Spielwetten in der Schweiz – zwei Veranstalter, ein geschlossener Markt
Wer in der Schweiz auf ein Fussballspiel setzen will, stösst auf eine Liste, die nach einem Versehen aussieht. Zwei Namen stehen darauf. Sonst nichts. Kein dritter Anbieter, keine Auswahl, keine Vergleichsseiten mit zwanzig bunten Kacheln. Das ist kein Zwischenstand, den eine Aufsichtsbehörde demnächst nachbessert: Der Markt ist absichtlich so gebaut, und wer das versteht, versteht auch, was eine Schweizer Sportwette kostet – nicht nur an Geld, sondern an Zeit, Ausweis und Freiheit am Wettprogramm.

Dass Online-Sportwetten unter das Geldspielgesetz fallen und als Grossspiel gelten, ist der Ausgangspunkt, nicht das Ergebnis. Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen geprüft.
Warum in der Schweiz nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen
Die Zahl zwei ist keine Marktbeobachtung, sondern eine politische Entscheidung, und sie steht am Anfang jeder Überlegung, die ein Wettender hier anstellt. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019, eingeordnet in Art. 3 lit. c und e. Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Wer sie mit der ESBK verwechselt, verwechselt zwei getrennte Welten: Die ESBK beaufsichtigt Casinos und sonst nichts.

Wer Wetten veranstalten will, braucht zwei Papiere, nicht eines. Eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, geregelt in Art. 21 bis 25 BGS. Und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz, so steht es in Art. 4 BGS. Sie ist kein Gütesiegel für die halbe Welt, sie ist eine Erlaubnis für ein Territorium von rund 41’000 Quadratkilometern.
Auf dieses Territorium haben die Kantone zwei Veranstalter gelassen. Für die Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein arbeitet Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, mit dem Produkt Sporttip. Ihre Tätigkeit stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Für die Westschweiz arbeitet die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.
Was dabei herauskommt, bleibt in der Schweiz. Swisslos hat für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. verteilt: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, aus der Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe bedient werden. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Wer in der Schweiz wettet, finanziert also zu einem Teil das, was er am Wochenende im Stadion ansieht – und bekommt als Gegenleistung ein Programm, das ihm niemand ausserhalb dieses Systems anbieten darf und das deshalb auch niemand für ihn verbessern muss.
Gebiet, Konto und eine Registrierung, die kein Zurück kennt
Die zweite Hälfte der Bewilligung ist die unbequeme. Eine Bewilligung für die Deutschschweiz bedeutet nicht, dass ein Zürcher und ein Genfer dasselbe Programm vorfinden. Sie finden zwei verschiedene. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Diese Kantone bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Diese Liste entscheidet mehr als die Sprache der Oberfläche. Ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus, geregelt in Art. 47 Abs. 3 VGS, und in der Praxis zusätzlich einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Freiburg wohnt, bekommt bei Sporttip kein Konto. Wer in Zürich wohnt, keines bei Jouez Sport. Umziehen löst das Problem nicht sofort, denn die Registrierung ist nicht nur eine Formalität, sondern ein Prüfverfahren.
Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist der Punkt, an dem viele Erwartungen aus dem Ausland zerbrechen. Es gibt keine Registrierung in zwei Minuten mit einer E-Mail-Adresse und einer erfundenen Jahreszahl. Die Identität wird verifiziert, ein Konto pro Person, und wer unter 18 ist, kommt online gar nicht durch.
Wer sich dafür hält, hier sei der Markt einfach abgeschnitten worden, übersieht etwas. Ein Kontrollsystem, das Betrug ausschliesst, muss auch die Person kennen, die einzahlt. Die Bewilligung verlangt beides: ein begrenztes Angebot und eine lückenlose Zuordnung jeder Wette zu einem Menschen. Das ist teuer, langsam und unbequem, und es ist der Preis dafür, dass im Streitfall eine Schweizer Stelle zuständig ist und nicht ein Briefkasten in der Karibik.
Was eine ausländische Lizenz in der Schweiz wert ist
Neben den beiden Veranstaltern tauchen in Gesprächen und Suchergebnissen regelmässig Namen auf, die keine Schweizer Bewilligung haben: Duelbits, bet-at-home, Bettilt, Sportaza, Roobet, Pribet, Betscore und 20Bet. Sie alle sind ohne Schweizer Bewilligung tätig. Eine ausländische Lizenz – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, Art. 4 BGS. Das ist keine Formalie, sondern der Kern der Sache.
Die drei Folgen für Wettende lassen sich aufzählen, ohne dass man eine einzige davon abschwächen müsste. Erstens: Keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister. Die Spielsperre, die jemand bei Swisslos oder Loterie Romande selbst beantragt, wirkt dort nicht. Zweitens: Kein Schweizer Rechtsweg. Wer sich über eine Auszahlung streitet, streitet mit einer Gesellschaft, die hier keine Niederlassung und keine Bewilligung hat. Drittens: Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Die Rechtsgrundlage dafür steht in Art. 86 bis 93 BGS, die erste Liste erschien am 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt – Domain-Hopping nennt die Gespa das und nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home, während bet365 auf der Liste steht.
Wer diese drei Punkte liest und denkt, ein Wechsel lohne sich trotzdem, soll den vierten kennen. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre, Art. 130 BGS. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft – das Bundesamt für Justiz sagt das ausdrücklich –, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Der Wettende ist nicht strafbar und trotzdem nicht in Sicherheit. Diese Unterscheidung ist der genaue Ort, an dem die Werbung für solche Anbieter anfängt, unscharf zu werden.
Und noch eine Unterscheidung, die gern verrutscht: In der Schweiz gibt es kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren. Wer behauptet, sein Konto schütze ihn automatisch vor einer Überweisung an ein solches Angebot, behauptet etwas, das es nicht gibt. Die Sperrung läuft über DNS auf der Ebene der Telekom-Anbieter, nicht über das Bezahlsystem.
Spielerschutz: Limiten, die der Wettende selbst setzt – und was das kostet
Der Ausdruck «staatliche Limitierung» führt in die Irre. In der Schweiz setzt der Wettende seine Grenzen selbst, der Veranstalter muss ihn nur dazu zwingen. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Oberlimite von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die Mechanik dahinter erklärt den Aufwand besser als jede Regelnennung. Eine Senkung wirkt in dem Moment, in dem sie bestätigt ist. Eine Erhöhung wirkt nicht. Sie liegt 72 Stunden still. Wer nach einem schlechten Abend den Rahmen weiterschieben will, muss drei Tage auf diesen Impuls warten – und muss ihn in dieser Zeit zweimal erneut bestätigen. Der Gesetzgeber sieht in Art. 87 VGS eine Frist von 24 Stunden vor, Swisslos und Loterie Romande legen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden zugrunde. Die strengere Variante ist kein Versehen, sondern eine Entscheidung der Veranstalter.
Vor der ersten Teilnahme ist es damit nicht getan. Verlustlimiten sind keine Sperre, die man einmal einrichtet und vergisst, sondern eine Schranke, die bei jedem Zugriff wieder greift. Wer CHF 1’000 für 30 Tage eingetragen hat, kann am dreissigsten Tag noch immer verlieren, was er am ersten verloren hat – die Limite ist ein Zeitfenster, keine Jahresbilanz. Wer dagegen denkt, er könne sein Konto einfach aufladen, stösst auf eine zweite Baustelle: Von den CHF 10’000, die in dreissig Tagen höchstens über das Wallet möglich sind, ist die Verlustlimite völlig unberührt. Die eine Grenze begrenzt das Geld, das hineinkommt, die andere das, was verloren gehen darf. Zwei Zahlen, zwei Richtungen, kein gemeinsamer Nenner.
Die Spielsperre und ihr schweizweites Register
Es gibt eine zweite Schranke, die nichts mit Beträgen zu tun hat. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Dieses Register ist der eigentliche Wert der Schweizer Bewilligung, und man kann es nicht oft genug von der Limite abgrenzen. Eine Verlustlimite verändert, wie viel jemand verlieren kann. Eine Spielsperre verändert, ob er überhaupt teilnehmen darf – bei einem Sportwettenveranstalter, bei einem Casino, an einem Spielautomaten, online wie vor Ort. Eine freiwillige Sperre ist erst nach drei Monaten aufhebbar, Art. 84 VGS, und ein Fachgremium ist daran beteiligt, Art. 81 BGS. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, Art. 89 VGS. Das Gesetz beschreibt eine Sperre nicht als Knopf für schlechte Tage, sondern als Vorgang mit Verfahren.
Was das für den Haushalt bedeutet, ist einfach und unbequem: Wer sich sperrt, hat sich gesperrt. Es gibt keinen Kulanzweg über den Telefonhörer. Bei einem Anbieter ausserhalb des Registers existiert dieselbe Sperre nicht, und es existiert auch keine Stelle, die sie dorthin trägt. Ein Drittel der Spielerschutzarchitektur fällt weg, sobald ein Konto in einem Land liegt, dessen Aufsicht hier nichts auszurichten hat.
Und eine Zahl, die jede Beruhigung über die Wirksamkeit dieses Schutzes zerstört, gehört daneben: Die Gespa hat 2025 mit Testkäufen geprüft, ob Sportwetten an Minderjährige verkauft werden. An Verkaufsstellen geschah das in 47,5 % von 200 Fällen. Regeln sind das eine, ihre Einhaltung an einer Theke das andere. Wer den Schweizer Schutzweg wählt, wählt den besseren der beiden Wege – keinen wasserdichten.
Einzahlen, gewinnen, auszahlen: die Wege des Geldes
Die Zahlungswege sind der unspektakulärste Teil des Spielerschutzes und der einzige, den ein Wettender täglich spürt. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In dreissig Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Die Regel, die alles dahinter bestimmt, hat mit Bequemlichkeit nichts zu tun und ist trotzdem die wichtigste dieses Abschnitts: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt, Art. 50 Abs. 2 VGS. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Dazu kommt, dass ein Konto nicht überzogen werden kann, Art. 75 Abs. 1 BGS – es gibt keinen Kredit beim Sportwettenveranstalter.
Die Auszahlung im Detail lohnt die genauere Betrachtung, weil hier zwei sehr verschiedene Wege nebeneinander stehen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Für Gewinne gilt eine eigene Schwelle: Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Über CHF 1’000 wird der Betrag bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Drei Prozent auf die dritte Auszahlung innerhalb eines Jahres sind kein Skandal und keine Nebensache. Wer sein Guthaben in kleinen Portionen abräumt, zahlt irgendwann dafür, und wer den zweiten Freibetrag verbraucht hat, sollte den dritten Betrag gross genug wählen, dass die Kommission nicht grösser wird als der Anlass. Das ist die Art Kosten, die keine Werbeseite nennt und die ein Kontoauszug sehr deutlich nennt.
Wer die eigene Grenze nicht im Kopf hat, kann sie nachlesen. Die Limiten stehen im Spielerkonto, die Spielregeln nennen Mindest- und Höchsteinsätze, und die Spielsperre ist in den Bedingungen für die Online-Teilnahme geregelt. Ein Abgleich dieser drei Stellen vor dem ersten Einsatz kostet fünf Minuten und erspart die Diskussion nach dem ersten Verlust.
Was in der Schweiz überhaupt gespielt werden darf
Ein Markt mit zwei Veranstaltern ist nicht automatisch ein Markt mit vollem Angebot. Das Schweizer Recht kennt für Sportwetten eine geschlossene Liste, und sie ist enger, als viele annehmen. Erlaubt sind nur Sportwetten auf Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht. Das ist kein Werbetext, sondern der Unterschied zu einem ausländischen Programm, in dem ein Wahlausgang quotiert wird.
Die Liste selbst führt die Gespa als Verzeichnis der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026. Ihre Rechtsgrundlage sind Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Und sie arbeitet mit Bedingungen, die kein Zufall sind: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, eine Esport-Sektion gibt es gar nicht.
Der eine Satz, den ein Wettender daraus mitnehmen sollte: Was auf einem grossen internationalen Portal in der linken Spalte steht, ist in der Schweiz zum grössten Teil nicht buchbar. Kein Eckball-Total, keine Verwarnungszahl, kein Esport-Match. Wer sein Wettverhalten an Märkten ausrichtet, die es hier nicht gibt, wird bei Swisslos und Loterie Romande nicht bedient – nicht aus Unfähigkeit, sondern weil die Bewilligung genau dort aufhört.
Zwei Grenzen stehen daneben. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt, Art. 25 Abs. 2 BGS. Und wer selbst als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Livewetten sind dagegen erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht; die Grenze verläuft über die Liste der Wettarten, nicht über den Zeitpunkt der Wette.
Wie sich ein Wettprogramm zusammensetzt: Fussball, EM und WM
Fussball trägt das Angebot, und er trägt es aus einem Grund, den die Zahlen verraten. Die Turniere, die ein Programm nach aussen sichtbar machen, sind Europameisterschaft und Weltmeisterschaft – ein Sportwettenprogramm ohne diese beiden wäre in der Deutschschweiz kaum denkbar, weil sie die einzigen Wochen sind, in denen Menschen wetten, die sonst nie wetten. Wer zu einem solchen Turnier ein Konto eröffnen will, merkt schnell, dass die Schweizer Veranstalter dafür keine Sonderregeln brauchen: Ein Ausweis, ein Wohnsitz im Vertragsgebiet, Limiten – das gilt am Turniertag genau wie im Februar.
Für den Alltag heisst das etwas Ernüchterndes. Ein breites Wettprogramm entsteht in der Schweiz nicht dadurch, dass ein Anbieter mehr Märkte freischaltet, sondern dadurch, dass die Gespa-Liste sie hergibt. Der Fussball, mit seinen vielen bewilligten Wettbewerben, füllt den grössten Teil. Eishockey, Handball und andere Sportarten stehen daneben, soweit die Liste sie führt. Das Programm ist damit weniger eine Auswahl des Veranstalters als ein Ergebnis der Aufsichtsanforderungen, und für einen Wettenden, der sich auf Fussball konzentriert, ist das kein Verlust. Für einen, der Nischenmärkte sucht, ist es einer.
Wie das Angebot technisch aussieht, ist eine andere Frage als wie es rechtlich aussieht. Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben, und in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code auch an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Der Weg an die Verkaufsstelle ist kein Nostalgieangebot: In der Westschweiz ist die Loterie Romande mit 2’350 Verkaufsstellen präsent, und ein Teil der Kundschaft dort hat bis heute kein Online-Konto.
Ein Punkt, der über Erlaubnis und Verbot hinausgeht, gehört in denselben Abschnitt. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, beim Fussball etwa 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf den Sieger eines Pokalspiels setzt, setzt also in den meisten Fällen auf den Sieger nach 90 Minuten. Das ist der häufigste Grund, warum eine Wette, die «richtig» war, verloren hat.
Die beiden Bewilligungsträger im direkten Vergleich
Nebeneinander gestellt sind Swisslos und Loterie Romande kein Wettbewerb um Kunden, sondern eine Aufteilung. Jeder bedient sein Gebiet, keiner kann in das andere expandieren. Was einem Wettenden bleibt, ist die Frage, was das gewählte Produkt im Alltag leistet: Wie viele Wetten darf ich abgeben, wie schnell kommt mein Geld zurück, und was passiert, wenn ich einen Fehler mache.
| Anbieter | Bewilligung | Veranstalter, gemeldete Lizenz | Verbreitung |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa | Deutschschweizer Kantone, Tessin und Fürstentum Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Aufsicht Gespa | Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS; 2’350 Verkaufsstellen |
| Duelbits | Ohne Schweizer Bewilligung | Kein Schweizer Veranstalter; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Domains können auf die Gespa Sperrliste gesetzt werden |
| bet-at-home | Ohne Schweizer Bewilligung | Kein Schweizer Veranstalter; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Domains können auf die Gespa Sperrliste gesetzt werden |
| Bettilt | Ohne Schweizer Bewilligung | Kein Schweizer Veranstalter; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Domains können auf die Gespa Sperrliste gesetzt werden |
| Sportaza | Ohne Schweizer Bewilligung | Kein Schweizer Veranstalter; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Domains können auf die Gespa Sperrliste gesetzt werden |
| Roobet | Ohne Schweizer Bewilligung | Kein Schweizer Veranstalter; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Domains können auf die Gespa Sperrliste gesetzt werden |
| Pribet | Ohne Schweizer Bewilligung | Kein Schweizer Veranstalter; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Domains können auf die Gespa Sperrliste gesetzt werden |
| Betscore | Ohne Schweizer Bewilligung | Kein Schweizer Veranstalter; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Domains können auf die Gespa Sperrliste gesetzt werden |
| 20Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Kein Schweizer Veranstalter; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Domains können auf die Gespa Sperrliste gesetzt werden |
Die Spalte, die in dieser Übersicht am meisten über die Schweizer Lage sagt, ist die dritte. Bei den acht ausländischen Namen steht dort nichts, was in der Schweiz gilt, und das ist keine Lücke in der Zeile, sondern ihr Inhalt. Wer die Tabelle als Angebotsvergleich liest, liest sie falsch. Sie beantwortet eine Vorfrage: Wer darf hier überhaupt tätig sein, und wie lange dauert es, bis eine Domain verschwindet, die es nicht darf? Die Antwort auf die zweite Hälfte ist unangenehm kurz. Zwischen einem Sperrentscheid und dem nächsten Auftritt derselben Marke liegen Stunden, nicht Wochen.
Für den Vergleich der beiden bewilligten Angebote hilft eine Grösse, die kein Veranstalter in seine Werbung schreibt: der Abstand zwischen Quote und fairem Preis. Rechnet man ein illustratives Zwei-Weg-Paket mit je 1.90 auf beiden Seiten – ein Beispiel, kein quotierter Preis –, so zahlt das Paket über beide Ausgänge hinweg rund 95 % der Einsätze zurück. Umgerechnet entspricht das einem Quotenschlüssel von etwa 0,95 und einer Marge von etwa 4 % bis 6 %, je nach Markt, und wer beide Ausgänge gleich hoch abdeckt, verliert in dieser Rechnung unabhängig vom Resultat etwa 5 % des Gesamteinsatzes. Bei einem Drei-Weg-Paket mit drei Quoten derselben Art und in demselben Markt fällt dieselbe Zahl spürbar höher aus, weil drei Quoten über je denselben Quotenschlüssel laufen; die Marge eines Marktes wächst mit der Zahl der Ausgänge. Jede Quote trägt diesen Aufschlag in sich, und zwar bevor der Wettende überhaupt über ein Ergebnis nachdenkt. Der Schweizer Vorteil liegt an dieser Stelle nicht im Preis – er liegt darin, dass niemand den Einsatz einziehen oder die Auszahlung unterlassen kann, ohne dass eine Schweizer Stelle erreichbar ist.
Die bewilligten Plattformen im Einzelnen: Sporttip und Jouez Sport
Swisslos Sporttip: die Bewilligung für die Deutschschweiz
Swisslos ist keine Sportwettenmarke, die zufällig auch Lotterien verkauft. Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019. Sporttip ist das Produkt, mit dem das im Alltag passiert, und die Bewilligung dafür ist eine Schweizer Veranstalterbewilligung für ein Grossspiel unter der Aufsicht der Gespa.
Die Einsatzgrenzen sind der erste Ort, an dem ein Wettender die Marke spürt. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Diese Staffelung ist konsequenter, als sie aussieht. CHF 1 Mindesteinsatz heisst, dass die Hürde zum ersten Wettschein praktisch bei null liegt. CHF 1’000 Höchsteinsatz heisst, dass an einem einzelnen Ereignis kein Vermögen verschoben wird – und die Systemwette mit ihrem zehnfachen Rahmen ist der einzige Ort, an dem grössere Summen möglich sind, weil dort mehrere Wetten in einem Schein gebündelt sind. Wer CHF 10’000 auf ein einziges Spiel setzen will, kann das bei Sporttip nicht. Wer es bei einem ausländischen Anbieter tut, tut es in einem Rechtsrahmen, in dem die Schweizer Aufsicht nichts zu melden hat.
Zur Teilnahme an Sporttip zugelassen sind Personen ab 18 Jahren; Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist eine kleine Regel mit grosser Wirkung: Ein Amateurspieler, der auf sein eigenes Ligaspiel setzen möchte, darf das nicht, und Sporttip muss das nicht überwachen, weil die Regel den Wettenden bindet.
Was das Produkt an Funktionen mitbringt, gehört zur Bewilligung dazu. Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Wer Cash-Out als Werkzeug zur Absicherung versteht, versteht es falsch. Ein vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung ist eine Tür, die entweder ganz offen oder ganz zu ist, und der angebotene Betrag liegt unter dem, was die Wette noch einbringen könnte – sonst gäbe es das Angebot nicht. Die zwei Stunden vor dem Spiel sind die einzige Zeit, in der dieser Ausweg nichts kostet, und die sind genau dann vorbei, wenn man ihn braucht.
Für Kombinationen gibt es zwei Zusatzmechaniken. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der Kombiboost ist die ehrlichste dieser drei Zahlen und die am meisten überschätzte. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 zu treffen, ist eine Aufgabe, die den Bonus in fast allen Fällen zu Theorie macht; vier Voraussagen sind die einzige Stufe, die im Alltag erreichbar ist, und dafür gibt es 5 % auf den Nettogewinn. Wer die 100 % in einer Anzeige sieht und die Bedingung dahinter überliest, hat die Rechnung nicht zu Ende geführt.
Ein weiterer Baustein erklärt, warum Kombinationswetten bei Sporttip anders funktionieren als bei internationalen Anbietern. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Kombinieren lässt sich also nicht alles mit allem: Ein Sieg und die Anzahl Tore derselben Mannschaft im selben Spiel sind abhängig voneinander und gehören in den Bet Builder, nicht in eine freie Kombination.
Wie das abgerechnet wird, ist die trockenste und nützlichste Regel des ganzen Produkts. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer CHF 20 auf eine Quote von 2.10 setzt, kommt auf CHF 42; die Rundung auf 5 Rappen fällt bei krummen Quoten an, nicht bei dieser. Bei kleinen Einsätzen und langen Kombinationen wirkt dieselbe Rundung prozentual stärker, weil jeder Zwischenschritt auf einen Rappenbetrag fällt.
Livewetten haben ihre eigene Falle. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer während einer Unterbrechung auf ein Tor setzt, das in diesem Moment schon gefallen ist, bekommt seinen Einsatz zurück – und hat nichts gewonnen. Die Umkehrung ist genauso wichtig: Eine Wette auf ein Ereignis, das der Videoschiedsrichter gerade prüft, kann mit 1.00 verrechnet werden, ohne dass der Ball die Linie je überschritten hat.
Zwei Regeln zum Schluss, die man erst merkt, wenn es darauf ankommt. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Die 26 Wochen sind grosszügig und trotzdem der gefährlichste Satz der ganzen Spielregeln. Ein Wettschein im Konto verjährt nicht, weil jemand nicht nachgesehen hat – er verjährt, weil die Frist abgelaufen ist. Wer wenig spielt, sollte nach einem Gewinn nicht warten, bis ihm die Auszahlung wieder einfällt.
Die Bilanz zu diesem Anbieter fällt anders aus als bei jedem ausländischen Namen, weil hier etwas gemessen werden kann, das dort fehlt. Zwei Bewilligungen, ein Kontrollregister, eine erreichbare Aufsicht, Einsatzkorridore zwischen CHF 1 und CHF 1’000, verifizierte Identität, Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen – das ist ein Gebäude, kein Angebot. Der Preis für dieses Gebäude ist das Programm: kein Eckballmarkt, kein Esport, kein dritter Anbieter, und für die Westschweiz gar kein Zugang.
Loterie Romande Jouez Sport: das Pendant für die Westschweiz
Die Loterie Romande ist das westliche Pendant, und die Unterschiede liegen nicht in der Bewilligung, sondern im Vertrieb. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Die Verkaufsstellenzahl ist der ganze Unterschied in einem Wert. 2’350 Punkte in sechs Kantonen bedeuten ein Vertriebsnetz, das eine Grenze zwischen digital und analog nicht kennt. Wer in Neuenburg an einem Kiosk einen Wettschein abgibt, ist derselbe Kunde wie jemand, der in Lausanne in der App setzt. Für Anbieter, die nur online existieren, ist dieser Weg unmöglich – und er ist einer der Gründe, warum ein Vergleich mit ihnen hier von Anfang an hinkt.
Die Bewilligung ist dieselbe. Die Loterie Romande hält eine Schweizer Veranstalterbewilligung für ein Grossspiel unter der Aufsicht der Gespa, mit denselben zwei Papieren, die Art. 21 bis 25 BGS verlangt. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet des Veranstalters möglich, also in den sechs genannten Kantonen. Wer in Zürich wohnt und in Genf arbeitet, bekommt bei Jouez Sport kein Konto, und daran ändert ein Arbeitsweg nichts.
Die Bilanz für diesen Anbieter hat nichts mit einem Konkurrenzverhältnis zu tun, weil es keines gibt. Die Grenze verläuft nicht zwischen zwei Produkten, sondern zwischen Sesshaftigkeit und Umzug. Wer innerhalb der Westschweiz wohnt, findet in Jouez Sport ein Angebot mit einer Schweizer Bewilligung, einem schweizweiten Sperrregister im Rücken und einem Vertrieb, der auch die erreicht, die kein Konto anlegen wollen. Wer diese sechs Kantone verlässt, verliert den Zugang mit der Adresse.
Wer keine Schweizer Bewilligung hat: acht Namen und dieselbe Zeile
Die acht weiteren Namen auf dieser Liste sind ohne Schweizer Bewilligung tätig, und was über sie zu sagen ist, ist über alle acht dasselbe: Duelbits, bet-at-home, Bettilt, Sportaza, Roobet, Pribet, Betscore und 20Bet. Keiner ist mit dem schweizerischen Sperrregister verbunden, keiner unterliegt der Schweizer Aufsicht, jeder bietet keinen Schweizer Rechtsweg, und jede ihrer Domains kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren.
Das ist die vollständige Auskunft, die über sie zu geben ist, und sie ist keine Verkürzung. Bei diesen Marken fehlt die Grundlage, auf der sich ein Vergleich der Produkte überhaupt führen liesse: eine Bewilligung, eine Adresse, eine Stelle, die eine Aussage prüft. Was ein Nutzer dort an Bedingungen findet, sind deren eigene Regeln, und niemand in der Schweiz kontrolliert, ob sie eingehalten werden. Wer dort einzahlt, vertraut nicht einem geprüften Rahmen, sondern einer Firma.
Der Grund, warum sie auf dieser Seite trotzdem stehen, ist ihre Sichtbarkeit. Swiss-Wettende begegnen ihnen in Anzeigen, in Suchergebnissen und über Umwege, und eine Aufstellung der Schweizer Lage, die sie verschweigt, wäre unvollständig. Was aus der Aufstellung folgt, ist eine Warnung und keine Empfehlung: Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet, Art. 131 BGS. Wer für einen dieser acht Namen wirbt – und sei es in einem Forumbeitrag gegen Provision –, bewegt sich in diesem Rahmen.
Ein weiterer Punkt gehört dazu, weil er die Lage der Nutzer betrifft und nicht die der Anbieter. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis des Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Was bei einem Schweizer Veranstalter bis zur Freigrenze steuerfrei bleibt, kann bei einem ausländischen Anbieter in einem Kanton von der ersten Rappen an steuerbar sein. Wer diesen Punkt für sich klären will, muss das nicht über dieser Seite tun: die kantonale Steuerverwaltung weiss es genauer als jede Übersicht.
Einsätze, Quoten und Steuern: was am Ende übrig bleibt
Die Steuerlage ist der ruhigste Teil dieser Geschichte und der einzige, in dem die Schweiz einen echten Vorteil zu verteilen hat. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zur Höhe des Steuerfreibetrags pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also je nach Kanton. Oberhalb der Grenze behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für einen typischen Wettenden liegt jeder einzelne Gewinn weit unter dieser Grenze. Es fällt keine Einkommenssteuer auf den Gewinn an und keine Verrechnungssteuer. Wer dagegen bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, wird in der Regel keine Verrechnungssteuer abgezogen bekommen und kann trotzdem steuerpflichtiges Einkommen erzielt haben, weil einzelne Kantone dort anders rechnen. Dass in der Schweiz auf den Einsatz keine Wettsteuer erhoben wird, gehört in denselben Abschnitt: Eine solche Steuer gibt es nicht, und wer sie in einer Rechnung findet, findet sie nicht bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter.
Wie viel von einem Einsatz überhaupt zurückkommt, ist die zweite Hälfte dieser Rechnung und die interessantere. Die Quote, die auf dem Bildschirm steht, ist der Betrag, den eine Wette im Erfolgsfall zurückzahlt, einschliesslich Einsatz. Der Gewinn ist der Einsatz mal Quote minus den Einsatz. Bei zwei Wetten auf beide Ausgänge eines Spiels zu je 1.90 entspricht die Summe der aufgelegten Einsätze nicht der Summe der möglichen Rückzahlungen, und die Differenz ist die Marge des Marktes. Sie ist der Preis, den jeder Wettende für die Existenz dieses Marktes zahlt, und sie ist unsichtbar, weil keine Quittung sie ausweist.
Diese Marge verhält sich nicht wie ein Rabatt, den man durch die Wahl eines anderen Anbieters senkt. Über die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter hinweg ändert sie sich kaum, weil beide auf derselben Bewilligungsgrundlage arbeiten und keine Konkurrenz um Marktanteile besteht. Der Wettende entscheidet in der Schweiz über Sprache und Wohnort, nicht über den Preis. Wer über den Preis entscheiden will, entscheidet sich für einen ausländischen Anbieter – und tauscht dafür jeden Mechanismus ein, der in den Abschnitten zur Bewilligung, zur Spielsperre und zur Auszahlung beschrieben ist. Das ist der eigentliche Handel in diesem Markt, und er wird nirgends als Handel ausgewiesen.
Wer seinen eigenen Vorteil prüfen will, kann das mit einer einfachen Kontrolle. Addiert man die Kehrwerte der Quoten aller Ausgänge eines Marktes und zieht die Summe von 1 ab, erhält man die Marge dieses Marktes; liegt das Ergebnis unter etwa 5 %, ist der Markt eng gestellt, darüber entsprechend breit. Für die Einschätzung der eigenen Chancen sagt das nichts – es sagt nur, wie viel vom Umsatz aller Wettenden in diesem Markt wieder ausgeschüttet wird. Bei einem Vergleich zweier Anbieter ist diese Zahl die einzige, die ohne Marketingmaterial auskommt.
Wo sich die Schweizer Lage für Wettende entscheidet
Die Schweizer Sportwetten-Landschaft hat keine Frage offen gelassen, die sie offen lassen wollte. Wer hier setzen darf, ist festgelegt. Wo man wohnen muss, ist festgelegt. Wie viel man verlieren kann, setzt man selbst, und wie lange die Erhöhung dieser Grenze auf sich warten lässt, ist geregelt. Was gespielt werden darf, steht in einem Verzeichnis mit Versionsdatum. Selbst wie viel Zeit bleibt, um einen Gewinn abzuholen, ist auf 26 Wochen festgesetzt.
Für den Wettenden, der mit kleinen Beträgen und auf Fussball setzt, ist dieses System vor allem eines: berechenbar. Der Kontoinhaber ist verifiziert, die Auszahlung geht auf ein Konto mit dem eigenen Namen, eine Spielsperre wirkt über die ganze Schweiz und über Casinos hinweg, und ein Gewinn von einigen hundert Franken gibt keinen Anlass, sich mit der Steuerverwaltung zu beschäftigen. Ein unterlegener Wettschein wird zum korrekten Preis verrechnet, und eine abgesagte Begegnung endet nicht in einem Streit, weil die Regeln den Fall nennen.
Teuer wird dieselbe Ordnung an drei Stellen. Der Umfang des Angebots kostet die Vielfalt: keine Nischenmärkte, kein Esport, kein dritter Anbieter als Ausweg. Die Abwesenheit von Konkurrenz kostet die Wahl: Der Preis ist nicht verhandelbar, weil niemand einen Grund hat, ihn zu senken. Und die zwei Gebiete kosten die Beweglichkeit: Wer das Vertragsgebiet seines Veranstalters verlässt, verliert sein Konto und findet keinen Ersatz in Zürich oder Genf.
Wer achtzehn ist und zum ersten Mal ein Konto eröffnen will, sollte beides wissen. Der Schweizer Weg ist der einzige, auf dem im Konfliktfall eine Behörde im eigenen Land zuständig ist, und er ist zugleich der einzige, auf dem weder der Wohnort noch die Wohnadresse verhandelbar sind. Wer sich dennoch für einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung entscheidet, entscheidet sich bewusst gegen den Sperrmechanismus, gegen die Schweizer Zuständigkeit und gegen die steuerliche Behandlung, die hier gilt. Das ist eine Entscheidung, die niemandem verboten ist. Sie sollte nur nicht auf einer Seite getroffen werden, die den vierten Punkt verschweigt.
Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz
Welche Anbieter dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten?
Nur zwei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide halten eine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Ausländische Marken wie Duelbits, bet-at-home, Bettilt, Sportaza, Roobet, Pribet, Betscore und 20Bet sind ohne Schweizer Bewilligung tätig.
Was bedeutet es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt?
Die Bewilligung ist territorial beschränkt, Art. 4 BGS. Sie erlaubt das Veranstalten in der Schweiz und besagt nichts über andere Länder. Umgekehrt hat eine ausländische Lizenz hier keine Wirkung: Sie vermittelt keine Verbindung zum Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keinen Schutz durch die hiesige Aufsicht.
Wie funktionieren die Verlustlimiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen?
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Wetten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?
Der Gewinnbetrag ist der Einsatz mal die Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der reine Gewinn ist dieser Betrag minus den Einsatz; die Quote selbst enthält den Einsatz bereits.
Was geschieht mit einer Wette, wenn das Wettereignis abgesagt wird?
Wird ein Sporttip-Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00, die übrigen Voraussagen behalten ihre Quoten.
Wie lässt sich eine Spielsperre einrichten und wie lange gilt sie?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre ist erst nach drei Monaten aufhebbar.
Rechtslage – freiwettench.com
Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»
