Sportwetten Anbieter Vergleich 2026 – die zwei bewilligten Veranstalter und die Marken ohne Schweizer Bewilligung
Stand: 29. Oktober 2026 – geprüft gegen die Bewilligungen und die Sperrliste der Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern.

Wer in der Schweiz nach einem Sportwetten-Anbieter sucht, landet in einem Markt, der so klein ist, dass die meisten Vergleichsseiten ihn künstlich aufblasen. Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen hier Wetten anbieten. Das ist kein Marktversagen, das ist die Konstruktion: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und wer das nicht weiss, sucht nach einem Ausweg, der keiner ist. Die ehrliche Vergleichsarbeit besteht deshalb nicht darin, zehn Anbieter nebeneinanderzustellen und den günstigsten Bonus zu küren. Sie besteht darin, zwei Wege sauber zu trennen: den bewilligten, mit Schutzmechanismen, aber mit wenigen Kantonen, einem geschlossenen Wettprogramm und einer Registrierung, die nicht jeder bestehen kann, und den unbewilligten ausländischen Weg, der offen aussieht und es auch ist, nur ohne Schweizer Recht, ohne Sperrregister und ohne Rechtsweg.
Zwei Wege, ein Vergleich: was die neuen Anbieter wirklich sind
Ein neuer Sportwetten-Anbieter auf dem Schweizer Markt ist entweder ein Veranstalter mit Bewilligung oder eine Marke, die ohne Bewilligung wirbt. Eine dritte Kategorie gibt es nicht. Wer neu auf den Markt will, braucht diese Bewilligung, und die Kantone haben sie nicht für weitere Veranstalter geöffnet. Seit Jahren tauchen immer wieder Marken auf, die den Markteintritt ankündigen oder sich mit einem Schweizer Domänennamen präsentieren. Der Weg zur Bewilligung ist jedoch an die Zahl zwei gebunden, und ein ausländischer Neuling durchläuft dieselbe Prüfung wie jeder andere, mit demselben Ergebnis. Die Liste der bewilligten Veranstalter ist vollständig, indem man zwei Namen nennt.
Praktisch heisst das für den Vergleich: Die Frage nach den neuen Anbietern ist keine Frage nach dem Markteintritt, sondern nach der Erkennbarkeit des Status. Auf Anbieterseiten fehlt der Hinweis auf die Bewilligung selten zufällig. Wo eine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz besteht, lässt sie sich einem konkreten Veranstalter zuordnen, mit Sitz und Aufsicht. Wo nur eine ausländische Erlaubnis genannt wird, Curaçao, Malta oder eine deutsche, hat diese in der Schweiz keine Geltung. Beliebt ist der Satz, man sei «lizenziert» – ohne dass dabeisteht, wofür und für welches Land. Ein Anbieter, dessen Lizenz für die Schweiz nichts bedeutet, wird davon nicht schlechter, aber auch nicht besser: Er verliert schlicht seine Wirkung als Argument.
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Zwei Beobachtungen machen die Prüfung schnell. Erstens: Schweizer Veranstalter sprechen in ihren eigenen Bedingungen von der Bewilligung, nicht von einer Lizenz – die Wortwahl ist ein brauchbares Erkennungsmerkmal. Zweitens: Die Aufsicht über Online-Sportwetten liegt bei der Gespa, nicht bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission, die nur die Casinos prüft. Wer eine Schweizer Aufsicht nennt, bei der es sich nicht um die Gespa handelt, hat entweder den falschen Aufsichtsbegriff gewählt oder eine ausländische Konzession im Kopf.
Ein neuer Name mit einem grossen Willkommensangebot ist damit nicht ausgeschlossen, aber eingeordnet. Das Angebot kann attraktiv aussehen; die Zahl daneben, der fehlende Schutz, bleibt gleich. Und weil Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet werden kann, ist die Zurückhaltung in der Bewertung angebracht.
Die Rangliste der Sportwetten-Anbieter in der Schweiz
Die Reihenfolge unten ist keine Rangliste im üblichen Sinn, in der ein Punktsieger gekürt wird. Sie ist eine Rangliste der Zulässigkeit, in der die beiden bewilligten Veranstalter vorne stehen, weil keine Bewertung sie überholen kann, und in der die ausländischen Marken nach denselben Kriterien beschrieben und eingeordnet werden: Bewilligung, Einsatzgrenzen, Schutzfunktionen, Zahlungswege. Was dengleichen Massstab für alle braucht, ist ein Kriterium, das sich für jede Marke beantworten lässt oder eben nicht. Und genau hier trennt sich das Feld.
panorami | Bewilligungsstatus
| Anbieter | Bewilligung nach dem BGS | Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Ja, Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Ja, Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne |
| PowBet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz gültige Lizenz |
| Unibet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz gültige Lizenz |
| N1 Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz gültige Lizenz |
| bet-at-home | Keine Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz gültige Lizenz |
| IviBet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz gültige Lizenz |
| myBet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz gültige Lizenz |
| BetLabel | Keine Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz gültige Lizenz |
| Sportaza | Keine Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz gültige Lizenz |
Die Spalte «Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz» ist bei den acht ausländischen Marken gleich gefüllt, und das ist die Aussage. Keine ausländische Konzession, welcher Art auch immer, entfaltet in der Schweiz Wirkung. Man könnte die Herkunftsangaben der Konzessionen hinschreiben; sie ändern die Einordnung nicht, und ein Leser, der eine davon als Qualitätsmerkmal liest, hat genau das falsch verstanden, was dieses Feld ausdrückt. Die beiden Schweizer Zeilen sind die einzigen, in denen die Aufsicht greift, und deshalb stehen dort ein Sitz und ein Aufsichtsträger und nicht nur ein Häkchen.
Was die Rangfolge für die Auswahl bedeutet: Wer in einem Kanton mit Sporttip-Zugang lebt, hat eine echte Wahl zwischen zwei Produkten auf dem Papier und in der Praxis eine, wenn der Wohnsitz im einen oder anderen Gebiet liegt. Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, hat kein Sporttip-Konto. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, hat kein Jouez-Sport-Konto. Diese Trennung ist keine Empfehlung, sie ist die Grenze, an der die Vergleichbarkeit endet.
Kriterien, nach denen sich Wettanbieter überhaupt vergleichen lassen
Vergleichbar sind nur die Merkmale, die beide Seiten offenlegen. Bei den Schweizer Veranstaltern sind das die Limiten, die Schutzfunktionen, die Wettarten, die Zahlungswege und die Fristen fürs Geld. Bei den ausländischen Marken bleiben von diesen Merkmalen nur die, über die ihre eigenen Informationen Auskunft geben; alles andere ist eine Annahme, und Annahmen sind kein Vergleichsmassstab. Die erste Frage lautet nicht «welcher Anbieter gibt am meisten», sondern «welcher dieser Anbieter steht im Schweizer Recht».
Grundlagen: wie ein Anbietervergleich aufgebaut ist
Grundlage jeder Bewertung sind drei Dinge, die nichts mit Geschmack zu tun haben: der rechtliche Status, die Bedingungen des konkreten Produkts und die Rechnung hinter der Quote. Alles andere – Farbe des Auftritts, Anzahl der Sportarten in der Werbegrafik, Höhe einer beworbenen Gutschrift – bewegt sich jeden Tag und taugt höchstens für eine Momentaufnahme.

Wer die drei Merkmale prüft, sortiert Angebote schnell. Der rechtliche Status entscheidet, welches Recht gilt, ob eine Sperre greift und ob ein Streit einen Ort hat, an dem er ausgetragen wird. Die Bedingungen entscheiden über den Einsatz, über das, was eine Wette im Streitfall wert ist, und über die Fristen, in denen Geld auf dem Konto sein muss. Die Quote entscheidet über den Gegenwert jeder einzelnen Wette, unabhängig davon, wie die Seite ihre Boni bewirbt.
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Wer zusätzlich weiss, was eine Quote ausser der Zahl noch enthält, liest Werbung anders. Der Anbieter kalkuliert jede Quote so, dass über alle Ausgänge eines Marktes hinweg etwas für ihn bleibt: Quotenschlüssel oder Auszahlungsquote ist der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt, und sie ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten im selben Markt. Die Marge ist 100 % minus dieser Auszahlungsquote. Ein Beispiel, ausdrücklich als Beispiel und nicht als irgendwo angebotene Quote: Steht ein Markt mit zwei Ausgängen bei 1.90 und 1.90, liegen die Kehrwerte bei 0,526 und 0,526, zusammen 1,053. Der Auszahlungsanteil liegt damit bei rund 95 %. Wer nun zehn Wetten über je CHF 10 auf einen solchen Markt abgibt, setzt CHF 100 um, und die Differenz zwischen Quotenschlüssel und vollen 100 % ist das, was der Anbieter über diese Serie im Durchschnitt behält – bei diesem Beispiel also rund fünf Franken auf die hundert Franken Umsatz. Das ist eine Schätzung auf lange Sicht, kein Ergebnis einzelner Wetten; das ist die Verteilung dieser fünf Prozent, die sich für den einen als Gewinn und für den anderen als Verlust zeigt. Und die entscheidende Bedingung bleibt: die Marge gehört zu diesem Markt und zu diesem Quotenverhältnis, nicht zu anderen Wettarten, nicht zu anderen Sportarten und nicht zu Livequoten, die enger kalkuliert sein können. Livequoten liegen in der Regel näher an 100 % Verlustrisiko für den Anbieter, weil der Ausgang näher rückt – deshalb wird dieser Nebensatz nicht durch einen anderen Wert lautlos ersetzt.
Die Rechtslage: seriöse Anbieter erkennt man an der Bewilligung
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), es trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung und der Bewilligung pro Spiel, und sie «gilt nur in der Schweiz». Das ist wörtlich zu lesen. Eine Bewilligung für ein Grossspiel berechtigt nicht dazu, von der Schweiz aus oder in der Schweiz etwas anderes anzubieten, und sie verliert ihre Wirkung an der Grenze.

Wer bewilligt ist und wer nicht
Bewilligte Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten gibt es zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Ein weiterer Anbieter mit Bewilligung existiert nicht, und deshalb gibt es auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher. Die Gespa veröffentlicht keine Zulassungsliste mit zusätzlichen Namen; sie führt die Sperrliste der blockierten ausländischen Domänen. Wer nach einer solchen Liste sucht und keine findet, hat keine übersehen.
Der Weg hinein: Registrierung, Wohnsitz, Identität
Der Zugang zu einem Konto ist an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Veranstalterin gebunden; im Alltag an das Vertragsgebiet. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Bei der Loterie Romande gilt der entsprechende Zugang für die sechs Westschweizer Kantone.
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Für den Vergleich heisst das: Die Registrierung ist die Schwelle, an der sich ein Weg in ein Konto verwandelt. Wer sie nicht nimmt, kommt am bewilligten Angebot nicht teil. Wer sie nimmt, hat ein Konto, ein Register, an das er gebunden ist, und einen Ansprechpartner mit Sitz in der Schweiz.
Die Sperrliste und was sie über den ausländischen Weg sagt
Die Gespa führt eine Sperrliste der ausländischen Domänen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019 und umfasste am Ende von 2025 insgesamt 671 Domänen. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Vorgang, für den die Gespa selbst den Begriff Domain-Hopping verwendet; in diesem Zusammenhang nennt sie Interwetten und Bet-at-Home, und sie nennt bet365 als auf der Liste geführt. Für den Nutzer bedeutet das eine schlichte Tatsache: Der Zugang kann verschwinden, ohne dass der Anbieter aufhört zu existieren.
Was ausländische Buchmacher im Schweizer Recht sind
Ein ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung ist in der Schweiz nicht bewilligt und entfaltet hier keine rechtliche Wirkung. Diese Marken sind nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg und keinen fairen Ausgleichsmechanismus. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Die Spielerin selbst wird nicht bestraft, wie das Bundesamt für Justiz festhält. Weitaus konkreter ist ein anderer Punkt: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt in diesem Zusammenhang ein Detail, das in Vergleichen fast immer fehlt: In der Schweiz existiert kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren. Wer das Gegenteil liest, liest falsch.
Spielerschutz im Vergleich: was die Limiten des Veranstalters leisten
Der Spielerschutz ist der Punkt, an dem der Unterschied zwischen den zwei Wegen am deutlichsten wird, und zugleich der Punkt, an dem die Erwartung der Werbung am stärksten zurückfällt. In der Schweiz ist die Limite nicht gesetzlich festgeschrieben – es gibt keine fixe Einzahlungsgrenze staatlicher Herkunft. Vorgeschrieben ist, dass der Anbieter eine Limite verlangt: Er muss von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. In den Bedingungen von Swisslos sind daraus konkrete Zahlen geworden.
Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Die Loterie Romande wendet in ihren eigenen Bedingungen ebenfalls 72 Stunden an, während das Gesetz 24 Stunden vorsieht. Diese Abweichung ist ein Detail, das man kennen sollte, weil es den Blick darauf lenkt, wer die Frist setzt: nicht das Gesetz allein, sondern der Veranstalter in seinen Bedingungen. Wer die Wartezeit als Schikane liest, übersieht, wofür sie gedacht ist. Eine Erhöhung, die sofort wirkt, wäre keine Bremse in der Nacht, in der die Vernunft Pause hat.
Spielsperre und Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Ablauf der Frist. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Diese eine Regel sagt dem Leser mehr über den Unterschied der Wege als jede Bonusgegenüberstellung: Im Schweizer System folgt der Anbieter der Sperre oder er verliert seine Bewilligung. Ausländische Marken sind an dieses Register nicht angeschlossen.
Auch der Schwellenwert liegt anderswo. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer noch nicht 18 ist, wird online nicht zugelassen, und die Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 zeigen, wie viel von diesem Schutz tatsächlich ankommt: An Verkaufsstellen wurde 200 Mal ein Sportwettgeschäft getestet, in 47,5 % dieser Fälle wurde an eine minderjährige Person verkauft. Daraus folgt nicht, dass die Regeln wirkungslos sind, aber es folgt, dass man einen Schutz, der an der Theke scheitert, nicht mit strengster Aufsicht gleichsetzen darf. Die Pointe für Online-Nutzer lautet anders: Die Prüfung des Ausweises beim Registrieren ist unangenehm, und sie ist der Mechanismus, der funktioniert.
Wo der Spielerschutz im Vergleich endet
Die kantonalen Verlustlimiten von Swisslos und die gemeinsame Spielsperre sind an eine Bewilligung gebunden. Sie existieren für die beiden Veranstalter, nicht für den Markt. Wer sein Konto bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung führt, findet in deren Bedingungen Limiten, die die Marke selbst gesetzt hat, und einen Selbstausschluss, der für diese Marke gilt und nicht für die nächste. Ein Leser, der genauer wissen will, wie eine Limite wirkt, findet beim Veranstalter eine Einsicht in das eigene Konto, die zeigt, was in den letzten Tagen gesetzt wurde. Das ist der erste Ort, an dem sich die Frage nach dem eigenen Verhalten beantworten lässt.
Zahlungswege und Auszahlungsfristen bei den Veranstaltern
Beim Geld endet die Vergleichbarkeit mit den Werbeaussagen, und die Bedingungen übernehmen. Der Grundsatz im Schweizer Recht ist eindeutig und eng: Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt; anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist verboten. Für den Vergleich ist die Kontoübereinstimmung kein Formalismus, sie ist die Schranke, an der ein Segment von Angeboten wegfällt.
Wie das Geld hereinkommt
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben über Online-Zahlungsmöglichkeiten oder mit einem Einzahlungsschein kaufen, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos ist bei Swisslos PostFinance Pay verfügbar; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Diese 9’999er-Schwelle ist technisch und nicht pädagogisch: Sie ist die Grenze, an der das Guthaben aufhört zu wachsen, unabhängig davon, wie viel innerhalb des Monatsrahmens noch offen wäre.
Wie das Geld zurückkommt
Gewinne bis CHF 1’000 pro Bestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innerhalb von 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Für die Auszahlung von Spielguthaben gilt: innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Diese Staffelung verdient Aufmerksamkeit, weil sie das Bild korrigiert, das der Ausdruck «Auszahlung» erzeugt. Wer sein Guthaben in vielen kleinen Schritten herausnehmen will, zahlt ab dem dritten Mal; wer eine einzelne grosse Auszahlung macht, kommt schneller durch, als die 5 bis 10 Arbeitstage vermuten lassen, weil Gewinne über CHF 1’000 bereits auf dem schnelleren Weg zum Konto unterwegs sind. Die beiden Mechanismen – automatische Gutschrift bis CHF 1’000 und Überweisung darüber – greifen ineinander, und wer den Unterschied nicht kennt, wartet auf Geld, das längst unterwegs ist.
Und die Differenz zu einem ausländischen Konto kommt nicht bei jedem Anbieter vor: Auszahlungen an Dritte oder auf eine anonyme Zahlungsverbindung sind im bewilligten Schweizer Markt nicht möglich. Wer von einem ausländischen Anbieter auf ein Wallet oder eine Kontoart ausbezahlt wurde, hat nicht denselben Weg genommen, sondern einen anderen. Was das kostet, zeigt sich später, wenn ein Streit oder eine Sperre dazwischenkommt.
Livewetten und Cash-Out bei den Schweizer Veranstaltern
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, dort wo der Veranstalter über eine Bewilligung verfügt, die es ihm erlaubt. Das BGS kennt keine statutarische Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Wer also annimmt, in der Schweiz sei das Live-Angebot aus dem Gesetz heraus zusammengestrichen, nimmt den falschen Grund an. Der Umfang des Live-Programms ist Sache des Veranstalters.
Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Das ist ein unscheinbarer Satz mit Folgen: Ein Spiel muss nicht im Stream laufen, damit eine Livewette zählt. Zwei Mechanismen schützen den Anbieter und sind für den Leser wichtiger als jede Marktzahl. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1.00 gewertet. Und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in solchen Momenten auf «jetzt noch schnell» setzt, setzt auf einen Markt, der sich in derselben Sekunde schliessen kann. Die Quote 1.00 ist die Rückgabe des Einsatzes, kein Gewinn, und sie ist kein Betrug, sondern die Bedingung, unter der ein Anbieter einen Markt überhaupt offen halten kann.
Cash-Out: was die Veranstalter tatsächlich anbieten
Cash-Out ist kein regulierter Vorgang, sondern eine Funktion des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip gibt es sie für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Diese vier Sätze sind der ganze Cash-Out im Schweizer Markt, und sie sind unbequemer als das Wort klingt. Wer beim Cash-Out von «Gewinn sichern» liest, sollte den Mechanismus zweimal lesen: Der Betrag liegt systematisch unter dem möglichen Wettgewinn, und gezahlt wird nur das Ganze. Bei einer Kombiwette mit vier offenen Beinen heisst das: entweder alles oder nichts – ein Teilausstieg existiert nicht.
Für den Vergleich zwischen den Wegen bleibt eine Feststellung. Live-Trading, Teilauszahlungen und ein garantiert verfügbarer Cash-Out sind Merkmale, die man auf ausländischen Seiten findet und im Schweizer Rahmen nicht vermuten sollte; umgekehrt ist der Verzicht auf Teilauszahlung auch der Grund, warum eine vollständige Cash-Out-Funktion überhaupt kalkulierbar bleibt. Wer Cash-Out als Auswahlkriterium führt, muss wissen, dass dieses Kriterium im Schweizer Markt eine andere Bedeutung hat als im Ausland.
Wettarten, Märkte und wie sich der Gewinn berechnet
Das bewilligte Wettprogramm ist eine geschlossene Liste. Es gibt in der Schweiz eine Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026) auf Grundlage des BGS und der VGS, und was nicht darauf steht, ist nicht zulässig. Gewettet wird auf Sportereignisse; Wetten auf das Wetter, auf Politik oder auf Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet – Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste weist keine Eckball- und Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich aus. Und sie schliesst Ereignisse aus, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen.
Für den Leser, der nach Eckball-Wetten sucht, ist das die wichtigste Zeile des ganzen Artikels. Ecken, Karten und Esport sind im Schweizer Wettprogramm nicht zu finden, nicht weil die Anbieter sie ausgelassen haben, sondern weil die Liste sie nicht führt. Auf einer Seite mit 300 Wettarten, die manchmal als Vorteil verkauft wird, stehen entsprechend viele Angebote, die im Bewilligungsrahmen nicht angeboten werden dürfen.
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Der Gewinn einer Wette berechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Das klingt nach Schulmathematik, und es ist eine, weil zwei Rundungsschritte dazukommen: Sporttip rundet den Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Die zweite Rundung kann einen kleinen Betrag kosten, und wer eine Kombination mit vielen Beinen baut, sollte wissen, dass am Ende nicht mehr die volle Rechnung steht, sondern der gerundete Wert. Was auch niemandem in die Tasche fällt, wird dann nicht ausgezahlt: Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen – wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind und der Boost bei einem Cash-Out verfällt. Abgesagte Ereignisse, die nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt werden, machen die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Und wer einen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Auswertung geltend macht, verliert ihn zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache gegen die Verweigerung der Auszahlung ist innerhalb von 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Dauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Fussball sind das rund 90 Minuten plus Nachspielzeit, und der Unterschied zwischen «Sieger nach 90 Minuten» und «Sieger im Turnier» entscheidet bei einem Pokalspiel über die ganze Wette. Wer sich für ein Ereignis entscheidet, prüft besser zuerst, ob der Tipp auf ein Ereignis mit Verlängerung zielt.
Für Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Und ein Punkt ist so ungewöhnlich, dass er eigens genannt gehört: Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten. Bei Kombinationen gilt eine Besonderheit: Voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die gesamte Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer zwei Märkte desselben Spiels zu einer Kombination zusammenstellt, sollte wissen, dass dieses Zusammenstellen an eine Funktion gebunden ist und nicht an die freie Wahl des Wettscheins.
Sportarten und Wettbewerbe im bewilligten Programm
Fussball steht im Zentrum, und die Liste entscheidet, welche Wettbewerbe zulässig sind. Futsal und Pferdewetten sind als Sportarten Teil des Sportangebots der Schweizer Veranstalter; bei den Pferdewetten gelten dieselben Regeln zur Liste der zugelassenen Wettbewerbe, und ein Vergleich der Pferdewetten-Anbieter endet deshalb bei denselben zwei Namen wie überall sonst. Formel 1 kann als Sportart auftauchen, soweit die Liste sie führt. Wer aus einem internationalen Vergleich eine Liste von Pferdewetten-Anbietern kennt, findet hier keine zehnteilige Übersicht, sondern die zwei Veranstalterinnen und den Hinweis, dass deren Programm von der Liste bestimmt wird.
Ebenso die Zahl der Wettbewerbe: Die Liste ist die Obergrenze, nicht der Umfang der werblichen Darstellung. Sagt eine Seite «über 30 Sportarten», ist die interessante Frage nicht, ob die Zahl stimmt, sondern ob die zusätzlichen Sportarten auf der Liste stehen. Das ist der Punkt, an dem ein Vergleich von Sportarten und Wettbewerben sich in einen Vergleich zweier Angebotslisten auflöst, und dort liegt die Vergleichbarkeit beim bewilligten Weg deutlich höher als beim unbewilligten, wo die Zahl der Sportarten ein Marketingwert ist und keine Verordnung.
Wer sein Konto erst einrichten will, trifft die Entscheidung in zwei Schritten. Zuerst der Wohnsitz: Swisslos im Vertragsgebiet, Loterie Romande in den sechs Westschweizer Kantonen. Dann die Frage, welche Wettbewerbe tatsächlich auf der Liste stehen und im eigenen Programm erscheinen. Der erste Schritt entscheidet, ob ein Konto überhaupt möglich ist, der zweite, ob es sich lohnt.
Die bewilligten Veranstalter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: das grösste Vertragsgebiet und das umfangreichste Regelwerk
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Sportwettenprodukt heisst Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS, beaufsichtigt von der Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Wer dort wohnt, kann per Online-Konto mitmachen, ab 18 Jahren, mit verifizierter Identität und ohne bestehende Spielsperre. Das Produkt ist auch ohne Konto zugänglich: Wetten lassen sich online über Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben, und in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden.
Die Zahlen, die das Angebot einordnen: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die 1’000er-Grenze pro Einzelwette ist die Zahl, die einem ambitionierten Spieler zuerst auffällt, und die 10’000er-Grenze für Systemwetten ist die Entsprechung in der Wette, die viele Beine bündelt. Das ist kein Zufall: Das Systemrisiko wird nicht nach dem einzelnen Bein bemessen.
Der gesellschaftliche Fuss des Angebots ist in Zahlen fassbar. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, unter anderem für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer diesen Weg wählt, wählt einen Betreiber, dessen Überschuss in den Kantonen bleibt – ein Argument, das keinerseits der Grenze zur Werbung gezogen werden darf, hier aber als Tatsache steht, weil es den Charakter des Angebots erklärt.
Das Urteil über dieses Angebot hängt an einer Spannung, die sich nicht auflösen lässt. Sporttip hat das dichteste Regelwerk für den Schutz der Spielenden und das engste Wettprogramm im Markt: Limiten von CHF 1 bis CHF 1’000, eine Liste von 1 bis 180 Tagen für die Selbstsperre, ein Register, das bis in die Casinos reicht, automatische Auszahlungen bis CHF 1’000 und ein eigenes Kombiboost-System, das nur online greift. Wer durch seine Bedingungen liest, findet darin keine Eckball-Wette, keinen Esport, kein Teil-Cash-Out und ein 26-Wochen-Fenster für nicht abgeholte Gewinne. Das ist kein lockeres Produkt, und wer aus einem ausländischen Vergleich kommt, wird es als spürbar enger empfinden. Der Gegenwert ist ein Konto mit Schweizer Bewilligung, Schweizer Aufsicht und einer Verankerung im kantonalen Gemeinwesen, die in der Schweiz kein zweites Angebot hat.
Loterie Romande Jouez Sport: das Gegenstück für die sechs Westschweizer Kantone
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie führt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Während Swisslos seinen Reingewinn für 2025 mit CHF 562 Mio. ausweist, verteilt die Loterie Romande keine vergleichbare Zahl über das Sportwettengeschäft, und für die Bewertung der Sportwetten braucht es sie auch nicht. Die Bewilligung ist die zweite und letzte Bewilligung im Bundesgesetz.
Ihre Limiten gelten wie die von Swisslos in Franken und in Tagen und sind an dieselben Pflichten gebunden: Verlustlimiten für mehrere Zeiträume vor der ersten Wette, unmittelbare Senkung, Erhöhung erst nach einer Wartezeit von 72 Stunden, dazu die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage, und der Anschluss an dasselbe schweizweite Sperrregister mit unbefristeter Wirkung, das auch die Casinos einschliesst.
Wer in einem der sechs Kantone wohnt, hat mit Jouez Sport nur dann eine echte Wahl, wenn der Wohnsitz ihn zulässt; in Genf und Waadt ist es umgekehrt: Dort ist Jouez Sport das einzige bewilligte Angebot. Die Loterie Romande bedient ein Gebiet mit deutlich weniger Einwohnern als das Swisslos-Vertragsgebiet, und ihre 2’350 Verkaufsstellen sind entsprechend dichter gesetzt. Wer Wetten an der Verkaufsstelle spielt, kennt den Unterschied im Alltag – auf einem Landstück in der Waadt liegt die nächste Stelle näher als im Mittelland.
Ihr Urteil hängt an einem anderen Punkt: Sie ist die einzige Option, die es für die Westschweizer Kantone gibt, und das ist dieselbe Aussage über die Chancen und die Schwäche dieser Region. Wer hier nach Alternativen sucht, findet sie nicht im bewilligten Rahmen, sondern in den ausländischen Marken, und die Alternative wäre damit der Verlust des Schweizer Rechtsschutzes.
PowBet: kein Schweizer Weg
PowBet hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen Sportwetten nur Swisslos und die Loterie Romande anbieten; die Konzession, die von aussen gemeldet wird, ist in der Schweiz ohne Wirkung, wie sich aus der Regel in Art. 4 BGS ergibt. Das bedeutet konkret: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht. Die Domänen der Marke können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, und dann blockieren die Schweizer Telekom-Anbieter den Zugriff per DNS.
Das Urteil über PowBet ist das Urteil über die ganze Gruppe: Der Vergleichsmassstab dieses Feldes ist die Zulässigkeit, und dieser Punkt lässt sich nicht mit einer Zahl auf der anderen Seite aufholen. Wer die Seite besucht, weil sie in einem Suchresultat auftaucht, findet ein Angebot, das in der Schweiz nicht bewilligt ist. Alles, was dort gut aussieht, ist damit automatisch nicht mehr als eine Beschreibung.
Unibet: im Markt präsent, hier ohne Bewilligung
Unibet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gibt keine Schweizer Konzession, keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg; die Domänen können auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS blockiert werden. Der Name ist in der Schweiz präsent, aber Präsenz ist kein Bewilligungsstatus.
Ein wesentlicher Punkt für Leser, die den Namen kennen: Der Marktauftritt einer populären Marke kann erheblich sein, doch ausländische Buchmacher lösen zwingend die gleiche Bewilligungsprüfung aus, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt. Der Markenname ändert daran nichts.
N1 Bet: ausländische Marke ohne Schweizer Weg
N1 Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die rechtliche Situation ist identisch mit der der anderen ausländischen Marken: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Konzession in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrung durch DNS-Blockade.
Das Urteil für N1 Bet hängt allein daran, wie jemand den fehlenden Schweizer Weg gewichtet. Wer einen Anbieter mit Sitz und Ansprechpartner in der Schweiz sucht, wird hier nicht fündig.
bet-at-home: ein Name auf der Sperrliste
bet-at-home hat keine Schweizer Bewilligung. Der Name ist der einzige aus dem Feld, der von der Gespa im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping ausdrücklich genannt wird; das ist der Teil des Bildes, den ein Nutzer an dieser Stelle kennen sollte, weil die Sperrliste damit auch diesen Anbieter erfasst.
Das Urteil über bet-at-home ist das eines Anbieters, der in der Schweiz weder Bewilligung noch Rechtsweg bietet und dessen Adressen zusätzlich aus dem Zugang gedrängt werden können. Das ist keine moralische Bewertung des Produkts; es ist eine Bewertung seiner Verfügbarkeit.
IviBet: ohne Schweizer Bewilligung
IviBet hat keine Schweizer Bewilligung. Bewilligung, Sperrregister, Rechtsweg: alle drei Antworten fallen negativ aus. Die Domänen können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Ein Nutzer, der einen Vergleich nach Bewilligungsstatus liest, hat damit alles, was sich über diesen Namen sagen lässt, und der Rest bleibt offen.
myBet: kein Schweizer Veranstalter
myBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Marke gehört zur Gruppe der ausländischen Angebote, die in der Schweiz auftreten, ohne eine Veranstalterbewilligung zu besitzen.
Wer nach einem Anbieter mit Schweizer Aufsicht sucht, ist hier am falschen Ort. Wer aus anderen Gründen ein Konto führt, sollte wissen, welchen Schutz er damit aufgibt: den Anschluss an die Spielsperre und den Rechtsweg.
BetLabel: ausländische Marke
BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt dieselbe Antwort auf die drei Fragen, und es gilt dieselbe Sperrmöglichkeit.
Der Name findet sich in Vergleichsübersichten neben anderen Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Der Massstab bleibt der Bewilligungsstatus, und dieser Punkt ist eindeutig.
Sportaza: ohne Schweizer Bewilligung
Sportaza hat keine Schweizer Bewilligung. Alles, was hierzu gilt, folgt aus dieser einen Feststellung: kein Schweizer Recht, kein Register, kein Rechtsweg.
Wer den Namen im Vergleich sucht, bekommt damit die vollständige Antwort, die sich über seinen Status in der Schweiz geben lässt.
Was ein Blick in die Bedingungen noch zutage fördert
Wer sich zwischen den Wegen entscheidet, sollte drei Dinge selbst nachschlagen, weil sie in keinem Bewertungsraster vollständig abbildbar sind. Erstens die Limite: Sie ist nicht nur eine Zahl, sondern eine Uhr – bei Swisslos unter 21 Jahren CHF 1’000 für 30 Tage, und die 72-Stunden-Frist für eine Erhöhung macht daraus eine Bremse, die in der Nacht wirkt. Zweitens die Kontoübereinstimmung: Nur ein Konto auf den eigenen Namen wird akzeptiert, und wer sich darauf verlässt, dass es einen bequemeren Weg gibt, wird ihn im bewilligten Markt nicht finden. Drittens die Fristen: 5 bis 10 Arbeitstage für eine Überweisung, dreimal dürfen Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen gratis sein – die Zahlen sind nicht dramatisch, aber sie sind endlich, und wer sie kennt, plant anders.
Es gibt einen Steuerpunkt, der zu jedem Schweizer Vergleich gehört. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; ab 1. Januar 2026 liegt die Bundesgrenze bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Die kantonale Schwelle weicht ab, deshalb ist die richtige Antwort «je nach Kanton» und nicht eine einzelne Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen typischen Wettenden liegt der Gewinn weit unterhalb dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Bei ausländischen Anbietern gibt es keine Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann solche Gewinne erfassen; im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Für individuelle Fragen ist eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Anbieter mit Bewilligung und Anbieter ohne: ein Vergleich, der sich nicht auflösen lässt
Ein abschliessender Versuch, die beiden Wege gegen einander zu stellen: Der bewilligte Weg bietet volle Schweizer Aufsicht und Schutz, aber nur zwei Anbieter, ein geschlossenes Sport- und Wettprogramm, eine Wohnsitzanforderung und eine Identitätsprüfung. Der unbewilligte Weg bietet Freiheit von diesen Grenzen, dafür kein Schweizer Recht, kein Register, keinen Rechtsweg und Steuern nach kantonaler Praxis. Keiner der beiden Wege ist die sichere Wahl von selbst. Der bewilligte Weg braucht eine Bewilligung, die es nicht für jeden gibt; der unbewilligte Weg ist dann ein Risiko, wenn man den Schutz der ersten Wahl einmal gekannt hat.
Wer nach dieser Aufstellung entscheiden will, dem hilft eine Reihenfolge mehr als eine Punktzahl. Der Wohnsitz kommt zuerst, weil er das Feld halbiert. Danach kommt die Frage, ob die eigene Sportart und der eigene Wettbewerb auf der Liste steht – bei Ecken, Karten und Esport endet es hier. Dann die Limiten und der Umgang mit Erhöhungen. Und zuletzt der Vergleich der Quoten, bei dem zwei gleiche Ausgangsquotenhöhen den Auszahlungsanteil eines Marktes zeigen, nicht die Aussicht, mit der man rechnet.
Häufige Fragen zu Sportwetten-Anbietern in der Schweiz
Wer ist der beste Sportwetten-Anbieter in der Schweiz?
Es gibt keine einzige beste Antwort, weil die Wahl vom Wohnkanton abhängt. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet lebt, hat dort das dichteste Regelwerk und das breiteste Sportangebot; wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, findet die einzige Option in Jouez Sport. Ausserhalb dieser beiden Möglichkeiten gibt es keinen bewilligten Anbieter.
Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz mit gültiger Bewilligung?
Genau zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport halten je eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Eine weitere Bewilligung existiert nicht, und die Gespa führt keine Liste weiterer zugelassener Buchmacher.
Worin unterscheiden sich Sporttip und Jouez Sport bei Mindest- und Höchsteinsatz?
Für Sporttip sind die Zahlen bekannt: Mindest- und Höchsteinsatz von CHF 1 bis CHF 1’000 bei Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 bei Systemwetten, mit dem Vorbehalt, dass Swisslos die Limiten jederzeit ändern kann. Für Jouez Sport liegen diese Beträge nicht in vergleichbarer Form vor; sie stehen in den Bedingungen der Loterie Romande.
Warum erscheinen ausländische Wettseiten auf der Sperrliste der Gespa?
Weil sie in der Schweiz keine Bewilligung haben und ihre Domänen deshalb blockiert werden können. Die Liste umfasste am Ende von 2025 insgesamt 671 Domänen, blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.
Wie wird der Gewinn einer Wette berechnet?
Der Betrag ist Einsatz mal Quote; bei Kombinationen wird die Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten gebildet. Sporttip rundet das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen ab. Die Quote selbst enthält die Marge; bei 1.90 und 1.90 in einem Zwei-Weg-Markt liegt der Auszahlungsanteil bei rund 95 %.
Vergleich – freiwettench.com
Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»
