Kostenlose Wettprognosen im Check: Wer die Prognose gratis bekommt, zahlt über die Quote

Updated Oktober 2026
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Die Prognose kostet nichts. Die Wette kostet den Abstand zwischen Quote und Wahrheit.

Ein Fussballplatz im Morgennebel, im Mittelkreis liegt ein einzelner Ball und der Rasen glänzt vom Tau.
Bei Sporttip-Livewetten zählen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungen der beiden Schweizer Veranstalter und die Angaben zum Spielerschutz wurden gegen die Spielregeln von Sporttip und Jouez Sport sowie die öffentlich einsehbaren Angaben der Gespa zur Bewilligungslage geprüft.

Was am Schweizer Wettmarkt erlaubt ist und was eine Offshore-Seite daran ändert

Wer in der Schweiz auf ein Sportereignis wetten will, hat zwei Adressen. Nicht zwanzig. Nicht fünfzehn. Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten über die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) auf zwei begrenzt: Swisslos, das seine Sportwetten unter dem Namen Sporttip betreibt, und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Das ist keine Marktbeobachtung, sondern die Summe der Veranstalterbewilligungen. Wer trotzdem bei einem der Dutzende ausländischen Anbieter landet, landet nicht in einer Grauzone mit schlechter Beratung, sondern in einem Bereich ohne Schweizer Bewilligung.

Eine Sanduhr steht auf einem Holztisch neben einer Brille, hinter dem Fenster laufen Regentropfen über das Glas.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus beträgt 5 % bei vier und 20 % bei sieben.

Rechtlich hängt das an einem Satz. Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Es gibt keine Anerkennung einer Curaçao-, Malta- oder deutschen Lizenz mehr, seit das BGS am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Der ausländische Anbieter ist damit nicht automatisch ein Betrüger – er ist ein Anbieter, dessen Aufsicht in der Schweiz keine Wirkung hat. Anwendung findet kein Schweizer Standard. Er trifft ihn schlicht nicht.

Bemerkenswert ist, was danach kommt. Ein ausländisches Angebot ohne Schweizer Aufsicht scheitert zuerst an einer sehr unspektakulären Stelle: der Sperrliste. Die Gespa führt eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf, die erste Liste datiert vom 3. September 2019. Geblockte Domains werden innert Stunden durch Domain-Hopping ersetzt. Der Block ist also nicht wasserdicht, aber er ist ein Signal: Wer sich in den Ersatzdomains zurechtfinden muss, hat auch die Aufsichtsbehörde hinter sich gelassen, die bei einem Streit einspringen würde.

Sporttip und Jouez Sport – ob Sporttip Livewetten zählt, die erst nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wurden, mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid Wetten mit Quote 1.00 werten kann.

Die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nach dem Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021. Nicht bei der ESBK – dieser Punkt wird in Ratgebertexten regelmässig verwechselt, weil die ESBK in der Schweiz für Casinos zuständig ist und nichts mit Sportwetten zu tun hat. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Wer nur die eine sieht und auf die zweite schliesst, liest die halbe Bewilligung.

Der Kern der Legalität liegt also nicht bei der Prognose, sondern beim Anbieter. Die Prognose darf jeder schreiben. Zwei dürfen geldwerte Wetten darauf annehmen.

Zwei Bewilligungen, zwei Gebiete, ein dritter Ort namens Liechtenstein

Die beiden Veranstalter teilen die Schweiz auf, und zwar geografisch sauber. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Swisslos selbst hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die IKV 2020.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Zahlen, die mehr über den Vertrieb sagen als über das Produkt: ein Netz, das auf Laufkundschaft gebaut ist.

Für den Online-Zugang zählt nicht die Herkunft, sondern der Wohnsitz. Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich lebt, kann kein Online-Konto bei Jouez Sport eröffnen. Wer in Genf lebt, keines bei Sporttip.

Bei der Online-Registrierung will Swisslos mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Wer im Sperrregister steht, ist ausgeschlossen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Das ist teurer, als es klingt. Wer aus einem Drittland zuzieht oder für ein paar Jahre in Liechtenstein wohnt und dann zurückkehrt, wechselt zwischen Systemen, nicht zwischen Anbietern. Und wer in der Westschweiz lebt und den Anbieter mit dem seiner Meinung nach besseren Produkt will, bekommt ihn nicht. Der geschlossene Kreis von zwei Veranstaltern ist der Preis der Protektion.

Der Katalog dessen, worauf überhaupt gewettet werden darf

Die zweite Einschränkung steht nicht auf der Website des Anbieters, sondern in einem Dokument der Aufsicht. Der erlaubte Katalog ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte führt die Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Gewettet wird also nur auf Sportveranstaltungen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen stehen nicht zur Verfügung. Sporttip-Wettenden steht das Angebot ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren besteht kein Zugang. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Das ist eine Wette auf Sport, für Zuschauer zugeschnitten.

Ausländische Anbieter im Vergleich: neun Namen, ein Vermerk

Ein ausländischer Anbieter trägt in dieser Gegenüberstellung überall denselben Vermerk: ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligung, die er vorweisen kann, steht in keinem Fall fest; Art. 4 BGS schliesst die Anerkennung ausländischer Bewilligungen in der Schweiz aus. Auch eine Anbindung an das Schweizer Sperrregister oder eine Schweizer Rechtspflege fehlt, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste kommen. Diesen Aufsichtsvermerk, die Verbindung zum Sperrregister und den fehlenden Schweizer Rechtsweg trägt jeder der folgenden Anbieter in derselben Form.

Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach Einschätzung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist kein Trost. In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Und es gibt keine Fairplay-Kontrolle: die Aufsicht, die einen korrekt ausgewerteten Wettschein durchsetzt, ist nicht zuständig für einen Anbieter, dessen Bewilligung sie nie erteilt hat.

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalter beziehungsweise gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung keine feststehende Bewilligung
myBet ohne Schweizer Bewilligung keine feststehende Bewilligung
Betovo ohne Schweizer Bewilligung keine feststehende Bewilligung
BassBet ohne Schweizer Bewilligung keine feststehende Bewilligung
GG.BET ohne Schweizer Bewilligung keine feststehende Bewilligung
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung keine feststehende Bewilligung
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung keine feststehende Bewilligung
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung keine feststehende Bewilligung

Dass es keine zweite Reihe mit Bewilligung gibt, ist der Punkt. Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es sie nicht gibt; sie publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer eine Seite damit bewirbt, «Schweizer Lizenz» zu tragen, soll nach der Bewilligungsnummer fragen. Die Antwort hat bisher niemand gegeben.

Wo die Rechtslage das Geld des Lesers berührt

Drei Berührungspunkte zwischen Recht und Konto lohnen sich, einmal sauber ausgeschrieben.

Ein Wanderweg führt über eine Alpwiese zu einem Holzchalet, dahinter ragen verschneite Gipfel in den Himmel.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Die Auszahlung geht nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Ein Kredit an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer das als unnötige Bürokratie abtut, übersieht, dass hier die einzige Regel steht, die Geldwäsche über Sportwetten strukturell unattraktiv macht.

Steuern. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nicht ein einzelner Kantonswert. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung. Ein gewöhnlicher Wettereintrag liegt weit unterhalb dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer.

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen dagegen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein ausländischer Anbieter kann also Deckung, Gewinnhöhe und Steuerbehandlung nicht gleichzeitig liefern, und das ist ein Kostenposten, den kein Bonus aufwiegt.

Was es in der Schweiz nicht gibt: eine Wettsteuer auf Einsätze. Wer eine findet, hat sie falsch gelesen. Und ebenso wenig gibt es ein Zahlungsblocksystem gegen unerlaubte Wettseiten: Schweizer Banken und Kartennetzwerke sperren solche Zahlungen nicht. Wer glaubt, die Karte sei schon gesperrt, verlegt die Verantwortung dorthin, wo sie nicht liegt.

Die Auskunft zum Steuerfall ist allgemein gehalten. Wer über dem Freibetrag gewinnt, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Werbung, Gratisspielguthaben und die Bewilligungspflicht für Freikredite

Ein Punkt ist bei einem Angebot mit Gratisleistungen entscheidend, und er verschwindet in Kleingedruckten fast immer. Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die Zahl, die jeden marktschreierischen Ton in seine Schranken weist: «Gratis» ist bei bewilligten Schweizer Anbietern eine Bewilligungsposition und nicht eine Marketingidee.

Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Und die zweite Hälfte dieses Artikels führt direkt in die Bewertung der ausländischen Anbieter: Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 strafbar (Art. 131 BGS). Ein Tages-Zeitverbot für Werbung existiert nicht.

Daraus folgt die Haltung dieses Textes, ausgesprochen statt angedeutet: Hier wird beschrieben und bewertet, nicht empfohlen. Kein Leser wird zum Anlegen eines Kontos aufgefordert, bei keinem der Anbieter. Die ausländischen Seiten stehen aus einem einzigen Grund in dieser Gegenüberstellung – ein Schweizer Spieler begegnet ihnen, und wer eine Bewertung schreibt, ohne sie zu nennen, hat den Markt nicht beschrieben. Eine ausländische Seite ist nie «legal» und schon gar nicht «sicher». Sie ist eine Seite ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Folgen aus diesem Abschnitt.

Verlustlimiten als Schutzmechanismus: was eine Prognose nicht leistet

Der Abschnitt, den ein Ratgeber über Prognosen am liebsten überspringt, steht hier bewusst weit vorne. Der Grund ist einfach: Eine Prognose verändert die Verteilung nicht. Sie verschiebt kein Ergebnis, sie hebt keine Quote an und sie senkt kein Risiko. Sie ist eine Schätzung, und das Einzige, was sich durch sie ändert, ist die eigene Zuversicht. Die ist kein Schutzwert.

Verlässlich schützen drei Dinge, und alle drei stehen auf der Seite des Spielenden: selbst gesetzte Verlustlimiten, ein festes Budget und die Möglichkeit einer Spielsperre. Keine davon ist eine Vorhersage, und darin liegt ihre Nützlichkeit.

Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat

In der Schweiz gibt es keine gesetzlich festgelegte allgemeine Einzahlungsobergrenze. Der Veranstalter muss von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Gesenkt wird eine Limite sofort, erhöht erst nach 24 Stunden – so die Vorgabe. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Das ist ein Satz, den man beim Lesen dieser Bedingungen suchen muss, und es ist der einzige Moment, in dem ein Anbieter dem Spielenden absichtlich Sand ins Getriebe streut. Genau dafür ist er da.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die Staffelung hat einen Zug, den man erst beim zweiten Hinsehen bemerkt. CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren ist keine Verdachtsregel gegen Jugendliche, sondern das Eingeständnis, dass die relative Limite wichtiger ist als die absolute. Wer mit 19 sein erstes Einkommen hat, verliert über CHF 1’000 in einem Monat mehr Substanz als jemand mit vierzig Jahren und Haushaltseinkommen über dieselbe Summe. Die Jahreslimite ist die ehrlichste Zahl im ganzen Dokument, weil sie die einzige ist, die ein Jahr Verhalten vorwegnimmt.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Ein Schweizer Register, das über Casinos hinausreicht, ist der einzige Mechanismus auf dieser Liste, der einen Rückfalltag nicht kennt. Er ist umständlich, er ist langsam, und er funktioniert gerade deshalb.

Wo das Kontrollsystem nachgibt

Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört vollständig ausgeschrieben und sie gehört nicht beschönigt: Der Schutz am Verkaufsschalter ist nicht streng. Nicht in der Hälfte der Fälle, in jedem zweiten nicht. Die Online-Kanal-Prüfung über Ausweis und Adressdatenbank ist eine andere Liga, und wer seinen Schutz an der Verkaufsstelle erwartet, verlässt sich auf das schwächste Glied der Kette.

Ein weiterer Punkt mit Geldwert: Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Die Regel klingt selbstverständlich, und sie ist für einen Leser wichtig, der glaubt, im Streitfall schon irgendwie zu seinem Geld zu kommen. Er kommt nicht dazu. Und bei einem ausländischen Anbieter gibt es gar keine Stelle, an die der Anspruch gerichtet werden könnte, weil das Schweizer Sperrregister nicht greift und die Schweizer Aufsicht nicht zuständig ist.

Sporttip Live-Wetten und die Quote 1.00: der teuerste Automatismus im Regelwerk

Wer eine Livewette abgibt, sollte einen Satz der Spielregeln kennen, weil er in Sekunden Geld kostet. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Der Satz ist keine Fussnote. Bei einem Tor in der 89. Minute wechselt der Ausgang in dem Moment, in dem das Netz zappelt, und eine Wette, die in dieser Sekunde abgeschickt wird, hat Quote 1.00 – das heisst: Der Einsatz kommt zurück, ohne Gewinn. Die Verzögerung zwischen Tippen und Bestätigen entscheidet über den Ausgang, nicht die Prognose. Wer live wettet und dazu eine Prognose liest, sollte wissen, dass die Prognose in diesem Fenster nicht mehr die relevante Grösse ist. Erst kommt die Wette, dann das Ereignis.

Verwandt damit ist eine zweite, weniger bekannte Regel: Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Im Klartext: eine Kombination aus «Sieg Bayern» und «Über 2,5 Tore» ist kein Paket aus zwei unabhängigen Wetten, sondern ein zusammenhängendes Ereignis, und ohne die richtige Funktion ist die Wette angreifbar. Das betrifft den Rückgabewert der ganzen Kombination, nicht nur der einen Voraussage.

Zur Laufzeit: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer – bei Fussball etwa 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer bei einem Pokalspiel mit Verlängerung die reguläre Spielzeit meint, verliert eine Wette, die er für gewonnen hielt.

Und dann der Fall, der jeden Kombischein betrifft, der an einem Winterwochenende gespielt wird. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die Absage kostet also keine Wette. Sie kostet den Ertrag der Kombination, und das ist nur dann ein Trost, wenn der Rest des Scheins trifft.

Wie eine Wettprognose tatsächlich entsteht

Eine Prognose ist eine Rechnung unter Unsicherheit, und man kann sie auseinandernehmen. Vier Grössen tragen sie im Kern: die Form, der Heimvorteil, die Statistik und die Quote. Wer alle vier versteht, liest eine Prognose anders, als sie geschrieben wurde.

Die Form ist der erste und der wackeligste Faktor. Sie bedeutet mehr als die letzten fünf Ergebnisse, aber genau die bekommt der Leser am häufigsten präsentiert. Eine Mannschaft, die vier von fünf Spielen gewonnen hat, spielte viermal gegen die untere Tabellenhälfte – das steht in der Ergebnisliste nicht, und es ist der Grund, weshalb die Form allein eine Prognose trägt, die nichts trägt.

Der Heimvorteil ist der stabilste der vier Faktoren, und zwar gerade weil er langweilig ist. Er verschiebt Erwartungen systematisch, aber er verschiebt sie für beide Mannschaften, und er ist in der Quote längst eingepreist. Ein Ratgeber, der den Heimvorteil als Entdeckung verkauft, verkauft eine Zahl, die jeder Buchmacher vor ihm kennt.

Die Statistik entscheidet, welche Grössen überhaupt auf den Schein gehören. Sie ist wertlos, wenn die Stichprobe zu klein ist. Sie ist gefährlich, wenn sie aus einem Wettbewerb stammt, der anders gespielt wird als das fragliche Spiel – ein Torverhältnis aus einer Liga mit anderen Schiedsrichterlinien und anderem Tempo sagt über das nächste Spiel weniger, als seine Zahlengenauigkeit suggeriert.

Die Quote ist die Grösse, an der die Prognose sich messen lassen muss. Eine Prognose ohne Quote ist eine Meinung. Erst der Abstand zwischen geschätzter Wahrscheinlichkeit und der im Preis ausgedrückten Wahrscheinlichkeit macht aus einer Meinung eine Wette mit oder ohne Wert.

Was einen Wert ausmacht, und warum die eigene Trefferbilanz dafür nichts hergibt

Ein Wert entsteht, wenn die eigene Einschätzung der Wahrscheinlichkeit über der liegt, die der Preis nahelegt. Ein Beispiel in Dezimalquoten, weil das die Rechnung offenlegt: Bei Quote 2.10 steckt eine ausgedrückte Wahrscheinlichkeit von etwas unter 50 % in der Quote, bei Quote 1.50 eine von rund zwei Dritteln. Wer ein Ereignis mit Quote 2.10 für häufiger als die Hälfte eintretend hält, hat einen Vorteil. Wer es für seltener hält und trotzdem setzt, setzt gegen sich selbst.

Die Committlung der Fünf-Spiele-Trefferquote ist die Zahl, mit der sich Prognosequellen selbst verkaufen, und sie ist die am wenigsten belastbare. Ein Tipp, der im Fernsehen abgegeben wurde, ist keine Wette: Er erhöht nicht den Einsatz, er wird nicht quotiert, und er hat keine Auszahlungsregel. Ein Treffer, der aus einem Blatt in der Zeitung stammt, ist aus demselben Grund keine Wette. Der Strich zwischen Fernsehmeinung und Wettschein trennt die Statistik.

Die Gegenprobe, die eine Prognose selbst überführen kann.

Ein Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten

An dieser Stelle lässt sich die Marge ausrechnen, und die Rechnung ist der eigentliche Ertrag dieses Abschnitts. Angenommen wird ein Zwei-Weg-Markt mit Quote 1.90 auf der einen und 1.90 auf der anderen Seite – ein Beispiel, kein zitierter Preis.

1 geteilt durch 1.90 ergibt 0.5263. Zweimal ergibt 1.0526. Der Auszahlungsschlüssel dieses Marktes liegt also bei rund 95,2 %, die Marge des Anbieters entsprechend bei rund 4,8 %. Der Buchmacher behält von jedem auf diesen Markt gesetzten Franken etwa 4,8 Rappen.

Nun kommt die entscheidende Bedingung, und sie ist keine Nebenbemerkung. Diese Marge steht unter der Voraussetzung, dass auf alle Ausgänge des Marktes gleich viel Geld gesetzt wurde. Steht die Verteilung schief, verschiebt sich die Quote und die Marge mit. Und der Markt ist ein Beispiel unter vielen: In einem Markt mit mehr als zwei Ausgängen – 1X2 mit drei Resultaten – liegt die Marge typischerweise höher als in einem Zwei-Weg-Markt, und innerhalb einer Sportart unterscheiden sich die Märkte noch einmal. Ein einziges Beispiel ergibt keine Quote für «den Buchmacher», es ergibt eine Bandbreite: grob um 5 % in einem ausgeglichenen Zwei-Weg-Markt, mehr bei drei Ausgängen und mehr in Nebenmärkten.

Zieht man einen Treffer künstlich tiefer erneut durch dieselbe Rechnung, wird der Effekt sichtbar: Bei Quote 1.85 auf beiden Seiten steigt die Marge auf rund 8,1 %, bei 1.75 auf rund 14,3 %. Der Anbieter muss die ausgeglichene Verteilung bei 1.80 auf beiden Seiten, dann liegt die Marge bei rund 11,1 %. Das sind keine Prognosen, das sind die Kosten, die in der Zahl stehen.

Das Wort «kostenlose Wettprognose» verdient dabei eine Gegenprobe. Die Prognose ist gratis. Der Markt ist es nicht. Jeder Franken, der auf den Markt geht, trägt die Marge dieses Marktes – bei den zwei Bewilligungen der Schweiz ist das nicht anders als bei jedem Anbieter. Wer einen Tipp bekommt, bekommt keine Gutschrift.

Warum Prognosen für ein Turnier anders aussehen als für einen Ligabetrieb

Ein Turnier ist für die Prognose, was ein Umzug für ein Bücherregal ist: Die Ordnung existiert noch, aber die Kategorien stimmen nicht mehr. Bei einer Weltmeisterschaft kommen Mannschaften zusammen, die im Ligaalltag nie aufeinandertreffen, und das Vorwissen, das ein Tippgeber aus Ligaspielen zieht, lässt sich nicht sauber übertragen. Die Formkurve aus einer Qualifikation sagt über das Turnier limitiert etwas, weil der Modus ein anderer ist, die Belastung eine andere und die taktische Einstellung eine andere. Der Faktor, der sich am wenigsten überträgt, ist der Heimvorteil – bei einem Turnier in einem dritten Land existiert er für keine Mannschaft, und eine Prognose, die ihn stillschweigend weiterrechnet, rechnet ihn falsch.

Ligaspiele liefern mehr Stichprobe pro Paarung und damit eine engere Fehlerschätzung, aber sie liefern auch mehr Wiederholung: Bayern gegen einen Aufsteiger stand sechsmal in zwei Jahren auf dem Plan, die Quote kennt das Paar. Die Prognose wird besser, der Markt aber auch, und der Vorteil gegenüber einem Markt, der dasselbe weiss, ist deswegen nicht automatisch grösser. Der WM 2026 ist am 11. Juni 2026 angepfiffen worden und am 19. Juli 2026 zu Ende gegangen, eine Fussball-Europameisterschaft findet im Jahr 2026 nicht statt. Wer auf Turnierprognosen setzt, sollte prüfen, ob der Ratgeber, der ihm gerade eine Prognose für ein Turnier verkauft, den Modus des Wettbewerbs kennt, auf den er sich bezieht.

Die Regelmässigkeit ist kein Beleg für Genauigkeit. Ein Tippgeber, der jede Woche dieselbe Liga prognostiziert, produziert eine stabile Statistik, und eine stabile Statistik ist der beste Verkaufstext, den ein Prognosedienst haben kann. Nur hat sie nichts mit der Frage zu tun, ob der nächste Tipp einen Vorteil trägt.

Was die Quote bei einer Prognose wirklich trägt

Die Quote enthält die Meinung des Marktes. Sie ist die Summe der Einsätze aller Spielenden, verrechnet mit der Marge des Anbieters, und sie bewegt sich, sobald Geld kommt. Wer gegen die Quote geht, geht gegen die gesammelte Einschätzung – nicht gegen einen Buchmacher, der falsch liegt, sondern gegen einen Preis, der sich täglich bewegt hat.

Ein Punkt, der in beiden Richtungen gilt. Ein Prognosedienst, der bei einem beliebten Markt in dieselbe Richtung liegt wie der Preis, gewinnt nichts – das ist eine kostenlose Wiederholung dessen, was schon in der Quote steht. Ein Dienst, der die Richtung wechselt und den Grund offenlegt, bietet Content, aber noch keine Wette. Die lohnende Information liegt in der Differenz, und die ist selten.

Bei den zwei Schweizer Veranstaltern gibt es dabei einen Struktureffekt, der sonst nirgends vorkommt: Der Katalog ist auf der Liste der Aufsichtsbehörde geschlossen, Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen nur zur Verfügung, wenn sie dort aufgeführt sind. Wo ein Markt fehlt, existiert er nicht, und eine Prognose für ihn ist eine Prognose für eine Wette, die nicht abgegeben werden kann.

Der Unterschied zwischen einer Prognose und einem System

Ein System behauptet eine Regel. Eine Prognose behauptet eine Einschätzung. Der Unterschied ist nicht akademisch: Ein System lässt sich an einer Serie prüfen, eine Einschätzung nicht. Und jede Serie, die ein System bestätigt, ist eine Stichprobe, die klein genug ist, um zufällig zu sein – der klassische Test wäre, die Zahl der Versuche zu veröffentlichen und nicht nur die der Treffer.

Was von einem System bleibt, sind seine Kosten. Eine Regel, die zwanzig Wetten pro Woche erzwingt, erzwingt auch die Marge des Marktes zwanzigmal pro Woche. Bei rund 5 % Marge in einem ausgeglichenen Zwei-Weg-Markt sind das etwa ein Franken pro zwanzig Franken Umsatz, und zwar unabhängig davon, ob die Regel gut oder schlecht ist. Der Effekt ist grösser als die meisten Gewinnspannen, die Ratgeber in Aussicht stellen. Das ist eine Rechnung, die nichts prophezeit. Sie beschreibt nur, was ein System tut.

Wer eine Prognose liest, sollte auch auf ihren Horizont schauen: Ist sie für ein einzelnes Ereignis oder für ein langfristiges Mass? Und wer eine Prognose selbst schreibt, sollte den Unterschied zwischen Schätzung und Vorhersage stehen lassen. Eine Vorhersage hat falsch oder richtig zur Folge. Eine Schätzung hat eine Abweichung.

Prognosequellen im Vergleich: Methode, Nachvollziehbarkeit und Bilanz

Die Vergleichsachse ist hier nicht, wer am lautesten getippt hat. Sie ist, was eine Quelle tatsächlich messbar macht. Drei Kriterien tragen: die Methode, die Nachvollziehbarkeit und die Trefferquote über lange Zeiträume. Ein einzelner Glückstreffer gehört in keine dieser drei Kategorien und verschwindet bei jedem dieser drei Kriterien zuerst.

Die Methode ist die Frage, ob eine Prognose eine Begründung hat. «Form» ist keine Begründung, «drei Auswärtsniederlagen gegen Mannschaften aus der oberen Tabellenhälfte, dazu Rückkehr des Innenverteidigers» ist eine. Gesagt reicht es nicht, sie muss auch eine Prüfung überleben, und eine Prüfung überlebt sie nur, wenn sie mit der Quote zusammengebracht wird.

Die Nachvollziehbarkeit ist die Frage, ob eine Prognose hinterher noch auffindbar ist. Ein Tipp, der verschwindet, wenn er falsch war, ist keine Prognose – das ist ein Anfangserfolg mit eingebautem Schwund. Eine Prognose, die in einem Archiv steht und nach dem Spiel noch abrufbar ist, kann man nachrechnen, und nichts ist für einen Prognosedienst unangenehmer als die eigene erfolgreiche Vergangenheit.

Die Trefferquote über lange Zeiträume ist der belastbare Teil, und sie ist nur belastbar, wenn sie die Verluste einschliesst. Eine Quote von 60 % Treffern bei Quote 1.40 ist ein Minusgeschäft, und genau das lässt sich einer Trefferzahl nicht ansehen. Die Gegenprobe ist, ob eine Quelle den Rückgang der Rendite pro Einsatz zeigt – die Rendite ist eine Zahl, die Quoten trägt, und eine Trefferquote ist eine Zahl, die Quoten nicht trägt.

An dieser Stelle steht die Unbequemlichkeit: Wer eine Prognose verkauft, hat den Anreiz, die Form zu optimieren, nicht den Kern. Ein Prognosedienst, der eine Prüfung mehr mitbringt als ein anderer, sieht für kurze Zeit schlechter aus, weil er Fehltreffer registriert, die ein anderer verschweigt. Der Nachteil ist die Ehrlichkeit, und der Vorteil ist, dass sie bei der Jahresbilanz nicht umkehrbar ist.

Was die Prognose des Lesers leisten kann: Sie kann einen Markt bereinigen und einen Preis bewerten, sie kann eine schlechte Kombination verhindern und eine gute Quote erkennen, und sie kann eine Wette rechtfertigen oder verwerfen. Was sie nicht leisten kann: Sie kann einen Gewinn nicht garantieren.

Eine eigene Notiz pro Wette, mit Quote, Einsatz und Ergebnis, wird nach ein paar Dutzend Einträgen aussagekräftiger als jede Prognose, die sich selbst bewertet, weil sie den einzigen Datensatz auswertet, der die eigene Entscheidung enthält.

Woran eine Prognose in der Praxis gemessen wird

Eine kostenlose Prognose kommt ohne Preis. Der Preis der Wette kommt später, und er steckt in drei Grössen, die man nachrechnen kann, ohne das Ergebnis zu kennen: im Auszahlungsschlüssel eines Marktes, im Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und in den Limiten des Kontos. Diese drei Grössen sind der eigentliche Inhalt eines Wettanbieters, nicht sein Werbetext.

Was eine Quote numerisch sagt

Eine Dezimalquote ist der Nenner eines Bruchs. Bei Quote 2.00 sagt der Markt: 50 %. Bei 4.00: 25 %. Bei 1.50: 66,7 %. Addiert man die reziproken Quoten aller Ausgänge eines Marktes, kommt eine Summe über 1 heraus, und dieser Überschuss ist die Marge des Anbieters. Der Markt zahlt weniger aus, als er an Einsätzen einnimmt. Ein Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten ergibt als Auszahlungsschlüssel rund 95,2 % und als Marge rund 4,8 %, ein Zwei-Weg-Markt mit 1.85 auf beiden Seiten ergibt rund 91,9 % Auszahlungsschlüssel und rund 8,1 % Marge. Der Sprung zwischen diesen beiden Beispielen erklärt, warum eine Prognose, die bei Quote 1.85 gewinnt, weniger wert ist als eine, die bei 1.90 gewinnt, auch wenn beide richtig liegen.

Der Auszahlungsschlüssel und die Marge sind dieselbe Grösse von zwei Seiten. Der eine sagt, was zurückkommt, die andere, was bleibt. Es gibt in der Schweiz keine Vorgabe, welche Marge ein Sportwettenmarkt haben muss. Ein Markt mit ausgeglichenen Quoten in einem grossen Wettbewerb liegt üblicherweise tiefer, ein Nebenmarkt höher, weil der Anbieter dort ein höheres Ausfallrisiko trägt.

Warum eine längere Kombination teurer wird, nicht lukrativer

Eine Kombination aus n Voraussagen ergibt als Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Das klingt nach einem grosszügigen Effekt, und es ist der teuerste Weg im ganzen Angebot.

Bei zwei Ereignissen mit je 90 % Wahrscheinlichkeit liegt die Gesamttreffer-Wahrscheinlichkeit bei 81 %, bei fünf bei etwa 59 %, bei zehn bei knapp 35 %. Gleichzeitig multipliziert sich die Marge des Anbieters mit der Länge der Kombination. Bei zwei Voraussagen mit je rund 4,8 % Marge trägt die Kombination etwa 9,4 % Kostenanteil, bei drei Voraussagen etwa 13,7 %, bei vier etwa 17,9 % – gerechnet als Summe der Markt-Margen über die Glieder. Der Ratgeber, der «mehr Voraussagen, mehr Ertrag» sagt, lässt diesen Teil weg, und es ist der einzige Teil, der vorher berechenbar ist.

Wie die Eventualverbindlichkeit einer Kombination aussieht, zeigt der Vergleich zweier Beispiele: Zehn Voraussagen mit je 90 % Trefferwahrscheinlichkeit ergeben eine Kombination, die etwa jede dritte Woche durchgeht; dieselbe Kombination verzehnfacht die Marge. Die Quotengesamtheit wächst stark, aber das Produkt aus Wahrscheinlichkeit und Kosten wächst in die andere Richtung. Wer eine Kombination von zwölf Ereignissen spielt, weil die Gesamtquote mehrstellig wird, kauft sich einen hohen Ertrag zum Preis einer deutlich gestiegenen Ausfallwahrscheinlichkeit.

Wie der Marktindex zu lesen ist

Der Marktindex gibt an, wie sich die Einsätze auf einem Ereignis verteilen. Anbieter ziehen die Quote nach, wenn eine Seite zu schwer wird, und die Bewegung einer Quote ist damit ein Signal über Geld und nicht zwingend über Information. Eine gefallene Quote kann bedeuten, dass Geld in den Markt geflossen ist, oder dass eine Mannschaft einen entscheidenden Ausfall gemeldet hat – zwei Ursachen, zwei Signale im selben Datensatz. Der Unterschied lässt sich an der Zahl allein nicht erkennen.

Bei den zwei Schweizer Veranstaltern ist die Quote in einem anderen Rahmen zu lesen, weil der Katalog der erlaubten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten geschlossen ist. Der Markt ist per Bewilligung definiert, und eine Prognose auf einen nicht gelisteten Markt ist für den Bereich ohne praktische Verwendung. Was auf einem ausländischen Portal angeboten wird, muss in der Schweiz nicht angeboten werden, und umgekehrt.

Swisslos Sporttip: die einzige Bewilligung mit Vertragsgebiet in der Deutschschweiz

Wer in der Deutschschweiz wohnt, kommt bei der Legalitätsfrage auf diese Adresse zurück, ob er will oder nicht. Swisslos betreibt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Der Sitz der Genossenschaft ist Basel, der Rahmen ist die IKV 2020, und der Betrieb läuft unter der Aufsicht der Gespa mit einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung nach BGS.

Die Limiten sind das, was einem zuerst auffällt, weil sie eng und klar sind. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Zwei Dinge daran. Erstens ist die Web-Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzelwette für einen grossen Teil der Spielenden keine Einschränkung, sondern eine Bremse, die von aussen kommt. Zweitens steht bei jeder Limite ein Widerrufsvorbehalt, und wer seine Strategie auf eine exakte Summe stützt, sollte wissen, dass sie sich bewegen kann.

Der Kombiboost ist der Punkt, an dem dieses Angebot mehr ist als ein Basiskatalog, und die Bedingungen sind eng. Er gilt nur online – Prematch, Live, Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Dazu kommen Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Die 100 % bei fünfzehn Voraussagen sind der aufregendste Satz im Regelwerk und der harmloseste. Bei einer Gesamtquote, die bei fünfzehn Voraussagen mit je 1.50 bereits astronomisch ist, entscheidet die Ausfallwahrscheinlichkeit, nicht der Prozentsatz. Der Boost ist ein Zuschlag auf einen Gewinn, der wahrscheinlich nicht eintritt, und das ist keine Kritik, sondern eine Beschreibung dessen, was die Bedingung «mindestens 1.50 pro Voraussage» mathematisch erzwingt.

Die Gewinnberechnung ist genau geregelt: Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungsschritte, beide gegen den Gewinn, beide in der gleichen Richtung und im Ergebnis minimal. Erwähnenswert ist es, weil zweimaliges Abrunden eine Angewohnheit ist, die man in einem Regelwerk nicht erwartet.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn; er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Ein Name, der in den Bedingungen nicht steht.

Ein Punkt, der selten ausgeschrieben wird: Die Auszahlungslogik des Wallets. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.

Die 3 % ab der dritten Auszahlung sind der Posten, den ein Wettereintrag übersieht. Wer viermal im Jahr auszahlt und jedes Mal CHF 500 bewegt, zahlt auf die letzten beiden Auszahlungen zusammen CHF 15 – nicht dramatisch, aber es ist die einzige Gebühr im System, und sie wächst mit der Häufigkeit, nicht mit der Höhe. Der vernünftige Reflex ist, seltener und grösser auszuzahlen. Wer dagegen dauerhaft kleine Beträge abbucht, zahlt für die Bequemlichkeit.

Der Kauf von Spielguthaben auf dem Wallet läuft per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wetten lassen sich online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code auch an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden.

Und eine Frist, die Geld kostet, wenn man sie vergisst. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt nach viel. Bei einem Kleingewinn aus einem Wettschein, den man verloren glaubte, sind es genau 26 Wochen bis zum Verfall.

Die Spielerschutzseite ist bei Sporttip die vollständigste im ganzen Vergleich. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage und die produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage ohne Aufhebung vor Fristablauf. Die unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die Einordnung: Eine Wette bei Sporttip hat einen regional begrenzten Zugang, einen eingeengten Einsatzrahmen und einen Katalog, der per Bewilligung geschlossen ist. Wer in der Deutschschweiz wohnt und sich selbst eine feste Verlustlimite setzt, bekommt hier das einzige Angebot, bei dem die Limite nicht freiwillig ist, sondern Teil des Produkts. Und der Kombiboost ist das interessanteste Werkzeug im Paket – für den, der eine Kombination aus vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote ohnehin spielt. Wer sie nur wegen des Boosters spielt, spielt gegen die Marge.

Loterie Romande Jouez Sport: die zweite Bewilligung und der Höchstgewinn

Wer in der Westschweiz wohnt, hat genau einen bewilligten Online-Zugang, und es ist dieser. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Der Sitz ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, dazu 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Die Obergrenzen sind der auffälligste Unterschied. Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Der Höchstgewinn pro Wette ist die Zahl, die niemand liest und die jeden betrifft, der hoch kombiniert. Eine Kombination mit einer Gesamtquote von 100’000 ist erlaubt, aber CHF 300’000 pro Wette ist die Decke. Wer eine lange Kombination mit einem kleinen Einsatz spielt, erreicht diese Decke nur bei einem Treffer, den es praktisch nicht gibt – und wer eine Kombination mit einem grossen Einsatz spielt, kann sie erreichen. Der Deckel trifft also nicht die Spielenden, die ihn absichtlich suchen. Er trifft die, die eine Kombination mit einem vierstelligen Einsatz spielen und sich ihres Verlustrisikos nicht bewusst sind.

Die Mindestquote von 1.10 ist ebenfalls eine interessante Grenze, und sie ist die untere. Sie schliesst eine Kombination aus lauter sehr kurzen Favoriten aus und erzwingt damit eine gewisse Mindestrendite pro Glied. Die Kombi ist zugleich auf 10 Voraussagen begrenzt, und das ist eine Obergrenze, die den Markt vor der absurd langen Kombination schützt – die gleiche Kombination, deren Marge sich mit jedem Glied multipliziert.

Ein einzelner Name, der in den Bedingungen nicht vorkommt.

Ein weiterer Hinweis zu den Limiten: Bei der Loterie Romande gelten dieselben 72 Stunden für eine Erhöhung, die Swisslos in ihren Bedingungen vorschreibt – die Vorgabe liegt bei 24 Stunden, die Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Und auch hier gilt eine Selbstsperre und das schweizweite Sperrregister, das über Casinos hinaus auch Einrichtungen im Fürstentum Liechtenstein erfasst.

Die Einordnung: Das französischsprachige Vertragsgebiet hat einen Veranstalter und eine Bewilligung, und wer in Genf, Lausanne oder Sitten wohnt, hat die Alternative nur als ausländische Seite ohne Schweizer Rechtsweg. Die interessanteste Zahl im Regelwerk ist nicht die Höchstquote von 100’000, sondern der Deckel bei CHF 300’000 pro Wette – er trifft den Einsatz, nicht die Fantasie.

HornetBet: ohne Schweizer Bewilligung, mit Aufsichtsvermerk

HornetBet gehört zur ersten der neun ausländischen Seiten in dieser Übersicht, und über jede von ihnen gilt derselbe Satz: ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Die Bewilligung, die der Anbieter gemeldet hat, steht nicht fest, und sie hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, dafür die Möglichkeit, dass Domains auf die Sperrliste der Gespa kommen.

Über HornetBet ist damit genau ein Punkt in dieser Übersicht gesichert: der Bewilligungsstatus. Wie hoch der Mindesteinsatz ist, welche Auszahlungszeiten gelten, welche Sportarten und Wettarten angeboten werden und wie mit Limiten umgegangen wird, lässt sich aus den Angaben zu diesem Anbieter nicht beantworten. Wer ein Konto in Betracht zieht, findet die Bedingungen in den eigenen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

Die Einordnung: Der Name steht in dieser Gegenüberstellung, weil ein Schweizer Spieler ihm begegnet. In derselben Gegenüberstellung steht auch der Grund, weshalb er kein Ersatz für eine Schweizer Bewilligung ist – es gibt kein Register, das hier greift, und keine Stelle, die im Streit zuständig wäre. Wer die Seite trotzdem prüfen will, sollte mit dem Sperrliste-Status beginnen und bei einer blockierten Domain nicht nach der Ersatzadresse suchen, sondern die Frage anders stellen. Ein Anbieter, der sich durch Domain-Hopping erreichbar hält, hat sich auch aus dem Schweizer Aufsichtsrahmen verabschiedet.

myBet: ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schweizer Register

myBet trägt denselben Vermerk wie jeder andere Anbieter auf dieser Liste: ohne Schweizer Bewilligung. Nur die zwei Schweizer Veranstalter dürfen hierzulande Sportwetten anbieten, eine gemeldete Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Weiter reichen die Angaben nicht: Wie das Angebot aufgebaut ist, welche Limiten gelten und wie schnell ausgezahlt wird, ist bei myBet offen. Wer sich über den Anbieter informieren will, liest seine eigenen Bedingungen und nicht die Werbeseite. Die eigenen Bedingungen sind das einzige Dokument, das im Streit zählt, und sie stehen meist hinter einem kleinen Verweis am Seitenende.

Die Einordnung: Der Aufsichtsvermerk ist bei jeder dieser neun Seiten derselbe und wiegt bei jeder gleich schwer. Was bei myBet dazukommt, ist die Frage der Auffindbarkeit – wer eine blockierte Domain sucht und eine Ersatzadresse findet, hat den Anbieter gewechselt, ohne die Bedingungen zu wechseln. Der Schweizer Schutz reist nicht mit.

Betovo: ohne Schweizer Bewilligung, Beschreibung statt Empfehlung

Bei Betovo gilt derselbe status quo wie bei allen ausländischen Anbietern in dieser Übersicht: keine Schweizer Bewilligung. Swisslos und die Loterie Romande sind die einzigen Veranstalter, die in der Schweiz eine Bewilligung für Sportwetten haben, und eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als Möglichkeit.

Mehr lässt sich aus den vorliegenden Angaben zu Betovo nicht sagen. Konditionen, Auszahlungsdauer und Produktumfang sind nicht Teil dessen, was zu diesem Anbieter erfasst ist, und ein Ratgeber, der hier eine Zahl nennt, erfindet sie. Wer das Angebot prüfen will, vergleicht die Bedingungen des Anbieters mit dem, was die zwei Schweizer Veranstalter bieten – und nicht mit dem, was eine Werbeseite verspricht.

Die Einordnung: Der Anbieter ist eine von neun ausländischen Seiten, die einem Schweizer Spieler begegnen. Der Unterschied zwischen ihnen liegt nicht im Aufsichtsvermerk, sondern in dem, was danach kommt: ob die eigene Domain stabil bleibt, ob es eine Beschwerdestelle gibt, ob im Streit jemand antwortet. Keiner dieser Punkte lässt sich aus dem Schweizer Recht durchsetzen, weil das Schweizer Recht auf ihn nicht anwendbar ist.

BassBet: Personalausweis-Prüfung im bewilligten Schweizer Wettgeschäft

BassBet ohne Schweizer Bewilligung – das ist der ganze Vermerk, und mehr gibt es zu diesem Anbieter in dieser Übersicht nicht zu sagen. Die beiden Schweizer Veranstalter sind Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport; eine Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das schweizweite Sperrregister, kein Schweizer Gerichtsstand, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.

Nicht erfasst ist bei BassBet alles, was ein Angebot ausmacht: Mindesteinsatz, Höchsteinsatz, Auszahlungslogik, Sportarten, Wettarten und Spielerschutzw erkzeuge. Wer eine Entscheidung über diesen Anbieter treffen will, kann sie nur anhand der Bedingungen des Anbieters selbst treffen, und es gibt keine Schweizer Stelle, die diese Bedingungen durchsetzt.

Die Einordnung: Bei den zwei Schweizer Veranstaltern ist der Identitätsnachweis Pflicht – der Ausweis wird ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft, ein Konto pro Person. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert dieser Rahmen nicht. Das ist der unspektakulärste und der einzige Unterschied, der das ganze Verhältnis zum Anbieter prägt.

GG.BET: ohne Schweizer Bewilligung, Bedingungen im Ausland

Bei GG.BET lautet der Vermerk ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als Möglichkeit.

Was das Angebot selbst betrifft – Quoten, Limiten, Auszahlungen, Spielerschutz – stehen für GG.BET keine Angaben zur Verfügung. Wer seinen Schutz bei diesem Anbieter selbst organisieren will, kann das nur über die eigenen Mittel tun: eine Limite auf Kontoseite, ein Budget, das vorher feststeht, und eine Pause, die man selbst einlegt. Keine davon hat die Wirkung einer Sperre im schweizerischen Register, weil dieses Register die ausländische Seite nicht kennt.

Die Einordnung: Ein langes Angebot nützt nichts gegen einen kurzen Rechtsweg. Wer einen ausländischen Anbieter wählt, tauscht die aufsichtsrechtliche Bindung gegen den Umfang des Angebots – und die Frage, ob dieser Tausch aufgeht, lässt sich nicht mit einer Quote beantworten, sondern nur mit der eigenen Verlustlimite.

FortuneJack: ohne Schweizer Bewilligung, mit Casino-Profil

Bei FortuneJack trägt der Anbieter denselben Aufsichtsvermerk: ohne Schweizer Bewilligung. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die zwei Veranstalter, die überhaupt eine Schweizer Bewilligung halten, und eine Bewilligung aus einem anderen Land gilt hier nicht (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa kommen.

Ein Punkt, der auf der Seite des Lesers liegt statt auf der Seite des Anbieters. Das schweizerische Sperrregister gilt für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für Einrichtungen im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Sperre im Schweizer System wirkt damit nicht auf eine ausländische Seite, deren Domains nicht einmal stabil sind. Wer sich sperren will, muss den Zugang auf der Seite selbst sperren – und dort ist die Sperre so belastbar wie die Regel, die der Anbieter sich gegeben hat.

Weiter reichen die Angaben zu FortuneJack nicht: Limiten, Auszahlungslogik und Produktumfang sind nicht erfasst. Wer das prüfen will, prüft die Bedingungen des Anbieters und nicht diese Zeilen.

Die Einordnung: Der Vermerk ist bei allen neun ausländischen Seiten identisch; unterschiedlich ist allein, wie tief der eigene Schutz reicht. Bei einem Anbieter mit Casino-Profil ist die Frage der Selbstsperre die wichtigste – sie ist das einzige Werkzeug, das der Spielende vollständig in der Hand hat, und sie existiert als Schweizer Register nur innerhalb des bewilligten Systems.

BetLabel: ohne Schweizer Bewilligung, und was das für Streitfälle heisst

BetLabel mit dem gleichen Status wie die acht übrigen ausländischen Anbieter in dieser Liste: ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine gemeldete Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als Möglichkeit.

Zu den Bedingungen bei BetLabel ist nichts erfasst: weder Mindesteinsatz noch Auszahlungsdauer noch Spielerschutzw erkzeuge. Wer sich dort anmeldet, akzeptiert ein Vertragswerk mit einem Anbieter in einem anderen Rechtsraum, und bei einem Streit steht die Schweizer Aufsicht nicht als Stelle zur Verfügung. Die Gespa führt keine Liste bewilligter ausländischer Buchmacher, sie führt die Sperrliste. Der Unterschied zwischen beiden Listen ist der Unterschied zwischen einer Auskunft und einem Ausschluss.

Die Einordnung: Ein Ratgeber, der bei diesem Anbieter eine Mindestquote oder eine Auszahlungszeit nennt, hat sie nicht. Der belastbare Teil der Betrachtung ist der Vermerk, und der Vermerk deckt jeden Streitfall ab, den ein Spieler haben kann.

Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung, und die 26-Wochen-Regel

Jackbit trägt denselben Aufsichtsvermerk wie alle ausländischen Anbieter hier: ohne Schweizer Bewilligung. Die Schweiz kennt zwei Veranstalter mit Bewilligung, Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport; eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa kommen.

Über das Angebot selbst ist bei Jackbit nichts erfasst – keine Limiten, keine Auszahlungszeiten, keine Spielerschutzwerkzeuge. Ein Umstand, der hier nur die Reihenfolge der Prüfung ändert: Wer sich mit einem ausländischen Anbieter beschäftigt, beginnt bei der Auszahlung und bei den zeitlichen Fristen, nicht bei der Quote.

Der Grund liegt in einer Regel, die es auf der Schweizer Seite gibt und auf der ausländischen nicht. Bei Swisslos verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer die Frist bei einem ausländischen Anbieter verpasst, hat keine vergleichbare Regel – er hat eine Vertragsklausel, deren Durchsetzung ein Gericht in einem anderen Staat erfordern würde.

Die Einordnung: Der Unterschied zwischen Jackbit und den zwei Schweizer Veranstaltern ist nicht die Bewilligung allein, sondern die Durchsetzbarkeit. Zwischen einer klar geregelten, kurzen Frist, die ein Schweizer Verfahren stützt, und einer ähnlich kurzen Frist ohne Schweizer Verfahren liegt der eigentliche Preis der Offshore-Seite.

Die Marge selbst rechnen: was die Prognose den Leser letztlich kostet

Zurück zur Rechnung, denn sie ist die einzige Grösse auf dieser Seite, die sich ohne ein einziges Ergebnis ermitteln lässt. Wer einen Zwei-Weg-Markt mit Quote 1.90 auf beiden Seiten vor sich hat, addiert zwei reziproke Quoten und erhält 1.0526. Der Auszahlungsschlüssel liegt bei rund 95,2 %, die Marge bei rund 4,8 %. Bei 1.85 auf beiden Seiten sind es rund 91,9 % und rund 8,1 %, bei 1.80 auf beiden Seiten rund 92,6 % und rund 7,4 %. Die Marge liegt in einem ausgeglichenen Zwei-Weg-Markt also grob bei 5 % und steigt in Märkten mit mehr Ausgängen und in Nebenmärkten.

Und jetzt die Umrechnung in die einzige Einheit, die den Leser interessiert. Wer 100 Franken auf einen Markt mit 4,8 % Marge setzt, hat einen statistischen Erwartungswert von rund 95,2 Franken – unabhängig davon, ob der Tipp richtig oder falsch ist. Über zwanzig Wetten zu 20 Franken in einem solchen Markt liegt die statistische Erwartung bei etwa einem Franken Verlust pro 20 Franken Umsatz. Bei einer geraden Quote von 2.00 auf beiden Seiten läge die Marge bei null – und eine solche Quote existiert nicht, weil kein Anbieter sein Geschäft ohne Ertrag betreibt.

Der Auszahlungsschlüssel ist die untere Grenze der Genauigkeit, die ein Tipp überhaupt haben kann. Ein System, das 52 % Trefferquote bei Quote 1.90 erreicht, liegt rechnerisch knapp im Plus; bei 51 % liegt es knapp im Minus, und der Unterschied ist für eine Stichprobe von hundert Wetten nicht nachweisbar. Genau das ist der Grund, weshalb kostenlose Wettprognosen keinen Gewinn versprechen. Nicht weil sie falsch wären, sondern weil selbst eine richtige Prognose diese Schwelle kaum je überschreitet.

Wo die Prognose des Lesers einen echten Wert hat, ist die Bewertung eines Preises, den er schon kennt. Bei Quote 1.90 mit 50 % geschätzter Wahrscheinlichkeit ist der Erwartungswert 0.95 – ein Minus, unbemerkt, weil sich der Verlust über viele Wetten verteilt. Bei Quote 2.10 mit derselben Schätzung ist der Erwartungswert 1.05 – ein Plus von 5 Rappen pro Franken. Derselbe Tipp, zwei Ergebnisse, und beide beruhen nicht auf dem Ergebnis der Wette, sondern auf dem Preis, den der Buchmacher gestellt hat. Und es ist eine Schätzung: ein Durchschnitt über viele Wetten unter der Annahme, dass die eigene Einschätzung überhaupt trägt.

Dieselbe Rechnung für eine Kombination: Bei zwei Voraussagen mit je 4,8 % Marge liegt der Kostenanteil der Kombination bei etwa 9,4 %, bei drei bei etwa 13,7 %, bei vier bei etwa 17,9 %. Rechnet man die Trefferwahrscheinlichkeit mit, wird der Effekt unangenehm deutlich. Zwei Ereignisse mit je 70 % Wahrscheinlichkeit treffen gemeinsam in 49 % der Fälle. Vier mit je 70 % treffen in 24 % der Fälle, und der Kostenanteil ist auf rund 17,9 % gestiegen. Die Kombination macht den Gewinn nominell grösser und den Vorgang teurer, und beides geschieht gleichzeitig.

Ein Hinweis zum Schluss dieses Abschnitts, weil er die Rechnung relativiert, ohne sie aufzuheben. Es gibt in der Schweiz keinen gesetzlichen Mindest-Auszahlungsschlüssel und keine Regel, welche Marge ein Sportwettenmarkt haben darf. Die rund 4,8 % in einem ausgeglichenen Zwei-Weg-Markt sind ein Beispiel, kein Standard, und sie gelten für eine ausgeglichene Verteilung. Ein Markt mit 1.85 auf beiden Seiten ist teurer, ein Markt mit drei Ausgängen ist in aller Regel ebenfalls teurer, und ein Nebenmarkt kann deutlich teurer sein. Was immer gleich bleibt: Die Zahl ist vor der Wette bekannt und nicht nachher.

Häufige Fragen zu Wettprognosen in der Schweiz

Wie entsteht eine Wettprognose, und welche Daten fliessen ein?

Eine Prognose entsteht aus vier Grössen: der Form, dem Heimvorteil, der Statistik und dem Vergleich mit der Quote. Die Form liefert die jüngsten Ergebnisse, der Heimvorteil den systematischen Vorteil des Gastgebers, die Statistik die Häufigkeiten. Erst die Quote macht daraus eine Einschätzung – ohne sie bleibt jeder Aufbau eine Meinung ohne Bezugspunkt.

Warum ist eine kostenlose Wettprognose keine Garantie für einen Gewinn?

Weil sie eine Wahrscheinlichkeit schätzt und das Ergebnis nicht steuert. Dazu kommt der Markt: Ein Anbieter zahlt weniger aus, als er einnimmt, in einem ausgeglichenen Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten rund 95,2 %. Ein Treffer ist möglich, ein Ertrag über viele Wetten braucht eine Genauigkeit, die kaum eine Quelle belegt.

Welche Rolle spielen Quoten bei der Bewertung einer Prognose?

Die Quote ist der Massstab der Prognose. Bei Quote 2.10 entspricht ein Ertrag von 2.10 dem Einsatz; bei Quote 1.40 entsprechend weniger, und eine gute Trefferbilanz kann dort trotzdem ins Minus laufen. Eine Prognose ohne die Quote, zu der sie gilt, lässt sich nicht bewerten.

Was ist die Marge eines Anbieters, und wie wirkt sie auf eine Prognose?

Die Marge ist der Teil des Marktes, den der Anbieter behält. Bei 1.90 auf beiden Seiten ergibt die Summe der reziproken Quoten 1.0526, also rund 4,8 % Marge und rund 95,2 % Auszahlungsschlüssel. Sie liegt in jedem Fall vor der Prognose fest und senkt den Erwartungswert jedes Tipps.

Nur bei Swisslos mit Sporttip und bei der Loterie Romande mit Jouez Sport – den zwei Veranstaltern mit Bewilligung nach dem Geldspielgesetz und Aufsicht durch die Gespa. Jeder Veranstalter dient seinem Gebiet, ein Online-Konto setzt Wohnsitz in diesem Gebiet voraus. Ausländische Anbieter tragen den Vermerk ohne Schweizer Bewilligung.

Wie verlässlich sind Prognosen für Turniere wie eine Weltmeisterschaft im Vergleich zu Ligaspielen?

Bei einem Turnier fehlt die Stichprobe: Die Mannschaften treffen untereinander selten aufeinander, der Modus ist ein anderer, und der Heimvorteil fällt in einem dritten Land weg. Ligaspiele liefern die stabilere Grundlage, aber auch der Markt kennt sie besser, sodass der Vorteil nicht automatisch grösser wird.

Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»