Seriöse Sportwetten online: zwei Bewilligungen, zwei Vertragsgebiete, ein Register
Stand: 29. Oktober 2026. Bewilligungsangaben abgeglichen mit den Veranstalter- und Spielbewilligungen im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und der Aufsicht durch die Gespa.

Wer in der Schweiz online auf Fussball setzen will, trifft auf eine ungewöhnliche Lage. Das Angebot ist nicht gross, es ist winzig: zwei Veranstalter, zwei Vertragsgebiete, ein Register. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport, und daneben steht eine lange Reihe von Marken, die sportlich klingen, grosse Willkommensbeträge versprechen – und in der Schweiz nichts dürfen. Genau darin liegt die Entscheidung, vor der ein Wettender steht, und sie ist unbequem, weil sie nicht zwischen gut und schlecht verläuft, sondern zwischen begrenzt und ungeschützt.
Der zweite Teil ist der, über den am wenigsten gesprochen wird. Bei einem bewilligten Anbieter setzt der Spielende seine Verlustlimiten, bevor er die erste Wette abgibt. Das ist keine Empfehlung, sondern die Bedingung, unter der sein Konto überhaupt existiert. Er zahlt später für die Auszahlung, wenn er es oft genug tut, und er kann sein Geld nicht einfach abziehen, wenn ihn die Lust verlässt. Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung existiert keiner dieser Mechanismen. Das ist der Handel, und dieser Artikel geht ihn durch.
Zahlungswege und Auszahlungsfristen bei Schweizer Sportwetten
Bei Swisslos läuft die Einzahlung über zwei Schienen. Spielguthaben für das Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, das Guthaben darf CHF 9’999 nicht übersteigen und in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Als konkrete Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay, bei der Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Ein Einzahlungsschein braucht Papier und einen Gang zur Post; PostFinance Pay in der App ist der schnellere Weg, aber beide Wege führen zu demselben Wallet.

Auf der Auszahlungsseite wird es interessanter, weil sich dort echte Kosten verstecken. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Diese 3 % sind kein Rundungsfehler, sondern eine Verhaltensregel in Gebührenform. Zwei kostenlose Abzüge im Jahr genügen jemandem, der sein Guthaben liegen lässt und einmal im Herbst abrechnet. Wer monatlich Gewinne abzieht, zahlt ab dem dritten Mal, und wer Woche für Woche kleine Beträge holt, zahlt fast immer. Rechnen wir es durch: zehn Auszahlungen von je CHF 200 im Jahr ergeben CHF 2’000 an abgehobenem Guthaben; acht davon sind kostenpflichtig, das sind CHF 1’600 belastete Basis und bei 3 % Kommission CHF 48 an Gebühren. Für dieselben CHF 2’000 in zwei Abzügen à CHF 1’000 kostet der Vorgang nichts. Die Frist von 5 bis 10 Arbeitstagen tut ihr Übriges: wer den Gewinn am Samstagabend braucht, wartet in beiden Fällen in die nächste Woche hinein.
Einfacher ist die Gewinnschiene, solange die Beträge klein bleiben. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Erst darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Der Betrag, der einem typischen Wettenden zustösst, landet also von selbst im Spielguthaben – und unterliegt damit wieder der Zwei-Auszahlungen-Regel und der Limite von CHF 9’999.
Wer zahlt hier wen? Wer CHF 1’000 pro Monat für Sportwetten ausgibt und den Gewinn jeweils abbucht, verliert an Gebühren, was einer Verlustlimite von ein paar Rappen auf den Franken entspricht. Das ist keine Katastrophe, aber es ist die einzige Stelle im bewilligten Schweizer Angebot, an der der Spielende für sein eigenes Geld bezahlt.
Bei den Auszahlungsregeln endet der Vergleich der beiden Gruppen übrigens nicht bei den Gebühren, sondern bei einer Vorschrift. Winnings und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Eine Gutschrift an Spielende gibt es nicht, und anonyme oder Kryptozahlungen existieren im bewilligten Schweizer Angebot nicht. Wer heute mit einem Wallet oder einer Karte bezahlt hat, mit der sein Name verbunden ist, merkt von der Regel nichts. Wer sie umgehen wollte, käme nicht durch – und genau das ist der Punkt.
Sicher und seriös: welche Sportwetten-Plattform in der Schweiz wirklich bewilligt ist
Zehn Namen stehen in dieser Übersicht, und die Reihenfolge ist keine Rangliste im üblichen Sinn. Sie beginnt mit den zwei Veranstaltern, die in der Schweiz Sportwetten durchführen dürfen, und führt danach die Marken auf, denen ein Schweizer Publikum begegnet, die aber keine Schweizer Bewilligung haben. Die Tabelle zeigt nur einen Ausschnitt dessen, was für die Entscheidung zählt: ob überhaupt eine Bewilligung besteht und wer die Veranstaltung führt. Limiten, Zahlungswege und Auszahlungsregeln stehen dort nicht, weil sie bei den zwei bewilligten Anbietern aus deren eigenen Bedingungen stammen und bei den übrigen Marken nicht in derselben Form bestehen.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht festgestellt |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht festgestellt |
| BassBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht festgestellt |
| Betclic | keine Schweizer Bewilligung | nicht festgestellt |
| BetAlright | keine Schweizer Bewilligung | nicht festgestellt |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | nicht festgestellt |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | nicht festgestellt |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht festgestellt |
Der Grund für die Kürze der ersten Spalte ist struktureller Natur. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht keine Positivliste, sondern eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains – 671 waren es Ende 2025, und die erste Liste datiert vom 3. September 2019. Wer eine Marke sucht, die dort nicht steht, sucht nach etwas, das nicht existiert.
Das macht die Rangfolge zu einer merkwürdigen Übung. Acht der zehn Namen sind austauschbar, was die Bewilligungsfrage angeht, und unterscheiden sich nur darin, was sie sonst im Markt tun. Deshalb steht bei ihnen keine Veranstalterin: eine ausländische Rechtsform, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet, ist für die Frage, ob man hier sein Geld einzahlt, ohne Belang. Und weil eine Bewertung ohne Daten zur Bewertung des Nichts wird, bleibt am Ende das Kriterium, das bei allen acht identisch ausfällt: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsschutz, kein Registeranschluss.
Wer die Tabelle trotzdem als Auswahlhilfe liest, sollte eine Sache mitnehmen. Die beiden Bewilligungen sind an Gebiete gebunden. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Wer in Genf wohnt, kommt bei Swisslos nicht durch die Registrierung; wer in Zürich wohnt, nicht bei der Loterie Romande. Die Wahl ist also oft keine Wahl.
Wie eine Sportwette online abläuft: Konto, Quote, Einsatz und Auswertung
Der erste Schritt ist nicht die Wette, sondern die Eröffnung eines Spielerkontos. Bei Swisslos braucht es zur Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist keine Formalie: wer mit einem Konto hantiert, das nicht sein eigenes ist, hat später keinen Anspruch auf die Auszahlung, weil die Überweisung ein Konto im eigenen Namen verlangt.
Ist das Konto da, folgt die Quote. Wer 2.10 liest, liest das, was der Veranstalter für den Fall auszahlt, dass die Voraussage eintrifft. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Produkt ist der Teil, den viele unterschätzen: aus vier Voraussagen mit Quoten um 2.00 wird nicht 8.00, sondern 16.00. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist unspektakulär, aber es erklärt, warum zwei Wetten mit identischem Einsatz und identischer Quote auf den Rappen gleich viel bringen.
Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer das Konto nur zum Ausprobieren aufsetzt, setzt Zahlen, die er nie ausreizt, und merkt nichts davon. Wer die Limite dicht an seinem gewohnten Einsatz wählt, merkt sie nach einer verlorenen Serie – und kann sie nicht über Nacht anheben.
Bei den Einsätzen greifen zusätzliche Grenzen. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Grenze liegt nicht hoch, aber sie liegt tief genug, dass ein grosser Einzeleinsatz schlicht scheitert. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Der Rhythmus der Auswertung folgt Regeln, die man erst merkt, wenn man eine Erklärung braucht. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer – im Fussball etwa 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer einen Vierer auf das Wochenende gesetzt hat und am Sonntag eine Absage findet, verliert also nicht den Einsatz, sondern nur die eine Voraussage.
Zwei Details gehören dazu, weil sie später Geld kosten können. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Und Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. 26 Wochen sind viel Zeit, aber sie sind eine Frist, keine Kulanz.
Ob Sportwetten online in der Schweiz legal sind und was eine Schweizer Bewilligung bedeutet
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht von der ESBK: die beaufsichtigt Kasinos, und wer bei einer Aufsichtsbeschwerde über Sportwetten zu ihr geht, ist an der falschen Adresse. Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Dieser Satz ist der wichtigste des ganzen Bereichs. «Bewilligung gilt nur in der Schweiz» heisst nicht, dass die Bewilligung in der Schweiz besonders streng ist, sondern dass sie ausserhalb nichts zählt.
Daraus folgt die Lage der ausländischen Marken, und hier lohnt es sich, genau zu sein. Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Er trägt das Risiko an einer anderen Stelle: Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz und keine Fair-Play-Kontrolle.
Die Sperrliste ist das Werkzeug, mit dem die Aufsicht durchgreift. Die Gespa veröffentlicht darin ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die Gespa nennt dafür unter anderem Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Blockiert heisst nicht dauerhaft verschwunden. Domains werden innert Stunden ausgewechselt, ein Vorgang, für den sich der Begriff Domain-Hopping eingebürgert hat. Wer eine Marke sucht, die gestern nicht erreichbar war, findet sie heute unter anderer Adresse. Interessant ist dieser Vorgang nicht als technisches Ärgernis, sondern als Beleg dafür, dass die Marke ihr Geschäft nicht aufgegeben hat, sondern nur die Adresse gewechselt.
Eine Reihe von Regeln hängt an der Bewilligung und verschwindet mit ihr. Die Bewilligung legt fest, worauf überhaupt gewettet werden darf: nur auf Sportereignisse – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste, die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa (Version 10.09.2026). Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranking-Wetten nur, wenn das Ranking den Eintritt in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Die Liste zeigt keine Eckball- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Live-Wetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, dort wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das Gesetz beschränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte. Wer heute einen Markt sucht, den es in der Schweiz nicht gibt, sucht oft nicht vergebens, sondern an einer Stelle, an der etwas anderes geregelt ist.
Beim Cash-Out ist die Rechtslage übrigens leer. Cash-Out ist nicht reguliert, es ist eine Funktion jedes einzelnen Veranstalters und keine gesetzliche Zusage. Wie die Funktion bei Swisslos aussieht, steht bei den Merkmalen des Produkts, und die Einschränkungen dort sind so umfangreich, dass sie den Namen kaum verdienen. Und virtuelle Sportarten: über deren Zulässigkeit ist nichts festgestellt – dazu gehört keine Aussage auf diese Seite.
Der Steuerteil ist kurz für den typischen Fall. Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen, und die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nicht ein einzelner kantonaler Wert. Über der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Ein gewöhnlicher Wettender bleibt weit darunter: keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung; für den eigenen Fall ist die kantonale Steuerverwaltung die richtige Stelle.
Was die Aufsicht für das Publikum ausgibt und wofür, lässt sich an einer Zahl ablesen. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt; die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten und lag 2025 bei CHF 3’863’790. Ein halbes Prozent ist keine stolze Zahl, und sie ist nun einmal die, die im Gesetz steht. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Der wirtschaftliche Rahmen des bewilligten Angebots ist nicht rosig. Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio. gegen CHF 182 Mio. im Vorjahr, ein Rückgang von −7.0 % – laut Geschäftsbericht der erste Rückgang seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes, den der Bericht teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurückführt. Wer daraus schliesst, das Geschäft mit Sportwetten in der Schweiz sei in Schwierigkeiten, übersieht, dass ein rückläufiger Bruttospielertrag auch ein Erfolg sein kann. Die Massnahmen, die den Rückgang erklären, sind genau die, über die dieser Artikel handelt.
Spielerschutz bei Sportwetten: Verlustlimiten, Pausen und das Sperrregister
Der Spielerschutz beginnt in der Schweiz nicht bei der Vernunft des Spielenden, sondern in den Formularen. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Bei Swisslos heisst das konkret: vor der ersten Sporttip-Teilnahme werden 1-, 7- und 30-Tage-Limiten gesetzt, mit der Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Gesetzlich steht eine Erhöhung nach 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Dazwischen liegen zwei zusätzliche Tage, in denen man die alte Entscheidung noch einmal überdenken kann.

Die 72 Stunden sind das ehrlichste Element des ganzen Systems. Eine Verlustlimite, die man jederzeit nach oben schieben könnte, wäre keine Limite, sondern eine Notiz. So werden aus einem Impuls nach einer Serie drei Tage Bedenkzeit. Und weil eine Senkung sofort greift, ist die nützliche Richtung die schnelle: wer merkt, dass die Zahlen nach oben wandern, dreht sie am selben Abend herunter und muss nicht auf eine Frist warten.
Ein Hinweis zur Zahl selbst: die Limiten aus dem vorigen Abschnitt sind Verlust- und Einzahlungsgrenzen, nicht die Einsatzgrenzen. Der Höchsteinsatz von CHF 1’000 gilt pro Einzel- oder Kombinationswette und ist eine Produktgrenze. Wer CHF 9’999 als 30-Tage-Verlustlimite setzt, hat damit nicht eine Wette über CHF 1’000 freigeschaltet. Wer CHF 9’999 als Verlustlimite auf einen Monat setzt, deckelt das Konto, nicht die einzelne Wette. Die drei Zahlen liegen auf einem Bildschirm nah beieinander und bedeuten Verschiedenes.
Neben den Limiten steht die Pause. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Sechs Monate sind die längste Frist, ein Tag die kürzeste. Vor Ablauf passiert nichts – kein Anruf, keine Ausnahme, keine Rücknahme. Erst nach drei Monaten kann eine freiwillige Spielsperre überhaupt aufgehoben werden, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt.
Die unbefristete Variante reicht weiter. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Kasinos einschliesslich Online-Kasinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist hart formuliert und es ist die Formulierung, die das Gesetz wählt: wer gesperrt ist und trotzdem setzt, verliert im Zweifel alles, was er eingezahlt hat. Genau deshalb ist die Eintragung wirksam.
Ein Hinweis, der jeden Versuch zunichtemacht, auf die Selbstkontrolle der Anbieter zu bauen: die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen 200 Testkäufe für eine Sportwette durchgeführt und in 47.5 % der Fälle an eine minderjährige Person verkauft. Entschuldigen muss man nicht von den bewilligten Anbietern verlangen, aber man unterschätzt eine Kontrolle, deren eigene Statistik bei nahezu jedem zweiten Versuch durchfällt. Am Schalter ist die Prüfung nicht streng, online und im Konto dagegen sehr: dort läuft sie über den Ausweis und die Adressdatenbank, und ein zweites Konto ist nicht vorgesehen. Wer heute ein Konto eröffnet, hat die Zwei-Jahre-Rückfrage der eigenen Erinnerung nicht nötig, weil ein zweites Konto technisch nicht an ihm vorbeikommt. Und abgeschlossen ist das Konto auch nach oben: blushaft bleibt es weit unter den CHF 9’999 und die Limite greift ohnehin davor.
Für ausländische Marken existiert nichts davon. Wer bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung spielt, kennt sein eigenes Spielverhalten oft nur aus derselben Erinnerung, der man vor zwei Jahren nicht getraut hat, und hat abgesehen davon keine Sperre, die ihn schützt: keine Limitenpflicht, keine Rückmeldung an das Sperrregister, keine 24-Stunden-Frist. Auch der Zugriff auf jederzeitige Verluste ist dort grundsätzlich vorhanden – ohne Registeranschluss, ohne Registereintrag, ohne Schweizer Aufsicht. Was bleibt, ist die eigene Disziplin.
Aktionen und Freiwetten: was ein Bonus in der Schweiz kosten darf
Vorschau und Kleingedrucktes: in der Schweiz braucht ein Gratisspiel oder Gratisguthaben vorab die Zustimmung der Gespa. Das ist keine Formalie, die man spart, sondern eine Bewilligungspflicht. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Acht bei der grössten Veranstalterin des Landes. Wer aus einem anderen Markt kommt und dort drei Gratiswetten pro Woche als Standard kennt, findet hier eine Zahl von acht im Jahr. Die Beträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters – nachlesen ist der einzige Weg, sie zu kennen. Und Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten; Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Kein Uhrzeitverbot für Werbung, sondern eine harte Grenze bei der Zielgruppe.
Bei Sporttip stehen zwei Arten von Aktionen nebeneinander, die sehr unterschiedlich aussehen. Ein Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, ebenfalls online. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die interessante Zeile: wer den Boost nutzt und dann vorzeitig aussteigt, verliert die Erhöhung. Die zwei Funktionen sitzen im selben Konto und schliessen einander in der Praxis aus.
Der Kombiboost folgt einer Staffel. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Genau hier muss man rechnen, nicht staunen. Bei vier Voraussagen mit der Mindestquote von je 1.50 ergibt das Produkt 5.06; aus CHF 10 Einsatz und einem Nettogewinn von CHF 40.60 werden bei 5 % zusätzlich etwa CHF 2.03. Bei fünfzehn solchen Voraussagen wäre das Produkt 437.89, aus Nettogewinn +100 % bei CHF 10 Einsatz rund CHF 4’379. Der Sprung von 5 % auf 100 % ist also keine 20-fache Verbesserung der Aktion, sondern das Nebenprodukt einer längeren Kette, die man erst einmal treffen muss. Der Bonus wird grösser, die Aktion nicht besser – wer die Zahl 100 % liest, liest sie richtig und schliesst daraus meist das Falsche.
Dass die bewilligten Anbieter im internationalen Vergleich kleiner auftreten, ist deshalb kein Zufall und kein Zeichen von Schwäche, sondern der Preis der Zustimmungspflicht. Ein grosser Willkommensbetrag ist kein Beleg für Seriosität. Er ist häufig das Gegenteil: unter den zehn Namen dieser Übersicht versprechen die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung regelmässig deutlich mehr – und keine dieser Zusagen fällt unter einen Schweizer Sanktionsmechanismus. Wenn eine Bedingung nicht eingehalten wird, gibt es keinen Beschwerdeweg bei einer Schweizer Aufsicht. Wer das Kleingedruckte also nicht ohnehin liest, findet hier einen guten Grund, damit anzufangen. Die eigene Prüfung ersetzt keine Rangliste, auch nicht diese.
Und die Kosten, die bei einer Freiwette unmittelbar anfallen, sollte man sehen: Wer einen Freiwettbetrag in eine Voraussage legt, deren Quote nach dem Steuerabzug des Veranstalters noch Gewinn hergibt, zahlt die Differenz zwischen dem Bruttogewinn und dem, was ihn wirklich erreicht. Die Quote, die man sieht, ist keine Zusage, sondern eine Rechnung. Bei einer Wette von CHF 100 auf eine Quote von 1.90 kommen brutto CHF 190 zurück; 90 kommen also aus dem Risiko.
Die zwei bewilligten Veranstalter und acht Marken ohne Schweizer Bewilligung im Vergleich
Die Prüfkriterien für die folgende Übersicht sind für beide Gruppen dieselben. Ob eine Bewilligung besteht. Wo das Vertragsgebiet liegt. Wie Limiten und Auszahlungsregeln aussehen. Wie transparent die Quoten und die Bedingungen sind. Was der Spielende im Konfliktfall tun kann. Bei den zwei ersten Namen ist jede dieser Fragen mit einem Dokument zu beantworten. Bei den acht übrigen fällt die vierte manchmal zugunsten der Marke aus, während die erste und die fünfte zusammenbrechen.
Swisslos Sporttip: die Bewilligung für den grössten Teil der Deutschschweiz
Swisslos, formell die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); das Sportwettenangebot heisst Sporttip. Sie hält eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel, beaufsichtigt von der Gespa, und ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt.
Die Limiten sind der harte Kern des Angebots. Vor der ersten Teilnahme stehen die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren, Senkung sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden; die freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage kommt dazu. Ein Einzel- oder Kombinationswett-Einsatz liegt zwischen CHF 1 und CHF 1’000, eine Systemwette bis CHF 10’000, und Swisslos darf diese Grenzen jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Beim Geld ist Sporttip der einzige Anbieter dieser Übersicht, dessen Zahlungswege sich vollständig beschreiben lassen. Wallet-Aufladung per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein ab CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, Guthabenobergrenze CHF 9’999, PostFinance Pay mit Bestätigung in der App. Auszahlungen zweimal im Jahr gratis auf ein Konto im eigenen Namen, danach möglicherweise 3 % Kommission, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen aufs Konto.
Beim Cash-Out ist die Bilanz gemischt: es gibt ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn – er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Das Fazit für Sporttip schreibt sich der Einschränkung selbst. Die Zwei-Auszahlungen-Regel und die automatische Wallet-Gutschrift bis CHF 1’000 halten kleine Gewinne im Spielbetrieb und machen den dritten Abzug im Jahr kostenpflichtig – ein Nachteil, den ein geduldiger Spieler umgeht und ein häufiger Abheber bezahlt. Wer in der Deutschschweiz wohnt, über 21 ist und unter CHF 1’000 pro Wette setzt, hat hier ein Angebot, das an keiner Stelle mehr verspricht, als es hält.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweiz als eigenes Gebiet
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, hält ebenfalls eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter Aufsicht der Gespa und ist die zweite der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Diese 2’350 Verkaufsstellen sind kein Nebenpunkt, sondern eine eigenwillige Stärke für alles, was nicht online läuft: der Schalter, an dem ein Wettschein abgegeben wird, steht in der Westschweiz an fast jeder Ecke.
Für das Online-Konto gilt dasselbe Muster wie bei der Schwesterorganisation. Zugang haben Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet, also in einem der sechs Kantone; wer in Bern wohnt, kommt nicht durch die Registrierung, und wer in Freiburg wohnt, ist bei Swisslos nicht zugelassen. Die Limitenpflicht vor der ersten Wette gilt auch hier: die Gespa-Zustimmungen für Gratisspielguthaben im Jahr 2025 gingen zu 24 an die Loterie Romande – dreimal so viele wie an Swisslos. Die Zahl der Zustimmungen sagt nichts über die Höhe der einzelnen Aktion, aber sie sagt etwas über die Aktivität. Wer in Genf oder Lausanne wohnt und dort ein Konto führt, findet auf der Seite der Westschweizer Veranstalterin mehr Bewegung im Aktionsbereich.
Der abschliessende Punkt ist der, den kein Vergleich von Aktionsbeträgen liefert: der Rechtsrahmen und die Zahl der Alternativen. In der Westschweiz gibt es genau eine bewilligte Veranstalterin, also auch keine Auswahl zwischen zwei Vertragsgebieten. Wer diese Grenze als Bevormundung liest, wird sie nicht wegbekommen; wer sie als den Preis dafür liest, dass Limiten, Sperrregister und Rechtsschutz greifen, kann mit der Beschränkung leben.
1xBet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. Das ist keine Einschätzung, sondern die Folge daraus, dass nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz anbieten dürfen. Eine Bewilligung ist nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Die Marke ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Mehr lässt sich über die Marke in dieser Übersicht nicht sagen, weil es sonst nichts zu prüfen gibt.
Was damit für den Spielenden wegfällt, ist konkret. Keine Pflicht, vor der ersten Wette Verlustlimiten zu setzen. Keine Eintragung in ein Register, die auch für Kasinos gilt. Kein Beschwerdeweg bei einer Schweizer Behörde, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Der Einsatz ist vorhanden, die Sicherung nicht. Wer ein Konto dort führt, sollte das als bewusste Entscheidung treffen und nicht als Ergebnis einer Anzeige.
BDMBet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
BDMBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten, und eine Bewilligung ist bei dieser Marke nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Wirkung. Da die Marke nicht im Sperrregister erfasst ist und unter keinen Schweizer Rechtsschutz fällt, können die Domains auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Das Prüfergebnis ist identisch mit dem der vorigen Marke, und genau das ist der Punkt. Diese acht Einträge unterscheiden sich in dem, was ein Werbebanner zeigt, und nicht in dem, was einen Spielenden schützt. Wenn eine Reihe von Marken in jedem Punkt gleich abschneidet, ist die Reihe keine Rangliste.
BassBet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
BassBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die beiden bewilligten Veranstalterinnen sind Swisslos und die Loterie Romande; bei BassBet ist eine Bewilligung nicht festgestellt, und eine ausländische Bewilligung bliebe in der Schweiz wirkungslos. Eine Blockade der Domains über die Gespa-Sperrliste ist aufgrund fehlender Schweizer Anbindung jederzeit möglich.
Wer prüfen will, ob eine Marke heute erreichbar ist, prüft damit nicht ihre Bewilligung. Eine blockierte Domain wird innert Stunden ersetzt, und eine erreichbare Seite sagt nichts darüber, ob ein Gewinn ausgezahlt wird. Die Frage, die bleibt, ist die einzige, die zählt: an wen wendet man sich, wenn es schiefgeht. Die Antwort für diese Marke ist: an niemanden in der Schweiz.
Betclic: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Betclic hat keine Schweizer Bewilligung. Sportwetten in der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande anbieten; eine Bewilligung ist bei Betclic nicht festgestellt, und eine ausländische wäre in der Schweiz ohne Wirkung. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Aufnahme in die Gespa-Sperrliste möglich.
Das ist kein Qualitätsurteil über das Produkt, sondern eine Zuständigkeitsfrage. Wer dort spielt, hat einen Vertrag mit einem Unternehmen, das keiner Schweizer Aufsicht untersteht, und was ein Schweizer Gericht daraus macht, entscheidet sich nicht in der Schweiz. Diese Marke steht in der Übersicht, weil Schweizer Spielende ihr begegnen, nicht weil sie eine Option für Schweizer Sportwetten wäre.
BetAlright: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung. Das interkantonale Recht lässt für Sportwetten nur Swisslos und die Loterie Romande zu; eine Bewilligung ist hier nicht festgestellt, und eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Kraft. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Blockade der Domains über die Gespa-Sperrliste möglich.
Wie bei den übrigen Marken dieser Gruppe ist der einzige belastbare Vergleichspunkt der, der fehlt. Wer eine Schweizer Bewilligung sucht, findet bei dieser Marke nichts. Wer sie trotzdem nutzt, sollte die Verlustkontrolle selbst übernehmen, weil sie ihm hier niemand abnimmt – und das ist eine Aufgabe, die man schlecht nebenbei erledigt.
Interwetten: ausländische Marke, deren Domains die Gespa namentlich nennt
Interwetten hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten, eine Bewilligung ist bei dieser Marke nicht festgestellt, und eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz.
Der Unterschied zu den übrigen Marken dieser Gruppe liegt allein darin, dass die Gespa diese Marke im Zusammenhang mit Domain-Hopping namentlich nennt. Wer Interwetten aufruft, sollte wissen, was das bedeutet: die Adresse wechselt, die Rechtslage nicht. Eine Marke mit langer Geschichte im deutschsprachigen Markt ist rechtlich nicht näher an einer Schweizer Bewilligung als eine, die letztes Jahr gegründet wurde. Was fehlt, ist die Bewilligung.
BC.Game: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine Bewilligung ist bei dieser Marke nicht festgestellt, und eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung.
Wer eine solche Seite aufruft, sollte einen Punkt mitdenken, der über die Bewilligungsfrage hinausgeht. Sportwetten und Kasinospiele laufen unter getrennten Bewilligungen mit getrennten Regeln; nichts, was hier über Sportwetten gesagt wird, gilt automatisch für ein Kasinoangebot, und umgekehrt. Die Grenze verläuft nicht zwischen Anbietern, sondern zwischen Produkten.
HighFlyBet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die beiden bewilligten Veranstalterinnen sind Swisslos und die Loterie Romande; eine Bewilligung ist bei HighFlyBet nicht festgestellt, und eine ausländische hätte in der Schweiz keine Wirkung.
Der letzte Eintrag der Übersicht trägt dieselbe Bilanz wie die sieben vor ihm, und das ist kein Versäumnis dieser Übersicht, sondern die Struktur des Schweizer Marktes. Wer eine Alternative zu den zwei bewilligten Veranstaltern sucht, findet sie – aber jede dieser Alternativen kostet dasselbe: den Schweizer Rechtsschutz. Wer das nicht will, kommt auf zwei Namen zurück.
Was tausend Franken auf einem Markt durchschnittlich kosten
Die folgende Rechnung ist keine Prognose und bezieht sich auf keinen Anbieter. Sie zeigt, was eine Marketmarge über eine grössere Zahl von Wetten hinweg bewirkt, und sie gilt für bewilligte wie für ausländische Buchmacher gleichermassen.
Angenommen werden ein monatliches Wettbudget von CHF 1’000, das einmal umgesetzt wird, und ein zweiseitiger Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten. Die Schweiz kennt keine gesetzliche Einzahlungsobergrenze; die Limiten setzt der Spielende selbst, wie in den Abschnitten zu Zahlungswegen und zum Spielerschutz beschrieben. Die Quote von 1.90 ist ein Beispiel und kein quotierter Preis.
Aus den beiden Quoten ergibt sich der Auszahlungsanteil des Marktes: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ergibt rund 95 Prozent, und die Marge des Marktes ist die restlichen 5 Prozent. Nimmt man diese 5 Prozent auf das umgesetzte Budget, liegt der durchschnittliche Aufwand für die CHF 1’000 bei etwa CHF 50. Als Band, mit dem Umstand davor: bei niedrigeren Margen – etwa einem stärker umkämpften Markt mit einem Auszahlungsanteil um 96 bis 97 Prozent – sinkt der erwartete Aufwand auf rund CHF 30 bis 40; bei weniger umkämpften Märkten oder solchen mit einem Auszahlungsanteil um 92 Prozent steigt er auf rund CHF 80. Der Wert fällt also mit dem Markt, den man wählt.
Die Rechnung ist ein statistischer Durchschnitt über viele Wetten unter den genannten Annahmen und kein Ergebnis für einen einzelnen Wettschein. Der einzelne Einsatz endet mit Gewinn oder Verlust, nicht mit einer Marge. Was die Zahl leistet, ist der Vergleich mit der Alternative: liegen die CHF 1’000 stattdessen auf einem Konto, gibt es weder Marge noch Verlust. Die Marge ist der Preis der Unterhaltung, nicht der Preis der Chance, und sie fällt bei gleichem Einsatz jedes Mal an, unabhängig davon, wie der Abend endet.
Häufige Fragen zu seriösen Sportwetten in der Schweiz
Woran erkenne ich, ob ein Anbieter für Sportwetten in der Schweiz seriös und bewilligt ist?
An einer Bewilligung, nicht an einer Werbeaussage. Bewilligt sind nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, beide mit Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter Aufsicht der Gespa. Eine Bewilligung aus dem Ausland hat in der Schweiz keine Wirkung. Steht eine Marke auf der Sperrliste, ist sie dort blockiert.
Wie werden aus Einsatz und Quote die Auszahlung berechnet?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Bei einer Kombination wächst das Produkt schnell: vier Voraussagen mit Quoten um 2.00 ergeben nicht 8.00, sondern 16.00.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und was heisst «Bewilligung gilt nur in der Schweiz»?
Die Kantone haben die Zahl auf zwei Veranstalterinnen begrenzt: Swisslos und die Loterie Romande. Beide brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung und dürfen nur in ihrem Gebiet tätig sein. «Gilt nur in der Schweiz» bedeutet, dass die Bewilligung im Ausland nichts wert ist – und dass eine ausländische hier nichts gilt.
Welche Verlustlimiten muss ich vor der ersten Wette setzen, und wie lange dauert eine Erhöhung?
Bei Swisslos sind es Limiten für 1, 7 und 30 Tage, mit der Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Welche Zahlungswege gibt es bei bewilligten Anbietern, und warum nur Auszahlung auf das eigene Konto?
Bei Swisslos lässt sich Guthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein ab CHF 20 kaufen, als konkrete Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay mit Bestätigung in der App. Ausgezahlt wird nur auf ein Konto im eigenen Namen, weil die Gutschrift an Spielende gesetzlich nicht vorgesehen ist – anonyme oder Kryptozahlungen gibt es im bewilligten Bereich nicht.
Welche Bedingungen gelten für ein Online-Konto bei Swisslos?
Mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet – die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Rechtslage – freiwettench.com
Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»
