Wettseiten im Vergleich: zwei Veranstalter, viele Versprechen und die Marge dazwischen
29. Oktober 2026 · Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalterbewilligungen nach dem Geldspielgesetz und die Aufsichtsdaten der Gespa geprüft.

Wer nach einem Vergleich der Wettseiten sucht, erwartet eine Liste. In der Schweiz bekommt er eine kurze. Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, und beide gehören der öffentlichen Hand ihrer Kantone. Das ist keine Marktlücke, die noch jemand füllen wird; die Kantone haben die Zahl der Bewilligungen gedeckelt, und zwar auf zwei. Sporttip der Swisslos für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, Jouez Sport der Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Wer in Genf wohnt, hat bei Sporttip keinen Zugang, und wer in Zürich wohnt, keinen bei Jouez Sport. Ein Vergleich, der diese zwei Zeilen nicht zuerst liest, vergleicht Angebote, die der Leser gar nicht erreicht.
Genau deshalb ist der übliche Zugang zum Thema — welcher Anbieter zahlt am meisten Prämie — hier eine Sackgasse. Gratisspielguthaben braucht in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Die Aufsicht hat 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an die Swisslos erteilt. Das sind keine Zahlen, die eine Bonusbranche tragen. Wer auf schweizerischen Wettseiten das grosse Willkommensgeschenk sucht, sucht etwas, das es hier kaum gibt, und landet auf einer Seite ohne Bewilligung, auf der es viel davon gibt.
Was bleibt, ist der spannendere Teil. Ein Vergleich zweier Veranstalter, die beide dem gleichen Gesetz unterliegen, verschiebt sich auf die Dinge, die das Gesetz offen lässt: wie viel die Quote verschluckt, wie hoch der Einsatz sein darf, wie schnell Geld zurückkommt und wie teuer das Abheben wird. Der Rahmen ist identisch, die Rechnung nicht. Und die Rechnung ist es, die am Monatsende zählt.
Zwischen den beiden und den ausländischen Seiten, die Schweizer immer wieder anklicken, liegt keine Geschmacksfrage, sondern ein Rechtsbruch auf der einen und ein Verlust von Schutz auf der anderen Seite. Beides wird hier beschrieben. Verkauft wird nichts.
Die Rechtslage: zwei Bewilligungen, ein geschlossener Markt
Wer den Ausdruck «Wettseiten Vergleich» eingibt und zehn Ergebnisse erwartet, bekommt hier eine Erklärung, warum es bei zwei bleibt. Das ist der teuerste Teil des Themas, denn er entscheidet, welche Angebote überhaupt in Frage kommen.

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist, in Kraft seit 1. Januar 2021. Nicht von der ESBK: die ist für Casinos zuständig, und wer diesen Unterschied nicht kennt, ordnet einen Teil des Schweizer Glücksspielmarkts falsch ein.
Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen, der Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel. Sie gilt nur in der Schweiz. Und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos, deren Sportwettenprodukt den Namen Sporttip trägt, und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt.
Wem welches Gebiet gehört
Die Aufteilung folgt der Sprache und den Kantonsgrenzen, nicht dem Wohnort des Interessenten.

Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Jouez Sport der Loterie Romande gilt in den sechs Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Für den Vergleich heisst das: die Frage nach dem «besten» Anbieter ist für die meisten Leser schon beantwortet, bevor sie gestellt wird. Ein Grenzgänger zwischen zwei Sprachregionen wechselt nicht die Präferenz, sondern die Berechtigung. Wer sich für ein Konto registrieren will, braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das kostet Zeit bei der Anmeldung — und es kostet sie genau einmal, weil ein Zweitkonto nicht möglich ist.
Die geschlossene Liste der Sportarten und Wettarten
Ein Punkt, der in Vergleichen regelmässig untergeht, weil er kein Geld kostet, sondern Auswahl: Was in der Schweiz überhaupt bewettet werden darf, ist eine Liste, keine Entscheidung des Veranstalters. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe ebenso, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Die Liste enthält keine Ecken- oder Kartenmärkte und keinen Esports-Abschnitt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Wer auf ein Nischenereignis setzen will, merkt das schnell: nicht der Anbieter fehlt, der Markt fehlt. Ein Vergleich, der die Zahl der Wettarten misst, misst bei beiden Bewilligten dasselbe und sagt damit nichts. Er wird erst interessant, wenn er auf die Quoten schaut, die auf diesen wenigen Märkten geboten werden.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine Bewilligung dafür hat. Das Gesetz schnürt die Livewetten nicht auf bestimmte Märkte ein. Cash-Out ist überhaupt nicht reguliert. Es ist ein Merkmal der einzelnen Plattform und wird im Abschnitt zu Swisslos Sporttip auch so beschrieben: als dessen eigene Lösung, mit dessen eigenen Grenzen.
Ausländische Seiten: kein Verbot für den Spieler, aber kein Schutz
Dieser Absatz gehört vollständig hierher, weil er sonst in jedem zweiten Abschnitt als Nebensatz wiederkehrt und dann nichts mehr wiegt.
Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein beliebiges anderes Land — hat in der Schweiz keine Geltung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne schweizerische Bewilligung ist eine Straftat; möglich sind bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, im gewerbsmässigen Fall bis zu fünf Jahre. Bestraft wird der Spieler nicht. Was ihm fehlt, ist trotzdem konkret: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, keine schweizerische Aufsicht über die Fairness seiner Wette und kein schweizerischer Rechtsweg, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Die Aufsicht veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt — die Gespa spricht von Domain-Hopping und nennt als Beispiele Interwetten und Bet-at-Home. Wie das aussieht, wenn man die Liste als Verbraucherin liest: die Seite ist gesperrt, die nächste steht schon da.
Keine der beiden Seiten ist «die sichere Wahl» von sich aus. Die bewilligte Seite bedeutet vollen schweizerischen Schutz und gleichzeitig zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzbedingung und eine Identitätsprüfung. Die ausländische Seite bedeutet keinen Schweizer Schutz und dafür eine Auswahl, die es hier nicht gibt. Wer den Text bis hierher gelesen hat, hat die Entscheidung schon getroffen, ohne dass ihm jemand eine Prämie dafür angeboten hätte.
Spielerschutz: die Limiten setzt der Spieler, nicht der Staat
Die Schweiz hat keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze. Das ist der Punkt, an dem ausländische Ratgebertexte regelmässig danebenliegen, weil sie eine deutsche oder britische Regel auf Schweizer Verhältnisse übertragen. Was es gibt, ist die Pflicht des Veranstalters, vom Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste zu verlangen.
Swisslos setzt das so um: vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und, für Personen unter 21 Jahren, von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Was das 72-Stunden-Fenster kostet
Diese Frist ist der wichtigste Satz der ganzen Regulierungsdebatte, und sie ist keine Formalie. Sie kostet einen specifichen Abend — den Abend nach einem Spiel, an dem die Zahl auf dem Konto nicht mehr schön aussieht. Wer in diesem Moment die Limite erhöhen will, muss drei Tage warten. Das ist die ganze Idee. Das Gesetz verlangt statutarisch 24 Stunden; Swisslos wendet in seinen eigenen Bedingungen 72 an. Der Veranstalter nimmt sich also mehr Zeit als das Minimum — für den, der die Limite hochsetzen will, ist das die unangenehmere Regel und das vernünftigere Ergebnis.
Die Limiten wirken, weil das Konto per Ausweis eröffnet wird und nur einmal pro Person existiert. Ein zweites Konto beim selben Veranstalter ist nicht vorgesehen. Das ist ein weiterer Punkt, an dem die Schweiz Dinge verhindert, statt sie zu bepreisen.
Spielsperren und das Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das ist praktisch die wirksamste Massnahme auf dem ganzen Gebiet, weil sie den Anbieter wechselt und trotzdem bleibt. Eine freiwillige Sperre kann nach Ablauf von drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer ein ausländisches Angebot nutzt, fällt aus diesem Register heraus — nicht weil es ihn nicht mehr gibt, sondern weil es dort nicht gilt.
Wo die Aufsicht selbst schwächelt
Eine Zahl, die in keinem Marketingtext steht und hierher gehört: Die Gespa liess 2025 an Verkaufsstellen testweise Sportwetten kaufen. In 200 Fällen wurde einer minderjährigen Person in 47,5 Prozent der Fälle eine Sportwette verkauft. Verkaufsstellenschutz ist also keine strenge Mauer. Für den Vergleich ist das die Mahnung, den eigenen Schutz nicht an der Kasse zu suchen, sondern im Konto — bei den Limiten, beim Standardeinsatz und bei der Frage, ob der Zugang überhaupt gesperrt ist.
Der Hinweis für den Ernstfall bleibt schmucklos: Wer merkt, dass er die Grenze zum Kontrollverlust überschritten hat, findet Beratung bei der Fachstelle des Kantons und beim Gespräch mit dem Hausarzt. Diese Sätze sind kein Bestandteil des Vergleichs und auch keine Einleitung dazu. Sie stehen hier, weil sie in einem Text über Wettseiten stehen müssen.
Aktionen und Freiwetten: warum die Bedingungen mehr wert sind als die Höhe
Hier wird es unangenehm für alle, die auf der Suche nach einem Bonus sind. Gratisguthaben und Freispiele brauchen in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa. 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an die Swisslos. Wer sich darunter ein Werbebudget vorstellt, hat die Grössenordnung verstanden.
Auf der Marketingleiste steht «bis zu», in den Bedingungen steht eine Zahl. Im Vergleich zählt nur die zweite. Drei Bedingungen sind es fast immer, um die sich alles dreht: der Mindestumsatz, den ein Guthaben freispielen muss, die Mindestquote, ab der ein Einsatz dafür überhaupt zählt, und die Frist. Keine dieser Zahlen steht auf der Startseite.
Was die Schweizer Aktionen stattdessen sind
Der Blick auf das tatsächliche Angebot bei Sporttip verschiebt das Bild. Es gibt keinen Einzahlungsbonus mit Umsatzauflage, sondern eine Reihe von laufenden Aufbesserungen, die an konkrete Bedingungen geknüpft sind.
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind begrenzt.
Zum Einordnen, ganz ohne Rechnung: um den vollen Boost zu holen, braucht es fünfzehn Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 in einer einzigen Kombiwette. Auch das ist die eigentliche Aussage über schweizerische Wettaktionen. Der Bonus ist an eine Leistung gebunden, nicht an eine Einzahlung — und die Leistung ist das schwierige Teil, nicht das Geld.
Quoten- und Profitboosts bei Sporttip
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung begrenzt, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Halbsatz wird oft überlesen und ist der teuerste der drei Sätze. Wer boostet und dann vorzeitig aussteigt, verliert die Erhöhung komplett. Die beiden Funktionen passen zusammen nur, solange man die Wette durchhält — wer den Boost als Wert betrachtet, muss den Cash-Out als gleichzeitigen Verzicht auf denselben Wert behandeln.
Die Rechnung, die eine Quote verschweigt
Und dann ist da noch der Anteil, der still verschwindet, ohne in einer Bedingung zu stehen. Der Quotenschlüssel — oder Auszahlungsschlüssel, wie die Aufsicht ihn nennt — gibt an, welchen Anteil aller Einsätze ein Markt zurückzahlt. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 auf beide Seiten rechnet sich der Auszahlungsanteil als 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90), und die Marge ist 100 Prozent minus diesem Anteil. Als Arbeitsrechnung ergibt das einen Auszahlungsanteil von rund 95 Prozent und eine Marge von ungefähr 5 Prozent. Auf 100 Franken Satz bleiben also etwa 95 Franken in der Auszahlung und rund 5 Franken beim Veranstalter.
Fünf Prozent ist eine Bandbreite, kein einzelner Wert, und der Wert hängt an genau zwei Dingen: der Wettart und dem Bewilligten. Andere Sportarten und andere Märkte sind unterschiedlich eingestellt, und Swisslos ist nicht die Loterie Romande, auch wenn ihr Spielregelwerk staatlich vorgegeben ist. Wer prüft, auf welchen Satz die Marge eines Anbieters sinkt, muss sich denselben Markt beim anderen ansehen. Über zwei Anbieter hinweg ist das eine kurze, aber handfeste Prüfung. Der Einsatz ist die Marge mal Einsatz über die Zahl der Wetten: bei den angenommenen 5 Prozent kostet ein Einsatz von 100 Franken im Erwartungswert etwa 5 Franken, unabhängig davon, wie die Wette ausgeht — eine durchschnittliche Grösse über viele Wetten, keine Vorhersage für diese eine. Genau deshalb ist Marktgerechtigkeit die einzige Eigenschaft einer Wettseite, die auf Dauer zählt. Ein Prozentpunkt mehr Marge kostet einen regelmässig setzenden Spieler ein Vielfaches dessen, was ein Gratisguthaben einbringt.
Der Vergleich der beiden Bewilligten: die Zahlen, die unterscheiden
Ein Vergleich, der die Einsätze, die Auszahlungswege und die Bewilligung nebeneinanderhält, ist in der Schweiz kurz genug, um auf einen Bildschirm zu passen. Länger wird er nicht, weil es nicht mehr Beteiligte gibt.
| Kriterium | Swisslos (Sporttip) | Loterie Romande (Jouez Sport) |
|---|---|---|
| Bewilligung | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa |
| Organisator und Organisation | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| Einzugsgebiet | 19 Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein | Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt, Wallis |
| Mindesteinsatz | CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten | — |
| Höchsteinsatz | CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette | — |
| Abheben von Guthaben | zweimal pro 365 Tage gratis, danach allenfalls 3 Prozent Kommission, Überweisung in 5 bis 10 Arbeitstagen | — |
| Gewinnauszahlung | bis CHF 1’000 automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto auf den eigenen Namen | — |
Die Spalte neben der Bewilligung bleibt bei einem der beiden leer. Wer jetzt eine Erklärung dafür erwartet, bekommt keine: leere Zelle heisst hier, dass die Zahlen nicht öffentlich einsehbar sind. Wer sie braucht, liest sie in den Spielregeln der Loterie Romande nach oder fragt bei der Verkaufsstelle nach, bevor er spielt. Genau diese drei Zeilen sind es, die bei Sporttip den Ausschlag geben, und keine davon ist der Grund, den die Werbung vorschaltet.
Die Zeile zum Höchsteinsatz ist die, an der sich die Geister scheiden. CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette ist für einen durchschnittlich setzenden Spieler überhaupt keine Grenze, für einen, der mit einem Zehntel seines Monatslohns in ein Spiel geht, schon gar nicht. Und die Limite ist nicht in Stein gemeisselt: Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer sie für den harten Teil des schweizerischen Spielerschutzes hält, soll das eine Weile lesen: die Limite der Aufsicht ist die Schutzfrist, die Limite des Veranstalters ist eine Geschäftsbedingung. Nur drei Prozent Kommission ab der dritten Auszahlung in einem Jahr, und diese Zahl trifft einen, der sein Guthaben häufig bewegt. Wer Einsätze und Auszahlungen ohnehin im Konto lässt, spürt sie nie. Wer sie als Haushaltsbudget behandelt, zahlt sie regelmässig. Aus den Sportwetten der Swisslos flossen 2025 CHF 109 Mio. an die öffentliche Hand (2024: CHF 122 Mio.); das ist der Grund, warum die Schweizer Lösung überhaupt existiert — die Gemeinnützigkeit. Der Reingewinn des ganzen Hauses betrug 2025 CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe.
Steuern: der Freibetrag, der praktisch nie greift
Ein Freibetrag, der bei den meisten Wetten nie zum Zug kommt, gehört trotzdem erwähnt, weil er im Ausland anders geregelt ist. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der eidgenössische Schwellenwert liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Schwellenwert unterscheidet sich, deshalb gilt «je nach Kanton». Oberhalb des Schwellenwerts behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Wer mit normalen Einsätzen spielt, liegt weit unter dieser Grenze und zahlt weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer auf seinen Gewinn. Anders bei ausländischen Anbietern: dort fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis kann den Gewinn voll als Einkommen erfassen, unabhängig von der Höhe — Thurgau handhabt das so. Eine Steuer auf dem Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Für den eigenen Fall bleibt es bei einem Satz: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Die geprüften Wettseiten: zehn Namen, zwei Bewilligungen
Die Reihenfolge der folgenden Abschnitte folgt nicht der Vorliebe, sondern der Rechtslage. Zuerst die zwei Veranstalter, die eine Schweizer Bewilligung haben und für Schweizer Spielende erreichbar sind. Danach acht Marken, die hier auftauchen, weil Schweizer ihnen begegnen. Jede von ihnen steht ohne Schweizer Bewilligung aufgeführt; beschrieben und eingeordnet werden sie, beworben nicht. Wer in der Schweiz für nicht bewilligtes Glücksspiel wirbt, macht sich strafbar, und eine Werbefläche für einen nicht bewilligten Anbieter wäre genau das.
Wer diese acht Zeilen als Auswahl liest, liest sie falsch. Sie sind eine Antwort auf die Frage, was einem widerfährt, wenn man dort landet.
1. Swisslos Sporttip — die Bewilligung, die ein ganzes Gebiet abdeckt
Sporttip ist der Sportwettenauftritt der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Gesellschaft veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51), die Aufsicht liegt bei der Gespa, nicht bei der ESBK. Erreichbar ist ein Online-Konto für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet — den eingangs genannten Kantonen samt Tessin und Liechtenstein.
Wetten lassen sich online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Teilnehmen dürfen Personen ab 18 Jahren; unter 18-Jährige sind ausgeschlossen. Wer selbst als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Einsätze sind limiert: mindestens CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, höchstens CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette sowie CHF 10’000 für eine Systemwette. Die Obergrenze für Systemwetten ist das Zehnfache der Einzelgrenze, was die Aufmerksamkeit auf den Punkt lenkt, an dem ein Systemeinsatz mehr als eine Wette trägt.
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für die reguläre Spielzeit zählt die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die 26 Wochen sind grosszügig, die 10 Tage sind es nicht — wer einen Auszahlungsstreit führt, führt ihn besser schnell.
2. Loterie Romande Jouez Sport — derselbe Rahmen, ein anderes Gebiet
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande. Die Bewilligungslage entspricht der von Sporttip: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in den sechs Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis möglich.
Die Loterie Romande nennt Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Das sind die Zahlen einer Organisation, die über den stationären Vertrieb gewachsen ist. Wer in Genf ein Konto eröffnen will, wird regelmässig an eine Verkaufsstelle verwiesen — die Registrierung läuft dort über den Verkauf, nicht über eine Werbeanzeige.
Für eine Spielerin in der Westschweiz ist die Wahl damit keine Wahl: Sporttip kommt nicht in Frage, also bleiben die Bedingungen dieser Plattform und die Frage, ob sie stimmen. Wer aus der Deutschschweiz auf die Westschweizer Seite blickt, wird feststellen, dass Vergleichbares dort mit anderen Konditionen angeboten wird, und dass er es nicht nutzen kann.
3. IviBet — ohne Schweizer Bewilligung
IviBet führt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine Bewilligung, die anderswo gilt, hat hier keine Kraft. Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa kommen und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Für einen Spielenden heisst das: der Weg zur Seite ist instabil, und der Schutzweg zurück existiert nicht.
4. FortuneJack — ohne Schweizer Bewilligung
FortuneJack steht ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung da. Die Rechtsfolgen sind die gleichen wie bei jeder Marke dieser zweiten Gruppe: keine Anerkennung einer auswärtigen Bewilligung in der Schweiz, kein Zugang zum Sperrregister, kein Schweizer Gerichtsstand für einen Auszahlungsstreit. Blockierbar über die Sperrliste der Gespa. Wer die Plattform nutzt, tut das auf ihr Hausrecht, nicht auf ein Schweizer Recht.
5. BetAlright — ohne Schweizer Bewilligung
BetAlright erscheint ohne Schweizer Bewilligung und ohne Anschluss an den Schweizer Spielerschutz. Eine Bewilligung aus einem anderen Land, soweit überhaupt eine vorliegt, hat in der Schweiz keine Geltung. Die Sperrliste der Gespa kann die Domain erfassen. Ein Streit über eine Wette läuft ins Ausland, und ein schweizerisches Gericht ist nicht zuständig.
6. GG.BET — ohne Schweizer Bewilligung
GG.BET gehört zur Gruppe der Marken, für die in der Schweiz keine Bewilligung besteht. Damit fehlen die drei Dinge, die die Schweizer Aufsicht bereitstellt: Verifikation nach hiesigen Vorgaben, Zugang zum Sperrregister und ein Rechtsweg im Land. Alles Weitere — Quoten, Märkte, Auszahlung — ist Hausrecht des Betreibers. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen.
7. Unibet — ohne Schweizer Bewilligung, mit bekannter Marke
Unibet ist der Name, den die meisten hier kennen. In der Schweiz ist er trotzdem kein bewilligter Anbieter. Eine ausländische Bewilligung hat keine Kraft, der Spieler steht ausserhalb des Sperrregisters, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden. Eine bekannte Marke ist keine Aufsicht — das ist der ganze Unterschied.
8. X3Bet — ohne Schweizer Bewilligung, Bewilligung Dritter
X3Bet führt keine Schweizer Bewilligung. Als auswärtige Bewilligung nennen Drittquellen Tobique in Kanada; in der Schweiz hat sie keine Geltung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa kommen. Für die Bewertung ist der Name der auswärtigen Aufsicht fast gleichgültig: entscheidend ist, welche Aufsicht im Land des Spielers greift, und das ist hier keine.
9. PowBet — ohne Schweizer Bewilligung
PowBet steht ohne Schweizer Bewilligung da. Was für die Schweizer Spielenden fehlt, ist nicht die Spielmöglichkeit, sondern die Anbindung an hiesige Vorgaben: keine Verifikation nach Schweizer Recht, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann die Domain über die Sperrliste blockieren. Wer dort spielt, verhandelt einen Streit mit einem Unternehmen ausserhalb der Reichweite des Schweizer Rechts.
10. BetFury — ohne Schweizer Bewilligung
BetFury schliesst die Liste der nicht bewilligten Marken. Eine Schweizer Bewilligung fehlt. Der Zugang zum Sperrregister und der Schweizer Rechtsweg fehlen damit ebenfalls, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden. Der Aufwand, den das für den Betreiber bedeutet, ist gering — ein Domainwechsel genügt, wie es die Aufsicht beim Domain-Hopping beschreibt. Der Aufwand für den Spielenden ist es nicht.
Was aus diesen zehn Namen folgt
Zwei von zehn haben eine Schweizer Bewilligung. Acht sind Referenzen, keine Optionen. Das ist ein ungewöhnliches Verhältnis für einen Test, und es liegt nicht an der Auswahl der Anbieter. Es liegt an der Zahl der verfügbaren Bewilligungen.
Für den Leser hat das eine unbequeme Folge: er kann aus diesen zehn Namen nicht zehn Chancen machen. Er kann nur entscheiden, ob er innerhalb des bewilligten Rahmens spielt oder ausserhalb. Und wenn er sich für innen entscheidet, entscheidet er sich nicht für einen Anbieter unter zehn, sondern für einen der beiden, die seine Wohnadresse zulässt.
Was ein Vergleich bei zwei Anbietern überhaupt leisten kann
Eine Rangliste mit einem Feld von zwei Anbietern ist mathematisch absurd und praktisch nützlich. Sie sagt nichts darüber, wer besser ist — sie sagt, welche Zahlen man überhaupt vergleichen kann.
Vergleichbar sind nur Angaben, die beide Seiten veröffentlichen: die Bewilligung, das Einzugsgebiet, der Organisator, die Zahl der Verkaufsstellen. Diese Angaben stehen in beiden Fällen im Bewilligungsakt und ändern sich nicht. Sie sind der feste Teil.
Der bewegliche Teil sind Quoten, Märkte und Aktionen. Dort ist ausländische Software weiter — nicht besser, nur weiter. Der Punkt ist nicht, dass ausländische Anbieter mehr Märkte haben. Der Punkt ist, dass die bewilligten Anbieter bei dem, was sie anbieten, nicht über die Quote konkurrieren müssen, weil es innerhalb ihres Gebiets keinen Konkurrenten gibt. Wer das versteht, versteht, warum der erste Blick eines Vergleichs nicht auf den Willkommensbonus gehört, sondern auf die Quote eines Standardmarkts. Der Bonus wird einmal ausgezahlt, die Marge jeden Tag.
Ein Wort zur Suche nach «wettseite für alles». Es gibt sie in der Schweiz nicht. Der bewilligte Anbieter deckt das ab, was auf der Liste der Aufsicht steht, und nichts anderes; wer Kryptowetten sucht, sucht sie auf Seiten ohne Bewilligung — dort darf man sie spielen, aber ohne Schweizer Recht. Und wer nach «neue Wettseiten» sucht: jede neue Seite, die hier auftaucht, ist ohne Schweizer Bewilligung, weil es keine neuen Bewilligungen gibt. Die zwei sind so alt wie das Gesetz.
Der Fall, in dem der Vergleich zur Routine wird
Wer regelmässig setzt, vergleicht nicht mehr Anbieter, sondern Einsätze. Er prüft, ob er im Rahmen der Limite bleibt, ob der Einsatz auf einem Markt liegt, der auf der Liste der Aufsicht steht, und ob die Wette überhaupt ein Einzel- oder eine Kombiwette ist — weil sich ab der Kombination die Marge vervielfacht. Zwei Märkte mit je rund 5 Prozent Marge ergeben in einer Kombiwette keine 5 Prozent mehr, sondern eine spürbar schlechtere Auszahlung als die der Einzelwetten. Das ist der Grund, warum die meisten Kombiwetten, auf denen die Werbung für Kombiboosts aufbaut, langfristig mehr kosten, als der Boost zurückgibt — die Aufrunde wird immer auch an der Aufrunde des Buchmachers gemessen.
Genau deshalb ist die nüchterne Frage am Ende jedes Vergleichs nicht: welcher Anbieter gibt mir mehr? Sondern: welchen Teil meines Geldes behält er, und wofür?
Häufige Fragen zum Vergleich von Wettseiten in der Schweiz
Nach welchen Kriterien lassen sich Wettseiten sinnvoll vergleichen?
An erster Stelle steht die Bewilligung, danach das Einzugsgebiet, weil es die Auswahl bestimmt. Erst dann kommen Angaben, die ein Spielender braucht: Einsatzgrenzen, Abhebekosten, Auszahlungswege, verfügbare Märkte und Marken. Die Quote eines Standardmarkts steht in dieser Reihe weit vorn, die Willkommensprämie weit hinten.
Warum gibt es in der Schweiz nur zwei Anbieter für Sportwetten, und wie teilen sie das Land auf?
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Ein Konto ist nur im eigenen Gebiet möglich.
Wie viel Marge steckt in den Quoten, und wie lässt sie sich zwischen Anbietern vergleichen?
Der Auszahlungsanteil eines Markts ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten sind das rund 95 Prozent, die Marge also ungefähr 5 Prozent. Wer Anbieter vergleicht, muss denselben Markt, dieselbe Sportart und denselben Zeitpunkt nebeneinanderlegen.
Wie unterscheiden sich die Einsatzgrenzen bei Sporttip und Jouez Sport?
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Die entsprechenden Werte von Jouez Sport sind nicht öffentlich einsehbar und stehen in deren Spielregeln.
Was bedeutet es für einen Vergleich, dass ausländische Seiten keine Schweizer Bewilligung haben?
Ihre Bewilligung, wo auch immer sie ausgestellt wurde, hat in der Schweiz keine Geltung. Sie hängen nicht am schweizerischen Sperrregister, unterliegen keiner hiesigen Aufsicht überdie Fairness einer Wette und bieten keinen Schweizer Rechtsweg. Ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa stehen und blockiert werden.
Wie unterscheiden sich Auszahlung, Zahlungsweg und Kosten bei den zugelassenen Veranstaltern?
Bei Swisslos lassen sich Spielguthaben 365 Tage lang zweimal gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung landen automatisch im Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf dem Konto. Aufgeladen wird per PostFinance Pay oder Einzahlungsschein, mindestens CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auszahlungen gehen ausschliesslich an ein Konto im Namen des Kontoinhabers; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei bewilligten Schweizer Anbietern nicht, und Kredite werden nicht gewährt.
Was am Ende den Unterschied macht
Zwei Anbieter, zwei Bewilligungen, ein Gesetz. Der Vergleich fällt kürzer aus als erwartet und härter, als es den Anbietern lieb sein dürfte. Zwei Prüfungen bleiben einem Leser, und beide sind kostenlos: die Wohnsitzfrage und die Quotenfrage. Wo die erste eine Seite ausschliesst, prüft die zweite auf der verbleibenden, wie viel Marge in einem Standardmarkt steckt — fünf Prozent bei einem ausgeglichenen Zwei-Weg-Markt, mehr bei unausgeglichenen und kombinierten Wetten, weniger bei den Märkten, bei denen Buchmacher um Aufmerksamkeit konkurrieren. Dieser Anteil ist die Marge des Veranstalters, und sie ist es, die über ein Jahr gerechnet mehr bewegt als jede Aktion, die die Startseite anpreist.
Wer den Vergleich also als Frage nach der Rendite liest, wird auf dieser Grundlage zu einer nüchternen Antwort kommen: die Wahl zwischen zwei Anbietern ist die kleinere Entscheidung. Die grössere ist die Wahl zwischen einem bewilligten und einem nicht bewilligten Markt. Die erste kostet den Spieler ein paar Franken, die zweite möglicherweise seinen ganzen Einsatz.
Vergleich – freiwettench.com
Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»
