Online Curling wetten in der Schweiz — erlaubt nur bei zwei Veranstaltern, und das kostet
Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und die Spielregeln der beiden konzessionierten Veranstalter geprüft.

Wer in der Schweiz auf Curling setzen will, stösst auf eine Tatsache, die jede zweite Werbeanzeige verschweigt: Es gibt genau zwei Veranstalter, die Sportwetten anbieten dürfen, und beide gehören dem Gemeinwesen. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was in Suchmaschinen und auf Werbebannern als Wettanbieter auftaucht, hat keine Schweizer Bewilligung. Das ist kein Detail am Rand, sondern der erste Kostenposten dieses Themas: Ohne Bewilligung gibt es keine Schweizer Spielsperre, kein Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg — und bei einem Streit um eine Wette niemanden, den man anrufen kann.
Curling selbst ist eine kleine Sportart mit wenig Umsatz. Wenige Spiele, wenige Märkte, dünne Bücher. Wer hier mitspielen will, sollte wissen, was in einer Quote steckt, was eine Limite bedeutet und warum eine «Gratiswette» in fast keinem Fall gratis ist. Um diese vier Dinge geht es im Folgenden.
Die Rechtslage in der Schweiz: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste
Artikel 4 des Geldspielgesetzes sagt es kurz und ohne Spielraum: Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Wer hier Wetten anbieten will, braucht sie. Und der Kreis derer, die sie erhalten können, ist auf zwei Veranstalter begrenzt.

Wer Wetten anbieten darf — und wer nicht
Online-Sportwetten sind nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) ein Grossspiel. Beaufsichtigt wird das von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat in der Fassung ab 1.1.2021. Nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig und hat mit Sportwetten nichts zu tun. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS).
Swisslos, formal SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei gedeckelt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher: Es gibt keine. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn fliesst gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu (Art. 125 BGS).
Einen Spielplan teilen sich zwei Gebiete
Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport bedient FR, GE, JU, NE, VD und VS.
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen, auch wenn die Seite in seiner Sprache verfügbar ist. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist bürokratisch, und es ist der Preis dafür, dass eine Auszahlung später auf ein Konto läuft, das auf den eigenen Namen lautet.
Was überhaupt auf dem Programm stehen darf
Der erlaubte Sportwetteninhalt ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind. Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe nie. Die Liste führt keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Gewettet wird ausschliesslich auf Sportereignisse — Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind keine zulässigen Gegenstände.
Wer Curling setzen möchte, prüft also zuerst, ob Curling mit dem konkreten Wettkampf in dieser Liste steht. Steht er nicht darauf, hilft die schönste Quote nichts: Die Wette existiert dann im bewilligten Angebot gar nicht. Diese Prüfung dauert zwei Minuten und erspart Enttäuschungen.
Ausland: kein Schweizer Recht, kein Schweizer Schutz
Die zehn Anbieter in der Tabelle im Abschnitt «Die zehn Anbieter im Vergleich: Bewilligung, Limiten, Auszahlung» sind Bewertungen, keine Empfehlungen. Neun von ihnen tragen die Kennzeichnung «ohne Schweizer Bewilligung», und das ist der teuerste Punkt auf dieser Seite — teurer als jede Marge.
Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist eine Straftat: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach der Haltung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es existiert weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle. Kein Sperrregister, keine Aufsicht, kein Weg an eine Schweizer Schlichtungsstelle.
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dafür das Domain-Hopping und führt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als auf der Liste stehend. Auf der Kehrseite: Die Schweiz kennt kein Zahlungssperrwerkzeug gegen unbewilligte Wettseiten. Banken und Kartensysteme blockieren solche Zahlungen nicht.
Zwei Dinge also, sauber getrennt. Bewilligt heisst: voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, geschlossene Sport- und Marktliste, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Unbewilligt heisst: Schweizer Spielerschutz existiert nicht, ausländische Gewinne sind nach kantonalem Recht steuerbar. Keine der beiden Seiten ist die von Natur aus sichere Wahl.
Der Freibetrag, die Verrechnungssteuer und der Kanton
Gewinne aus in der Schweiz bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt die Sportwette ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab, deshalb gilt: je nach Kanton. Ein einziger Kantonsbetrag wäre eine falsche Aussage, egal welchen man nennt.
Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie über die Steuererklärung. Ein typischer Wettende gewinnt weit unter dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Es fällt auch keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze an — wer eine solche in einer Rechnung sucht, sucht etwas, das es nicht gibt.
Anders bei ausländischen Anbietern: Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Das ist der steuerliche Teil des Preises, den ein Schweizer Spieler für eine unbewilligte Seite zahlt — und er wird erst sichtbar, wenn die Steuererklärung fällig ist. Diese Zeilen sind eine allgemeine Information. Für den eigenen Fall sind Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung zu fragen.
Werbung, und warum sie hier nichts zu suchen hat
Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Deshalb steht auf dieser Seite eine Bewertung und keine Aufforderung. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos).
Bonusbeträge und Bonuskonditionen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Zeitfensterverbot für Werbung existiert in der Schweiz nicht.
Spielerschutz: was die Limite im Konto wirklich tut
Der Schutz kommt in der Schweiz nicht als Deckel vom Staat, sondern als Zahl, die der Spielende selbst eingibt. Das ist der wichtigste Unterschied zu den Regelungen anderer Länder, und es ist der Grund, warum die Vorbereitung hier länger dauert als der Einsatz selbst.
Die Limiten gehören dem Spielenden
Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung wird per Gesetz erst nach 24 Stunden wirksam; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind keine Schikane, sondern die einzige Bremse im System, die gegen den eigenen Impuls gerichtet ist. Wer an einem Samstagabend im Rückstand ist und die Limite hochsetzen will, kann das tun — am Dienstag. Das ist der Punkt, an dem die Regelung ihren Zweck erfüllt. Und noch etwas: Eine Schweizer Limite setzt voraus, dass das Konto beim bewilligten Veranstalter liegt. Auf einer ausländischen Seite gibt es keine Limite mit Schweizer Rechtsfolgen, nur die Hausregeln des Betreibers, über die niemand wacht.
Eine staatliche feste Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht. Die Einzahlungslimite ist eine freiwillige Zusatzoption, keine gesetzliche Vorschrift — wer sie für einen gesetzlichen Depotdeckel hält, hat zwei verschiedene Dinge verwechselt.
Die Spielsperre und das Register, das über die Grenze hinaus wirkt
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Rechtsgrundlage ist Art. 80–82 BGS: Ausschluss überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und Selbstausschluss, erfasst in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle mitwirkt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Ein Schweizer Sportwettenkonto gibt es ab 18 (Gespa); Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Spieler, mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Bei Sporttip-Wetten steht die Teilnahme ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Ein Kontrollkauf der Gespa aus dem Jahr 2025 relativiert das Bild an einer Stelle: An Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz an der Verkaufsstelle ist in der Praxis also nicht streng, und wer sein Kind an den Sporttip-Schalter schickt, verlässt sich auf ein Verfahren, das in fast jedem zweiten Testloch durchfiel. Das ist kein Argument gegen die Bewilligung, sondern eines dafür, den Schutz dort zu suchen, wo er tatsächlich greift: in den eigenen Einstellungen.
Einzahlung und Auszahlung: wohin das Geld laufen darf
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wetten nicht; eine Kreditgewährung an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen.
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per PostFinance Pay aufladen; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben kann auch per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Die Auszahlungsseite ist die interessanteste Stelle des Kleingedruckten. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; über CHF 1’000 wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Bank- oder Postkonto überwiesen.
Diese zwei kostenlosen Auszahlungen pro Jahr sind eine Limite, die kaum jemand liest und viele später spüren. Wer häufig kleinere Beträge auszahlen lässt, zahlt ab der dritten Transaktion 3 % — auf CHF 200 wären das CHF 6, und dieser Betrag ist keine Gebühr des Marktes, sondern eine des eigenen Auszahlungsrhythmus. Wer das umgehen will, sammelt Guthaben und zahlt seltener aus. Der andere Hebel ist die Unterscheidung zwischen Echtgeld und Gratisspielguthaben: Was aus einer Promotion stammt, bleibt im Konto, bis es durchgespielt ist.
Curling: Turniere, Märkte und ein leerer Platz auf der Liste
Curling ist in der Schweiz ein Sport mit grosser Halle und kleinem Wettmarkt. Genau daraus folgt alles Weitere.
Der Spielplan und seine Fenster
Die grossen Curling-Turniere laufen vom Europameisterschafts-Zyklus bis zu den Olympischen Winterspielen, dazu die Weltmeisterschaften der Damen und Herren und die Mixed-Doubles-Wettbewerbe. Diese Begegnungen finden in konzentrierten Fenstern statt: eine Woche Qualifikation, eine Woche Hauptrunde, dann Playoffs. Für ein Wettprogramm heisst das, dass Curling an manchen Tagen mehrere Märkte liefert und an anderen wochenlang gar nichts.
Der zweite Filter ist die Gespa-Liste. Qualifikationsrunden erscheinen dort nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ein Curling-Turnier der Damen kann also sportlich stattfinden und im bewilligten Programm trotzdem fehlen. Wer das vorher weiss, plant anders: Er sucht die Turnierwochen und legt sein Budget dorthin, statt es über das Jahr zu verteilen.
Welche Begegnungen im Angebot erscheinen könnten, entscheidet sich daran, ob Sportart, Wettkampf und Wettart gleichzeitig auf der Liste stehen. Diese Prüfung ist der einzige verlässliche Test. Sie kostet keine Minute und keine Quote.
Wie eine Curling-Wette aufgebaut ist
Die Wette auf ein Curling-Spiel ist ein Vertrag über mehrere Sätze. Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einer Sportart, die in Ends und mit Zusatz-End gespielt wird, ist diese Klausel keine Formalie: Sie entscheidet, ob ein Ergebnis nach der Grunddauer oder nach dem Zusatz zählt.
Die klassischen Wettarten stehen für sich: die Einzelwette auf Sieg, Niederlage oder Unentschieden, Handicap- und Totalmärkte, Livewetten, Langzeitwetten auf den Turniersieg. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Corner- und Kartenmärkte, die man aus dem Fussball kennt, sucht man für Curling in der Gespa-Liste vergeblich. Es gibt sie dort nicht.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für Curling heisst das: Ein Live-Einsatz kurz vor dem letzten Stein ist eine Wette darauf, dass die Buchung schnell genug war. Wer das nicht akzeptiert, setzt vor dem ersten End.
Wetten lassen sich online über die Sporttip App (iOS, Android) oder über das Webangebot von Swisslos abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden.
Eine Quote ist ein Preis, und die Marge steckt darin
Eine Quote ist kein Versprechen, sondern ein Preis mit einem eingebauten Abschlag. Wie gross dieser Abschlag ist, zeigt die Rechnung an einem Beispiel, das ausdrücklich kein zitierter Kurs ist, sondern eine konstruierte Zwei-Weg-Wette auf 1.90 und 1.90 — etwa «Ende» gegen «kein Ende» oder Sieg gegen Nicht-Sieg. Die Auszahlungsquote dieses Marktes ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten: 1 geteilt durch (1/1,90 + 1/1,90), also rund 95 %. Die Marge ist die Differenz zu 100 % und liegt damit bei rund 5 %.
Fünf Prozent ist die Rechnung, nicht der Preis des echten Lebens. Bei einer Randsportart mit wenig Umsatz liegt die Marge typischerweise deutlich höher, weil weniger Wetten dasselbe Buchrisiko tragen müssen; bei einem gut besetzten Fussballspiel liegt sie tiefer. Der belastbare Satz lautet deshalb: In einem Markt, dessen Auszahlungsquote bei etwa 95 % liegt — was einer Marge von rund 5 % entspricht — behält der Veranstalter im Durchschnitt rund 5 % jedes eingesetzten Franken ein. Bei Curling ist dieser Anteil in aller Regel höher, und wer eine Curling-Quote sieht, schaut zuerst auf den Vergleich der beiden Gegner, nicht auf die Höhe einer einzelnen Zahl.
Die Marge ist der Preis, den jeder Zahlt. CHF 100 auf ein Curling-Spiel mit einer durchschnittlichen Marge von 12 % bedeuten, dass vom eingezahlten Geld im statistischen Mittel rund CHF 88 als Erwartungswert zurückfliessen — nicht pro Wette, sondern über viele Wetten hinweg. Für einen einzelnen Abend sagt diese Zahl nichts über Gewinn oder Verlust. Sie sagt nur, wie viel der Zugang zum Markt kostet.
Wer die Kosten einer Wette schätzen will, rechnet die Kehrwerte der angebotenen Quoten zusammen. Ein Markt mit 1,55 / 2,30 ergibt 1/1,55 + 1/2,30 = 0,645 + 0,435 = 1,08, also eine Marge von rund 8 %. Diese Kontrolle dauert im Kopf zwanzig Sekunden und ist das wirksamste Argument gegen jede Werbebotschaft, die von «fairen Quoten» spricht.
Auszahlung: Einsatz mal Quote, auf fünf Rappen gerundet
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungen, beide zu Ungunsten des Spielenden, beide im Bereich von Rappen.
Wer eine Einzelwette von CHF 100 auf Quote 1,85 spielt, hat damit einen möglichen Gewinnbetrag von CHF 185 — Einsatz zurück plus CHF 85 Nettogewinn. Die Rundung auf zwei Nachkommastellen und dann auf fünf Rappen ändert daran nichts Messbares. Bei hundert Wetten dieser Art geht es um Cent-Beträge. Der Punkt ist nicht der Rappen. Der Punkt ist, dass die Quote, die man abschliesst, bereits die Marge enthält und die Rundung danach nur noch auf dem Ergebnis arbeitet.
Kombinationen multiplizieren die Quoten und damit auch die Margen. Eine Viererkombination aus vier Märkten mit je 5 % Marge trägt nicht 5 % Abschlag, sondern einen deutlich höheren, weil sich die Abschläge überlagern. Das ist der Grund, warum Kombinationen statistisch die teuerste Wette im Programm sind — und warum der Kombiboost genau dort ansetzt.
Der Kombiboost: Prozente, die an eine Bedingung gebunden sind
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Der Boost erhöht also den Nettogewinn, nicht den Einsatz und nicht die Trefferwahrscheinlichkeit. Wer bei vier Voraussagen mit je Quote 1.50 landet — die minimale Schwelle — kombiniert vier Märkte mit je eigener Marge und bekommt dafür 5 % auf den Nettogewinn. Auf CHF 10 Einsatz bei Gesamtquote 5,06 sind das rund CHF 40 Nettogewinn, von denen der Boost gut CHF 2 ausmacht. Die 5 % gleichen den Margenaufschlag der Kombination in dieser Grösse nicht aus.
Anders sieht es im Abschnitt «Der Kombiboost: Prozente, die an eine Bedingung gebunden sind» aus: Bei fünfzehn Voraussagen mit 100 % Erhöhung verdoppelt sich der Nettogewinn rechnerisch — wenn die Kombination aufgeht. Die Bedingung wird also härter, je grösser die Erhöhung wird, und die Margenschichtung wächst mit jeder zusätzlichen Voraussage mit. Der Boost ist ein Anreiz, mehr Voraussagen zu spielen, und er belohnt den, der das ohnehin tut.
Quotenboosts, Profitboosts und die Bedingung, die keiner liest
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Satz ist der wichtigste. Wer einen Boost nutzt und die Wette vorzeitig auflöst, verliert die Erhöhung — und ein Cash-Out-Betrag liegt ohnehin tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Der Cash-Out-Betrag bei Sporttip hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Zwei Boosts, die beide an einen Zeitpunkt gebunden sind, kombiniert mit einem Cash-Out, der den Boost vernichtet: Das ist kein Betrug, aber es ist eine Falle für den, der die Bedingungen überfliegt. Wer den Boost nutzt, lässt die Wette laufen.
Absage, Nachholung, Verfall
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die 48-Stunden-Frist ist bei Curling relevant, weil Turnierpläne sich verschieben: Eine wegen Eisproblem abgesagte Partie kann am Folgetag nachgeholt werden, ein ausgefallener Playoff-Termin eher nicht.
Und weil Curling-Wetten Langzeitwetten sein können, gehört eine zweite Frist dazu: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer im Frühjahr auf den Weltmeister setzt und im Herbst merkt, dass er nicht nachgesehen hat, hat sein Geld gemeinnützig gespendet — ohne es zu wollen.
Wo Statistiken aufhören und der Zufall anfängt
Ein Curling-House gewinnt man mit dem letzten Stein, und die letzten Steine wurden noch nie von einem Datenmodell geworfen. Was auf der Liste der Wettarten steht, ist der Gegenstand; die Formkurve bleibt ein Gegenstand der Statistik, und die Statistik sagt über das nächste End nur, wie gross die Streuung war.
Bei so wenigen Begegnungen im Programm ist jede «Serie» und jeder «Trend» ein Artefakt kleiner Zahlen. Wer nach drei Siegen einer Mannschaft von einer Serie spricht, beschreibt vier Zeilen Daten. Die ehrliche Anwendung von Zahlen auf Curling liegt nicht in der Prognose, sondern in der Quotenkontrolle: Wie hoch ist die Marge dieses Marktes, und gibt es überhaupt einen zweiten Anbieter, mit dem man sie vergleichen kann? In der Schweiz gibt es den nicht — es gibt einen Veranstalter für das eigene Gebiet, und damit keinen Quotenvergleich.
Das ist der eigentliche Kostenpunkt der Randsportart im Schweizer System: kein Quotenschlüssel-Wettbewerb. In einem Markt mit vielen Buchmachern drückt die Konkurrenz die Marge; hier fehlt dieser Hebel ganz, und die Marge liegt dort, wo der Veranstalter sie ansetzt.
Die zehn Anbieter im Vergleich: Bewilligung, Limiten, Auszahlung
Der Vergleich ordnet nach Bewilligung, Einsatzlimiten und Auszahlung — und hält die Gruppen getrennt, weil sie nicht vergleichbar sind.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, Grossspiel | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemäss Angaben nicht festgestellt |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemäss Angaben nicht festgestellt |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemäss Angaben nicht festgestellt |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemäss Angaben nicht festgestellt |
| Playzilla | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemäss Angaben nicht festgestellt |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemäss Angaben nicht festgestellt |
| BassBet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemäss Angaben nicht festgestellt |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemäss Angaben nicht festgestellt |
Die Tabelle hat in ihrer zweiten Spalte mehr Zeilen mit derselben Aussage als Zeilen mit unterschiedlicher, und das ist keine Schwäche des Vergleichs, sondern sein Ergebnis. Es gibt in der Schweiz keinen dritten bewilligten Sportwettenveranstalter. Die acht ausländischen Marken unterscheiden sich in ihrem Marketing, nicht in ihrer Rechtsstellung gegenüber einem Spieler in Zürich oder Lausanne.
Die dritte Spalte ist die unangenehme. Sie enthält für die ausländischen Marken eine Auskunft über die Bewilligung, die keine Kraft in der Schweiz hat — nicht eine fehlende Angabe, sondern eine Feststellung über einen Rechtsrahmen, der hier nichts bewirkt. Eine Bewilligung ist in der Schweiz keine Qualitätsfrage, sondern die Voraussetzung dafür, dass es überhaupt eine gibt: Aufsicht, Limiten mit Rechtsfolge, Sperrregister, Beschwerdeweg.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip — der bewilligte Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos ist neben der Loterie Romande einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt. Sitz in Basel, Sportwetten unter dem Namen Sporttip, Bewilligung als Grossspiel mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa. Ein Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Einsatzlimiten sind eng und transparent: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen Curling-Turniertag mit drei Begegnungen reicht das; für einen grossen Spieler nicht.
Die Kontoseite ist streng und vollständig. Mindestalter 18, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person. Daten aus dem hochgeladenen Ausweis, geprüft gegen Adressdatenbanken. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, eine unbefristete Sperre landet im schweizweiten Register, das auch Casinos und Liechtenstein erfasst. Die 72-Stunden-Regel für Limiten-Erhöhungen ist die eine Bremse, die hält.
Geldseitig ist die Auszahlung der Punkt mit Reibung. Zweimal innerhalb von 365 Tagen kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, bei einer Überweisungsdauer von 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung landen automatisch im Wallet, darüber geht es bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen aufs Bank- oder Postkonto. Aufgeladen wird per PostFinance Pay mit Bestätigung in der App oder per Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Sportlich bekommt der Deutschschweizer Spieler hier das bewilligte Angebot, aber auch dessen Grenze. Es gibt pro Markt nur eine Quote, es gibt keinen Quotenvergleich, und die Marge dieses einen Anbieters ist der Preis, den man zahlt. Dafür liegt zwischen dem Spieler und seinem Geld ein Aufsichtsrahmen mit Register, Limiten und Rechtsweg. Für einen Genfer ist das Produkt deshalb unerreichbar — nicht aus Missgunst, sondern weil es zwei getrennte Vertragsgebiete gibt.
Fazit. Die entscheidende Zahl bei Swisslos ist nicht die Quote, sondern die Marge des einen Marktes, der im Programm steht. Wenn es nur einen Preis gibt, ist Schweigen über den Preis kein Detail: Wer auf ein Randsportereignis setzt, sollte sich vorher ausrechnen, was die angebotene Quote an Margenaufschlag enthält, und akzeptieren, dass er diesen Anteil nicht wegverhandeln kann.
Loterie Romande Jouez Sport — dasselbe Recht, ein eigenes Gebiet, dieselbe Grundstruktur
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Grundlage und Aufsicht sind dieselben wie bei Swisslos: Sportwetten als Grossspiel nach dem BGS mit Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht durch die Gespa. Ein Online-Konto erhalten nur Menschen mit Wohnsitz in FR, GE, JU, NE, VD oder VS.
Für Spielende in der Westschweiz ist die praktische Konsequenz der zweite Teil dieser Seite in seiner Bedeutung: Was im Abschnitt «Spielerschutz: was die Limite im Konto wirklich tut» über Limiten, Verlustgrenzen, Spielsperre und Register steht, gilt auch hier — der Rahmen ist die gemeinsame Regelung, nicht das Produkt eines Hauses. Die freiwillige Sperre, die 72-Stunden-Frist für Erhöhungen und das schweizweite Register sind Bestandteile desselben Konkordats. Auch hier: ein Konto pro Person, Identitätsprüfung, Volljährigkeit, Wohnsitz im Gebiet.
Die 2’350 Verkaufsstellen sind in diesem Vergleich keine Kleinigkeit, sondern ein Kostenfaktor auf der Habenseite. Wer in der Westschweiz im Turnierfenster live mitverfolgen und kurzfristig einen Wettschein spielen will, hat dafür ein Filialnetz — und genau das fehlt in der Deutschschweiz in dieser Dichte nicht, aber es ist an ein anderes Produkt gebunden. Wer umzieht, verliert sein Konto in der einen und bekommt keines in der anderen Veranstaltung, solange der Wohnsitz nicht im jeweiligen Gebiet liegt.
Fazit. Der Wohnsitz entscheidet hier über mehr als den Zugang: Er entscheidet darüber, ob man überhaupt in einem Rahmen mit Schweizer Limiten und Sperrregister spielt. Die 3 % Gebühr ab der dritten Auszahlung und die Fristen des Kleingedruckten sind die Kosten, die man prüfen sollte, bevor die Wette abgeschlossen ist, nicht danach.
Betwinner — ohne Schweizer Bewilligung, und was das kostet
Betwinner hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine Bewilligung nach ihren gemeldeten Angaben hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt; auf der Sperrliste namentlich genannt werden Interwetten, Bet-at-Home und bet365.
Was der Spieler dafür bekommt, ist ein Konto mit den Hausregeln von Betwinner — nicht mit Schweizer Limiten, nicht mit einer Rechtsfolge bei einer Streitigkeit. Auszahlungsdauer, Einsatzgrenzen, Bonusbedingungen und der Umgang mit einer Absage stehen in fremden Bedingungen, über deren Einhaltung ein Schweizer Gericht nicht wacht. Bei einem Streit um einen Gewinn bleibt nur der Weg zum Betreiber selbst.
Fazit. Der Preis dieses Kontos ist kein Bonus und keine Gebühr, sondern der Verzicht auf den Sperrmechanismus: Wer bei Betwinner spielt, kann nicht darauf zählen, dass eine Schweizer Spielsperre ihn schützt.
Fezbet — ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande veranstalten hier Sportwetten; Fezbet hat nach den gemeldeten Angaben keine Bewilligung, die in der Schweiz Wirkung hätte (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.
Damit gilt hier dasselbe Kostenmodell wie bei jeder unbewilligten Marke: keine Limite, deren Erhöhung 72 Stunden sperrt, kein Register, das über das Konto hinaus wirkt, keine Identitätsprüfung zu Schweizer Regeln. Die Wette selbst mag funktionieren. Der Rahmen, in dem sie durchgesetzt wird, ist ein anderer.
Fazit. Ein Konto hier ist eine Entscheidung gegen den Schutzwall, nicht gegen den Sport: Wer ihn trotzdem will, sollte wenigstens die eigenen Grenzen ausserhalb des Kontos setzen — Einzahlungen begrenzen, bevor eingezahlt wird.
1Bet — ohne Schweizer Bewilligung
Bei 1Bet ist die Rechtsstellung dieselbe wie bei den anderen ausländischen Marken: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung der gemeldeten Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste möglich.
Was Curling oder andere Randsportarten dort betrifft, ist die Frage des Angebots eine andere als die der Bewilligung — und eine, die man vor dem Einsatz im eigenen Wettprogramm klärt. Der Unterschied zu einem bewilligten Konto wird an zwei Stellen greifbar: die Limitenpflicht und die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen, wie sie die VGS für bewilligte Veranstalter vorschreibt.
Fazit. Wer ausserhalb des Schweizer Systems spielt, sollte sich wenigstens klarmachen, dass die eigene Einzahlungsdisziplin dann die einzige Limite ist, die es gibt. Kein Kontrollkauf, keine Aufsicht, keine Frist: nur die Regel des Betreibers.
BetFury — ohne Schweizer Bewilligung
BetFury hat keine Schweizer Bewilligung, und die gemeldete Bewilligung hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain sperrlistenfähig. Die Rolle des Anbieters im Schweizer Markt ist die eines Ausweichziels, wenn die Sperrliste greift — genau deshalb existiert das Domain-Hopping, das die Gespa beschreibt.
Eine ausländische Bewilligung wie Curaçao oder Malta ist in der Schweiz kein Schutzversprechen, sondern eine Angabe über ein anderes Land. Wer sich darauf verlässt, verlässt sich auf ein Aufsichtssystem, das an einen Schweizer Spieler keine Pflichten hat — und dessen Zahlungs- und Auszahlungsregeln sich nicht an Artikel 50 VGS messen lassen.
Fazit. Die interessante Frage bei BetFury ist nicht, ob die Seite lädt, sondern wohin das Geld im Konfliktfall geht: nirgendwo hin, wo eine Schweizer Instanz zuständig wäre.
Playzilla — ohne Schweizer Bewilligung
Playzilla gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: keine Wirkung der gemeldeten Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Domain kann blockiert werden. Ein Schweizer Konto mit Verlustlimiten nach Art. 87 VGS entsteht dadurch nicht.
Für Curling zählt am Ende nur eine Frage: Steht das betreffende Ereignis im Programm, und zu welchem Preis? Beides ist auf einer solchen Seite in den eigenen Bedingungen zu suchen — und beides ist dort eine Entscheidung des Betreibers, nicht ein Anspruch des Spielers.
Fazit. Bei einer Randsportart mit dünnem Markt ist die Auszahlungsroute das grössere Risiko als die Quote. Wer hier spielt, sollte vor dem ersten Einsatz klären, wie und wann ausbezahlt wird — nicht nach dem ersten Gewinn.
IviBet — ohne Schweizer Bewilligung
IviBet hat keine Schweizer Bewilligung; die gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Register, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Für einen Spieler aus der Schweiz heisst das: Die Regeln, nach denen sein Guthaben, sein Limit und seine Auszahlung behandelt werden, sind Hausregeln.
Dasselbe gilt für jeden Bonus, der dort ausgelobt wird. Ob eine Gratiswette umsatzgebunden ist, welche Mindestquote gilt und ob der Einsatz zurückgezahlt wird — das steht in den Bedingungen des Anbieters, und dort nachzusehen ist keine Pedanterie, sondern die einzige verfügbare Kontrolle.
Fazit. Bei IviBet ist nicht die Frage, ob es Bonusangebote gibt, sondern ob der Leser die Bedingung selbst prüfen kann, bevor er sie annimmt. Diese Prüfung ersetzt hier die Aufsicht, die es in der Schweiz gibt und dort nicht.
BassBet — ohne Schweizer Bewilligung
BassBet führt keine Schweizer Bewilligung; eine in einem anderen Land gemeldete Bewilligung wirkt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain sperrlistenfähig, kein Anspruch auf Verlustlimiten nach VGS.
Wer eine Curling-Saison begleiten will, plant Budget über Monate. Genau diese Planung ist auf einem unbewilligten Konto schwieriger, weil es keine Limite mit Rechtsfolge gibt, die einen schlechten Abend abfängt. Die eigene Buchführung wird damit zum einzigen Schutzinstrument.
Fazit. Bei BassBet ist der Mehrwert ein möglicherweise breiteres Programm und der Preis derselbe wie überall in dieser Gruppe: kein Schweizer Schutzrahmen.
20Bet — ohne Schweizer Bewilligung
20Bet hat keine Schweizer Bewilligung, die gemeldete Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS), es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.
Ein Punkt, der bei allen ausländischen Marken zusammenfällt und deshalb nur einmal ausgeführt wird: Die steuerliche Behandlung eines Gewinns unterscheidet sich. Gewinne aus in der Schweiz bewilligten Grossspielen sind bis zum Freibetrag steuerfrei; ausländische Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber nach kantonaler Praxis, etwa im Kanton Thurgau, unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen behandelt. Die Einzelheiten dazu stehen im Abschnitt zur Rechtslage.
Fazit. Bei 20Bet ist die Bewilligungslage der ganze Befund. Wer trotzdem ein Konto dort führt, sollte die Steuerfolge eines Gewinns kennen, bevor der Gewinn kommt.
Was eine Gratiswette unter dem Strich wert ist
Werbung nennt es Gratiswette. Der Rechner nennt es einen Betrag, dessen Auszahlung eine Bedingung hat, und die Bedingung kostet.
Zwei Spielarten sind zu trennen. Bei einem Gratisspielguthaben aus einer Promotion, wie Swisslos es kennt, ist der Betrag selbst nicht auszahlbar — er bleibt im Konto, bis er durchgespielt ist. Bei einer Gratiswette im Marktsinn ist der Einsatz in der Regel nicht Teil der Rückzahlung: Gewinnt sie, kommt nur der Nettogewinn, nicht der Einsatz. In beiden Fällen ist die Quote, die man trifft, dieselbe Quote mit derselben Marge wie bei einem Echtgeldeinsatz. Der «Gratis»-Teil bezieht sich also auf den Einsatz, nicht auf den Preis des Marktes.
Wer eine Gratiswette von CHF 10 auf Quote 2,00 setzt, erhält bei Gewinn CHF 10 — der Nettogewinn aus Einsatz mal (Quote minus 1) — und nicht CHF 20, weil der Einsatz nicht zurückfliesst. Die Marge des Marktes ist darin bereits enthalten. Auf einem Markt mit rund 95 % Auszahlungsquote ist der Erwartungswert dieser Gratiswette über viele Fälle hinweg etwa CHF 4,75; auf einem Randsportereignis mit höherer Marge entsprechend weniger. Das ist eine statistische Grössenordnung über viele Wetten, kein Versprechen für diesen einen Schein — und schon gar kein Grund, eine Wette zu spielen, die man sonst nicht gespielt hätte.
Der teure Teil beginnt dort, wo eine Gratiswette an Umsatz gebunden ist. Eine Freiwette mit einem Umsatzfaktor bedeutet: Der Betrag muss eine bestimmte Zahl von Malen gesetzt werden, meist nur auf Quoten ab einer Mindesthöhe und innerhalb einer Frist. Jede dieser Runden trägt die Marge des Marktes. Wer CHF 10 Freiwette bei Umsatzfaktor 5 auf Märkten mit 5 % Marge durchspielt, kommt auf CHF 50 Umsatz und im statistischen Mittel rund CHF 2,50 an Margenkosten — gerechnet als Umsatz mal Marge, unter der Annahme eines durchgehend gleichen Marktes. Die Freiwette kann damit rechnerisch ihren eigenen Wert verlieren.
Bei einer Einzahlungspackage, die Bonus und Einzahlung gemeinsam bindet, wird die Sache grösser, weil der Umsatz auf einer grösseren Basis gerechnet wird. Für jeden Bonus dieser Art gilt dieselbe Prüfliste: Umsatzfaktor, Mindestquote, Frist, Höchstgewinn aus dem Bonus, und die entscheidende Frage, ob nur der Bonus oder Bonus plus Einzahlung umgesetzt werden muss. Das ist die Stelle, an der Bewerbung und Bedingungen auseinandergehen.
Ein Punkt bleibt bei Swisslos streng und wird deshalb hier zum Schluss gesagt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Was aus einer Aktion kommt, verlässt das Konto nicht als Geld. Wer also ein Gratisspielguthaben als «Guthaben» liest, liest es falsch.
Zweckgebundene Gratisspiele brauchen in der Schweiz vorab die Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Der Bonus existiert also, aber er ist genehmigt, begrenzt und in den Bedingungen des Veranstalters beschrieben — nicht in einem Werbebanner.
Wo ein Konto eröffnet werden kann und was zuerst gelesen gehört
Der praktische Ablauf ist kurz und in beiden bewilligten Produkten gleich aufgebaut. Zuerst prüfen: Wohnsitz im Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre. Dann registrieren, mit Ausweis, gegen Adressdatenbanken geprüft. Anschliessend die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen — das ist der Schritt, den man vorbereiten sollte, weil er die eigene Zahl kennt und nicht die Stimmung des Abends. Danach Guthaben aufladen, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Gewettet wird online, über die App oder per QR-Code an der Verkaufsstelle.
Vor dem ersten Curling-Einsatz gehört eine kurze Prüfliste auf den Tisch: Steht Sportart, Wettkampf und Wettart auf der Gespa-Liste? Wie hoch ist die Marge des Marktes, den man spielen will? Ist die Wette eine Einzelwette oder eine Kombination — und damit eine zusätzliche Margenschicht? Gilt eine Verlängerung oder ein Zusatz-End für die Wette, oder nur die reguläre Spielzeit? Bei Livewetten: Ist die Buchung rechtzeitig erfolgt, oder riskiert man Quote 1.00?
Drei Dinge tun einem Anfänger am meisten weh, und keines davon ist die Quote. Erstens das Auszahlungskonto: Nur auf den eigenen Namen, und ab der dritten Auszahlung im Jahr möglicherweise 3 % Kommission. Zweitens die Frist: 26 Wochen für nicht geltend gemachte Gewinne. Drittens die Annahme, eine Wette lasse sich jederzeit vorzeitig auflösen — Cash-Out gibt es nicht für jeden Markt, nur als vollständiges Cash-Out und ohne Garantie, und bei Sporttip liegt der Cash-Out-Betrag tiefer als der nicht vorzeitige mögliche Wettgewinn.
Und die wichtigste Reihenfolge: Limite vor Aufladung, Aufladung vor Einsatz. Wer umgekehrt anfängt, setzt gegen die eigene Regel an.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport Wetten auf Curling?
Ja, wenn die Sportart mit dem jeweiligen Wettkampf auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten steht (Version 10.09.2026). Qualifikationsrunden und Frauenwettkämpfe nur, wenn sie dort aufgeführt sind. Steht das Turnier nicht auf der Liste, existiert die Wette im bewilligten Angebot nicht.
Welche Sportarten und Wettarten stehen auf der Gespa-Liste?
Die Liste ist geschlossen und nennt Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, darunter Rangierungswetten nur bei entscheidender Rangierung. Corner- und Kartenmärkte fehlen ebenso wie eine Esport-Sektion, Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Gewettet wird ausschliesslich auf Sportereignisse. Es gibt keine dritte bewilligte Veranstalterin.
Was bedeutet die Marge in Quoten bei einer Sportart mit wenig Wettumsatz?
Sie bedeutet einen höheren Preis für denselben Einsatz. Eine Zwei-Weg-Wette auf 1.90 und 1.90 ergibt eine Auszahlungsquote von rund 95 %, also eine Marge von rund 5 %. Bei Randsportarten mit dünnem Buch liegt sie typischerweise darüber. Der Abschlag steckt schon in der Quote.
Wie berechnet sich der Gewinnbetrag einer Kombination aus Einsatz und Gesamtquote?
Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Gesamtquote; bei Sporttip wird er zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Vier Voraussagen mit Quote 1.50 ergeben eine Gesamtquote von rund 5,06. Jede Voraussage bringt ihre eigene Marge mit.
Was geschieht mit einer Wette, wenn ein Curling-Spiel abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird?
Dann ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Die Frist läuft ab dem ursprünglichen Beginn; bei Turnieren gilt die Nachholung im Rahmen des Turniers. Die Regel steht in den Sporttip-Spielregeln.
Bis zu welchem Betrag bleibt ein einzelner Gewinn steuerfrei, und warum gilt das je nach Kanton unterschiedlich?
Der eidgenössische Steuerfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn (2025: CHF 1’070’400). Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, rückforderbar über die Steuererklärung. Die Kantone setzen eigene Schwellenwerte, deshalb gilt: je nach Kanton. Für den eigenen Fall ist die kantonale Steuerverwaltung zu fragen.
Sportarten – freiwettench.com
Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»
