Startangebot mit Preisschild: der Neukundenbonus in der Schweiz
In der Schweiz darf Sportwetten nur anbieten, wer eine Bewilligung der interkantonalen Aufsicht hat — und das sind genau zwei Veranstalter. Wer nach einem Neukundenbonus sucht, stösst deshalb auf ein Angebot mit sehr wenigen Türen und sehr vielen Bedingungen dahinter. Auf ausländischen Seiten findet man dagegen Summen, die kein Schweizer Anbieter je ausschreiben dürfte. Beides hat seinen Preis, und dieser Preis lässt sich ausrechnen.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Veröffentlichungen der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und die Spiel- und Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.
Rechtslage: warum Gratisspielguthaben in der Schweiz eine Bewilligung braucht
Wer in der Schweiz überhaupt Sportwetten veranstalten darf
Wer eine Schweizer Wettseite sucht, stösst auf ein überschaubares Feld. Der Bund hat Sportwetten als Grossspiel eingestuft und die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, regelt die Sache in seinen Artikeln 3 und 21 bis 25; die Aufsicht führt die Gespa in Bern. Wer bisher die Eidgenössische Spielbankenkommission im Kopf hatte, liegt falsch: Die ESBK beaufsichtigt Casinos, nicht Sportwetten.

Die beiden Veranstalter haben Namen, die man in der Deutschschweiz kennt. Swisslos mit ihrem Produkt Sporttip, betrieben von der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Loterie Romande führt in der Westschweiz das Produkt Jouez Sport.
Eine Bewilligung nach diesem Gesetz gilt nur in der Schweiz. Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit, ist aber der Kern des ganzen Themas. Eine ausländische Konzession — ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland — entfaltet hierzulande keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar; für gewerbsmässigen Betrieb sieht das Gesetz bis zu fünf Jahre vor. Der Wettende selbst wird nicht bestraft. Das ist der schlechteste Trost des ganzen Artikels, denn an sein Geld kommt er deshalb noch lange nicht.
Die Landkarte der Vertragsgebiete
Die beiden Veranstalter teilen sich das Land, und zwar sauber. Swisslos bedient die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich. Dazu kommen das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Loterie Romande ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zuständig. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Für den Neukunden heisst das: Die Wahl des Veranstalters ist keine Geschmacksfrage, sondern eine Frage der Wohnadresse. Ein Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Gebiet voraus. Wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht durch die Registrierung, und wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Das erklärt, warum in Foren so selten über den Vergleich der beiden Startangebote gestritten wird: Für die meisten Spielenden steht nur eines der beiden überhaupt zur Verfügung.
Bewilligte Veranstalter und ausländische Seiten: zwei verschiedene Welten
Weil es in der Schweiz keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter gibt — es gibt schlicht keine —, trifft der suchende Spieler im Netz zwangsläufig auf Anbieter ohne Bewilligung. Die Gespa führt für diese Seiten keine Zulassung, sondern eine Sperrliste: Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf.
Diese Sperre ist ein Schlag ins Wasser, und zwar ein gut dokumentierter. Blockierte Domains werden innert Stunden durch neue ersetzt. Die Aufsicht hat dieses Domain-Hopping selbst beschrieben. Wer eine gesperrte Adresse sucht, findet sie.
Was zwischen diesen beiden Welten auf dem Spiel steht, lässt sich in einem Satz sagen: Die bewilligten Veranstalter bringen den vollen Schweizer Schutz mit, aber ein enges Angebot, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Die ausländischen Seiten bringen nichts davon mit — und wer dort gewinnt, hat keinen Schweizer Rechtsweg, ist nicht an das Sperrregister angeschlossen und trägt das steuerliche Risiko nach kantonalem Recht allein. Keine der beiden Seiten ist «die sichere Wahl». Das ist die ehrlichste Zeile, die man zu diesem Markt schreiben kann.
Grundlagen: was ein Neukundenangebot in der Schweiz enthalten kann
Gratisspielguthaben, Freiwette, Quote — die Begriffe hinter dem Angebot
Eine Runde Begriffsarbeit, weil hier die meisten Missverständnisse entstehen. Ein Gratisspielguthaben ist der Rechtsbegriff. Eine Freiwette oder Gratiswette ist das, was der Markt daraus macht. Ein Quotenboost ist etwas Drittes. Und ein Kombiboost noch einmal etwas anderes.

Wichtig ist die Unterscheidung nicht aus Liebe zur Sprache, sondern wegen des Geldes: Ein Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar. Man kann damit wetten, aber nicht davon leben. Wer ein solches Guthaben kauft statt es geschenkt zu bekommen, hat den Unterschied schon bezahlt.
Bei Sporttip wird Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Limite ist keine Schikane gegen den Zocker, sondern eine Bremse gegen den Nachschub in einem laufenden Spielverlauf.
Wie ein Guthaben verrechnet wird — und was davon übrig bleibt
Auszahlen lässt sich nur, was aus einer echten Wette stammt. Bei Swisslos kann Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt werden. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Bei Loterie Romande gelten für das Spielerkonto Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist auch dort nicht auszahlbar.
Bemerkenswert ist, wie tief der Anspruch auf eine Auszahlung ins Detail geregelt ist. Bei Sporttip verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt und Einsprache erheben will, muss das innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief tun. Kein Anwalt nötig, aber auch kein Zögern erlaubt.
Was bewilligte und ausländische Seiten dürfen — und was nicht
Bei Loterie Romande erlaubt das Reglement Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und begrenzt das Wallet-Guthaben auf denselben Betrag. Bei einem ausländischen Anbieter gibt es keine solche Grenze, weil es keinen Schweizer Regulator gibt, der sie durchsetzt. Das klingt zunächst nach Freiheit. Es ist in Wahrheit der Grund, warum es kein Sperrregister gibt, das einen dort herausholt.
Die Zahlungswege sind im bewilligten Bereich ebenfalls eingeengt. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Kredite an Spielende sind verboten.
Der Gegenstand der Wetten ist abgeschlossen definiert. Nur Sportereignisse sind zulässig — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht. Die Gespa führt eine Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz, ebenso Eckball- und Kartenmärkte und ein Esport-Bereich.
Es gibt keine Tageszeit, zu der Werbung verboten wäre. Wer das Gegenteil behauptet, hat es mit einem anderen Land zu tun.
Steuern: der Punkt, an dem die meisten Neukunden falsch rechnen
Ein frequenter Irrtum lautet, dass auf Sportwettgewinne in der Schweiz immer Steuern fällig werden. Der zweite lautet, dass nie welche fällig werden. Beides ist falsch.
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Freibetrag auf Bundesebene liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonalen Freibeträge weichen davon ab — wie hoch sie sind, ist je nach Kanton verschieden. Wer darüber liegt, muss 35 % Verrechnungssteuer in Kauf nehmen, die der Veranstalter einbehält und die man über die Steuererklärung zurückholt.
Für einen normalen Wettenden ist das eine theoretische Grösse. Ein Gewinn in der Grössenordnung, in der sich Wetten mit CHF-1-Einsätzen abspielen, berührt diesen Freibetrag nicht einmal aus der Ferne. Kein Steuerabzug, kein Verrechnungssteuerformular.
Anders sieht es bei Gewinnen aus dem Ausland aus. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie als volles Einkommen erfassen — unabhängig von der Höhe. Das ist keine Schweizer Kuriosität, sondern ein zweites Preisschild auf einem Angebot, das im Werbebanner keines trägt. Wer diesen Punkt klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Diese Steuer zahlt man woanders.
Spielerschutz: die Limiten, die vor der ersten Wette stehen
Warum die erste Wette nicht die erste Entscheidung ist
Bei Swisslos muss der Spielende bereits vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Das Gesetz verlangt von den Veranstaltern, dass sie Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste abfragen. Die Absenkung wirkt von Gesetzes wegen sofort, die Erhöhung nach 24 Stunden. Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer die Zahl 24 irgendwo liest, liest das Gesetz; wer einzahlt, trifft die 72.
Die Wirkung dieser Regelung liegt nicht dort, wo man sie vermutet. Sie schützt nicht vor dem einzelnen Fehler, sondern vor dem Rückweg. Ein Erhöhungsantrag ist immer eine bewusste Handlung mit Wartezeit. Wer um zwei Uhr nachts die Limite hochsetzen will, kann das nicht sofort tun. Das ist der eigentliche Mechanismus, und er funktioniert.
Der Nachteil ist ebenfalls real: Wer seine Limite beim Registrieren aus Vorsicht sehr niedrig ansetzt, bremst sich selbst. Bei der Limite für den 30-Tage-Zeitraum ist Swisslos an keine Obergrenze unterhalb der genannten Zahl gebunden, aber der Nutzen einer Limite hängt davon ab, wie ehrlich man sie gesetzt hat. Setzt man sie zu tief, wird sie nach kurzer Zeit erhöht — und dann ist die Bremse schon einmal aufgemacht worden.
Was ein Gratisspielguthaben an den Limiten nicht ändert
Ein Startguthaben ersetzt die Limiten nicht und lockert sie nicht. Es macht sie eher wichtiger. Wer sein Konto mit einem Geschenk füllt, empfindet Einsätze mit diesem Guthaben als kleiner, obwohl es derselbe Betrag ist. Die Limite steht in Rappen, nicht in Gefühlen.
Spielsperre und Sperrregister: das Werkzeug, das weiter reicht als das Konto
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die schärfste Konsequenz, die einem Spielenden offensteht, und sie hat einen Vorteil, den keine Limite hat: Sie reist mit.
Wer freiwillig gesperrt ist, kann die Sperre erst nach drei Monaten aufheben lassen, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer gesperrt ist und trotzdem gewinnt, gewinnt nicht.
Was in einem ausländischen Angebot von all dem übrig bleibt: nichts. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht an das Register angeschlossen. Die Sperre, die man sich selbst auferlegt hat, gilt dort nicht. Das ist der wichtigste Unterschied zwischen den beiden Marktsegmenten, und er hat mit Bonusbedingungen nichts zu tun.
Wie verlässlich die Kontrollen an der Front sind
Die Aufsicht hat 2025 Testkäufe durchgeführt. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl steht nicht in einer Marketingbroschüre, sondern in einer Erhebung der Aufsicht, und sie sagt etwas Unangenehmes über die Kontrolle an der Theke. Am Schalter ist der Schutz löchrig. Auf der Website eines bewilligten Veranstalters ist er an die Registrierung gebunden, und die ist durch die Identitätsprüfung eng.
Neukundenbonus: was das Angebot wirklich wert ist
Was die Werbung verspricht und was in den Bedingungen steht
Hier kommen wir zum Herzstück. Ein Neukundenangebot ist nicht die Summe, die vorne steht. Es ist die Summe, die vorne steht, multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit, dass man sie unter den Bedingungen abholen kann, minus den Aufwand, den die Bedingungen kosten.
In der Schweiz gilt zusätzlich eine Regel, die es sonst kaum gibt: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Das ist die ganze Liste. Wer also von einem grosszügigen Schweizer Willkommenspaket liest, liest von einem ausländischen Anbieter oder von einem Angebot, das es nicht gibt.
Der Umkehrschluss ist praktisch der wichtigere: In der Schweiz gibt es Neukundenangebote, aber sie sind klein, freigabepflichtig und an Bedingungen gebunden. Wer einen Anbieter ohne Bewilligung wählt, um an eine grössere Summe zu kommen, bezahlt diese Summe mit dem Schweizer Rechtsschutz.
Der Sporttip-Kombiboost: rechnen mit dem Doppelten der Bedingung
Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von jeweils mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Was heisst das in Franken? Nehmen wir vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und einen Einsatz von CHF 10. Das ist ein Rechenbeispiel, kein ausgeschriebener Preis. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten und liegt bei 9’792. Ein gewinnender Schein zahlt also CHF 97.92 zurück — Einsatz mal Gesamtquote. Der Nettogewinn beträgt CHF 87.92. Der Kombiboost von 5 % legt darauf CHF 4.40 drauf; die Erhöhung ist auf 5 Rappen gerundet.
Gewinnt derselbe Schein mit sieben Voraussagen dieser Art, liegt die Gesamtquote bei dem Doppelten der vier Voraussagen und damit weit über der Schwelle, bei der die Erhöhung von 5 auf 20 % springt. Die Grenze liegt bei genau sieben Voraussagen, nicht bei sechs. Wer mit sechs Voraussagen plant, arbeitet mit einer Erhöhung, die es für diese Anzahl nicht gibt, und die Marketinglogik gibt ihm auch keinen Hinweis darauf.
Umgekehrt ist die Bedingung der Quote die eigentliche Hürde. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind keine Favoritenwetten. Eine Quote von 1.50 liegt schon ausserhalb des Bereichs, in dem ein Buchmacher sein Geld mit der Marge verdient — dort ist die Auszahlungsquote am höchsten, und die Erhöhung die kleinste. Genau das ist die Pointe: Wer den Bonus maximieren will, muss die riskantesten Wetten nehmen, und wer die sichersten nimmt, verliert den Bonusanspruch. Auf der Kombination liegt ohnehin eine höhere Marge als auf der Einzelwette — wer den Boost sucht, zahlt auf der Gesamtquote für ihn mit.
Noch ein Nachtrag, der in keinem Werbetext steht: Die Verrechnung des Gewinns erfolgt genau geregelt. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist keine Erbsenzählerei. Bei jedem einzelnen Schein geht so ein Rest weg, und bei einem Anbieter mit hunderttausend Scheinen am Wochenende ist dieser Rest eine Zahl mit sechs Stellen.
Quotenboost, Profitboost, Kombiboost: drei Dinge, die man nicht verwechseln sollte
Die Sporttip-Boosts sehen aus wie ein Angebot, sind aber drei. Ein Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Der Kombiboost schliesslich hängt an der Anzahl der Voraussagen.
Zwei Einschränkungen teilen alle drei. Sie sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Punkt ist der, der die Leute überrascht: Wer eine Wette mit Boost vorzeitig glattstellt, verliert die Erhöhung, weil der Boost an das reguläre Ende der Wette gebunden ist.
Wer den Cash-Out als Sicherheitsnetz sieht, muss wissen, was das Netz kostet. Der Cash-Out-Betrag bei Sporttip ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Eine Garantie, dass Cash-Out für jede Wette angeboten wird, besteht nicht.
Das Gratisspielguthaben der Loterie Romande: ein Beispiel mit Ablaufdatum
Die Loterie Romande hat in der Saison 2025/26 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» gefahren, vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Rechnen wir das durch. Zehn Franken, dreissig Tage, nicht auszahlbar. Wer mit einer Quote um 2.00 wettet, verwandelt die zehn Franken in etwa zwanzig Franken Spielguthaben — vorausgesetzt, er gewinnt die eine Wette. Verliert er, ist die Aktion vorbei und hat ihn nichts gekostet ausser der Registrierung. Das ist ein faires Angebot. Es ist nur kein Bonus im Sinn der Werbesprache, sondern ein Gutschein mit Haltbarkeitsdatum.
Und es zeigt die Dimension, in der sich Schweizer Neukundenangebote bewegen: Es geht um zehn Franken, nicht um hundert. Wer wegen eines Neukundenbonus den Veranstalter wechseln will, wechselt wegen eines Betrags, der eine Kinokarte nicht deckt.
Die Startangebote im Vergleich
Was die bewilligten Veranstalter Neukunden anbieten
Wer heute ein Sporttip-Konto eröffnet, erhält kein Startguthaben im klassischen Sinn. Das Angebot besteht aus Boost-Mechaniken, die dauerhaft im Programm stehen und an Bedingungen gebunden sind: Der Kombiboost, die Quoten- und Profitboosts. Der Vorteil liegt darin, dass sie keine Willkommensfrist haben, die man verpassen kann. Der Nachteil liegt darin, dass sie an jede einzelne Wette Bedingungen knüpfen.
Bei Jouez Sport ist das Bild ähnlich, aber anders getaktet. Es gibt Aktionen, die zeitlich und örtlich begrenzt sind und ein Guthaben ausschütten, das nicht auszahlbar ist. Was wann läuft, steht in den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Aktion — und diese Bedingungen entscheiden, ob das Angebot zu einem passt.
Die ehrliche Einordnung: Die beiden Schweizer Veranstalter werben nicht mit Neukundengeld. Sie werben mit Mechaniken. Wer einen vierstelligen Startbonus sucht, sucht ihn bei einem Anbieter ohne Bewilligung, und dort sucht er ihn auf eigenes Risiko.
Was ausländische Seiten in der Schweiz anbieten und was nicht
Die im Anschluss bewerteten Plattformen sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und sie werden nach denselben Kriterien bewertet wie die beiden bewilligten Veranstalter. Für keines dieser Angebote gilt eine Schweizer Bewilligung, und keine dieser Seiten ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar; wer als Wettender dort spielt, macht sich nicht strafbar, verliert aber den Schweizer Rechtsweg.
Einordnung im Überblick
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder angegebene Konzession |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| PowBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Konzession bekannt |
| myBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Konzession bekannt |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Konzession bekannt |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Konzession bekannt |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Konzession bekannt |
| Bahigo | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Konzession bekannt |
| N1 Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Konzession bekannt |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Konzession bekannt |
Die Spalte mit der Konzession ist die kürzeste des ganzen Artikels, und das ist keine Auslassung. Bei den beiden Veranstaltern steht dort, wer hinter dem Produkt steht. Bei den acht übrigen steht genau das, was von einer ausländischen Konzession in der Schweiz übrig bleibt: nichts Wirksames. Ein Zwei-Spalten-Bild hätte die Sache deutlicher gemacht, aber die zweite Spalte ist die, die eine Aussage trifft.
Die Reihenfolge der Bewertungen, die jetzt folgt, richtet sich nicht nach einer beworbenen Summe, sondern nach den Bedingungen: was der Anbieter verlangt, wann er auszahlt und welchen Aufwand er auf die erste Einzahlung legt.
Die Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: das Angebot mit der engsten Schutzmauer
Sporttip ist eines von zwei bewilligten Produkten und der einzige Zugang für die meisten Deutschschweizer. Die Bewilligung als Grossspiel umfasst eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung, beaufsichtigt wird sie von der Gespa.
Das Startangebot ist kein Geldbetrag. Es ist ein Maschinenraum aus Boosts. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote und staffelt die Erhöhung des Nettogewinns von 5 % bei vier über 20 % bei sieben und 40 % bei zehn bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Quotenboost und Profitboost sind je Wette nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und sie verfallen bei einem vorzeitigen Cash-Out.
Der Rahmen um dieses Angebot herum ist dichter als bei jedem ausländischen Anbieter. Einsätze liegen zwischen CHF 1 und CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bis CHF 10’000 pro Systemwette; Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Zahlungsweg ist PostFinance Pay, bestätigt direkt in der App. Auszahlungen laufen zweimal im Jahr kostenlos, danach möglicherweise mit 3 % Kommission.
Interessant sind die Detailregeln, die erst im Streitfall relevant werden. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer zuzüglich Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.
Ein Punkt, der für Kombiwetten-Spieler wichtig ist: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer zwei Märkte desselben Spiels eigenhändig kombiniert, hat im Zweifel nichts gewonnen und nichts verloren — beides auf einmal.
Das Urteil über dieses Angebot: Es ist kein Neukundenbonus, und wer einen sucht, wird enttäuscht. Was man bekommt, ist ein Boost-System mit klaren, engen Bedingungen und ein Schutznetz, das in der Schweiz seinesgleichen sucht — Sperrregister, Verlustlimiten mit 72-stündiger Erhöhungssperre, zweimal kostenlose Auszahlung. Wer den Boost will, muss die riskanten Quoten nehmen, und wer die sicheren Quoten nimmt, bekommt ihn nicht. Diese Wahl ist das eigentliche Produkt.
Loterie Romande Jouez Sport: zeitlich begrenzte Aktionen mit Verfallsdatum
Jouez Sport ist das Westschweizer Gegenstück, betrieben von Loterie Romande mit Sitz in Lausanne, mit denselben Bewilligungen und derselben Aufsicht. Der Zugang ist auf die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura beschränkt.
Das Neukundenangebot ist hier anders gebaut als bei Swisslos. Statt einer dauerhaften Boost-Mechanik gibt es Aktionen mit Laufzeit. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Der Aufwand hinter diesen zehn Franken ist der Kern der Sache. Man braucht ein verifiziertes Konto, man braucht einen Code, man braucht die Eingabe innerhalb von sieben Tagen, und man braucht einen Aktionszeitraum, der zu den eigenen Stadionbesuchen passt. Wer ohnehin an einem National-League-Match war, hat keinen Zusatzaufwand. Wer extra hinfährt, hat für zehn Franken Eintritt, Weg und Zeit bezahlt.
Die Kontoführung ist ebenfalls limitiert: Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben bis CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf die hinterlegte IBAN.
Das Urteil: Dieses Angebot passt zu jemandem, der ohnehin in der Westschweiz wohnt und regelmässig an Spielen ist. Für alle anderen ist der Aufwand grösser als der Ertrag, und das Guthaben verfällt nach dreissig Tagen, ob man es nutzt oder nicht. Der bemerkenswerte Punkt ist nicht die Höhe, sondern die Ausschüttungsmechanik: Die Aktion verteilt Gratisspielguthaben über Codes an Stadionbesucher und nicht über Einzahlungen im Netz — die Bedingung ist also nicht Kapital, sondern Anwesenheit.
PowBet: grosses Werbeversprechen ohne Schweizer Anspruch
PowBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz darf Sportwetten nur veranstalten, wer eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz hat, und die gibt es für dieses Angebot nicht. Eine im Ausland gehaltene Konzession entfaltet hierzulande keine Wirkung.
Was das praktisch bedeutet: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg bei Streit um eine Auszahlung, und die Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. In den Schweizer Steuerunterlagen taucht ein Gewinn von dort als potenziell steuerbares Einkommen auf, weil die kantonale Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen erfassen kann.
Die Verlockung liegt auf der Hand: Wo der Schweizer Marktengpass gilt, wirbt ein ausländischer Anbieter mit Summen, die hier kein Veranstalter ausschreiben dürfte. Was in dieser Rechnung fehlt, ist die Gegenbuchung. Es gibt keinen Schweizer Regulator, an den man sich wendet, und keinen Limitenmechanismus, den man sich selbst setzt und der dann auch greift.
Das Urteil: Wer die Schweizer Schutzmauer bewusst aufgibt, bekommt dafür ein grösseres Werbeversprechen — nicht mehr Rechtssicherheit. Der Preis ist nicht im Bonus enthalten, sondern daneben.
myBet: der Name als Programm, die Bewilligung als Lücke
myBet tritt unter einem Namen auf, der an eine deutsche Marke erinnert, und dieser Wiedererkennungseffekt ist der eigentliche Grund, warum Schweizer Spielende hier landen. Eine Schweizer Bewilligung hat das Angebot nicht.
Der Verweis auf eine vergangene oder ausländische Konzession ändert daran nichts. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und für dieses Angebot besteht keine. Damit entfällt der Anschluss an das Sperrregister; wer sich selbst sperren lässt, sperrt sich nicht hier. Ein Streit über eine Auszahlung wird nicht vor einem Schweizer Gericht ausgetragen.
Wer sich wegen eines Neukundenangebots anmeldet, sollte eine Frage vorher beantworten: Was passiert, wenn ich auszahlen will? Das ist die einzige Frage, deren Antwort sich in der Schweiz nicht durchsetzen lässt.
Das Urteil: Der vertraute Name ist ein Marketinginstrument und keine Zulassung. Wer ihn als Beweis für Seriosität liest, liest die falsche Zeile.
1xBet: bekannt, aber ohne Schweizer Aufsicht
1xBet ist eines der bekanntesten ausländischen Wettportale überhaupt und deshalb eine naheliegende Suchadresse. Eine Schweizer Bewilligung hat es nicht.
Bekanntheit ist hier kein Qualitätsmerkmal in der Sache. Die Aufsicht über Schweizer Sportwetten liegt bei der Gespa, und ihre Zuständigkeit endet an der Grenze der Bewilligung. Für dieses Angebot gilt keine der Regelungen, die in den vorangehenden Abschnitten beschrieben wurden: keine Verlustlimiten nach Schweizer Vorgaben, kein Sperrregister-Anschluss, keine Schweizer Vorgaben zu Auszahlungskonten.
Wer die Domain blockiert vorfindet, hat es mit der Sperrliste der Aufsicht zu tun. Blockierte Domains werden erfahrungsgemäss innert Stunden durch neue ersetzt — die Sperre ist also kein Hindernis, sondern ein Hinweis darauf, worum es geht.
Das Urteil: Die Grösse des Portals sagt nichts über die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs. Wer hier gewinnt, gewinnt gegen einen Anbieter, den kein Schweizer Regulator kontrolliert.
BDMBet: Neukundenwerbung als Hauptprodukt
BDMBet wirbt in der Schweiz mit Neukundenpaketen, ohne eine Schweizer Bewilligung zu besitzen. Eine in der Schweiz wirksame Konzession besteht nicht.
Damit steht das Angebot vor derselben Wand wie die übrigen ausländischen Seiten. Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als mögliche Konsequenz. Der Zusatzpunkt betrifft das Geschäftsmodell: Wo die Schweizer Aufsicht Gratisspielguthaben vorab genehmigen muss, existiert diese Hürde für einen ausländischen Anbieter nicht. Das erklärt, warum die beworbenen Beträge in einer Liga spielen, die kein Schweizer Veranstalter erreicht. Es erklärt nicht, warum man dort besser aufgehoben wäre.
Der Aufwand hinter dem Versprechen ist die eigentliche Prüfgrösse. Wer ein Neukundenpaket mit Bedingungen vergleicht, muss Umsatzanforderungen, Mindestquoten und Fristen zusammen lesen und nicht nur die erste Summe.
Das Urteil: Ein grosses Willkommenspaket ohne Schweizer Bewilligung ist ein Angebot mit einem zweiten Preis, und dieser zweite Preis wird nicht im Banner ausgewiesen.
Coolzino: Portal mit Spielhallen-Anmutung und ohne Schweizer Zulassung
Coolzino ist ein ausländisches Portal ohne Schweizer Bewilligung. Für die Schweiz bedeutet das die bekannte Liste: keine Gespa-Zulassung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als Möglichkeit.
Für Neukunden ist das Interessante der Name. «Zino» kommt aus dem Casino-Bereich, und damit stellt sich die Frage, welches Geschäft man eigentlich eröffnet. Wer Sportwetten sucht und in einer Spielhallen-Oberfläche landet, hat sich in der falschen Produktkategorie registriert.
Das Urteil: Die Verpackung verrät mehr über die Zielgruppe als über das Angebot. Wer Sportwetten will, sollte prüfen, ob er sich nicht in einer Casino-Registrierung wiederfindet.
Bahigo: deutschsprachige Oberfläche, ausländische Bewilligungslage
Bahigo tritt mit deutschem Namen und deutschsprachiger Oberfläche auf, was Schweizer Nutzern den Eindruck von Nähe vermittelt. Eine schweizerische Bewilligung liegt nicht vor, und eine ausländische Konzession entfaltet hier keine Wirkung.
Der Effekt dieser Nähe ist psychologisch, nicht juristisch. Ein deutschsprachiges Portal mit Schweizer Beträgen wirkt erreichbar, bis man eine Auszahlung anfechten will. Dann gilt das Recht des Ortes, an dem der Anbieter sitzt, und das ist nicht die Schweiz.
Kein Anschluss an das Sperrregister heisst zudem: Eine selbstgewählte Spielsperre reist nicht mit. Wer sich bei einem Schweizer Veranstalter sperren lässt, ist dort gesperrt — nicht hier.
Das Urteil: Die Sprache ist frei wählbar, der Gerichtsstand nicht.
N1 Bet: die Zahl im Namen und der leere Bonusbeleg
N1 Bet gehört zum Kreis der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Der Name suggeriert eine Spitzenposition, die sich aus einer Bewilligung nicht ableiten lässt, denn eine solche gibt es hier nicht.
Damit gelten dieselben Konsequenzen: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Geltung einer ausländischen Konzession, Sperrliste als Blockmechanismus. Wer wissen will, ob ein Neukundenangebot zu ihm passt, prüft also das eine, was sich prüfen lässt: die Bedingungen der Aktion in den eigenen Geschäftsbedingungen.
Das Urteil: «N1» ist eine Rangbehauptung und keine Zulassung. Zwischen einer Behauptung und einer Bewilligung liegt die ganze Bedeutung dieses Abschnitts.
Fezbet: Bonusversprechen im Vergleich zur Schweiz
Fezbet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung und der letzte Name dieses Vergleichs. Wie bei allen Anbietern dieser Gruppe gilt eine ausländische Konzession in der Schweiz nicht, besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Der Punkt, der Fezbet von den bewilligten Veranstaltern unterscheidet, ist nicht die Oberfläche, sondern die Herkunft der Ansprüche. Bei Swisslos und Loterie Romande stehen die Bedingungen unter dem Geldspielgesetz und der Aufsicht. Hier stehen sie unter dem Recht des Anbieters, den kein Schweizer Regulator kontrolliert.
Das Urteil: Am Ende dieser Liste bleiben acht Namen, deren gemeinsames Merkmal nicht ihr Angebot ist, sondern ihre Abwesenheit vom Schweizer Bewilligungsverzeichnis. Der Unterschied untereinander ist Geschmackssache. Der Unterschied zu den beiden ersten ist Recht.
Was ein Neukundenangebot in der Schweiz unterm Strich kostet
Zieht man eine Bilanz unter beide Marktsegmente, ergibt sich ein ungleiches Bild. Im bewilligten Bereich stehen zwei Veranstalter mit Wohnsitzbindung, abgeschlossenem Sportkatalog, Identitätsprüfung, Verlustlimiten und Sperrregister — und mit kleinen, freigabepflichtigen Aktionen, deren Kern meist kein Geldbetrag, sondern eine Boost-Mechanik ist. Im ausländischen Bereich stehen acht Namen mit grossen Versprechen, keiner Schweizer Bewilligung und ohne jede der Schutzmechanismen, die den ersten Bereich ausmachen.
Der Kostenbegriff, um den es hier geht, ist nicht die Differenz zwischen zwei Bonusbeträgen. Es ist der Preis der nicht vorhandenen Wahl. In achtzehn Deutschschweizer Kantonen plus Tessin und Liechtenstein gibt es für Sportwetten genau einen Veranstalter mit Online-Konto. Wo kein zweites Angebot existiert, existiert auch kein Wettbewerb um den Neukunden — und wo kein Wettbewerb existiert, entsteht kein Druck, die Bedingungen freundlicher zu schreiben. Das ist keine Kritik am Veranstalter. Es ist die Beschreibung eines Marktes, den das Gesetz so angelegt hat, und es ist der Grund, warum die Schweiz nirgends so aussieht wie das englische oder deutsche Bonusrennen.
Wer also prüft, ob ein Startangebot sich lohnt, sollte drei Dinge in dieser Reihenfolge lesen: zuerst die Bewilligung, dann die Bedingungen, dann die Bewerbung. In dieser Reihenfolge liest man den Preis vor der Versuchung.
Dazu ein letzter Hinweis, und der ist ernst gemeint. Wem das Spiel entgleitet, findet Hilfe bei einer Suchtberatungsstelle des eigenen Kantons, und die Spielsperre bei Swisslos ist ein Instrument, das weiter greift als das eigene Konto. Wer sie ziehen will, sollte nicht bis nach dem nächsten Schein warten.
Häufige Fragen zum Neukundenangebot bei Schweizer Sportwetten
Bekommen Neukunden bei Schweizer Sportwetten eine Gutschrift geschenkt?
In der Schweiz brauchen Gratisspiele und Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa. Solche Aktionen existieren, sie sind aber klein und befristet, wie die Verteilung von CHF 10 Spielguthaben durch Loterie Romande an sieben Aktionstagen zeigt. Ein auszahlbares Neukundengeld bietet kein bewilligter Schweizer Veranstalter.
Was wird für ein Online-Konto bei Swisslos verlangt?
Ein Mindestalter von 18 Jahren, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, das Fehlen einer laufenden Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Für die Westschweizer Kantone gilt entsprechend Loterie Romande mit Jouez Sport.
Weshalb werben Schweizer Veranstalter nicht mit hohen Neukundenbeträgen?
Die Aufsicht muss Gratisspielguthaben vorab bewilligen und hat 2025 insgesamt zweiunddreissig Zustimmungen erteilt. Dazu kommt, dass jeder Kanton nur einen Veranstalter kennt und kein zweiter Anbieter um dieselben Neukunden wirbt. Ohne Bewilligungsschwelle und ohne Wettbewerbsdruck entsteht kein Bonusrennen, wie es andere Märkte kennen.
Kann ich den Einsatz einer Freiwette zusammen mit dem Gewinn auszahlen?
Nein. Der Einsatz einer Freiwette wird im Gewinnfall nicht zurückbezahlt, und das Guthaben aus solchen Aktionen ist generell nicht auszahlbar — das gilt bei Swisslos wie bei Loterie Romande ausdrücklich. Auszahlbar ist nur, was aus einer regulär bezahlten Wette stammt; Swisslos zahlt zweimal jährlich kostenlos aus.
Welche Verlustlimite muss vor der ersten Wette gesetzt sein?
Bei Sporttip sind Limiten für 1, 7 und 30 Tage Pflicht: Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Bei Loterie Romande gilt die Registrierungspflicht entsprechend.
Bonus – freiwettench.com
Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»
