Sportwetten in der Schweiz: zwei Bewilligungen, ein enges Spielfeld

Updated Oktober 2026
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In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von zwei Veranstaltern angeboten werden. Wer das einmal verstanden hat, liest jede Angebotsseite anders, und genau darum geht es hier: nicht um die Frage, wer die schönste Quote malt, sondern um das, was aus der Zwei-Veranstalter-Ordnung für den einzelnen Wettschein folgt.

Zwei Wanderwege gabeln sich auf einer Wiese, dahinter steht eine Bergkette im Dunst
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und der beiden Veranstalter geprüft.

Was Spielerschutz zuerst bedeutet: Limiten, bevor der erste Einsatz steht

Der ungewöhnlichste Satz im Schweizer Sportwettenrecht steht nicht im Gesetz über die Bewilligung, sondern in der Verordnung über die Spielbanken und die Geldspiele, und er betrifft den Moment, in dem sich jemand zum ersten Mal anmeldet. Bevor überhaupt eine Wette möglich ist, muss der Spielende Höchstwerte für seine Verluste setzen — für einen Tag, für sieben Tage und für dreissig Tage. Der Veranstalter gibt die Bandbreite vor, die Zahl selbst wählt der Spielende.

Ein Eishockeyfeld im Freien auf einem zugefrorenen See, Schneewehen an den Banden, klare Winterluft
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Bei Sporttip liegt die Oberlimite bei CHF 9’999, und wer unter 21 Jahre alt ist, bei CHF 1’000. Diese Staffelung nach Alter ist keine Formalie. Sie sagt, dass der Gesetzgeber einen Teil der Kundschaft für weniger entscheidungsfest hält als den Rest, was bei einem Publikum, das über ein Spiel um Geld nachdenkt, eine ziemlich ehrliche Einschätzung ist. Was den Mechanismus interessant macht, ist die Asymmetrie zwischen Senken und Erhöhen: Eine Senkung der Limite wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Veranstalter darf also nicht mitspielen, wenn jemand in einer schlechten Nacht beschliesst, dass die Grenze von gestern zu klein war. Das ist die eine Stelle im Regelwerk, an der Swisslos gegen den eigenen Umsatz handelt — und man darf das anerkennen, ohne es gleich zu feiern.

Neben den Verlustlimiten steht eine freiwillige Einzahlungslimite, die jeweils für 30 Tage gilt. Wer sie setzt, deckelt nicht den Verlust, sondern den Weg des Geldes auf das Spielerkonto — ein Unterschied, der in der Praxis mehr bewirkt als viele Warnhinweise. Ein Konto, das nicht gefüllt werden kann, kann nicht gespielt werden. Ob das reicht, hängt davon ab, wie nah die nächste Einzahlungsmöglichkeit ist.

Was die Limite für ein Konto mit kleinem Budget heisst

Für jemanden, der mit CHF 50 im Monat spielt, ändert die Verlustlimite praktisch nichts: Die selbst gesetzte Grenze liegt so weit über dem tatsächlichen Spiel, dass sie nie berührt wird. Der Effekt tritt bei anderen Konten ein. Bei einem Spieler, der CHF 400 im Monat riskiert, entscheidet die 30-Tage-Zahl darüber, ob der Monat Ende Monat zu Ende ist oder erst, wenn das Konto leer ist. Die Limite wirkt also nicht gleichmässig über die Kundschaft, sondern dort, wo sie soll.

Man kann das nüchterner sagen: Die Verlustlimite ist eine Selbstauskunft mit Verzögerung. Wer sie ernst nimmt, muss sie in einem Moment setzen, in dem er noch nicht weiss, was er verlieren wird — und darf sie in einem Moment senken, in dem er es weiss, während die Erhöhung drei Tage auf sich warten lässt. In diesen drei Tagen liegt der ganze Spielerschutz.

Die Spielsperre und das gemeinsame Register

Wer mehr Abstand braucht, kann seinen Zugang produktbezogen sperren lassen — bei Swisslos für einen bis 180 Tage, und vor Ablauf dieser Frist wird die Sperre nicht aufgehoben. Das ist die wichtigere Hälfte des Satzes: Eine Sperre, die man am nächsten Morgen zurücknehmen kann, ist ein Versprechen an sich selbst und sonst nichts.

Unbefristet wird es, wenn die Spielsperre in ein schweizweites Register eingetragen wird. Dann gilt sie auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos, und sie gilt im Fürstentum Liechtenstein. Ein Register über Kantons- und Landesgrenzen hinweg ist der einzige Mechanismus, der das Problem an der Wurzel packt, weil das Ausweichen auf ein anderes Produkt beim selben Anbieter oder auf ein Casino in Vaduz dann versperrt ist.

Nüchtern betrachtet hat das Register zwei Seiten: Es bindet nur die Veranstalter, die unter Schweizer Aufsicht stehen. Ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung sind daran nicht angeschlossen, und eine Sperre, die dort nicht ankommt, erreicht ihr Ziel nicht.

Wo die Kontrolle an der Verkaufsstelle endet

Anonym und ungeprüft ist nichts. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft — der Ausweis ist damit nicht Symbol, sondern Eingangstor.

Dasselbe Vertragsgebiet ist übrigens eine hübsche Feinheit: Wohnsitz im Swisslos-Gebiet schliesst die Westschweizer Kantone ein, sofern sie nicht dazugehören, und umgekehrt. Wer in Genf lebt und ein Sporttip-Konto eröffnen will, findet die Tür verschlossen, und das nicht wegen eines Fehlers, sondern wegen der kantonalen Aufteilung.

An der Verkaufsstelle sieht die Wirklichkeit anders aus. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl steht hier, weil sie das Bild korrigiert, das die Regeln nahelegen: Ein strenges Online-Regime mit Ausweisprüfung und Register bedeutet nicht, dass dieselbe Sorgfalt an jedem Kiosk gilt. Wer seinem 17-jährigen Neffen den Wettschein mitgibt, kann sich nicht auf die Kontrolle verlassen. Das ist die unbequemste Zahl dieses Abschnitts, und sie ist die, die am wenigsten zitiert wird.

Gratisspielguthaben, Boosts und der Preis der Zustimmung

Vor jeder Beschreibung einer Aktion steht ein Satz, der die ganze Kategorie erklärt: Gratisspielguthaben und Freispiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind Zahlen, die jede Vorstellung von einem Aktionendschungel in der Schweiz beenden.

Was folgt daraus für den Leser? Dass die Promotion in der Schweiz kein Marketinginstrument, sondern ein behördlich genehmigter Vorgang ist. Jede Aktion hat eine Akte, eine Bewilligung und einen Umfang. Wer aus Deutschland kennt, dass ein Anbieter jeden Monat mit einem neuen «100 % Bonus» winkt, findet hier das Gegenteil: wenige, geprüfte Massnahmen, und keine, die ohne Zustimmung existiert.

Boosts, die an Bedingungen hängen

Beim Kombiboost von Sporttip lohnt es sich, die Bedingungen genau zu lesen, weil sie den Effekt stärker begrenzen als der Prozentsatz vermuten lässt. Die Aktion gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Staffelung sieht grosszügig aus, und genau dort beginnt die Skepsis. Fünfzehn Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 zu treffen, ist kein Freizeitvergnügen, sondern eine Frage, deren Antwort mit jeder Voraussage unwahrscheinlicher wird. Der Prozentsatz steigt nicht, weil der Bonus wächst, sondern weil die Kombination, die ihn auslöst, seltener wird. Der Bonus wird also genau dann doppelt so gross, wenn die Chance, ihn zu treffen, bereits sehr klein ist.

Ähnlich gelagert sind Quotenboosts und Profitboosts: Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sie erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, sie sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine Live-Wette mit Boost früh auszahlt, gibt die Erhöhung auf — der Ausstieg aus dem Risiko kostet den Bonus.

Was das Gratisguthaben wert ist und was nicht

Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Damit ist die Frage nach dem Wert bereits beantwortet: Der Betrag, mit dem geworben wird, ist kein Geld, das man behalten kann, sondern eine Wette, die man im Namen des Veranstalters ausführt. Der mögliche Nettogewinn daraus ist auszahlbar, sofern er entsteht; das Guthaben selbst bleibt im System.

Für den Leser, der eine Wette vergleicht, ergibt sich daraus eine Reihenfolge: Zuerst die Auszahlungsbedingungen lesen, dann die Quote. Ein Gratisspielguthaben von CHF 20, das dreimal umgesetzt werden muss, ist eine andere Sache als CHF 20 ohne Bedingung — und die Bedingungen stehen in den Teilnahmebedingungen, nicht in der Werbung. Dasselbe gilt für den Boost: Entscheidend ist nicht der Prozentsatz, sondern die Mindestquote und die Anzahl der nötigen Voraussagen.

Wohin man geht, wenn man eine Wette abgeben will

Ein Spielerkonto ist in der Schweiz kein Nischensystem, sondern die Regel. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich zusätzlich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen, und je nach Betrag eröffnet gerade das einen anderen Weg zurück zur Verkaufsstelle.

Es gibt also drei Situationen, in denen drei Werkzeuge passen. Am Rechner zu Hause gewinnt das Konto, weil Politur und Detailtiefe in der App selten so gut ausfallen — im Browser hat man das ganze Wettprogramm vor sich. In der Pause auf dem Weg an die Verkaufsstelle gewinnt die App, weil man die Wette vorbereiten und den Wettschein erst dort endgültig auslösen kann. Und beim Besuch des Kiosks gewinnt der Wettschein, für die, die lieber bar spielen.

Das Spielerkonto als Voraussetzung, nicht als Kür

Wer die Limiten gesetzt hat, das Spielerkonto regelmässig nutzt und mit der Bedienung zurechtkommt, für den ist die erste Sporttip-Wette kein Sprung, sondern der nächste Schritt.

Umgekehrt gibt es bei einem persönlichen Konto keine anonyme Registrierung, keinen Ausweisersatz und keinen Ausweg: Es ist dasselbe Konto, das die Spielsperre des Registers durchlässt oder blockiert. Man kauft mit dem Konto keine Bequemlichkeit, sondern meldet sich für ein überwachtes Spiel an. Das ist eine ehrliche Beschreibung der Gegenleistung.

Grenzen des Kontos, die spürbar sind

Zwischen dem Konto und dem Angebot stehen konkrete Beträge. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird gar nicht angenommen.

Die Systemwette ist der Weg, auf dem der höhere Rahmen erreichbar ist, und der Weg über mehrere Kombinationen ist auch der teurere. Wer den Rahmen braucht, weil ein einzelnes Spiel zu klein ist, hat das Werkzeug dazu. Wer ihn nicht braucht, merkt nichts davon — bis auf den Fall, in dem die Wette wegen der Obergrenze nicht angenommen wird.

Was in der Schweiz überhaupt gespielt werden darf

Das Angebot ist keine Auswahl, sondern eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in einer Liste (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden, und nur die Veranstalter dürfen anbieten.

Die Einzelheiten dieser Liste erklären mehr als jede Umschreibung. Qualifikationsrunden dürfen nur angeboten werden, wenn sie in der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Eintritt in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste enthält keine Ecken- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt.

Man kann über die Lane dieser Liste diskutieren. Ich finde die Ranglisten-Regel die ehrlichste: Sie lässt Wetten dort zu, wo es ein sportliches Ergebnis gibt, und schliesst dort, wo eine Tabelle nichts entscheidet. Praktisch verschwinden damit ganze Marktgruppen, die in internationalen Wettprogrammen selbstverständlich sind.

Die Verlegenheit des Spielenden

Eckenwetten gehören in vielen internationalen Programmen zum Standard: Man wettet auf eine Anzahl von Eckbällen, und der Markt ist innerhalb eines Spiels meist berechenbarer als das Ergebnis selbst. Für den Betrachter heisst das eine Verschiebung. Wer nach den Regeln spielt, hat weniger Auswahl — und weniger Gelegenheiten, auf ein Detail zu setzen, das er gut kennt.

Ich halte diese Einschränkung für den grössten praktischen Unterschied zwischen Schweizer und ausländischen Programmen, und dieser Unterschied wiegt für viele mehr als jede Quote. Wer für die Fussballanalyse auf ein Detail setzt, das in der Liste fehlt, findet dieses Detail nur ausserhalb des geschlossenen Systems.

Live-Wetten und das, was nicht weiter reguliert ist

Live-Wetten sind zugelassen, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Das BGS kennt keine Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Die Schweizer Lösung ist also nicht, Live-Wetten zu verbieten, sondern sie zuzulassen, solange der Anbieter die Erlaubnis hat.

Bei Live-Wetten bei Sporttip gilt: Die Wette zählt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist der Teil, den ein Live-Wetter kennen muss, bevor er sein Geld setzt.

Cash-Out ist nicht reguliert und ist Sache jedes Veranstalters. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Wer das zusammenliest, bekommt ein klares Bild: Der Ausstieg wird mit dem Gewinn bezahlt, den er verhindert. Der Betrag ist immer kleiner als der volle mögliche Gewinn der Wette, und das ist kein Versehen, sondern der Preis der Sicherheit.

Was aus einem Tor wird, wenn die reguläre Zeit endet

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — etwa 90 Minuten im Fussball — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Der Unterschied entscheidet, ob ein spät gefallenes Tor noch in die Wertung kommt oder nicht, und es lohnt sich, das bei einer K.-o.-Partie vor dem Setzen zu wissen.

Dazu kommt die Absage-Regel: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Eine abgesagte Partie kann also eine Kombination retten, ohne dass sie etwas einbringt, und diesen Wert sollte man nicht mit Gewinn verwechseln.

Für Live-Wetten folgt daraus eine praktische Regel: Wer auf ein Tor in einer Nachholpartie wartet, sollte die 48 Stunden kennen. Wer auf ein Tor in der Verlängerung wartet, muss vorher prüfen, ob das Programm die Verlängerung einschliesst.

Einzelwette, Kombiwette und der Rechenweg dahinter

Die Auszahlung folgt einfacher Arithmetik. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Für den Leser ist die Rundung das einzige, was zwischen der Erwartung und dem Kontoauszug steht; sie fällt immer zu seinen Ungunsten aus.

Von derselben Mechanik ist auch die Bewertung abhängig: Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Der Grund dafür ist einfach: Wenn zwei Voraussagen nicht unabhängig voneinander sind, multipliziert die Kombinationsquote zwei Wahrscheinlichkeiten, die in Wahrheit zusammenhängen, und der Veranstalter könnte das nicht durchhalten. Die Bet-Builder-Funktion ist deshalb keine Extravaganz, sondern die einzige Möglichkeit, korrelierte Voraussagen korrekt zu bewerten.

Wie viel ein Anbieter von den Einsätzen einbehält

Bei einer Quote steht nicht die Wahrscheinlichkeit, sondern ein Preis, und in diesem Preis steckt die Marge. Je knapper sie ausfällt, desto mehr bleibt dem Spielenden. Ich rechne das an einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 vor — einem Beispiel, nicht einem zitierten Angebot.

Bei 1.90 und 1.90 gilt: 1/1.90 + 1/1.90 = 1.0526 über alle Ausgänge des Marktes. Die Auszahlungsquote beträgt damit rund 95,0 %, und die Marge ist 100 % minus dieser Quote, also rund 5,0 % — unter der Annahme genau zweier Ausgänge, deren Quoten sich zu 1.90 und 1.90 addieren. Hätte der Markt die Ausgänge 1.90 und 1.90 auf einem anderen, ähnlich gesetzten Niveau, ändert jeder Zehntelpunkt das Ergebnis, und schon bei 1.85 und 1.85 ergibt dieselbe Rechnung eine Auszahlungsquote von rund 92,5 % und eine Marge von rund 7,5 %. Das ist die Bandbreite, um die es geht.

Wer wissen will, was eine Marge in echtes Geld übersetzt, kann den Kehrwert des Quotenschlüssels nehmen: Er gibt näherungsweise an, wie viel man im Durchschnitt vom eigenen Einsatz zurückerhält. Aus einer Marge von 5,0 % folgt, dass von CHF 100, die in diesen Markt fliessen, im Durchschnitt rund CHF 95 als Gewinne zurückkommen und rund CHF 5 beim Veranstalter bleiben. Aus einer Marge von 7,5 % folgen entsprechend rund CHF 92,50 und CHF 7,50. Das ist kein Versprechen über einen einzelnen Wettschein, sondern ein Mittelwert über viele Wetten, und die Marge gehört zu dem Markt, für den sie berechnet wurde — nicht zu einem anderen.

Die Schweizer Veranstalter im Vergleich

Veranstalter Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Lizenz Gebiet
Swisslos (Sporttip) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis
FortuneJack keine Schweizer Bewilligung — kein Schweizer Rechtsschutz
IviBet keine Schweizer Bewilligung — kein Schweizer Rechtsschutz
BC.Game keine Schweizer Bewilligung — kein Schweizer Rechtsschutz
X3Bet keine Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada), ohne Wirkung in der Schweiz kein Schweizer Rechtsschutz
Wettigo keine Schweizer Bewilligung — kein Schweizer Rechtsschutz
Betwinner keine Schweizer Bewilligung — kein Schweizer Rechtsschutz
Donbet keine Schweizer Bewilligung — kein Schweizer Rechtsschutz
Rabona keine Schweizer Bewilligung — kein Schweizer Rechtsschutz

Für Swisslos und Loterie Romande enthält die Tabelle nicht, welche Zahlungsmittel im Detail akzeptiert werden. Das ist kein Versehen.

Was aus der Zwei-Veranstalter-Ordnung folgt

Aus der kantonalen Aufteilung entsteht ein Gebiet, das keine Konkurrenzlage, sondern eine Zuständigkeitslage ist. Swisslos arbeitet im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Loterie Romande ist die Veranstalterin von Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Diese Zahl ist der eigentliche Unterschied im Vertrieb: Wer in der Westschweiz wohnt, entscheidet sich nicht zwischen zwei Programmen, sondern hat ein Programm mit einer sehr dichten Verkaufsstellenabdeckung im eigenen Kanton.

Für einen Spielenden heisst das: Es gibt in seinem Wohnkanton genau einen Veranstalter für Sportwetten. Wer umzieht, wechselt nicht die Präferenz, sondern das Produkt.

Was der Sport dem Gemeinwesen zurückgibt

Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit unter anderem Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.

Die Differenz ist erheblich, und sie gehört in die Einschätzung des Angebots. Der Rückgang um etwa 13 Millionen Franken zeigt, dass die Sportwetten im Gesamtergebnis an Gewicht verlieren, während die Zahlungen an die kantonalen Fonds stabil bleiben.

Die Kehrseite gehört daneben: Der Reingewinn wird aus dem Geld der Spielenden gebildet. Wer wettet, trägt über den Verlust hinaus, den er selbst hinnehmen muss, zum Gemeinwesen bei. Man kann das als Argument für das Schweizer Modell lesen und gegen die ausländischen Angebote, von denen kein Franken in einen kantonalen Fonds fliesst.

Wo die Lizenz eines ausländischen Anbieters endet

Für die acht ausländischen Anbieter in der Tabelle gilt dasselbe: keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine ausländische Lizenz hat keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). X3Bet à la Tobique in Kanada ist die einzige Marke in der Tabelle, deren Card überhaupt eine gemeldete Lizenz nennt — eine, die in der Schweiz keine Kraft hat.

Das heisst konkret: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Der Punkt ist nicht, dass diese Anbieter schlecht wären. Der Punkt ist, dass das Schweizer Modell für sie nicht existiert — mit allen Konsequenzen, die das für einen Streitfall hat.

Wo sich die zwei Gruppen nicht vergleichen lassen

Ich kann Swisslos und Loterie Romande nach den Kriterien vergleichen, die für beide gelten: gleiche Aufsicht, gleiche Limitenmechanik, gleiche Registeranbindung, gleiche Steuerfreiheit unterhalb des Schwellenwerts — und nur die unterschiedliche Grösse des Vertriebs unterscheidet sie wirklich. Bei den acht ausländischen Anbietern fehlt dagegen die Grundlage für einen solchen Vergleich, weil die schweizerischen Massstäbe auf sie nicht anwendbar sind. Wer sie prüft, will vor allem eines wissen.

Was die Tabelle für einen Spielenden bedeutet: Wer legal spielen will, hat in seinem Kanton genau einen Veranstalter. Wer die Einschränkung des Schweizer Programms nicht akzeptiert, geht ins Ausland, verliert aber den Schutz, über den der folgende Abschnitt spricht.

Die Rechtslage: was eine Schweizer Bewilligung wert ist und was sie kostet

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern (Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021). Nicht die ESBK ist zuständig; sie beaufsichtigt nur die Casinos. Eine Bewilligung erfordert eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Ein langer Holztisch mit leeren Stühlen in einem hellen Raum, die Fenster geben den Blick auf Dächer frei
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist die Erklärung für die Frage, die sich jedem Leser stellt: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn geht an öffentliche Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Warum eine ausländische Lizenz in der Schweiz nichts hilft

Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das ist keine Formalie, sondern der Kern des Schutzniveaus.

Die Kehrseite: Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schutz- oder Fair-Play-Kontrolle.

Dazu kommt die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomunternehmen per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dafür Beispiele und führt unter anderem bet365. Wer eine blockierte Seite ansteuert und sich wundert, dass sie nicht mehr da ist, erlebt diesen Mechanismus in Aktion.

Was ein Spielender zahlt und was er behält

Ein ausländisches Angebot ist selten ein Trick, eher eine andere Risikoverteilung. Man gewinnt die grössere Auswahl und verliert den hiesigen Anspruch. Wer regelmässig mit grösseren Beträgen spielt und einen Streit mit dem Anbieter nicht ausschliessen kann, sollte diesen Punkt wichtiger nehmen als eine bessere Quote.

Aus Schweizer Sicht sind die Sportwetten inhaltlich freiwillig begrenzt: nur Sportarten und Wettarten der Liste, keine Ecken- oder Kartenmärkte, kein Esport, und nur die beiden Veranstalter. Für viele Leser ist diese Einschränkung der eigentliche Preis der Rechtssicherheit. Wer sie nicht akzeptiert, muss die Kehrseite akzeptieren.

Steuern: der Freibetrag und das, was oberhalb passiert

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der eidgenössische Schwellenwert beträgt seit 1.1.2026 CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400; die kantonale Schwelle weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton», nie eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; diese wird über die Steuererklärung zurückgeholt.

Ein normaler Wetter gewinnt weit unterhalb dieses Betrags und zahlt auf seinen Gewinn keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Der Freibetrag sagt also nicht, dass Wetten steuerfrei wären, sondern dass der Bereich, in dem die Steuer greift, weit weg vom Alltag liegt.

Anders bei ausländischen Anbietern: Gewinne von dort unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wette unterhalb des Freibetrags ist steuerfrei, eine ausländische kann es nicht sein.

Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze. Das sei ausdrücklich gesagt, weil in anderen Ländern eine Abgabe auf den Einsatz selbst existiert und Leser sie gelegentlich übertragen. Diese Information ersetzt keine Beratung: Wer grössere Gewinne erwartet, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Was aus der Rechtslage für den einzelnen folgt

Die Bewilligung des Veranstalters ist für den Spielenden vor allem eine Zuordnung: Sie bestimmt, welche Regeln gelten. Ein bewilligter Veranstalter liefert die Limitenmechanik, die Registeranbindung und den Schutz, ein nicht bewilligter nicht.

Der Einstiegspunkt ist in beiden Fällen derselbe: Man muss wissen, welches Produkt man wählt, wenn man nicht weiss, was die Seiten darüber sagen. Wer das entschieden hat, kennt den Unterschied zwischen Einsätzen, die den Schweizer Regeln unterliegen, und solchen, die es nicht tun. Für den Rest des Abends ist die Wahl oft schon gefallen.

Der Anbieter-Check: was nach den Bewilligungen kommt

Wer die vorigen Abschnitte gelesen hat, kennt die Mechanik. Dieser Teil ordnet die Anbieter nach denselben Kriterien ein und nennt die Unterschiede, die im Alltag auffallen. Die Reihenfolge folgt dem Aufbau, nicht der Rangfolge: die beiden Schweizer Veranstalter zuerst, dann die acht ausländischen Marken ohne Bewilligung, deren Domains auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden können.

Swisslos Sporttip: das Angebot mit der engsten Anbindung an den Schweizer Spielerschutz

Swisslos ist eine der zwei Veranstalterinnen, die die interkantonale Vereinbarung zulässt. Sitz der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft ist Basel, das Produkt für Sportwetten heisst Sporttip, und die Veranstaltung stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen: in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Die Limiten sind der auffälligste Teil. Mindestens CHF 1 pro Wette, höchstens CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette, jederzeit änderbar — die Obergrenze liegt dort, wo bei einem Live-Abend schnell niemand mehr hinschaut.

Beim Einzahlen helfen zwei Wege. Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen nennt Swisslos PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Beim Auszahlen gilt eine Mechanik, die ich für die eigentliche Überraschung dieses Angebots halte: Swisslos zahlt Spielguthaben innert 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Wer sein Geld schnell will, hat es also: Wer über CHF 1’000 gewinnt, bekommt es innerhalb von drei Arbeitstagen.

Eine Bedingung, die man kennen muss: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Dasselbe Prinzip trifft die Kommission ab der dritten Auszahlung — wer sein Guthaben in kleinen Schritten abzieht, zahlt für die Bequemlichkeit. Loterie Romande spielt bei den Auszahlungen in einer anderen Liga; sie ist in den Westschweizer Kantonen mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden aufgestellt.

Verdikt: Swisslos ist der Veranstalter mit dem vollständigsten Schweizer Schutzpaket — aber die Limiten von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Wette und die Gebühr ab der dritten Auszahlung pro Jahr definieren, wie man das Produkt bedienen muss.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Veranstalterin mit dichter Verkaufsstellenabdeckung

Jouez Sport ist das Wettprodukt der Loterie Romande, die für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. In der Westschweiz zählt sie 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende — eine Dichte, die für Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen nicht belegt ist.

Die Bewilligungslage ist identisch: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS unter Aufsicht der Gespa, eine von zwei Veranstalterinnen, die die interkantonale Ordnung zulässt. Ein Online-Konto steht nur Personen mit Wohnsitz im Gebiet der sechs Kantone offen.

Was hier zu tun ist, ist schlicht: Prüfen, ob die eigene Adresse im Vertragsgebiet liegt. Wer in Freiburg wohnt und in Bern arbeitet, hat zwei Veranstalter vor Augen und einen, der ihn annimmt. Wer in Zürich wohnt, umgekehrt. Die kantonalen Grenzen bleiben sichtbar.

Verdikt: Die Loterie Romande gewinnt diesen Vergleich nicht über das Programm, sondern über den Zugang — wer in ihrem Gebiet wohnt, hat die dichteste Verkaufsstellenabdeckung der Schweiz, und wer ausserhalb wohnt, kommt nicht hinein.

FortuneJack: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Register, ohne hiesigen Rechtsschutz

FortuneJack arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), unabhängig davon, was eine ausländische Aufsicht bescheinigt. FortuneJack ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen hiesigen Rechtsschutz.

Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekomunternehmen per DNS blockieren. Wer die Seite über einen anderen Weg erreicht, umgeht nur die technische Hürde, nicht die Tatsache, dass ohne Schweizer Veranstalter kein Schweizer Anspruch besteht.

Verdikt: Bei FortuneJack fehlt die Grundlage, auf der ein Vergleich mit den Schweizer Veranstaltern überhaupt möglich wäre — und wer dort gewinnt, trägt das Verfahrensrisiko im Ausland selbst.

IviBet: mit demselben Status und demselben Nachteil

IviBet gehört zu den Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung tätig werden. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten veranstalten; IviBet hat keine Schweizer Bewilligung, ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und ein Schweizer Rechtsschutz besteht nicht. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Was aus der Schweiz aus tatsächlich passiert, ist wichtiger als die Formalität: Wer bei IviBet gewinnt und Schwierigkeiten bei der Auszahlung hat, kann sich an keine Schweizer Stelle wenden. Der Weg im Streitfall geht ins Ausland, in die Sprache des Sitzes, vor dortige Gerichte.

Verdikt: Der eigentliche Prüfpunkt bei IviBet liegt nicht in der Schweiz, sondern dort, wo sich der Anbieter rechtlich verantwortlich gemacht hat — und dieser Punkt ist vom Schweizer Wohnzimmer aus schlecht zu erreichen.

BC.Game: die Grenze des Schweizer Modells

BC.Game ist eine der acht ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Rechtslage unterscheidet nicht zwischen den Marken: Ohne Bewilligung darf hier nicht veranstaltet werden, und die Einordnung als Domain auf der Sperrliste steht allen acht offen.

Das ist kein Urteil über die Grösse oder die Auffälligkeit des Angebots. Es ist eine Aussage über den Schweizer Rahmen: Der Rahmen kennt nur zwei bewilligte Veranstalter und daneben die Liste der blockierten Domains.

Verdikt: Bei BC.Game fällt der Vergleich mit den Schweizer Veranstaltern in sich zusammen, weil es keinen gemeinsamen Bewilligungsrahmen gibt.

X3Bet: gemeldete Lizenz mit kanadischem Sitz, ohne Wirkung in der Schweiz

X3Bet gehört zur Gruppe der Marken ohne Schweizer Bewilligung. Für X3Bet wird von Drittquellen eine Lizenz der Tobique aus Kanada gemeldet; in der Schweiz hat diese Bewilligung keine Kraft (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Von den acht ausländischen Anbietern ist X3Bet der einzige, dessen Bewilligungsangabe überhaupt eine konkrete Aufsicht nennt. Ein Name einer kanadischen Aufsicht macht daraus keine Schweizer Bewilligung, aber er ist nützlich für jeden, der wissen will, an welche Stelle er sich im Streitfall wenden könnte — sofern er bereit ist, diesen Weg zu gehen.

Verdikt: X3Bet ist die ausländische Marke, bei der sich die Zuständigkeit im Streitfall am klarsten benennen lässt — was nichts an der fehlenden Schweizer Bewilligung ändert.

Wettigo: das Angebot, das im Sperrlistenverfahren lebt und stirbt

Wettigo arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage ist identisch mit der der übrigen ausländischen Marken: Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten veranstalten, eine ausländische Lizenz hat hier keine Kraft, und es besteht kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister.

Der eigentliche Aufwand bei Wettigo ist praktischer Natur. Wer die Seite regelmässig nutzt, prüft vor jedem Login besser, ob die Domain noch erreichbar ist und das Konto noch erreichbar bleibt. Der Wechsel zwischen Domains und die Blockade durch DNS gehören zur Kategorie der Umstände, die man nicht planen kann.

Verdikt: Wettigo verlangt vom Nutzer eine Form von technischer Selbstverwaltung, die bei einem Schweizer Anbieter überhaupt nicht nötig ist.

Betwinner: Reichweite und die Kehrseite des Schutzes

Betwinner gehört zur Gruppe der Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden, es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen hiesigen Rechtsschutz. Ein Schweizer Spielender steht damit ausserhalb des Regimes, das die ganze Schweiz sonst für Sportwetten vorsieht.

Was ausländische Anbieter in ihrer Grösse attraktiv macht, ist dieselbe Eigenschaft, die sie riskant macht: Der grosse Markt bedeutet günstigere Quoten und ein breiteres Programm, aber auch eine Entfernung von der Schweizer Aufsicht, die sich mit den Umsätzen vergrössert.

Verdikt: Die Grösse, die bei Betwinner für grössere Märkte spricht, ist dieselbe Grösse, die den Abstand zur Schweizer Aufsicht erklärt.

Donbet: keine Schweizer Bewilligung und kein hiesiger Anspruch

Donbet veranstaltet in der Schweiz ohne Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten anbieten, eine ausländische Lizenz hat keine Wirkung (Art. 4 BGS), und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Im Streitfall bleibt der Weg ins Ausland.

Für einen Schweizer Spielenden ist das keine abstrakte Feststellung: Die Regelung betrifft ihn nicht nur beim Einzahlen, sondern auch dann, wenn er das Geld vom Konto abziehen will — eine Frage, die bei Sporttip durch die Auszahlungsfristen mit fünf bis zehn Arbeitstagen verbunden ist. Wer auf das Geld nach einem grossen Gewinn angewiesen ist, sollte bei Donbet vorher klären, wie lange eine Auszahlung dauert.

Verdikt: Donbet steht und fällt für einen Schweizer mit der Frage, wie verlässlich die Auszahlung ist — weil im Streitfall niemand in der Schweiz nachfassen kann.

Rabona: was aus der fehlenden Bewilligung im Alltag folgt

Rabona arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt dieselbe Einordnung: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Damit ist der Anbieter in derselben Kategorie wie die übrigen sieben ausländischen Marken.

Eine Einordnung, die einmal ausgesprochen ist, muss man nicht wiederholen — und wer bis hierher gelesen hat, weiss, worin die beiden Gruppen sich unterscheiden: Nicht in der Qualität der Bedienung, sondern darin, wem man im Streitfall die Frage stellen kann. Bei Rabona ist das niemand, der dem Schweizer Recht untersteht.

Verdikt: Rabona konkurriert mit den Schweizer Veranstaltern nur dort, wo der Schutz nicht Teil der Entscheidung ist — und das ist eine kleinere Schnittmenge, als die Angebotsseiten nahelegen.

Was am Ende am Schweizer Sportwettenmarkt zählt

Die Fragen, die in diesem Bereich am häufigsten gestellt werden, beantworten sich aus der Kombination von Bewilligung, Aufsicht und Limiten.

Häufig gestellte Fragen

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten anbieten. Erlaubt sind ausschliesslich Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Liste der Gespa; Wettereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Welcher Veranstalter gilt für welche Kantone?

Sporttip gilt in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin und in Liechtenstein. Jouez Sport veranstaltet für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im Vertragsgebiet voraus.

Warum gibt es keine weiteren bewilligten Anbieter?

Weil die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben. Die Gespa veröffentlicht deshalb keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, sondern nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer ein weiteres Programm sucht, wählt damit einen Anbieter ausserhalb des schweizerischen Bewilligungsrahmens.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?

Sie ist eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomunternehmen per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Sie umfasste Ende 2025 671 Domains, wurde erstmals am 3. September 2019 veröffentlicht, und blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, bei Sporttip mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge eines Anbieters?

Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten; Swisslos rundet auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen ab. Die Marge ist der Teil des Marktes, der beim Veranstalter bleibt: Bei einem Zwei-Weg-Markt zu 1.90 und 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95,0 % und die Marge bei rund 5,0 %.

Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»