Radsport-Wetten in der Schweiz – zwei Veranstalter, ein geschlossener Spielplan und ein Preis, den man erst auf dem Wettschein sieht
Radsport ist die Sportart, bei der ein zäher Marketingtext am schnellsten zerfällt. Drei Wochen Rundfahrt, zwanzig Etappen, ein Gelbes Trikot, das nach neun Tagen noch nichts entschieden hat – und daneben ein Wettschein, auf dem ein Mindesteinsatz von CHF 1 steht und eine Höchstgrenze, die für die meisten Radsport-Fans über der Jahresentscheidung des ganzen Sports liegt. Dazwischen liegt die eigentliche Frage: Was kostet es, auf die Tour de France, den Giro oder Paris–Roubaix zu wetten, wenn man in der Schweiz wohnt?

Die kurze Antwort ist unbequem für alle, die eine Liste mit zehn Anbietern erwarten. In diesem Land dürfen Sportwetten nur zwei Veranstalter anbieten, und für beide ist Radsport nur ein Programmpunkt unter vielen. Wer trotzdem zehn Namen zum Vergleichen sucht, findet acht davon ohne Schweizer Bewilligung – und damit ohne das, wofür er in der Schweiz bezahlt: Rechtsschutz, Sperrregister, Auszahlung auf ein Konto auf seinen Namen.
Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Informationen der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht, und gegen die Bewilligungsordnung des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51) abgeglichen.
Was eine Schweizer Bewilligung im Radsport überhaupt bedeutet
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Das Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, regelt sie in Art. 3 lit. c und e, und die Aufsicht liegt bei der Gespa in Bern – nicht bei der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Wer Wetten veranstalten will, braucht zwei Dinge: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und diese Bewilligung gilt, so steht es in Art. 4 BGS, nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das hat eine Folge, die man sich einmal klarmachen muss: Es gibt keine versteckte dritte Bewilligung, keine Sonderregelung für einen Anbieter mit Schweizer Server und keine Liste weiterer lizenzierter Buchmacher. Die Gespa veröffentlicht nur eines – die Sperrliste der ausländischen Domains, zu denen die Schweizer Telekom-Anbieter den Zugang sperren. Wer in einer Rangliste zehn lizenzierte Schweizer Sportwetten-Anbieter sieht, sieht entweder eine Rangliste ohne Bewilligungsprüfung oder eine, die das Wort «lizenziert» anders verwendet als die Aufsicht.
Die zwei Veranstalter und ihre Gebiete
Swisslos mit dem Produkt Sporttip ist der eine. Trägerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, bekommt bei Swisslos kein Konto.

Der zweite ist die Loterie Romande mit Jouez Sport, für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch hier gilt: Das Online-Konto steht nur Personen offen, die im eigenen Gebiet wohnen.
Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, kein Überschneidungsbereich. Das ist distanzierter als in jedem Nachbarland, und es erklärt, warum die Frage nach dem «besten» Anbieter in der Schweiz eine Frage mit genau zwei möglichen Antworten ist.
Was auf der Gespa-Liste steht – und was nicht
Was überhaupt gewettet werden darf, ist keine Frage des Geschmacks der Veranstalter. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Diese Liste ist eine geschlossene Aufzählung, und sie liest sich strenger, als man denkt: Qualifikationsrunden nur, wenn sie genannt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie genannt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einstieg in einen internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte fehlen ebenso wie ein Esport-Bereich. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Für den Radsport heisst das: Nicht die Rennserie entscheidet, ob eine Wette möglich ist, sondern der Eintrag in einer Verwaltungsliste, die zweimal im Jahr aktualisiert wird. Der Renntag im Kalender und die Wette im Programm können also auseinanderfallen, ohne dass irgendetwas kaputt ist. Wer im Frühjahr auf ein Eintagesrennen setzen will, prüft das Wettprogramm, nicht den Rennkalender.
Was ein Auslandsanbieter nicht mitbringt
Ausländische Bewilligungen – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendwo sonst – haben in der Schweiz keine Wirkung, so steht es in Art. 4 BGS. Das ist keine Formalie, sondern entscheidet über vier Dinge, die ein Wettender erst merkt, wenn es zu spät ist: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Aufsicht über die Auszahlung, und die Möglichkeit, dass die Domain auf der Sperrliste landet.
Diese Sperrliste gibt es seit dem 3. September 2019; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Die Schweizer Telekom-Anbieter sperren sie per DNS. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang das Domain-Hopping: gesperrte Adressen werden innert Stunden ersetzt, und sie nennt namentlich Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele sowie bet365 als auf der Liste stehend. Wer sein Guthaben bei einem gesperrten Anbieter liegen lässt, findet es nicht plötzlich auf dem Sperrregister wieder – er findet nur den Zugang nicht mehr.
Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende – das Bundesamt für Justiz sagt das ausdrücklich. Nur: Wenn in einem Verfahren gegen den Anbieter Einsätze und Gewinne eingezogen werden, hilft dem einzelnen Wettenden diese Feststellung wenig.
Limiten, Sperren und der Konto-Zwang: was der Schweizer Rahmen verlangt
Ein Konto, das auf eine geprüfte Identität lautet, ist der Preis für den Schutz. Ein Schweizer Wettender legt seinen Ausweis vor und bekommt ein Konto; anonyme Wetten gibt es im bewilligten Angebot nicht. Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Krypto-Auszahlungen, anonyme Wallets oder Guthaben auf einen Decknamen sind damit keine Option, die ein Schweizer Veranstalter anbieten darf.
Bei der Registrierung liest Swisslos die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und prüft sie gegen Adress-Datenbanken. Nötig sind mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 offen, Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Verlustlimiten: die Zahlen, die kein Marketingtext nennt
Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss aber Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze beziehungsweise -verluste verlangen (Art. 87 VGS). Die Mechanik ist der interessante Teil: Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach Ablauf einer Frist. Gesetzlich ist diese Frist 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.
Der 3-Tage-Abstand ist der Punkt, an dem sich entscheidet, wofür man hier bezahlt. Wer am Sonntagnachmittag nach einer verlorenen Etappenwette seine Verlustlimite verdoppeln will, kann das nicht mehr für die Abendwette tun. Das ist der beabsichtigte Effekt, und es ist der einzige Mechanismus im ganzen Schweizer System, der den Wettenden gegen den eigenen schlechtesten Moment schützt.
Spielsperre und Sperrregister
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Der Rahmen dahinter steht in Art. 80–82 BGS: Spielsperren wegen Überschuldung oder Sucht werden zusammen mit der Selbstsperre in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen geführt. Eine freiwillige Spielsperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Eine Zahl gehört hier ohne Ausschmückung hin: Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt und dabei an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an Schweizer Verkaufsstellen als streng beschreibt, beschreibt etwas, das die Aufsicht selbst anders gemessen hat. Der Konto-Zwang am Bildschirm ist die härtere Kante – dort existiert kein Weg an der Identitätsprüfung vorbei.
Wer im Radsport wettet: Sportwetten und Steuern
Ein Gewinn aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel ist bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt hier nur «je nach Kanton» und nie eine einzelne Kantonszahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für einen Radsport-Wettenden mit einem Einsatz von CHF 20 auf eine Etappe ist die Zahl bedeutungslos. Eine Schweizer Sportwettensteuer auf Einsätze existiert nicht. Was dagegen existiert: Gewinne aus ausländischen Anbietern sind nicht der Verrechnungssteuer unterworfen, und die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist der stille Zuschlag zur höheren Quote, den niemand auf die Startseite schreibt.
Steuerfragen klärt man mit einer Steuerberaterin oder der kantonalen Steuerverwaltung, nicht mit einem Ratgebertext.
Der Radsport-Jahresplan: was als Wettereignis taugt
Radsport ist nicht eine Sportart, sondern ein Bündel sehr verschiedener Disziplinen. Dazu zählen Strassenradsport, Bahnradsport, Mountainbikesport, Cyclocross und BMX-Rennsport, ausserdem Kunstradfahren, Radball und Radpolo. Die Sportart ist also breit, das bewilligte Wettangebot ist es nicht – die Gespa-Liste entscheidet, was davon überhaupt als Wette existiert. Für die Praxis zählt der Strassenradsport, und dort im Wesentlichen drei Renntypen.
Eintagesrennen dauern einen Tag und produzieren einen Sieger. Etappenrennen laufen über mehrere Tage, meistens über ein bis drei Wochen. Rundfahrten sind die dreiwöchige Extremform. Für jede dieser Kategorien sieht ein Wettprogramm andere Märkte vor, und für die Auszahlung ist das entscheidend.
Die ersten Radrennen dieser Art wurden in Frankreich ausgetragen: am 8. Dezember 1867 in Paris, mit rund 100 Startern über etwa 23 Kilometer in Richtung Versailles. Das erste Etappenrennen war die Tour de France 1903.
Eintagesrennen und die Klassiker
Zu den Frühjahrsklassikern zählen Lüttich–Bastogne–Lüttich (seit 1892), Paris–Roubaix (seit 1896) und Mailand–San Remo (seit 1907). Drei Rennen, drei Jahrhunderte Radsportgeschichte, ein einziges Rennen pro Tag. Genau darin liegt ihre Eignung für Wetten: Ein Rennen, ein Sieger, ein Ergebnis nach sechs Stunden. Es gibt keinen Zwischenstand, der drei Wochen später noch kippt.
Der Reiz dieser Rennen ist sportlich, nicht strukturell. Ein Sturz in einer Kurve führt zum Sieger, den niemand auf dem Zettel hatte, und ein Wettschein mit vier kombinierten Klassikern scheitert regelmässig an einem einzigen Reifenschaden.
Grand Tours und der lange Atem
Zu den Grand Tours zählen die Tour de France, jährlich im Juli, der Giro d’Italia, in der Regel im Mai, und die Vuelta a España, seit Mitte der 1990er-Jahre im September. Sie sind die einzigen Strassenrennen, die drei Wochen dauern dürfen.
An der Tour de France nehmen etwa 21 bis 22 Profimannschaften teil, darunter 18 UCI WorldTeams. Die Teams bestehen seit 2018 aus acht Fahrern, bis 2017 waren es neun. Meist stehen zwanzig Etappen nach dem Grand Départ auf dem Programm. Wer auf den Gesamtsieger setzt, bindet sein Geld und seine Aufmerksamkeit über diese zwanzig Tage.
Die Tour wurde erstmals 1903 ausgetragen, der Start war am 1. Juli in Montgeron bei Paris; Veranstalter ist seit 1992 die Amaury Sport Organisation (ASO). Das Gelbe Trikot wurde 1919 von Desgrange eingeführt; das Gepunktete steht für die Bergwertung, das Weisse für die Nachwuchswertung, und Erik Zabel gewann das Grüne Trikot der Punktewertung sechsmal. Rekordsieger mit je fünf Gesamtsiegen sind Jacques Anquetil, Eddy Merckx, Bernard Hinault, Miguel Indurain und Tadej Pogačar, der 2020, 2021 und von 2024 bis 2026 siegte.
Wie schnell sich das Bild in drei Wochen verschieben kann, zeigt die Vuelta 2026. Tadej Pogačar schied nach einem Sturz auf der achten Etappe aus. Gesamtdritter wurde der Österreicher Felix Gall, 2:44 hinter Sieger Enric Mas, als erster Österreicher auf einem Vuelta-Podest; zuvor war er beim Giro d’Italia 2026 Zweiter. Vor Gall stand mit Adolf Christian, Dritter bei der Tour de France 1957, nur ein weiterer Österreicher auf dem Podium einer Grand Tour.
Für eine Gesamtwertungswette ist das eine Lektion über die Form des Marktes, nicht über einen Fahrer: Ein einziges Etappenereignis kann die Position entscheiden, auf die man drei Wochen gewartet hat, und danach gibt es keinen Weg zurück.
WorldTour und das Umfeld
Die UCI WorldTour wird seit 2011 vom Radsport-Weltverband UCI veranstaltet und gilt als Nachfolgeserie der gescheiterten UCI ProTour; allein die aktuelle WorldTour listet 36 Rennen. Diese 36 Rennen bilden den Rahmen, in dem sich die überwiegende Zahl der Radsport-Wettmärkte bewegt, zusammen mit den drei Grand Tours und den Klassikern.
36 Rennen verteilt über ein Kalenderjahr bedeuten aber nicht 36 gleich gute Wettgelegenheiten. Ein WorldTour-Eintagesrennen mit einem Favoritenfeld von sechs oder sieben Namen produziert ein anderes Quotenbild als eine Rundfahrt, in der 22 Mannschaften und acht Fahrer pro Team über drei Wochen auf ein Podest fahren. Für den Wettenden heisst das: Je grösser das Feld, desto mehr Meinung steckt in jeder Quote – und desto weniger kann ein einzelner Nachmittag am Fernseher sie noch schlagen.
Die Marge steckt in jeder Radsport-Quote
Ein Beispiel, und es ist nur ein Beispiel, keine zitierte Quote: ein Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf der einen und 1.90 auf der anderen Seite. Die Auszahlungsquote dieses Marktes ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte beider Quoten, also 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) – das sind rund 95 %. Die Marge ist die Differenz zu 100 %, also etwa 5 %.
In Worten: Bei gleichen Quoten auf beide Seiten fliessen rund 95 Rappen von jedem eingesetzten Franken wieder an die Wettenden zurück. Die restlichen fünf Rappen sind der Preis für die Teilnahme am Markt, und sie fallen an, egal ob die Wette aufgeht. Bei einem Einsatz von CHF 100 über viele Wetten hinweg entspricht das einem durchschnittlichen Abtrag von etwa CHF 5 – statistisch gerechnet, über eine grössere Zahl vergleichbarer Wetten, und nicht bei jedem einzelnen Wettschein.
Der Bereich ist das Bemerkenswerte daran. Die fünf Prozent gelten für einen Markt mit zwei gleich teuren Seiten. Enge Favoritenmärkte, exotische Nebenmärkte und Kombinationen mit mehreren Beinen tragen typischerweise mehr. Wer zwanzig Wetten pro Saison auf Radsport platziert, merkt die Marge nicht an der einzelnen Wette; er merkt sie am Kontostand im Dezember.
Auszahlung, Steuern und der Fiskus im Hintergrund
Der Nettoertrag aus den bewilligten Spielen geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. gingen an die kantonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz – für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Man kann diese Zahl als Beleg dafür lesen, dass Schweizer Sportwetten gutes tun. Man kann sie auch als Beleg dafür lesen, dass die Marge, die ein Wettender bezahlt, zu einem relevanten Teil in der Sportförderung landet. Beides ist dieselbe Zahl, und der Rückgang um CHF 13 Mio. im Sportwettenbereich zeigt, dass selbst in einem geschlossenen Markt mit zwei Veranstaltern die Einsätze wandern.
Cash-Out: hilfreich, teuer, nicht garantiert
Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn einer nicht vorzeitig beendeten Wette, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Für eine laufende Rundfahrtwette ist das die teuerste Versicherung im Angebot. Wer bei einer Grand Tour in der zweiten Woche aussteigt, verkauft seinen Schein zum Kurs des Veranstalters, und dieser Kurs ist per Konstruktion schlechter als der Wert des Scheins bei normalem Ausgang. Dass es keine Teilauszahlung und keinen Rückweg gibt, verschärft den Effekt: Die Entscheidung ist ganz oder gar nicht, und sie fällt in dem Moment, in dem die Nerven am dünnsten sind.
Quotenboosts und ihre Grenzen
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Ein «Boost» auf eine Radsport-Etappe ist damit ein Rabatt mit Ablaufdatum, gekoppelt an eine Bedingung, die jede Umformulierung des Scheins mit Vernichtung bestraft. Und Gratisspielguthaben braucht in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) – im Jahr 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer ein solches Guthaben einsetzt, sollte wissen, dass er es einem Prüfverfahren verdankt und nicht der Grosszügigkeit eines Portals.
Was Sporttip am Rande des Scheins regelt
Die Spielregeln von Sporttip definieren die reguläre Spielzeit als reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für den Radsport ist die Parallele wichtig: Was «Ergebnis» heisst, steht in den Bedingungen, nicht in der Übertragung. Eine Etappe, die wegen eines Sturms neutralisiert wird, eine Jury-Entscheidung am Grünen Tisch, eine nachträgliche Disqualifikation – all das entscheidet sich nach Regeln, die man vor dem Einsatz nachlesen kann.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
spielplan: die Bewilligungslage im Vergleich
Die folgende Einordnung stellt die zehn Plattformen nebeneinander, die Schweizer Wettende im Radsport antreffen – zuerst die zwei Schweizer Veranstalter, danach die acht ausländischen Marken, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten. Die Spalte zur ausländischen Bewilligung sagt, was ein Anbieter selbst anführt; über eine Schweizer Bewilligung entscheidet sie nicht.
| Plattform | Schweizer Bewilligung | Schweizer Veranstalter, der die Lizenz hält | Ausländische Bewilligung laut Anbieterangaben | Zugang zum Schweizer Sperrregister | |
|---|---|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | entfällt – Bewilligung gilt nur in der Schweiz | ja, Sperre gilt schweizweit und im Fürstentum Liechtenstein | |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) | entfällt – Bewilligung gilt nur in der Schweiz | ja, Sperre gilt schweizweit und im Fürstentum Liechtenstein | |
| WirWetten | keine | – | nicht festgestellt | nein | |
| BC.Game | keine | – | nicht festgestellt | nein | |
| BillyBets | keine | – | nicht festgestellt | nein | |
| Donbet | keine | – | nicht festgestellt | nein | |
| bet365 | keine | – | nicht festgestellt | nein | |
| 22Bet | keine | – | nicht festgestellt | nein | |
| BetOnRed | keine | – | nicht festgestellt | nein | |
| IviBet | keine | – | nicht festgestellt | nein |
Zwei Zeilen in dieser Übersicht tragen eine Bewilligung, acht tragen keine. Das ist die ganze Vergleichsarbeit, die das Schweizer Recht zulässt, und wer eine Rangliste mit zehn nummerierten Plätzen erwartet, bekommt hier eine Rangliste mit zwei ernsthaften Kandidaten und acht Referenzen. Die zweite Spalte ist keine Meinung: Was in der Schweiz als Sportwette veranstaltet werden darf, steht in einer Bewilligung, die auf das Gebiet der Schweiz beschränkt ist (Art. 4 BGS) und von der Gespa beaufsichtigt wird.
Was die Tabelle nicht zeigt, ist der Preis der Zulassung. Wer bei Swisslos oder Loterie Romande wettet, bekommt ein geschlossenes Wettprogramm: nur Sportarten und Wettarten, die auf der Gespa-Liste stehen, keine Corner-Märkte, keine Trainingsläufe, keine Esport-Märkte. Wer bei einer der acht anderen Marken wettet, bekommt ein breiteres Programm und dafür nichts, was ihn hier schützt – kein Sperrregister, kein Schweizer Verfahren, keine Auszahlungspflicht, die vor einem Schweizer Gericht durchsetzbar wäre.
Dass ausländische Anbieter auf der Sperrliste landen, ist kein abstraktes Risiko. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für Domain-Hopping und führt bet365 als auf der Liste stehend. Wer sein Guthaben dort stehen lässt, erfährt im Ernstfall nur, dass die Adresse nicht mehr antwortet.
Die zehn Plattformen im Einzelnen
Wer eine Radsport-Wette platzieren will, trifft auf zwei Arten von Anbietern. Die folgenden Abschnitte nehmen jede Plattform einzeln durch, mit dem, was über sie tatsächlich gilt – zuerst die zwei Schweizer Veranstalter, danach die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung, in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für einen Wettenden in der Schweiz.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem breitesten Vertragsgebiet
Sporttip läuft unter der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein – der grösste zusammenhängende Bereich, den ein Sportwetten-Veranstalter in der Schweiz bedienen darf.
Der Rahmen, den ein Wettender hier akzeptiert, ist eng und transparent. Mindestalter 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person, Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Gewinne gehen auf ein Konto im eigenen Namen. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten.
Vor der ersten Teilnahme stehen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 – CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Pflichteingabe mit Sperrfrist: Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Wer im Radsport ohnehin kleine Einsätze fährt, wird diese Grenzen nie berühren. Wer sie berühren will, wird gebremst.
Die Marge in einem Radsport-Markt verschwindet nicht dadurch, dass der Veranstalter eine Gemeinnützigkeitsklausel hat. Ein Zwei-Weg-Markt zu 1.90 / 1.90 trägt rund 5 % Marge, statistisch über viele Wetten gerechnet – und das gilt hier wie überall. Der Unterschied liegt nicht im Preis, sondern in dem, was der Preis mitfinanziert: Kontrolle, Sperrregister, gemeinnützige Ausschüttung. Wer Sporttip meidet, weil die Quoten nicht die höchsten des Marktes sind, tauscht diesen Rahmen gegen eine höhere Quote bei einem Anbieter, der im Zweifel nicht einmal erreichbar ist.
Bei unsicherer Zulassung einzelner Rennen und Wettarten gilt: Das Wettprogramm zeigt, was gerade angeboten wird, und die Gespa-Liste entscheidet, was angeboten werden darf. Beide prüft man vor dem Einsatz, nicht danach. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden – ein Ausstieg ist ein Kauf zum Kurs des Verkäufers, und der Verkäufer kennt den Wert des Scheins besser als der Käufer.
Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und ein geschlossenes, kontrolliertes Wettprogramm einem breiten unregulierten gegenüberstellt, landet hier. Wer ein paar Rappen mehr Quote pro Rennen sucht, muss den ganzen Schutzrahmen mit aufgeben; das ist ein Tausch, kein Upgrade.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Modell in sechs Kantonen
Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) und läuft unter derselben Bewilligungsart wie Sporttip: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa. Das Gebiet umfasst die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt die Loterie Romande Avenue de Provence 14 in Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Für einen Wettenden in Genf oder im Wallis heisst das: ein Online-Konto mit Identitätsprüfung, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, und ein Zugang, der nicht von einer ausländischen Domain abhängt. Das ist derselbe Schutzrahmen wie bei Swisslos, mit demselben geschlossenen Wettprogramm auf Basis der Gespa-Liste und denselben Altersgrenzen ab 18 Jahren.
Die Grenze des Angebots verläuft hier entlang der Sprachgrenze, nicht entlang der Sportart. Wer in Freiburg wohnt, wettet bei Jouez Sport; wer in Bern wohnt, bei Swisslos. Ein Wechsel ist nicht möglich, und das ist keine Bequemlichkeit, sondern die Konstruktion: Der Service public der Westschweiz wird von der Westschweizer Institution getragen, der der Deutschschweiz von der ihren. Der Preis dafür ist ein flächendeckend homogenes Angebot ohne Wettbewerbsdruck zwischen den beiden.
Die 2’350 Verkaufsstellen sind für den Radsport-Wettenden nur indirekt relevant. Sie sind der Vertriebskanal, über den die Mehrheit der Wetteinsätze im Land läuft, und sie sind der Ort, an dem die Gespa 2025 bei über 200 Testkäufen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an Minderjährige verkauft sah. Ein grosses Filialnetz ist also nicht automatisch ein grosses Schutznetz.
Wer in einem der sechs Kantone wohnt und den bewilligten Weg sucht, hat hier genau eine Anlaufstelle – dieselbe Mechanik wie bei Swisslos, andere Sprachregion. Wer sie umgeht, verliert denselben Schutz, den er im Osten des Landes verlöre.
WirWetten: bekanntes Portal, keine Schweizer Bewilligung
WirWetten tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Nach Schweizer Recht ist das kein Grenzfall: Nur die zwei Veranstalter des Geldspielkonkordats dürfen Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). WirWetten ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, bietet keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS von den Schweizer Telekom-Anbietern blockiert werden.
Der Weg dorthin ist heute so einfach wie gestern, und das ist der Punkt: Ein Portal ist auch dann erreichbar, wenn seine Bewilligung in der Schweiz nichts bedeutet. Für einen Wettenden heisst das, dass die entscheidende Frage nicht die Erreichbarkeit ist, sondern die Durchsetzbarkeit – was passiert, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es kein Schweizer Verfahren und keine Schweizer Aufsichtsbehörde, an die man sich wenden könnte. Gewinne aus einem ausländischen Grossspiel sind zudem kantonal steuerlich vollständig steuerbares Einkommen.
Wer aus Neugier ein Konto eröffnet, trägt kein akutes Risiko, solange er nicht viel Geld dort parkiert. Ein Schweizer Konto bei WirWetten ist keine Option, die ich einer Person empfehlen würde, die Radsport dauerhaft verfolgen und Einsätze über die ganze Saison verteilen will.
BC.Game: Krypto-Umfeld und kein Schweizer Weg zurück
BC.Game tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Es hat keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Eine Bewilligung ausserhalb der Schweiz hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Der Charakter des Angebots unterscheidet sich von dem der klassischen Sportwetten-Portale, und der Unterschied ist für einen Radsport-Wettenden relevant: In einem Umfeld, das traditionell stark auf Kryptowährungen und Spielinhalte ausgerichtet ist, verschwimmt die Linie zwischen Sportwette und Casinospiel. Schweizer Spielerschutzregeln greifen dort nicht – keine 72-Stunden-Sperrfrist für Limiten-Erhöhungen, kein Register, keine vorgeschriebene Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Das ist keine Bewertung der Plattform, sondern eine Beschreibung dessen, was fehlt.
Ein Schweizer, der bei BC.Game eine Etappenwette platziert, wettet faktisch unter Regeln, die niemand in der Schweiz prüft. Dass die Auszahlung schnell sein kann, ändert daran nichts; sie ist nicht einklagbar.
BillyBets: Sportbuch ohne Schweizer Zulassung
BillyBets tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Nur die beiden konzessionierten Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung hat keine Kraft (Art. 4 BGS). Folgen: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Aufsicht über Auszahlungen, und die Möglichkeit einer DNS-Sperre über die Gespa-Sperrliste.
Der Zugang zu Sportmärkten ist für einen Radsport-Fan die eigentliche Anziehungskraft solcher Portale. Wer den Giro verfolgt und einen Nebenmarkt sucht, den die Gespa-Liste nicht kennt, findet ihn dort und nicht bei Swisslos oder Jouez Sport. Das ist ein realer Vorteil mit einem realen Preis: den Verzicht auf jeden Mechanismus, der in der Schweiz die Auszahlung, die Limiten und die Sperre regelt.
Wer eine Radsport-Wette als Unterhaltung mit kleinem Einsatz sieht und den Ausgang des Rennens ohnehin wichtiger nimmt als den Wettschein, mag das tolerieren. Wer seine Einsätze über eine ganze Saison plant, sollte den Weg nicht gehen, den es hier gibt.
Donbet: ein weiteres Sportbuch ohne Schweizer Konzession
Donbet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Was bei jedem Anbieter dieser Gruppe gleich ist, ist das Entscheidende: Es gibt keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und das Risiko, dass die Domain auf die Sperrliste kommt und blockiert wird. Eine Bewilligung aus einem anderen Land entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Was ebenfalls bleibt, ist die Steuerfolge. Gewinne aus einem ausländischen Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Praxis – etwa im Thurgau – Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Die steuerliche Behandlung folgt dem Anbieter, nicht dem Fahrer, auf den man gesetzt hat.
Ein Radsport-Wettschein bei Donbet ist damit ein Geschäft ohne Schweizer Boden. Ich würde die Sache so sehen: Wer die höhere Quote braucht, um das Rennen interessant zu finden, sucht Unterhaltung und keine Anlage. Wer beides will, ist hier falsch.
bet365: auf der Sperrliste, weltweit bekannt
bet365 tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf und steht nach Angaben der Gespa auf der Sperrliste der ausländischen Domains. Schweizer Telekom-Anbieter blockieren die Adresse per DNS; die Gespa nennt im Zusammenhang mit Domain-Hopping, dass gesperrte Domains innert Stunden ersetzt werden. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS); Verbindung zum Schweizer Sperrregister, Schweizer Rechtsschutz und Schweizer Aufsicht über die Auszahlung fehlen.
Die Prominenz der Marke macht sie für einen Schweizer Wettenden nicht sicherer. Sie macht die Sache nur vertrauter, und Vertrautheit ist in dieser Frage ein schlechter Ratgeber: Der zuständige Ansprechpartner für eine ausstehende Auszahlung sitzt nicht in Bern, sondern bleibt eine ausländische Gesellschaft. Das Sperrregister kennt die Domain, und wer gesperrt wird, verliert womöglich den Zugang zu einem dort liegenden Guthaben insoweit, als die Adresse nicht mehr antwortet.
Wer bet365 bereits kennt, mag die Bedienung schätzen. Für einen Radsport-Wettenden mit Wohnsitz in der Schweiz ist der entscheidende Nachteil strukturell: Es gibt hier niemanden, der für ihn zuständig wäre.
22Bet: breites Programm, dünner Rechtsboden
22Bet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Es gibt keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Eine Bewilligung aus einem anderen Land entfaltet keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Solche Portale werben mit der Breite des Programms, und die Breite ist real – sie ist nur nicht prüfbar. Ob ein Nebenmarkt korrekt abgerechnet wird, ob die Quoten beim Abschluss stabil bleiben, ob eine Auszahlung ankommt: All das hängt an einem Unternehmen ohne Schweizer Aufsicht. Ein Radsport-Wettender, der Etappenmärkte in dieser Tiefe sucht, findet sie bei Swisslos nicht. Er findet sie hier auch nicht geschützt.
Der Tausch bleibt derselbe wie bei jeder Marke dieser Gruppe, und er ist der Grund, warum ich die Gruppe im Ganzen als Referenz und nicht als Alternative behandle: mehr Programm, weniger Boden unter den Füssen.
BetOnRed: Casino-Nähe und Sportwetten als Beigabe
BetOnRed tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf – keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, kein Schweizer Verfahren, und die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).
Der Zuschnitt der Plattform macht einen Punkt sichtbar, der sonst untergeht: Wo Sportwetten neben einem grossen Casino-Angebot stehen, ist der Sport nicht das Hauptgeschäft. Die Datenerhebung von Swisslos über die eigenen Sportwetten zeigt, dass sich der Ertrag aus Sportwetten im Jahr 2025 auf CHF 109 Mio. belief, nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024 – in einem geschlossenen Markt mit zwei Anbietern. In einem Umfeld, in dem Sport ein Anhängsel des Casinos ist, verschiebt sich die Werbung entsprechend.
Für einen Radsport-Fan ist das relevant, weil die Aufmerksamkeit einer Plattform dorthin fliesst, wo der Ertrag sitzt. Wer ein sauberes Sportbuch will, und das ist bei Radsportmärkten nicht unwichtig, wird bei einem Casino-nahen Anbieter eher ein Sportangebot als Beigabe finden.
IviBet: Referenzmarke ohne Schweizer Bezug
IviBet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Die Folgen sind bei jedem Anbieter dieser Gruppe dieselben und lassen sich kurz halten: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Aufsicht über Auszahlungen, und die Möglichkeit einer Sperre über die Gespa-Sperrliste. Eine Bewilligung aus einem anderen Land gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS).
Der entscheidende Punkt für Radsport ist hier die Konsistenz über eine Saison. Wer auf die Tour de France, den Giro und die Vuelta verteilt wettet, braucht einen Anbieter, der über Monate erreichbar, liquide und ansprechbar bleibt. Genau diese Eigenschaft ist bei einer Marke ohne Schweizer Zulassung nicht garantiert und auch nicht überprüfbar. Die Gespa nennt Domain-Hopping als gängige Praxis, und eine Domain, die innerhalb von Stunden wechselt, ist für einen Wettenden mit laufenden Wetten ein Problem, das er nicht selbst lösen kann.
Wer trotz allem dort ein Konto führt, sollte es leer halten und keine Wetten über mehrere Wochen laufen lassen.
Was die Saison am Ende kostet
Die Rechnung, die am Ende zählt, ist die Summe aus drei Posten, und nur einer davon steht im Wettprogramm. Der erste ist die Marge: Ein Zwei-Weg-Markt zu 1.90 / 1.90 trägt rund 5 % – statistisch gerechnet über viele vergleichbare Wetten, ein Abtrag von etwa CHF 5 je CHF 100 Einsatz. Der zweite ist die Steuerfolge: ausländische Gewinne werden kantonal vollständig als Einkommen behandelt, Schweizer Gewinne bleiben bis zur Grenze von CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn steuerfrei. Der dritte Posten steht nirgends und ist im Ausland am grössten: der Gegenwert von Rechtsschutz, Sperrregister und Auszahlungspflicht.
Ein Wettender, der zehn Wetten à CHF 20 auf eine Rundfahrt setzt, zahlt in der bewilligten Variante über den Daumen eine Marge von etwa CHF 10 über die ganze Serie, statistisch betrachtet, und bekommt dafür ein System, in dem eine Limite nach 72 Stunden erst erhöht wird und in dem ein Verlustlimit verlangt wird, bevor die erste Wette überhaupt angenommen wird. Dasselbe für den halben Preis auf einer ausländischen Seite zu haben, ist nicht billiger; es ist derselbe Einsatz ohne das Rückgrat.
Ein letzter Punkt zur Planung: Die Gespa-Liste entscheidet, welche Rennen und Wettarten es überhaupt gibt, und sie wird aktualisiert. Wer vor einer Grand Tour prüfen will, was sich wetten lässt, schaut ins Wettprogramm, nicht in den Rennkalender. Und wer glaubt, eine Live-Wette sei rechtlich anders zu behandeln als eine Prematch-Wette: Live-Wetten sind in der Schweiz erlaubt, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung für dieses Angebot verfügt, und das Geldspielgesetz beschränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte.
Häufige Fragen zu Sportwetten im Radsport in der Schweiz
Darf man in der Schweiz auf die Tour de France wetten?
Nur bei Swisslos und Loterie Romande – und nur, wenn das Rennen und die Wettart auf der Gespa-Liste stehen. Beide Veranstalter dürfen Wetten ausschliesslich im eigenen Kantonsgebiet anbieten. Eine Wette auf den Gesamtsieger ist damit möglich, sofern das Wettprogramm den Markt führt; die Tour de France selbst ist ein seit 1903 ausgetragenes Etappenrennen.
Wie prüfe ich, ob ein Radrennen in der Gespa-Liste steht?
Sie schauen ins Wettprogramm des Veranstalters, in dem Sie ein Konto haben. Die Gespa führt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Fassung, aktuell 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden. Die Liste ist geschlossen.
Worin unterscheidet sich eine Gesamtsiegerwette von einer Etappenwette?
Die Gesamtsiegerwette bindet Ihren Einsatz über die ganze Rundfahrt und kann durch ein einziges Ereignis entschieden werden. Die Etappenwette endet mit dem Zielstrich eines Tages. Wie schnell ein Gesamtklassement kippt, zeigte die Vuelta 2026, als Tadej Pogačar nach einem Sturz auf der achten Etappe ausschied; Felix Gall wurde Gesamtdritter, 2:44 hinter Sieger Enric Mas.
Wie berechnet sich der Gewinn, und was ist die Marge?
Return = Einsatz × Quote; der Nettogewinn ist Einsatz × (Quote − 1). Ein Zwei-Weg-Markt zu 1.90 / 1.90 ergibt eine Auszahlungsquote von rund 95 % – die Marge beträgt entsprechend ungefähr 5 %, statistisch über viele Wetten gerechnet. Ein Einsatz von CHF 100 trägt damit im Durchschnitt etwa CHF 5 ab.
Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten bei den bewilligten Anbietern?
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip setzen Sie Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden, eine Senkung sofort. Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen; eine unbefristete Spielsperre steht in einem schweizweiten Register.
Was fehlt Wettenden bei Auslandsseiten ohne Schweizer Bewilligung?
Vier Dinge auf einmal: die Anbindung an das Schweizer Sperrregister, der Schweizer Rechtsschutz, die Aufsicht über die Auszahlung und der Schutz vor dem Ausfall einer Domain. Hinzu kommt die Steuerfolge – Gewinne aus ausländischen Grossspielen gelten kantonal als vollständig steuerbares Einkommen. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft.
Sportarten – freiwettench.com
Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»
