Heinz Sportwetten in der Schweiz: Was eine Systemwette mit 57 Wetten wirklich kostet

Updated Oktober 2026
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Die Heinz-Wette ist kein Trick und keine Wette mit besserer Quote — sie ist eine Systemwette auf sechs Auswahlen, die aus 57 einzelnen Wetten besteht und bei der mindestens zwei Auswahlen gewinnen müssen, damit überhaupt etwas zurückkommt. Wer CHF 1 pro Einzelwette einsetzt, zahlt CHF 57 für einen Wettschein, ohne dass eine einzige Auswahl mehr richtig wäre als bei einer Kombiwette über dieselben sechs Spiele. Das ist der Kern der Sache, und es ist der Punkt, an dem der grösste Teil der Werbesprache um Systemwetten zerbricht.

Ein leerer Wettschein aus Papier liegt neben einem Bleistift und einem Radiergummi auf einem hellen Holztisch im Tageslicht.
Eine Heinz-Wette ist eine Systemwette auf 6 Auswahlen, die aus 57 einzelnen Wetten besteht.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungen der beiden Schweizer Veranstalter wurden gegen den Rahmen des Geldspielgesetzes und die Angaben der interkantonalen Aufsicht geprüft.

Zulässig sind zwei Veranstalter — und sonst niemand

Die Schweiz hat sich entschieden, Sportwetten nicht dem Markt zu überlassen. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), und die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern. Nicht die ESBK — die prüft Casinos und nichts anderes. Wer heute eine Suchmaschine nach einem Schweizer Sportwettenanbieter fragt, findet eine Seitenliste voller Namen, die mit der Schweiz nichts zu tun haben; die Zahl der Veranstalter mit Bewilligung liegt bei zwei, und sie steigt nicht, weil ein Anbieter grosszügigere Bedingungen schreibt.

Die beiden sind bekannt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Bewilligung braucht nach Artikel 21 bis 25 BGS zwei Teile, die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung, und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Was darüber hinaus über eine ausländische Bewilligung läuft, hat hier keine Wirkung — auch dann nicht, wenn sie in Curaçao, Malta oder Deutschland erteilt wurde.

Der Grund für die kleine Zahl ist politisch und nicht technisch. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und die Nettoerträge fliessen nach Artikel 125 BGS gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu. Ein dritter Anbieter wäre kein Marktzugangsthema, sondern eine Gesetzesänderung.

Was auf dem Spielangebot steht, ist ebenfalls begrenzt. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Stand 10.09.2026) — ein geschlossener Katalog, kein Rahmen. Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur dann; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe gar nicht. Wer auf Eckbälle oder Karten setzen will, findet dafür keinen Eintrag, und einen Esport-Abschnitt gibt es in der Liste nicht.

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen; Sport ist das Feld. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat — das BGS zieht keine eigene Grenze bei bestimmten Live-Märkten. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Artikel 25 Absatz 2 BGS gesperrt. Ein Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und damit reine Anbietersache.

Die Aufsicht veröffentlicht keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Sie veröffentlicht die Sperrliste — jene ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 führte sie 671 Domains).

Warum ein Konto nur im eigenen Kanton funktioniert

Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) — und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Das ist die Stelle, an der die Schweiz für einen Zugezogenen ungewohnt kompliziert wird, und die Stelle, an der sich die zwei Anbieter am saubersten trennen.

Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH durch, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz mit 221 Mitarbeitenden.

Wer in Zürich wohnt, kann also nicht auf das Westschweizer Angebot ausweichen, und wer in Genf wohnt, nicht auf Sporttip. Für einen Zugezogenen, der seinen Wohnsitz gerade gewechselt hat, heisst das: Ein bestehendes Konto wird nicht zum Konto des anderen Anbieters. Für einen Grenzgänger bleibt das Angebot des Nachbarlandes — ausserhalb jeder Schweizer Schutzlogik.

Zur Registrierung gehören mindestens 18 Jahre und ein Ausweis, dessen Daten ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden; eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Bei Sporttip stehen Wetten Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettkampf teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Wer die Rahmenbedingungen beider Anbieter nebeneinander sehen will, findet sie hier kompakt:

Veranstalter Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
MyStake keine Schweizer Bewilligung keine anerkannte Lizenz feststellbar; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung keine anerkannte Lizenz feststellbar; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz
Duelbits keine Schweizer Bewilligung keine anerkannte Lizenz feststellbar; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz
Rollbit keine Schweizer Bewilligung keine anerkannte Lizenz feststellbar; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung keine anerkannte Lizenz feststellbar; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz
Unibet keine Schweizer Bewilligung keine anerkannte Lizenz feststellbar; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz
Sportuna keine Schweizer Bewilligung keine anerkannte Lizenz feststellbar; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz
Fezbet keine Schweizer Bewilligung keine anerkannte Lizenz feststellbar; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz

Zwischen den beiden Gruppen liegt nicht ein Unterschied in der Qualität der Software, sondern ein Unterschied in der Rückgriffsmöglichkeit. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden und sind dann für Schweizer Anschlüsse nicht mehr erreichbar. Das Organisieren von Sportwetten ohne Bewilligung ist nach Artikel 130 BGS strafbar, für den gewerbsmässigen Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden — und es gibt keine Fair-Play-Kontrolle, an die er sich wenden könnte.

Wer selbst eine Wette an einem Verkaufspunkt kauft, sollte genauer hinsehen

Der Bereich, in dem Kontrolle am wenigsten greift, ist der klassische Verkaufspunkt. Die Gespa hat im Jahr 2025 Testkäufe durchführen lassen: In 200 Fällen wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Eine Quote, die sich mit keiner Formulierung schönreden lässt. Der Schutz am Schalter ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Person, die müde ist, eine Schlange vor sich hat und das Alter schätzt.

Online ist der Ablauf strenger, weil der Ausweis ausgelesen und die Adresse abgeglichen wird. Am Schalter gibt es kein System, das eine 17-Jährige zurückweist — es gibt nur die Person hinter dem Tresen. Wer für sein Kind oder mit Jugendlichen im Haushalt Sportwetten am Kiosk kauft, sollte das wissen, bevor er es tut.

Die Wette über der Limite gibt es nicht

Einsatzgrenzen sind bei Sporttip Anbietersache und stehen in den Spielregeln, nicht im Gesetz. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Bei Jouez Sport liegt der Mindesteinsatz online bei CHF 2, an Verkaufsstellen bei CHF 3 und für Multiples bei CHF 2; der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten beträgt CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.

Der Höchsteinsatz für eine Systemwette ist der einzige grössere Betrag in dieser Aufstellung, und der Grund liegt offen: Eine Systemwette trägt ein Vielfaches an Einsatz pro Wettschein. CHF 10’000 in einer Systemwette entsprechen nicht CHF 10’000 Risiko auf einem einzelnen Spiel, sondern einer grossen Zahl einzelner Wetten, die alle gleichzeitig laufen. Dass Swisslos für Systemwetten mehr erlaubt, ist keine Freigiebigkeit, sondern Rechnung: Die Zahl der gleichzeitigen Positionen ist das eigentliche Risiko.

Wer mit kleinen Beträgen arbeitet, merkt von diesen Limiten nichts — und auch nichts von der Marge, die in jeder Quote steckt. Wer im oberen Bereich spielt, merkt beides.

Verlustlimiten sind Pflicht, und bei Systemwetten wird die Summe zur Falle

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Nach Artikel 87 VGS muss der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen; wer senken will, senkt sofort, wer erhöhen will, wartet nach Gesetz 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande legen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden zugrunde. Ein landesweit festgeschriebener Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht, und daran ändern die Anbieterbedingungen nichts.

Wer noch nie eine Limite gesetzt hat und glaubt, das sei eine Formalität, sollte die Verlustlimite genau dann setzen, wenn er sich eine Systemwette zum ersten Mal ansieht. Eine Verlustlimite misst Verluste, und eine Heinz-Wette erzeugt Verluste in Blöcken.

Ein Beispiel, das die Zahlen nicht beschönigt: Eine Heinz-Wette mit CHF 1 pro Einzelwette kostet CHF 57 Einsatz. Wer drei solche Wettscheine an einem Wochenende spielt, hat CHF 171 bewegt. Die Limite von CHF 1’000 für unter 21-Jährige ist dann nicht mehr eine Zahl in einem Formular, sondern eine Grenze, die nach sechs Wettscheinen greift. Bei fünfzig Rappen pro Einzelwette sinkt derselbe Wettschein auf CHF 28.50, und die Rechnung sieht sofort freundlicher aus — was nichts daran ändert, dass die Wette selbst kein bisschen besser ist.

Daraus folgt praktisch: Wer eine Systemwette zum ersten Mal ausprobiert, sollte sie mit dem kleinsten erlaubten Einsatz pro Wette spielen und nicht mit dem, den er für «richtig ernsthaft» hält. Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten; für Systemwetten gilt derselbe Mindesteinsatz pro Einzelwette. Der Unterschied zwischen CHF 0.50 und CHF 1 pro Linie verdoppelt den Gesamteinsatz — und die Systemwette wird dadurch nicht richtiger.

Spielsperre und Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Das Register nach Artikel 80 bis 82 BGS erfasst überschuldete oder suchtgefährdete Personen und Selbstsperren; eine freiwillige Sperre lässt sich nach Artikel 84 VGS erst nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Einen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne haben Ausgeschlossene und Minderjährige nach Artikel 45 BGS nicht.

Wer in der Schweiz bei einem Veranstalter gesperrt ist, ist damit auch in den Casinos gesperrt, auch online, und auch im Fürstentum Liechtenstein. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert diese Verbindung nicht — die Sperre, die im Register steht, erreicht ihn nicht.

Geld kommt bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers läuft (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredite an Spielende sind nach Artikel 75 Absatz 1 BGS untersagt. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen. Ein staatliches Zahlungsblocking gegen unerlaubte Wettseiten gibt es nicht — Schweizer Banken und Kartenschemes blockieren solche Zahlungen nicht.

Wettmärkte und Aufbau: wofür der 57-fache Einsatz wirklich bezahlt wird

Der «Heinz» ist eine Wette, die alle Kombinationen aus sechs Auswahlen ab dem Doppel abdeckt. Der Name kommt von den 57 enthaltenen Mehrfachwetten: 15 Doppel, 20 Dreier, 15 Vierer, 6 Fünfer und 1 Sechser. Einzelwetten auf die sechs Auswahlen sind nicht enthalten — genau das unterscheidet den Heinz von einer Sammlung von Einzelwetten.

Die 57 Einzelwetten setzen sich also zusammen aus 15 Doppelwetten, 20 Dreierwetten, 15 Vierfachwetten, 6 Fünffachwetten und 1 Sechsfachwette. Der Wechsel von «Fünfer» zu «Fünffachwette» ist kein Zierrat: Es ist derselbe Gegenstand, und wer einmal verstanden hat, dass es fünf Ebenen gibt und nicht sechs, kann die Systematik überall nachrechnen.

Damit es überhaupt einen Ertrag gibt, müssen mindestens zwei Auswahlen gewinnen. Eine einzige richtige Auswahl genügt nicht — auch dann nicht, wenn sie mit Quote 5.00 eingelaufen ist. Hier liegt der Unterschied, der in der Werbung nie auftaucht: Die Systemwette wird mit «breiter Absicherung» beworben, aber die Absicherung beginnt erst beim zweiten Treffer. Falsch bleiben vier oder fünf der sechs Auswahlen, ist der Wettschein verloren, egal wie breit er angelegt war.

Der Super Heinz erweitert das Prinzip auf sieben Auswahlen und umfasst 120 einzelne Wetten: 21 Doppel-, 35 Dreier-, 35 Vierfach-, 21 Fünffach-, 7 Sechsfach- und 1 Siebenfachwette. Zusammen mit dem Heinz und dem Goliath über acht Auswahlen gehört er zu den Full-Cover-Wetten, die sämtliche möglichen Mehrfachwetten über eine bestimmte Anzahl von Auswahlen umfassen. Der Name ist alt und kommt aus dem englischen Wettgeschäft; in der Schweiz wird er bei Swisslos und bei der Loterie Romande nicht als eigener Produktname geführt.

Was der Vergleich mit einer Kombiwette zeigt: Bei sechs Auswahlen ist eine Kombiwette eine einzige Sechserwette. Der Heinz enthält diese Sechserwette ebenfalls — als eine von 57. Er enthält aber zusätzlich alle Zwischenstufen: die Fünfer, die Vierer, die Dreier und die Doppel. Gewinnen fünf der sechs Auswahlen, zahlt die Kombiwette nichts, der Heinz schon. Das ist der Sinn der Sache, und es ist der einzige Sinn. Es gibt keine Prognose, die darin steckt, und keine bessere Quote.

Wer die Auszahlung selbst durchrechnen will, kann das mit jeder gewünschten Quote tun. Bei einer Wette auf drei Auswahlen zu Quote 1.50, 2.00 und 2.50 entsteht die Gesamtquote einer Dreierwette aus dem Produkt der drei Quoten (1.50 × 2.00 × 2.50 = 7.50), und eine einzelne Wette über CHF 1 zahlt CHF 7.50 zurück. Dasselbe Prinzip gilt für jede Kombination im Heinz — ein Vierer mit Quoten von 1.50, 2.00, 2.50 und 3.00 ergibt eine Gesamtquote von 22.50 und damit CHF 22.50 pro CHF 1 Einsatz. Für die Doppelwetten eines Heinz mit diesen Quoten liegt der Rückfluss pro CHF 1 Einsatz zwischen rund CHF 3.00 (1.50 × 2.00) und rund CHF 7.50 (2.50 × 3.00); diese Beispiele sind eine Rechenhilfe und keine Quote eines Anbieters.

Grundlagen der Systemwette: warum die zweite Zahl mehr Druck macht als die erste

Zwischen Heinz und Super Heinz liegt eine Auswahl und ein Sprung im Einsatz. Der Heinz zahlt 57 Wetten, der Super Heinz 120 — mehr als das Doppelte bei nur einer Auswahl zusätzlich. Der Grund liegt in der Kombinatorik: Zu jeder neuen Auswahl kommen alle Kombinationen hinzu, die sie enthält. Wer von Heinz auf Super Heinz wechselt, verdoppelt seinen Einsatz und bekommt dafür die Aussicht auf Erträge aus mehr Ebenen.

Ein aufgeschlagenes Notizbuch mit handschriftlichen Pfeilen und Kästchen liegt neben einer Kaffeetasse auf einem Schreibtisch am Fenster.
Die Super-Heinz-Wette erweitert das Prinzip auf 7 Auswahlen und umfasst 120 einzelne Wetten.

Was der Sprung nicht verändert: dass mindestens zwei Auswahlen gewinnen müssen. Auch der Super Heinz kennt keinen Trostpreis für einen einzigen Treffer.

Der Vollständigkeit wegen die Fortsetzung: Der Goliath umfasst acht Auswahlen und 247 Wetten. Diese Reihe — 57, 120, 247 — ist im englischen Wettmarkt gewachsen und nicht aus Schweizer Produktkatalogen. Wer heute bei Swisslos oder der Loterie Romande eine Systemwette auf sechs Auswahlen bildet, findet dort keine Produktbezeichnung «Heinz», sondern ein Systemwetten-Angebot, aus dem sich die Kombinationsebenen zusammenstellen lassen. Der Kombiboost bei Sporttip gilt ausdrücklich auch für Systemwetten.

Was eine Quote hergibt, wenn man sie zu Ende rechnet — und was die Marge pro Linie kostet

Jede Quote ist ein Preis, und jeder Preis enthält den Anteil des Anbieters. Der Fachbegriff dafür ist der Quotenschlüssel oder die Auszahlungsquote: der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt, berechnet als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge desselben Markts. Die Marge ist 100 % minus diesem Wert. Das ist keine Schweizer Besonderheit und keine versteckte Gebühr — es ist der Grund, warum ein Buchmacher existiert.

Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag einer Wette aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist der Moment, in dem ein Bruchteil eines Rappen verschwindet — bei einem einzelnen Wettschein irrelevant, über viele Wetten hinweg eine stille Einnahme des Anbieters.

Die Marge trifft eine Systemwette härter als eine Kombiwette, und der Grund ist kein Vorwurf, sondern Arithmetik. Jede der 57 Wetten einer Heinz-Wette trägt ihre eigene Marge. Wer CHF 1 pro Einzelwette setzt, zahlt die Marge 57 Mal — nicht einmal. Wer mit einer einzelnen Kombiwette über dieselben sechs Auswahlen spielt, zahlt sie einmal. Die Systemwette tauscht also ein breiteres Ertragsfenster gegen einen höheren Gesamtaufwand an Marge. Das ist ein fairer Tausch, solange man ihn kennt; ein schlechter, solange man glaubt, 57 Wetten seien mehr Intelligenz im selben Einsatz.

Wer ein Gefühl für einen fairen Anteil will, kann sich die Rechnung an einem Zwei-Ausgang-Markt ansehen: Bei Quoten von 1.90 und 1.90 liegt der Auszahlungsanteil bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also 95 %. Die Marge beträgt damit 5 %. Bei dieser Zahl ist noch nichts über den Ausgang gesagt, und sie macht keinen Anbieter besser als den anderen — sie sagt nur, dass von CHF 100 auf diesem Markt CHF 95 zurückfliessen, wenn beide Ausgänge gleich stark gespielt werden. Diese 5 % sind eine Beispielrechnung auf einem hypothetischen Markt, nicht die Marge eines bestimmten Schweizer Anbieters und nicht die eines bestimmten Spiels.

Wenn ein Ereignis verschwindet, wird es für die Systemwette unangenehm

Ein abgesagtes und nicht binnen 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholtes Wettereignis macht die Sporttip-Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Kombiwette senkt das die Gesamtquote. Bei einer Heinz-Wette ist der Effekt grösser, weil die betroffene Auswahl in Dutzenden Einzelwetten steckt: Fällt sie mit Quote 1.00 aus dem Produkt, bleibt jede Kombination, die sie enthielt, kleiner als erhofft.

Dasselbe gilt für Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden — sie zählen mit Quote 1.00 — und für spielentscheidende Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid, in denen Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten kann. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird.

Kombinationen voneinander abhängiger Wettereignisse derselben Sportveranstaltung sind bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion möglich. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für eine Systemwette heisst das: Wer zwei Märkte desselben Spiels in seine Auswahl nimmt, sollte prüfen, ob die Plattform das zulässt, oder mit einer Rückabwicklung rechnen.

Der Cash-Out bei Sporttip ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und ausschliesslich als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Für eine Systemwette mit 57 Einzellinien ist damit klar: Es gibt keinen Weg, nur die Hälfte zu retten.

Quotenboosts und Kombiboost: zwei verschiedene Dinge

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die 5 % bei vier Voraussagen sind die Zahl, an der sich die Erwartung am besten prüfen lässt. Vier Voraussagen zu je mindestens 1.50 ergeben eine Gesamtquote von mindestens 5.06; der Bonus greift auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz. Bei einem Einsatz von CHF 1 sind das rund CHF 4.06 Nettogewinn und damit rund 20 Rappen Bonus. Wer für diesen Betrag eine zusätzliche Voraussage sucht, zahlt mehr Risiko für weniger, als er glaubt.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist eine Regel, die man beim Setzen kennen muss, weil sie erst im Moment der Auszahlung sichtbar wird — nicht in dem Moment, in dem man sich entscheidet.

Gratisspielguthaben und Gratiswetten brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Bonusbeträge und -bedingungen stehen nur in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine Werbeveranstaltung, die in der Schweiz nicht erlaubt ist, darf nicht beworben werden (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS).

Rechtslage im Vergleich: zwei Veranstalter mit Bewilligung, acht Namen ohne

Der Vergleich, den dieses Thema eigentlich verlangt, ist kein Ranking mit einem Sieger. Er ist ein Vergleich zweier Anbieter mit demselben gesetzlichen Rahmen und unterschiedlichen Bedingungen — und daneben eine Reihe von Namen, die in der Schweiz beworben werden, ohne hier zugelassen zu sein.

Ein Fussball liegt auf dem Rasen eines leeren Stadions am frühen Abend, dahinter erheben sich schneebedeckte Berge unter klarem Himmel.
Bei Sporttip beträgt der Höchsteinsatz für eine Systemwette CHF 10'000, für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Swisslos Sporttip ist der Anbieter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Die Mindesteinsätze sind niedrig, die Höchsteinsätze für Einzel- und Kombinationswetten liegen bei CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000. Der Kombiboost belohnt mehr Voraussagen mit steigenden Prozentsätzen, und der Cash-Out steht für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten zur Verfügung — mit der Einschränkung, dass es nur den vollständigen gibt. Die Verlustlimiten müssen vor der ersten Teilnahme gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Das ist die schärfste Spielerschutz-Rückmeldung im Feld, und sie ist nicht freiwillig.

Loterie Romande Jouez Sport ist der Anbieter für die sechs Westschweizer Kantone, mit einem Netz von 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Der Mindesteinsatz online liegt bei CHF 2, an Verkaufsstellen bei CHF 3, für Multiples bei CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500 — die Hälfte des Sporttip-Werts —, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Zu den ausländischen Namen ist die Einordnung kurz und unangenehm: Keiner von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung, weil es ausser den beiden Veranstaltern keine gibt. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz nach Artikel 4 BGS keine Wirkung. Keiner von ihnen ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und keiner bietet einen Schweizer Rechtsweg. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden. Was sie an sonstigen Bedingungen mitbringen, ist nicht Gegenstand dieses Vergleichs — wer dort ein Konto eröffnet, sollte die Bedingungen selbst lesen, bevor er Geld einzahlt.

Deutlich gesagt: «keine Schweizer Bewilligung» ist keine Beschreibung eines schlechteren Produkts, sondern eine Beschreibung eines fehlenden Schutzes. Wer bei einem dieser Anbieter spielt, tauscht die Schweizer Rückgriffsmöglichkeiten gegen ein anderes Angebot. Das kann eine bewusste Entscheidung sein, aber es ist eine, die ihren Preis hat — und der Preis zeigt sich nicht im Bonus, sondern im Moment, in dem etwas schiefgeht.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Zehn Namen stehen hier zur Prüfung: die beiden bewilligten Schweizer Veranstalter zuerst, danach acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Sie stehen nicht in derselben Kategorie, und die Reihenfolge soll das nicht verschleiern.

Swisslos Sporttip: die Sportwette mit vollem Schweizer Rahmen

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) veranstaltet; Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist die Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter der Aufsicht der Gespa.

Die Einsatzstruktur ist in zwei Stufen gebaut: CHF 1 Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Höchsteinsatz für dieselben, CHF 10’000 für eine Systemwette. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht, eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre gilt schweizweit auch für Casinos und für Liechtenstein.

Beim Kombiboost wächst der Bonus auf den Nettogewinn mit der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn, jeweils mit Quote von mindestens 1.50 je Voraussage und nur online. Ein Cash-Out ist möglich, aber nur vollständig und ohne Garantie für jeden Markt; der Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Gewinn.

Für wen das passt, entscheidet der Wohnsitz mehr als der Geschmack. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet lebt, bekommt hier die pflichtgemässen Verlustlimiten, das schweizweite Sperrregister und den vollständigen Gerichtsweg. Das ist der eigentliche Unterschied zu jedem Namen im Abschnitt «Die zehn Anbieter im Einzelnen» — und er ist bei jedem Kontakt mit dem Anbieter spürbar, vom Limitenformular bis zum Cash-Out.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Alternative mit halben Höchsteinsätzen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz mit 221 Mitarbeitenden. Auch hier ist die Bewilligung die Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS unter der Aufsicht der Gespa.

Bei den Einsätzen liegt der Anbieter über Sporttip beim Minimum und deutlich darunter beim Maximum: CHF 2 mindestens online, CHF 3 an Verkaufsstellen, CHF 2 für Multiples — aber nur CHF 500 Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten. Der Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten, der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000.

Die Obergrenzen für Kombiwetten sind zusätzlich geregelt: 2 bis 10 Voraussagen, Gesamtquote mindestens 1.10 und höchstens 100’000. Wer eine Wette mit vielen Fussballspielen anlegt, stösst hier früher auf eine Wand als bei Sporttip.

Für wen das passt, hängt an zwei Dingen: am Wohnsitz in einem der sechs Kantone und am Verhältnis von Einsatz zu Deckel. Wer in Lausanne CHF 300 auf eine Kombiwette setzen will, findet hier eine Grenze, die Sporttip nicht kennt — dafür findet er ein Netz von 2’350 Verkaufsstellen, das für einen Bar-Wetter ohne Online-Konto mehr wert sein kann als die Grenze ihm nimmt.

MyStake: ohne Schweizer Bewilligung, mit Krypto-nahem Profil

MyStake ist auf dieser Liste der erste Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine Schweizer Bewilligung existiert nicht, und das ist keine Formalie: Nach Artikel 4 BGS gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz, und eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Eine in der Schweiz anerkannte Lizenz ist nicht feststellbar.

Die Folgen dieses Status sind konkret und unangenehm. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, das nach Artikel 80 bis 82 BGS geführt wird. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, an den sich ein Spielender wenden könnte. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden — gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt.

Wer ein Konto bei einem solchen Anbieter führt, sollte wissen, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können. Der Spielende wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber sein Geld kann weg sein, ohne dass er eine Handhabe hat.

Der Vergleich, um den es hier wirklich geht, ist kein Produktvergleich: Auf der einen Seite steht eine Aufsicht, ein Register und ein Gerichtsweg, auf der anderen eine Plattform, die funktioniert, solange nichts passiert. Das ist der ganze Unterschied — und er wird genau in dem Moment relevant, in dem man ihn braucht.

HighFlyBet: das Angebot ohne Schweizer Rückgriff

HighFlyBet teilt den Status der übrigen ausländischen Marken: keine Schweizer Bewilligung, keine feststellbare Anerkennung in der Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Zu den konkreten Bedingungen dieses Anbieters — Mindesteinsätze, Höchsteinsätze, Auszahlungszeiten — ist hier nichts festgestellt. Wer sich dafür interessiert, muss die Bedingungen auf der Plattform selbst lesen; hier steht dazu nichts, weil dazu nichts belegt ist. Was belegt ist, ist der Status, und der ist derselbe wie bei jedem anderen Namen ohne Bewilligung in dieser Liste.

Es lohnt sich, diesen Abschnitt neben die Abschnitte «Swisslos Sporttip» und «Loterie Romande Jouez Sport» zu stellen. Bei Swisslos und der Loterie Romande weiss man, was bei einem Streit passiert: Es gibt eine Aufsicht und ein Verfahren. Hier weiss man es nicht, und das ist keine Lücke in dieser Darstellung, sondern die Eigenschaft des Angebots.

Duelbits: keine Bewilligung, keine Registeranbindung

Duelbits gehört zur gleichen Gruppe: kein Schweizer Permit, keine anerkannte Lizenz feststellbar, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste der Gespa.

In der Schweiz zugelassen ist dieser Anbieter nicht, und damit ist auch sein Sportwettenangebot nicht Teil des bewilligten Katalogs. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten gilt für die bewilligten Veranstalter; sie beschreibt nicht, was dieser Anbieter anbietet, und sie schützt niemanden, der dort spielt.

Wer hier ein Konto führt und bei einem Konflikt Recht sucht, sucht es im Ausland, in einer Sprache, in einem Rechtssystem und bei einer Aufsicht, die mit der Schweiz nichts zu tun hat. Für einen Wettenden mit Wohnsitz in der Schweiz ist das kein theoretischer Nachteil. Es ist der Nachteil.

Rollbit: der ausländische Name ohne Schweizer Schutz

Rollbit steht in derselben Kategorie: ohne Schweizer Bewilligung, ohne feststellbare Anerkennung in der Schweiz, ohne Sperrregister-Anbindung, ohne Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.

Der einzige Grund, warum solche Namen in einem Schweizer Vergleich überhaupt auftauchen, ist ihre Sichtbarkeit. Sie werden beworben, sie erscheinen in Suchergebnissen, und die Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Glücksspiel ist nach Artikel 74 Absatz 3 BGS verboten und nach Artikel 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht. Sichtbarkeit ist also kein Qualitätsnachweis. Manchmal ist sie ein Hinweis auf das Gegenteil.

Wer die Sportarten und Wettarten prüfen will, die in der Schweiz erlaubt sind, findet die massgebliche Liste bei der Gespa. Sie sagt, worauf gesetzt werden darf — und über alles, was darüber hinausgeht, sagt sie nichts.

Boomerang Bet: kein Schweizer Permit

Boomerang Bet trägt denselben Status: keine Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz anerkannte Lizenz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrung der Domain.

Was ein Anbieter ohne Bewilligung in der Schweiz anbietet, ist nicht Teil des geschlossenen Katalogs der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Das heisst im Umkehrschluss nicht, dass das Angebot besser wäre. Es heisst, dass es keiner Aufsicht unterliegt, die man in der Schweiz anrufen könnte.

Für einen bettenden Leser ist die praktische Frage nicht, ob eine Plattform gute Quoten zeigt, sondern was passiert, wenn die Auszahlung ausbleibt. Bei einem bewilligten Veranstalter gibt es eine Antwort auf diese Frage. Hier gibt es keine.

Unibet: international bekannt, in der Schweiz ohne Permit

Unibet ist eine international bekannte Marke, aber das ändert den Status in der Schweiz nicht. Keine Schweizer Bewilligung, keine feststellbare Anerkennung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Eine internationale Bekanntheit ist kein Ersatz für eine Bewilligung nach Artikel 21 bis 25 BGS, und sie sagt nichts über den Schutz eines Spielenden in der Schweiz. Der Punkt ist nicht die Grösse des Anbieters, sondern die Zuständigkeit: Eine Beschwerde läuft bei einer ausländischen Stelle, nach ausländischem Recht, in einer anderen Sprache.

Wer sich von einem bekannten Namen angezogen fühlt, sollte sich die entscheidende Frage stellen: Wenn beim Auszahlen etwas klemmt, wen rufe ich an? Die Antwort ist nicht «niemand», aber sie ist auch nicht «die Gespa».

Sportuna: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg

Sportuna ist ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung gelistet. Eine in der Schweiz anerkannte Lizenz ist nicht feststellbar, es besteht keine Anbindung an das Sperrregister, und ein Schweizer Rechtsweg öffnet sich nicht. Die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.

Bei einem Anbieter dieser Gruppe gibt es keine der Vorkehrungen, die in der Schweiz Pflicht wären: kein zwingendes Limiten-Set vor der ersten Teilnahme, keine schweizweite Sperre, die auch Casinos erfasst, kein gesetzlich vorgeschriebener Auszahlungsweg auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers. Das sind nicht Extras, sondern die Bestimmungen, die bei einem bewilligten Veranstalter den Alltag regeln.

Wer wissen will, was im bewilligten Bereich gilt, findet das in den Abschnitten «Verlustlimiten sind Pflicht, und bei Systemwetten wird die Summe zur Falle» und «Spielsperre und Sperrregister». Was hier gilt, entscheidet der Anbieter in seinen eigenen Bedingungen.

Fezbet: der letzte Name ohne Schweizer Bewilligung

Fezbet schliesst die Liste mit demselben Status: keine Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz anerkannte Lizenz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste.

Dass hier acht Namen ohne Bewilligung stehen und zwei mit, ist die eigentliche Aussage dieser Liste. In einem Markt mit zwei zugelassenen Veranstaltern ist die Vielfalt im Suchfeld eine Vielfalt ohne Aufsicht. Wer aus dieser Gruppe wählt, wählt gegen das, was die Schweiz für Spielende eingerichtet hat — und sollte das mit offenen Augen tun, statt sich von der Zahl der Namen täuschen zu lassen.

Für einen Leser, der einfach nur Sportwetten spielen will, bleibt die Rechnung schlicht: Zwei Anbieter mit Bewilligung, zwei verschiedene Vertragsgebiete, eine sehr kurze Liste.

Was ein Gewinn kostet, wenn es ans Steuern geht

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400). Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich — deshalb gilt: je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für den typischen Wettenden ist das keine realistische Grösse: Die Wahrscheinlichkeit, mit einer Wette über eine Million zu gewinnen, ist so klein, dass die Einkommenssteuer in der Praxis kein Thema ist. Eine Steuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht — wer von einer «Wettsteuer» auf jeden Wettschein hört, hört von einem Instrument, das es hier nicht gibt.

Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus. Gewinne dort unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie anders behandeln: Die Praxis des Kantons Thurgau beispielsweise betrachtet Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte seine kantonale Steuerverwaltung fragen, bevor er einen grösseren Gewinn erwartet. Dieser Abschnitt ist allgemeine Information und keine Steuerberatung; für den eigenen Fall ist ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.

Der Steuerpunkt verstärkt, was der ganze Vergleich zeigt: Der Unterschied zwischen bewilligt und nicht bewilligt liegt nicht in der Quote. Er liegt darin, welches Recht auf einen Wettschein anwendbar ist, wenn es darauf ankommt.

Häufige Fragen zur Heinz-Wette

Wie funktioniert eine Heinz-Wette und aus welchen Einzelwetten besteht sie?

Eine Heinz-Wette deckt alle Kombinationen aus sechs Auswahlen ab dem Doppel ab und besteht aus 57 einzelnen Wetten: 15 Doppel, 20 Dreier, 15 Vierer, 6 Fünfer und 1 Sechser. Einzelwetten auf die Auswahlen sind nicht enthalten. Mindestens zwei Auswahlen müssen richtig sein, damit überhaupt ein Ertrag entsteht.

Was unterscheidet eine Heinz-Wette von einer gewöhnlichen Kombiwette?

Eine Kombiwette über sechs Auswahlen ist eine einzige Wette und zahlt nur, wenn alle sechs richtig sind. Die Heinz-Wette enthält diese Sechserwette ebenfalls, dazu alle Fünfer, Vierer, Dreier und Doppel. Sie zahlt deshalb schon bei zwei richtigen Auswahlen — kostet aber das 57-Fache an Einsatz.

Wie hoch ist der Gesamteinsatz, wenn jede Einzelwette denselben Betrag kostet?

Der Gesamteinsatz ist der Betrag pro Einzelwette mal 57. Bei CHF 1 pro Linie sind das CHF 57, bei CHF 0.50 sind es CHF 28.50, bei CHF 2 sind es CHF 114. Wer den Wettschein ausfüllt, sollte diesen Betrag kennen, bevor er ihn bestätigt — er hängt allein an der Zahl der Wetten.

Was unterscheidet eine Super-Heinz-Wette von der einfachen Heinz-Wette?

Der Super Heinz erweitert das Prinzip um eine Auswahl auf sieben und umfasst 120 Einzelwetten: 21 Doppel-, 35 Dreier-, 35 Vierfach-, 21 Fünffach-, 7 Sechsfach- und 1 Siebenfachwette. Beim doppelten Einsatz bietet er mehr Kombinationsebenen. Die Hürde bleibt dieselbe: mindestens zwei richtige Auswahlen.

Darf in der Schweiz nur bei Swisslos und der Loterie Romande auf Sport gewettet werden?

Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Sie bedienen getrennte Vertragsgebiete. Ausländische Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat nach Artikel 4 BGS hier keine Wirkung.

Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote, und wo steckt die Marge?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten; bei Sporttip wird auf zwei Nachkommastellen auf- und auf 5 Rappen abgerundet. Die Marge steckt in jeder Quote: Der Auszahlungsanteil eines Markts ist 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ), die Marge ist 100 % minus diesem Wert. Bei einer Systemwette fällt sie 57 Mal an.

Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»