mehrere Konten führt, ist myBet eine von mehreren ausländischen Optionen. Wer die Schweiz als Rechtsraum wichtig findet, hat das Ausschlusskriterium schon in der Hand.

DirectionBet – ohne Schweizer Bewilligung

DirectionBet gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Ein Konto bei DirectionBet ist in keiner Weise mit dem Schweizer Spielerschutz verbunden: keine Sperre, die greift, kein Rechtsweg, keine Aufsicht. Das Angebot kennt keine Grenze aus dem Geldspielgesetz – aber auch keinen Schutz daraus.

Wer das Portal nutzt, sollte skeptisch bleiben. Ohne Marketingbrille bleibt ein Angebot, dessen Verlässlichkeit im Streitfall durch keine Schweizer Behörde überprüfbar ist.

Betclic – ohne Schweizer Bewilligung

Betclic hat keine Schweizer Bewilligung. Die Marke ist international bekannt, und gerade deshalb lohnt die Klarstellung: Bekanntheit ist keine Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten.

Die Folgen entsprechen dem Muster dieser Gruppe: keine Aufsicht durch die Gespa, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Sperrliste und ihre Domain-Hopping-Dynamik betreffen auch diese Domain. Die Schweiz blockiert den Zugang, sie gewährt aber keinen Schutz.

Wer hier spielt, verliert die steuerliche Behandlung des bewilligten Grossspiels. Eine Verrechnungssteuer fällt nicht an, die kantonale Besteuerung kann greifen.

BetAlright – ohne Schweizer Bewilligung

BetAlright ist eine der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Ein Schweizer Bewilligungsstatus fehlt, und die Schweiz erkennt eine ausländische Bewilligung nicht an.

Die Marke teilt das Schicksal aller acht ausländischen Anbieter in dieser Übersicht: kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Aufsicht, keine steuerliche Sonderbehandlung. Die Sperrliste ist der einzige Hebel, den die Schweiz gegenüber solchen Domains hat, und er wirkt nur, solange er wirkt.

Für einen Wetter in der Schweiz bleibt die Bewilligungslage die entscheidende Information. Wer bei den bewilligten Veranstaltern bleibt, bleibt im Schutzsystem – mit allen Limiten, die dazugehören.

Der Rechtsrahmen: Bewilligung, Aufsicht, Steuerfreibetrag

Sportwetten gelten in der Schweiz als Grossspiel, geregelt im Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, mit den einschlägigen Bestimmungen in Art. 3 lit. c und e. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Nicht bei der ESBK – diese Behörde beaufsichtigt ausschliesslich Casinos.

Eine Bewilligung braucht zweierlei: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, geregelt in Art. 21 bis 25 BGS. Nach Art. 4 BGS gilt sie nur in der Schweiz. Der Bund hat den Kantonen die Zahl der Veranstalter nicht vorgeschrieben; die Kantone haben sie selbst über die interkantonale Vereinbarung auf zwei begrenzt. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt; die Spielsuchtabgabe beträgt 0,5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, 2025 ein Betrag von CHF 3’863’790. Das Geld bleibt im Land, ein Teil davon geht in die Suchtprävention.

Wer glaubt, eine staatliche Bewilligung schütze lückenlos, wird an den Testkäufen der Gespa aus dem Jahr 2025 scheitern: An den Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Knapp jeder zweite Fall. Wer unter 18 ist und in der Schweiz an eine Wette kommt, geht über den Kiosk und nicht über die App. Der Vertrieb über Verkaufsstellen ist ein Kontrollpunkt mit einer messbaren Lücke, und die Lücke ist gross genug, dass die Zwei-Veranstalter-Regel allein kein Jugendschutzargument ist.

Bezahlung, Auszahlung und die Grenzen des Kontos

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt, nach Art. 50 Abs. 2 VGS. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende findet nach Art. 75 Abs. 1 BGS nicht statt. Keine anonymen Auszahlungen, aber auch keine Wetten auf Kredit. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen.

Die Verlust- und Einzahlungslimiten setzt nach Art. 87 VGS der Spielende, nicht der Staat; der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach dem Gesetz nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Wer erhöhen will, wartet länger als die Vorschrift verlangt – und genau in dieser Wartezeit liegt der ganze Zweck.

Wer spielen darf und wer nicht

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind online nicht zugelassen, nach Art. 72 BGS. Identität und einmalige Registrierung sind nach Art. 47 bis 52 VGS verpflichtend. Wer gesperrt oder unter 18 ist, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Die Spielsperre ist nach Art. 80 bis 82 BGS geregelt und umfasst die Sperre überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen sowie die Selbstsperre; geführt wird sie in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, nach Art. 84 VGS, unter Beteiligung eines Fachgremiums nach Art. 81 BGS. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter nach Art. 89 VGS anbieten. Wer eine Sperre einträgt, sperrt sich nicht aus einer Laune heraus für eine Woche – die drei Monate sind die Mindestfrist, und sie gelten für den Zugang, nicht nur für ein Produkt.

Der Steuerfreibetrag und der Kanton

Wer über den Freibetrag von CHF 1’071’000 beim Bund kommt, und das ist bei einem einzelnen Schweizer Sportwettengewinn praktisch ausgeschlossen, rechnet mit der Verrechnungssteuer von 35 % und deklariert den Gewinn in der Steuererklärung, um die Steuer zurückzuholen. Unterhalb des Freibetrags bleibt der Gewinn steuerfrei. Die kantonale Schwelle kann abweichen, sie unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, deshalb gilt je nach Kanton. Wer im Thurgau über einen ausländischen Anbieter gewinnt und den Gewinn nicht deklariert, riskiert eine Nachbesteuerung, weil die kantonale Praxis solche Gewinne als vollständig steuerbares Einkommen behandelt. Wer wissen will, wie sein Kanton einen ausländischen Gewinn behandelt, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater.

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, nach Art. 74 BGS. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Freispiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, nach Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ein Werbeverbot nach Tageszeit gibt es nicht.

Was ein Monatsbudget an den Markt abgibt

Ein Wetter setzt CHF 1’000 im Monat an, alles auf einmal, und die Schweiz kennt keine staatliche Einzahlungsobergrenze, sondern nur die selbst gesetzte Limite. Ein illustrativer Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten – ausdrücklich ein Rechenbeispiel, kein Preis aus einem Wettprogramm – trägt eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 94,7 %, woraus eine Marge von 5,3 % folgt. Bei einem Umsatz von CHF 1’000 mit einer einzigen Runde liegt der zu erwartende Verlust durch die Marge bei rund CHF 53, und wer denselben Umsatz über zwölf Monate durchzieht, landet bei etwa CHF 636 im Jahr. Das ist eine Schätzung über viele Wetten unter der Annahme, dass nur das Budget einmal umgesetzt wird – kein Verlust für eine einzelne Wette und keine Aussage über einen Gewinn. In der Praxis fällt der Betrag höher aus, wenn auf Märkte mit grösserer Marge gesetzt wird, und niedriger, wenn zwischendurch Gewinne stehen.

Häufige Fragen zum Sportwetten in der Schweiz

Legal sind Wetten auf Sportereignisse, die von Swisslos unter dem Namen Sporttip oder von der Loterie Romande unter dem Namen Jouez Sport angeboten werden. Zugelassen sind die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten aus der Liste der Gespa. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht.

Wer überwacht den Markt, und was bedeutet eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt?

Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat und das Geldspielgesetz. Eine Bewilligung nach Art. 4 BGS gilt ausschliesslich in der Schweiz. Ein Anbieter mit einer Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland darf in der Schweiz deshalb nicht auftreten, und die Gespa darf ihn nicht regulieren.

Bis zu welchem Betrag sind Sporttip-Gewinne steuerfrei, und warum hängt der Freibetrag vom Kanton ab?

Der Freibetrag beträgt beim Bund CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026, im Vorjahr CHF 1’070’400. Oberhalb davon behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Die Kantone setzen eigene Schwellenwerte fest, und sie weichen voneinander ab. Deshalb gilt die Steuerfreiheit je nach Kanton.

Was gilt für Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?

Ausländische Anbieter zahlen keine Verrechnungssteuer auf Gewinne, weil sie dem Schweizer Regime nicht unterstehen. Die kantonale Steuerpraxis behandelt solche Gewinne unterschiedlich. Im Kanton Thurgau gelten Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer im Ausland gewinnt, fragt die kantonale Steuerverwaltung.

Wie funktioniert die Spielsperre, und wann kann eine freiwillige Sperre aufgehoben werden?

Wer sich selbst sperrt, verschliesst den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre steht im schweizweiten Register und wirkt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung eines Fachgremiums. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Wie hat sich der Bruttospielertrag aus Sportwetten bei Swisslos zuletzt entwickelt?

Der Bruttospielertrag aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio. und war damit erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes rückläufig. Im Vorjahr hatte er CHF 182 Mio. betragen, der Rückgang liegt laut Geschäftsbericht bei 7,0 %. Der Bericht führt das teilweise auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Der Markt schrumpft unter dem Schutzregime.

Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»