Sportwetten mit Einzahlungsbonus 2026: zwei Bewilligungen, keine Prozentjagd

Updated Oktober 2026
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Wer nach einem Einzahlungsbonus für Sportwetten sucht, findet auf den Schweizer Plattformen zuerst einmal nichts, was dem Wort «Bonus» aus der Werbung ähnelt. Kein 100-Prozent-Match, kein Paket aus Einzahlung und Gutschrift, keine Aktion, die sich mit einem Code freischalten lässt. Das ist kein Zufall und auch keine Nachlässigkeit der Anbieter, sondern eine Folge des Bewilligungsrechts: Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Aufsicht, und die wird sparsam erteilt. Swisslos und die Loterie Romande sind die einzigen beiden Veranstalter, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen. Wer bei ihnen einzahlt, zahlt auf ein Spielerkonto ein, das an einen Wohnsitz gebunden ist, an eine Verlustlimite, die er selbst setzen muss, und an eine Guthabenobergrenze, die den Einsatz deckelt, bevor ein Boost überhaupt greift. Genau darum geht es auf dieser Seite: nicht darum, welcher Bonus am grössten aussieht, sondern darum, was von einer Gutschrift übrig bleibt, wenn Umsatzbedingung, Mindestquote, Frist und Auszahlbarkeit durchgerechnet sind.

Eine leere Ersatzbank unter einem Plexiglasdach am Spielfeldrand, Regentropfen auf der Scheibe, dahinter ein Rasenplatz
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen, Limiten und Aktionsbedingungen wurden gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter sowie gegen die veröffentlichten Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa geprüft.

Warum die Rechtslage das Bonusangebot in der Schweiz bestimmt

In der Schweiz ist Sportwetten kein Nebengeschäft einer Wettfirma, sondern ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, führt Sportwetten in Artikel 3 ausdrücklich als Grossspiel und stellt sie unter die Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Wer hier glaubt, die Eidgenössische Spielbankenkommission sei die zuständige Behörde, liegt falsch: Die ESBK beaufsichtigt Casinos, und Casinos sind nicht Wettveranstalter.

Ein Bahngleis in den Bergen mit Schneeresten und einem leeren Perron im Morgengrauen
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich.

Der springende Punkt für jeden Bonus ist Artikel 4 des Gesetzes. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und sie ist personalisiert: Es braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung für jedes einzelne Spiel. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, die man durchsehen könnte, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur eine Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer heute nach einem Schweizer Anbieter mit Wettbewilligung sucht, landet immer bei denselben zwei Namen.

Für den Bonus hat diese Konzentration eine unangenehme und eine angenehme Seite. Unangenehm: Ohne Wettbewerb um Neukunden entsteht kein Druck, mit hohen Prozenten zu locken. Angenehm: Wer eine Gutschrift bekommt, bekommt sie von einem Veranstalter, dessen Bedingungen von der Aufsicht mitgetragen sind. Der Preis dafür ist, dass Gratisspielguthaben vorab bewilligt werden muss. Freie Spiele und Gratiskredite brauchen die Zustimmung der Gespa, und die Zahl dieser Zustimmungen ist klein: 24 gingen im Jahr 2025 an die Loterie Romande, acht an Swisslos. Das ist der ganze Aktionsmarkt eines Landes. Kein 100-Prozent-Match weit und breit, und das liegt nicht daran, dass niemand die Idee gehabt hätte.

Eine Werbebeschränkung kommt dazu. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Die im Abschnitt «Die ausländischen Marken: warum ein grosser Prozentbetrag kein Vorteil ist» beschriebenen ausländischen Marken sind deshalb Vergleichsmaterial, nicht Empfehlung. Ein nächtliches Werbeverbot kennt das Gesetz übrigens nicht, was für den Alltag heisst: Die Werbefläche ist reguliert, nicht die Uhrzeit.

Grundlagen: Bewilligung, Wohnsitz, Limite — die drei Türen vor dem ersten Einsatz

Bevor ein Spielerkonto überhaupt existiert, stehen drei Prüfungen an, und jede davon entscheidet darüber, ob ein Bonus überhaupt erreichbar ist. Die erste ist die Bewilligung mit ihrem Gebietsbezug. Die zweite ist der Wohnsitz. Die dritte ist die Limite, die der Spielende selbst setzt. Wer eine dieser Türen nicht durchgeht, kommt an keine Aktion, wie gut sie auch klingt.

Eine Waage mit zwei leeren Schalen steht auf einem Schreibtisch, Seitenlicht wirft lange Schatten
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10'000.

Bewilligung und Vertragsgebiet: der Wohnsitz entscheidet, welcher der beiden Anbieter bleibt

Der eine Anbieter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip führt und sich für ihre Lotterien und Wetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Zusammen mit dem Kanton Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein bilden die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH das Swisslos-Vertragsgebiet.

Der andere ist die Loterie Romande, die Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Für einen Bonus heisst das etwas sehr Konkretes: Ein deutschsprachiger Spieler kann nicht kurzerhand auf das Westschweizer Angebot ausweichen, und umgekehrt genauso wenig.

Wer in der Schweiz wohnt, aber nicht im Vertragsgebiet des einen Veranstalters, hat keine Wahl zwischen den beiden. Das ist keine Beratungslücke, die sich mit einem Anruf beim Kundendienst schliessen liesse. An ein Online-Konto kommt nur, wer im Gebiet des jeweiligen Veranstalters Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Damit reduziert sich die Bonusfrage auf eine einzige Marke, lange bevor über Bedingungen gesprochen wird. Genau deshalb ist der Marktvergleich auf den Auslandsseiten so beliebt: Wer die geografische Bindung nicht erfüllt, dem bleibt nur der Blick über die Grenze.

Ein weiteres Detail der Bewilligungslogik lohnt sich zu kennen, weil es die Steuerfrage berührt. Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Wer bei Sporttip eine Kombiwette verliert, verliert sie also nicht an ein anonymes Unternehmen mit Sitz in einer Steueroase. Das macht den Verlust nicht kleiner, aber es erklärt, warum hier niemand mit Wachstumsversprechen um Neukunden wirbt.

Identitätsprüfung und Verifizierung: hier ist der Bonus keine anonyme Gutschrift

Jedes Konto setzt eine verifizierte Identität voraus, eine Person, ein Konto. Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal anmelden. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein zweites Konto unter leicht verändertem Namen ist damit nicht bloss regelwidrig, es scheitert an der Datenabfrage.

Bei Sporttip stehen die Wetten Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Für den Bonus heisst das: Der Weg von der Anmeldung zur Gutschrift führt über eine Prüfung, die Zeit braucht. Wer an einem Aktionstag einsteigen will, muss vorher verifiziert sein. Das ist die erste Stelle, an der eine Aktion an einem Fristdatum zerbricht.

Auf der anderen Seite steht eine Prüfungspraxis der Aufsicht, die niemanden beruhigen muss. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstellen als Bollwerk des Jugendschutzes beschreibt, beschreibt etwas, das die Prüfung nicht bestätigt.

Limiten, die vor dem Bonus gesetzt werden: die eigene Verlustgrenze

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das Gesetz verlangt eine oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat, und die Erhöhung wird von Gesetzes wegen frühestens nach 24 Stunden wirksam; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Das ist die zweite Stelle, an der eine Bonusrechnung kippt. Wer die Limite tief gesetzt hat und für einen Umsatz mit grossem Einsatz plant, kann sie nicht am selben Abend hochdrehen. Die Wartefrist steht zwischen dem Plan und dem Einsatz. Sie ist keine Schikane, aber sie ist ein Kostenfaktor in Zeit, und Zeit ist bei Aktionen mit Frist die knappe Ressource.

Wer den Zugang ganz schliessen will, kann ihn produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer als gesperrte Person dennoch spielt, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Ein freiwilliger Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, und eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle.

Verantwortungsvoll wetten: warum eine Gutschrift kein Grund für mehr Einzahlung ist

Ein Bonus verändert zwei Zahlen im Kopf des Spielenden: die eigene Einzahlung scheint kleiner, das Guthaben scheint grösser. Beides ist eine Momentaufnahme. Die Einzahlung ist vom Konto weg, sobald sie gebucht ist, und das Guthaben ist in der Regel nicht auszahlbar, bis eine Bedingung erfüllt ist, die der Spielende erst noch erfüllen muss. Wer die Gratisgutschrift als Rabatt auf sein Wettvergnügen liest, liest falsch.

Die entscheidende Verschiebung liegt nicht im Geld, sondern in der Menge. Eine Gutschrift erhöht nicht den Wert eines Wettscheins, sie erhöht die Zahl der Wettscheine, die man spielt, um sie zu erschliessen. Wer für einen Umsatz zehn Wetten statt einer platziert, hat zehnmal so oft eine Quote mit einem eingebauten Margenabzug bezahlt. Genau dort versteckt sich der Preis, und er wird später auf dieser Seite noch ausgerechnet.

Eine Einzahlungslimite ist deshalb kein Bremsklotz, den man für eine Aktion aus dem Weg räumt, sondern die Zahl, die den Rahmen setzt. Wer CHF 200 im Monat einzahlt, soll CHF 200 im Monat einzahlen, auch wenn eine Aktion gerade mehr verlangt. Die Limite wurde zu einem Zeitpunkt gesetzt, an dem noch kein Aktionsbanner im Weg stand, und sie ist der bessere Ratgeber.

Bei einem Bonus kommt ein zweiter Mechanismus hinzu, den man kennen sollte, bevor man ihn erlebt: Nicht jedes Guthaben ist Geld. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben bekommt und damit gewinnt, bekommt einen Gewinn, aber das Werkguthaben selbst bleibt auf dem Konto, bis es verspielt ist. Eine Auszahlung des Bonusbetrags ist keine Frage der Kulanz, sie ist vertraglich ausgeschlossen.

Der dritte Mechanismus ist die Frist. Gratisspielguthaben ist befristet, in einem der beiden dokumentierten Fälle 30 Tage gültig. Läuft der Monat ab, verfällt es ohne Entschädigung. Wer die Aktion als willkommenen Zuschuss verbucht und dann drei Wochen nicht zum Wetten kommt, hat nichts gewonnen und nichts verloren, nur die Chance verstreichen lassen. Wer sie hingegen nutzt, um in kurzer Zeit deutlich mehr zu setzen als sonst, hat den Bonus mit erhöhtem Volumen bezahlt. Beide Wege sind legitim. Nur der dritte, sich wegen einer Gutschrift unter Druck zu setzen, ist keiner.

Hilfe, wenn das Spiel kippt, ist in der Schweiz niederschwellig organisiert. Spielsperren gelten über Anbieter- und Produktgrenzen hinweg, weil das Register schweizweit ist. Wer sich sperren lässt, sperrt sich nicht bei einer Marke, sondern im System.

Einzahlungsbonus und Freiwetten: was die beiden bewilligten Veranstalter tatsächlich führen

Der Markt für Gratisangebote in der Schweiz besteht aus einer Handvoll Instrumente, die man sauber auseinanderhalten muss, weil sie unterschiedlich viel wert sind. Ein Einzahlungsbonus im üblichen Sinn, also eine Gutschrift, die an eine Einzahlung gekoppelt ist, gehört kaum dazu. Was es gibt, sind Kombiboosts, Quotenboosts, Gratisspielguthaben aus punktuellen Aktionen und eine Handvoll weiterer Vergünstigungen, die alle an Bedingungen hängen. Wer sie vergleicht, vergleicht nicht die Höhe der Prozente, sondern die Hürden.

Was Gratisspielguthaben nach Schweizer Recht ist — und was es nicht ist

Der Rechtsbegriff lautet Gratisspielguthaben, und er fällt unter Gratiskredite, die vorab von der Gespa bewilligt werden müssen. Der Begriff des Bonus, den eine ausländische Werbeseite verwendet, deckt sich damit nicht. Ein ausländischer Anbieter darf mit einem Match von Einzahlung und Bonus werben, weil er keiner schweizerischen Bewilligungspflicht unterliegt; eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und die Aufsicht hat dort nichts zu sagen, wo sie nicht zuständig ist.

Daraus folgt eine Faustregel, die auf dieser Seite mehrfach nützlich sein wird: Je höher der beworbene Prozentsatz, desto unwahrscheinlicher ist der Anbieter ein bewilligter Schweizer Veranstalter. Das ist keine Unterstellung, sondern eine Folge des Bewilligungsverfahrens. Wer ein Gratisangebot mit dreistelliger Prozentzahl sieht, sieht einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Was das für die Durchsetzbarkeit bedeutet, steht im Abschnitt «Die ausländischen Marken: warum ein grosser Prozentbetrag kein Vorteil ist».

Der zweite Unterschied ist die Auszahlbarkeit. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande ebenfalls nicht. Ein Wettanbieter ohne Schweizer Bewilligung kann in seinen Bedingungen etwas anderes vorsehen. Ob er es einhält, ist eine andere Frage, und sie ist genau die Frage, für die ein Spieler ohne Schweizer Bewilligung keinen Schweizer Rechtsweg hat.

Umsatzbedingungen: die Zahl, die den Wert einer Gutschrift frisst

Eine Umsatzbedingung ist die Verpflichtung, einen bestimmten Betrag zu setzen, bevor Guthaben zu Geld wird. Sie steht selten im Vordergrund, weil sie den beworbenen Betrag nicht verkleinert, sondern nur seine Verwendung regelt. Genau das macht sie wirkungsvoll.

Drei Elemente entscheiden über ihre Härte. Erstens der Faktor, also das Vielfache des Bonus, das umgesetzt werden muss. Zweitens die Mindestquote: Nur Wetten ab einem bestimmten Quotenniveau zählen für den Umsatz, und weil höhere Quoten in der Regel höhere Margen und höhere Schwankung bedeuten, verlangt die Mindestquote vom Spielenden mehr Risiko pro Umsatzeinheit. Drittens die Frist, in der der Umsatz geschafft sein muss. Ein Faktor ohne Frist klingt langmütig; ein Faktor mit einer Frist von wenigen Tagen verlangt Einsatzfrequenz statt Einsatzsorgfalt.

Was beim Umsetzen verloren geht, ist der Margenabzug der gespielten Märkte. Jede Wette trägt ihn, der Umsatz multipliziert ihn, und deshalb ist der Erwartungswert des Umsetzens negativ, auch wenn der Bonus selbst nichts kostet. Ein Bonus verkleinert diesen Verlust, er hebt ihn nicht auf.

Kombiboost bei Sporttip: vier Voraussagen sind die Eintrittskarte

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, und zwar für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Man muss diese Staffel zweimal lesen, um zu sehen, was sie tut. Sie belohnt nicht den Einsatz, sondern die Trefferzahl. Sie erhöht den Gewinn einer Kombination, die ohnehin schon gewonnen hat. Wer knapp an der Mindestquote vorbeirut, bekommt für diese Voraussage nichts, obwohl die Kombination vielleicht gewinnt. Und wer acht Voraussagen zusammen hat, bekommt 20 Prozent, nicht 40 — die Stufe wird von der erreichten Zahl bestimmt, und die nächste Stufe liegt weit entfernt. Die Staffelung von vier auf sieben auf zehn auf fünfzehn ist bewusst grob. Zwischen vier und sieben Voraussagen liegen Welten in der Trefferwahrscheinlichkeit, aber nur ein Schritt in der Erhöhung.

Quoten- und Profitboosts: einmalig, limitiert, beim Cash-Out verloren

Neben dem Kombiboost führt Sporttip Quotenboosts und Profitboosts. Ein Quotenboost gilt nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wer einen Cash-Out ausführt, verliert den Boost.

Der letzte Satz ist der teure. Ein Cash-Out bringt einen Betrag, der tiefer liegt als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Wird der Boost beim Cash-Out hinfällig, verliert der Spielende nicht nur die Differenz zwischen Cash-Out und vollem Gewinn, sondern zusätzlich die Erhöhung, um die er die Wette überhaupt gespielt hat. Ein Boost auf einer Wette, die man vorzeitig glattstellt, ist wirtschaftlich keine Erhöhung mehr. Wer den Cash-Out schätzt, sollte den Boost auf einer Wette einsetzen, die er auslaufen lassen will.

Die Aktion der Loterie Romande: Code, Frist, CHF 10, nicht auszahlbar

Die Loterie Romande zeigt, wie ein Gratisangebot unter Schweizer Recht aussieht, wenn die Aufsicht es bewilligt hat. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.

CHF 10. Das ist die ganze Grössenordnung eines bewilligten Gratisangebots in der Schweiz. Der Wert liegt nicht im Betrag, sondern darin, dass er ohne Umsatzbedingung auskommt: kein Faktor, keine Mindestquote, kein Umsatzvolumen. Man gibt einen Code ein und hat CHF 10 Spielguthaben, das 30 Tage gilt und dann verfällt. Das ist ein Testangebot, kein Kundenfang. Wer es mit einem Matchbonus eines ausländischen Anbieters vergleicht, vergleicht nicht zwei Produkte derselben Bauart, sondern zwei verschiedene Rechtsordnungen.

Zwei Details verdienen Aufmerksamkeit, weil sie typisch sind. Erstens der Code in den Stadien: Die Aktion war an den Besuch eines Spiels gebunden, nicht an eine Einzahlung. Sie belohnte also die Anwesenheit, nicht die Einzahlungshöhe. Zweitens der Vorrat von 7’000 Stück. Eine bewilligte Aktion mit begrenzter Auflage, verteilt über sieben Tage, ist ein Angebot mit Verfallsdatum im Wortsinn.

Die zehn Anbieter im Vergleich: bewilligt oder ohne Schweizer Bewilligung

Die folgende Gegenüberstellung trennt zwei Gruppen, die nicht dieselbe Sache sind. Die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung stehen oben, die ausländischen Marken darunter. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und die Aufsicht kann ausserhalb ihres Zuständigkeitsbereichs nichts prüfen; wer die beiden Gruppen vermischt, verwischt genau den Unterschied, der für einen Spieler zählt.

Marke Bewilligung in der Schweiz Veranstalterin beziehungsweise gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Bruce Bet keine, Marke ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Wettigo keine, Marke ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Sportaza keine, Marke ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Gamdom keine, Marke ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
PowBet keine, Marke ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BetAlright keine, Marke ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Cloudbet keine, Marke ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Rollbit keine, Marke ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)

Auffällig ist die Monotonie in der unteren Hälfte der Tabelle. Acht Marken, achtmal dieselbe Zeile, und das ist kein Ausdruck von Nachlässigkeit, sondern das Ergebnis der Rechtslage. Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Wirkung. Die unteren acht Zeilen unterscheiden sich deshalb nicht in ihrer bewilligungsrechtlichen Stellung, sondern in allem anderen: in ihrem Auftritt, ihrem Marktangebot und dem, was ein Spieler dort erlebt. Ein Vergleich, der eine Rangfolge aus den Bewilligungsspalten ableiten wollte, hätte nichts zu vergleichen.

Für die oberen zwei Zeilen gilt das Gegenteil. Der Unterschied zwischen ihnen ist geografisch, nicht qualitativ. Ein Spieler mit Wohnsitz in Zürich hat keinen Zugang zu Jouez Sport, einer in Genf keinen zu Sporttip. Aus einer Wahl zwischen zwei Anbietern wird so eine Wahl zwischen einem Anbieter und dem Nichts, sobald die Postleitzahl feststeht.

Was die Tabelle nicht zeigt, ist der Preis dieser Klarheit. Die beiden bewilligten Veranstalter führen ein geschlossenes Wettprogramm: eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, die von der Aufsicht geführt wird. Sie enthält keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen, und Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Wer ein breites Angebot sucht, findet es eher bei einer ausländischen Marke. Wer eine Bewilligung mit Schweizer Aufsicht sucht, findet sie nur bei den beiden.

Was ein gewonnener Wettschein zurückzahlt: die Rechnung hinter dem Kombiboost

Der Kombiboost ist die einzige Bonusform in diesem Markt, deren Wert sich sauber nachrechnen lässt, weil er an den Gewinn anknüpft und nicht an eine Gutschrift. Wie viel er bringt, hängt an drei Grössen: der Zahl der Voraussagen, der Höhe der Gesamtquote und der Stufe, die erreicht wird. Zwei davon beeinflusst der Spielende, die dritte ist eine Tabelle.

Das folgende Beispiel ist eine Rechnung, kein Angebot. Es unterstellt vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und einen Einsatz von CHF 10. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten, also 1.60 mal 1.70 mal 1.80 mal 2.00, und beträgt 9’792. Bei einem Einsatz von CHF 10 zahlt eine Kombination über alle vier Voraussagen CHF 97.92 zurück, der Nettogewinn liegt bei CHF 87.92. Alle vier Quoten liegen über der Mindestquote von 1.50, die Kombination erfüllt die Eintrittsbedingung also.

Auf der Vierer-Stufe beträgt der Bonus auf den Nettogewinn 5 Prozent. Aus CHF 87.92 werden damit CHF 92.32, die Rückzahlung steigt auf CHF 102.32. Auf der Siebener-Stufe lägen 20 Prozent an, aus demselben Nettogewinn würden CHF 105.50 und eine Rückzahlung von CHF 115.50. Bei zehn Voraussagen mit jeweils 1.50 läge die Gesamtquote bei 57’665, der Nettogewinn bei CHF 566.65, und die 40-Prozent-Stufe brächte CHF 793.31 auf die Rückzahlung — vorausgesetzt, alle zehn treffen, was bei zehn Voraussagen nichts ist, was man erwarten sollte. Auf der Fünfzehner-Stufe schliesslich verhundertfacht sich der Bonus auf den Nettogewinn; die Stufe ist derart anspruchsvoll, dass sie in der Praxis eine Verheissung für seltene Glücksfälle bleibt.

Was diese Rechnung zeigt, lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Der Boost liegt als Band zwischen fünf und hundert Prozent über dem Nettogewinn, und die Höhe des Bandes ist direkt proportional zum Risiko, das man eingegangen ist. Die Vierer-Stufe bringt CHF 4.40 zusätzlich auf einen Gewinn von CHF 87.92 — rund fünf Prozent mehr, verlangt aber, dass vier Ergebnisse zugleich eintreffen. Auf der Siebener-Stufe bringt dieselbe Quote für den Zusatzgewinn 20 Prozent, aber man braucht drei Treffer mehr. Die Steigerung im Bonus ist keine Steigerung im Erwartungswert.

Die Rechnung ist eine Schätzung über viele Wetten, kein Versprechen für einen einzelnen Wettschein. Sie sagt nichts darüber, ob eine dieser Kombinationen eintritt, und sie ist kein Grund, eine zehnte Voraussage anzuhängen, nur um eine Stufe höher zu kommen.

Sporttip im Detail: der bewilligte Anbieter, der mit Limiten statt mit Prozenten arbeitet

Sporttip ist die einzige Option für einen Spieler in Zürich, Bern oder Basel, und die Beschreibung beginnt sinnvollerweise mit der Frage, was das im Alltag einschränkt. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Der Höchsteinsatz ist die Zahl, die den Kombiboost in seine Schranken weist. Ein Bonus auf den Nettogewinn klingt grosszügig, bis man den Einsatz deckelt. Wer CHF 1’000 auf eine Kombination setzt und sie trifft, bekommt die Erhöhung; wer mehr riskieren will, kommt gar nicht zum Zug. Bei einer Systemwette mit CHF 10’000 Höchsteinsatz stehen 40 oder 100 Prozent Nettogewinnzuschlag aus, die in diesem Rahmen kaum erreichbar sind. Der Boost ist also in der Tat limitiert, und das Limit liegt weit unterhalb dessen, was eine Erhöhung von 100 Prozent auf den Nettogewinn nahelegt.

Die Wettregeln haben Ecken, an denen Geld hängen bleibt. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer in einer Kombination auf vier Voraussagen gesetzt hat und eine davon wird abgesagt, rutscht damit unter die Mindestzahl des Kombiboosts, und die ganze Erhöhung fällt weg, obwohl die Kombination weiterläuft. Bei einem Live-Wettangebot gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen, etwa bei einem Elfmeter, einer roten Karte oder einem Videoschiedsrichter-Entscheid, kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Beim Geld gibt es zwei Mechaniken, die für Bonuskunden wichtiger sind als für andere. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen abgerundet. Das ist eine Rundung gegen den Spieler, aber sie ist transparent und klein. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innerhalb von 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer eine Gutschrift aus einer Promotion in eine Auszahlung wandeln will, scheitert dagegen an einer einfachen Regel: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Das trifft die bewilligten Aktionen, die solche Gutschriften ausgeben.

Bei den Auszahlungen gibt es eine Gebühr, die man kennen sollte, weil sie direkt an der Bonusrechnung kratzt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer eine Promotion in viele kleine Gewinne zerlegt und jeden einzeln abzieht, zahlt bei der dritten Auszahlung dafür.

Der Zahlungsweg ist einfach und lokal verankert. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Damit zur Einordnung. Wer den Kombiboost als Grund für ein Konto bei Sporttip betrachtet, sollte die Staffel neben den Höchsteinsatz stellen: 100 Prozent auf den Nettogewinn bei fünfzehn Voraussagen und CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Kombination sind zwei Zahlen, die sich in der Praxis kaum berühren. Wer eine bewilligte Plattform mit Schweizer Aufsicht, einem lokalen Zahlungsweg und klaren Auszahlungsfristen sucht und auf ein breites Wettprogramm verzichten kann, ist hier richtig. Wer die Erhöhung als Hauptmotivation mitbringt, wird sie selten erreichen.

Loterie Romande und Jouez Sport: der zweite bewilligte Anbieter und seine Fristen

Für einen Spieler in Genf, Lausanne oder Sitten ist Jouez Sport die einzige Alternative zur Enthaltung, und das Angebot ist von derselben Art wie das östliche Gegenstück: bewilligt, wohnsitzgebunden, sparprogrammatisch. Die Kontaktadresse ist die Avenue de Provence 14 in Lausanne, die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer wissen will, wo sein Geld hingeht, findet hier eine Genossenschaftsstruktur mit öffentlichem Zweck, keine Offshore-Gesellschaft.

Bei den Zahlungsmitteln setzt die Loterie Romande eigene Grenzen, die strenger sind als das, was das Gesetz verlangt. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben ist auf denselben Betrag gedeckelt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Für einen Bonusleser ist an diesen Zahlen weniger der absolute Wert interessant als der Umstand, dass die Obergrenze das Instrument selbst begrenzt. Ein Match von 100 Prozent auf eine Einzahlung von CHF 5’000 wäre in diesem Rahmen denkbar, aber niemand führt ihn, weil er die vorherige Zustimmung der Aufsicht bräuchte und die Aktion danach ein Volumen bewerben würde, das die Einzahlungsgrenze gerade zurückzuschneiden versucht. Das Verhältnis zwischen Bonushöhe und Einzahlungsgrenze ist in der Schweiz ein anderes als auf ausländischen Seiten: Der Bonus kann nicht grösser sein als der Betrag, den der Veranstalter überhaupt annehmen darf.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» wurde im Abschnitt «Die Aktion der Loterie Romande: Code, Frist, CHF 10, nicht auszahlbar» bereits beschrieben; hier zählt die Einordnung. Sie lief an sieben Aktionstagen über einen Zeitraum von knapp drei Monaten, gab CHF 10 Spielguthaben mit einer Gültigkeit von 30 Tagen und war auf 7’000 Stück limitiert. Kein Umsatz, keine Mindestquote, kein Einzahlungserfordernis. Ein solches Angebot ist für einen Neukunden ein bequemer Einstieg; für die Bonusfrage im engeren Sinn ist es eine Randnotiz.

Das Fazit für die Westschweiz fällt kürzer aus als das für Sporttip, weil der Markt kleiner ist. Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt und Sportwetten spielen will, hat einen bewilligten Anbieter und dessen Verkaufsstellennetz. Die Zahl der Aktionsangebote, die dort überhaupt entstehen können, hängt an der Zahl der bewilligten Gratiskredite, und die ist klein. Wer hier auf einen grossen Einzahlungsbonus wartet, wartet auf etwas, das das Recht nicht vorsieht.

Die ausländischen Marken: warum ein grosser Prozentbetrag kein Vorteil ist

Die acht Marken Bruce Bet, Wettigo, Sportaza, Gamdom, PowBet, BetAlright, Cloudbet und Rollbit sind in dieser Übersicht, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Sie stehen hier als Vergleichsmaterial, nicht als Empfehlung, und ihre Erwähnung ist eine Beschreibung, keine Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist.

Alle acht haben keine Schweizer Bewilligung. Eine Veranstalterbewilligung für Sportwetten in der Schweiz gibt es nur für die beiden Veranstalter aus dem Abschnitt «Die zehn Anbieter im Vergleich: bewilligt oder ohne Schweizer Bewilligung», und ein ausländischer Bewilligungstitel, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Wirkung. Was daraus folgt, lässt sich Punkt für Punkt sagen: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre umsetzen. Dass ein Bonus in der Werbung grösser aussieht, ändert an dieser Stellung nichts.

Die Sperrliste ist ein Instrument, das der Durchsetzung dient, und ihre Geschichte ist eine Geschichte von Bewegung. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt; die Aufsicht nennt dafür Namen. Auch bet365 steht auf dieser Liste. Für einen Spieler heisst das: Eine Domain, die gestern funktioniert hat, kann morgen weg sein. Wer dort Guthaben hält, hält es auf einer Adresse, die nicht geschützt ist.

Die rechtliche Schwere liegt auf der Anbieterseite, nicht beim Spielenden. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist der Punkt, an dem viele aufatmen und dann zu früh aufatmen: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und einen Anspruch auf faire Spielbedingungen gibt es nicht.

Die Steuerfrage unterscheidet die beiden Gruppen zusätzlich, und sie wird oft übersehen. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nachdem er 2025 CHF 1’070’400 betragen hatte. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, «je nach Kanton» — ein einziger kantonaler Wert wäre deshalb falsch. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt, wenn man den Gewinn deklariert. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter der Schwelle, zahlt also weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Auf Gewinne ausländischer Anbieter fällt keine Verrechnungssteuer an. Die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen allerdings als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung; für den eigenen Fall ist die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.

Was die ausländischen Marken inhaltlich bieten, lässt sich aus dieser Übersicht heraus nicht belegen, und die Bewertung bleibt deshalb auf das beschränkt, was rechtlich und tatsächlich fassbar ist. Das Angebot an Sportarten, an Wettarten und an Live-Märkten ist auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligungspflicht breiter, weil keine bewilligte Liste den Rahmen setzt. Das ist der einzige messbare Vorsprung. Er wird mit der fehlenden Durchsetzbarkeit bezahlt. Für einen Spieler, der ein Nischenereignis oder eine ungewöhnliche Wettart sucht, kann dieser Vorsprung den Ausschlag geben. Für einen Spieler, dem eine Beschwerdemöglichkeit, ein geregeltes Auszahlungsprozedere und ein Verlustlimitensystem wichtiger sind, gibt er ihn nicht.

Die acht Marken sind untereinander in dieser Darstellung nicht zu trennen, weil ihre bewilligungsrechtliche Stellung identisch ist. Wer sich dennoch für eine von ihnen interessiert, prüft am besten zuerst, was in ihren eigenen Bedingungen zur Auszahlung von Gratisguthaben, zu Umsatzbedingungen und zu Fristen steht, und vergleicht diese Angaben mit dem, was er über Schweizer Veranstalter gelesen hat. Das ist die einzige Prüfung, die der Leser selbst durchführen kann.

Wo die Bonusrechnung endet und der Alltag beginnt

Wer bis hierher gelesen hat, hat eine ungewöhnliche Zusammenfassung eines Marktes vor sich: zwei Anbieter, eine kleine Zahl bewilligter Gratiskredite, keine Prozentjagd, dafür klare Regeln und ein Instrument, das tatsächlich etwas wert ist. Der Kombiboost ist das einzige Bonusinstrument in diesem Vergleich, dessen Wert sich nachrechnen lässt, und er belohnt Trefferzahl. Die CHF 10 der Loterie Romande sind klein, aber sie kommen ohne Umsatzbedingung. Ein ausländischer Matchbonus mit dreistelliger Prozentzahl ist unter Schweizer Recht nicht erreichbar, und ein Spieler ohne Schweizer Bewilligung tauscht die Chance auf eine grössere Gutschrift gegen die Möglichkeit einer Beschwerde.

Der praktische Rat am Ende lässt sich in drei Prüfungen fassen, die jeder Spielende selbst vornehmen kann. Erstens: Wohnsitz gegen Vertragsgebiet. Wer nicht im Gebiet eines der beiden Veranstalter wohnt, hat keine Wahl unter den bewilligten Marken. Zweitens: Höchsteinsatz gegen Bonusstaffel. Wer den Kombiboost als Hauptgrund für ein Konto betrachtet, prüft zuerst, ob der Höchsteinsatz von CHF 1’000 für eine Kombination die Stufe überhaupt erreichbar macht. Drittens: Auszahlbarkeit gegen Höhe. Ein grosser Betrag, der nicht auszahlbar ist, ist kleiner als ein kleiner Betrag, der es ist. Nur eine dieser Prüfungen hat mit Prozenten zu tun.

Es ist ein ruhiger Markt, und Ruhe ist für den Anfänger eher ein Vorteil. Wer bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter einzahlt, bekommt kein Bühnenfeuerwerk. Er bekommt ein Konto mit einer selbst gesetzten Verlustlimite, einer Auszahlung auf ein auf seinen Namen lautendes Konto, Klarheit darüber, wo Hilfe zu finden ist, und über die Rechnung bei einem Gewinn. Wer nach Einzahlungsboni mit hohen Prozenten sucht, wird bei keinem dieser beiden Anbieter fündig. Wer wissen will, was sein Einzahlungsgeld auf einem Schweizer Sportwettenkonto kostet und was es ihm zurückgibt, wird hier fündig, und zwar schnell.

Häufige Fragen zu Sportwetten mit Einzahlungsbonus

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Einzahlungsbonus, der an meine erste Einzahlung gekoppelt ist?

Einen Matchbonus, der eine Einzahlung verdoppelt oder verprozentet, führen beide nicht. Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa, und die Zahl der Zustimmungen ist klein, 24 für die Loterie Romande und acht für Swisslos im Jahr 2025. Was es gibt, sind Kombiboosts, Quotenboosts, Profitboosts und punktuelle Aktionen wie CHF 10 Spielguthaben.

Warum sind Bonusaktionen in der Schweiz so stark eingeschränkt?

Gratisspielguthaben und Gratiskredite sind bewilligungspflichtig und brauchen die Zustimmung der Aufsicht vorab. Dazu kommt, dass nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen, Swisslos und die Loterie Romande, sodass kein Wettbewerb um Neukunden mit hohen Prozenten entsteht. Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Glücksspiel ist zudem verboten und mit Busse bis CHF 500’000 bedroht.

Was ist ein Kombiboost, und ab wie vielen Voraussagen greift er?

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Wie viel darf ich bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter einzahlen?

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000. Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Warum haben ausländische Wettseiten mit Einzahlungsbonus meist keine Schweizer Bewilligung?

Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und sie wird nur zwei Veranstaltern erteilt. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung, und Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Glücksspiel ist strafbar. Je höher der beworbene Prozentsatz, desto unwahrscheinlicher ist ein Anbieter mit Schweizer Bewilligung.

Wie stark senken Umsatzbedingungen den Wert einer Gutschrift?

Sie zwingen den Spielenden, ein Vielfaches des Bonus zu setzen, bevor Guthaben zu Geld wird, und jeder dieser Einsätze trägt den Margenabzug seines Marktes. Bei einer Mindestquote kommt das Risiko pro Umsatzeinheit hinzu. Dazu tritt die Frist: Je kürzer sie ist, desto eher setzt man auf Menge statt auf Sorgfalt, und nicht auszahlbares Gratisspielguthaben verfällt am Ende.

Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»