Freiwette für Neukunden in der Schweiz: zehn Anbieter, zwei Bewilligungen, ein Rechenweg

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Interkantonale Geldspielaufsicht Gespa und die Veranstalterbewilligungen nach dem Geldspielgesetz geprüft.

Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Holztisch neben einem Wasserglas.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage.

Wer im Schweizer Markt nach einer Freiwette sucht, stösst auf eine Zahl, die alles erklärt: zwei. Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, und beide haben für Gratisspielguthaben, was die Aufsicht vorher genehmigt hat. Es gibt hier keine Willkommensschlacht, keine Mail, in der ein vierstelliger Bonus aufpoppt. Es gibt einen Gutschein, den man in einem National-League-Stadion in die Hand gedrückt bekommt, CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Und es gibt daneben eine ganze Reihe ausländischer Seiten, die so tun, als wäre die Schweiz ein normaler Markt — sie haben keine Schweizer Bewilligung, und das ist keine Formalie, sondern der ganze Unterschied.

Was mich an diesem Thema am meisten ärgert, ist nicht die Höhe der Aktionen. Es ist die Wortwahl auf den Seiten der ausländischen Anbieter. «Ohne Einzahlung», «risikofrei», «Boost» — drei Wörter, von denen keines hält, was es verspricht, und alle drei stehen hier unter einem Vorbehalt, den die Schweizer Veranstalter gar nicht nötig haben. Wer wissen will, was eine Freiwette für Neukunden in der Schweiz kostet, muss nicht die Aktion prüfen. Er muss den Markt prüfen, in dem die Aktion ausgezahlt wird.

Die Rechtslage entscheidet, bevor die Aktion beginnt

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Aufsichtsbehörde ist die Gespa in Bern, nicht die ESBK — die ESBK beaufsichtigt Casinos und sonst nichts. Das ist keine Spitzfindigkeit aus dem Kommentar, sondern die erste Weiche jeder Suche: Wer eine Casino-Aufsicht in der Fusszeile nennt, hat die Seite vorher nicht gelesen.

Ein hölzerner Richterhammer ruht auf einem dunklen Schreibtisch im Seitenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen und Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip, Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Anbieter existiert nicht, weil es keine gibt — die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Swisslos und Loterie Romande: zwei Gebiete, die sich nicht überlappen

Swisslos, formell die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Das ist das Swisslos-Vertragsgebiet.

Der Boden einer Sporthalle aus poliertem Parkett mit einem einzelnen Handball in der Mitte, Licht fällt durch hohe Fenster.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, ihre Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne.

Zwei Veranstalter, zwei Sprachregionen, ein Wohnsitzerfordernis, das jeden Versuch der Grenzüberschreitung beendet. Für einen Neukunden heisst das etwas sehr Unspektakuläres: Er hat keine Wahl. Wer in Zürich wohnt, kann ein Konto bei Swisslos eröffnen und keines bei der Loterie Romande, wer in Lausanne wohnt umgekehrt. Der Vergleich der Anbieter, den die meisten Suchanfragen erwarten, findet in der Schweiz nicht statt. Ersetzt wird er durch den Vergleich mit dem, was von aussen hereinschaut.

Was überhaupt bewettet werden darf

Der erlaubte Inhalt ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte finden sich in dieser Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt — Sport, und nur Sport.

Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das BGS beschränkt den Umfang der Live-Märkte nicht. Cash-Out ist dagegen gar nicht geregelt; es bleibt das Merkmal des jeweiligen Anbieters, und wer es nutzt, sollte dessen Bedingungen lesen.

Die Liste ist die eigentliche Schranke für einen Neukunden. Nicht die Höhe des Startguthabens — das Angebot an Märkten. Wer von einer ausländischen Seite mit dreissig Sportarten und Corner-Wetten angelockt wird, sollte wissen, dass er dort nichts kauft, was in der Schweiz verboten wäre. Er kauft etwas, für das die Schweiz keine Bewilligung erteilt hat.

Aktionen mit Gratisguthaben brauchen Zustimmung

Gratisspiele oder Gratisguthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist der Schlüssel zu jeder Frage nach Schweizer Freiwetten: Die Aktion ist nicht klein, weil die Veranstalter knauserig wären, sondern weil sie einen Genehmigungsschritt hat, der nicht übersprungen werden kann. Eine Kampagne, die als Mail in die Schweiz hereinschwappt, ist hier schon deshalb verdächtig, weil sie diesen Schritt nicht kennt.

Die Werbung selbst ist geregelt: nicht aufdringlich, nicht irreführend, nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Eine Sperrstunde für Werbung existiert nicht.

Der ausländische Anbieter und was er den Spieler kostet

Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, begeht eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft. Das ist der Satz, den man auf solchen Seiten gern hört und der die Lage nur halb beschreibt.

Denn was der Spieler verliert, ist nicht die Straffreiheit. Es sind vier Dinge auf einmal. Er steht nicht im Schweizer Sperrregister, das heisst, die Spielsperre, die er bei Swisslos für sich selbst beantragen könnte, erreicht die ausländische Seite nicht. Er hat keinen Schweizer Rechtsweg, weil die Bewilligung, an die er sich halten könnte, nicht existiert. Seine Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Und er kann Pech mit der Domain haben: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Aufsicht nennt als Beispiele Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.

Bei aller Kritik an der Marktenge: Der bewilligte Weg bietet vollen Schweizer Schutz und dafür ein geschlossenes Sportangebot, ein Wohnsitzerfordernis und eine Identitätsprüfung. Der ausländische Weg bietet weder das eine noch eine faire Kontrolle. Keiner von beiden ist per se die sichere Wahl, aber nur einer von beiden hat eine Aufsicht, die sich für den Spieler interessiert.

Vor der ersten Wette steht die eigene Limite

Wer ein Konto bei Swisslos eröffnet, wird nicht gefragt, ob er Limiten will. Er muss sie setzen. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festzulegen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und, für Spielende unter 21 Jahren, CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.

Der Gestaltungsspielraum, den das Gesetz den Veranstaltern lässt, ist dabei nicht der Punkt. Das Gesetz verlangt vom Veranstalter, dass er einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat fordert (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetzeswortlaut nach 24 Stunden. Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bestimmungen 72 Stunden an. Die Frist ist also nicht überall dieselbe — und die längere steht dort, wo der Spieler sie erlebt.

Die Sperre und das Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperrt, sperrt sich also nicht nur bei einer Marke aus.

Das ist die stärkste Regel des Schweizer Systems und die einzige, die ich ohne Einschränkung als Vorteil bezeichnen würde. Sie hält nur solange, wie der Spieler nichts daneben tut. Ein Konto bei einer ausländischen Seite kennt dieses Register nicht, und kein Konto bei Swisslos kann eine Sperre verhängen, die dort greift. Wer sich sperren will und daneben weiterspielt, hat sich nicht gesperrt, sondern nur die eine Tür geschlossen.

Das Gesetz sieht die Sperre für überschuldete oder suchtgefährdete Personen und als Selbstsperre vor (Art. 80–82 BGS), geführt in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze und Gewinne (Art. 45 BGS).

Wo der Schutz im Alltag nachgibt

Die Gespa hat 2025 in 200 Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört auf jede Seite, auf der die Rede von Schutz ist. Sie betrifft die Verkaufsstelle und nicht die Online-Registrierung, bei der die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft werden. Aber sie zeigt, wo das Papier und der Alltag auseinandergehen.

Online ist die Lage strenger, weil die Registrierung sie streng macht. Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen (Art. 15 der Spielregeln; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten).

Wer wissen will, ob er im richtigen Gebiet wohnt, bevor er zwanzig Minuten mit einem Ausweis in der Hand verbringt, findet die Liste der Kantone in den Teilnahmebedingungen des Veranstalters und im Zweifel auf der Sperrliste der Gespa den Gegencheck. Es klingt nach Bürokratie. Es ist der Preis dafür, dass der Kontoauszug nicht anonym ist — und der Preis dafür, dass eine Spielsperre überhaupt etwas bedeutet.

Gratisspielguthaben: die Bedingung, die den Wert entscheidet

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Man kann über die Höhe schmunzeln. CHF 10, an sieben Tagen im Jahr, für Menschen, die ohnehin im Stadion sitzen und einen Code im Programmheft finden. Daneben liegt die eigentliche Information: 7’000 Stück für die ganze Westschweiz, eine Frist von 7 Tagen zum Eingeben und eine Gültigkeit von 30 Tagen zum Verwenden, und das Guthaben verlässt das Konto nie.

Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ebenfalls nicht auszahlbar. Die Auszahlungsregel daneben: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Was die CHF 10 auf einem Zwei-Weg-Markt wert sind

Die Rechnung, die eine Freiwette erst verständlich macht, ist unspektakulär und wird trotzdem fast nirgends gezeigt. Der nominale Betrag ist nicht der Wert. Bei einem Guthaben, dessen Einsatz nicht zurückgezahlt wird, ist der erwartete Wert der Betrag mal (Quote − 1) geteilt durch die Quote, multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes. Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit je Quote 1.90 beträgt die Auszahlungsquote 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %, und die Marge des Veranstalters ist der Rest von rund 5 %. Diese 1.90/1.90 sind ein Rechenbeispiel, kein notierter Preis eines Anbieters.

Aus CHF 10 werden damit rund CHF 4.50 bis CHF 4.75 an durchschnittlichem Wert — je nachdem, ob die Aktion auf eine Quote knapp über oder knapp unter 1.90 trifft. Die Zahl ist eine Schätzung über viele Wetten unter der Annahme, dass nur der Gutschriftsbetrag gesetzt wird, und sie beantwortet genau eine Frage: was die Gutschrift im Mittel wert ist. Sie sagt nicht, was eine einzelne Wette gewinnt, und sie sagt nichts über den Ausgang eines Spiels. Das Guthaben ist nominal CHF 10, die Marge frisst die Hälfte davon, und übrig bleibt ein Betrag, über den man in der Schweiz nicht streiten muss, weil er ohnehin nicht auszahlbar ist.

Wer die Rechnung mit dem eigenen Markt und der eigenen Quote nachvollziehen will, findet die Auszahlungsquote eines Zwei-Weg-Marktes in einer Zeile: 1 durch die Summe der Kehrwerte der Quoten, abgezogen von 100 %. Der Unterschied zwischen zwei Anbietern liegt selten im Startguthaben. Er liegt in der Marge auf dem Markt, auf dem das Guthaben gesetzt werden muss.

Was «Boost» heisst, wenn man die Bedingungen liest

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Betreiber nennt das selbst so, und das ist ehrlich — ein «Boost» ist eine Erhöhung des Gewinns, kein erhöhtes Kapital, und die Prozentzahl bezieht sich auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Halbsatz ist die eigentliche Bedingung. Wer eine Wette mit Boost abschliesst und dann vorzeitig aussteigt, hat den Boost verloren, und der Cash-Out-Betrag gibt ihm das nicht zurück.

Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Bei einem abgesagten Ereignis wird die Wette ungültig, und in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die Erhöhung, die an dieselbe Kombination gekoppelt war, fällt mit ihr.

Wie lange eine Gutschrift lebt

Drei Fristen liegen über jedem Schweizer Freiwettangebot, und keine davon steht im Werbetext. Die Eingabefrist der Loterie Romande betrug 7 Tage ab dem Aktionstag. Die Gültigkeit des Guthabens beträgt 30 Tage. Und bei Sporttip verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer nach einem halben Jahr merkt, dass eine Auszahlung nie ankam, findet sie nicht mehr.

Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Diese Frist ist im Verhältnis zur Gutschrift von CHF 10 die härtere Bedingung: Zehn Tage, eingeschrieben, und danach ist der Weg zu. Es lohnt sich, die Wettscheinauswertung auszudrucken oder abzulegen, nicht wegen der zehn Franken, sondern weil die Frist für jede Wette gilt, die man auslegen will.

Die Anbieter im Vergleich für Neukunden

Ein Vergleich der Schweizer Neukundenangebote kann nicht nach Bonushöhe sortiert werden, weil es dafür nichts zu sortieren gibt. Also nach dem, was ein Neukunde tatsächlich spürt: wer überhaupt bewilligt ist, welches Gebiet zu seinem Wohnsitz passt, welche Zahlungswege offenstehen, wie Auszahlungen laufen und wie die Limiten greifen. Die beiden Schweizer Veranstalter stehen zuerst, weil nur sie eine Bewilligung haben. Die acht ausländischen Marken folgen als Referenz, weil Schweizer Spieler ihnen begegnen — jede ohne Schweizer Bewilligung.

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung Einzahlungen und Auszahlungen Limiten und Schutz
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel PostFinance Pay als Zahlungsart; Spielguthaben ab CHF 20; Gratisguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 (Einzel/Kombi), CHF 10’000 (System); Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage; Wallet-Obergrenze CHF 10’000; Gratisspielguthaben nicht auszahlbar Verlustlimiten nach denselben Schwellen; freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung gemeldet — kein Bezug zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
Pribet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung gemeldet — kein Bezug zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
Rabona ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung gemeldet — kein Bezug zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung gemeldet — kein Bezug zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung gemeldet — kein Bezug zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung gemeldet — kein Bezug zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
22Bet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung gemeldet — kein Bezug zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada), gemeldet von Drittquellen, in der Schweiz ohne Geltung — kein Bezug zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg

Die Tabelle liest sich spröde, weil der Markt spröde ist. Die beiden Zeilen mit einer Bewilligung tragen die ganze Vergleichsarbeit dieses Themas; die acht darunter tragen alle denselben Eintrag, und das ist die Aussage. Ein Vergleich, der ausländische Marken nach Bonusstaffel sortiert, sortiert nach einem Kriterium, das für einen Schweizer Neukunden an letzter Stelle kommt.

Die Zahlungszeile ist die praktischste. Bei Swisslos ist das Aufladen über PostFinance Pay möglich, bestätigt direkt in der PostFinance App, daneben über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Auszahlungen laufen bei Swisslos in zwei Stufen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande gilt: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Auszahlungen und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Angebot nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Die zehn Anbieter für Neukunden im Einzelnen

Swisslos Sporttip: Schutz und Sicherheit im Detail

Bei Swisslos beginnt alles mit der Registrierung und nicht mit der Aktion. Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist unbequem und der Grund, warum eine Spielsperre bei Swisslos überhaupt über die Marke hinaus wirkt.

Die Limiten liegen offen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000.

Der Kombiboost und die Quoten- und Profitboosts sind der eigentliche Neukundenköder dieses Hauses — und sie sind, im Vergleich zu dem, was ausländische Seiten unter «Boost» verstehen, präzise beschrieben. Mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, der Bonus auf den Nettogewinn, nur einmal nutzbar pro Person, Verfall bei Cash-Out. Wer das liest, weiss, was er bekommt.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Die Bewertung: Swisslos ist der einzige der zehn Anbieter, dessen Produktbedingungen bis auf die Ebene der Rundung nachvollziehbar sind. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer das nachrechnet, findet, was er erwartet. Genau das ist der Unterschied zu einer Seite, deren Bedingungen man erst nach einer Beschwerde versteht.

Loterie Romande Jouez Sport: Einblicke in das Westschweizer Angebot

Bei der Loterie Romande kam der letzte dokumentierte Neukundenvorteil als Stadionaktion. CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, Codeeingabe innert 7 Tagen, Guthaben 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion ist vorbei, und das ist für einen Neukunden die relevante Information: Wer heute ein Konto eröffnet, findet auf der Seite die jeweils geltende Aktion der Veranstalterin und nicht diese.

Die Zahlen des Hauses sind grösser als die Aktion. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende stehen dahinter — ein Vertriebsnetz, das kein Online-Anbieter ersetzt.

Die Bewertung: Dieses Haus sagt seinen Westschweizer Spielern am klarsten, wo die Obergrenze liegt, und es liefert die ehrlichste Lehrstunde zum Thema Gratisguthaben: Eine Gutschrift, die nicht auszahlbar ist und die einen Code im Stadion verlangt, ist ein Marketinginstrument und kein Startkapital. Wer trotzdem nach dem maximalen Gegenwert sucht, findet ihn in der Regel nicht in der Gutschrift, sondern in der Frage, ob er überhaupt im richtigen Kanton wohnt.

FortuneJack: Analyse der fehlenden Bewilligung

FortuneJack hat keine Schweizer Bewilligung. Es gibt keine gemeldete Bewilligung, die hier Geltung hätte (Art. 4 BGS), keinen Bezug zum Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden.

Die Bewertung: Was diese Marke einem Schweizer Neukunden nicht bieten kann, ist der Schweizer Rechtsweg. Wer dort etwas verliert, hat keine Instanz, an die er sich halten kann, und der Domainname bleibt derselbe, während die Adresse hinter ihm wechselt.

Pribet: Risiken und fehlende Lizenzprüfung

Pribet hat keine Schweizer Bewilligung; eine in der Schweiz gültige Bewilligung ist nicht gemeldet, es besteht kein Bezug zum Sperrregister, und Schweizer Rechtsweg fehlt. Die Sperrliste kann die Domain blockieren.

Die Bewertung: Eine Willkommensaktion auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung ist nicht gratis, sondern ungesichert. Der Wert liegt nicht im Nominalbetrag, sondern in der Frage, ob jemand da ist, der ihn auszahlt.

Rabona: Marktumfang und regulatorischer Status

Rabona hat keine Schweizer Bewilligung, und das BGS erkennt eine ausländische Bewilligung hier nicht an. Wie die übrigen Marken dieser Gruppe steht sie nicht im Bezug zum Schweizer Sperrregister, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg.

Die Bewertung: Der grosse Marktumfang, mit dem solche Seiten werben, ist in der Schweiz nichts wert, weil die Gespa-Liste den erlaubten Inhalt genau umreisst. Man kauft dort nicht mehr Auswahl, sondern einen Anbieter ausserhalb des Rahmens.

WirWetten: Sprachliche Fassade ohne Lizenzbezug

WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung. Eine in der Schweiz wirksame Bewilligung ist nicht gemeldet, der Anschluss an das Sperrregister fehlt, und ein Schweizer Rechtsweg ist nicht gegeben.

Die Bewertung: Eine deutschsprachige Seite ist keine Schweizer Seite. Die Sprache ist die Fassade, hinter der die Bewilligungslage verschwindet — und sie verschwindet ungünstig, weil das Schweizer Sperrregister, die stärkste Schutzregel des hiesigen Systems, hier nicht greift.

BetOnRed: Die Lücke im Sperrregister

BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung; es gibt keine hier gültige Bewilligung, keinen Registeranschluss und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste kommen.

Die Bewertung: Wer bei einer solchen Marke spielt, spielt mit einer Sperre, die nur die Schweizer Tür schliesst. Das ist die Lücke, die kein Bonus schliesst.

Fezbet: Bewilligungslage und Teilnahmebedingungen

Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung, der Anschluss an das Sperrregister fehlt, und Schweizer Rechtsweg steht nicht zur Verfügung.

Die Bewertung: Wer die Aktion prüft und die Bewilligung nicht, prüft das Unwichtige. Die Teilnahmebedingungen eines Anbieters ohne Schweizer Bewilligung beschreiben eine Beziehung, die in der Schweiz niemand beaufsichtigt.

22Bet: Domain-Hopping und Aufsichtspraxis

22Bet hat keine Schweizer Bewilligung, keinen Registeranschluss und keinen Schweizer Rechtsweg. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt Domain-Hopping als Praxis und führt bet365 auf der Sperrliste, 671 Domains Ende 2025.

Die Bewertung: Eine gesperrte Domain ist kein Hindernis für einen entschlossenen Neukunden und auch keine Sicherheit für einen unentschlossenen. Sie sagt nur, dass die Aufsicht den Weg einmal zugemacht hat.

X3Bet: Kanadische Herkunft und Schweizer Geltung

X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Drittquellen melden eine Bewilligung aus Tobique (Kanada), die in der Schweiz keine Geltung hat (Art. 4 BGS). Der Anschluss an das Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht.

Die Bewertung: Eine kanadische Bewilligung erzeugt in der Schweiz kein Recht und keine Aufsicht. Für einen Neukunden ist sie eine Fussnote, keine Grundlage.

Was das Konto im Schweizer Markt vorbereitet

Wer sich bei Swisslos registriert, trifft auf die Reihenfolge, die der ganze Markt vorgibt. Zuerst Identität und Wohnsitz, dann die Limiten für 1, 7 und 30 Tage, dann die erste Wette. Die Reihenfolge ist kein Formularfehler. Sie ist die Absicht: Die Grenze steht vor der Wette, nicht danach.

Für die Wette selbst gilt ein Satz, der überraschend oft überlesen wird: Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten beim Fussball, plus Nachspielzeit. Wer auf den Sieger in der regulären Zeit tippt, hat einen Wettausgang, der nicht der ist, den er im Kopf hatte.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Live-Knopf und die Bildübertragung sind zwei verschiedene Dinge.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das klingt nach einem technischen Detail und ist für einen Neukunden eine Regel zum Geldsparen: Ein Kombischein, der zwei Ereignisse desselben Spiels verbindet, ist entweder über die Funktion erlaubt oder wertlos.

Abzüge, die niemand in die Werbung schreibt

Vor der ersten Auszahlung lohnt es sich, drei Grössen zu kennen, die nichts mit der Aktion zu tun haben und alles mit dem, was am Ende ankommt.

Die Marge steckt in jeder Quote. Ein Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 zahlt rund 95 % zurück, die Marge beträgt rund 5 %. Diese fünf Prozent sind der Preis dafür, dass eine Wette überhaupt platziert werden kann, und sie sind umso spürbarer, je häufiger man spielt. Auf einem Gratisspielguthaben von CHF 10 betragen sie gemäss der Rechnung für einen Zwei-Weg-Markt mit 1.90/1.90 rund die Hälfte des Nominalbetrags.

Die Auszahlungskommission ist gedeckelt, aber vorhanden. Zweimal innerhalb von 365 Tagen ist die Swisslos-Auszahlung gratis; ab der dritten können 3 % anfallen. Wer das nicht auf dem Radar hat, verliert an einer Stelle, an der er den Verlust nicht erwartet.

Die Steuerlage ist die angenehmste Nachricht auf dieser Seite. Gewinne aus bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Auf Bundesebene liegt der Freibetrag ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also gilt «je nach Kanton» und nicht eine einzelne Kantonszahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; sie wird über die Steuererklärung zurückgeholt. Ein typischer Wettender gewinnt weit darunter und zahlt weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze. Diese Aussage gehört hierhin, weil sie ständig falsch auftaucht. Wer sie liest, sollte sie behalten.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, sind aber steuerlich nicht automatisch frei. Die kantonale Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist eine kantonale Praxis und keine bundesweite Regel, und sie gehört zur Gesamtkostenrechnung einer Marke ohne Schweizer Bewilligung. Für die eigene Situation gilt der Rat, der bei jedem Steuerthema gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Was ein Neukunde in dieser Schweiz realistisch erwartet

Diese zehn Anbieter sind für einen Neukunden nicht zehn Optionen. Sie sind zwei Optionen und acht Referenzen. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, hat eine bewilligte Wahl; wer in der Westschweiz wohnt, hat die andere. Ist der Wohnsitz der falsche, gibt es keinen zweiten bewilligten Anbieter zu wechseln — es gibt nur die Entscheidung, ob man bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt und auf Register, Rechtsweg und Kontrolle verzichtet oder ob man nicht spielt.

Die Freiwette, nach der die Suchanfrage gestellt wurde, ist in diesem Markt eine Randerscheinung: ein Gutschein, CHF 10, sieben Aktionstage, dreissig Tage Gültigkeit. Ihr Wert liegt nach der Marge bei rund CHF 4.50 bis CHF 4.75, je nachdem, auf welche Quote sie trifft. Wer darüber hinaus will, muss die Frage wechseln. Nicht «welche Aktion bringt am meisten», sondern «welcher Anbieter ist überhaupt bewilligt, welche Limiten setze ich mir, und was kostet mich die Marge pro Wette».

Wer die Antworten sammelt, bevor er das erste Konto eröffnet, hat mehr gewonnen als jede Aktion verspricht. Die Limiten für 1, 7 und 30 Tage sind die eine Entscheidung, die der Spieler selbst trifft und die er später nur mit einer Wartefrist zurücknehmen kann. Das ist der einzige «Bonus» in diesem Markt, der nichts kostet.

Häufige Fragen zu Freiwetten für Neukunden

Gibt es Freiwetten für Neukunden in der Schweiz?

Nein, es gibt keine klassischen Freiwetten für Neukunden, sondern nur genehmigte Aktionen für bestehende Spielerkonten. Sportwetten dürfen ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande anbieten. Aktionen mit Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, die 2025 insgesamt 32 Zustimmungen erteilte. Deshalb sind Beträge klein und die Bedingungen eng.

Wie lief die Aktion der Loterie Romande zuletzt ab?

Unter dem Namen «JouezSport – Patinoires et Stades» an 7 Aktionstagen vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Ausgegeben wurden 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.

Ab welchem Alter und Wohnsitz ist ein Neukundenkonto möglich?

Ab 18 Jahren, mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters. Bei Swisslos sind das die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient FR, GE, JU, NE, VD und VS.

Ist eine Freiwette für Neukunden an eine Einzahlung gebunden?

Nicht zwingend. Die Aktion der Loterie Romande gab CHF 10 Spielguthaben gegen einen im Stadion verbreiteten Code, ohne Einzahlung. Wer sein Konto auflädt, zahlt bei Swisslos mindestens CHF 20 ein; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden Anbietern nicht auszahlbar.

Worin unterscheiden sich ausländische Aktionen bei Schutz und Rechtsweg?

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Ein Konto dort steht ausserhalb des Schweizer Sperrregisters, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Gewinne sind steuerpflichtig.

Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»