League of Legends im Schweizer Wettmarkt – ein Angebot ohne Bewilligung, ein Schutz, den man aufgibt
Das Schweizer Geldspielgesetz lässt Sportwetten ausschliesslich Swisslos und der Loterie Romande. League of Legends steht nicht auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten – also findet sich in der ganzen Eidgenossenschaft keine bewilligte Wette auf ein Worlds-Finale.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht sind gegen den Rahmen des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51) und die Aufsichtspraxis der Gespa geprüft.
Rechtslage: warum die Bewilligung nur in der Schweiz gilt
Wer in Zürich, Bern oder Lugano eine Wette auf ein LoL-Match sucht, trifft auf eine Mauer, die nicht aus Moral gebaut ist, sondern aus kantonalem Recht. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel, geregelt im Geldspielgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist (Art. 3 lit. c und e BGS). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1.1.2021 gilt. Nicht die ESBK – die beaufsichtigt ausschliesslich Casinos und hat mit Sportwetten nichts zu tun.

Wer eine solche Wette veranstalten will, braucht zwei Papiere: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und dann kommt der Satz, an dem sich alles entscheidet: Eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Eine Konzession aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land hat hierzulande keine Wirkung. Sie ist ein Stück Papier mit einem Briefkopf.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip, und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Das ist keine Marktbeobachtung, das ist die Obergrenze. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht in diesem Feld nur eines: die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, eine harte Grenze
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet ihre Wetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich – dazu kommen das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschrift und 221 Mitarbeitende. Wer im Aargau wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen. Wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Die Grenze verläuft nicht zwischen legal und illegal, sondern zwischen den Sprachregionen.
Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Das ist der erste Kostenpunkt dieses Themas, und er ist ein Kostenpunkt in Zeit: Wer umzieht, verliert den Zugang zu seinem bisherigen Anbieter und muss beim anderen neu registrieren – mit Ausweisprüfung, Adressabgleich und allen Limiten von vorn.
Was auf der zugelassenen Liste steht – und was nicht
Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste, deren Fassung vom 10.09.2026 gilt (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Diese Liste ist eng gefasst: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte sucht man vergebens. Und eine E-Sport-Sektion gibt es nicht.
Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Was das für eine Liga bedeutet, in der die Jahrgänge eng liegen, kann sich jeder selbst ausrechnen.
Das ist der Kern der Sache: League of Legends ist kein Grenzfall, der irgendwo am Rand der Liste steht. Der Titel fehlt vollständig. Swisslos und die Loterie Romande bieten daher keine LoL-Wetten an, weder auf die LEC noch auf die Worlds. Nicht aus Desinteresse am Publikum, sondern weil die Liste es nicht hergibt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Match und währenddessen, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist überhaupt nicht geregelt – es ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters, kein Recht des Wettenden.
Ausland: Bewilligung ohne Wirkung, kein Schutz, keine Spur
Bleibt der Weg nach draussen. Er ist voller Angebote und leer an Schutz. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS); die Brand wirbt mit einer Lizenz, die hier nichts bewirkt. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist eine Straftat – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS).
Der Spielende wird nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das klingt beruhigend und ist es nur halb. In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Und es gibt keine Fair-Play-Kontrolle, an die man sich wenden könnte, wenn ein Markt falsch abgerechnet wird.
Was fehlt, lässt sich in einem Satz zusammenfassen: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung. Wer dort gewinnt und nicht ausbezahlt wird, hat einen Ansprechpartner in einem Land, dessen Gerichte er nicht anrufen wird.
Rechtslage konkret: Sperrliste, Domain-Hopping und was eine Sperre wirklich kostet
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt – die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und führt als Beispiele Interwetten und Bet-at-Home, während sie bet365 als auf der Liste stehend nennt.
Was bedeutet das für den Wettenden? Nicht, dass die Seite weg ist. Es bedeutet, dass die Adresse, die er sich gemerkt hat, irgendwann ins Leere läuft und die Suche nach der neuen Adresse bei ihm hängen bleibt. Dieses Nachsuchen ist die eigentliche Rechnung: Wer eine Domain auf der Sperrliste nutzt, trägt das Risiko der Erreichbarkeit selbst. Und dass eine Domain auf der Liste steht, heisst nicht, dass damit ein Betrugsurteil gesprochen wäre – es heisst, dass sie nach Einschätzung der Aufsicht ohne Schweizer Bewilligung an Schweizer Publikum richtet.
Werbung, die in der Schweiz verboten ist
Diese Seite beschreibt ausländische Marken und bewertet sie – sie bewirbt sie nicht. Das ist keine Marotte, sondern die Rechtslage: Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS).
Das erklärt, warum einem auf Schweizer Strassen kaum je ein Plakat für eine ausländische Wettseite begegnet, während dieselben Marken online mit Sponsoring und Werbebannern präsent sind. Der Graben zwischen «was man in der Schweiz sehen darf» und «was man in der Schweiz nutzen kann» ist die interessanteste Bruchlinie dieses Marktes. Er ist nicht moralisch, er ist regulatorisch – und er trifft den Leser, nicht die Marke.
Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer also glaubt, Gratiswetten seien ein freier Wettbewerbsparameter der Anbieter, liegt falsch: Beim bewilligten Duopol ist sogar die Gratiswette genehmigungspflichtig.
Spielerschutz: die Limiten, die man beim Ausland aufgibt
In der Schweiz setzt nicht der Staat die Limite, sondern der Spielende selbst. Das Gesetz verlangt, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt (Art. 87 VGS). Ein fester gesetzlicher Einzahlungsdeckel existiert nicht. Und die Richtung der Limite ist festgeschrieben: Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande ziehen in ihren eigenen Bedingungen mit 72 Stunden ein.
Rechtslage der Limiten: was vor der ersten Sporttip-Wette gesetzt sein muss
Anmeldung heisst bei Swisslos zuerst einmal Inventar. Wer online teilnehmen will, braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Dann kommen die Zahlen, und vor denen steht man nicht lange ratlos da. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und, für Personen unter 21 Jahren, CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wer die Limiten als Empfehlung liest, liest sie falsch. Sie sind die Bedingung, unter der die erste Wette überhaupt angenommen wird. Der Unterschied zu einer ausländischen Seite ist genau hier: Dort wird die Limite nicht verlangt, sondern angeboten, und ein Angebot lässt sich wegklicken. Verlustlimiten nach 1, 7 und 30 Tagen sind zudem nicht eine Zahl, sondern drei – wer eine gute Woche hat und die Tageslimite rettet, merkt an der Monatslimite, dass es mehr als ein Tag war. Das ist unbequem und genau der Zweck.
Spielsperre: produktbezogen, unbefristet, schweizweit
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und eine Aufhebung vor Fristablauf gibt es nicht. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Dasselbe Register schützt doppelt, weil es nach innen wirkt: Wer sich sperrt, sperrt sich aus dem eigenen Markt heraus, nicht aus einer einzelnen Plattform. Und die Wirkung auf Casinos ist keine Formalität – dieselbe Sperre, die eine Sportwette verhindert, verhindert auch das Casino-Konto.
Nach Art. 80–82 BGS kann die Sperre auch Überschuldete und Suchtgefährdete erfassen. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS) – wer gesperrt ist und trotzdem spielt, verliert das Geld mit rechtlicher Billigung.
Ehrliche Einordnung, weil sie unangenehm ist: Die Aufsicht hat 2025 Testkäufe gemacht und bei 200 Fällen an Verkaufsstellen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. An der Verkaufsstelle ist der Schutz also löchrig – deutlich löchriger, als ein Bewilligungspapier vermuten lässt. Der Punkt ist trotzdem keiner gegen die Schweizer Bewilligung, sondern gegen die Idee, Schutz sei ein Zustand statt einer Praxis. Online, wo das Prüfverfahren bei der Registrierung greift, sieht es anders aus als am Kiosk.
Grundlagen: was League of Legends im Wettprogramm ist
League of Legends ist ein 5-gegen-5-Spiel auf drei Lanes mit einem Jungle dazwischen. Zwei Teams treten an, ein Team gewinnt, ein Team verliert. Deshalb ist die Wette auf den Sieger (Moneyline) der Standardmarkt – und deshalb ist eine Zwei-Weg-Wette hier kein Sonderfall, sondern die Normalform. Es gibt kein Remis, das man absichern müsste, und keinen Punkteteilungsmarkt, den jemand verstehen muss, bevor er setzen kann.

Wettbar ist eine Partie über die Zahl der gewonnenen Maps, über die Gesamtdauer, über das erste Blut, über die Zahl der Zerstörungen und vieles mehr. Strukturell ist das nah an dem, was klassische Sportwetten auch kennen – nur dass Swisslos und die Loterie Romande es nicht anbieten dürfen, weil der Titel nicht auf der Liste steht.
Die Grundlagen des Titels sind also nicht das Problem. Das Problem ist die Liste.
Spielplan: Ligen und Weltturniere sind öffentlich, die Wette darauf nicht
Der Spielplan der Ligen und Weltturniere ist öffentlich einsehbar, doch E-Sport steht nicht auf der Liste der zugelassenen Sportarten. Dieser Gegensatz beschreibt den ganzen Markt in einem Satz.
LoL-Welten: der Spielplan, den jeder kennt, und die Wette, die niemand in der Schweiz betreuen darf
Wer von LoL-Welten spricht, meint das Weltturnier, das den Jahreszyklus beschliesst. Qualifikation über die regionalen Ligen, eine Gruppenphase, eine K.-o.-Runde, ein Finale. Das ist derselbe Aufbau, den man aus Mannschaftssportarten kennt, und deshalb funktioniert ein klassischer Turnierbaum als Ordnungsrahmen für Wetten ohne Erklärung: Wer den Baum versteht, versteht auch die Märkte.
Für die Schweiz ändert der Turnierbaum nichts an der Ausgangslage. Es gibt keinen bewilligten Anbieter, bei dem der Baum im Wettprogramm steht. Der Spielplan ist öffentlich, die Wette darauf ist es nicht.
Wer die WM-Märkte also sehen will, sieht sie dort, wo es kein Schweizer Bewilligungspapier gibt. Was dort fehlt, ist nicht die Quote, sondern der Rahmen: keine Limiten, kein Register, keine Schweizer Adresse für eine Reklamation. Der Preis dieses Zugangs ist der Verzicht auf genau den Apparat, den das vorige Kapitel zusammengestellt hat.
Turniere und Märkte im E-Sport: die typischen LoL-Wettarten
Ein LoL-Wettprogramm kennt üblicherweise die Wette auf den Sieger einer Partie, auf den Seriensieger über mehrere Maps, auf das Handicap über die Maps und auf die Gesamtdauer. Dazu kommen Spezialmärkte – erstes Blut, erste Zerstörung eines Turms, Anzahl der Zerstörungen –, die dem Spielaufbau folgen und nicht dem Score.
Der Spass an diesen Märkten ist auch ihr Risiko. Bei einem Erstblut-Markt entscheidet ein einzelner Kampf in Minute drei. Bei einem Dauer-Markt entscheidet die Frage, ob ein Team nach einem Rückstand spielt oder aufgibt. Alle diese Märkte haben eine Eigenschaft gemeinsam, die in der klassischen Sportart milder ausfällt: Die Varianz pro Markt ist hoch, und deshalb wird die Marge zur Hauptsache.
Genau hier setzt die Rechnung an, die im Abschnitt über die Quotenmarge geliefert wird. Sie zeigt, was eine Zwei-Weg-Quote von 1.90 auf beiden Seiten über tausend Wetten hinweg kostet – unabhängig davon, wie klug der einzelne Tipp ist.
Wo die Grenze verläuft: E-Sport auf der Liste, Sportwetten im Gesetz
Wer LoL-Wetten bei Swisslos oder der Loterie Romande sucht, findet sie nicht. Das ist keine zeitliche Verzögerung und keine Frage der Nachfrage. Der Titel fehlt auf der Liste der zugelassenen Sportarten, und die Liste ist der Filter, nicht der Markt.
Diese Grenze ist für den Leser die teuerste Information auf der Seite. Denn die Schweizer Bewilligung ist kein Gütesiegel für ein Produkt, sondern die Erlaubnis, ein definiertes Produkt anzubieten. Ist der Titel nicht im Katalog, ist die Bewilligung bei diesem Titel nicht zu haben – weder heute noch, realistischerweise, morgen.
Und weil die zwei Veranstalter unterschiedliche Lizenzgebiete haben, weil die Verlustlimiten Pflicht sind, weil jede Wette im Spa-System erfasst und die Auszahlung an ein Konto auf den eigenen Namen gebunden ist, funktioniert die Bewilligung auch, aber nur innerhalb ihres Zwecks. Sie schützt den Leser vor dem falschen Anbieter. Für die LoL-Wette richtet sie sich nicht ein.
Für die Feststellung, ob ein Titel erst in der generischen Liste der Sportarten steht, lohnt nur ein Blick: die Liste der Sportarten der Gespa. Wer den LoL-Wettmarkt bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter sucht, findet ihn erst, wenn der Titel dort steht. Bis dahin ist jeder LoL-Markt, den er sieht, ein ausländisches Angebot – mit allen Folgen, die das Tragen von Vorsorge, Register, Durchsetzung und Steuer mit sich bringt.
Vergleich und Bewertung: wie diese Liste zustande kommt
Bewilligte Schweizer Sportwetten gibt es bei zwei Veranstaltern, und beide richten sich an ihre Sprachregion und an kein weiteres Publikum. Was ein Konto bei Sporttip und Jouez Sport für den Leser bedeutet, hängt deshalb zuerst an seiner Adresse, nicht an seinem Geschmack.
Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, hat ein vollständiges Produkt mit dem kompletten Schweizer Schutzapparat – in der Gattung, die die Liste kennt. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, hat es nicht. Und wer LoL-Wetten sucht, hat ihn bei keinem der beiden.
Das ist die zentrale Erkenntnis dieses Vergleichs: Die Schweizer Bewilligung ist ein Schutz für ein Sportwettenprodukt bestimmter Art und nicht ein Schutz für jedes Spiel, das ein Spieler gerne sehen will. Solange der Katalog gleich ist, ist der Vergleich nur innerhalb der beiden Sprachgebiete direkt und nicht im dritten Punkt.
Und es gibt einen weiteren Kostenpunkt. Wo nur zwei Veranstalter zugelassen sind, ist der Wettbewerb kein Preiswettbewerb, sondern ein Kontingent. Das drückt sich in einem Merkmal aus, das keine Auszeichnung gewinnt, sondern die Bedingungen: die Höhe der Einsätze, die Länge der Bearbeitung, die Bedingungen, unter denen eine Wette storniert wird. Diese Liste ist kein Rennen – und sollte man im Wettmarkt nicht in Preise und Produkte wechseln.
Quotenmarge: was der Buchmacher von jedem Franken behält
Es gibt keine zwei Wege hier. Jede Quote ist ein Preis, und der Preis wird um die Fairness herum gebaut. Bei einer Zwei-Weg-Wette mit je 1.90 auf beiden Seiten zahlen die beiden Seiten zusammengenommen eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also 95 %. Die Marge des Buchmachers liegt damit bei etwa 5 % – und da es um eine Beispielrechnung und nicht um ein Angebot geht, ist das eine Runde Zahl mit glattem Rechenweg.
Das heisst: Wer 100-mal je CHF 100 setzt, setzt CHF 10’000 um. Bei einer Auszahlungsquote von 95 % gibt der Markt, wenn die Einsätze und Ausgänge sich ausgleichen, CHF 9’500 an die Wettenden zurück – der Buchmacher behält im Modell CHF 500. Was für einen einzelnen Wetter gut oder schlecht ausgeht, ist dabei völlig offen. Die Marge gehört dem Buchmacher, egal wie die Serie läuft.
Die Aussagekraft hat Grenzen, und die sind wichtiger als die Zahl selbst. Erstens: Die Auszahlungsquote gilt für den einzelnen Markt und nicht für alle. Ein 1X2-Markt, ein Totalmarkt und ein Kombinationsmarkt haben je eigene Quoten und deshalb je eigene Margen. Aus einer Fussball-Liga lassen sich daher nicht die LoL-Margen ableiten. Zweitens: Was in der Schweizer Sportwette erlaubt ist, beschränkt sich auf die vom Gesetz vorgegebenen Wettarten und nicht auf die Breite des ausländischen Angebots. Die Spannweite liegt deshalb bei mehreren Prozentpunkten und hängt von der Wettart, der Liga und dem Anbieter ab. Drittens: Je höher die Zahl der Ausgänge, desto mehr Quoten und desto schwerer ist das Beziffern der Quote. Eine Wette auf den Turniersieger mit dreissig Mannschaften trägt deshalb tendenziell eine höhere Marge als eine Zwei-Weg-Wette. Ein Wert wie «5 %» ist eine Beispielrechnung für einen einzigen Markt – keine Eigenschaft des Schweizer Wettmarktes und schon keine Aussage über die Margen bei LoL-Wetten.
Was hilft ein Vergleich ohne gemeinsamen Preis? Die günstigere der beiden Schweizer Seiten ist keine, weil sie in diesem Titel keine Konkurrenz haben. Der Vergleich zwischen einem ausländischen Anbieter und dem Schweizer System zielt daher nicht auf die Marge, sondern auf das, was jeder liefert. Und dort steht auf der einen Seite ein um 5 % teurerer Markt mit Register, Adresse und Limiten. Auf der anderen ein Markt ohne diese Dinge.
Vorstellung der Anbieter: die Bewilligten zuerst
Hier sind die in der Schweiz lizenzierten Sportwettenanbieter im Detail aufgeführt.
Swisslos Sporttip: der einzige Anbieter im Land mit einem echten Vollsortiment
Zuerst die Bewilligung, weil sie hier das ganze Geschäft ist. Swisslos Sporttip hält eine Schweizer Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet: die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Zu den Konditionen, die den Alltag ausmachen: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 – bei einer Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die Verlustlimiten sind Pflicht und nicht Angebot: 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Dazu kommt die Spielsperre, produktbezogen von 1 bis 180 Tagen ohne Aufhebung vor Fristablauf, die unbefristete Variante im schweizweiten Register, das auch für Casinos und Liechtenstein gilt. Wer sich hier sperrt, sperrt sich nicht aus einer App, sondern aus dem Markt.
Beim Auszahlungsweg ist Swisslos eigenwillig auf eine Art, die anzuerkennen ist. Spielguthaben lässt sich zweimal innerhalb von 365 Tagen gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Einzahlungsseitig gilt: Spielguthaben ist ab CHF 20 erhältlich, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf geht nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart für das Aufladen bereit, bestätigt direkt in der PostFinance App.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen. Ein Anspruch auf Gewinne verfällt dem Zweck der Swisslos, wenn er nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Konto-Namen sind Pflicht: Ausgezahlt wird nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen gibt es nicht, Kredit an Spieler auch nicht (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Wetten laufen online über die Website oder die Sporttip App für iOS und Android; in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber ausschliesslich online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out ist nicht rückgängig zu machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.
Ein paar Regeln, die man erst merkt, wenn sie greifen. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Veranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Und wer selbst als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf darauf nicht wetten.
Die Verzinsung des Verlusts — nein, die Boni. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen – Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen bestimmten Prozentsatz; beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Das ist ein starkes Paket — und in diesem einen Punkt nutzlos. League of Legends steht nicht auf der Liste der zugelassenen Sportarten, also gibt es keine LoL-Wette bei Sporttip. Wer den Schweizer Vollschutz für ein Sportwettenprodukt will, findet hier das beste Angebot des Landes. Wer LoL-Wetten auf den Spielplan setzen will, findet hier gar nichts. Das ist die ehrlichste Zusammenfassung der ganzen Seite.
Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Schutz, ein anderes Gebiet
Die Loterie Romande hält dieselbe Art Bewilligung – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa, ein Grossspiel. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande, das Produkt heisst Jouez Sport. Das Konto ist Personen mit Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis vorbehalten.
Der Unterschied zu Sporttip liegt in der Verteilung, nicht in der Qualität. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer im Waadtland wohnt und Sporttip kennt, muss umziehen, um dort ein Konto zu eröffnen – und umgekehrt. Beide Veranstalter teilen dieselbe Schutzarchitektur: geprüfte Identität, Verlustlimiten, Sperrregister, Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen.
Auch hier gilt die Grenze des Katalogs. Der Titel fehlt auf der Gespa-Liste, also bietet Jouez Sport keine LoL-Wetten an. Ob man auf der Deutschschweizer oder der Westschweizer Seite des Zauns steht: der Zaun endet bei League of Legends für beide an derselben Stelle.
Für den Leser heisst das: Die Standortfrage ist der wichtigste Punkt, wenn er die Schweizer Veranstalter überhaupt in Betracht zieht. In der eigenen Sprachregion ist man zu Hause, ausserhalb registriert man nicht. Und für LoL-Wetten ist es gleichgültig, auf welcher Seite man steht – dort ist keiner der beiden.
Betovo: bewilligungsfreies Ausland mit bekannten Domain-Adressen
Betovo ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; alles andere fällt unter Art. 4 BGS, wonach eine ausländische Bewilligung hier keine Wirkung hat. Die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS-Sperre blockiert werden.
Was ein Leser bei einer Marke wie dieser wissen sollte, lässt sich nüchtern sagen. Es gibt keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg bei Streit. Es gibt keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung. Und wer gewinnt, kann sich nicht darauf verlassen, dass der Gewinn ohne steuerliche Folge bleibt.
Die Bewertung: Wer League of Legends tatsächlich wetten will, muss den Weg über diese Art Anbieter nehmen, weil es keinen bewilligten gibt. Der Preis ist nicht die Quote, sondern der Verzicht auf jeden Schutzmechanismus, den die Schweizer Bewilligung mitbringt. Das ist eine bewusste Entscheidung und keine, die der Anbieter für den Leser trifft.
Coolzino: nur mit Schweizer Hintergrund zu beurteilen
Coolzino ist ebenfalls eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Für die Schweiz gilt: keine Veranstalterbewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Wer diese Marke mit einem bewilligten Schweizer Anbieter vergleicht, vergleicht nicht zwei Preislisten, sondern zwei Systeme. Auf der einen Seite steht der Schutz für eine Person mit verifizierter Identität, auf der anderen eine Website ohne Prüfung. Für LoL-Wetten gibt es nur die zweite Seite. Ob das ein Angebot ist, ist keine Frage der Sympathie, sondern die Frage, wie viel Schweizer Schutz man für einen LoL-Markt aufzugeben bereit ist.
PowBet: ein Angebot ohne Schweizer Zulassung
PowBet trägt für die Schweiz keine Bewilligung. Damit fällt die Domain unter denselben Rahmen wie die anderen ausländischen Anbieter: Sie kann per DNS gesperrt werden, und die Schweizer Kontrolle über Auszahlung und Fairplay fehlt.
Der interessantere Punkt liegt am Rand: Wer Wetten in einem Titel verlangt, der auf der Gespa-Liste fehlt, verlangt Wetten ausserhalb des Schweizer Systems. Jeder Anbieter, den man dann im Browser hat, ist aus dem Ausland. Das ist keine Auszeichnung und kein Makel – es ist die Ausgangslage, und sie gilt für alle zehn Marken dieser Liste, inklusive der beiden ersten, sobald sie den Titel nicht mehr anbieten.
Betwinner: Ausland mit Schweizer Folgen
Betwinner hält keine Schweizer Bewilligung. Was das heisst, ist keine moralische Frage, sondern eine praktische: keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Streitschlichtung, kein Register-Anschluss, und ein Domain-Risiko durch die Sperrliste der Gespa.
Wichtig ist der Steuerpunkt, weil er oft unterschätzt wird. Gewinne aus einem Schweizer Grossspiel sind bis zur Höhe des Steuerfreibetrags pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert – der Bundeswert liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), wobei der kantonale Wert abweicht und deshalb «je nach Kanton» gilt. Ausländische Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis – Thurgau als Beispiel – behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer auf LoL setzt, setzt meist weit unter jeder Schwelle. Trotzdem gehört der Satz in die Entscheidung.
Betify: nüchterne Einordnung einer ausländischen Marke
Betify ist ohne Schweizer Bewilligung tätig. Die Bewilligung, mit der eine solche Seite wirbt, hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Für den Leser bedeutet das: Schweizer Verbraucherschutz endet mit der Landesgrenze, und bei einer Auszahlungsstreitigkeit gibt es keine Schweizer Stelle, an die man sich wenden kann.
Für LoL-Wetten ist dieser Anbieter trotzdem relevant, weil er – wie die anderen – derzeit näher an einem LoL-Wettprogramm ist als jeder bewilligte Schweizer Anbieter kommen kann. Das ist ein struktureller Punkt und sagt nichts über die Seriosität der einzelnen Seite aus.
Jackbit: eine Marke ohne Schweizer Zulassung im Feld
Jackbit verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Damit gelten die bekannten Konsequenzen: kein Anschluss an die schweizerische Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit. Eine Zeit lang sichtbar, dann gesperrt – das ist das Schicksal einer Domain auf der Sperrliste.
Wer bei einem solchen Anbieter ein Konto führt, sollte sich die Frage stellen, was er tut, wenn die Domain eines Tages nicht mehr lädt. Das Konto, der Saldo und der offene Wettschein bleiben bestehen – nur der Weg dorthin nicht. Dieses Risiko trägt der Wettende allein.
Sportaza: Ausland, aber mit denselben fehlenden Kontrollen
Sportaza hat keine Schweizer Bewilligung. Die für die Schweiz relevanten Kontrollen fehlen: Identitätsprüfung nach Schweizer Standard, Register-Anschluss, Schweizer Aufsicht. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Die Liste der ausländischen Anbieter macht eines sichtbar: In einem Titel, der im Schweizer Katalog fehlt, ist die Auswahl an Marken gross und die Auswahl an Schutz klein. Wer LoL-Wetten sucht, wählt nicht zwischen einem guten und einem schlechten Schweizer Anbieter. Er wählt zwischen einem Schweizer System, das den Titel nicht kennt, und einigen Seiten, die ihn kennen.
BetAlright: das Ausland als Verlegenheitslösung
BetAlign bleibt bei den harten Punkten: keine Schweizer Bewilligung, kein Register, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko. Wer dort ein Konto für LoL-Wetten eröffnet, hat genau eine Kontrolle: seine eigene.
Wer im Disclaimer dieser Liste eine Empfehlung liest, liest sie falsch. Die zulässigen Schweizer Sportwetten kennt man; in der Schweiz gelten die Sportarten der Gespa-Liste. Eine Bewilligung aus dem Ausland hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer dennoch bei einer ausländischen Marke setzt, entscheidet sich bewusst gegen die geschützte Variante und muss die Prüfung, die Kalkulation und die Nachverfolgung selbst betreiben.
Die Anbieter im Überblick
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Betovo | Keine Schweizer Bewilligung – eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz; die gemeldete Lizenz hat hier keine Kraft |
| Coolzino | Keine Schweizer Bewilligung – eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz; die gemeldete Lizenz hat hier keine Kraft |
| PowBet | Keine Schweizer Bewilligung – eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz; die gemeldete Lizenz hat hier keine Kraft |
| Betwinner | Keine Schweizer Bewilligung – eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz; die gemeldete Lizenz hat hier keine Kraft |
| Betify | Keine Schweizer Bewilligung – eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz; die gemeldete Lizenz hat hier keine Kraft |
| Jackbit | Keine Schweizer Bewilligung – eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz; die gemeldete Lizenz hat hier keine Kraft |
| Sportaza | Keine Schweizer Bewilligung – eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz; die gemeldete Lizenz hat hier keine Kraft |
| BetAlright | Keine Schweizer Bewilligung – eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz; die gemeldete Lizenz hat hier keine Kraft |
Was die Tabelle zeigt, ist keine Rangliste, sondern eine Zweiteilung: zwei Zeilen mit Schweizer Bewilligung, acht ohne. Der Unterschied zwischen den beiden Gruppen ist nicht die Frage, ob eine Seite gut aussieht. Es ist die Frage, wer haftet, wenn etwas schiefgeht. Bei den ersten beiden ist es ein Veranstalter, der in Basel oder Lausanne sitzt und über den die Gespa wacht. Bei den anderen ist es niemand, den ein Schweizer Gericht ohne Weiteres greifen könnte.
Im dritten Feld steht deshalb bei acht von zehn Zeilen dasselbe. Das ist keine Wiederholung aus Bequemlichkeit, sondern das Ergebnis des Umstands, dass eine Schweizer Bewilligung für Auslandsmarken gar nicht zu haben ist – und eine ausländische hier nicht anerkannt wird. Feld eins und Feld drei sind bei diesen acht Zeilen dieselbe Aussage von zwei Seiten.
Kostenbild: was eine Wette am Ende auszahlt
Eine Sporttip-Wette zahlt Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Zwischen Ergebnis und Konto liegen zwei Rundungen: zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Wer eine Kombination aus vier Quoten zu je 1.50 spielt, rechnet mit 1.50 × 1.50 × 1.50 × 1.50 und erhält – vor den beiden Rundungen – eine Gesamtquote von rund 5.06.
Diese Rundung kostet am Ende Rappen, nicht Franken. Wichtiger ist, was in der Quote schon steckt. Bei einer Zwei-Weg-Wette mit je 1.90 auf beiden Seiten liegt die Auszahlungsquote bei 95 %, die Marge also bei rund 5 %. Wer über ein Jahr CHF 10’000 auf solchen Märkten umsetzt, gibt dem Markt im Modell rund CHF 500 – unabhängig davon, ob seine Tipps gut oder schlecht sind. Bei einem Markt mit höherer Marge fällt der Betrag entsprechend grösser aus, bei einem engeren kleiner.
Für eine Wette auf ein LoL-Match heisst das: Der Leser zahlt die Marge in jedem Fall, und er zahlt sie bei einem Anbieter, bei dem die Schweizer Kontrolle fehlt. Die Rechnung ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten unter der Annahme ausgeglichener Einsätze. Sie ist keine Vorhersage für den einzelnen Wettschein und keine Zusage, dass eine Serie so ausgeht.
Was der Leser tun kann, wenn er LoL-Wetten sucht
Der ehrlichste Rat ist ein Umweg. Wer LoL-Wetten will, muss zu einer Marke ohne Schweizer Bewilligung. Wer den Schweizer Schutz will, bekommt ihn nur bei einem Anbieter, der den Titel nicht im Programm hat. Beides zusammen gibt es nicht, und wer etwas anderes erzählt, verkauft etwas.
Daraus folgt der praktische Ablauf. Zuerst die eigene Adresse prüfen: Liegt sie im Vertragsgebiet von Swisslos oder in einem der sechs Westschweizer Kantone? Davon hängt ab, ob überhaupt ein Schweizer Konto in Frage kommt. Dann die Frage, ob man Sportwetten will oder LoL-Wetten. Fällt die Antwort auf LoL, bleibt der Blick nach draussen – mit den Regeln, die dort gelten.
Wer sich dafür entscheidet, sollte vier Dinge vor der ersten Einzahlung klären. Erstens: Wie weist die Seite Identität nach, und was passiert, wenn sie es nicht tut? Zweitens: Was steht in den Bedingungen zur Auszahlung – Frist, Währung, Empfängerkonto? Drittens: Wie behandelt die Seite abgesagte oder verschobene Matches? Und viertens: Was kostet ein Cash-Out, falls die Seite einen anbietet? Diese vier Punkte sind die Stellen, an denen in der Praxis Geld verloren geht.
Wer im Gegenteil beim Schweizer Wettmarkt bleiben will, wartet nicht auf einen LoL-Markt bei Swisslos oder der Loterie Romande. Die Liste ist der Filter, und der Titel steht nicht darauf. Bis sich das ändert, ist die Kombination «LoL-Wette plus Schweizer Bewilligung» schlicht nicht zu haben.
Und ganz am Rand, weil es der Punkt ist, der am meisten Geld kostet und am wenigsten besprochen wird: Setzen bringt nur dann Spass, wenn man es aushält, ohne Limits zu verschieben. Wer seine Limiten erhöhen will, wartet 72 Stunden – nicht weil die Software langsam ist, sondern weil die Pause der Schutz ist. Wer mehr über den Umgang mit Risiko wissen will, findet bei Swisslos, der Loterie Romande und den kantonalen Beratungsstellen Informationen; Fachstellen für Spielsucht sind in der ganzen Schweiz erreichbar, auch dann, wenn man nicht bei einem Schweizer Anbieter spielt. Und wer glaubt, mit einem System die LoL-Märkte schlagen zu können, sollte den Absatz zur Marge oben noch einmal lesen. Es gibt keines.
Häufige Fragen zu LoL-Wetten in der Schweiz
Gibt es League-of-Legends-Wetten bei Swisslos oder der Loterie Romande?
Nein. Sportwetten sind nur auf Ereignisse der von der Gespa geführten Liste zugelassen (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS), und diese Liste enthält keine E-Sport-Sektion. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen deshalb LoL-Partien nicht anbieten – unabhängig davon, wie gross die Nachfrage ist.
Was bedeutet es, dass E-Sport nicht auf der Gespa-Liste steht?
Die Liste zählt die Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten auf, die ein bewilligter Veranstalter überhaupt anbieten darf; die geltende Fassung stammt vom 10.09.2026. Fehlt ein Titel dort, ist er für Swisslos und die Loterie Romande gesperrt – nicht erst nach einer Prüfung, sondern grundsätzlich. LoL-Wetten sind damit in der Schweiz nur bei ausländischen Marken zu finden.
Welchen Schutz habe ich bei einem Schweizer Veranstalter, den eine ausländische Seite nicht bietet?
Geprüfte Identität nach den Vorgaben des VGS, verpflichtende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit Oberlimite von CHF 9’999, Anschluss an das schweizerische Sperrregister sowie Aufsicht durch die Gespa. Ausländische Marken unterstehen diesen Regeln nicht: keine Sperrregister-Anbindung, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht.
Wie werden Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung besteuert?
Anders als bei inländischen Grossspielen. Gewinne aus einem Schweizer Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei – ab dem 1.1.2026 liegt der Bundeswert bei CHF 1’071’000, kantonal je nach Kanton abweichend. Ausländische Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, doch die kantonale Praxis – etwa im Thurgau – behandelt sie als vollständig steuerbares Einkommen. Fragen Sie Ihre kantonale Steuerverwaltung.
Welche Limiten muss ich bei einem Schweizer Veranstalter vor der ersten Wette setzen?
Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Ohne diese Limiten lässt sich die erste Wette nicht platzieren.
Sportarten – freiwettench.com
Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»
