Sportwetten für Schweizer: zwei Bewilligungen, ein Register und keine dritte Adresse
Stand: 14. Oktober 2026, abgeglichen mit den Bewilligungen und der Aufsicht der Gespa sowie den veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande. 29. Oktober 2026 ist das Datum der letzten Prüfung dieser Information gegen die behördlichen Bewilligungslisten und die Bedingungen der Veranstalter.

Wer in der Schweiz Sportwetten abschliessen will, stösst auf eine Zahl, die sich nicht verhandeln lässt: zwei. Nicht zwei Anbieter unter vielen, sondern zwei Veranstalter für das ganze Land, aufgeteilt nach Sprachregion. Swisslos mit dem Produkt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; Loterie Romande mit Jouez Sport in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine dritte bewilligte Adresse gibt es nicht, und wer eine sucht, wird sie nicht finden — auch nicht in den Weiten des Netzes, wo hunderte Seiten Sportwetten anbieten und keine davon eine Schweizer Bewilligung besitzt.
Das ist der Ausgangspunkt, und es ist ein ungewöhnlicher. In den meisten europäischen Märkten schrumpft der Spielerschutz auf eine Fussnote unter dem Bonusangebot: freiwillig, selbstverantwortlich, viel Glück. In der Schweiz steht er am Anfang, in Form eines Formulars, das sich nicht überspringen lässt. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Kein Vorschlag, kein Häkchen, das man später bestätigt. Wer die Limiten nicht setzt, wettet nicht. Und die Limite ist keine Zielvorgabe, sondern eine Wand: eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Dasselbe Muster wiederholt sich auf jedem Feld. Es gibt keinen Bonus, den man abgreift und dann auf die nächste Seite zieht. Es gibt keinen anonymen Auszahlungsweg, keine Kreditkarte, die stillschweigend Konto und Wette verbindet, keinen Bonus-Token, keine dritte Meinung, wenn die Wette strittig wird. Zwei Veranstalter bedeuten zwei Regelmässige, die sich an dieselben Bedingungen halten müssen — die behördliche Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die Aufsicht durch die Gespa, das gemeinsame Sperrregister. Daraus folgt wenig Auswahl und viel Verlässlichkeit, und die Frage, was einem ein engeres Angebot wert ist, gehört auf den Tisch.
Wer sich die Wetten überhaupt zulegt, ist entschieden, bevor die ersten Quoten auf dem Bildschirm stehen. Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist eine Formalität mit einer scharfen Kante. Der Ausweis entscheidet, welche von beiden Plattformen für einen überhaupt offen steht — ein Wintersemester in Genf macht aus einem Zürcher Konto kein Westschweizer Konto, und ein Umzug von Basel nach Lausanne verschiebt nicht nur den Wohnsitz, sondern die zuständige Veranstalterin.
Wer den Weg trotzdem sucht, findet ihn. Ausländische Seiten nehmen gerne Schweizer Franken entgegen und Schweizer Spieler mit. Aufsichtsfrei. Der folgenreichste Satz über den ganzen Markt ist die Kehrseite der Zwei: Ausländische Buchmacher haben keine Schweizer Bewilligung, hängen nicht am Sperrregister, unterliegen keiner Schweizer Kontrolle über Quoten und Auszahlung, und wenn eine Auszahlung ausbleibt, gibt es keine Schweizer Stelle, die sie durchsetzt. Der Spieler wird dafür nicht bestraft. Er steht nur allein da.
Warum der Spielerschutz vor der ersten Wette steht und nicht nach der zwanzigsten
Das erste, was ein neues Konto bei Swisslos erlebt, ist keine Begrüssung mit einem Betrag in grossen Ziffern. Es ist ein Formular für Verlustlimiten.

Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Werte für 1, 7 und 30 Tage festlegen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Limite von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Die gesetzliche Vorgabe ist offener formuliert: Der Veranstalter muss Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen, eine Senkung wirkt unmittelbar, eine Erhöhung nach 24 Stunden. Swisslos und Loterie Romande halten sich in ihren eigenen Bedingungen an 72 Stunden. Wer je versucht hat, ein eigenes Limit in einem schwachen Moment zurückzudrehen, weiss, warum diese Spanne existiert. Die drei Tage sind der Puffer zwischen dem Impuls und der Ausführung, und zwei Anbieter, die aus dem gesetzlichen Minimum einen längeren Abstand machen, sagen damit etwas über ihre Einschätzung ihrer eigenen Kundschaft.
Dasselbe Muster wiederholt sich bei der Auszahlung. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Zwei kostenlose Auszahlungen im Jahr sind grosszügig für jemanden, der zweimal etwas abräumt, und knapp für jemanden, der in einer Saison zehnmal kleine Beträge auf das Konto holt. Der zweite Typ zahlt für die Bequemlichkeit.
Wer die Auszahlung schlicht vergessen kann, weil er weiterwetten will, hat ein anderes Erlebnis: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Der Betrag bleibt im Spiel, bis jemand entscheidet, ihn zu holen — und die Entscheidung ist die interessantere von beiden, weil sie nicht auf dem Auszahlungsformular steht, sondern auf dem Kontoauszug, den man nicht liest.
Einen Nachteil hat die Schweiz in diesem Bereich, und er gehört auf den Tisch. Die Gespa prüfte im Jahr 2025 in 200 Testkäufen an Verkaufsstellen, und bei 47,5 % davon wurde einem Minderjährigen eine Sportwette verkauft. Wer die Verkaufsstelle als die sichere Variante betrachtet, weil dort ein Mensch hinter dem Tresen steht, sollte diese Zahl kennen. Das Kontrollsystem ist gut gemeint, nicht lückenlos, und der Weg von der Kiosktheke zum Wettschein ist der schwächste Teil davon.
Spielerschu: Sperre, Pause und das Register, das man nicht verlassen kann, wie man will
Wer aufhören will, ohne aufzuhören zu wollen, bekommt von Swisslos dafür einen eigenen Schalter. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Es gibt keine Kulanz, keine Rückfrage, keine Ausnahme für das Champions-League-Final. Das ist der Punkt einer selbst gewählten Pause: Sie funktioniert nur, wenn sie weh tut.

Die unbefristete Spielsperre funktioniert anders und weiter. Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der grösste praktische Vorteil, den der bewilligte Markt gegenüber den ausländischen Seiten hat, und der am wenigsten beworbene. Ein Spieler, der sich selbst sperrt, sperrt sich nicht bei einem Anbieter, sondern im ganzen bewilligten System. Bei einem ausländischen Veranstalter gibt es kein solches Register. Wer dort den Zugang sperrt, sperrt nur diesen Zugang — und der nächste liegt drei Klicks entfernt.
Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist an eine Frist von drei Monaten gebunden, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Das ist bürokratisch, und es soll es sein. Eine Sperre, die man morgen aufheben kann, ist keine Sperre, sondern ein Ventil.
Was eine Sperre kostet, ist geregelt und nicht schmeichelhaft: Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten — der Kreis der Ausgeschlossenen ist nicht nur die, die zu viel setzen, sondern auch die, die das Ergebnis kennen. Es sind die beiden Seiten derselben Sache: Das System zieht eine Grenze, und die Grenze ist nicht für die gezogen, die sich daran halten würden.
Ein gesetzlicher, für alle geltender Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Wer mit einem solchen rechnet, verwechselt die Schweiz mit einem Nachbarmarkt. Die Limiten hier sind selbst gesetzt, und deshalb ist die erste Sitzung mit dem Limitenformular die einzige, die man nicht verschieben sollte. Was danach passiert, liegt in den Werten, die man in dem Moment eingetragen hat — nicht in einer späteren Vernunft, an die man sich erinnern müsste.
Bonuskultur: Gratisspielguthaben, Gratiswetten und die Rolle der Aufsicht
Die Frage, die Suchmaschinen lieben und die den Markt nicht beschreibt, lautet: Welcher Schweizer Anbieter gibt Gratisguthaben ohne Einzahlung? Die ehrliche Antwort steht im Gesetz. Gratisspiele oder Gratisgutschriften brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht erteilte im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Lesen wir die 32 Zustimmungen langsam. Sie sind die Obergrenze für das ganze Land, für das ganze Jahr, für beide Veranstalter zusammen. In einem Markt, in dem ein einzelner ausländischer Anbieter pro Woche mehr Aktionen ausrollt, als hier im Kalenderjahr bewilligt werden, ist die Aktion selbst das knappe Gut. Das ist die Struktur, die alles andere erklärt, und wer das nicht weiss, sucht ewig nach einem Bonus-Formular, das es nicht gibt.
Was es unterhalb dieser Linie gibt, heisst anders und funktioniert anders. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Aufschlag auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen — Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Der Sprung von 20 auf 40 liegt bei drei zusätzlichen Voraussagen, der von 40 auf 100 bei fünf weiteren. Die 100 % sind die Zahl, die in Erinnerung bleibt, und sie hängen an einem Wettschein mit fünfzehn Positionen, auf dem jede einzelne Quote mindestens 1.50 betragen muss. Wer schon einmal einen Schein dieser Länge gebaut hat, kennt die Sorte Voraussage, die sich dort hineinschleicht: die Absicherung, die man eigentlich für überflüssig hält. Der Boost belohnt das Risiko, das er selbst erzeugt, und der Deckel auf der Erhöhung sorgt dafür, dass die Belohnung nicht in eine andere Grössenordnung kippt.
Quotenboosts gelten ebenfalls nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und die Bedingung, die man beim Setzen liest und zwei Tage später vergisst: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine Position mit erhöhtem Nettogewinn vorzeitig glattstellt, verliert die Erhöhung und erhält den gewöhnlichen Cash-Out-Betrag. Das ist kein Betrug, sondern eine nachvollziehbare Regelung — und der Moment, in dem der Boost aus dem Kopf verschwunden sein muss, ist genau der, in dem man den Cash-Out-Knopf drückt.
Wichtig ist der Unterschied zwischen den beiden Körben. Eine Freiwette oder Gratiswette ist ein Wettgutschein, dessen Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt wird. Gratisspielguthaben ist Guthaben, das bei einem Gewinn mit ausbezahlt wird — aber selbst nicht auszahlbar ist. Gewinne aus regulärem Spielguthaben wachsen bei Swisslos automatisch dem Wallet zu, Gewinne aus Promotionsguthaben bleiben im geschlossenen Kreislauf. Wer die beiden Wörter austauschbar verwendet, versteht die Mechanik nicht, und die zwei Veranstalter verwenden die Wörter nicht austauschbar.
Dass Angebote an Bedingungen hängen, ist keine Schweizer Eigenheit, sondern die Natur jeder Marketingmassnahme. Die Besonderheit hier ist, dass die Aktionen einer Vorabprüfung unterliegen und dass die beiden Anbieter keine Kundenakquise über Gutscheinportale betreiben. Was in den Bedingungen steht, steht dort vollständig. Wer bei einem ausländischen Anbieter ein Konto hält, darf dessen Umrechnung von «Risikofrei» in Umsatzbedingungen nicht auf die Schweiz übertragen. Hier heisst Gratisguthaben Gratisspielguthaben, und was das ist, definiert das Gesetz.
Zahlen, die man vorher sehen kann: was eine Quote dem Spieler zurückgibt und was dem Buchmacher bleibt
Die Quote ist ein Preis, und wie jeder Preis lässt sie sich auseinandernehmen. Das ist der einzige Abschnitt auf dieser Seite, in dem gerechnet wird, und die Rechnung ist für den Leser die wichtigste des ganzen Textes. Wer Quotenschlüssel und Auszahlungsquote einordnen kann, sieht das Angebot mit anderen Augen.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung ist die interessante: Sie läuft nach unten, immer, und sie ist die einzige Stelle der gesamten Abrechnung, an der der Anbieter nachweislich gewinnt — um wenige Rappen pro Wettschein, aber systematisch.
Nun zum Preis der beiden Quoten selbst. Nehmen wir einen Markt, der in der Schweiz allgegenwärtig ist: Zwei Ausgänge, hier eine illustrative Quote von 1.90 auf jeder Seite, kein abgelesener Kurs, sondern ein Beispiel, das zeigt, wie die Mechanik aussieht. Der Quotenschlüssel dieses Marktes ergibt sich aus dem Kehrwert der einzelnen Quoten, addiert: 1 geteilt durch 1.90 ergibt 0.5263, zweimal genommen 1.0526. Der Auszahlungsschlüssel liegt damit bei 95 %, die Marge bei rund 5 %. Auf eine Wette von CHF 100 über beide Seiten verteilt, nimmt der Buchmacher also rund CHF 5, nimmt die Gegenseite CHF 95.
Die Grössenordnung ist marktüblich, und die interessante Frage ist nicht, ob 5 % viel sind, sondern woran die Zahl hängt. Sie ist eine Momentaufnahme eines Beispielsmarktes und keine Zusage: Bei zwei Ausgängen und ordentlich gehandelten Ligen liegt die Marge typischerweise in dieser Grössenordnung, bei einem Dreiwegemarkt oder einem kleineren Turnier ist sie höher, und ein Markt mit einem ungewöhnlich breiten Ergebnisraum trägt mehr Marge als eine Zwei-Weg-Position. Die Bandbreite liegt grob zwischen 3 und 10 %, je nach Ausgängen und Liquidität, und die konkrete Zahl hängt an genau diesen beiden Grössen und an nichts, was in einer AGB-Zeile steht.
Was folgt daraus für den Wettschein? Jede Quote trägt den Preis bereits in sich. Bei einem Einsatz von CHF 100 auf eine Quote von 1.90 liegen CHF 5 des Einsatzes bei der Buchmacherseite, und das ist der Preis dieser Wette, unabhängig vom Ausgang. Er wird nicht erstattet, wenn man gewinnt. Er wird nicht als Gebühr ausgewiesen, und er steht nicht auf dem Wettschein. Von den beiden bewilligten Anbietern ist der Quotenschlüssel nirgends als Tabelle veröffentlicht; der Vergleich der eigenen angebotenen Quoten mit dem, was ein anderer Anbieter auf dieselbe Begegnung stellt, ist die einzige Prüfung, die ein Spieler selbst durchführen kann.
Wer Kombinationen spielt, muss eine Sache wissen, die viele Wettscheine schön rechnet und selten aufdeckt: Die Fehlerhaftigkeit der Quoten multipliziert sich mit den Beinen. Eine einzelne Wette mit 5 % Marge kostet 5 % des Einsatzes. Dieselben 5 % bei jedem von fünf Beinen summieren sich zu ungefähr einem Viertel des Einsatzes. Der Kombiboost mit seinen 5 % auf den Nettogewinn ab vier Voraussagen ist genau in dieser Rechnung platziert, und aus dieser Perspektive sieht er anders aus: ein Teil der aufgelaufenen Marge, zurückgegeben an den, der bereit war, sie zu zahlen.
Die Sporttip-App und die Verkaufsstelle unterscheiden sich nicht in der Quote, sondern in deiner Umgebung
Wetten lassen sich online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. Wetten, die in der App zusammengestellt wurden, können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Bemerkenswert an diesem Arrangement ist weniger die App als der QR-Code: Er ist die einzige echte Brücke zwischen dem digitalen und dem physischen Kanal, und er funktioniert nur in eine Richtung. Am Terminal bauen und dann scannen geht nicht.
Diese Trennlinie hat Konsequenzen. Wetten, die an der Verkaufsstelle abgegeben werden, sind von den Beschränkungen des Online-Kanals nicht betroffen — der Kombiboost und die Quotenboosts gelten ausschliesslich online. Wer also systematisch Kombinationen mit Boosts spielt, wählt mit dem Kanal bereits die eine Hälfte des Angebots ab, ohne dass ihm das jemand sagt. Der Kiosk kann alles, was die App kann, und weniger — mit einer Ausnahme: Bei 47,5 % von 200 behördlichen Testkäufen an Verkaufsstellen wurde einem Minderjährigen eine Wette verkauft. Der Kanal ohne Altersabfrage per Ausweis ist der schwächere, nicht der strengere.
Wer online einsteigen will, braucht die Registrierung vor dem Kanal, nicht danach: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine Spielsperre, ein Konto pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Praktisch heisst das: Für die Freischaltung braucht man den Ausweis zur Hand, und die Freischaltung dauert nicht Minuten, sondern bis die Prüfung durch ist. Wer in der Halbzeit ein Konto eröffnen will, wird es nicht mehr rechtzeitig schaffen. Wer realisiert, dass der eigene Wohnkanton den anderen Veranstalter bedient, muss sich ganz neu anmelden.
Ein Wort zur Verifikation, bevor sie jemand als Schikane einordnet. Die Prüfung des Namens auf dem Ausweis ist die Voraussetzung dafür, dass eine Auszahlung überhaupt an ein Konto geht, das auf denselben Namen lautet. Wer den Aufwand einmal trägt, hat im Gegenzug eine Auszahlungskette ohne Nachweise nach zwei Wochen. Das ist der Handelswert der Formalität.
Der praktische Vergleich zwischen App und Verkaufsstelle sieht so aus: Wer Anonymität sucht, findet sie online nicht, sondern nur am Terminal — und am Terminal verliert er die Boosts und die QR-Brücke zurück in die App. Wer die beste Kombination aus Angebot, Auszahlung aufs Konto und Cash-Out will, bleibt online. Das sind nicht zwei Varianten einer Plattform, sondern zwei halbe Plattformen. Swisslos hat sich entschieden, die bequemere Hälfte mit der besseren Verzahnung auszustatten, und der eine Satz, den jeder Wettende darüber wissen sollte, ist genau dieser.
Was beim Ausstieg aus einer laufenden Wette passiert
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der letzte Halbsatz ist der wichtige. Es gibt kein Recht auf einen Ausstieg. Wer auf die Rückseite des Bildschirms schauen will, sieht: Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Auch das ist konsequent. Ein Ausstieg, der keine Mühe macht, wäre keine Option, sondern eine Garantie. Der Preis der Gewissheit steckt in dem Betrag, den man als Vorschlag sieht — und er ist nicht verhandelbar.
Ein Cash-Out hat drei Wirkungen, die in keiner Anleitung stehen. Er kann einen Quoten- oder Profitboost verfallen lassen. Er beendet die Wette endgültig, ohne Teilrückzug. Und er ist das Werkzeug, mit dem ein Spieler sehr schnell sehr oft gewinnt und verliert, weil jede ausgeführte Transaktion wieder Kapital freisetzt. Wer Cash-Out häufig nutzt, wird mehr Wetten abschliessen als geplant. Das ist kein Argument gegen die Funktion, sondern für die Limiten, die 72 Stunden brauchen, um zu steigen.
Was gespielt wird: die geschlossene Liste und der Grund dahinter
Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt nicht über Steuern und Konzessionen geordnet, sondern über eine behördliche Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in einer Liste (Stand 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden sind nur aufgeführt, wenn sie in der Liste stehen, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder auf das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Ecken- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, undeine Esport-Sektion existiert nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Die Liste ist der Grund, warum die Auswahl im Schweizer Angebot kleiner ist als das internationale Programm, und sie ist der zweite Ort, an dem die Schweiz gegen den Zeitgeist arbeitet. Ein Eckballmarkt erfüllt keinen öffentlichen Zweck. Eine Liste ohne Ecken- und Kartenmärkte ist eine Liste, die den Spielspass nicht maximiert.
Ein Missverständnis gehört hierher: Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Die Liste ist die Einschränkung, nicht die Live-Quote. Was man dagegen wissen sollte: Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer die Livewette auf einen Stream stützt, den er nicht sieht, setzt auf einen Bildschirm, der nicht existiert.
Der Mechanismus dahinter ist mehr als eine Formalität. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Ein Spieler, der auf ein Tor setzt, während der Ball im Netz hängt, bekommt seinen Einsatz zurück. Und die Verzögerung zwischen dem Ereignis auf dem Feld und dem Stand der Live-Quote kann den ganzen Vorteil auffressen: Wer glaubt, in der Sekunde nach dem Elfmeter nocht schnell auf Tor zu setzen, bekommt mit Pech die Quote 1.00 und keinen Gewinn.
Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer, im Fussball also 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist die Standardregelung des Marktes, und sie ist die häufigste Quelle von Verwirrung am Ende eines Pokalspiels. Wer im Cup auf den Aufsteiger setzt, setzt auf das Spiel, nicht auf den Abend.
Wie bei jedem Anbieter mit festen Regeln hat der Ausfall einen eigenen Paragrafen. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die 48 Stunden sind der Unterschied zwischen einem verschobenen Spiel und einem abgesagten, und bei Kombinationswetten ist die 1.00 das Schlimmste, was einem Bein passieren kann: Es zählt nicht mehr, aber es hilft auch nicht.
Die abhängige Kombination ist die letzte Falle, und sie ist gut versteckt. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer eine Kombination aus zwei Toren desselben Spielers ohne die Bet-Builder-Funktion zusammenstellt, hält am Ende möglicherweise einen zurückerstatteten Wettschein in der Hand und keine Erklärung. Die Regel existiert, weil zwei Tore desselben Spielers keine zwei unabhängigen Zufälle sind — sie sind ein Ereignis mit zwei Auszahlungen, und jede Quote darauf ist eine Wette auf die Korrektheit der eigenen Modellierung.
Fussball, Tennis und Eishockey: wo die Liste sitzt und wo die Nachfrage
Die Liste erlaubt die grossen Sportarten, und sie erlaubt sie mit den Wettarten, die als Sportartenwette gelten. Fussball steht in der Liste mit den klassischen Märkten: Sieger, Unentschieden, Tore. Tennis gehört zum Grundbestand, Eishockey ebenso, und die grossen Turniere sind der Kern der Nachfrage.
Die Diskussion über ausländische Wettangebote dreht sich seit Jahren um Turniere. Wer «WM» in die Schaltfläche tippt oder «EM», sucht Schweizer Sportwetten während eines Turniers. Genau da liegt der Unterschied des bewilligten Marktes am offensten: Die eingeschränkte Liste der Wettarten lässt eine Teilnahme am Turnier zu und schliesst viele der spezialisierten Märkte aus, die während eines Turniers auftauchen — die Turnierbäume, die Torschützenkombinationen, die exotischen Zusatzmärkte.
Was das für einen Turnierwettenden heisst: Wer auf ein einzelnes Turnierspiel setzen will, findet in der Schweiz ein vollständiges Angebot in den Grundmärkten. Wer die ganze Turnierwoche durchwetten will, findet in der Schweiz die Grundmärkte in ruhigerer Form als beim ausländischen Anbieter, und die Gründe dafür sind die Liste und die kleinere Zahl an Veranstaltern. Die Wettbewerbsfrage, die vor jeder grossen Sportsaison aufkommt, lässt sich an dieser Stelle nicht über Quoten entscheiden — sie ist eine Angebotsfrage, und das Angebot ist gesetzlich begrenzt.
Wer trotzdem die spezialisierten Märkte während eines Turniers spielen will, spielt sie ausserhalb des bewilligten Marktes. Das ist möglich, es ist für den Spieler nicht strafbar, und es ist der Punkt, an dem die Entscheidung über die Qualität der Kette fällt: Wer ausländische Anbieter nutzt, tauscht die Schweizer Limiten und das Register gegen ein breiteres Wettprogramm ein. Der Tausch ist nicht symmetrisch. Der Schweizer Teil des Tauschs schützt einen bei einem Verlustpfad, den man noch nicht eingeschlagen hat; der ausländische Teil ist ein Vorteil, den man in der Woche des Turniers sofort spürt.
Und dann gibt es noch das Turnier, über das alle reden und das noch nicht terminiert ist: die WM 2030. Wer heute unter dem Suchbegriff «WM 2030 Sportwetten Schweiz» sucht, findet viel und nichts Konkretes. Vor dem Hintergrund der Liste gilt: Bei jeder Sportveranstaltung, die überhaupt aufgenommen wird, entscheidet die Liste, welche Märkte möglich sind. Der Turnierbaum und die exotischen WM-Märkte hängen daran, welche Wettarten auf der Liste stehen. Wer sich heute ein Bild von einem künftigen Turnier machen will, prüft, welche Märkte der bewilligte Veranstalter überhaupt anbieten darf.
Zwei Bewilligungen, zehn Namen: der Vergleich und die Rangliste
Der Vergleich auf dieser Seite ist nicht der übliche. Bei zehn Kandidaten und zwei Bewilligungen kann die Rangfolge nicht so tun, als wären alle zehn austauschbar. Die Reihenfolge, die folgt, ist deshalb keine Bestenliste im üblichen Sinn. Es ist ein Register mit zwei Gruppen: oben die beiden Veranstalter, die den Markt bilden, darunter die Anbieter, die Schweizer Spieler antreffen, ohne eine Bewilligung zu besitzen. Wer nur die erste Adresse sucht, liest die Rangliste trotzdem — die ersten zwei Zeilen sind fertig, und die Zeilen 3 bis 10 sind die Frage, die ein Teil der Leserschaft mit «was wäre wenn» beantwortet.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport |
| Unibet | Ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Cloudbet | Ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| IviBet | Ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| DirectionBet | Ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BillyBets | Ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Boomerang Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Jackbit | Ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| N1 Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle ist kürzer, als sie aussieht, und der Grund ist struktureller Natur. Nur zwei Betreiber haben einen Eintrag unter «Bewilligung». Alle anderen teilen sich dieselbe Zeile in leicht abgewandelter Form, und das ist kein Ausdruck von Nachlässigkeit, sondern des schlichten Umstands, dass die Schweiz zwei Bewilligungen erteilt hat. Wer in der Liste nach einem dritten Namen sucht, sucht nach etwas, das nicht existiert — auch nicht unter einem anderen Namen, auch nicht unter dem eines Konzerns mit Sitz in einem Nachbarland.
Was macht dieses Feld überhaupt vergleichbar? Vier Kriterien, und sie lassen sich auf jeden der zehn anwenden, auch auf die ohne Bewilligung. Erstens der Bewilligungsstatus — er entscheidet, ob ein Angebot an das Sperrregister und an die Schweizer Aufsicht angeschlossen ist. Zweitens die Produktreife: Welche Wettarten, welche Sportarten, welche Funktionen sind tatsächlich da und nicht nur im Marketing. Drittens die Konditionen: Mindesteinsätze, Höchsteinsätze, Limiten, Fristen. Viertens die Auszahlungskette: Wie kommt Geld hinein, wie kommt es heraus, und mit welchen Fristen.
Auf die acht Anbieter ohne Bewilligung angewendet, liefert dieses Raster ein nüchternes Ergebnis. Nicht, weil sie schlecht sind — das ist nicht die Aussage, und es lässt sich aus der Bewilligungsfrage nicht ableiten. Sondern weil drei der vier Kriterien nur teilweise überprüfbar sind. Kein Schweizer Register hält fest, welche Limiten dort gelten, keine Schweizer Stelle prüft die Auszahlung, keine Behörde kontrolliert die Quoten. Wer die Konditionen prüfen will, kann genau eine Quelle lesen: die Bedingungen des Anbieters selbst, in der Sprache, in der er sie veröffentlicht, und zu Bedingungen, die sich ändern können, ohne dass eine Schweizer Stelle davon erfährt. Das ist mit Abstand die wichtigste Erkenntnis dieses ganzen Vergleichs, und sie gehört über die acht Zeilen geschrieben statt in eine Fussnote.
Der Massstab für die beiden bewilligten Anbieter ist enger, weil es zwei sind. Sie müssen sich nicht an einem Dutzend ausländischer Konkurrenten messen, sondern aneinander und am gesetzlichen Rahmen. Wer in einem Deutschschweizer Kanton lebt, hat die Wahl nicht. Wer im Tessin lebt, hat sie auch nicht. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura lebt, hat ebenfalls keine Wahl. Die Wahlfrage, die die ganze Branchensprache voraussetzt — «welcher Anbieter für mich?» — hat in diesem Markt eine Antwort, die von der Postadresse kommt.
Wie die zwei zugelassenen Veranstalter aufgestellt sind
Swisslos trägt den Sporttip, und der Sporttip ist keine kleine Ergänzung. Aus den Sportwetten stammten im Jahr 2025 CHF 109 Mio. Reingewinn (2024: CHF 122 Mio.). Das sind 109 Mio. Franken, die aus den Wetten der Spielerinnen und Spieler in den öffentlichen Zweck fliessen — der ganze Reingewinn des Hauses erreichte CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe.
Dieser Mechanismus ist das eigentliche Unterscheidungsmerkmal des Schweizer Marktes, und er lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Der Verlust des Spielers ist zu einem Teil der Finanzierungsbeitrag des Kantons. Das ist keine Marketingformel, sondern eine Buchhaltungszeile. Wer in einem Kanton mit Swisslos-Vertragsgebiet eine Wette verliert, dessen Einsatz trägt zur kantonalen Kultur- und Sportförderung bei. Das ändert die Quote nicht und den Verlust nicht. Es ändert die Antwort auf die Frage, wohin das Geld geht, wenn es weg ist.
Für die Leserschaft heisst das nicht, dass ein Verlust weniger schmerzt. Es heisst, dass die Entscheidung für den bewilligten Veranstalter eine ist, die man verteidigen kann, ohne über die eigene Disziplin zu reden. Und es ist der einzige Grund, den ein Spieler hat, eine schlechtere Quote zu akzeptieren — er kauft den bewilligten Rahmen mit, und die Sportförderung ist der sichtbare Teil davon.
Loterie Romande ist der Westschweizer Gegenpart und in der Grössenordnung anders skaliert. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, hat dort Jouez Sport, und die Zahl 2’350 ist die relevante: Sie ist die Verkaufsstellendichte des Westschweizer Netzes, und sie ist der Grund, warum eine Wette am Bahnhof in Lausanne kein Umweg ist.
Der Kanton Tessin gehört zum Swisslos-Vertragsgebiet, und das Fürstentum Liechtenstein ebenfalls. Für alle Bewohner dieser Gebiete gibt es also genau eine bewilligte Plattform. Ein Genfer Winteraufenthalt oder ein Umzug in einen anderen Kanton ändert die zuständige Veranstalterin, und das bringt das Wohnsitzkriterium aus dem vorherigen Abschnitt zurück auf den Tisch: Wer umzieht, muss sich neu registrieren, und zwar bei der anderen Veranstalterin. Es gibt keine konsolidierte Schweizer Sportwetten-Hältnis, kein Konto, das mitzieht.
Einzelwette, Kombiwette, Systemwette: die Formen, die der Markt kennt
Eine Sporttip-Wette kann in drei Formen abgeschlossen werden, und der Unterschied zwischen ihnen ist der Kern dessen, was der Markt unter Wettarten versteht. Die Einzelwette setzt einen Einsatz auf einen Ausgang. Die Kombiwette setzt einen Einsatz auf mehrere Ausgänge, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Die Systemwette kombiniert mehrere Voraussagen in mehreren Teilscheinen, sodass ein falscher Tipp nicht den ganzen Schein killt.
Für die Einzel- und Kombinationswette beträgt der Mindesteinsatz CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1’000, für die Systemwette beträgt der Höchsteinsatz CHF 10’000. Das Verhältnis zwischen den beiden Obergrenzen ist bemerkenswert: Die Systemwette erlaubt das Zehnfache, und das ist keine Laune. Eine Systemwette zersplittert den Einsatz in mehrere Teilscheine; eine Obergrenze pro Teilschein wäre ein Vielfaches und keine Grenze. Wer CHF 10’000 in ein System setzt, hat es auf etliche Teilscheine verteilt und nicht auf einen.
Wer Legenden über die Schweizertreue wälzt, sollte eine Sache wissen: Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist die Anforderung einer dynamischen Risikosteuerung, und sie ist die entscheidende Formulierung. Wer sich auf CHF 1’000 Höchsteinsatz verlässt, verlässt sich auf eine Zahl, die der Anbieter einseitig anpassen kann. Am Wettprogramm und im Kontoauszug steht die jeweils gültige Zahl, und wer nahe an der Limite spielt, sollte sie vor jeder Wette prüfen. Das ist keine Warnung vor einem Risiko, sondern die Beschreibung dessen, wie Buchmacher im ganzen Handel mit Risiken umgehen.
Der Mindesteinsatz von CHF 1 ist die andere Seite derselben Medaille. Er ist niedrig, und er ist bewusst niedrig. Wer die Wetten als Unterhaltung mit einem kleinen Betrag am Wochenende sieht, kommt mit einem Einzeleinsatz von einem Franken aus, und das ist der Teil des Angebots, der im Vergleichsfeld selten erwähnt wird: Das niedrigste Einstiegsniveau im ganzen Schweizer Markt liegt bei einem Franken. Zwischen CHF 1 und CHF 1’000 liegt ein sehr breiter Kanal. Wer sich in der Nähe der Untergrenze bewegt, hat ein Unterhaltungsmodell; wer sich der Obergrenze nähert, hat ein anderes.
Wer einen Geldeinsatz über das Konto laufen lassen will, muss den Weg des Geldes kennen. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Drei Zahlen in diesem Abschnitt sagen mehr über den Markt als jede Werbung. CHF 20 ist der Mindestkauf — nicht der Mindesteinsatz, sondern der Mindestbetrag, den man überhaupt ins Konto laden kann. Wer mit CHF 1 pro Wette spielt, lädt also mindestens zwanzig Wetten auf einmal. Und die Monatsgrenze von CHF 10’000 ist keine Obergrenze für Wetten, sondern für Einzahlungen — ein Unterschied, der wichtig wird, wenn jemand denkt, die Limite liege bei den Einsätzen. Wer die Wetten mit dem Guthaben im Konto verrechnet, hat die Grenze noch nie berührt.
Ein Hinweis zum Zahlungsverkehr, der nicht überlesen werden sollte: Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Das ergibt sich aus der Kontoführung, und es ist die Regel, die in der Praxis die meisten Überraschungen produziert. Wer mit dem Konto einer Partnerin oder eines Partners hantiert, wird die Auszahlung nicht erhalten, und zwar unabhängig davon, wer die Wetten gesetzt hat. Bei Swisslos lässt sich diese Prüfung vorher durchführen: Der Name auf dem Konto muss derselbe sein wie der auf dem Ausweis, mit dem man sich registriert hat.
Die Wahl zwischen App und Kontoauszug ist die Wahl zwischen zwei Spielstilen
Wer das Konto einmal hat, trifft im Grunde nur noch eine Entscheidung, und sie fällt nicht beim Registrieren, sondern beim Wetten an. Es gibt die Sorte Spielender, die eine Wette auf ein einzelnes Spiel über die App setzt, den Ausgang abwartet und danach den Bildschirm schliesst. Für sie sind die Limiten und die Auszahlungsregeln eine Formalität, die man einmal einstellt und vergisst. Und es gibt die Sorte, die den Wettschein als laufendes Projekt betreibt, Kombinationen baut, Boosts mitnimmt, live nachsetzt und Cash-Out nutzt.
Für die erste Sorte ist das Wichtigste auf dieser Seite die Auszahlungskette: zweimal gratis pro Jahr, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen, alles über CHF 1’000 automatisch auf das Konto. Für die zweite Sorte ist das Wichtigste die Liste der Bedingungen, an die der Boost und das Cash-Out gebunden sind, und die Feststellung, dass beide nur online gelten. Die erste Sorte merkt von den 72 Stunden für die Limetenerhöhung nichts. Die zweite Sorte merkt von ihnen alles.
Lizenzen, Recht und das ausländische Konto: was wirklich auf dem Spiel steht
Die Rechtslage in der Schweiz dreht sich um einen Satz, der in Art. 4 BGS steht und der kürzer ist als jede Werbebotschaft: Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Dieser Satz erzeugt die ganze Struktur des Marktes.
Sportwetten online sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes und werden von der Gespa beaufsichtigt. Zwei Veranstalter sind zugelassen: Swisslos mit Sporttip, das die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein bedient, und die Loterie Romande mit Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und ein Online-Konto setzt den Wohnsitz in der Schweiz voraus, in der Praxis im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht ausschliesslich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer nach einem dritten Anbieter sucht, findet keine versteckte Alternative, sondern dieselbe Zahl zwei.
Was eine fehlende Bewilligung für den Spieler konkret bedeutet, ist die wichtigste Passage dieser ganzen Seite, und sie ist kurz. Ausländische Buchmacher haben keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Solche Anbieter sind nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und bei einer ausbleibenden Auszahlung existiert keine Schweizer Stelle, die sie durchsetzt. Der Spieler wird für die Teilnahme nicht bestraft. Er steht ohne Schutz da.
Diese Feststellung wird oft falsch gelesen. Sie sagt nicht, dass ein ausländischer Anbieter nicht zahlt, und sie sagt nicht, dass er unseriös ist. Sie sagt, dass die Frage, ob er zahlt, keine Schweizer Instanz beantwortet, und dass es im Streitfall keinen Schweizer Weg gibt. Der Spieler verliert im Streit nicht, weil er im Unrecht wäre, sondern weil er vor einer Stelle ohne Zuständigkeit steht.
Die Aufsicht blockiert ausländische Domains, die in der Sperrliste stehen. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — von der Gespa als Domain-Hopping bezeichnet, mit namentlicher Nennung von Interwetten und Bet-at-Home, während bet365 in der Liste steht. Die Zahl 671 ist die ehrlichste Zahl des ganzen Abschnitts: Sie beschreibt den Umfang der Sperrliste und zugleich die Grenze des Werkzeugs. Wer eine gesperrte Domain aufrufen will, findet innerhalb von Stunden eine neue.
Zur strafrechtlichen Seite gehört eine Präzisierung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Strafbar ist der Veranstalter, nicht der Spieler. Der Bundesrat hat das ausdrücklich klargestellt, und die Kehrseite ist die, die man kennen sollte: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden.
Bleibt die Steuer, und hier ist der Unterschied am grössten. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), und der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb für die konkrete Höhe je nach Kanton die kantonale Steuerverwaltung zu fragen ist. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender liegt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer.
Ganz anders bei ausländischen Anbietern. Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer; sie sind aber nach der kantonalen Praxis, etwa im Kanton Thurgau, als Einkommen aus einem ausländischen Grossspiel steuerpflichtig, unabhängig von der Höhe. Für die konkrete Situation ist eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht, und wer eine behauptet, verwechselt sie mit einem anderen Markt.
Die Bilanz aus all dem ist unbequem für beide Seiten. Der bewilligte Markt liefert vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, ein Wohnsitzerfordernis und eine Identitätsprüfung. Der ausländische Markt liefert ein breiteres Programm, aber keine Schweizer Bewilligung, keinen Registeranschluss und keinen Schweizer Rechtsweg. Der bewilligte Weg ist nicht per se der sichere, und der ausländische nicht per se der unseriöse. Es sind zwei verschiedene Bünde, und wer einen davon schliesst, sollte wissen, was darin steht.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Die Reihenfolge folgt der Bewilligungsfrage, nicht der Vorliebe. Die ersten zwei Zeilen sind die bewilligten Veranstalter, danach folgen die Anbieter, die Schweizer Spielende antreffen, ohne eine Schweizer Bewilligung zu besitzen.
Swisslos Sporttip: der eine Anbieter mit Bewilligung, dem Bewohner der Deutschschweiz, des Tessins und Liechtensteins nicht ausweichen können
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, und sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; das Sportwettenangebot läuft unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Der Zugang steht nur Personen offen, die in einem der Deutschschweizer Kantone, im Tessin oder in Liechtenstein wohnen oder dort gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Für dieses Publikum ist die entscheidende Eigenschaft des Angebots nicht eine Funktion, sondern die Verbindung von Registrierung, Limiten und Auszahlung. Vor der ersten Wette stehen die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Das Wallet nimmt mindestens CHF 20 auf, und in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Ausgezahlt wird zweimal im Jahr kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto in der Schweiz oder in Liechtenstein, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen; Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung landen automatisch im Wallet, grössere Beträge gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.
Das ist ein vollständiger Geldkreislauf aus einem Guss — Registrierung, Limite, Einzahlung, Auszahlung, alles unter derselben Aufsicht. Der Preis dafür liegt im Angebot: Die Sportarten und Wettarten folgen der behördlichen Liste, der Kombiboost greift erst ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, die Boosts gelten nur online, und ein Cash-Out verfällt die Erhöhung.
SPORTTIP: Ein Musterbeispiel dafür, was eine Bewilligung wert ist — und ein Angebot, das jeder nutzen muss, der seine Wette nicht in einem ausländischen Portal parken will.
Wer hier das Gefühl hat, in einem geschlossenen System zu sitzen, hat recht, und das ist die Absicht. Die interessante Frage ist, ob die Geschlossenheit etwas kostet. Sie kostet: Auswahl bei Sportarten und Wettarten, Flexibilität bei Live-Märkten, die Breite der Bonusaktionen, die Flexibilität bei Auszahlungen. Sie ersetzt das durch: eine Auszahlung an ein namentlich passendes Konto, ein Register, das im ganzen Land gilt, und eine Aufsicht, die man anrufen kann. Ein Leser, dem die Limiten von Anfang an zu eng erscheinen, wird den bewilligten Weg als Einschränkung erleben. Ein Leser mit einem kleinen wöchentlichen Budget hat hier mehr Schutz als anderswo und wird das kaum bemerken, weil er die Grenzen nicht erreicht.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Versprechen für sechs Kantone, mit einem dichteren Verkaufsstellennetz
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa.
Der Unterschied zu Swisslos liegt in der Reichweite. Die 2’350 Verkaufsstellen sind für die Westschweiz eine dichte Präsenz und ein Argument für alle, die am Abend noch eine Wette abgeben wollen, die sie vorher am Bildschirm zusammengestellt haben. Wie bei Swisslos läuft die Registrierung über den Ausweis und den Nachweis des Wohnsitzes im Vertragsgebiet, und die Identifikation ist Voraussetzung für alles Weitere.
Die zweite Eigenheit ist die Verteilung der Gratisspielgutschriften: 24 der 32 Gespa-Zustimmungen des Jahres 2025 gingen an die Loterie Romande, 8 an Swisslos. Wer in der Westschweiz wohnt, sieht also den grösseren Anteil des landesweit ohnehin knappen Aktionvolumens. Das ist keine Quote auf bessere Auszahlungen und kein Grund zur Annahme, dass eine Gratisgutschrift ohne Bedingungen käme — die Zustimmung der Aufsicht bezieht sich auf die Zulässigkeit der Aktion, nicht auf die Ausgestaltung der Umsatzbedingungen.
JOUÉZ SPORT: Ein Angebot mit der flächendeckendsten Verkaufsstellendichte des Westens, dem grösseren Anteil an genehmigten Aktionen und respektvoller Distanz zum Zockerbild der Werbebranche.
Der Reiz liegt für einen bestimmten Typ: Wer in Genf, Lausanne oder Freiburg lebt, in einer Mittagspause eine Wette abgeben und am nächsten Tag wieder am Bahnhof vorbeikommen will, hat hier das dichteste Netz und muss für den physischen Weg keine Reise planen. Wer den Spielerschutz als das eigentliche Produkt kauft, wird die 72 Stunden für die Limetenerhöhung und die Selbstsperre für 1 bis 180 Tage unter denselben Bedingungen finden wie bei Swisslos.
Unibet: ein bekannter Name ohne Bewilligung — und ohne Schweizer Rechtsweg
Unibet zählt zu den Anbietern, die Schweizer Spieler täglich antreffen. Was den Anbieter im Vergleich kennzeichnet, ist eine Bewilligung in der Schweiz: es gibt keine. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine ausländische Bewilligung, sofern überhaupt eine gemeldet wird, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Konkret heisst das: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen und über DNS blockiert werden.
Die praktische Konsequenz ist der ganze Inhalt dieses Eintrags. Wer dort eine Auszahlung anficht, hat keine Schweizer Stelle, an die er sich wenden kann. Wer sich sperren will, sperrt nur diesen Anbieter, nicht den Markt. Wer ein Konto in einem Ausland hält und dort gewinnt, findet sich bei der Steuererklärung in der kantonalen Praxis wieder — Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind je nach Kanton steuerpflichtig, ohne Freibetrag.
UNIBET: Als Referenz im Verzeichnis der Anbieter, die Schweizer antreffen — ohne Bewilligung, ohne Registeranschluss, ohne Schweizer Adressat im Streitfall.
Der Name ist der Grund, warum die Zeile im Vergleich steht und nicht weggelassen wird. Schweizer Spieler treffen ihn, also muss ein Vergleich ihn erwähnen — und die Bewilligungszeile erklärt den Eintrag vollständig.
Cloudbet: unter den acht ohne Bewilligung, mit derselben Folge für den Spieler
Cloudbet gehört zu den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Die Schweiz erteilt nur zwei Bewilligungen, an Swisslos und die Loterie Romande. Cloudbet ist damit nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und bei Streitigkeiten über Quoten, Auszahlungen oder Kontosperren gibt es keinen Schweizer Ansprechpartner mit Befugnis. Eine gemeldete ausländische Bewilligung ändert nichts daran, weil sie in der Schweiz keine Wirkung entfaltet.
Was für den Spieler zu prüfen bleibt, ist die Sorte Frage, die sich in den AGB des Anbieters beantworten lässt: Zahlungswege, Auszahlungsfristen, Limiten, Bedingungen für Boni. Wer das prüft, prüft bei jedem der acht Anbieter in einer anderen Umgebung als im bewilligten Markt, und wer die Ergebnisse nicht vergleichen kann, hat für die Entscheidung nur eines in der Hand: die eigene Vorliebe für ein Wettprogramm.
CLOUDBET: Ein Name unter den Anbietern ohne Bewilligung. Was dort gilt, steht in den Bedingungen des Anbieters und nicht in einem Schweizer Register.
Die entscheidende Frage für einen Schweizer Spieler ist nicht, was Cloudbet anbietet, sondern ob die Antwort darauf, was im Streitfall passiert, den Eintrag erklärt. Sie tut es, und das ist keine Bewertung des Anbieters, sondern die Beschreibung der Struktur.
IviBet: derselbe Eintrag, dieselbe Konsequenz — und die Lücke, die eine Bewilligung hinterlässt
IviBet steht bei den Anbietern, die Schweizer Spieler kennen und die keine Schweizer Bewilligung besitzen. Die relevanten Tatsachen sind die wiederkehrenden: keine Zulassung nach dem BGS, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Möglichkeit der Blockierung über die Sperrliste. Alles Weitere, was für einen Spieler zählt — Zahlungsarten, Fristen, Limiten — regelt der Anbieter selbst.
Wer vergleicht, vergleicht hier zwei verschiedene Dinge. Der eine Vergleich gilt dem Produkt, der andere dem Rahmen. Beim Produkt lassen sich für IviBet nur die eigenen Angaben heranziehen. Beim Rahmen gibt es nur eine Feststellung, und sie ist für alle acht Anbieter identisch.
IVIBET: Ein Anbieter des grauen Bereichs. Wer ihn nutzt, sollte wissen, dass die Schweiz ihm keine Aufsicht schuldet, unabhängig davon, was der Anbieter über sich selbst erklärt.
Der fairere Vergleich für diesen Eintrag ist der mit den eigenen Erwartungen. Ein Spieler, der ein breites Wettprogramm, niedrige Einsätze und schnelle Auszahlungen sucht, findet bei einem bewilligten Anbieter weniger Programm, aber einen durchsetzbaren Auszahlungsweg. Wer die Bequemlichkeit wählt, wählt gegen das Register.
DirectionBet: ein weiterer Eintrag ohne Bewilligung, ein weiterer ohne Schweizer Adressat
DirectionBet gehört ebenfalls zu den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei allen in dieser Gruppe gibt es keine Veranstalter- und keine Spielbewilligung nach dem BGS, keine Verbindung zum gemeinsamen Sperrregister und keine Schweizer Aufsicht über die angebotenen Quoten. Eine im Ausland gemeldete Lizenz schützt in der Schweiz nicht.
Das ist die Passage, in der man am ehesten eine Rangfolge vermutet, und es gibt keine. Zwischen den acht Anbietern ohne Bewilligung unterscheidet die Bewilligungsfrage nichts. Die Unterschiede liegen im Produkt und in den eigenen Bedingungen, und wer wirklich unterscheiden will, muss diese Bedingungen lesen — bei jedem der acht, in seiner eigenen Sprache, ohne Garantie, dass die Version, die man liest, die ist, die gilt.
DIRECTIONBET: Wie alle Einträge dieser Gruppe: kein Ort mit Schweizer Rechtsschutz, dafür ein Ort mit einem eigenen Angebot.
Wer den Anbieter prüft, sollte bei der Auszahlung anfangen. Es ist die eine Stelle, an der sich zwischen werben und auszahlen entscheidet.
BillyBets: das Muster wiederholt sich, und genau das ist die Information
Auch BillyBets besitzt keine Schweizer Bewilligung. Es gilt das Gleiche wie bei den drei vorangehenden Anbietern: nur Swisslos und Loterie Romande sind zur Veranstaltung von Sportwetten in der Schweiz berechtigt; eine ausländische Bewilligung ohne Wirkung; kein Eintrag im schweizerischen Sperrregister; keine Schweizer Stelle, die Streitigkeiten entscheidet; die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.
Dass sich dieser Absatz bei jedem der acht Anbieter wiederholt, ist selbst die Information. Nicht, weil die acht gleich wären, sondern weil sie in der einen Frage, die die Schweiz zu entscheiden hat, identisch sind. Die Unterschiede zwischen ihnen sind Produktunterschiede, und Produktunterschiede sind kein Schweizer Themenfeld. Wer die Entscheidung über seine Wetten an einem dieser acht Anbieter aufhängt, sollte sich dessen bewusst sein.
BILLYBETS: Sein Eintrag besteht aus einer Frage, die anders lautet als bei den beiden Ersten. Nicht: Was bietet er? Sondern: Wem gegenüber ist er verantwortlich?
Die Steuerfrage gehört zu diesem Eintrag wie zu jedem in der Gruppe. Gewinne bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, sind aber je nach Kanton steuerpflichtig, auch in kleinen Beträgen.
Boomerang Bet: ein Name, eine Domain, und dieselbe Leerstelle im Schweizer Recht
Boomerang Bet trägt keinen Eintrag im Schweizer Bewilligungsregister. Die Folge sind die bekannten: keine Schweizer Aufsicht, kein Registeranschluss, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme in die Sperrliste. Alle Angaben, die für den Spieler zählen, stehen in den eigenen Nutzungsbedingungen des Anbieters, und diese Bedingungen sind das einzige Dokument, an dem man ihn messen kann.
Der eine Punkt, der an dieser Stelle neu ist: Die Sperrliste besteht seit 2019 und wächst weiter. Wer auf einem Anbieter spielt, der dort landet, verliert den Zugang zur Domain, wenn der eigene Telekom-Anbieter die Sperre nachvollzieht. Das Guthaben ist damit nicht weg, aber der Weg dorthin kann sich ändern, und die Ersatzadresse kommt innerhalb von Stunden. Diese Dynamik ist der beste Beleg dafür, dass die Sperrliste ein Hindernis und keine Mauer ist.
BOOMERANG BET: Ein Eintrag, der zeigt, warum die Schweizer Bewilligung mehr ist als eine Formalität: Ohne sie gibt es keinen Ort, an dem man sich beschweren kann.
Der Test für einen Leser lautet: Welche Adresse hätte eine Beschwerde über eine nicht ausgezahlte Wette? Bei Boomerang Bet führt sie ins Ausland.
Jackbit: der Anspruch an sich selbst bleibt, die Schweizer Bewilligung fehlt
Jackbit besitzt keine Schweizer Bewilligung, und das schliesst den Anschluss an das Sperrregister und den Schweizer Rechtsschutz aus. Wie bei den anderen Anbietern dieser Gruppe gibt es keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem BGS, keine Aufsicht der Gespa über die angebotenen Quoten, und die Domain kann blockiert werden.
Für den Vergleich ist die zentrale Frage bei Jackbit dieselbe wie bei den anderen. Sie lautet nicht, ob der Anbieter sein Programm gut pflegt, sondern ob ein Schweizer Spieler den Weg von der Werbung über die Registrierung bis zur Auszahlung mit eigenen Mitteln kontrollieren kann. Bei keinem der Anbieter ohne Bewilligung kann er das vollständig.
JACKBIT: Wie alle Anbieter ohne Bewilligung auf dieser Liste: Der Zugang ist offen, die Absicherung fehlt.
Der Unterschied zwischen den beiden Gruppen lässt sich an einer Frage festmachen: Wer entscheidet im Streitfall? Bei Swisslos und der Loterie Romande entscheidet eine Schweizer Instanz. Bei Jackbit entscheidet niemand, der in der Schweiz eine Zuständigkeit hat.
N1 Bet: der letzte Eintrag ohne Bewilligung, und der gleiche Ausgangspunkt für die Entscheidung
N1 Bet schliesst die Liste der acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Wie die anderen verfügt der Anbieter über keine Zulassung nach dem BGS, hat keinen Anschluss an das Sperrregister, unterliegt keiner Schweizer Aufsicht über Quoten und Auszahlungen, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden. Eine gemeldete ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz ist kein Ersatz.
Im Vergleich der zehn Einträge ist N1 Bet damit der zehnte Anbieter und der achte ohne Bewilligung. Die Zahl ist die Aussage. Wer diese Liste von Anfang an liest, hat zwei Namen, die eine Bewilligung besitzen, und acht, die sie nicht besitzen. Jeder zusätzliche Name im unteren Teil ändert an der oberen Zahl nichts.
N1 BET: Der achte Anbieter ohne Bewilligung. Ausser dieser Zeile gibt es im Schweizer Kontext nichts, was seinen Eintrag von den anderen sieben unterscheidet.
Wer sich für einen Anbieter dieser Gruppe entscheidet, entscheidet über den Zugang zu einem Wettprogramm, das der bewilligte Markt nicht bietet. Er entscheidet nicht darüber, welcher Schutz gilt. Der ist bei allen acht gleich: keiner.
Was man vor der ersten Wette wissen sollte
Die Zusammenfassung dieses Vergleichs passt in eine Handvoll Sätze, und sie beginnt mit der Zahl zwei. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat Swisslos Sporttip. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, hat Loterie Romande Jouez Sport. Alle anderen Angebote sind Angebote ohne Schweizer Bewilligung, und über ihre Bedingungen entscheiden die Anbieter selbst.
Wer sich für den bewilligten Weg entscheidet, tut das mit einem klaren Vertrag. Limiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Wette, eine Senkung sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden, eine freiwillige Sperre für 1 bis 180 Tage, ein schweizweites Register für die unbefristete Spielsperre, Auszahlungen auf ein Konto mit dem eigenen Namen, zweimal gratis pro Jahr und danach möglicherweise 3 % Kommission, Gewinne bis CHF 1’000 automatisch im Wallet, grössere Beträge innert 3 Arbeitstagen auf dem Konto.
Wer sich gegen den bewilligten Weg entscheidet, entscheidet sich für ein breiteres Wettprogramm, für mehr Bonusaktionen und für ein Konto, dessen Auszahlung kein Schweizer Gericht und keine Schweizer Aufsichtsbehörde kennt. Das ist eine Wahl, die man treffen kann. Man sollte sie nur bewusst treffen.
Und dann ist da noch die Frage nach der zweiten Gratiswette. Sie erscheint harmlos, und sie ist der beste Massstab für die Legalität einer Werbung. Eine Gratiswette oder ein Gratisspielguthaben braucht in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa. Wird eine solche Aktion ohne diese Zustimmung beworben, fehlt die Grundlage — und die Bewilligungsfrage ist damit nicht geklärt, sondern gestellt. Tests wie dieser sind in der Schweiz selten, aber sie funktionieren: 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos im Jahr 2025 sind der ganze genehmigte Bestand, und alles, was darüber hinausgeht, kommt nicht aus diesem Markt.
Die Frage, welche Sportwetten in der Schweiz legal sind, hat eine klare Antwort und eine unscharfe. Klar sind die Märkte des bewilligten Angebots: die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die in der behördlichen Liste stehen. Unscharf ist die Antwort, sobald man die Liste verlässt. Die Sportarten und Wettbewerbe sind nicht durch ein Verbot des Spielers, sondern durch die Liste des Veranstalters begrenzt. Wer wissen will, welche Wetten in der Schweiz legal sind, muss auf die Liste schauen und nicht in ein Suchergebnis.
Was am Ende bleibt, ist ein Markt, der sich nicht über den Preis definiert, sondern über den Rahmen. Vergleiche zwischen Anbietern in der Schweiz sind Vergleiche zwischen einem bewilligten Angebot mit voller Absicherung und einem nicht bewilligten mit voller Freiheit. Wer beides will, findet es nicht.
Häufige Fragen
Welche Sportwetten sind in der Schweiz legal?
Erlaubt sind Wetten auf Sportwetten, die in der behördlichen Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn die Liste sie führt, keine Trainingsläufe, keine Ecken- und Kartenmärkte und keine Esports-Sektion. Nur Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport dürfen sie anbieten.
Welcher Veranstalter ist für welche Kantone zuständig?
Swisslos Sporttip bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande Jouez Sport bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer umzieht, muss sich beim neuen Veranstalter registrieren.
Welche Voraussetzungen gelten für ein Online-Konto bei den bewilligten Veranstaltern?
Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters, keine bestehende Spielsperre und eine Registrierung pro Person. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine Spielsperre im Register schliesst die Teilnahme aus.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann wirken Änderungen?
Bei Swisslos sind vor der ersten Teilnahme Werte für 1, 7 und 30 Tage festzulegen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Was bedeutet es für Spielende, bei einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung zu wetten?
Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden. Solche Domains können auf der Sperrliste stehen.
Rechtslage – freiwettench.com
Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»
