Super Bowl wetten in der Schweiz: Was die zwei bewilligten Veranstalter bieten – und wo ausländische Anbieter an ihre Grenze stossen
Wer in der Schweiz auf den Super Bowl wetten will, hat genau zwei Adressen mit Bewilligung – und eine Handvoll ausländischer Anbieter, bei denen er im Streitfall allein dasteht. Das ist die ganze Ausgangslage.

Datenstand: 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungs- und Sperrlisten der Gespa sowie die Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter.
Verlustlimiten zuerst: was die Sperre kostet, wenn sie greift
Die Reihenfolge, in der dieser Überblick die Dinge abarbeitet, ist kein Zufall und keine Höflichkeit gegenüber der Aufsicht. Sie ist die Reihenfolge, in der ein Konto wirklich entsteht. Bevor irgendwo eine Quote auf ein Football-Endspiel angeklickt werden kann, muss der Spielende bei Swisslos Zahlen nennen, die er später nicht mehr so leicht zurücknimmt.

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Das ist kein Formularfeld, das man wegklickt. Wer sich beim Ausfüllen selbst überschätzt, merkt das nicht am nächsten Sonntag, sondern erst dann, wenn das Konto mehr zugelassen hätte, als der Verstand wollte. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage hinterlegen – wer sie einmal gesetzt hat, spart sie sich für alle künftigen Anlässe, nicht nur für das Finale.
Die Asymmetrie der Limiten ist der eigentliche Punkt, und sie läuft gegen die Intuition. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Ein Spielender, der in der Halbzeitpause beschliesst, doch mehr riskieren zu wollen, kann das also nicht in der Halbzeitpause. Das Gesetz verlangt die Wartezeit von 24 Stunden; die beiden bewilligten Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Drei Tage Bedenkzeit zwischen einem Impuls und seiner Ausführung – wer je nach einem verlorenen Spiel an einem Sonntagabend am Bildschirm gesessen hat, weiss, wie viel das wert ist.
Spielsperre und Register: die Pause, die sich nicht abkürzen lässt
Der Zugang lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und vor Fristablauf wird diese Sperre nicht aufgehoben. Das ist die eine Sorte Pause. Die andere ist unbefristet, wird in einem schweizweiten Register eingetragen und wirkt auch in Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach drei Monaten wieder lösen, mit Beteiligung einer Fachstelle. Wer eine Sperre braucht, um eine Woche zu überbrücken, wählt die kurze Variante; wer sich selbst nicht mehr traut, wählt die lange und sollte wissen, dass sie nicht auf freundlichen Zuruf endet.
Ein Nebensatz, den man beim Lesen der Statuten leicht überliest: Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze und Gewinne. Die Sperre schützt also nicht nur vor dem nächsten Einsatz, sie löscht im Zweifel auch den Anspruch auf das, was schon auf dem Wettschein steht. Diese Härte ist gewollt.
Wo Kontrollen stattfinden und wo sie löchtern
Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen ein Sportwettgeschäft an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört ausgesprochen, weil sie die bequeme Erzählung von der lückenlosen Schweizer Kontrolle zerlegt. Im Onlinebereich ist die Altersprüfung an die Registrierung gekoppelt und damit technisch robust. An einem Kiosktisch ist sie es offensichtlich nicht.
Wer in einem Verkaufsstellennetz Anonymität sucht, wird dort nicht jedes Mal gefunden – aber dort findet auch keine Kontrolle statt. Für einen Spielenden, der seine eigenen Grenzen nicht sicher hält, ist genau das die falsche Adresse: Die Limiten, die von den bewilligten Veranstaltern verlangt werden, gewinnt man nicht, indem man die Kontrolle umgeht.
Einschätzen, nicht vorhersagen: wie eine Super-Bowl-Meinung überhaupt entsteht
Der Super Bowl ist bereits gespielt worden. Am 8. Februar 2026 stand er im Levi’s Stadium in Santa Clara, Kalifornien, und die Seattle Seahawks gewannen 29:13 gegen die New England Patriots. Wer heute nach einem Tipp für das Endspiel sucht, sucht in Wahrheit nach einem Tipp für die Ausgabe, die noch aussteht: Die nächste Auflage ist für den 14. Februar 2027 im SoFi Stadium in Inglewood, Kalifornien angesetzt.
Wer das verwechselt, verwechselt einen Kupon mit einer Erinnerung. Auf ein Ereignis, das stattgefunden hat, setzt niemand mehr eine Quote, die sich bewegt – dort ist nichts mehr zu gewinnen und nichts zu verlieren, sondern nur noch abzurechnen.
Was in eine Einschätzung hineingehört
Form, Verletzungen, Statistiken, Quoten. Das sind die vier Grössen, aus denen ein begründetes Bild entsteht. Form heisst der Zustand eines Teams über mehrere Wochen, nicht das letzte Ergebnis. Verletzungen heissen, wer tatsächlich aufläuft – eine Angriffsformation auf dem Papier ist keine Angriffsformation auf dem Feld. Statistiken heissen Verteilungen über eine Saison, nicht ein Ausreisserabend. Und die Quoten sind selbst ein Urteil: Sie sagen nichts darüber, wer gewinnt, aber sie sagen viel darüber, was das Feld erwartet.
Ein sicherer Tipp existiert nicht. Das ist kein Satz, der Wirkung entfalten soll, sondern eine Tatsachenbeschreibung: Ein Football-Endspiel kann in den letzten Sekunden kippen, und die Geschichte dieses Anlasses hat das mehrmals belegt. Der Super Bowl LI im Jahr 2017 war der erste, der in die Verlängerung ging – die New England Patriots gewannen 34:28 gegen die Atlanta Falcons. Wer auf die falsche Seite gesetzt hätte, hätte drei Viertel lang recht gehabt.
Wetten sind kein Einkommen. Wer eine Quote als Einkommensquelle behandelt, rechnet gegen die Marge, die im Abschnitt «Quoten, Kombiwetten und Spezialmärkte: was die Mechanismen kosten» beschrieben wird, und gegen die eigene Disziplin zugleich. Beides zusammen gewinnt dauerhaft niemand, und die Bilanzen der Veranstalter sind der Gegenbeweis.
Die eigene Verlustlimite als Teil der Einschätzung
Der nüchterne Rat, der aus den im Abschnitt «Verlustlimiten zuerst» beschriebenen Limiten folgt: Wer sein 30-Tage-Limit kennt, weiss vorher, ob ein einzelner Einsatz sinnvoll ist, und muss diese Frage nicht im Affekt entscheiden. Das klingt nach erzieherischer Fussnote. Es ist praktisch die einzige Grösse auf dem Wettschein, die der Spielende kontrolliert.
Wenn ein Vergleich der Teams zwei plausible Ausgänge zeigt, ist das keine Marktlücke, sondern ein Zeichen für einen guten Markt. Wer aus einem solchen Spiel den qualifizierten «Tipp des Tages» presst, verkauft Überzeugung, die er nicht besitzt.
Quoten, Kombiwetten und Spezialmärkte: was die Mechanismen kosten
Die Zahl auf dem Wettschein ist der Preis, den der Markt dem Ereignis zuweist – aber nicht die ganze Rechnung. In jeder Quote sitzt ein Abzug, der vor dem ersten Einsatz bezahlt wird, unabhängig davon, wie das Spiel ausgeht.
Nehmen wir eine illustrative Zwei-Weg-Wette zu Quoten von je 1.90 – ausdrücklich ein Rechenbeispiel und kein quotierter Preis. Aus den beiden Kehrwerten ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 95,2 %, daraus eine Marge von knapp 4,8 %. Der Buchmacher behält also von jedem Franken, der in diesem Markt bewegt wird, etwa fünf Rappen, und die Spanne über den Markt hinweg liegt bei diesen Gleichstandquoten je nach Auszahlungsquote zwischen rund 2 und 6 %. Diese Zahl ist der stille Mitspieler jedes Wettscheins, und sie tröstet sich nicht mit guten Absichten: Sie ist dieselbe, ob man gewinnt oder verliert.
Aus der Auszahlungsquote folgt eine praktische Konsequenz. Ein Spielender, der einen Markt mit knapp 95 Prozent Auszahlung dauerhaft bespielt, braucht eine Trefferquote, die über dem liegt, was die Quoten nahelegen, nur um die Marge zurückzuholen. Das ist der Grund, warum die Auswahl des Marktes mehr über das Ergebnis einer Saison sagt als die Auswahl des Lieblingsteams.
Wie eine Quote überhaupt entsteht
Eine Quote über den Sieger ist ein Preis für Unsicherheit. Der Veranstalter schätzt ab, wie wahrscheinlich ein Ausgang ist, rechnet die eigenen Kosten und den gewünschten Ertrag hinein und veröffentlicht die Zahl. Das Publikum drückt anschliessend mit seinem Geld in die eine oder andere Richtung nach, weshalb sich Quoten bis zum Anpfiff bewegen.
Für den Spielenden heisst das: Wer früh setzt, setzt gegen einen weniger fertig geprägten Preis. Wer wartet, setzt gegen einen Markt, in dem mehr Information steckt – aber auch weniger Zeit, das Ereignis noch unbeschadet zu erreichen. Diese Abwägung ist unauflösbar, und jeder, der sie mit einem Patentrezept beantwortet, verkauft etwas.
Der Steuerfreibetrag spielt bei all dem eine Rolle, aber eine, die fast niemanden erreicht. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – Sportwetten sind ausdrücklich darunter – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), und die kantonalen Beträge weichen davon ab – es gilt also «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine übliche Wette liegt weit darunter; für ihren Gewinn fällt weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer an. Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht.
Kombiwetten: der Hebel und die Stelle, an der er klemmt
Mehrere Voraussagen lassen sich zu einer Kombinationswette zusammenziehen. Bei Sporttip gilt dafür eine Besonderheit, die man kennen muss, bevor man den Schein abschickt: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Dasselbe Spiel, zweimal als getrennte Positionen eingetragen – das ist keine Kombination, sondern eine Ungültigkeitserklärung auf Vorrat.
Dazu kommt der Kombiboost: Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen – Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer den vierzehnten Treffer sucht, um von 40 auf 100 Prozent zu kommen, sei gewarnt: Aus fünfzehn Vorgängen eine richtige Einschätzung zu machen, ist kein Bonus, sondern eine ganz andere Wette.
Für Wetten ausserhalb einer Kombination gelten andere Grenzen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000; eine Systemwette kann bis CHF 10’000 gehen. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine grössere Summe platzieren will, merkt das erst am Absendeknopf – und dann ist der Markt, den er im Blick hatte, vielleicht schon ein anderer.
Spezialmärkte, Livewetten und der Cash-Out
Livewetten sind erhalten, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hält; das Gesetz beschränkt sie nicht auf bestimmte Märkte. Bei Sporttip gilt die Wette dabei unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Zwei Regeln sind für den Livebereich entscheidend: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Einsatz zurück, kein Gewinn, kein Drama. Und kein Ersatz für zu spät abgeschickte Tipps.
Der Cash-Out ist der bekannteste Marketingbegriff dieses Bereichs und verdient eine ehrliche Einordnung. Der Auszahlungsbetrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportergebnisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; angeboten werden muss er nicht für jede Wette. Verfügbar ist er für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Das ist ein Ausstieg zum Listenpreis, nicht zum Wunschpreis. Wer den Cash-Out als Absicherung gegen eine frühe Verletzung einplant, plant mit einem Werkzeug, das jederzeit verschwinden kann – und mit einem Preis, den der Veranstalter festlegt. Wer ihn als Notausgang versteht und nicht als Strategie, liegt richtig.
Ein weiterer Punkt, der bei Endspielen regelmässig Streit erzeugt: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf den Sieger setzt und ein Endspiel geht in die Verlängerung, hat damit möglicherweise schon abgerechnet, während im Stadion noch gespielt wird. Diese Frage entscheidet über Gewinn und Verlust, und sie wird selten vor dem Absenden gelesen.
Der Spielplan: der Weg ins Finale und die Termine, die zählen
Der Super Bowl ist kein Turnier im klassischen Sinn, sondern das Endspiel einer Saison. Der Weg dorthin führt durch die reguläre Spielzeit und die Playoffs, und wer am zweiten Februarsonntag auf dem Feld steht, hat eine Saison hinter sich, die in den Herbstmonaten begonnen hat.
Den Namen gibt es noch nicht so lange wie den Anlass. Der erste Super Bowl wurde 1967 als AFL-NFL World Championship Game ausgetragen und später als Super Bowl I gezählt; der Name «Super Bowl» wurde 1969 offiziell.
Was am Sonntag selbst passiert
Der Super Bowl wird traditionell am zweiten Sonntag im Februar ausgetragen. Das ist keine Satzung, sondern eine über Jahrzehnte eingeschliffene Gewohnheit – und der Grund, warum die Football-Wettsaison in der Schweiz einen sehr verlässlichen Endpunkt hat.
Zum Bild des Anlasses gehört heute mehr als das Spiel. Beim Super Bowl LX waren 70’823 Zuschauer im Stadion; den Halbzeit-Auftritt bestritt Bad Bunny; ein 30-Sekunden-Werbespot kostete 10 Millionen US-Dollar. Wer sich beim Anschauen dieser Zahlen fragt, warum die Quoten so dicht gestellt sind, hat den Punkt gefunden: Dieser Anlass ist kein Geheimtipp, sondern das weltweit grösste Einzelereignis im Sportkalender, und jeder Markt, der mit ihm verbunden ist, wird von sehr vielen Augen beobachtet.
Die sportliche Bilanz dieser einen Ausgabe lässt sich trotzdem nachlesen. Zum wertvollsten Spieler des Super Bowl LX wurde Kenneth Walker III gewählt, der 135 Rushing-Yards bei 27 Läufen erzielte; Kicker Jason Myers verwandelte mit fünf Field Goals einen Super-Bowl-Rekord. Solche Nachträge sind für die Einschätzung des nächsten Endspiels selten direkt brauchbar. Für das Verständnis des Anlasses sind sie unverzichtbar.
Nächste Ausgabe und langer Horizont
Der Termin für diese Veranstaltung ist bereits bekannt. Bis dahin liegt eine vollständige Saison, eine Transferphase und eine Verletzungshistorie, die niemand kennt. Wer heute eine Langzeitwette auf den Sieger in Betracht zieht, kauft eine Meinung über ein Feld, das noch nicht vollständig beisammen ist – und bindet Kapital für ein Jahr, in dem sich der Ausgang des Geldspiels und der Ausgang des Sports unabhängig voneinander weiterentwickeln.
Das ist kein Argument gegen Langzeitwetten. Es ist ein Argument dafür, den Einsatz nach der sachlichen Unsicherheit zu bemessen und nicht nach dem Reiz der hohen Quote.
Die Bilanz der Touren als Massstab
Wer sich bei den Namen unsicher ist, kann die Geschichte des Anlasses als Korrektiv lesen. Die New England Patriots und die Pittsburgh Steelers haben je sechs Super Bowls gewonnen, die San Francisco 49ers und die Dallas Cowboys je fünf. Tom Brady gewann als Spieler sieben Super Bowls; Bill Belichick kommt mit acht Siegen – zwei mit den Giants, sechs mit den Patriots – auf die meisten Super-Bowl-Siege einer Einzelperson.
Diese Listen erzählen von einer Liga, die ihre Hierarchien über Jahrzehnte hält und trotzdem jährlich ein einzelnes Spiel entscheiden lässt. Für den Wettenden heisst das: Der Ruf eines Vereins ist ein unzuverlässiger Quotenfaktor und ein hervorragender Grund, weshalb eine Quote dort liegt, wo sie liegt.
Die bewilligten Veranstalter im Vergleich
Zwei Bewilligungen, zwei Sprachregionen, ein gemeinsamer Aufsichtsrahmen. Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten will, bekommt dafür keine offene Tür: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.
| Veranstalter und Produkt | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos, Produkt Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande, Produkt Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Playzilla | ohne Schweizer Bewilligung | als gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | als gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | als gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | als gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Sportuna | ohne Schweizer Bewilligung | als gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | als gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetPanda | ohne Schweizer Bewilligung | als gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | als gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Diese Tabelle ist keine Rangfolge der Angebotsqualität, sondern eine Gegenüberstellung der Haftung. Bei den ersten beiden Zeilen steht eine Aufsicht dahinter, die bei einem Streit um eine Wettabrechnung zuständig ist. Bei den übrigen Zeilen steht eine ausländische Bewilligung in der Spalte, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Der Unterschied zeigt sich nicht am Tag der Anmeldung. Er zeigt sich an dem Tag, an dem eine Auszahlung nicht kommt.
Ein zweiter Blick auf die Tabelle lohnt aus einem anderen Grund. Von den zehn Zeilen tragen acht denselben Eintrag in beiden Spalten – das ist keine Nachlässigkeit der Darstellung, sondern die Struktur des Schweizer Marktes. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Das Endspiel der amerikanischen Football-Liga: Grundlagen für Schweizer Wettende
Es gibt zwei Dinge, die für einen Schweizer Wettenden beim Super Bowl zusammenkommen: ein Anlass, der in den USA stattfindet, und ein Rechtsraum, der hierzulande nur ein sehr schmales Angebot zulässt. Beides bestimmt, was möglich ist.

Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Beim Vertragsgebiet handelt es sich nicht um eine Formalität: Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Für die Westschweiz gilt die andere Hälfte der Konstruktion. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Was dabei herauskommt, geht nicht an Aktionäre. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., gegenüber CHF 122 Mio. im Vorjahr. Ein Rückgang um gut ein Zehntel in einem einzigen Jahr, in einem Markt mit nur zwei Anbietern. Wer wissen will, wohin die Marge geht, hat hier eine Antwort, die sich nachprüfen lässt.
Voraussetzungen für ein Konto
Die Hürden vor dem ersten Wettschein sind real und nicht verhandelbar. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Wer im falschen Kanton wohnt, wird nicht freigeschaltet. Wer im richtigen wohnt und seinen Ausweis nicht digitalisieren will, ebenfalls nicht. Das ist die eine Seite. Die andere: Ein Konto, das an einen geprüften Namen und eine geprüfte Adresse gebunden ist, ist ein Konto, an das im Streitfall eine Auszahlung fliessen kann. Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers – anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredite an Spielende sind unzulässig.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Zusätzlich gilt eine Regel, die weiter reicht, als sie aussieht: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Aufmerksamkeit richtet sich damit auch auf die seltene, aber ernste Konstellation im Amateur- und Nachwuchsbereich, wo die Trennlinie zwischen Teilnahme und Wette dünn werden kann.
Was die Quotenboosts des Veranstalters wert sind
Beide Häuser arbeiten mit zeitlich begrenzten Erhöhungen, und deren Regeln entscheiden über ihren Wert. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Boost ist also an genau die Handlung gebunden, die man bei einem ungünstigen Spielverlauf am ehesten ausführen möchte – wer ihn nutzt und dann aussteigt, verliert ihn ohnehin. Eine Quote, die verschwindet, sobald man sich von ihr löst, ist kein Geschenk, sondern eine Bindung.
Bewilligung, Aufsicht und Sperrliste: der rechtliche Rahmen
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt – der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, auf Grundlage des Geldspielkonkordats, in Kraft seit 1. Januar 2021. Nicht von der ESBK: Diese Aufsicht gilt den Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).
Daher kommt die Zahl zwei. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer nach einem «dritten Schweizer Anbieter» sucht, sucht nach einer Kategorie, die nicht existiert.
Was überhaupt gewettet werden darf
Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste. Gültig ist die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Die Feinheiten dieser Liste entscheiden über ganze Wettarten: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet; niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Gewettet wird ausserdem nur auf Sportereignisse – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt.
Für den Super Bowl heisst das: Ein Siegermarkt ist ein Sportmarkt. Die ausgefallenen Nebenmärkte, die man in einem internationalen Wettprogramm findet, sind in der Schweiz nicht selbstverständlich, und wer sie im Angebot eines bewilligten Veranstalters sucht, sucht möglicherweise lange.
Der Bereich, den das Gesetz offenlässt
Eine Erwartung sollte man streichen: Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hält. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Wer Livewetten im Schweizer Angebot mit Verboten assoziiert, liegt falsch.
Beim Cash-Out ist die Lage umgekehrt: Er ist im Gesetz nicht geregelt. Er ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, mit den Bedingungen, die dieser Veranstalter aufstellt. Beim Thema virtuelle Sportarten ist die Rechtslage nicht festgestellt; dazu ist hier nichts zu sagen. Zum Bereich Esport lässt sich eine belastbare Aussage machen: Er erscheint nicht in der Gespa-Liste.
Ausländische Anbieter: was fehlt, wenn die Bewilligung fehlt
Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist die einzige.
Denn an Stelle einer Sanktion für den Spielenden tritt eine Reihe von Ausfällen. Ein ausländischer Veranstalter ist keinem Schweizer Sperrregister angeschlossen: Wer sich selbst gesperrt hat, bleibt bei ihm spielberechtigt. Es gibt keine Schweizer Aufsicht, an die man sich wenden könnte, und keinen Schweizer Rechtsweg. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Von aussen betrachtet mag das theoretisch klingen; im konkreten Fall ist es der Unterschied zwischen einer Beschwerdeinstanz und einem Kontaktformular.
Dazu kommt die Blockade. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, 671 Domains waren es Ende 2025. Blockierte Domains tauchen binnen Stunden unter neuen Namen wieder auf – Domain-Hopping –, und dieses Katz-und-Maus-Spiel erklärt, warum die Liste nicht als Zertifikat taugt: Ihr Fehlen besagt nichts über eine Zulassung.
Auskünfte über Bewilligungen und über eine allfällige Eintragung auf der Sperrliste erteilen der jeweilige Veranstalter und die Gespa. Wer vor jedem Einsatz zwei Minuten investiert, hat mehr Information als jede Marketingseite liefert.
Werbung, Gratisguthaben und die Grenzen des Erlaubten
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Deshalb beschreibt eine solche Übersicht diese Anbieter, statt für sie zu werben. Ein Werbeverbot gilt rund um die Uhr; eine Sperrstunde für Werbung kennt das Gesetz nicht.
Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Beträge und Bedingungen eines solchen Guthabens stehen ausschliesslich in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Bei ausländischen Anbietern kommt ein steuerlicher Punkt hinzu, der in keinem Willkommensangebot steht. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer – die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Es lohnt sich, diese Frage früh zu klären. Auskünfte geben Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Die ehrliche Zusammenfassung beider Welten sieht so aus: Das bewilligte Angebot bringt vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Das ausländische Angebot bringt ein breiteres Programm – und dafür keinen Schweizer Schutz, keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und eine steuerliche Behandlung, die vom Kanton abhängt. Keine der beiden Optionen ist von sich aus «die sichere Wahl». Die Wahl besteht zwischen einem engeren Angebot mit Schutz und einem weiteren Angebot ohne.
Die geprüften Veranstalter im Einzelnen
Zehn Namen, in der Reihenfolge der Vergleichstabelle. Die beiden Schweizer Häuser zuerst, danach die ausländischen Anbieter, bei denen Schweizer Spielende regelmässig landen.
Swisslos Sporttip: der Platzhirsch mit der kantonalen Eintrittskarte
Sporttip ist das Sportwettenprodukt der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS und unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto ist ausschliesslich für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet zu haben: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Zulassung ist der eigentliche Produktvorteil und gleichzeitig die schärfste Einschränkung. Wer in Genf wohnt, kommt nicht hinein. Wer in Zürich wohnt und den Anlass im Ausland verbringt, bleibt trotzdem Kunde seines Vertragsgebiets – ein Konto, das an einen Wohnsitz gebunden ist, ist keine Reisebegleitung. Die Kehrseite ist ein Aufsichtsrahmen, der im Streitfall ansprechbar ist: Verlustlimiten von 1, 7 und 30 Tagen mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Erhöhungen erst nach 72 Stunden, dazu eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.
Der Handlungsspielraum bei einzelnen Wetten ist eng und transparent beziffert: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten, jederzeit änderbar, ohne Annahme darüber hinaus. Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, online und live, aber nur als vollständiges Cash-Out, zum jeweils tieferen Betrag und ohne Garantie pro Markt. Der Kombiboost belohnt vier, sieben, zehn oder fünfzehn Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50.
Das entscheidende Kriterium ist hier nicht die Quote, sondern die Frage, ob der Spielende im richtigen Kanton wohnt. Fällt die Antwort positiv aus, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass ein ausländischer Anbieter die bessere Wahl ist – die Limiten, die Selbstsperre mit Registerwirkung und der Schweizer Rechtsweg wiegen ein breiteres Programm auf. Fällt sie negativ aus, hilft das beste Urteil über Sporttip nichts: Das Konto bleibt geschlossen.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe in Blau, für sechs Kantone
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, ebenfalls mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter Gespa-Aufsicht, als Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende – ein Netz, das in der Fläche präsenter ist als jedes Onlineangebot.
Für einen Wettenden aus Genf oder dem Wallis ist Jouez Sport keine Alternative zu Sporttip, sondern die einzige Adresse mit Bewilligung. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Feststellung über die Landkarte. Auf der anderen Seite steht die Reichweite: Eine Westschweizer Wette muss den Anlass in den USA nicht schlechter treffen als eine deutschschweizerische, und der steuerliche Rahmen ist derselbe.
Die besondere Prüfung liegt bei diesem Haus beim Weg zur Verkaufsstelle. Wer online spielen will, findet hier dieselbe Kette aus Registrierung, Altersprüfung und Identitätskontrolle wie bei Swisslos. Wer die Beratung am Schalter schätzt – und es gibt sie, gerade bei System- und Kombiwetten –, hat in der Westschweiz ein Netz aus 2’350 Adressen, das diese Beratung anbietet. Genau dort liegt allerdings auch die Schwachstelle des Systems: Die Testkäufe der Aufsicht zeigen, dass die Alterskontrolle am physischen Verkaufstisch reissen kann. Wer in Begleitung von Jugendlichen am Kiosk steht, sollte das wissen.
Playzilla: ein reiches Programm ohne Schweizer Anschluss
Playzilla trägt keine Schweizer Bewilligung, und nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine als gemeldet bezeichnete ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist keinem Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Was in der Schweiz fehlt, sind nicht die Märkte, sondern die Rückgriffsmöglichkeiten: keine Aufsicht, die eine Auszahlung erzwingen könnte, keine Instanz für einen Streit über eine Wette, kein Anschluss an die selbstgesetzte Sperre. Wer sich bei Sporttip für sechs Monate gesperrt hat, bleibt hier spielberechtigt – für einen Spielenden, der mit sich selbst ringt, ist das der gefährlichste Aspekt dieser Kategorie, nicht die Quote.
Als Spielort für jemanden, der die Grenzen kennt und keinen regulierten Rahmen sucht, funktioniert das Angebot für sich genommen. Als Ort, an dem ein Spielender in der Schweiz seine Verlustgrenze zieht, ist es die falsche Wahl: Es gibt hier niemanden, der die Grenze durchsetzt.
Betscore: breite Oberfläche, schmale Absicherung
Betscore ist ohne Schweizer Bewilligung tätig. In der Schweiz dürfen ausschliesslich Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung (Art. 4 BGS), eine Anbindung an das Schweizer Sperrregister besteht nicht, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.
Ein regelmässiger Spieler, der sich an die Wettscheine eines bewilligten Veranstalters gewöhnt hat, wird die schlanken Abläufe ausländischer Plattformen schnell angenehmer finden. Genau darin liegt die Falle: Die Bequemlichkeit ist der einzige echte Vorteil, und sie wird mit dem gesamten Schutzpaket bezahlt. Wer im Streitfall ein Formular ausfüllt und auf eine Antwort in einer anderen Rechtssprache wartet, erlebt den Unterschied deutlicher als in jedem Vergleich.
Das Gewicht liegt hier nicht auf den Märkten, sondern auf der Frage, ob der Spielende im Fall eines Konflikts auf sich allein gestellt bleiben kann. Wer das bejahen kann und eine reine Unterhaltungsplattform ohne Schutzanspruch sucht, weiss, was er bekommt.
Wettigo: deutschsprachige Oberfläche, keine Schweizer Bewilligung
Wettigo trägt keine Schweizer Bewilligung; nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung bleibt ohne Wirkung (Art. 4 BGS), das Schweizer Sperrregister ist nicht angeschlossen, ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht, und die Domain kann blockiert werden.
Die deutsche Oberfläche ist für einen deutschschweizerischen Wettenden bequem und erzeugt eine Vertrautheit, die rechtlich nicht gedeckt ist. Vertrautheit ist kein Merkmal der Bewilligung. Die Gespa führt Anbieter erst auf der Sperrliste, wenn sie sie dort aufführt – das Fehlen auf dieser Liste bedeutet keine Zulassung, und das Vorhandensein auf ihr ist keine Zufälligkeit.
Wer eine deutschsprachige Plattform sucht und bereit ist, auf Schweizer Schutz vollständig zu verzichten, findet hier ein Angebot. Wer sich selbst gesperrt hat, sollte den Klick auf die Seite als eine Frage an sich selbst behandeln.
Jackbit: unscheinbar im Erscheinungsbild, ungeschützt im Kern
Jackbit ist ohne Schweizer Bewilligung tätig, und das Feld der zugelassenen Veranstalter ist gesetzlich auf zwei begrenzt. Die als gemeldet bezeichnete Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, das Sperrregister ist nicht angeschlossen, ein Schweizer Rechtsweg fehlt, und die Domain kann über die Sperrliste verschwinden.
Marktschreierische Anbieter erkennt man an ihrem Ton. Unauffällige wie dieser erkennt man daran, dass über sie nichts weiter zu sagen ist – und genau das ist für einen Schweizer Spielenden der entscheidende Umstand: keine bewilligte Rechtsbeziehung, keine Aufsicht, kein Ansprechpartner. Die Bewertung einer Plattform, die im Schweizer Recht nicht existiert, ist kein Vergleich von Produkten, sondern ein Vergleich mit einem Nichts.
Wer Wert auf eine gestaltete Oberfläche legt und den Rechtsrahmen für sich ausser Betracht lässt, findet ein funktionierendes Produkt. Ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist allerdings keine Schweizer Sportwette – es ist eine Wette im Ausland, mit sämtlichen Folgen dieses Ortswechsels, und diese Folgen zeigen sich nicht in der Oberfläche.
Sportuna: Bekanntheitsgrad statt Bewilligung
Sportuna besitzt keine Schweizer Bewilligung; in der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung entfaltet keine Wirkung (Art. 4 BGS), das Sperrregister ist nicht angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann blockiert werden.
Die Sichtbarkeit eines Namens in Sportforen und Wettcommunities sagt nichts über seine Zulassung in einem konkreten Land. Sie sagt etwas über Marketing und über Suchmaschinenpräsenz. Für einen Spielenden, der eine Plattform sucht, ist das die denkbar schwächste Grundlage: Ein Name, der in einem Forum oft fällt, fällt dort nicht wegen einer Bewilligung.
Wer eine Community und ein umfangreiches Wettprogramm sucht, bekommt bei einem solchen Anbieter genau das. Was er nicht bekommt, ist die Möglichkeit, im Konfliktfall eine Schweizer Instanz einzuschalten – und das ist eine Eigenschaft der Rechtsbeziehung, nicht der Nutzeroberfläche.
FortuneJack: werbliche Gegenwart, regulatorische Abwesenheit
FortuneJack ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig, und eine im Ausland als gemeldet bezeichnete Bewilligung hat hier keine Geltung (Art. 4 BGS). Es besteht keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains des Anbieters können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Bei einem Namen dieser Art lohnt die Unterscheidung zwischen Auftritt und Zulassung. Ein Auftritt ist überall auf der Welt gestaltbar; eine Zulassung gilt nur dort, wo sie erteilt wurde. Die Schweiz erteilt sie genau zwei Veranstalterhäusern. Alles Weitere ist ein Angebot ohne Schweizer Standbein – und ohne Schweizer Standbein gibt es bei einem Auszahlungsstreit niemanden, der dem Anbieter eine Frist setzt.
Ein Spielender, der spürbare Einsätze in einer ruhigen Umgebung platzieren möchte, findet in dieser Kategorie keine ruhige Umgebung, sondern eine unbekannte. Wer dennoch dort spielt, tut es unter Bedingungen, die der Anbieter einseitig festlegt.
BetPanda: die Verlockung der schlanken Anmeldung
BetPanda hat keine Schweizer Bewilligung, und Schweizer Sportwetten sind gesetzlich auf Swisslos und Loterie Romande begrenzt. Eine als gemeldet bezeichnete Bewilligung bleibt in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS), das Sperrregister ist nicht angeschlossen, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann blockiert werden.
Die schnelle Anmeldung ohne Ausweiskopie ist das Merkmal, das ausländische Plattformen gerne betonen. Aus Sicht eines Schweizer Spielenden ist die ausgelassene Identitätsprüfung allerdings kein Vorteil: Sie mag weniger Reibung bedeuten, aber sie bedeutet auch, dass ein Konto nicht an einen geprüften Namen und eine geprüfte Adresse gebunden ist. Eine Auszahlung auf ein geprüftes eigenes Konto ist bei einem bewilligten Veranstalter die Normalität; daran gemessen ist die bequeme Anmeldung eine Kostenstelle.
Das Merkmal ist hier die Anmeldung, und es ist gleichzeitig der Punkt, an dem ein Schweizer Spielender mit den Schutzmechanismen des einheimischen Systems bricht. Wer auf die Reibung verzichtet, verzichtet auf das, was sie erzeugt.
Bahigo: dichtes Programm, dünne Rückendeckung
Bahigo ist in der Schweiz ohne Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten, eine im Ausland als gemeldet bezeichnete Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), eine Anbindung an das Schweizer Sperrregister besteht nicht, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Die Konzentration auf ein dichtes Wettprogramm ist in dieser Kategorie das häufigste Verkaufsargument. Für einen Schweizer Spielenden mit einem kleinen Budget wiegt es wenig: Was das Budget begrenzt, ist nicht die Zahl der Märkte, sondern die Frage, ob die Limite im Konto durchgesetzt wird. Eine Verlustlimite, die man selbst gesetzt hat, ist bei einem bewilligten Veranstalter technisch hinterlegt; ausserhalb dieses Rahmens gibt es sie nur in der Absicht des Spielenden.
Wer eine breite Auswahl an Märkten und eine unkomplizierte Anmeldung sucht, wird hier fündig – und sollte die Wahl als das verstehen, was sie ist: Verzicht auf Schweizer Schutz gegen ein breiteres Programm.
Häufige Fragen zu Super-Bowl-Wetten in der Schweiz
Kann in der Schweiz legal auf den Super Bowl gewettet werden, und bei welchem Veranstalter?
Ja, aber nur bei den beiden Veranstaltern, die eine Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel nach BGS halten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet voraus.
Steht American Football auf der Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten?
Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, und American Football ist eine olympische Sportart. Der entscheidende Punkt liegt aber nicht beim Namen der Sportart, sondern bei den einzelnen Wettarten: Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Das konkrete Angebot steht im Wettprogramm des Veranstalters.
Wann und wo ist der nächste Super Bowl angesetzt?
Der nächste Super Bowl findet am 14. Februar 2027 im SoFi Stadium in Inglewood, Kalifornien statt. Die Ausgabe davor, der Super Bowl LX, wurde am 8. Februar 2026 im Levi’s Stadium in Santa Clara ausgetragen; die Seattle Seahawks gewannen 29:13 gegen die New England Patriots.
Wie entsteht eine Quote auf den Sieger, und was bedeutet die Marge?
Die Quote spiegelt eine eingeschätzte Wahrscheinlichkeit samt Kosten und Ertrag des Veranstalters. Bei einem illustrativen Markt mit zwei Quoten von je 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 95,2 % und damit eine Marge von knapp 4,8 % – je nach Auszahlungsquote liegt die Spanne über den Markt bei rund 2 bis 6 %.
Wie wird der Gewinn einer Kombiwette aus mehreren Quoten berechnet?
Die Quoten der einzelnen Voraussagen werden miteinander multipliziert, das Ergebnis ergibt den Faktor für Einsatz und Gewinn. Bei Sporttip gilt zusätzlich ein Kombiboost, der mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 verlangt und den Nettogewinn um 5, 20, 40 oder 100 % erhöht. Voneinander abhängige Ereignisse desselben Anlasses nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren.
Zählt eine Verlängerung bei Sporttip-Wetten zur regulären Spielzeit?
Nein. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie selbst Gegenstand der Wette sind. Wer auf den Sieger setzt, sollte diese Regel vor dem Absenden prüfen.
US-Sport – freiwettench.com
Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»
