Freiwette bei Registrierung – was das Gratisguthaben den Spielenden kostet

Updated Oktober 2026
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Stand 29. Oktober 2026; Bewilligungen und Limiten geprüft gegen die Angaben der Gespa und die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Eine kleine Geschenkschachtel mit schlichtem Band steht auf einem hellen Holztisch neben einem Fenster mit Morgenlicht.
Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Gratisguthaben klingt nach einem Geschenk ohne Rechnung. In der Schweiz ist es eines mit Formular. Wer hier legal Sportwetten abschliessen will, landet bei zwei Veranstaltern, und beide dürfen Freiwetten nicht einfach aus dem Werbebudget zahlen: Es braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Diese eine Regel erklärt fast alles, was einen beim Suchen nach einer Freiwette bei der Registrierung irritiert – warum die Aktionen so selten sind, warum sie so klein ausfallen und warum hinter jeder von ihnen ein Satz steht, der die Auszahlung ausschliesst.

Die Rechnung, die auf dieser Seite immer wieder aufgemacht wird, ist keine Frage des Kleingedruckten, sondern die eigentliche Frage: Was bleibt vom Guthaben übrig, nachdem man es gespielt hat? Bei einem Gratisspielguthaben ist die Antwort kleiner als die Zahl, die in der Werbung steht. Nicht weil jemand betrügt, sondern weil der Einsatz nicht zurückbezahlt wird. Wer das vorher weiss, trifft eine andere Entscheidung als jemand, der CHF 10 liest und CHF 10 erwartet.

Die Rechtslage: Warum die Schweiz keine Freiwetten-Fabrik ist

Zuerst die Zuständigkeit, weil sie in fast jedem zweiten Artikel zur Freiwette falsch steht. Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht von der ESBK – die ist für Casinos zuständig. Das klingt nach Zuständigkeitsgeplänkel, ist aber praktisch relevant: Wer bei einer Aufsicht anruft, die für die Sache nicht zuständig ist, bekommt keine Auskunft über Aktionen, Limiten oder Sperren.

Eine Bank an einem Bergsee, dahinter schneebedeckte Gipfel im klaren Licht eines Wintermorgens.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Das Gesetz selbst ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, das Geldspielkonkordat der Kantone seit dem 1. Januar 2021. Eine Bewilligung ist zweistufig aufgebaut – eine Veranstalterbewilligung und dazu eine Bewilligung je Spiel – und sie gilt nur in der Schweiz. Diese Formel trägt weiter, als sie aussieht. Sie bedeutet, dass eine ausländische Konzession gleich welcher Herkunft hier keine Wirkung entfaltet.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Zwei Veranstalter, getrennte Gebiete, keine Überlappung. Der Reinertrag geht an öffentliche Zwecke in den Kantonen, weshalb die beiden nicht wie Unternehmen auftreten, die um Neukunden kämpfen, sondern wie Institutionen mit einem gesetzlichen Auftrag. Genau daraus folgt der Befund, der jeden Freiwetten-Vergleich in der Schweiz prägt: Auf der Suche nach der höchsten Gutschrift gibt es nichts zu vergleichen. Es gibt zwei Anbieter, und man ist bei einem davon – respektive darf dort überhaupt ein Konto eröffnen.

Was gewettet werden darf – und was nicht

Die Bewilligung deckt keine offene Spiellandschaft ab. Der zulässige Sportwetten-Katalog ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden stehen darauf nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf gar nicht gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste ebenso vergeblich wie eine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Ein Fussball liegt am frühen Morgen auf dem Anstosspunkt eines taunassen Rasens, im Hintergrund erheben sich Hügel im Dunst.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Wer sich über fehlende Live-Spielereien oder ein dünnes Randprogramm beschwert, beschwert sich also nicht über die Anbieter, sondern über den Rahmen, in dem sie arbeiten dürfen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit eine entsprechende Bewilligung vorliegt; eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Cash-Out dagegen ist gesetzlich nicht geregelt. Man beschreibt es als Funktion des jeweiligen Veranstalters, nicht als Recht der Spielenden.

Gratisguthaben braucht Zustimmung

Und hier steht die Regel, um die sich diese ganze Seite dreht. Freispiele oder Gratisguthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Zweiunddreissig Zustimmungen für ein ganzes Land, in einem ganzen Jahr. Wer im Ausland grosszügige Willkommenspakete gewohnt ist, versteht an dieser Zahl, warum die Schweizer Aktionen klein wirken: Sie sind nicht das Ergebnis eines knappen Budgets, sondern eines Genehmigungsverfahrens.

Die Höhe und die Bedingungen eines Bonus stammen ausserdem ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein weiterer Punkt, der oft falsch wiedergegeben wird: Eine Werbebeschränkung nach Tageszeit gibt es in der Schweiz nicht. Was es gibt, ist ein Verbot, unaufdringlich und irreführend zu werben und dabei Minderjährige oder gesperrte Personen anzusprechen. Und es gibt den Kern des Ganzen: Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet.

Verlustlimiten, Spielsperren und ein Testkauf mit unangenehmem Ergebnis

Der Spielerschutz ist der Teil dieser Materie, den man am wenigsten als Bürokratie lesen darf. Er betrifft jeden, der ein Konto eröffnet, unabhängig davon, ob eine Aktion lockt. Und er greift früher als jede Wette.

Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Dass eine Verschärfung sofort durchgeht und eine Lockerung drei Tage Zeit braucht, ist kein Schikane-Detail: Wer nach einem verlorenen Abend die Limite hochsetzen will, sitzt diese 72 Stunden aus. Das ist der ganze Zweck.

Gesetzlich vorgesehen ist, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen muss; eine Erhöhung greift nach dem Gesetz nach 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat – einen gesetzlich festgeschriebenen Einzahlungsdeckel gibt es in der Schweiz nicht. Wer nach einer staatlich verordneten Depot-Obergrenze sucht, sucht etwas, das hier nicht existiert.

Wie die Sperre funktioniert, wenn ein Konto geschlossen gehört

Zwei Instrumente, häufig verwechselt. Die Spielsperre nach Gesetz erfasst überschuldete oder spielsuchtkranke Personen und die freiwillige Selbstsperre; sie wird in einem schweizweiten Register der gesperrten Personen geführt. Eine unbefristete Spielsperre wird dort eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Bei Swisslos lässt sich der Zugang ausserdem produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine freiwillige Sperre ist erst nach drei Monaten wieder aufhebbar, und ein Fachgremium ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Der Satz, den man sich merken sollte, ist kürzer als alle Paragrafen: Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wenn eine Schranke fällt und dahinter jemand eine Wette platziert, ist das Geld nicht bloss peinlich verloren – es besteht kein Anspruch darauf. Und wer glaubt, die Kontrolle an der Verkaufsstelle fange schon das Meiste ab, soll die Zahl kennen, die die Gespa für ihre Testkäufe 2025 veröffentlicht hat: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast jeder zweite Testkauf ging durch. Verkaufsstellenschutz als streng zu beschreiben, wäre angesichts dieser Zahl einfach falsch.

Geld kommt nur auf ein Konto im eigenen Namen

Die Auszahlungsregel ist kürzer als die Diskussion darüber. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht. Ein Kredit an Spielende ist untersagt. Ein weiteres Missverständnis, das in Foren hartnäckig lebt: Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Wer das Gegenteil liest, hat es aus einer Werbebroschüre. Was es gibt, ist die Sperrliste, dazu gleich mehr, und die arbeitet auf einer anderen Ebene.

Was das Gratisspielguthaben wirklich wert ist

Bei Gratisspielguthaben, die Swisslos und Loterie Romande ausgeben, steht in den Bedingungen derselbe Satz wie bei der Loterie Romande: nicht auszahlbar. Das ist kein Detail am Rand, es ist der ganze Mechanismus. Anders als bei einer Wette mit eigenem Geld wird der Einsatz nicht zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt. Man gewinnt also nur den Teil, der über dem Einsatz liegt.

Wer wissen will, was eine solche Gutschrift im Durchschnitt einbringt, landet bei einer Näherung, die von drei Grössen abhängt: der Höhe des Guthabens, der Quote der Wette, auf die man es setzt, und dem Quotenschlüssel des Marktes. Auf einen konkreten Fall heruntergerechnet sieht das so aus. Bei einem Gratisguthaben von CHF 10, gesetzt auf einen Zweiwégemarkt mit Quoten von je 1.90 – ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis – liegt der Quotenschlüssel dieses Marktes bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei 95 %; die Marge des Veranstalters beträgt damit 5 %. Der durchschnittliche Wert der Gutschrift ergibt sich aus 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0,95, und das sind rund CHF 4.50.

Der Betrag ist eine statistische Schätzung, kein Versprechen: ein Mittelwert über viele Wetten unter der Annahme, dass man nur das Guthaben setzt und die Quoten dieses Beispielmarktes annimmt. Der eigentliche Punkt liegt nicht in der Zahl, sondern in der Spanne dahinter. Sie verschiebt sich mit jedem Prozentpunkt Quote und mit jedem Prozentpunkt Quotenschlüssel des Marktes, und Letzterer ist der Faktor, den man von aussen nicht sieht. Bei einer Quote von 1.20 und einem engeren Markt, wie ihn einige Ligen und Wettarten aufweisen, fällt der Wert deutlich unter das mittlere Ergebnis; auf einer langen Quote steigt er, und mit ihm das Risiko, das Guthaben auf einen einzigen Treffer zu verwetten. Der Wert der Gutschrift bewegt sich deshalb typischerweise in einem mittleren einstelligen Frankenbereich, und die praktische Frage lautet nie «wie hoch ist der Bonus», sondern «auf welchen Markt setze ich ihn».

Die Aktion der Loterie Romande als Beispiel für Grösse und Grenzen

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande macht diese Grössenordnung greifbar. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Sieben Aktionstage, siebentausend Gutschriften, ein Zehner. Man kann das klein nennen und lächelt dabei müde, aber es lohnt sich, die Bedingungen zu lesen, die in dieser einen Beschreibung stecken. Der Code muss innert sieben Tagen eingegeben werden, und zwar im verifizierten Konto. Das Guthaben gilt dreissig Tage – wer es liegen lässt, verliert es. Und es ist nicht auszahlbar. Vier Bedingungen in einem Satz, und nur eine davon steht üblicherweise in der Überschrift.

Wer ohne Swisslos-Konto in einem Westschweizer Kanton sitzt, kommt an die Aktion ohnehin nicht heran: Sporttip und Jouez Sport sind gebietstreu, und ein Online-Konto setzt den Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus. Die interessantere Beobachtung ist, dass hier zwei Vertriebskanäle zusammengeführt werden – das Stadion und die Plattform. Die Gutschrift belohnt nicht das Wetten, sondern das Vorbeikommen an einem realen Ort. Auch das ist dem Genehmigungsregime geschuldet: Wer Gratisguthaben nur mit Zustimmung ausgeben darf, gibt es nicht mit der Gieskanne aus, sondern dosiert.

Auf die Rechnung von vorhin übertragen heisst das: CHF 10 nominal werden zu einem Erwartungswert im mittleren einstelligen Bereich, und die dreissigtägige Gültigkeit ist eine Frist, die still verstreicht. Das ist kein Grund, die Aktion zu meiden. Es ist der Grund, sie als Geste zu lesen und nicht als Einnahmequelle.

Was eine Freiwette nicht ist: eine Rückerstattung

Im Werbedeutsch heisst es «risikofrei». Das Wort hält keiner Rechnung stand. Wer im Rahmen einer Aktion einen Gratisbetrag erhält und diesen verliert, verliert nichts von seinem eigenen Geld – insofern stimmt es. «Risikofrei» im üblichen Sinn eines Cash-Bonus wäre aber etwas anderes: eine Gutschrift, die man abheben kann. Genau das ist ausgeschlossen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, und zwar bei beiden Veranstaltern ausdrücklich.

Der Unterschied ist nicht semantisch. Ein Gratisbetrag, den man nur spielen kann, hat keinen Frankenwert von einem Franken; er hat den Wert des durchschnittlichen Ergebnisses beim Spielen – gerechnet, im Rechenbeispiel oben, rund CHF 4.50. Die Lücke dazwischen ist der Preis der Bedingung. Man sollte das nicht als Betrug bezeichnen und ebenso wenig als grosszügige Geste. Es ist eine Konstruktion, die dem Spielenden etwas gibt, das nur im Spiel existiert.

Die Anbieter im Vergleich: Bewilligung, Einsatz, Auszahlung

Der Vergleich dieser Seite sortiert nicht nach der Höhe eines Willkommensguthabens, weil es dort fast nichts zu sortieren gibt. Er sortiert nach dem, was beim Wetten tatsächlich bindet: nach dem Status der Bewilligung, nach den Limiten und nach der Frage, ob das Guthaben jemals den Weg auf ein Bankkonto findet. Die beiden Schweizer Veranstalter stehen zuerst, weil sie die einzigen sind, denen das Gesetz diese Tätigkeit erlaubt. Danach folgen die ausländischen Marken, die Spielende hier antreffen. Sie sind ausdrücklich ohne Schweizer Bewilligung und werden nach denselben Kriterien beurteilt wie die ersten beiden. Die Gruppen werden nicht vermischt, und keine ausländische Marke wird hier legal oder sicher genannt.

Anbieter Bewilligungsstatus (CH) Veranstalterin beziehungsweise berichtete Konzession
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
MyStake ohne Schweizer Bewilligung berichtete Konzession nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung berichtete Konzession nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung berichtete Konzession nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung berichtete Konzession nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
1xBet ohne Schweizer Bewilligung berichtete Konzession nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
22Bet ohne Schweizer Bewilligung berichtete Konzession nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
Pribet ohne Schweizer Bewilligung berichtete Konzession nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung berichtete Konzession nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz

Die Tabelle liest sich in den ersten beiden Zeilen so, wie man es erwartet, und in den acht folgenden so, wie es die Sache erfordert. Bei den ausländischen Marken steht in der zweiten Spalte nicht «nicht sicher», sondern der rechtliche Befund: keine Schweizer Bewilligung. Was eine ausländische Konzession hier bewirkt, ist die Frage, die man am häufigsten falsch beantwortet bekommt. Die Antwort lautet: nichts. Eine Konzession aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das ist kein Werturteil über diese Konzessionen, deren Regelwerke in ihrem eigenen Geltungsbereich durchaus Substanzen haben mögen. Es ist eine Aussage über die Reichweite.

Bei allen acht ausländischen Marken fehlen in dieser Übersicht zwei Dinge: eine berichtete Konzession, die sich feststellen liesse, und jede Anbindung an das Schweizer Sperrsystem. Beides ist die Konsequenz desselben Umstands. Wer hier ohne Bewilligung antritt, ist nicht am Register der gesperrten Personen angebunden, und es besteht kein Schweizer Rechtsschutzweg. Kein Ombudsmann, keine Aufsicht, an die man sich wenden könnte. Die Gespa kann die Domains solcher Anbieter ausserdem auf die Sperrliste setzen und damit über DNS sperren lassen; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Gespa nennt dafür Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele für diese Praxis des Domain-Hoppings.

Ein Hinweis für die, die einen solchen Vergleich als Empfehlung lesen: Die Spalte mit dem Bewilligungsstatus ist keine Rangliste der Moral. Sie beantwortet exakt eine Frage – ob im Streitfall jemand zuständig ist, den man anrufen kann.

Was die Sperrliste bedeutet und was nicht

Die Sperrliste wird häufig als Schutzwall missverstanden. Sie ist ein Werkzeug gegen die Erreichbarkeit, nicht gegen das Spiel. Wer eine gesperrte Domain aufruft, landet im Nichts; wer eine Ersatzdomain kennt oder sich eine App installiert, kommt weiter. Deshalb ist die Liste eine Erschwernis und keine Mauer, und deshalb ist die Zahl 671 eine Momentaufnahme vom Ende des Jahres 2025 und keine Dauerzahl.

Praktisch heisst das: Es gibt in der Schweiz keinen Mechanismus, der einen daran hindert, bei einem Anbieter ohne Bewilligung ein Konto zu eröffnen. Es gibt nur Konsequenzen, und die liegen später. Kein Schweizer Rechtsschutz, keine Aufsicht, keine Anbindung an das Sperrsystem – und steuerlich ein Sonderfall, der im Abschnitt zu den Steuern aufgemacht wird.

Worauf es beim Vergleich tatsächlich ankommt

Wenn ein einzelnes Willkommensguthaben von rund einem Zehner in einem mittleren einstelligen Bereich landet, dann ist es keine Grösse, nach der man einen Anbieter auswählt. Die Dinge, die beim Wetten wirklich Geld bewegen, stehen an anderer Stelle: die Limiten, die Zahlungswege und die Auszahlungsregeln.

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Das sind Zahlen, die weit über dem liegen, was ein durchschnittliches Konto je berührt. Interessant ist eine andere: Bei Swisslos kann Spielguthaben nur gekauft werden, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt – wer sein Konto langweilig findet, kann es nicht bis zum Anschlag aufladen.

Die Auszahlungsseite ist der zweite Hebel. Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das ist der Satz, der in dieser Übersicht am härtesten arbeitet: Selbst wer mit einer Aktion anfängt, endet bei einer Auszahlung, die eine Freigrenze und eine Frist kennt. Und bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen – wiederum mit dem Zusatz, dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist.

Wer also im Ausland nach dem Muster «mindestens 5 Euro Freiwette ohne Einzahlung» sucht und die Fundstücke untereinander vergleicht, sucht in der Schweiz nach einem Wettbewerb, der nicht existiert. Es gibt hier nicht weniger Anbieter, es gibt einen anderen Markt.

Wer die zehn Anbieter sind: die zwei Schweizer und acht ohne Bewilligung

Swisslos Sporttip: zwei Limits, die nicht verhandelbar sind

Swisslos ist neben der Loterie Romande eine der zwei Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa. Wer ein Online-Konto eröffnen will, braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Diese Registrierungshürde ist die Antwort auf die Ausgangsfrage dieser Seite in ihrer unbequemsten Form. Bei Swisslos gibt es keine Freiwette bei der Registrierung als Gegenleistung für das Anlegen eines Kontos. Es gibt Limiten, die man vor der ersten Wette setzen muss, eine Adressprüfung und einen Ausweis. Die Reihenfolge ist wichtig: Erst wird man Spielender mit Rechten und Pflichten, dann kann eine Aktion auftauchen.

Was danach kommt, ist ein Programm mit erkennbaren Kanten. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts dagegen gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Die 100 % klingen nach dem grossen Wurf, und sie sind eine Rechnung. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind fünfzehn Einzelmeinungen, von denen jede zutreffen muss, damit die Erhöhung überhaupt greift. Der Prozentsatz wächst mit jedem zusätzlichen Bein, und mit ihm die Zahl der Wege, auf denen die Kombination scheitert. Wer den Bonus will, zahlt ihn in Wahrscheinlichkeit, nicht in Einsatz.

Zur Auszahlung: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Beim Aufladen bietet Swisslos unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Ein Randfall, der mehr über den Anbieter sagt als jede Bonuszeile: Wer einen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert ihn zugunsten des Zwecks der Swisslos. Und eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden. Halbjährliche Verfallfrist und zehntägige Einsprachefrist – das ist ein Regime, in dem man Post nicht liegen lässt.

Das Verdikt nach diesem Block: Swisslos ist der Veranstalter für alle, die einen vollständig geregelten Weg wollen und die Enge des Angebots als Preis dafür akzeptieren. Wer die Limiten von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette liest und merkt, dass ihn das nicht berührt, ist hier richtig. Wer täglich vierstellig setzt, bekommt eine Systemwette bis CHF 10’000 und sonst nichts.

Loterie Romande Jouez Sport: eine Auszahlung, die zweimal gratis ist

Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die das interkantonale Recht zulässt, mit einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Der Organisator ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande; das Produkt heisst Jouez Sport. Ein Online-Konto steht Personen offen, die in ihrem Gebiet wohnen – den Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Die 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden, die sie für die Westschweiz nennt, sind bei einem Anbieter mit einem so schmalen Online-Angebot die eigentliche Vertriebsbeschreibung.

Auf die Freiwette bei der Registrierung gibt es hier die konkreteste Antwort, die es im Land gibt, und sie ist eine Aktion und kein Standard. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen; wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Dass die Aktion an die Stadien gebunden war, ist der eigentliche Charakterzug. Die Gutschrift war eine Belohnung dafür, an einem Ort gewesen zu sein, nicht dafür, sich angemeldet zu haben.

Bei den Einzahlungen gelten höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf die angegebene IBAN, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Zwei-Klassen-Auszahlung ist praktisch relevant, weil sie die Frage «was passiert mit meinem Gewinn» von der Höhe abhängig macht: Der kleine Gewinn bleibt als Guthaben im System, der grosse verlässt es.

Das Verdikt nach diesem Block: Hier entscheidet nicht die Aktion, sondern der Wohnsitz. Wer in der Westschweiz lebt und eine der beiden Plattformen ohnehin nutzen muss, bekommt bei der Loterie Romande eine ordentliche Grundausstattung mit einem Guthaben, das man nur spielen kann. Die Grösse der Willkommensgeste sollte niemanden dazu bewegen, den Wohnsitz zu prüfen.

MyStake: ohne Schweizer Bewilligung

MyStake tritt ohne Schweizer Bewilligung an. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine berichtete Konzession liesse sich nicht feststellen und hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung. Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutzweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Wer hier ein Konto eröffnet, verlässt die Zone, in der eine Aufsicht überhaupt existiert. Das ist keine moralische Bemerkung, sondern die Beschreibung dessen, was im Streitfall passiert: niemand. Und die Kosten dieses Verlusts sind asymmetrisch – sie fallen an, wenn man sie am wenigsten brauchen kann. Für Spielende ausserhalb des Swisslos- und des Loterie-Romande-Gebiets ist das der einzige Grund, überhaupt über solche Marken nachzudenken; es ist kein guter Grund.

BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung

BetOnRed arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt dasselbe: Nur die zwei Schweizer Veranstalter sind zugelassen, eine berichtete Konzession lässt sich nicht feststellen und hätte hier keine Wirkung, es besteht keine Verbindung zum Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.

Bemerkenswert ist bei diesen Marken weniger der Status, den sie alle teilen, als die Gleichförmigkeit, mit der er in deren eigener Werbung fehlt. Ein deutschsprachiger Leser, der dort ein Zehner-Guthaben sieht, erfährt in der Regel nicht, in welchem Aufsichtsregime er sich befindet. Dass die Schweiz 671 Domains auf der Liste führt und Ende 2025 671 Einträge zählte, beschreibt die Grössenordnung des Angebots an Ersatzdomains, nicht die Wirksamkeit einer Abschreckung.

BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung

BC.Game gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine berichtete Konzession ist nicht feststellbar und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung; die Verbindung zum Schweizer Sperrsystem fehlt, ebenso der Rechtsschutzweg. Eine Aufnahme in die Sperrliste ist möglich.

Für die Frage, die diese Seite trägt, ist der Punkt bei allen acht derselbe und trotzdem jeder Nennung wert: Wer hier ein Gratisguthaben sieht, sieht eines aus einem Vertragswerk, das keine Schweizer Stelle prüft. Ob es die Gutschrift wirklich gibt, unter welchen Bedingungen und mit welcher Frist, entscheidet allein der Anbieter – und niemand hier kontrolliert nach.

BetLabel: ohne Schweizer Bewilligung

BetLabel arbeitet ohne Schweizer Bewilligung und damit ausserhalb des Schweizer Aufsichtsrahmens. Eine berichtete Konzession lässt sich nicht feststellen; in der Schweiz hätte sie keine Wirkung. Keine Anbindung an das Sperrsystem, kein Schweizer Rechtsschutz, eine mögliche Aufnahme in die Sperrliste.

Der Vergleich, den eine solche Marke nahelegt – höheres Guthaben gegen weniger Kontrolle –, geht in der Schweiz nicht auf. Es gibt hier keine Kontrolle, deren Wegfall man gegen einen Bonus eintauschen könnte; es gibt nur die Entscheidung, ob man für ein Guthaben von zweistelliger Höhe auf jeden Mechanismus verzichtet, der einen im Streitfall stützt.

1xBet: ohne Schweizer Bewilligung

1xBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten; eine berichtete Konzession ist nicht feststellbar und ohne Wirkung, der Sperrregister-Anschluss fehlt, und es besteht kein Schweizer Rechtsschutzweg. Eine Blockierung der Domain über die Sperrliste ist möglich.

Bekanntheit ist kein Aufsichtsersatz. Ein Anbieter kann in zwanzig Ländern präsent und trotzdem hier ohne jede Zuständigkeit sein, und die Zahl der Nutzer ändert daran nichts. Was für den Leser zählt, ist, ob die Instanz existiert, die über seine Beschwerde entscheiden würde – und hier existiert sie nicht.

22Bet: ohne Schweizer Bewilligung

22Bet gehört zu den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Eine feststellbare berichtete Konzession gibt es nicht, und eine ausländische Konzession hätte in der Schweiz keine Wirkung; keine Verbindung zum schweizweiten Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Sperrliste-Aufnahme.

Wer den Weg bis hierher gelesen hat, kennt die Liste der Nachteile im Schlaf. Der Punkt, der bei 22Bet wie bei den übrigen auffällt, ist die Steuerseite, die im nächsten Abschnitt aufgemacht wird: Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, und die kantonale Praxis kann sie als steuerbares Einkommen behandeln. Der Bonus ist die kleinere Zahl in dieser Rechnung.

Pribet: ohne Schweizer Bewilligung

Pribet ist ohne Schweizer Bewilligung tätig. Eine berichtete Konzession lässt sich nicht feststellen und entfaltet hier keine Wirkung; es besteht keine Anbindung an das Sperrsystem und kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Zwei Veranstalter für ein Land und acht ausländische Marken, die hier erreichbar sind – das Verhältnis zeigt, warum die Sperrliste überhaupt existiert. Sie ist der Versuch, Erreichbarkeit zu verteuern, weil die Erreichbarkeit selbst nicht verboten werden kann.

Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo arbeitet ohne Schweizer Bewilligung und damit ohne Schweizer Aufsicht. Eine berichtete Konzession ist nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung; keine Anbindung an das Sperrregister, kein Rechtsschutzweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.

Bei allen acht Marken ohne Bewilligung endet der Vergleich an derselben Stelle: Es gibt kein Schweizer Gremium, das über die Bedingungen einer Aktion wacht, und keinen Anspruch, den man mit Schweizer Mitteln durchsetzt. Wer das in Kauf nimmt, sollte es wenigstens bewusst tun.

Von der Schweizer Bewilligung bis zum Steuerfreibetrag

Die Bewilligung ist der Anfang des Weges, der Steuerfreibetrag sein Ende, und dazwischen liegen Regeln, die praktisch mehr kosten als jedes Detail einer Aktion.

Was eine Wette ist und wann sie ungültig wird

Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Zuerst wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beide Richtungen sind ungewöhnlich, und wer sich über die Rundung ärgert, sollte wissen, dass sie in den Bedingungen steht und für beide Seiten gilt.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt – bei Turnieren gilt eine Sonderregel –, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Die Absage ist der klassische Fall, in dem Laien glauben, die Wette werde «storniert» und das Geld komme vollständig zurück. Bei einer Kombination kommen nur die Einzelwetten zurück; eine Voraussage fällt auf 1.00, und die restliche Kombination lebt weiter.

Zur regulären Spielzeit zählen die reguläre Spieldauer – im Fussball etwa 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Und bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis überhaupt live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Der letzte Punkt ist der praktisch wichtigste und der unbekannteste. Es gibt nicht in jedem Fall einen Schweizer Rechtsschutzweg, und auch hier nicht: In spielentscheidenden Momenten kann der Veranstalter auf 1.00 stellen. Das ist eine Regel, nicht eine Willkür, aber es ist eine, die man vor dem Livewetten kennen sollte und nicht danach.

Cash-Out als Funktion, die nichts garantiert

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Er steht nur bei Online-Wetten zur Verfügung und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos Cash-Out nicht für alle Wetten.

Das ist der Ort, an dem der Quotenschlüssel des Marktes für den Spielenden sichtbar wird. Der Cash-Out-Betrag liegt strukturell unter dem, was die Wette ohne vorzeitigen Ausstieg einbringen würde – die Differenz ist die Gegenleistung für die Liquidität, und sie ist nirgends ausgewiesen. Wer häufig aussteigt, zahlt diese Differenz häufig. Aus diesem Grund gehört Cash-Out in eine Betrachtung der Kosten und nicht in eine Liste der Funktionen.

Voneinander abhängige Wetten und die Bet-Builder-Funktion

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Regel hat einen guten Grund – zwei Ereignisse desselben Spiels sind nicht unabhängig, und eine Kombination aus ihnen wäre zu einer Quote bewertet, die den Zusammenhang verkennt. Bleibt das Ergebnis: Wer die Grenze nicht kennt, kann eine ganze Wette verlieren, die er für gültig hielt.

Steuern: der Freibetrag ist keine Kleinigkeit

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen, zu denen die ESTV auch Sportwetten zählt, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Die kantonalen Schwellen weichen davon ab – «je nach Kanton» ist hier die einzig richtige Formulierung, und wer eine Zahl für seinen Wohnkanton nennt, sollte die des Kantons nennen. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man durch die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt.

Der typische Wettende gewinnt weit unter dieser Schwelle und zahlt auf seinen Gewinn weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer. Das ist die vielleicht angenehmste Zahl dieser ganzen Seite, und sie gehört zu den Bedingungen, die in der Schweiz an die Bewilligung gebunden sind.

Bei Gewinnen von ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an. Dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis, etwa im Kanton Thurgau, Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen – unabhängig von der Höhe. Der Bonus, der dort angeblich versteuert wird, wird auf der anderen Seite der Wette trotzdem noch einmal fassbar. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht; wer von einer solchen liest, hat sie verwechselt. Für die eigene Situation gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Fahrlässig wäre, diesen Abschnitt zu überspringen

Die Gespa nennt keine Zahl, die über die Steuer hinausgeht, aber eine über die Praxis der Kontrolle: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Testkäufen im Jahr 2025 eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Regulierung als rigoros beschreibt, sollte sich diese Zahl vorhalten lassen. Der Regelrahmen ist streng, die Umsetzung an der Front hat Lücken.

Was daraus folgt, ist kein Misstrauen gegenüber dem System, sondern eine realistische Erwartungshaltung. Der Schutz, auf den man bauen kann, ist der, der im Konto selbst liegt: die Verlustlimiten, die man vor der ersten Wette setzen muss, und die Sperre, die man sich legen kann. Beides sind eigene Entscheidungen mit unangenehmen Details. Eine Senkung der Limite wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre lässt sich ohne Aufhebung vor Fristablauf nicht auflösen, eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten, und eine unbefristete Sperre steht in einem Register, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein gilt.

Das ist der Grund, warum eine Freiwette hierzulande keine Einstiegsdroge in Form einer Gutschrift sein kann. Sie kann CHF 10 sein, dreissig Tage gelten und nichts bewegen, weil eine Limite fehlt. Sie kann aber auch – und das ist der Fall, den man nicht plant – in einem Konto landen, in dem man schon länger spielt, und dann ist sie eine ganz normale Gutschrift in einem ganz normalen Vorgang.

Wer merkt, dass das Spielen mehr Zeit einnimmt, als ihm lieb ist, findet die Wege im Konto selbst: Limite ändern, Sperre beantragen, Beratung annehmen. In der Schweiz ist die Spielsperre kein Kontoabschluss mit Bürokratie, sondern ein Instrument mit eigener Aufhebungshürde. Dass diese Hürde existiert, ist der Punkt.

Häufige Fragen zur Freiwette bei der Registrierung

Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande eine Freiwette bei der Registrierung?

Eine Pflicht dazu gibt es nicht. Freispiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und die Aktionen fallen entsprechend selten aus. Swisslos schüttet nach der beschriebenen Aktion der Loterie Romande zu den Aktionstagen CHF 10 Spielguthaben aus, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar – eine Aktion, kein Registrierungsstandard.

Warum sind Gratiswetten in der Schweiz so selten und klein?

Weil die Gespa vorher zustimmen muss; im Jahr 2025 gab sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Dazu kommt die geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Wer im Ausland grosse Willkommenspakete gewohnt ist, vergleicht zwei unterschiedlich konstruierte Märkte, nicht zwei Anbieter.

Wird der Einsatz einer Freiwette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Gratisspielguthaben ist in den Bedingungen beider Veranstalter nicht auszahlbar, und der Einsatz wird nicht zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt. Man erhält nur die Differenz zwischen Gewinn und Einsatz. Auf einer Quote von 1.90 sind das rund 50 % des Guthabens, bevor die Marge des Marktes eingerechnet ist.

Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung bei Swisslos?

Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer ausserhalb des Gebiets wohnt, erhält kein Konto.

Kann Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden und auf welches Konto?

Nein, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Auszahlbares Guthaben geht nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, bei Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.

Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»