Gratiswetten in der Schweiz: zwei Veranstalter, kleine Guthaben, klare Regeln
Wer in der Schweiz nach einer Gratiswette sucht, stösst auf ein Angebot, das in Fränkli rechnet und nicht in Hunderten. Das ist kein Zufall und keine Zurückhaltung aus Nettigkeit, sondern die Folge eines Bewilligungssystems, das Sportwetten genau zwei Veranstaltern überlässt. Wer das weiss, liest jede Bedingung anders: nicht als Kleingedrucktes, sondern als Preis.

Stand: 29. Oktober 2026. Für die Bewilligungen und Veranstalterangaben wurden die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa, die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip sowie das Reglement der Loterie Romande herangezogen; Quotenbeispiele stammen aus den Bedingungen der Veranstalter, nicht aus einer eigenen Erhebung.
Die Rechtslage: warum Schweizer Sportwetten ein Zweianbietermarkt sind
Ein Blick in das Geldspielgesetz genügt, um die wichtigste Zahl dieses Themas zu verstehen: Es gibt keine zehn, es gibt zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die einzigen Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Das Gesetz setzt die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei, und die Kantone haben sie ausgeschöpft.

Der Rahmen heisst Grossspiel. Online-Sportwetten fallen unter das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), und die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Die eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht zuständig — sie beaufsichtigt Casinos, und Casino ist kein Wettgeschäft. Wer in einem Forum liest, die ESBK prüfe den Buchmacher, hat die Behörden schon durcheinandergebracht.
Eine Bewilligung ist doppelt gestrickt: der Veranstalter braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel. Und sie «gilt nur in der Schweiz». Dieser Satz aus dem Gesetz ist mehr als eine Formalie. Er erklärt, warum eine Lizenz aus Curaçao in Basel nichts wert ist, und er erklärt, warum die beiden Schweizer Veranstalter auf ihrem eigenen Boden so wenig Konkurrenzdruck spüren.
Zulassung und Sitz: wer hinter Sporttip und Jouez Sport steht
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.
Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Jouez Sport ist ihr Wettprodukt.
Zwei Genossenschaften und Gesellschaften mit gemeinnützigem Auftrag, kein Börsenkonzern. Die Nettoerträge gehen nach dem Geldspielgesetz an öffentliche Zwecke in den Kantonen. Wer sich über die schmale Angebotspalette ärgert, sollte diesen Punkt mitdenken: Das Angebot ist ausdrücklich nicht auf Wachstum gebaut, sondern auf Abschöpfung für Kantonskassen und Sportförderung.
Vertragsgebiete: die Wohnsitzgrenze als harte Bedingung
Jeder Veranstalter bedient sein eigenes Gebiet. Sporttip läuft in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich — dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen ist das das Swisslos-Vertragsgebiet.
Jouez Sport läuft für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, bekommt bei Jouez Sport kein Konto. Wer in Genf wohnt, bekommt keines bei Sporttip. Das ist keine Kulanzfrage und kein Bonusproblem, sondern die Grundbedingung dafür, dass überhaupt gewettet werden darf. Ein Gratisguthaben nützt niemandem, der aus dem falschen Kanton kommt.
Der Katalog des Erlaubten: was gewettet werden darf und was nicht
Eine Bewilligung deckt nicht das ganze Sportuniversum ab. Was angeboten werden darf, steht in einer geschlossenen Liste: der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026, gestützt auf das Geldspielgesetz und die Verordnung. Nur Sportveranstaltungen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt.
Die Feinheiten dieser Liste sind praktisch relevant. Qualifikationsrunden sind nur enthalten, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind. Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste zeigt keine Ecken- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion.
Wettkämpfe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Wer ein Testspiel einer Juniorenliga sucht, findet es nicht.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Das Geldspielgesetz beschränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht reguliert; es bleibt das Merkmal des jeweiligen Anbieters, mit allen Folgen für den Preis, den ein Ausstieg kostet.
Bei einem geschlossenen Katalog fällt auf, was fehlt. Wer sein Wettverhalten gern über exotische Nebenmärkte steuert, wird in der Schweiz nicht fündig. Die Auswahl ist nicht grosszügig, sie ist definiert — und für einen Wettenden, der genau eine Sportart und zwei Märkte braucht, ist das kein Nachteil.
Spielerschutz: die Limiten, die vor der ersten Wette stehen müssen
Hier wird die Kostenfrage konkret, denn die Limiten bestimmen, was ein Gratisguthaben überhaupt freisetzen kann. Die Grenzwerte setzt nicht der Staat von oben herab, sondern der Spielende selbst. Der Veranstalter muss aber verlangen, dass vor der ersten Teilnahme Höchstwerte für Einsätze oder Verluste festgelegt werden — für den Tag, die Woche oder den Monat.
Bei Sporttip sieht das so aus: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, und unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz nennt für eine Erhöhung 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage lässt sich zusätzlich setzen.
Diese 72 Stunden sind die teuerste Sperre des ganzen Systems, und zwar nicht für den Veranstalter. Wer nach einem verlorenen Abend impulsiv nach oben korrigieren will, muss drei Tage mit der alten Limite leben. Genau dafür ist die Frist gebaut. Sie ist keine Schikane, sie ist der ganze Punkt.
Die Einzahlungsseite ist ebenfalls begrenzt, aber grosszügig. Bei Swisslos lassen sich Spielguthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ein landesweit fixierter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht — die Limite ist die selbst gesetzte. Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen.
Sperren: was eine Spielsperre wirklich umfasst
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das ist der wirksamste Mechanismus im Schweizer System und der einzige, der die Grenze eines einzelnen Anbieters überschreitet. Wer sich sperren lässt, verschwindet aus dem Spielbetrieb seiner Region und aus den Casinos gleich mit. Von einem ausländischen Portal hält diese Sperre dagegen niemanden fern: Es ist nicht an das Register angeschlossen, und ein Schweizer Veranstalter kann dort nichts durchsetzen. Wer glaubt, eine Spielsperre schliesse ihn von allen Wettmöglichkeiten im Internet aus, irrt sich an genau dieser Stelle.
Exkludierte und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist eine unangenehm scharfe Regel — bezahlt wird nicht —, aber sie erklärt, warum die Alterskontrolle nicht als Formalität behandelt wird.
Registrierung und Identitätsprüfung: kein Schnellkonto
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Ein Konto in fünf Minuten mit einer erfundenen Adresse: in diesem System nicht vorgesehen. Das kostet Bequemlichkeit, und wer von ausländischen Portalen kommt, empfindet den Aufwand als Sperre vor dem Spielvergnügen. Bei jedem Sportwettangebot mit Schweizer Bewilligung ist es der Eintrittspreis. Eine Identitätsprüfung ist auch der Grund, warum eine Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen gehen kann — anonyme Auszahlungen, wie sie ausländische Portale bewerben, existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht.
Auszahlung, Fristen und die Steuerfrage
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Darüber, bei bekannter Zahlungsverbindung, geht der Betrag innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf die angegebene IBAN überwiesen. Auch dort ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar.
Zwei Gratisauszahlungen pro Jahr sind für einen Gelegenheitswettenden reichlich, für einen aktiven zu wenig. Dass dann eine Kommission auf der Überweisung liegen kann, ist eine Randnotiz — aber eine, die man kennen sollte, bevor man einen Gewinn in vier Teilbeträgen abhebt.
Nicht geltend gemachte Gewinne verfallen dagegen vollständig. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine verweigerte Auszahlung anfechten will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Halbjährlich und eingeschrieben: zwei Fristen, die niemand aus dem Gedächtnis trifft.
Bei den Steuern wird es angenehm. Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Auf Bundesebene liegt dieser Freibetrag ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht ab, deshalb gilt: je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für einen gewöhnlichen Wettenden heisst das: kein Steuerabzug auf dem Gewinn, keine Verrechnungssteuer, nichts zu deklarieren. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht, entgegen einer verbreiteten Annahme. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Praxis — Thurgau etwa — Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist der stille Preis der Offshore-Variante, und es ist eine Steuerfrage, keine Wettfrage. Für die eigene Situation bleibt der Gang zur Steuerverwaltung oder zur Steuerberatung.
Gratiswetten und Boni: warum die Guthaben klein bleiben
Gratisspielguthaben und Freispiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das Gesetz schreibt es so vor, und die Aufsicht erteilt die Zustimmung einzeln. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Zwei Dutzend Genehmigungen für einen ganzen Landesteil in einem Jahr — das ist der Grund, warum Schweizer Wettangebote nicht mit täglich wechselnden Aktionen aufwarten.
Ein ausländisches Portal schaltet, was es will. Ein Schweizer Veranstalter schaltet, was genehmigt ist. Diese Asymmetrie erklärt fast jede Enttäuschung über das hiesige Angebot, und sie erklärt auch, warum die Frage nach der Verlässlichkeit der Portale in die Werbung gehört und nicht in den Vergleich der Konditionen.
Die Aktion der Loterie Romande: CHF 10 mit Verfallsdatum
Das grösste dokumentierte Beispiel ist «JouezSport – Patinoires et Stades». Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen den Code eingab, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, erhielt CHF 10 Spielguthaben — im verifizierten Konto, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Jetzt rechnen wir, was das für den Wettenden ist. Zehn Franken Guthaben, dessen Einsatz nicht mit dem Gewinn zurückgezahlt wird. Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 ergibt sich ein Quotenschlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0,95, also 95 % Auszahlungsquote und eine Marge von 5 %. Das Guthaben ist dann im Schnitt etwa 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0,95 = CHF 4.75 wert — als statistischer Erwartungswert über viele Wetten, nicht als Gewinn, den irgendjemand einstreicht. Wer die Wette gewinnt, sieht CHF 9 auf dem Konto. Der Unterschied zwischen diesen beiden Zahlen ist die eigentliche Auskunft über die Aktion.
In einem Geschäft, das sonst oft in Hundertern rechnet, sind zehn Franken eine Geste und kein Anreiz. Genau das lässt sich an den Bedingungen ablesen: 30 Tage Gültigkeit, keine Auszahlung, ein Kontingent von 7’000 Stück für eine ganze Westschweiz. Wer den Code nicht am Stadionausgang aufschnappt, erfährt von der Aktion ohnehin nichts. Eine Bewerbung im landesweiten Massstab sieht anders aus.
Die Aktionen bei Sporttip: Boost statt Guthaben
Swisslos setzt weniger auf Gratisguthaben als auf Quoten- und Gewinnerhöhungen, und die haben eigene Kosten. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Zehn korrekt ausgewählte Voraussagen mit je mindestens 1.50 zur Quote — das ist der eigentliche Preis der 40 %. Je weiter die Voraussagen reichen, desto grösser wird die Chance, dass eine davon die Kombination beendet. Der Boost erhöht nicht die Trefferwahrscheinlichkeit; er erhöht die Auszahlung im Fall, dass sie eintritt.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts heben den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Einmal nutzbar ist eine Einschränkung, die in einer Preisdiskussion oft übersehen wird. Wer den Boost auf eine Wette setzt, die er ohnehin gespielt hätte, gewinnt ein paar Franken dazu. Wer seinetwegen eine zusätzliche Wette platziert, handelt sich eine zusätzliche Marge ein, und die kann die Erhöhung übertreffen. Und der Cash-Out-Vorbehalt bestraft genau den Wettenden, der seine Position aktiv verwaltet: Wer den Boost schätzt und den Ausstieg, muss sich einmal entscheiden.
Frist, Mindestquote, Ausschluss
Ein Gratisguthaben ohne Frist gibt es in der Schweiz nicht. Das Guthaben der Loterie-Romande-Aktion war 30 Tage gültig. Der Code musste innerhalb von 7 Tagen nach dem Aktionstag eingelöst werden. Wer eine Aktion verpasst, hat sie nicht verpasst — sie war vorbei.
Bei der Mindestquote wird es unangenehm ehrlich. Ein Bonus, der Einsätze ab einer bestimmten Quote verlangt, schliesst die günstigen, wahrscheinlichen Wetten aus und schiebt den Wettenden auf hohe Quoten und damit auf niedrige Trefferchancen. Bei Sporttip verlangt der Kombiboost mindestens 1.50 pro Voraussage. Wer einen Quotenschlüssel von 95 % liest, sollte wissen, was er bedeutet: 5 % dessen, was auf dem Markt umgesetzt wird, bleibt beim Veranstalter. Jeder Treffer auf eine lange Kombination trägt diese Marge schon durch die einzelnen Quoten.
Ausschlüsse sind ebenso relevant wie Fristen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande. Ein Guthaben von CHF 10 kann zu einer Auszahlung von CHF 9 auf dem Gewinn führen und niemals zu einer Auszahlung von CHF 10. Wer versteht, dass der Gratisbetrag selbst nie Geld wird, liest jedes Gratiswetten-Versprechen anders.
Wettende unter 18 Jahren sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Zwei Sätze aus den Teilnahmebedingungen, die im Werbetext jeder Aktion fehlen.
Wie viel Betting ein Bonus verlangt
Die ehrliche Antwort für Schweizer Verhältnisse: wenig, weil die Guthaben klein sind. Es gibt hier keine 100-Euro-Gratiswette ohne Einzahlung, die mit einem mehrfachen Umsatzerfordernis verrechnet werden müsste. Ein Guthaben von CHF 10 verschwindet in einer einzigen Wette, weil der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip CHF 1 beträgt.
Was dennoch zu prüfen ist, steht in jedem einzelnen Aktionsreglement: Gültigkeitsdauer, Mindestquote, ob das Guthaben nach einem Einsatz verfällt oder über mehrere Wetten genutzt werden darf, und ob die daraus entstandenen Gewinne ausgezahlt werden. Der letzte Punkt entscheidet über den Wert der ganzen Aktion, und er steht nirgends im Werbetext.
Bei jedem Vergleich von Gratisangeboten gilt deshalb ein Satz: Die Höhe eines Gratisbetrags allein sagt über den Anbieter wenig aus. Ein Guthaben von CHF 10 mit einer Woche Gültigkeit und einem Mindesteinsatz von CHF 50 ist weniger wert als eine Gewinnerhöhung ohne Zusatzeinsatz. Und in einem Markt mit zwei Veranstaltern ist die Höhe des Guthabens ohnehin kein Wettbewerbsargument, weil beide denselben engen gesetzlichen Rahmen haben.
Der Vergleich: Quoten, Margen, Limiten und Zahlungswege
Wenn die Gratisbeträge klein sind und bleiben, verschiebt sich die Frage: Woran erkennt ein Wettender, ob ein Anbieter gut ist? An vier Dingen, und an keinem davon ist ein Bonus beteiligt.
Quotenhöhe und Marge: was der Schlüssel aussagt
Der Quotenschlüssel eines Marktes gibt an, welcher Anteil der gesamten Einsätze dieses Marktes zurückgezahlt wird. Die Formel ist 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes. Die Marge ist der Rest: 100 % minus Auszahlungsquote. Bei je 1.90 auf beiden Seiten eines Zwei-Weg-Marktes sind das 95 % Auszahlung und 5 % Marge.
Zwei Dinge folgen daraus. Erstens ist die Marge ein Preis und kein Merkmal: Sie wird auf jede Wette bezahlt, gewonnen oder verloren, und deshalb schlägt eine tiefere Marge jede noch so grosszügige Gratiswette, sobald einigermassen regelmässig gewettet wird. Zweitens sagt die Marge eines Marktes nichts über die eines anderen aus. Ein Quotenschlüssel gilt immer für einen konkreten Markt bei einem konkreten Anbieter zu einem konkreten Zeitpunkt. Wer eine 1X2-Marge auf Handicaps oder Kombiwetten überträgt, vergleicht zwei verschiedene Preise.
Die zweite Zahl neben jeder Quote ist die Frist. Quoten bewegen sich, und ein Vergleich, der nicht sagt, wann er gemacht wurde, ist keine Auskunft. Deshalb steht bei jedem Quotenbeispiel auf diesen Seiten ein Datum, oder es steht keines dabei — und dann ist es ein Rechenbeispiel und kein Marktpreis.
Einsatzlimiten: der Mindesteinsatz als Reibung, der Höchsteinsatz als Deckel
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Der eine Franken ist für Gratisguthaben eine gute Nachricht: Ein Guthaben lässt sich vollständig einsetzen, ohne einen Franken aus der eigenen Tasche draufzulegen. Für grosse Wetten ist CHF 1’000 ein echter Deckel, und CHF 10’000 für eine Systemwette setzt auch dort eine Grenze. Wer regelmässig grosse Einzelwetten platziert, stösst an eine Wand, die er nicht verhandeln kann.
Zahlungswege: PostFinance Pay und Einzahlungsschein
Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Zusätzlich lassen sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mindestens CHF 20.
Das ist eine kurze Liste, und sie ist es mit Absicht. Eine Auszahlung geht nur auf ein Konto im eigenen Namen, Kredit an Spielende ist nach dem Geldspielgesetz nicht erlaubt. Wer ausländische Portale gewohnt ist, die Krypto und Dutzende Zahlungsdienste anbieten, findet hier Postfinance-Nähe statt Auswahlfreiheit. Dafür weiss er bei jeder Auszahlung, dass das Geld auf einem Konto landet, das seinen Namen trägt.
Jouez Sport hält die Auszahlungsseite ebenso schlicht: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Das ist unspektakulär und schnell genug für den Alltag.
Was ein Ausstieg kostet: Cash-Out
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Das vollständige Cash-Out ohne Teilauszahlung ist die eigentliche Einschränkung. Wer eine Kombination mit einem offenen und zwei bereits entschiedenen Beinen hält, kann nicht drei Viertel davon realisieren; er muss alles verkaufen. Und weil der angebotene Betrag unter dem möglichen Gewinn liegt, ist der Ausstieg selbst der Preis — er kauft Sicherheit mit Rendite. Für einen Wettenden mit einer selbst gesetzten Verlustlimite ist das trotzdem oft die bessere Wahl als eine offene Position, die die Limite reissen lässt.
Die Regeln, die im Kleingedruckten entscheiden
Ein paar Mechaniken der Sporttip-Regeln betreffen den Wert jeder Wette. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungsschritte, beide nach unten: minimal, aber kein Zufall.
Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Wer live auf ein Tor setzt, während die Lage kippt, kann plötzlich mit Quote 1.00 dastehen. Der Einsatz ist zurück, der Gewinn nicht, und wer in dieser Situation eine Kombination laufen hat, sieht sein ganzes Geschäft entwertet. Livewetten sind deshalb nur mit Blick auf den Spielstand zu spielen, nicht mit Blick auf die Quote.
Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Wird eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion angenommen, kann Swisslos die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Spielstand und der Torschütze desselben Spiels sind kein Doppelpack zum Selberbauen.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, im Fussball etwa 90 Minuten. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Pokalspielen entscheidet dieser Satz über Sieg und Niederlage.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Nach einer Absage bleibt eine Kombination am Leben, aber sieben Voraussagen mit einem toten Bein sind nur noch sechs.
Die Rangliste: die zehn Anbieter, geordnet
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; gestützt auf die IKV 2020 vom 20. Mai 2019 |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne |
| Roobet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und entfaltet nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung |
| GG.BET | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und entfaltet nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung |
| 1xBet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und entfaltet nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung |
| N1 Bet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und entfaltet nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung |
| Bahigo | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und entfaltet nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung |
| BDMBet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und entfaltet nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung |
| Jackbit | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und entfaltet nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung |
| BillyBets | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und entfaltet nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung |
Diese Tabelle liest sich in zwei Blöcken, und die Grenze zwischen ihnen ist die wichtigste Information des ganzen Vergleichs. Die ersten zwei Zeilen nennen bewilligte Schweizer Veranstalter. Die anderen acht sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, die den Schweizer Spielenden begegnen und deshalb hier auftauchen. Die beiden Gruppen sind nicht vergleichbar im Sinne einer Wahl zwischen gleichwertigen Optionen; sie sind zwei verschiedene Rechtsräume. Keine ausländische Marke ist in der Schweiz legal, und keine ist dort sicher, und «legal» ist hier kein relativer Begriff.
Bei den ausländischen Marken steht dieselbe Feststellung achtmal, weil sie für alle acht gilt: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Die Sperrliste wurde erstmals am 3. September 2019 publiziert und umfasste Ende 2025 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa spricht von Domain-Hopping, nennt Interwetten und Bet-at-Home und nennt bet365 als auf der Liste stehend.
Aus jedem einzelnen Eintrag folgt mehr, als auf den ersten Blick scheint. Ein Spielender kann Klagen nicht vor einem Schweizer Gericht durchsetzen. Eine freiwillige Spielsperre, die im schweizerischen Register steht, hält ihn dort nicht auf. Und ein Gewinn aus einem ausländischen Grossspiel kann nach kantonaler Praxis vollständig steuerbares Einkommen sein. Der Werbetext nennt keines dieser drei Dinge, und alle drei kosten Geld.
Wo die Marge die Gratiswette schlägt
Wer nur ein paar Wetten im Jahr platziert, kann jeden dieser Punkte ignorieren. Wer regelmässig setzt, für den ist die Rechnung eindeutig: Eine Gratiswette ist ein einmaliger Betrag, die Marge ist ein Dauerpreis. Bei 5 % Marge auf einem Zwei-Weg-Markt zahlt ein Wettender CHF 5 pro CHF 100 Umsatz an den Veranstalter — unabhängig davon, ob er gewinnt. Nach einem Jahr mit CHF 5’000 Umsatz sind das CHF 250, also das 25-Fache des Guthabens der Westschweizer Aktion. Kein Gratisguthaben der Welt wiegt das auf.
Deshalb ist die Gretchenfrage bei der Anbieterwahl nicht, wer am meisten schenkt, sondern wer am wenigsten nimmt. In einem Markt mit zwei Veranstaltern fällt diese Wahl ohnehin mit dem Wohnsitz zusammen: Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, wettet bei Sporttip, wer in der Westschweiz wohnt, bei Jouez Sport. Die Wahl zwischen den beiden ist eine Wahl ohne Alternative — und wer ausländische Portale dazunimmt, wählt nicht mehr zwischen zwei Anbietern, sondern zwischen zwei Rechtsräumen.
Grundlagen: was eine Gratiswette in der Schweiz ist
Gratiswetten sind Guthaben mit Bedingungen. Diese Definition ist unspektakulär und trifft den Kern. Ein Gratisguthaben ist kein Geschenk, kein Rabatt und keine Auszahlung; es ist ein Betrag auf einem Spielerkonto, der nach Regeln eingesetzt werden kann, die der Veranstalter festlegt und die Aufsicht genehmigt.

In der Schweiz heisst das in der Gesetzessprache Gratisspielguthaben, im Markt heisst es Gratiswette oder Freiwette. Der Unterschied zwischen den beiden Wörtern ist grösser als eine Stilfrage: Das eine beschreibt einen Kontostand, das andere weckt die Vorstellung eines freien Einsatzes mit garantiertem Ertrag.
Drei Merkmale entscheiden über den Wert. Erstens die Gültigkeitsdauer — bei der Westschweizer Aktion 30 Tage bei einem Einlösefenster von 7 Tagen. Zweitens die Mindestquote eines Qualifikations- oder Einsatzes, bei Sporttip mindestens 1.50 pro Voraussage für den Kombiboost. Drittens, und das ist das Merkmal, das die meisten Werbetexte verschweigen: Der Einsatz eines Gratisguthabens wird nicht zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt. Was das in Zahlen bedeutet, wurde oben durchgerechnet; hier geht es um das Prinzip.
Diese drei Merkmale sind es, die ein Guthaben von CHF 10 zu etwas machen, das zwischen rund CHF 4 und rund CHF 10 wert sein kann — je nach Markt, je nach Umrechnung, je nach Erfolg. Die Spanne ist keine Ungenauigkeit, sie ist die eigentliche Auskunft über Gratiswetten. Wer mit dem oberen Ende der Spanne rechnet, rechnet mit einem Gewinn.
Der Angebotsbestand in der Schweiz
Das Angebot beschränkt sich auf die zwei interkantonalen Veranstalter. Es gibt keine dritte Bewilligung und keine Warteliste, weil das Gesetz die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Wer nach einer Liste weiterer bewilligter Buchmacher sucht, sucht nach etwas, das es nicht gibt; die Gespa publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Für die Bewertung von Gratiswetten folgt daraus ein einfacher Satz: In der Schweiz konkurrieren keine Anbieter um Neukunden mit Gratisguthaben, es gibt nur zwei, und beide sind im Bewilligungsrahmen. Das ist die gesamte Landschaft.
Was das für den Ertrag einer Wette bedeutet
Wer drei Wetten im Jahr macht, um ein Gratisguthaben zu nutzen, merkt die Marge nicht. Wer zehn Wetten pro Woche macht, ist längst nicht mehr auf das Gratisguthaben angewiesen, sondern auf eine tiefe Marge — und bei zwei Veranstaltern ist die Auswahl damit beendet, bevor sie begonnen hat.
Genau hier stellt sich die Kostenfrage: Lohnt sich das Guthaben im Vergleich zur Marge? Ein Vierfaches für einen sofortigen Einsatz: tiefe Quoten sind ein Dauerpreis, hohe Quoten verlangen hohe Trefferchancen. Eine Gratiswette, die auf eine Quote von 1.50 verweist, legt den Wettenden nicht auf Gewissheit fest, sie verlangt nur eine Quote, die die Marge tragen kann. Wer das versteht, plant mit dem Quotenschlüssel und nicht mit dem Guthaben.
Wo man die Zahlen selbst nachprüft
Ein Vergleicher kann nicht alles prüfen, und wer in einem spezifischen Kanton lebt oder eine spezifische Aktion im Blick hat, muss selbst nachschauen. Die verlässlichste Quelle für Bewilligungen und blockierte Domains ist die Gespa selbst; ihre Website sammelt die Bewilligungen und die Sperrliste. Für Bewilligungen und Aufsichtsfragen ist sie die zuständige Stelle, nicht die Spielbankenkommission.
Für konkrete Limiten, Auszahlungsfristen und Zahlungswege gilt: Sie stehen im Konto und in den akzeptierten Bedingungen, die jeder Veranstalter veröffentlicht und die den Spielenden vor Akzeptanz angezeigt werden. Wer sich für eine Aktion interessiert, liest die Teilnahmebedingungen, nicht die Werbeseite. Und wer wissen will, ob das eigene Wohnsitzgebiet bedient wird, prüft das am schnellsten, indem er sich registriert — abgelehnt wird er sofort und unmissverständlich.
Was eine Gratiswette nicht ist
Sie ist kein Einkommen. Sie ist keine Einnahmequelle, und sie ist keine Wette mit garantiertem Ertrag. Sie erhöht die Auszahlung im Gewinnfall, und sie ist im Verlustfall wertlos. Bei jeder Aktion mit quotenabhängigen Bedingungen verändert sie die Auswahl — sie verlangt höhere Quoten und damit seltener eintretende Ausgänge. Wer das vor der Annahme einer Aktion weiss, entscheidet besser.
Und sie ist nicht übertragbar. Sie gehört zum Konto der registrierten Person, und weil jede Person sich nur einmal registrieren darf und die Identität geprüft wird, lässt sich eine Gratiswette nicht auf ein anderes Konto schieben. Das ist keine Einschränkung, über die man klagen müsste; es ist derselbe Mechanismus, der Auszahlungen an das eigene Konto bindet und Mehrfachkonten ausschliesst.
Swisslos Sporttip: das grösste Angebot, aber nur im Vertragsgebiet
Swisslos ist mit Sporttip der grössere der beiden Veranstalter: Basel als Sitz, das ganze Vertragsgebiet inklusive Tessin und Liechtenstein, ein ausgebautes Online-Angebot mit Cash-Out, Boost-Funktionen und Bet-Builder. Wer in Zürich, Bern oder St. Gallen wohnt, hat keine Alternative ausser einem ausländischen Portal — und dieses Portal ist keine gleichwertige Wahl, sondern ein anderer Rechtsraum.
Die Spielregeln sind detailliert und für den Wettenden durchaus eine Ressource. Die Einsatzlimiten liegen zwischen CHF 1 und CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50. Der Cash-Out ist nur vollständig möglich. Der Gewinn wird zweimal gerundet. Bei Livewetten kann eine spielentscheidende Situation die Quote auf 1.00 senken, und ein abhängiges Bein in einer Kombination ist nur über den Bet-Builder zulässig.
Und die Grenzen des Produkts sind nicht versteckt. Das Sportangebot und die Wettarten richten sich nach der Gespa-Liste: keine Ecken- und Kartenmärkte, keine Esport-Sektion, Frauen- und Juniorenwettkämpfe nur, wenn die Liste sie führt. Wer ein breites Live-Angebot mit vielen Nebenmärkten sucht, findet es hier nicht, und kein Werbetext kann das aufheben.
Das grösste Hindernis bleibt der Wohnsitz. Wer in Genf oder Lausanne lebt, kann sich bei Sporttip nicht registrieren; das Konto setzt Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus, und die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Damit erübrigt sich jede Diskussion über Gratisguthaben für einen Teil der Schweiz — nicht durch eine Geschäftsbedingung, sondern durch die Aufteilung des Landes in zwei Veranstaltergebiete.
Automatische Gutschriften machen die Gewinnabwicklung unspektakulär: bis CHF 1’000 aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen aufs Konto. Gratisauszahlungen gibt es zweimal im Jahr, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen. Wer also mehrere kleinere Auszahlungen plant, tut gut daran, sie zu bündeln.
Fazit: Bei der Rounding-Regel und der Quote-1.00-Klausel wird ein Produktdetail zur Kostenfrage — ein Live-Einsatz in der Schlussphase kann den Ertrag der ganzen Kombination auf null setzen, und keine Boosterhöhung fängt das auf.
Loterie Romande Jouez Sport: der Knüpfungspunkt für Gratisaktionen
Die Loterie Romande ist der Veranstalter, der die Gratisguthaben in der Schweiz tatsächlich gelebt hat. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 an 7 Aktionstagen und ein Kontingent von 7’000 Stück ist das konkreteste Beispiel, das sich in diesem Markt finden lässt — und es ist zugleich die beste Lektion darüber, warum Gratisguthaben hier klein bleiben.
Der Rahmen stimmt. 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende, sechs Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Die Einzahlungsgrenze liegt bei CHF 10’000 pro 30 Tage, dieselbe Höhe gilt für das Wallet. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf die IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Das Kontingent von 7’000 Stück für eine ganze Westschweiz ist die Zahl, die die Aktion einordnet. Bei 2’350 Verkaufsstellen und einem sechs Kantone umfassenden Gebiet ist das ein Guthaben für wenige, nicht für viele. Wer den Code am Stadionausgang nicht erwischt, hat die Aktion nie gesehen — es gab keine Chance für einen Nachzügler.
Bemerkenswert ist auch, was fehlt: Die Aktion lief an 7 Tagen, nicht durchgehend. Ein Guthaben war 30 Tage gültig, der Code aber nur 7 Tage einlösbar. Zwei verschiedene Fristen für eine Sache sind in Aktionsreglementen üblich und aus Sicht des Wettenden trotzdem verwirrend; die kürzere Frist entscheidet, und das ist die Einlösefrist.
Jouez Sport hat die Zustimmungen der Aufsicht im Jahr 2025 deutlich häufiger erhalten als Swisslos — 24 gegenüber 8. Wer in der Westschweiz wohnt, hat damit eine etwas grössere Chance auf ein Gratisguthaben als im Swisslos-Gebiet. Ob das ein Vorteil ist, hängt davon ab, was in der Aktion steht und nicht davon, dass die Hälfte der Schweiz sechsmal mehr Gratisaktionen sieht.
Fazit: Die Aktion war ordentlich gebaut und bewusst eng gehalten — 30 Tage Gültigkeit und 7’000 Stück für sechs Kantone sind die Einschränkung eines Instruments, das keinen Neukundenstrom erzeugen soll.
Roobet: werbefreudig, aber ohne Schweizer Bewilligung
Roobet gehört zu den acht Marken im Vergleich, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Eine Schweizer Bewilligung ist nicht vorhanden; Swisslos und die Loterie Romande sind die einzigen Veranstalter, die Sportwetten in der Schweiz anbieten dürfen. Eine gemeldete Bewilligung aus einem anderen Land ist nicht festgestellt, und eine solche Bewilligung hat in der Schweiz nach dem Geldspielgesetz keine Wirkung.
Was folgt, ist keine Formalität. Die Marke ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen. Eine freiwillige Spielsperre, die bei Swisslos eingetragen ist, hält bei Roobet niemanden auf. Und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg: Wer Streit über eine Auszahlung hat, muss ihn dort führen, wo die Firma sitzt. Die Domain kann zudem auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden; blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, und das Spiel setzt sich fort.
Für Schweizer Spielende heisst das: Der Weg zu dieser Marke ist offen, das Risiko liegt beim Spielenden, und der Vorteil, der gewöhnlich genannt wird — ein breiteres Angebot, grössere Boni — wird mit dem Verzicht auf jede Schweizer Aufsicht erkauft. Wer das Angebot trotzdem prüft, sollte in den eigenen Bedingungen nach den Punkten suchen, die im Schweizer System verbindlich geregelt sind: Limiten, Sperren, Auszahlungswege, Identitätsprüfung. Diese Punkte sind dort Hausregeln und keine Vorschrift.
Fazit: Der fehlende Anschluss ans Sperrregister ist hier schwerer zu wiegen als jede Frage nach dem Produkt — ein Spielender, der sich selbst schützen will, kann es bei Roobet nicht mit dem Schweizer Werkzeug tun.
GG.BET: Spielerangebot aus der Ferne ohne hiesige Aufsicht
GG.BET ist eine weitere ausländische Marke im Vergleich, ohne Schweizer Bewilligung. Es gelten dieselben Feststellungen, die für die ganze Gruppe dieser acht Marken gelten: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit der Aufnahme auf die Gespa-Sperrliste mit DNS-Sperrung durch Schweizer Telekom-Anbieter.
Wer solche Marken bewertet, sollte zwei Ebenen trennen. Die erste ist die Rechtsebene, und dort gibt es nichts zu differenzieren: Es gibt keine Bewilligung, und die fehlende Bewilligung ist der ganze Befund. Die zweite ist die Produktebene — was die Marke anbietet, zu welchen Quoten, mit welchen Limiten. Diese zweite Ebene lässt sich nur an den eigenen Bedingungen und am eigenen Konto prüfen, und sie ersetzt die Rechtsebene nicht.
Für Schweizer Wettende bleibt der entscheidende Punkt, dass ein Gewinn aus einem ausländischen Grossspiel nach kantonaler Praxis vollständig steuerbares Einkommen sein kann. Das ist bei einer Schweizer Wette anders. Wer regelmässig dort spielt, trägt ein Risiko, das mit dem Produkt nichts zu tun hat.
Fazit: Die fehlende Bewilligung ist hier der einzige belastbare Vergleichspunkt — beim Produkt selbst bleibt einem Schweizer Wettenden jede Aufsichtsgarantie versagt.
1xBet: viele Zahlungswege, kein Schweizer Anschluss
1xBet zählt zu den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, möglicher Sperrlisten-Eintrag. Es gibt in der Schweiz nur zwei Veranstalter, und diese Marke ist keiner davon.
Der Reiz solcher Angebote liegt in der Breite: mehr Sportarten, mehr Märkte, mehr Zahlungswege, teils Krypto. Diesen Reiz muss der Vergleich mit dem Schweizer Rahmen konfrontieren. In der Schweiz sind die Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer geschlossenen Liste der Aufsicht zusammengefasst. Keine Ecken- und Kartenmärkte, keine Esport-Sektion, keine Frauenwettkämpfe ausserhalb der Liste. Wer diese Märkte sucht, muss über die Bewilligung hinausgehen — und dort endet die Schweizer Aufsicht.
Bleibt die Zahlungsseite. In der Schweiz werden Gewinne nur auf ein Konto im eigenen Namen ausgezahlt, und Kredit an Spielende ist nicht erlaubt. Ein ausländisches Portal ist an diese Regeln nicht gebunden; wer dort spielt, weiss nicht, auf welches Konto seine Auszahlung geht, und trägt auch dieses Risiko selbst.
Fazit: Ein ausländisches Portal ist kein Ersatz für eine Schweizer Bewilligung, und die Zahlungsvielfalt wiegt die fehlenden Schutzmechanismen nicht auf — bei Streitigkeiten steht ein Spielender ohne Schweizer Adresse da.
N1 Bet: ohne Bewilligung ausserhalb der Schweizer Schutzlogik
N1 Bet ist die vierte Marke der ausländischen Gruppe, ohne Schweizer Bewilligung. Die Feststellungen sind dieselben wie bei den anderen: keine Bewilligung, kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Sperrung über die Gespa-Sperrliste.
Diese Wiederholung ist selbst das Ergebnis des Vergleichs. Acht ausländische Marken, die sich in der Schweiz in genau einem Punkt unterscheiden lassen — sie haben alle dieselbe Antwort, und die Antwort ist «keine Bewilligung». Wer eine Rangfolge unter ihnen sucht, sucht Merkmale, die im Schweizer Rahmen nicht relevant sind, weil keine von ihnen Schweizer Recht untersteht.
Für einen Wettenden, der den Rechtsweg im Streitfall braucht, ist diese Marke damit keine Option. Für einen Wettenden, der ohnehin nur ein Produkt prüft und das Risiko bewusst trägt, bleibt der Hinweis, dass die Prüfung nur an den eigenen Bedingungen möglich ist.
Fazit: Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung kann ein Spielende, das eine Spielsperre im Schweizer Register stehen hat, nicht aufhalten — bei N1 Bet ist die Sperre wirkungslos, und das ist der Punkt, an dem die Wahl endet.
Bahigo: Offshore-Angebot ohne Schweizer Veranstalterbewilligung
Bahigo gehört zu den acht ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Aufsicht der Gespa erstreckt sich nicht auf sie, das schweizerische Sperrregister erreicht sie nicht, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden und würde dann bei Schweizer Telekom-Anbietern blockiert.
Was ausländische Marken für Schweizer Spielende attraktiv macht, ist häufig die Aussicht auf Gratiswetten ohne Einzahlung und auf Aktionen, wie sie hier kaum entstehen — Zustimmungen der Aufsicht gibt es in kleinen Stückzahlen, 2025 deren 24 für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Die Kehrseite ist nicht das Kleingedruckte, sondern der Rahmen: Bei einem Schweizer Veranstalter stehen die Bedingungen unter der Aufsicht; bei einer Marke ohne Bewilligung stehen sie nur unter ihrem eigenen Hausrecht.
Unabhängig vom Produkt bleibt der steuerliche Punkt. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; Gewinne aus ausländischen Anbietern werden nach kantonaler Praxis — Thurgau ist das Beispiel — vollständig als Einkommen behandelt. Wer dort gewinnt, kann eine Steuererklärung mehr ausfüllen.
Fazit: Bei Bahigo liegt die Aktion im Vordergrund und die Durchsetzbarkeit im Hintergrund — ein Tausch, den ein Wettender bewusst eingehen muss und über dessen Preis der Werbetext nichts sagt.
BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg
BDMBet ist eine weitere der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Feststellungen sind die der Gruppe: keine Bewilligung, kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Blockierung über die Sperrliste. Die Liste wurde erstmals am 3. September 2019 veröffentlicht und umfasste Ende 2025 671 Domains; die Aufsicht nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für ersetzte Domains und führt bet365 als gelistet.
An dieser Stelle wird eine Struktur sichtbar, die sich nicht auf einzelne Marken bezieht: Blockieren ersetzt nicht Aufsicht. Eine gesperrte Domain verschwindet für Stunden, und die Aufsicht kann nur nachführen. Ein Wettender, der auf diesem Weg spielt, muss mit jedem Domainwechsel mitgehen. Das ist der praktische Preis — nicht ein Verbot, sondern ein Hindernislauf ohne Schutz.
Wer ausländische Angebote prüft, sollte zudem die Anbieter übergreifende Feststellung mitnehmen: Eine gemeldete Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Für Schweizer Verhältnisse ist sie keine Zulassung. Bei Fehlen einer Schweizer Bewilligung bleibt der Spielende ohne die Mechanismen, die ein bewilligter Veranstalter bereitstellen muss.
Fazit: Bei BDMBet gibt es nichts zu bewerten, was über «ohne Schweizer Bewilligung» hinausgeht — und genau das ist der einzige Vergleichspunkt, den ein Schweizer Wettender belastbar anwenden kann.
Jackbit: Bewilligungslücke als eigentlicher Vergleichspunkt
Jackbit zählt zur Gruppe der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung als gemeldet zu bezeichnen, wäre falsch: Eine gemeldete Bewilligung ist hier nicht festgestellt, und eine ausländische Bewilligung hätte nach dem Geldspielgesetz ohnehin keine Wirkung in der Schweiz. Es gilt die Feststellung für die ganze Gruppe.
Der Vergleich mit einem Schweizer Veranstalter endet hier in einem strukturellen Unterschied. Ein bewilligter Schweizer Veranstalter muss Limiten vorsehen, eine Spielsperre anbieten, Auszahlungen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers leisten und Minderjährige ausschliessen. Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung sind das Hausregeln, über die allein die Marke entscheidet.
Ausserdem sei die Werbeseite erwähnt: Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist nach Art. 74 Abs. 3 des Geldspielgesetzes verboten und wird nach Art. 131 mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Das richtet sich gegen Werbende, nicht gegen Spielende. Es zeigt aber, wie der Gesetzgeber das Verhältnis sieht: beschreiben darf man Offshore-Angebote, bewerben nicht.
Fazit: Ohne Schweizer Bewilligung fehlt bei Jackbit jede Instanz, die eine Auszahlung durchsetzt — das bleibt der einzige belastbare Unterschied zu einem Schweizer Veranstalter.
BillyBets: ausserhalb der bewilligten Schweizer Ordnung
BillyBets ist die letzte der acht ausländischen Marken im Vergleich und teilt deren Lage: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste. In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten, und diese Marke ist kein solcher.
Wer bis hierher gelesen hat, kennt das Muster, und es ist die eigentliche Erkenntnis des Vergleichs: Unter acht ausländischen Marken gibt es in Schweizer Hinsicht nichts zu differenzieren. Was bleibt, ist die Frage, was ein Wettender mit diesem Befund macht. Wer Schweizer Schutzmechanismen will — Limiten, Sperre, kontogebundene Auszahlung, Aufsicht —, kommt an Swisslos oder der Loterie Romande nicht vorbei. Wer bewusst ohne diese Mechanismen spielen will, trägt ein Risiko in jedem einzelnen Punkt.
Bei den Gratiswetten ist die Sache besonders einfach: Die Art von Aktion, die solche Marken bewerben, ist im bewilligten Schweizer Rahmen nicht in dieser Grösse möglich. Wer ein grosses Gratisangebot als Grund für ein Offshore-Konto nennt, wählt ein Guthaben gegen einen Rechtsweg. Das kann man tun; man sollte es nur wissen.
Fazit: Bei BillyBets bleibt als einzige belastbare Aussage der fehlende Schweizer Rahmen — und damit die Frage, ob ein Gratisguthaben diesen Tausch rechtfertigt.
Häufige Fragen zu Gratiswetten bei Schweizer Sportwetten
Welche Gratiswetten gibt es bei Sportwetten in der Schweiz?
Ein Gratisguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, und diese Zustimmung wird einzeln und sparsam erteilt: 2025 erhielt die Loterie Romande 24, Swisslos deren 8. Deshalb bleiben die Aktionen klein und selten. Ein dokumentiertes Beispiel ist die Westschweizer Aktion mit CHF 10 Guthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten und Gratiswetten anbieten?
Nur zwei Veranstalter: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Das Geldspielgesetz begrenzt die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei. Beide halten eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und stehen unter Aufsicht der Gespa, die auch über Gratisguthaben entscheidet.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt?
Nein. Der Einsatz eines Gratisguthabens wird nicht zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt, und das Guthaben selbst ist nicht auszahlbar. Bei einem illustrativen Markt mit Quoten von je 1.90 liegt der durchschnittliche Wert des Guthabens deshalb deutlich unter seinem Nennbetrag; bei einem Guthaben von CHF 10 sind es rund CHF 4.75, und nicht CHF 10.
Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Wie hoch war das Spielguthaben der Aktion der Loterie Romande, und wie lange lief sie?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Sie umfasste insgesamt 7’000 Guthaben von je CHF 10, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Wer den Code innerhalb von 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt ein Guthaben.
Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die Gratiswetten für Schweizer Kunden bewerben?
Sie haben keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung. Es fehlt der Anschluss an das schweizerische Sperrregister, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Werbung für nicht erlaubte Geldspiele ist untersagt. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind je nach Kanton vollständig steuerbares Einkommen.
Bonus – freiwettench.com
Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»
