Freebet-Code für Sportwetten: was Schweizer Veranstalter wirklich vergeben – und was es kostet

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalterbewilligungen und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) geprüft, wie sie die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa führt.

Ein einfarbiger grauer Schal liegt auf einer leeren Betontribüne, Raureif auf den Sitzen, kühles Morgenlicht über dem Stadion
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Ein Freebet-Code ist in der Schweiz ein leeres Versprechen. Wer im Netz nach einem Gratiswettguthaben sucht, landet auf Seiten, die einen Code anbieten, den es hierzulande nicht geben darf. Das ist kein Zufall und keine Marktlücke, die noch jemand schliessen wird: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und Gratisspielguthaben – also jede Form von geschenktem Spielkapital – braucht vor der Ausgabe eine Zustimmung der Aufsicht. Wer ein Gratisguthaben verteilen will, fragt zuerst den Regulator. Zwischen Ihnen und einem «gratis» steht also ein Bewilligungsverfahren, und dieses Verfahren ist der eigentliche Gegenstand dieser Seite.

Was das in der Praxis heisst, zeigt die bisher grösste «Gratiswette» der Westschweiz. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande, die vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen lief, verteilte CHF 10 Spielguthaben – als Gutschrift auf dem Spielerkonto, nicht als Geld. Die Gutschrift war 30 Tage gültig und ausdrücklich nicht auszahlbar. Sie bekam, wer den in den Stadien der National League verbreiteten Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab; insgesamt gab es 7’000 Stück. Zehn Franken, sieben Tage Frist, tausend Stück pro Aktionstag, nicht auszahlbar. Der Rest der Schweiz erfuhr von der Sache nichts, weil die Loterie Romande nur in den sechs Westschweizer Kantonen tätig sein darf – Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Diese Seite sammelt keine Codes und verlinkt keine. Sie erklärt, was die beiden bewilligten Veranstalter überhaupt vergeben dürfen, was ein Guthaben für die Person wert ist, die es bekommt, und warum das Wort «freebet» in der Schweiz an einer Bewilligung hängt, nicht an einem Gutscheinfeld.

Die Rechtslage: zwei Veranstalter, ein Bewilligungsvorbehalt

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel und fallen unter das Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Art. 3 lit. c und e BGS ordnet sie dort ein, und beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist, in Kraft seit dem 1. Januar 2021. Nicht von der ESBK – die prüft Casinos, und wer Casino- und Sportwettregeln vermischt, verliert in der ersten Diskussion über Limiten sofort den Faden, weil dort unterschiedliche Bewilligungen gelten.

Eine Holzbank am Ufer eines ruhigen Bergsees, am gegenüberliegenden Ufer steigen dunkle Hänge in den Frühnebel
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Bewilligung hat zwei Stufen: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, Art. 21 bis 25 BGS. Und sie gilt nur in der Schweiz, Art. 4 BGS. Diesen Satz sollte man zweimal lesen, weil er zwei Richtungen hat. Nach innen sagt er, dass kein ausländisches Papier hier etwas bewirkt. Nach aussen sagt er, dass die Schweizer Bewilligung nicht mitreist.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Es sind diejenigen, die jedes Schulkind kennt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 – die IKV 2020 –, und der Sportwettenteil firmiert unter Sporttip. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen ist das das Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Loterie Romande deckt die andere Landeshälfte ab: Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Zwei Organisationen, zwei Sprachregionen, ein sauber geteilter Markt – und in jeder Hälfte genau ein Anbieter, bei dem ein Konto überhaupt möglich ist.

Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer nach einem Schweizer Sportwetten-Anbieter sucht und dabei auf zehn Namen stösst, hat neun davon nicht in der Schweiz gefunden.

Das hat eine unangenehme Kehrseite, die in der Werbung nie vorkommt: Die Wahl, die ein Schweizer Wettender hat, ist keine Wahl zwischen Anbietern, sondern die Wahl zwischen dem eigenen Veranstalter und einem Anbieter ohne Bewilligung. Es gibt keinen dritten Weg. Entweder das Konto liegt bei Swisslos oder bei der Loterie Romande – und dann greifen Spielerschutz, Sperrregister und Schweizer Recht – oder das Konto liegt im Ausland, und dann greift keines davon.

Was in der Schweiz überhaupt bewettet werden darf

Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt sie als Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Ein Veranstalter darf nicht einfach ein Programm zusammenstellen und es dann anbieten.

Ein Fussball liegt auf dem Mittelpunkt eines leeren Rasenplatzes, im Hintergrund ragen Flutlichtmasten in die Abenddämmerung
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die Liste ist strenger, als der Markt suggeriert. Qualifikationsrunden stehen nur drin, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie genannt sind. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte erscheinen in der Liste nicht, und eine Esport-Sektion gibt es dort ebenfalls nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt, Art. 25 Abs. 2 BGS.

Wer aus einer ausländischen App die gewohnte Fülle kennt – Handicaps auf jede Halbzeit, Kartenmärkte, ein Esport-Menü, Wetten auf Wetter, Politik oder eine Fernsehshow –, merkt hier erst, wie viel davon nicht am Geschmack des Veranstalters scheitert, sondern an der Liste. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt. Punkt.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Die Livewette muss übrigens nicht übertragen werden: Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live zu sehen ist. Wer ein Spiel nicht im Stream findet, kann es trotzdem bewerfen – was den Streaming-Vorteil ausländischer Portale kleiner macht, als die Werbung behauptet.

Der Cash-Out ist nicht geregelt. Er ist eine Funktion jedes Veranstalters, keine gesetzliche Errungenschaft, und wer ihn als «Sicherheit» verkauft, verkauft etwas, das die Aufsicht nicht kennt. Ob er angeboten wird und zu welchem Preis, steht in den Bedingungen – dazu im Abschnitt über Gratisguthaben mehr, weil genau dort das Geld liegt.

Die vorherige Zustimmung für Gratisguthaben

Free games und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, Art. 75 Abs. 2 BGS. In der Praxis heisst «vorherige Zustimmung»: Die Aufsicht sieht die Aktion, bevor ein einziger Wettender sie sieht. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Zweiunddreissig Aktionen im ganzen Land, in einem Jahr. Zum Vergleich: Wer heute eine ausländische Wettseite öffnet, zählt an einem Wochenende mehr Boni, als in der Schweiz in zwölf Monaten genehmigt wurden.

Was daraus folgt, ist keine Anklage, sondern eine Rechnung. Eine Aktion, die durch ein Bewilligungsverfahren geht, wird nicht mit vollen Töpfen geplant. Sie wird klein, sie wird befristet, und sie wird mit Bedingungen versehen, die den Aufwand rechtfertigen. Die Beträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters – es gibt keine Stelle, die einen Schweizer Bonusumfang vorschreibt, und keine, die einen bestimmten Bonusumfang garantiert.

Die Werbung selbst ist ebenfalls geregelt. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen, Art. 74 BGS. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten, Art. 74 Abs. 3 BGS, und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet, Art. 131 BGS. Ausländische Anbieter werben deshalb nicht im Schweizer Fernsehen um Schweizer Kunden – sie wären mit dem ersten Spot ein Fall für die Aufsicht. Die Werbung, die bleibt, richtet sich an eine Zielgruppe, die keine Schweiz-Adresse hat.

Das ist der Grund, weshalb diese Seite keine Codes nennt. Nicht aus Vorsicht, sondern weil das Nennen eines Codes für ein nicht bewilligtes Angebot die beschriebene Werbung wäre. Ein Code, den man guten Gewissens weitergeben könnte, existiert in diesem Markt nicht.

Was ein ausländisches Angebot hier nicht ist

Wer über einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, wettet auf eigene Rechnung – im Wortsinn. Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Kraft; Art. 4 BGS lässt daran nichts offen. Das heisst nicht, dass solche Anbieter nicht existieren. Es heisst, dass die Schweiz ihre Erlaubnis nicht anerkennt.

Die Folge trifft den Spielenden, nicht den Anbieter. Es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, also keine Möglichkeit, sich dort wirksam sperren zu lassen und damit gesamtschweizerisch aus allen bewilligten Spielen ausgeschlossen zu sein. Es gibt keine Schweizer Aufsicht, die einen Streit über eine falsch ausgewertete Wette entscheiden würde. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf bei Sporttip nicht darauf wetten – und bei einem Anbieter ausserhalb des Schweizer Systems fehlt nicht nur diese Regel, sondern die Stelle, die sie durchsetzt.

Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist ebenso wichtig, und sie wird zugunsten der Veranstalter gern verschwiegen. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre, Art. 130 BGS. Der Spielende wird nicht bestraft – das Bundesamt für Justiz sagt das ausdrücklich. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz oder Fairplay-Kontrolle gibt es nicht.

Die Sperrliste macht die Sache noch unübersichtlicher. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren, Art. 86 bis 93 BGS. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – Domain-Hopping nennt die Gespa das, und sie nennt Interwetten und Bet-at-Home in diesem Zusammenhang; bet365 führt sie als gelistet. Ein Anbieter, der gestern gesperrt war, kann morgen unter anderem Namen erreichbar sein. Für die Bewertung heisst das: Die Sperrliste ist ein Indiz für die Haltung des Veranstalters zum Schweizer Markt, aber kein Kriterium, an dem man sich festhalten kann.

Fair ausgedrückt: Ausländische Anbieter sind nicht per Definition schlecht und die bewilligten nicht per Definition die richtige Wahl für jeden. Der Unterschied ist präzis umreissbar. Ohne Bewilligung: kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Aufsicht – dafür ein breiteres Programm und mehr Boni. Mit Bewilligung: voller Schweizer Schutz, aber genau zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzanforderung und eine Identitätsprüfung. Wer beides als «die sichere Wahl» verkauft, verkauft eine Vereinfachung.

Spielerschutz: was eine Verlustlimite vor dem ersten Einsatz bedeutet

Bevor bei Sporttip die erste Teilnahme möglich ist, müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort; eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Das ist die vielleicht wichtigste Einzelheit auf dieser Seite, und sie steht in einem Satz: Die Limite kommt vor der Wette, nicht danach. Wer ein Konto eröffnet, sitzt vor einem Formular, bevor er den ersten Wettschein ausfüllt. Das ist der Moment, in dem ein Gratisguthaben tatsächlich etwas wert sein kann – oder nichts.

Warum diese Reihenfolge zählt, ist keine Pädagogik, sondern Mechanik. Eine Verlustlimite, die man nachträglich senkt, wirkt sofort. Eine, die man nachträglich erhöht, wirkt erst nach 72 Stunden. Das Gesetz verlangt in Art. 87 VGS, dass der Veranstalter Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangt und dass eine Erhöhung nach 24 Stunden wirkt; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer an einem Samstagabend merkt, dass sein Limit zu tief ist, kommt also nicht am Samstagabend daran vorbei. Diese Frist ist kein Schikane, sondern die einzige Stelle im System, an der eine Entscheidung gegen den eigenen Impuls durchsetzbar ist.

Die Zahl CHF 9’999 klingt hoch, und sie ist es auch. Sie ist eine Oberlimite, keine Empfehlung – und die tiefere Grenze für unter 21-Jährige sagt mehr über die Erwartung der Aufsicht an junge Konten aus als jede Broschüre. Eine Limite, die man nicht ausgeschöpft hat, kostet nichts. Eine Limite, die man zu hoch angesetzt hat, kostet genau das, was die Differenz zwischen gesetztem und tatsächlichem Verlust ist.

Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht. Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat – der Veranstalter muss sie nur verlangen. Das ist in Diskussionen über Schweizer Spielerschutz oft falsch dargestellt, in beide Richtungen. Wer eine Einzahlungsdeckelung aus einem anderen Land erwartet, findet sie hier nicht.

Sperren, Register und der Unterschied zwischen Pause und Ausstieg

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Zwischen diesen beiden Sätzen liegt der ganze Unterschied zwischen einer Pause und einem Ausstieg. Die befristete Sperre betrifft das Produkt, für das man sie ausspricht, und sie ist nicht verhandelbar, solange die Frist läuft – kein Anruf, keine Ausnahme. Die unbefristete Sperre betrifft mehr als das Produkt, sie betrifft die Person, und sie steht in einem Register, das über die Grenze hinausreicht.

Das Gesetz fasst das in Art. 80 bis 82 BGS: Ausschluss überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen, Selbstsperre, Eintrag in ein gemeinsames Register der gesperrten Personen. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, Art. 84 VGS, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt, Art. 81 BGS. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten, Art. 89 VGS. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, Art. 45 BGS – wer sich sperren lässt, kann ein Guthaben nicht mehr nachträglich einfordern.

Der letzte Punkt verdient Aufmerksamkeit, weil er an einer unerwarteten Stelle weh tut. Die Spielsperre ist keine Parkposition. Sie beendet mehr als den Zugang.

Der Schutz endet im Übrigen an der Ladentheke, und das ist keine Meinung, sondern gemessen. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an Verkaufsstellen als streng darstellt, stellt ihn falsch dar. Ein Kontrollsystem, das in fast jedem zweiten Versuch durchfällt, verdient das Wort streng nicht.

Ein Schweizer Sportwetten-Konto ist immer ein Einzelkonto: eine Person, eine verifizierte Identität, ein Konto, Art. 47 bis 52 VGS. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Anonymität ist hier keine Option, sondern ein Ausschlusskriterium.

Und dann ist da noch die Frage, die eigentlich am Anfang stehen müsste: Warum soll ein Gratisguthaben keinen Anreiz zum Mehrspielen sein? Weil es genau das strukturell tut, wenn es nicht sauber eingebettet ist. Ein Guthaben, das nur spielbar ist, das 30 Tage gültig ist und nicht ausgezahlt werden kann, erzeugt einen Nutzungsdruck innerhalb eines Fensters. Wer weiss, dass CHF 10 am 31. Tag verfallen, hat einen Grund mehr zu setzen, nicht einen Grund weniger. Die Schweizer Lösung für dieses Problem ist die Verlustlimite vor der ersten Wette – und die Zustimmungspflicht der Aufsicht, die den Umfang solcher Aktionen klein hält.

Neukundenangebote und Gratiswetten: Bedingungen vor Betrag

Ein Neukundenangebot in der Schweiz ist selten eine Gratiswette und meistens etwas anderes: ein Quotenbonus, ein Kombinationsbonus, eine Erhöhung des Nettogewinns, eine Gutschrift auf das Spielerkonto. Wer den Begriff Freebet-Code sucht, sucht in einer Kategorie, die in diesem Markt kaum gefüllt ist. Die Angebote, die es gibt, muss man deshalb umso genauer lesen – nach der Mechanik, nicht nach dem Betrag.

Die Gratisgutschrift der Loterie Romande

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, die Gutschrift war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Das ist das Musterbeispiel eines Schweizer Freebet-Äquivalents, und es lohnt, die Bedingungen einzeln durchzugehen, weil jede davon den Wert verändert.

Erstens: Der Code war nicht online zu finden. Er wurde in den Stadien verbreitet. Wer das Spiel nicht besuchte, brauchte jemanden, der ihm den Code mitbrachte – die Aktion belohnte den Stadionbesuch, nicht die Suchanfrage.

Zweitens: Der Code musste ins verifizierte Konto eingegeben werden. Erst Identitätsprüfung, dann Gutschrift. Die Reihenfolge ist in diesem Markt keine Formalie, sondern die Voraussetzung dafür, dass überhaupt jemand ein Konto hat, auf das etwas gutgeschrieben werden kann.

Drittens: Sieben Tage zwischen Erhalt des Codes und der Eingabe. Kein langes Fenster. Wer den Code am Samstag bekam und die Woche über beschäftigt war, verlor ihn.

Viertens: 7’000 Stück, an sieben Aktionstagen. Etwa 1’000 pro Tag. Eine knappe Grösse, die die Aktion zu einem Ereignis macht statt zu einer Dauereinrichtung.

Fünftens: 30 Tage Gültigkeit, nicht auszahlbar. Der letzte Teil ist der entscheidende, und dazu unten mehr.

Wer diese fünf Bedingungen addiert, erhält kein grosszügiges Willkommensgeschenk, sondern eine kleine, befristete, knappe Geste. Daran ist nichts Verwerfliches – es ist genau das, was ein bewilligungspflichtiges Instrument hergibt. Nur sollte man es nicht mit dem vergleichen, was ein ausländischer Anbieter in seine Willkommensseite schreibt, weil dort niemand vorher fragen muss.

Wenn eine Gratiswette ein Gratisguthaben ist

Ein «Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar». Dieser Satz aus den Swisslos-Bedingungen und die entsprechende Regel bei der Loterie Romande sind der Kern des ganzen Themas. Wer ihn überliest, sucht einen Code für etwas, das man nicht in Franken ausbezahlt bekommt.

Der entscheidende Punkt ist der Einsatz. Bei einer Gratiswette mit nicht rückzahlbarem Einsatz fliesst der Einsatz im Gewinnfall nicht mit zurück. Wer CHF 10 Gratisguthaben auf eine Quote von 2.10 setzt und gewinnt, bekommt nicht CHF 21 auf sein auszahlbares Konto, sondern den Gewinnanteil – bei einer Wette, deren Einsatz nicht zurückfliesst, sind das CHF 11, nicht CHF 21. Das ist die Standardmechanik solcher Gutschriften, und sie ist der Grund, warum eine «Gratiswette» für den Wettenden nicht denselben Wert hat wie ein Geldschein in derselben Höhe. Der Unterschied zwischen brutto und netto ist hier kein Spassvogel-Detail, sondern die ganze Differenz zwischen der Zahl auf dem Werbebanner und dem, was auf dem Konto landet.

Wer den Betrag richtig einordnet, rechnet vom Gewinn den Einsatz weg. Das ist alles.

Und weil ein solches Guthaben nicht auszahlbar ist, muss es gespielt werden – die Alternative ist, es nach 30 Tagen verfallen zu lassen. Darin liegt der Anreiz, den die Aktion erzeugt: nicht «spielen Sie mehr», sondern «spielen Sie innerhalb von 30 Tagen mit diesem Guthaben». Der Wert dieses Anreizes hängt daran, was man ohnehin vorgehabt hätte.

Was eine Gutschrift auf einem 1.90/1.90-Markt wert ist

Um den Wert greifbar zu machen, lohnt die Rechnung auf einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 – ein Beispiel, kein quotierter Preis, und ausdrücklich nur zur Veranschaulichung der Mechanik.

Zuerst der Quotenschlüssel dieses Marktes. Er beträgt 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der beiden Quoten, also 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), und das ergibt 0,95, sprich 95 %. Die Marge, die der Veranstalter von jedem auf diesen Markt gesetzten Franken behält, ist der Rest: 5 %. Diese 95 % sind der Quotenschlüssel, den jeder Veranstalter kennt und nur selten ausspricht.

Jetzt eine Gratisgutschrift im Nominalbetrag von CHF 10, deren Einsatz im Gewinnfall nicht zurückfliesst. Der Wert auf diesem Markt ergibt sich aus dem Gutschriftbetrag mal (Quote minus 1) geteilt durch die Quote, multipliziert mit dem Quotenschlüssel. Mit 1.90 als Quote und 0,95 als Quotenschlüssel liegt der durchschnittliche Wert einer solchen Gutschrift grob zwischen CHF 4 und CHF 5.

Diese Bandbreite ist keine Unschärfe, sondern das Ergebnis. Sie hängt an einer Annahme, die man benennen muss: dass die Gutschrift nur einmal und auf einem Markt mit etwa 5 % Marge eingesetzt wird. Auf einem Markt mit schlechterem Quotenschlüssel – und es gibt genug davon – rutscht der Wert weiter nach unten, in Richtung CHF 4. Auf einem Markt mit besserem Schlüssel klettert er, aber nur, wenn ein solcher Markt für dieses Guthaben überhaupt offensteht.

Was hier steht, ist ein statistischer Schätzwert über viele Wetten unter dieser Annahme. Es ist kein Gewinn, kein Ertrag und keine Zusage. Die Zahl beantwortet genau eine Frage: was die Gutschrift im Durchschnitt wert ist, wenn man so damit spielt. Sie sagt nicht, ob eine einzelne dieser Wetten gewinnt, und sie verspricht es auch nicht.

Der Vergleich mit der Zahl auf dem Banner ist dann ernüchternd, aber nützlich: CHF 10 nominal, etwa CHF 4 bis 5 im Wert, nicht auszahlbar, 30 Tage gültig. Wer das als «CHF 10 geschenkt» liest, hat die Bedingungen nicht gelesen. Wer es als «rund die Hälfte, befristet» liest, kommt der Sache näher.

Quotenboosts und Kombiboosts bei Sporttip

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Quotenboosts bei Sporttip gelten ausserdem nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Die Staffelung ist das Interessante. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 bringen 5 % – das ist ein Betrag, den man kaum bemerkt. Fünfzehn solcher Voraussagen bringen 100 %, und fünfzehn richtig getippte Ereignisse zu je mindestens 1.50 sind genau das, was die meisten Kombinationen nicht überleben. Der Boost wächst mit der Länge der Kombination, und die Länge ist der Grund, warum die Kombination selten aufgeht. Daraus folgt nicht, dass der Boost wertlos ist – nur, dass er nicht dort landet, wo die Werbung ihn zeigt.

Dass ein Cash-Out den Boost verfallen lässt, ist die zweite Bremse. Wer eine Kombination absichert, verliert die Erhöhung. Beides zugleich – Absicherung und Bonus – geht nicht. Jeder muss wählen, und die Wahl ist rationaler, als es scheint: Die Erhöhung ist eine Chance auf mehr, der Cash-Out ist eine Chance auf etwas. Zwei verschiedene Dinge mit demselben Wettschein.

Die Mindestquote von 1.50 setzt zudem den Preis. Fünf Voraussagen zu 1.50 ergeben eine Gesamtquote von rund 7.59 – attraktiv, aber jede einzelne davon ist ein Aussenseiter-Tipp. Hätte man fünf Favoriten zu je 1.20 genommen, wäre der Boost nicht anwendbar. Man wird also nicht für das Tippen belohnt, sondern für das Risiko, das man eingegangen ist.

Zahlungswege, Guthaben und wo das Geld hängen bleibt

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmittel oder per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, und die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist im Schweizer Kontext mehr als ein Detail: Es ist ein Zahlungsweg mit Schweizer Bankverbindung, und damit einer, der nicht anonym ist. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettmarkt nicht – Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt, Art. 50 Abs. 2 VGS. Kredite an Spielende sind verboten, Art. 75 Abs. 1 BGS. Wer mit geliehenem Geld wetten will, bekommt in diesem System keinen Franken.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Bei Swisslos erfolgt eine Auszahlung von Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.

Die dritte Auszahlung im Jahr kostet also 3 %. Das ist kein Skandal, aber es ist die Art von Bedingung, die man erst merkt, wenn man sie trifft – und sie verschiebt die Rechnung für jemanden, der regelmässig kleine Gewinne abzieht, gegenüber jemandem, der alles im Wallet stehen lässt und einmal im Jahr auszahlt. Wer die Kommission vermeiden will, bündelt seine Auszahlungen. Wer jede Woche CHF 50 abzieht, zahlt dreimal im Jahr 3 % auf Beträge, die er auch hätte stehen lassen können.

Und ganz nebenbei: Wer CHF 10 Gratisguthaben gewinnt und es auszahlen lassen will, kommt an die erste Hürde – es geht nicht. Die Gutschrift bleibt Spielguthaben, bis sie gespielt ist. Aus dem erspielten Gewinn wird auszahlbares Guthaben nur nach der Spielmechanik, die oben steht. Der Weg von der Gratiswette zum Bankkonto ist länger als der Werbebanner suggeriert, und er hat unterwegs eine Marge und eine Kommission.

Warum der Code der falsche Ansatzpunkt ist

Sucht man einen Code, sucht man einen Schlüssel zu einem Rabatt, den jemand vergeben will. In der Schweiz vergeben zwei Organisationen Rabatte dieser Art, und beide unterliegen dabei einer vorgängigen Kontrolle. Das Ergebnis ist nicht ein Bonusmarkt, sondern eine Handvoll befristeter Aktionen mit klaren Auflagen.

Der praktische Umweg ist trotzdem da. Wer bei Swisslos ein Konto eröffnet, setzt zuerst Verlustlimiten – und wer die Aktionstage der Loterie Romande verfolgen will, braucht ein verifiziertes Konto, bevor der Code auftaucht. Wer die Aktion also verpassen will, versucht es andersherum.

Das Gratisspielguthaben bei den beiden Veranstaltern im Überblick

Veranstalter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. Organisation Bewilligte Aktion mit Gratisguthaben
Swisslos (Sporttip) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel Zustimmungen der Gespa im Jahr 2025: 8
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne Zustimmungen der Gespa im Jahr 2025: 24
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung nicht belegt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) —
Rabona ohne Schweizer Bewilligung nicht belegt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) —
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung nicht belegt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) —
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung nicht belegt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) —
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung nicht belegt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) —
Betovo ohne Schweizer Bewilligung nicht belegt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) —
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung nicht belegt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) —
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung nicht belegt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) —

Die Tabelle ordnet die zehn Namen in ihre zwei Gruppen und zeigt beim Bewilligungsstatus, wie ungleich die Sache verteilt ist. Beim letzten Feld ist sie absichtlich leer für die acht ausländischen Marken: Eine Zahl wäre dort eine Erfindung. Wer wissen will, ob ein bestimmter ausländischer Anbieter gerade ein Gratisguthaben ausgibt, liest es in dessen Bedingungen nach, weil es keine Stelle gibt, die es ihm vorher genehmigen müsste – und genau darin liegt der Unterschied zur Schweizer Spalte.

Freebet-Codes und Gratisguthaben im Vergleich: die zehn Namen

Zehn Namen, zwei Gruppen. Die Reihenfolge unten ist die Reihenfolge der Vorstellung, und sie beginnt mit den beiden Veranstaltern, die in der Schweiz überhaupt handeln dürfen. Alle anderen sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung: Sie werden beschrieben, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen, und bewertet nach denselben Kriterien – aber bevorzugt wird hier niemand, und als sicher gilt keine von ihnen.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit Bewilligung, Sperrregister und Limiten

Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, hält eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS für ein Grossspiel und steht unter der Aufsicht der Gespa. Sie ist eine der beiden Organisationen, die das interkantonale Recht zulässt. Das Produkt heisst Sporttip, und ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich: in den deutschsprachigen Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Der Massstab, an dem Sporttip gemessen werden muss, ist nicht die Quote – es ist der Preis der Regulierung. Beim Mindesteinsatz beginnt es bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer CHF 1’500 auf ein Spiel setzen will, wird also abgewiesen, nicht aufgefordert, es aufzuteilen.

Für einen grossen Teil der Wettenden ist das kein Thema. Für die andere Gruppe ist es das ganze Thema. Ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzelwette macht Sporttip für professionelle oder hochstakende Spieler strukturell ungeeignet, und das ist keine Folge eines schlechten Angebots, sondern der Bewilligungsauflage. Wer regelmässig vierstellig setzt, findet hier eine Wand und keine Verhandlung.

Das Wettereignis selbst hat Regeln, die man kennen sollte, bevor man sie enttäuscht kennenlernt. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer – beim Fussball etwa 90 Minuten – plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten zählt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist die Bremse gegen Wetten auf das schon Geschehene. Wer live zuschaut und mit zwei Sekunden Vorsprung setzen will, sitzt nicht im Vorteil, sondern im Risiko, mit 1.00 ausgewertet zu werden.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Heisst: Zwei Tore desselben Stürmers in einer Kombination gehen nur dort. Und wenn es schiefgeht, wird nicht die eine Voraussage gestrichen, sondern der ganze Wettschein.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote – dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Rundung erfolgt immer zugunsten des Veranstalters, aber in einem Umfang, über den sich kein Streit lohnt. Bei einem Einsatz von CHF 100 und einer Quote von 1’909 entsteht ein Unterschied von Bruchteilen eines Rappen.

Fällt ein Ereignis ab und wird es nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, wird die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Diese Regel ist der Grund, warum ein Kombischein nach einer Absage nicht komplett stirbt. Sie ist auch der Grund, warum ein Kombischein mit drei abgesagten Spielen kaum noch eine Chance hat: Drei mal 1.00 sind immer noch 1.00.

Und es gibt eine Frist, die Geld kostet. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer einen Wettschein verlegt und ihn ein halbes Jahr später findet, hat Pech. Ein Gewinn, den man nicht abholt, wird nicht aufbewahrt, sondern dem Gemeinwohl zugeschlagen – das ist die konsequente Fortsetzung des öffentlichen Zwecks, aber es ist für den Einzelnen eine Frist, die man kennen muss.

Beim Cash-Out bietet Sporttip Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Der letzte Satz ist die wichtigste Nuance. Der Cash-Out ist weder ein Recht noch ein Versprechen, sondern ein Angebot, das jederzeit verschwinden darf – und der angebotene Betrag ist praktisch immer kleiner als das, was auf dem Wettschein steht. Dass es nur den vollen Cash-Out gibt und keine Teilauszahlung, verschärft die Sache: Man verkauft die ganze Wette oder keine.

Meine Bewertung: Sporttip ist der Veranstalter, bei dem ein Schweizer Konto überhaupt legitim ist, und das ist die Bewilligung, nicht das Programm. Die Höchsteinsätze und die geschlossene Marktliste kosten Flexibilität, die 72-Stunden-Regel bei Limitienerhöhungen kostet Tempo. Wer im Vertragsgebiet wohnt, mit CHF 1 bis CHF 1’000 pro Wette arbeitet und den Wert einer Wette an der Aufsicht misst, hat hier das einzige Angebot, das diesen Namen verdient.

Loterie Romande Jouez Sport: Gratisguthaben mit fünf Bedingungen

Die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande, hält ebenfalls eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS für ein Grossspiel und steht unter Gespa-Aufsicht. Sie ist die zweite der beiden Organisationen, die das interkantonale Recht zulässt, veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis und nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesen sechs Kantonen möglich.

Das auffälligste Produkt im Schweizer Markt ist die Gutschrift aus der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades». Vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 lief sie an sieben Aktionstagen: Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Die Zusammensetzung dieser Aktion ist bemerkenswert gerade in dem, was fehlt. Es fehlt die offene Verfügbarkeit – der Code lag im Stadion und nicht im Netz. Es fehlt die Kulanz – sieben Tage sind knapp. Es fehlt die Auszahlbarkeit – das Guthaben bleibt Spielguthaben. Und es fehlt die Menge – 7’000 Stück für sechs Kantone. Die Aktion ist damit das ehrlichste Bild davon, wie «gratis» in einem bewilligungspflichtigen Markt aussieht.

Bei den Limiten arbeitet die Loterie Romande mit anderen Zahlen als Swisslos: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben ist auf höchstens CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Schwelle von CHF 1’000 ist praktisch relevant. Darunter landet der Gewinn sofort im Spielguthaben, und Spielguthaben ist eine Währung mit eingeschränkter Konvertierbarkeit – man kann es spielen, nicht abheben. Darüber wird überwiesen, sofern eine IBAN hinterlegt ist. Wer die IBAN nie eingetragen hat, merkt bei einem etwas grösseren Gewinn, dass die Angabe nicht optional war.

Was den Vergleich mit Swisslos angeht, ist die Rollenverteilung klar: Die Loterie Romande hat im Betrachtungszeitraum deutlich mehr Gratisguthaben-Aktionen durch die Aufsicht gebracht – 24 Zustimmungen gegenüber 8 bei Swisslos. Das kann an der Zahl der Aktionstage liegen, an der Grösse der Aktionen oder an der Bereitschaft, solche Aktionen überhaupt zu beantragen. Ein Vorsprung im Marketing ist es in jedem Fall, und wer in der Westschweiz wohnt, hat bei der Aktion damit die grössere Chance auf eine Gutschrift gehabt.

Meine Bewertung: Die Aktion «Patinoires et Stades» ist der Beleg dafür, dass Gratisguthaben in der Schweiz möglich ist und dass es dort klein bleibt. Wer ein Konto führt, um gelegentlich von einer befristeten Stadionaktion zu profitieren, wird selten belohnt; wer mit CHF 10 Spielguthaben nichts anfangen kann, verliert durch die Aktion nichts – ausser den sieben Tagen, in denen er den Code hätte eingeben können.

Bettilt: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister

Bettilt ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft, Art. 4 BGS. Bettilt ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und bietet keinen Schweizer Rechtsschutz; Domains der Marke können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und von Schweizer Anbietern per DNS blockiert werden.

Für einen Wettenden heisst das konkret: Wenn dieser Anbieter auf der Sperrliste steht, verschwindet die Seite innerhalb von Stunden und kann unter anderem Namen wieder auftauchen. Wer sein Guthaben dort liegen lässt, hat im Streitfall keine Instanz in der Schweiz. Und wer sich spielsperren lassen will, um nicht mehr zu wetten, wird über diesen Zugang nicht erfasst.

Meine Bewertung: Der Punkt, der bei Bettilt zählt, ist nicht das Programm, sondern der fehlende Registeranschluss – die Sperre, die einen Menschen schützt, kennt diesen Zugang nicht.

Rabona: kein Schweizer Rechtsschutz bei Streit um eine Wette

Rabona besitzt keine Zulassung für den Schweizer Markt. Da ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande bewilligt sind, findet Art. 4 BGS Anwendung: Ausländische Lizenzen sind in der Schweiz nicht anerkannt. Da zudem kein Anschluss an das Sperrregister besteht, sind Spielerschutzvorgaben hier nicht durchsetzbar. Sperrlisten-Einträge sind möglich.

Wer eine Wette falsch ausgewertet findet, kann sich bei Swisslos an eine Schweizer Aufsicht wenden. Bei Rabona gibt es diesen Weg nicht. Der Streitwert ist meist klein, der Aufwand wäre gross – und genau darauf läuft es hinaus: Die fehlende Beschwerdemöglichkeit verschiebt die Risikoverteilung zu Lasten des Wettenden.

Meine Bewertung: Bei Rabona bleibt das Fehlen eines Schweizer Verfahrenswegs im Streitfall die teuerste Einzelheit – nicht ein fehlender Bonus ist das Problem, sondern ein fehlender Adressat.

DirectionBet: Sperrliste als Dauerrisiko

DirectionBet operiert ohne die notwendige Schweizer Konzession. Nach Art. 4 BGS haben ausländische Bewilligungen im hiesigen Markt keine Gültigkeit. Da der Betreiber nicht Teil des Schweizer Sperrregisters ist, existiert hier kein Rechtsschutz für Spielende. Die Domains können durch die Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden.

Domain-Hopping ist bei dieser Gruppe von Anbietern gang und gäbe, und DirectionBet ist davon nicht ausgenommen. Für die Praxis heisst das: Link-Sammlungen, die solche Adressen empfehlen, veralten schneller als die Seiten, auf denen sie stehen. Ein Link, der gestern funktionierte, kann heute in einer Sperrmeldung enden.

Meine Bewertung: DirectionBet ist für einen Schweizer Wettenden der Fall, in dem die Erreichbarkeit selbst das Risiko ist – ein Konto ohne Registerschutz kann jederzeit unerreichbar werden.

Cloudbet: Guthaben ohne Schweizer Ansprechstelle

Cloudbet bietet seine Dienste ohne Schweizer Bewilligung an. Gemäss Art. 4 BGS sind ausländische Lizenzen hier nicht anerkannt; nur Swisslos und die Loterie Romande sind legal. Es besteht keine Verbindung zum Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz für Kunden. Sperrungen durch die Gespa sind möglich.

Cloudbet gehört zu den Anbietern, die von der Schweiz aus regelmässig zugänglich sind und regelmässig gesperrt werden. Das Entscheidende für einen Wettenden ist der Bestand des Guthabens. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist gesetzlich geregelt, auf welches Konto ausbezahlt wird – nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers. Bei einem Anbieter ausserhalb dieses Systems fehlt diese Regel, weil es die Schweizer Regel dort nicht gibt.

Meine Bewertung: Bei Cloudbet ist der Bestand des Guthabens die offene Flanke – nicht der Bonus, sondern die Frage, wie man an sein geld aus einem System kommt, das Schweizer Recht nicht kennt.

Betwinner: Aktionen ohne vorgängige Kontrolle

Betwinner verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und Loterie Romande für den hiesigen Markt zugelassen sind, ist eine ausländische Lizenz nach Art. 4 BGS unbeachtlich. Ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister fehlt, wodurch auch der Rechtsschutz für Kunden entfällt. Sperrlisten-Einträge können erfolgen.

Für das Thema dieser Seite ist Betwinner der Gegenpol zu den Schweizer Veranstaltern. Kein Gratisguthaben dieses Anbieters geht durch ein Zustimmungsverfahren. Das klingt zunächst nach mehr Freiheit – ist aber genau die Abwesenheit der Prüfung, die im Schweizer Markt die Beträge klein hält. Wer die Bedingungen dort liest, liest sie als das, was sie sind: Vertragstext eines Anbieters, den niemand vorher gefragt hat.

Meine Bewertung: Bei Betwinner ist die Fülle der Aktionen der eigentliche Preis – jeder Bonus, der ohne vorgängige Kontrolle entsteht, verlagert die Abklärung auf den, der ihn nutzen will.

Betovo: Bonusbedingungen ohne Schweizer Gegenprobe

Betovo ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Kraft, Art. 4 BGS; keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste möglich.

Für einen Schweizer Wettenden entsteht hier dieselbe Situation wie bei allen Marken dieser Gruppe: Die Konditionen eines Bonus stehen im Vertragstext des Anbieters, und es gibt keine Schweizer Stelle, die sie vorher gesehen hat. Bei den beiden bewilligten Veranstaltern ist dieser Schritt verpflichtend – weshalb deren Aktionen kleiner ausfallen. Bei Betovo fehlt er.

Meine Bewertung: Betovo steht für die Marken, deren Bonusbedingungen man als Vertrag mit einem ausländischen Anbieter lesen muss – die Gegenprobe findet im eigenen Kopf statt.

Rollbit: kein Weg zurück in Schweizer Recht

Rollbit ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, Art. 4 BGS; kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste möglich. Domains aus dieser Gruppe werden nach Blockierung innerhalb von Stunden ersetzt – die Gespa nennt das Domain-Hopping.

Wer bei Rollbit wettet, hat bei einem Streit keinen Schweizer Verfahrensweg. Dass ein Anbieter sperrbar ist, heisst nicht, dass er nicht genutzt werden kann – es heisst, dass die Sperre binnen Stunden umgangen wird und der Wettende dann entscheiden muss, ob er das mitmacht.

Meine Bewertung: Bei Rollbit liegt die Entscheidung nicht im Bonus, sondern im Umstand, dass der Zugang rechtlich nicht existiert und technisch jederzeit geschlossen werden kann.

Interwetten: auf der Sperrliste genannt

Interwetten ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht, Art. 4 BGS; kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Gespa nennt Interwetten ausdrücklich im Zusammenhang mit Domain-Hopping und der Zugangssperre.

Die Nennung durch die Aufsicht ist der eigentliche Befund. Interwetten ist ein international bekannter Name, und genau deshalb taugt er als Beispiel dafür, dass Bekanntheit in der Schweiz kein Kriterium ist. Ein Name, den man kennt, hat hier keine Bewilligung – und keine Bewilligung heisst keine Kraft, Art. 4 BGS.

Meine Bewertung: Bei Interwetten zählt nicht die Markenbekanntheit, sondern der Umstand, dass die Aufsicht die Marke in einem Atemzug mit der Zugangssperre führt – wer dort ein Konto führt, führt es mit einem laufenden Sperrrisiko.

Steuern: wann ein Gewinn in der Schweiz etwas kostet

Gewinne aus Swiss-permitted Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 – im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt hier «je nach Kanton» und keine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für einen typischen Wettenden ist das keine praktische Frage. Wer CHF 10 Gratisguthaben zu einer Quote von 1.90 spielt und CHF 19 gutgeschrieben bekommt, liegt um mehrere Grössenordnungen unter dem Freibetrag. Keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Das ist der angenehme Teil.

Der unangenehme Teil betrifft die andere Gruppe. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer – aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als volles steuerbares Einkommen. Das ist ein kantonaler Befund, und er zeigt, warum «je nach Kanton» nicht nur eine Formel für den Freibetrag ist, sondern für die Behandlung ausländischer Gewinne insgesamt. Wer über einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte die Praxis seines Wohnkantons kennen, nicht die des Nachbarkantons.

Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer eine kennt, kennt sie aus einem anderen Land; in der Schweiz wird der Einsatz nicht besteuert. Das ist ein Punkt, an dem in Diskussionen regelmässig falsch gerechnet wird, und er gehört ausgeräumt: Der Preis der Schweizer Sportwette liegt in der Quote und im Quotenschlüssel, nicht in einer Abgabe auf den Einsatz.

Das ist allgemeine Information, keine Steuerberatung. Wer einen Gewinn oberhalb des Freibetrags erwartet oder über einen ausländischen Anbieter gespielt hat, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Was Gratiswetten und Aktionscodes grundsätzlich sind

Eine Gratiswette ist ein Spielguthaben, das nicht gekauft wurde. Eine Aktionsgutschrift entsteht aus einem Code, einer Anmeldung oder einer Teilnahmebedingung. Ein Bonus ist in aller Regel eines von beidem – und in fast keinem Fall Bargeld. Diese Unterscheidung ist der Grund, warum die Suche nach einem «Freebet-Code» in der Schweiz in einer Sackgasse endet: Der Code ist das Zugangsmittel zu einer befristeten, kleinen, nicht auszahlbaren Gutschrift, nicht der Schlüssel zu einem Betrag.

Was ein Code tut, ist einfach. Er verknüpft eine Gutschrift mit einer Bedingung, die der Veranstalter nachweisen kann: ein Stadionbesuch, eine Anmeldung, ein Mindestumsatz, eine bestimmte Zahl von Voraussagen. Der Code ist damit ein Kontrollinstrument. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern kommt eine zweite Kontrolle dazu – die Aktion selbst braucht vorher die Zustimmung der Aufsicht. Beide Kontrollen zusammen erklären, warum die Aktionen hier so sparsam sind.

Der zweite Begriff, den man sauber trennen muss, ist die Gratiswette von der Einzahlung. Bei Swisslos und der Loterie Romande entsteht der Wert eines Aktionsguthabens aus einer Gutschrift auf ein Konto, das bereits verifiziert ist; es gibt keine Einzahlung, die den Bonus freischaltet. Wer bei einem ausländischen Anbieter davon liest, dass die Gutschrift nach der ersten Einzahlung kommt, liest ein anderes Modell. Im Schweizer System liegt das Geld nicht beim Veranstalter, um zurückgeholt zu werden.

Der dritte Begriff ist die Quote. Sie ist der Preis der Wette, und in ihrem Kehrwert steckt die Marge des Veranstalters. Auf einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 summiert sich das auf einen Quotenschlüssel von 95 % und eine Marge von 5 %. Wer Gratisguthaben spielt, spielt auf einem Markt, der diesen Schlüssel hat – deshalb ist der Wert des Guthabens kleiner als sein Nennbetrag, und deshalb bleibt ein Teil davon beim Veranstalter.

Und der vierte Begriff ist die Gültigkeit. Eine Gutschrift mit einer Frist von 30 Tagen ist ein zeitlich begrenztes Angebot, und ein Code mit sieben Tagen Eingabefrist ist es doppelt. Wer eine Aktion verfolgen will, muss die Frist kennen, bevor er den Code bekommt.

Die zehn Namen und ihr Schweizer Status

Nr. Marke Schweizer Bewilligung Sitz der Organisation bzw. Bewilligungslage Umfang der Bewilligung
1 Swisslos (Sporttip) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Basel; Aufsicht Gespa Sportwetten im Swisslos-Vertragsgebiet
2 Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Lausanne; Aufsicht Gespa Sportwetten in sechs Westschweizer Kantonen
3 Bettilt ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) keine
4 Rabona ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) keine
5 DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) keine
6 Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) keine
7 Betwinner ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) keine
8 Betovo ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) keine
9 Rollbit ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) keine
10 Interwetten ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) keine

Die dritte Zeile der Liste ist die, über die man am längsten nachdenkt. «Ohne Schweizer Bewilligung» ist kein Qualitätsurteil über das Programm – es ist eine Feststellung über den Standort. Ein ausländischer Anbieter kann ein besseres Wettprogramm haben und trotzdem in der Schweiz nicht bewilligt sein; beides gleichzeitig ist die Regel, nicht die Ausnahme. Die vierte Spalte zeigt dann die ganze Ungleichheit der Ausgangslage: zwei Zeilen mit einem klar umrissenen Auftrag, acht Zeilen ohne jeden Auftrag in diesem Land.

Schlussfolgerung: was ein Freebet in der Schweiz wirklich kostet

Die Suche nach einem Freebet-Code führt in der Schweiz zu einem Bewilligungsbescheid, nicht zu einem Gutscheinfeld. Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, und jedes Gratisspielguthaben, das sie ausgeben, geht vorher durch die Gespa – 2025 waren das 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Wer also einen Code sucht, sucht nach einer von zweiunddreissig Aktionen eines Jahres. Das ist der Markt.

Der Wert einer solchen Gutschrift liegt deutlich unter ihrem Nennbetrag. Auf einem Markt mit einem Quotenschlüssel von 95 % und einer Marge von 5 % ist ein nicht auszahlbares Guthaben von CHF 10 im Durchschnitt grob CHF 4 bis 5 wert, unter der Annahme, dass es einmal auf einem solchen Markt eingesetzt wird. Die Zahl gilt unter Vorbehalt, sie ist ein Schätzwert über viele Wetten und kein Gewinnversprechen für eine einzelne. Und dieser Wert ist nicht in Franken abhebbar: Er führt zurück in eine Wette, in der dieselbe Marge wieder steckt.

Wer heute bei Swisslos ein Konto eröffnet, setzt zuerst eine Verlustlimite – bei Swisslos für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Das ist die eigentliche Willkommensgeste dieses Marktes, und sie ist wertvoller als CHF 10 Spielguthaben. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden.

Wer in den sechs Westschweizer Kantonen wohnt und den Aufwand nicht scheut, hat bei der Loterie Romande die grössere Chance auf eine der befristeten Aktionen. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, hat dort sein Konto, gleich welche Aktionsdichte die Westschweiz hat – das Vertragsgebiet lässt sich nicht wählen.

Und wer die breite Auswahl und die hohen Boni sucht, findet sie bei einem der acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Diese Seiten sind erreichbar, und ihre Boni sind gross. Nur kommen sie ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsschutz und ohne die Aufsicht, die der Grund für die Sparsamkeit auf der anderen Seite ist. Der Preis der einen Gruppe ist die Kontrolle, der Preis der anderen ihre Abwesenheit.

Häufige Fragen zu Freebet-Codes in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz einen Freebet-Code für Sportwetten?

Einen allgemein gültigen Code gibt es nicht. Swisslos und die Loterie Romande dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa ausgeben, und solche Aktionen sind selten und befristet. Die Loterie Romande verteilte in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» CHF 10 Spielguthaben über einen Code, der in den Stadien der National League verbreitet wurde.

Wer darf in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten und Aktionen vergeben?

Ausschliesslich Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und stehen unter Gespa-Aufsicht. Jede weitere Anbieterin wäre nicht bewilligt. Die Gespa führt keine Liste weiterer Veranstalter, sondern nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn zurückgezahlt?

Bei einer Gratisgutschrift fliesst der Einsatz im Gewinnfall nicht mit zurück. Wer CHF 10 Spielguthaben auf eine Quote von 2.10 setzt und gewinnt, erhält den Gewinnanteil und nicht den doppelten Betrag. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist ausdrücklich nicht auszahlbar; es bleibt Spielguthaben, bis es gespielt ist.

Warum braucht ein Gratisguthaben in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa?

Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt sie für free games und Gratisguthaben. Der Veranstalter muss die Aktion also vorlegen, bevor ein Wettender sie sieht. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos – ein Volumen, das erklärt, warum Schweizer Gratisguthaben klein, knapp und befristet ausfallen.

Muss vor der ersten Wette eine Verlustlimite gesetzt werden?

Bei Swisslos ja: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind vor der ersten Teilnahme zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Sind Gewinne aus einer Gratiswette steuerfrei, und wie hängt der Steuerfreibetrag vom Kanton ab?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab – je nach Kanton. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein.

Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»