Bestandskunden und Gutscheincodes – was in der Schweiz wirklich möglich ist
Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu den Bewilligungen wurden gegen die Verzeichnisse der Gespa und die Veranstalterbedingungen von Swisslos und Loterie Romande abgeglichen.

Ein Gutscheincode für Bestandskunden klingt nach einem Geschenk. In der Schweiz ist er eine Erlaubnisfrage. Wer regelmässig bei Sporttip oder Jouez Sport wettet, sucht nach einem Code, den er in sein bestehendes Konto eintippen kann — und findet fast nichts. Das hat einen Grund, der nichts mit Geiz zu tun hat: Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht. Was daraus folgt, ist unbequem für alle, die auf einen Dauerrabatt hoffen, und es ist der Kern dieses Themas: Bestandskundenaktionen existieren, sie sind klein, sie sind befristet, und der grösste Teil ihres Werts liegt nicht dort, wo die Werbung ihn verortet.
Rechtslage: warum Gratisguthaben in der Schweiz eine Bewilligungsfrage ist
Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt nicht liberalisiert, sie hat ihn geschlossen. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e), und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist, in Kraft seit 1. Januar 2021. Nicht bei der ESBK — die ist für Casinos zuständig und hat mit Sportwetten nichts zu tun. Wer eine Sportwette abschliessen will, trifft in der Schweiz also nicht auf eine Aufsichtsbehörde, die eine Auswahl prüft, sondern auf genau zwei Veranstalter.

Zwei Bewilligungen, keine Auswahl
Eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS) sind nötig, und die Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Ein Leser, der nach dem «drittbesten Schweizer Anbieter» sucht, sucht nach einer Kategorie, die nicht existiert.
Der Aufbau dieser beiden Veranstalter ist unterschiedlich, die Logik dahinter identisch. Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende und nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Der Nettoertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Wo Ihr Wohnsitz die Auswahl entscheidet
Ein Konto online setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran. Wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. Das ist keine Formalie, die man umgeht, sondern die erste Sortierung, die dieser Markt trifft — vor jeder Quote, vor jedem Bonus. Bei Swisslos kommen weitere Hürden dazu: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer schon einmal ein Konto eröffnet hat, eröffnet kein zweites.
Was überhaupt bewettet werden darf
Der erlaubte Markt ist eine geschlossene Liste: nur Sportwetten, keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Die Gespa führt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet; keine Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Ecken- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt, was es ist: eine Funktion jedes einzelnen Veranstalters, mit den Grenzen, die dieser selbst setzt.
Diese Liste erklärt, warum die Produktpalette bei Sporttip und Jouez Sport schmaler wirkt als das, was ein internationaler Anbieter zeigt. Sie ist es auch. Wer Ecken, Karten oder Esport sucht, sucht auf Schweizer Veranstalterseiten vergeblich — nicht weil das Angebot fehlt, sondern weil es nicht bewilligt ist.
Ausländische Bewilligungen und die Sperrliste
Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielerin oder der Spieler wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es gibt keinen Spielerschutz und keine Fairplay-Kontrolle. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.
Ehrlich formuliert: ausländisch heisst ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg, und Gewinne daraus sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Eine Schweizer Bewilligung heisst voller Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist von sich aus «die sichere Wahl». Wer das anders darstellt, verkauft etwas.
Was davon die Aktion bestimmt
Die Bewilligungspflicht trifft nun genau den Punkt, um den es auf dieser Seite geht. Gratisguthaben oder Gratisspiele brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht Zustimmungen für einen Veranstalter, über ein ganzes Jahr verteilt, für alle Produkte und alle Kundengruppen zusammen. Das ist die Zahl, an der die Vorstellung von einem Gutscheincode, den man irgendwo abschreibt und dauerhaft einlöst, zerbricht. Ein Sportwettenanbieter mit Hausregeln kann Bestandskunden so oft beschenken, wie seine Marge es trägt. Ein Schweizer Veranstalter darf es nur mit vorheriger Erlaubnis, und die ist ein knappes Gut.
Die Werbung selbst liegt ebenfalls unter Aufsicht. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Ein Zeitfenster-Verbot für Werbung gibt es nicht. Bonusbeträge und -bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Verantwortungsvolles Spielen: die Limiten, die Sie selbst setzen müssen
In der Schweiz setzt der Staat keine Verlustgrenze. Er verpflichtet den Veranstalter, von der Spielerin oder dem Spieler einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat zu verlangen (Art. 87 VGS). Die Zahl kommt also nicht von der Aufsicht, sie kommt von Ihnen. Genau da liegt der teuerste Punkt dieser Seite: Eine Limite, die man selbst wählt, schützt nur, wenn sie tief genug gewählt ist.
Verlustlimiten bei Sporttip
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Statutarisch wären 24 Stunden zulässig; beide Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese drei Tage sind keine Schikane, sie sind die einzige Bremse, die einen schlechten Abend von einem schlechten Monat trennt. Wer eine hohe Limite setzt und sie am nächsten Morgen zurückdrehen will, kann das — aber erst übermorgen. Wer sie tief setzt, hat nichts verloren.
Eine Zahl verdient Beachtung: Die Oberlimite von CHF 9’999 ist keine Empfehlung, sie ist das Maximum dessen, was das System zulässt. Die unterste Stufe wählen und dann bei Bedarf nicht mehr erhöhen zu können, weil die 72 Stunden laufen — wer das einmal durchgerechnet hat, wählt anders.
Spielsperre und Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Statutarisch ist eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten aufhebbar (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Dass eine Schweizer Spielsperre bis in die Casinos hinein wirkt und über die Landesgrenze nach Liechtenstein, ist der stärkste Mechanismus, den dieser Markt zu bieten hat. Bei einem ausländischen Anbieter existiert er nicht, weil dieser nicht am Register hängt. Wer dort sperrt, sperrt ein Konto — nicht eine Person.
Identität, Alter und die Grenzen des Schutzes an der Verkaufsstelle
Eine Person, ein Konto, eine verifizierte Identität (Art. 47 bis 52 VGS). Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). An der Verkaufsstelle sieht die Realität anders aus: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört auf die Seite, weil sie zeigt, dass die Verkaufsstellenkontrolle keine strenge Wand ist. Wer sein Spielverhalten bremsen will, verlässt sich besser auf die technische Sperre im eigenen Konto als auf eine Person hinter dem Tresen.
Die Limiten sind auch kein Ersatz für Nachdenken. Eine Verlustlimite verhindert, dass man mehr verliert als erlaubt — sie verhindert nicht, dass man die erlaubte Summe verliert. Bei einer Marge, die in jeder Quote steckt, ist das der Normalfall über eine längere Reihe von Wetten.
Grenzen, die der Veranstalter setzt
Auch nach oben gibt es Grenzen, nur heissen sie nicht Spielerschutz. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Der Höchsteinsatz pro Wette ist eine interessante Grösse für sich. Wer CHF 1’000 auf eine Einzelwette setzen kann, kann bei einer Quote von 2.10 rund CHF 2’100 zurückbekommen — und Systemwetten bis CHF 10’000. Das sind Summen, bei denen eine 72-stündige Sperrfrist auf eine Limitienerhöhung plötzlich mehr Gewicht bekommt als der Betrag selbst.
Gutscheincodes, Gratiswetten und Boni für bestehende Konten
Hier wird es konkret, und hier wird es auch dünn — beides gehört zur Wahrheit. Gutscheincodes für Neukunden sind auf dem Schweizer Markt ein kleines Genre; Codes, die sich als Bestandskunde beliebig oft einlösen lassen, existieren nicht. Was es gibt, sind befristete Aktionen mit Zustimmung der Aufsicht, und der Wert einer solchen Aktion ist nicht der Betrag, der auf dem Code steht. Es ist der Betrag mal der Wahrscheinlichkeit, ihn in etwas Auszahlbares zu verwandeln.
Die Aktion, die es wirklich gab
Die Loterie Romande führte die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen durch. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Das ist das ganze Bild einer Schweizer Bestandskundenaktion: ein Zeitraum über drei Monate, sieben Tage davon aktiv, ein Guthaben von CHF 10, eine Gültigkeit von 30 Tagen, ein Grundbetrag von 7’000 Stücken, und ein Guthaben, das nie Geld wird. Wer an dieser Aktion teilgenommen hat, hat CHF 10 zum Wetten gehabt, nicht CHF 10 zum Ausgeben. Kein Kleingedrucktes ist hier nötig, um die Werbewirkung zu dämpfen — die Bedingungen tun es selbst.
Was ein Gratisguthaben auf einem Markt mit zwei Ausgängen wert ist
Diese CHF 10 lassen sich rechnen. Die Rechnung ist eine Beispielsrechnung, keine zitierte Quote. Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 und die Bedingung, dass der Einsatz des Gratisguthabens nicht zurückbezahlt wird — was hier der Fall ist, weil das Guthaben nicht auszahlbar ist und nur ein allfälliger Gewinn beim Wallet ankommt. Der Auszahlungsschlüssel dieses Marktes liegt bei rund 95,0 % oder, von der anderen Seite gelesen, bei einer Marge von rund 5,0 %. Der erwartete Wert des Guthabens für die Spielerin liegt damit bei etwa CHF 0.45 bis CHF 0.50 pro CHF 10 Guthaben; rund 4,5 bis 5,0 % des Nennbetrags, unter der Annahme, dass das Guthaben genau einmal auf einen solchen Zwei-Weg-Markt gesetzt wird. Das ist kein Gewinn, das ist die durchschnittliche Ausbeute dieses Gutscheins. Mit der Quote sinkt oder steigt der Wert: Eine Wette zu Quote 1.50 liegt spürbar tiefer, eine zu Quote 3.00 höher, weil der Anteil des nicht zurückbezahlten Einsatzes wächst. Die Bandbreite, nicht eine Einzelzahl, beschreibt diese Aktion richtig.
Was folgt aus CHF 0.45 bis CHF 0.50? Nicht, dass sich die Teilnahme nicht lohnt — die Teilnahme kostet nichts ausser einem Code, den man im Stadion aufschnappt. Sondern dass «CHF 10 gratis» in einem Fenster von 4,5 bis 5,0 % liegt, wenn man den Nennbetrag als Mass nimmt. Wer wegen solcher Aktionen ein Konto eröffnet, hat das Verhältnis von Aufwand zu Ertrag falsch eingeschätzt. Hier steht kein Marketingtext, sondern eine Rechnung: Der Gutschein ist ein winziger Anreiz, in einem Markt zu spielen, dessen Preise die Marge bereits enthalten. Genau so sollte man ihn behandeln.
Warum Bestandskunden selten beschenkt werden
Acht Zustimmungen für Swisslos im Jahr 2025, 24 für die Loterie Romande. Ein Veranstalter, der seinen Bestand nicht mit Boni halten muss, weil ein Wechsel zu einem anderen Schweizer Anbieter ohnehin nicht möglich ist, hat keinen Grund, mit Gratisguthaben um sich zu werfen. Das ist der strukturelle Kern: Nischenanbieter auf ausländischen Seiten bewerben Bestandskundenboni, weil sie Kunden von einer konkurrierenden Seite abwerben wollen. In der Schweiz gibt es diese Konkurrenz innerhalb des bewilligten Marktes nicht. Der Wohnsitz entscheidet, welcher Veranstalter in Frage kommt; die Wahl ist keine Wahl im Sinne des Marketings.
Wer dennoch regelmässig Belohnungen für bestehende Konten sucht, findet sie eher in Rabatten auf das Spielguthaben, in befristeten Aktionsguthaben und in Boost-Aktionen als in einem Code, den man wiederholt eingibt. Und wer vergleicht, vergleicht besser die Bedingungen als die Beträge.
Was ein Gutschein mit der Marge zu tun hat
Ein Bonus, der an eine Quote geknüpft ist, verdeckt gern, was die Quote selbst kostet. Eine Quote enthält immer den Anteil, den der Veranstalter für sich behält. Bei einem Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 sind das, wie gerechnet, rund 5,0 % des gesamten Einsatzes, der auf diesen Markt fliesst. Eine Aktion sagt selten, auf welchen Märkten sie eingelöst werden darf. Wird sie auf einem Markt mit höherer Marge gespielt — viele Kombinationen, viele exotische Märkte — schrumpft der reale Wert des Guthabens, ohne dass am Code etwas anders wäre. Das ist der Punkt, an dem der Bonus an den Spieler und die Marge an den Veranstalter geht.
Die Schweizer Veranstalter und ausländische Anbieter im Vergleich
Die folgenden Angaben beziehen sich auf den bewilligten Schweizer Markt und auf ausländische Marken, die Schweizer Spielende antreffen. Die Übersicht bewertet beide Gruppen nach denselben Kriterien, ohne sie zu vermischen: Eine ausländische Marke wird nicht dadurch «ähnlich», dass sie neben Sporttip in derselben Tabelle steht.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung als Grossspiel (BGS, SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung als Grossspiel (BGS, SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| 20Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| Playzilla | Keine Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| bet365 | Keine Schweizer Bewilligung, Domain auf der Sperrliste | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| N1 Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| Bruce Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| Rainbet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| HighFlyBet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| BetAlright | Keine Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
Die Spalte mit der Bewilligung ist der eigentliche Inhalt dieser Tabelle, und sie erklärt, warum die letzten acht Zeilen einander so ähnlich sehen. Sie sind es. Ein ausländischer Anbieter besitzt keine in der Schweiz geltende Bewilligung (Art. 4 BGS), hängt nicht am Schweizer Sperrregister und bietet keinen Schweizer Rechtsweg. Ob einer der acht eine Gratiswette für Bestandskunden führt, ob er die Schweizer Kundschaft überhaupt annimmt und wie hoch seine Einsätze sind, lässt sich hier nicht sagen; das steht in seinen eigenen Bedingungen, und der Leser prüft es dort. Was sich sagen lässt, ist die Struktur: Acht Marken ohne Bewilligung konkurrieren um dieselben Kunden, und ihr einziges scharfes Instrument ist die Aktion. Genau deshalb sind Bestandskundenboni auf diesen Seiten häufiger als in der Schweiz. Das ist kein Zeichen von Grosszügigkeit, sondern von Marktdruck.
Die beiden Schweizer Zeilen haben dafür etwas, das die anderen acht nicht haben: einen Grund, den Bestand zu pflegen, statt ihn zu kaufen. Wer in Zürich wohnt, kann nicht zu Jouez Sport wechseln. Der Wettbewerb um seine Gunst findet nicht statt.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge folgt der Gruppe, nicht dem Geschmack: zuerst die beiden bewilligten Schweizer Veranstalter, dann die ausländischen Marken, über die ein Schweizer Spielender stolpert. Die erste Gruppe trägt Schutzmechanismen, die zweite trägt sie nicht.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem breitesten Aktionswerkzeug der Schweiz
Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, hält eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51) und steht unter Aufsicht der Gespa. Sporttip läuft im Vertragsgebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und Fürstentum Liechtenstein. Nur wer dort wohnt, erhält ein Konto.
Sammelnde Aktionen laufen bei Sporttip unter dem Namen Kombiboost. Er gilt nur online, in Prematch, Live und bei Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Dazu kommen Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Das ist ein Aktionsbaukasten, der ohne Code funktioniert und die Intelligenz beim Wettenden voraussetzt. Die Schwelle von vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 ist der eigentliche Kostenfaktor: Wer diese Quote nicht erreicht, sammelt nichts. Und die fünf Prozent für die erste Stufe sind kein Volumenbonus, sondern eine Krume.
Ausgezahlt wird bei Swisslos nur auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Spielguthaben lässt sich innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Der Kombiboost ist die stärkste Antwort, die ein Schweizer Veranstalter auf die Frage nach Bestandskundenbelohnungen gibt, und er belohnt nicht den Bestand, sondern die Trefferquote. Wer sieben Richtige mit je mindestens 1.50 zusammenbringt, bekommt 20 % auf den Nettogewinn — auf den Gewinn, nicht auf den Einsatz, und nur bis zu den Limiten, die die Bedingungen setzen. Ein Aktionsgeschenk sieht anders aus. Dass die zweite Gratisauszahlung nach 365 Tagen gezählt wird und erst die dritte 3 % kosten kann, ist dagegen eine faire Regel — sie trifft nur, wen sie treffen soll.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Alternative mit der kleinsten Prämie
Die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hält dieselbe Art von Bewilligung wie Swisslos — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa — und nennt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende.
Ihre dokumentierte Bestandskundenaktion ist die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Code aus den National-League-Stadien, Eintrag ins verifizierte Konto innert 7 Tagen, CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, 7’000 Stück insgesamt. Der Wert dieser Prämie liegt, wie gerechnet, in einer Bandbreite von rund 4,5 bis 5,0 % des Nennbetrags auf einem Zwei-Weg-Markt zu 1.90.
Beim Geld ist die Loterie Romande grosszügiger als die Prämie vermuten lässt. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben ebenfalls bis CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Zwei Dinge an dieser Gestaltung verdienen einen zweiten Blick. Erstens: Die Auszahlungsschwelle von CHF 1’000 netto für die automatische Gutschrift ist im Vergleich zu den Prämien dieses Veranstalters hoch — die Aktion selbst verteilte CHF 10-Stücke. Zweitens: Die 7’000 Stücke über sieben Aktionstage sind eine begrenzte Auflage, und wer zu spät kommt, geht leer aus. Eine Prämie, die innerhalb von Stunden vergriffen sein kann, ist kein Anreiz zum Kontoeröffnen, sondern ein Anreiz zum schnellen Zugreifen. Wer ohnehin ein Konto hat, verliert nichts.
20Bet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz
20Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine gemeldete Lizenz hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Der Anbieter hängt nicht am Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren.
Damit ist das Wesentliche gesagt, und es ist das, was für einen Schweizer Spielenden zählt. Wer dort ein Konto führt, tätigt seine Wetten in einem Rechtsraum, in dem die Schweizer Limitenregeln, die Spielsperre im geteilten Register und die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen nicht gelten. Ob 20Bet Gratiswetten für bestehende Konten führt, welche Einsätze gelten und welche Zahlungswege offenstehen, lässt sich hier nicht beurteilen; das prüft man in den Bedingungen des Anbieters, und man prüft es, bevor man Geld einzahlt. Was in der Schweiz feststeht: Gewinne aus einem ausländischen Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, sind aber nach der Praxis im Kanton Thurgau unabhängig von der Höhe voll steuerbares Einkommen.
Der Reiz solcher Seiten liegt im Aktionsvolumen, nicht im Produkt. Ein Markt ohne Schweizer Bewilligung muss um Kunden werben, und Werben heisst dort Bestandskundenboni, Cashback und Reload-Angebote. Wer das nutzt, sollte wissen, was er dafür tauscht: die technische Sperre, die einen schlechten Monat abfängt, und den Anspruch auf ein einheitliches Vorgehen bei einer Streitigkeit.
Playzilla: dieselbe Rechtslage, andere Verpackung
Playzilla besitzt keine Schweizer Bewilligung. Eine anderswo gemeldete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Gespa kann die Domains auf die Sperrliste setzen.
Unterschiede zu 20Bet liegen damit nicht im rechtlichen Status — der ist derselbe —, sondern allenfalls im Sortiment und in der Ansprache. Ob Playzilla Bestandskunden etwas bietet, welche Mindesteinsätze gelten, welche Zahlungswege offenstehen und wie lange eine Auszahlung dauert, ist aus den hier geprüften Angaben nicht ersichtlich; wer das wissen will, liest die Bedingungen des Anbieters vor der ersten Einzahlung. Wer ein Aktionangebot auf einer solchen Seite als Grund für eine Kontoeröffnung nimmt, macht den Umfang einer Gratiswette zur Grundlage einer Entscheidung über ein ganzes Spielkonto.
Für einen Leser, der diesen Markt verstehen will, sind die acht ausländischen Zeilen weniger acht Bewertungen als eine einzige Feststellung, die achtmal gilt. Was sie trennt, ist Marketing. Was sie verbindet, ist die Abwesenheit einer Schweizer Aufsicht.
bet365: eine bekannte Marke auf der Sperrliste
bet365 besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die Gespa führt die Marke auf der Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS). Ende 2025 umfasste diese Liste 671 Domains; die erste Liste stammte vom 3. September 2019. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Mechanismus, den die Aufsicht Domain-Hopping nennt und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele nennt.
Bekanntheit ist kein Kriterium. Eine Marke kann in vielen Ländern lizenziert sein und in der Schweiz trotzdem keine Bewilligung haben — die Gespa behandelt eine ausländische Lizenz nach Art. 4 BGS als wirkungslos. Für einen Bestandskunden heisst das: Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Aussicht, dass die Domain jederzeit nicht mehr erreichbar ist. Wie die Bestandskundenaktionen dieser Marke aussehen, ist aus den hier geprüften Angaben nicht ersichtlich.
Ein kurzer Aufenthalt auf der Sperrliste genügt, um die praktische Seite zu verstehen. Wer sein Guthaben dort liegen hat, während die Domain getauscht wird, hat ein Problem und keine Anlaufstelle in der Schweiz. Das ist eine Beobachtung über Mechanik, keine über Absicht.
N1 Bet: keine Bewilligung, keine Schweizer Limiten
N1 Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Nur die beiden interkantonal zugelassenen Veranstalter dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine gemeldete Lizenz bleibt ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS). Nicht am Schweizer Sperrregister angeschlossen, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Was dort für Bestandskunden läuft, welche Zahlungswege offenstehen und ob Mindesteinsätze oder Auszahlungsgrenzen bestehen, steht in den Bedingungen des Anbieters und nicht hier. Ein Punkt, den ein Schweizer Spielender mitnehmen kann, ohne die Seite zu besuchen: Die Schweizer Regel, dass Limiten selbst gesetzt werden müssen und eine Erhöhung erst nach 72 Stunden greift, gilt dort nicht. Wer eine Verlustlimite braucht, muss sie im Ausland selbst bauen — und sie greift nur so weit, wie die Plattform sie durchsetzt.
Solche Marken nutzen ausgerechnet das Segment, in dem die Schweiz am wenigsten bietet. Wer Eckenmärkte, Kartenwetten oder Esport sucht, findet sie dort, und die Gespa-Liste der bewilligten Wettarten nennt sie nicht. Man landet also nicht wegen eines Bonus dort, sondern wegen eines Produkts — der Bonus ist das Vehikel.
Bruce Bet: ein Konto ohne Schweizer Anbindung
Bruce Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa kommen.
Für einen Bestandskunden heisst das vor allem: Es gibt keine Instanz in der Schweiz, an die man sich wendet, wenn eine Auszahlung stockt oder eine Wette anders bewertet wird als erwartet. In der Schweiz wären das der Veranstalter selbst, seine Bedingungen und im Streitfall der Rechtsweg. Was Auszahlungszeiten, Mindestbeträge und allfällige Bestandskundenaktionen betrifft, gibt es hier keine Angaben; das prüft man in den Bedingungen. Ein Konto bei einer Marke mit Schweizer Bewilligung wäre an diesen Punkten anders aufgestellt — nicht weil der Veranstalter grosszügiger wäre, sondern weil es die Regeln gibt, unter denen er arbeiten muss.
Rainbet: Aktionsdruck statt Spielerschutz
Rainbet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine gemeldete Lizenz bindet die Schweizer Behörden nicht (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf der Sperrliste landen, die per DNS blockiert wird.
Das ist eine Marke in derselben Gruppe, und die Gruppe ist der Punkt. Wer die Wahl zwischen Rainbet und einem Schweizer Veranstalter abwägt, vergleicht nicht zwei Produkte, sondern zwei Regelwerke. Beim einen ist die Selbstsperre eine Personensperre über alle Anbieter und bis nach Liechtenstein hinein; beim anderen ist sie ein Knopf auf einer Website. Wie sich dieser Anbieter bei Bestandskunden verhält, ist hier nicht belegt, und das ist kein Nachteil für den Leser: Wer weiss, wie sein Konto eingestellt ist, weiss mehr als jeder Aktionstext.
HighFlyBet: ein weiteres Angebot ohne Schweizer Bewilligung
HighFlyBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); das Unternehmen hängt nicht am Schweizer Sperrregister, und ein Schweizer Rechtsweg steht nicht offen. Die Domains können per DNS blockiert werden.
Was diesen Anbieter für einen Bestandskunden kennzeichnet, ist aus den hier geprüften Angaben nicht zu entnehmen: keine Aussage zu Aktionsguthaben, Auszahlungen oder Zahlungswegen. Ein Leser, der eine Entscheidung treffen will, hat nur die Struktur als Anhaltspunkt — und die Struktur ist die einer ausländischen Marke, die um ausserhalb der Schweiz um Kunden wirbt. Gewinne sind in der Schweiz steuerbar, weil das Veranstalten eines ausländischen Grossspiels nicht unter die Schweizer Freibetragsregel fällt. Wer eine einfache Konto-Situation will, wählt die bewilligte Seite.
BetAlright: Bewilligung fehlt, Bedingungen dort prüfen
BetAlright besitzt keine Schweizer Bewilligung. Wie bei den anderen ausländischen Marken gilt: keine Wirkung einer ausländischen Lizenz in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domain auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert wird.
Ein Merkmal unterscheidet diesen Anbieter hier nicht von den anderen sieben, und das ist selbst eine Information: Die Gruppe ausländischer Marken ist beliebig austauschbar, solange man nach der Bewilligung fragt. Wer auf einen Bestandskundenbonus achtet und die Aufsichtsfrage beiseitelegt, tauscht den einzigen Mechanismus aus, der bei einem Schweizer Veranstalter wirklich weh tut — die Spielsperre. Ob BetAlright einen Bonus für bestehende Konten führt, wie hoch seine Limiten sind und wohin Gewinne ausgezahlt werden, prüft man in seinen Bedingungen, nicht in einem Dritten-Text.
Was Sporttip und Jouez Sport ihren Konten überhaupt zugestehen
Die Grundlagen sind schnell erzählt und werden deshalb oft übersehen. Ein Gutscheincode ist in der Schweiz ein Code, der ein Gratisspielguthaben aktiviert, und Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Als Bestandskunde gilt, wer bereits ein verifiziertes Spielerkonto bei einem der beiden Veranstalter führt — es gibt kein zweites Konto bei demselben Veranstalter und keinen zweiten Schweizer Veranstalter für dasselbe Wohngebiet.
Was den Konten zugestanden wird, verteilt sich auf vier Kanäle, und keiner davon ist ein wiederkehrender Gutschein. Der erste Kanal sind befristete Aktionsguthaben wie die CHF 10 der Loterie Romande. Der zweite sind Boost-Mechaniken wie Kombiboost, Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip. Der dritte sind die Bedingungen des Wettextriebs selbst — Auszahlungen, Gutschriftsschwellen, Limits, die für alle gelten. Der vierte ist der Spielerschutz, der nichts zugesteht, sondern begrenzt.
Wer diese vier Kanäle nebeneinanderlegt, sieht schnell, wo der eigentliche Wert liegt. Bei der Loterie Romande sind es die Auszahlungsmodalitäten — Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt aufs Wallet — und das Doppel der Gratisauszahlungen bei Swisslos innerhalb von 365 Tagen. Ein Gutschein von CHF 10 ist dagegen ein Rundungsfehler in der eigenen Wettleistung. Schweizer Veranstalter belohnen nicht den Kontobestand, sie erleichtern den Umgang mit dem Konto.
Ein weiterer Punkt gehört dazu: Die Veranstalter rechnen auf zwei Nachkommastellen und runden dann auf 5 Rappen ab. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Wer den Wert einer Aktion nachrechnen will, muss diese Rundung mitdenken. Sie ist klein, aber sie ist systematisch.
2026: Das Jahr im Gutscheinmarkt
Aktuelle Prämien und Aktionstermine gehören ins laufende Jahr. Die dokumentierte Westschweizer Stadionaktion lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026. Neue Aktionsguthaben brauchen wiederum eine Zustimmung der Gespa, und deren Zahl bleibt klein — 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos im Jahr 2025. Wer für 2026 auf einen dauerhaften Gutscheincode für Bestandskunden wartet, wartet auf eine Struktur, die es in diesem Markt nicht gibt. Was kommt, sind befristete Aktionen mit begrenzter Auflage, und die sind innerhalb von Tagen vergriffen.
Häufige Fragen zu Gutscheincodes für Bestandskunden
Gibt es in der Schweiz Gutscheincodes für Bestandskunden bei Sportwetten?
Kaum. Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) — 2025 gab sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Solche Aktionen sind daher befristet, klein und selten. Eine dauerhaft einlösbare Codequelle für bestehende Konten existiert in diesem Markt nicht.
Dürfen Swisslos und Loterie Romande Gratisguthaben ohne Zustimmung der Gespa vergeben?
Nein. Gratisguthaben und Gratisspiele brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht nach Art. 75 Abs. 2 BGS. Die Zahl der Zustimmungen ist knapp: 24 entfielen 2025 auf die Loterie Romande, 8 auf Swisslos. Ohne diese Zustimmung darf kein Veranstalter seinen Konten Gratisspielguthaben zusprechen.
Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden, oder nur der daraus entstandene Gewinn?
Das Guthaben selbst ist nicht auszahlbar — bei beiden Veranstaltern ausdrücklich ausgeschlossen. Auszahlbar ist nur, was daraus als Gewinn entsteht, und auch das nur auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Bei Swisslos sind zwei Gratisauszahlungen innerhalb von 365 Tagen möglich, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen.
Wie lange lief die Aktion von Jouez Sport mit dem Stadioncode?
Vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026, an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen der in den National-League-Stadien verbreiteten Codes im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Insgesamt standen 7’000 Stück bereit.
Wohin werden Gewinne ausgezahlt, und warum muss das Konto auf den eigenen Namen lauten?
Auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne innert 3 Arbeitstagen überwiesen.
Bonus – freiwettench.com
Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»
