Yankee-Wetten kosten mehr als eine Wette – und in der Schweiz darf sie fast niemand anbieten
Stand der Angaben: 29. Oktober 2026. Geprüft gegen die Bewilligungen und Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande sowie gegen die Veröffentlichungen der Gespa als Aufsichtsbehörde.

Eine Yankee-Wette sieht aus wie ein Sparmodell. Vier Voraussagen, elf Teilwetten, ein kleiner Einsatz pro Teilwette. Nur ist der Einsatz pro Teilwette nicht kleiner, wenn man ihn nicht kleiner macht. Aus vier Tipps auf vier Spiele wird ein Papier, das elfmal Geld bindet, und jede dieser elf Positionen trägt die Marge des Anbieters in sich. Der Unterschied zwischen einer Yankee und einem Vierfach-Combination ist deshalb nicht die Höhe des Einsatzes. Es ist die Frage, wie oft Sie denselben Ausgang noch einmal bezahlen.
In der Schweiz spitzt sich das auf eine Zahl zu, die kein Marketing wegdiskutiert: CHF 10’000 Höchsteinsatz für eine Systemwette bei Sporttip, CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette. Wer eine Yankee baut, sprengt die Limite der Einzelwette nicht, weil er sie in elf Teile zerlegt. Er zahlt elf Mal.
Nur zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten, und beide dürfen es nur für ihr eigenes Gebiet. Das ist keine Marktlücke, die auf einen Anbieter wartet. Es ist der ganze Markt.
Wie die Schweizer Bewilligung den Yankee-Markt zusammenhält
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019, geregelt in Art. 3 lit. c und e. Beaufsichtigt wird das nicht von der ESBK, die ausschliesslich Casinos kontrolliert, sondern von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist, in Kraft seit dem 1. Januar 2021.

Wer Sportwetten veranstalten will, braucht zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, Art. 21 bis 25 BGS. Und diese Bewilligung «gilt nur in der Schweiz», so Art. 4 BGS. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.
Das ist der Ausgangspunkt für jede Frage nach den besten Yankee-Anbietern. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen, Art. 125 BGS.
Zwei Namen, zwei Produkte, zwei Gebiete. Swisslos mit dem Produkt Sporttip, Sitz der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft in Basel, veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone.
Das Vertragsgebiet von Sporttip umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Jouez Sport gehört Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.
Für einen Yankee bedeutet diese Aufteilung etwas sehr Konkretes. Ein Konto bei Sporttip ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet möglich, Art. 47 Abs. 3 VGS. Wer in Genf wohnt, kommt online nicht an Sporttip. Wer in Zürich wohnt, nicht an Jouez Sport. Die freie Wahl zwischen zwei Systemwett-Anbietern, die ein Vergleich suggeriert, existiert für den einzelnen Spielenden nicht.
Ein Irrtum hält sich hartnäckig: Der Bundesrat habe Verlustlimiten von einigen Hundert Franken verhängt. Nein. Die Limiten setzt der Spielende selbst. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen, Art. 87 VGS. Die Senkung wirkt sofort, die Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein gesetzlicher fester Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.
Wer das Gegenteil hört, hat Werbung für ein Modell gehört, das es hier nicht gibt.
Ohne Schweizer Bewilligung: was ausländische Seiten den Spielenden kosten
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren, Art. 86 bis 93 BGS. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt, die Aufsichtsbehörde nennt das Domain-Hopping.

Damit ist die Sachlage klar umrissen. Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst irgendwoher, hat in der Schweiz keine Geltung, Art. 4 BGS. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren, Art. 130 BGS. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist die einzige.
Denn wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung setzt, hängt an keinem Sperrregister, hat keinen Schweizer Rechtsschutz und keine Fairplay-Kontrolle. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Und ein Punkt, der in der Werbung nie auftaucht: Die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Die Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten, Art. 74 Abs. 3 BGS, und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet, Art. 131 BGS. Eine Seite, die einen ausländischen Anbieter anpriese, würde also genau das tun, was der Gesetzgeber unter Strafe stellt. Ausländische Marken gehören deshalb in eine Vergleichstabelle, nicht in eine Empfehlung.
Und die ehrliche Fassung in beide Richtungen: Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Schweizer Schutz. Mit Schweizer Bewilligung gibt es zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Märkte, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist «die sichere Wahl» von sich aus. Jede kostet etwas.
Was die Spielsperre mit einem Systemwetten-Spieler macht
Eine Spielsperre bei Swisslos lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Von Amtes wegen kann eine Sperre überindebtete oder spielsuchtgefährdete Personen treffen, Art. 80 bis 82 BGS. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, Art. 84 VGS, unter Beteiligung einer Fachstelle, Art. 81 BGS. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, Art. 89 VGS.
Für eine Yankee ist das ein scharfes Werkzeug. Wer elf Teilwetten hält, hält einen Zugang offen, der in einem schlechten Lauf mehr bindet als eine Einzelwette. Die Gespa hat bei Testkäufen im Jahr 2025 an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Schalter ist also nicht streng, und niemand sollte ihn so darstellen. Minderjährige sind online nicht zugelassen, Art. 72 BGS. Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Ein Punkt, der eine Sperre gefährlich nebenwirkungsreich macht: Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, Art. 45 BGS. Ein Systemwetten-Schein, der nachträglich in die Sperre fällt, ist kein Guthaben. Er ist weg.
[Die Zuordnung der bewilligten und nicht bewilligten Anbieter ist als Tabelle direkt darunter abgebildet.]
| Brand | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| GG.BET | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
Die Tabelle trennt zwei Gruppen, die nicht vermischt werden dürfen. Die ersten beiden Zeilen sind Veranstalter im Sinne des Gesetzes. Die acht darunter sind Marken, die Schweizer Spielende im Netz antreffen, ohne dass eine Schweizer Bewilligung dahintersteht. Der Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung» ist dabei keine Nebenbemerkung. Er ist der ganze rechtliche Gehalt der Zeile.
Was ein Yankee in einem Markt mit einer Marge von etwa 5 % kostet
Wer elf Teilwetten kauft, kauft elf Mal dieselbe Dienstleistung. Der Preis dafür sitzt nicht auf der Rechnung, er sitzt in den Quoten. Die Auszahlungsquote eines Marktes rechnet sich als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes, die Marge ist 100 % minus dieser Quote.
Ein Rechenbeispiel, ausdrücklich als Beispiel und nicht als quotierte Quote: ein Zweiwegemarkt mit 1.90 auf beiden Seiten. Der Kehrwert jeder Quote ist 0.5263, die Summe beider Kehrwerte 1.0526, die Auszahlungsquote damit 95.0 %. Die Marge beträgt 5.0 % – beziehungsweise, je nach Markt und Quotensetzung, irgendwo zwischen 4 % und 6 %. Das ist eine Bandbreite mit Bedingung, keine feste Zahl.
Nun die Yankee. Vier Voraussagen ergeben elf Teilwetten: vier Einzelwetten, sechs Zweierkombinationen und eine Viererkombination. Nehmen wir an, jede der vier Voraussagen steht bei 1.90. Auf eine Einzelwette zu 1.90 bezahlt der Anbietende im Durchschnitt 95.0 % des Einsatzes zurück. Auf die Viererkombination aus vier solchen Quoten, Gesamtquote 13.03, gilt dieselbe Quote des Marktes – aber die Marge ist bereits vier Mal abgezogen worden, einmal in jeder Leg.
Aus einem Gesamteinsatz von CHF 110, elf Mal CHF 10, und vier richtigen Tipps auf den Einzelwetten, sechs richtigen Zweierkombinationen und einer richtigen Viererkombination liegt der Rückfluss bei rund CHF 222.40. Der Einsatz war CHF 110. Klingt nach einem guten Geschäft, bis man den Gegenfall rechnet. Drei richtige Tipps und ein falscher lassen drei Einzelwetten und drei Zweierkombinationen aufgehen, bei einem Einsatz von CHF 110 also rund CHF 68.40 zurück. Das ist ein Verlust von etwa 38 % des Einsatzes, und es ist der häufigere Fall als vier Richtige.
Genau hier liegt der eigentliche Kostenpunkt einer Yankee, und er hat mit der Quotenhöhe nichts zu tun. Die Zahl der Kombinationen wächst schneller als die Zahl der Einzelwetten. Bei vier Voraussagen sind es elf Teilwetten, bei fünf sind es 26, bei sechs 57, bei sieben 120, bei acht 247. Der Anteil des Einsatzes, der auf Kombinationen entfällt und damit mehrfach Marge trägt, steigt mit jeder weiteren Voraussage. Eine Super Yankee mit fünf Voraussagen bindet 26 Einsätze, und ein einziger Fehler streicht mehr als die Hälfte aller Positionen.
Ein Hochgefühl beim Bauen, ein Rechenexempel beim Auszahlen. Das ist keine Kritik an der Yankee als Wettform – sie ist eine legitime Systemwette – sondern an der Art, wie sie verkauft wird. Elf Teilwetten klingen nach Streuung. Sie sind Konzentration auf denselben Anbietergewinn.
Ein Yankee-Rechner sagt Ihnen nichts über Ihren Gegner
Die Rechner, die im Netz für Yankee und Super Yankee angeboten werden, machen ihre Arbeit ordentlich. Einsatz, Quoten und Anzahl richtiger Tipps hinein, mögliche Rückzahlung heraus, aufgeschlüsselt nach Einzelwetten, Zweier-, Dreier- und Viererkombinationen. Wer wissen will, was ein Schein bei einem bestimmten Ausgang zurückbringt, hat damit eine belastbare Antwort.
Nur ist die Frage falsch gestellt. Ein Rechner zeigt den Gewinn bei einer angenommenen Zahl richtiger Voraussagen. Wie wahrscheinlich dieser Ausgang ist, sagt er nicht. Vier Tipps auf vier Aussenseiter stehen im Rechner wie vier Tipps auf vier Favoriten, wenn die Quoten gleich sind. Die Eintrittswahrscheinlichkeit, die in jeder Quote steckt, wird nicht ausgewiesen.
Was ein Rechner ebenfalls nicht zeigt, ist die Marge. Er rechnet mit den Quoten der Teilwetten, nicht mit der Auszahlungsquote des Marktes. Bei einer Yankee multipliziert er das, was der Anbietende schon einbehalten hat, und liefert trotzdem eine saubere Zahl. Das ist kein Rechenfehler. Es ist die Grenze des Instruments.
Drei Dinge prüft niemand für Sie, und jedes kann den Schein entwerten. Erstens die Regel zur Spieldauer: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Zweitens die Absage: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig – Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Drittens die Auszahlung selbst: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei elf Teilwetten wird elf Mal gerundet.
Wer die Zahlen für die Steuer braucht, kommt mit dem Rechner ohnehin nicht weit. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht ab, je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Spielender gewinnt weit unter dieser Grenze und zahlt auf den Gewinn keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Für den eigenen Fall ist das ein Gespräch mit einer Steuerberaterin oder der kantonalen Steuerverwaltung, nicht mit einem Rechner im Netz.
Was Sie der Vergleich der Yankee-Anbieter tatsächlich fragen sollten
Ein Vergleich von Yankee-Anbietern, der nur Quoten nebeneinanderlegt, vergleicht die falsche Grösse. Alle elf Teilwetten einer Yankee fallen in denselben Markt mit derselben Marge. Der Unterschied zwischen zwei Anbietern liegt deshalb selten im Quotenniveau und fast immer in den Bedingungen drumherum: Wie hoch darf ein Systemwettenschein sein. Wie viel darf eine Auszahlung betragen. Was passiert mit einer abgesagten Begegnung. Wann verfällt ein Gewinn.
Diese Fragen haben in der Schweiz eine klare Reihenfolge, weil das Angebot vorgegeben ist.
- Zuerst: Wohnsitz. Ohne Aufenthalt im Vertragsgebiet gibt es kein Online-Konto, und damit ist die Frage nach der Quote bereits entschieden.
- Dann: der Höchsteinsatz für Systemwetten. Er bestimmt, wie viele Voraussagen ein Schein überhaupt tragen kann, und damit, wie oft die Marge anfällt.
- Danach: die Auszahlungsmodalität. Wer per Auszahlungsschein auf ein Konto im eigenen Namen will, muss die Fristen kennen.
- Zuletzt: die Quoten. Sie sind das Ergebnis der drei Punkte davor, nicht ihr Ersatz.
Der wichtigste Vergleichspunkt ist dabei der unauffälligste. Bei Swisslos zahlt der Betrieb Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer seine Yankee-Gewinne in kleinen Schritten hebt, zahlt ab dem dritten Mal.
Ein zweiter Punkt, der in der Werbung nie auftaucht: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Eine Yankee mit vier Voraussagen hat genau so viele Auswertungszeitpunkte, und ein gestrichener Teilgewinn ist kein Gewinn.
Und die Frage, die der Vergleich nicht beantworten kann, weil sie keine Vergleichsfrage ist: Ob ein Angebot verfügbar ist, entscheidet bei Swisslos das Programm. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Bewertet werden alle Marken nach denselben Kriterien – Bewilligungsstatus, Einsatzgrenzen, Auszahlungsmodalitäten, Systemwetten-Tauglichkeit. Das heisst nicht, dass sie dasselbe sind. Zwischen dem ersten Platz und dem achten liegt in dieser Liste kein Quotenunterschied. Er liegt darin, was im Streitfall passiert.
Sporttip: 19 Kantone, Tessin, Liechtenstein – und der einzige Ort mit echten Systemwetten-Limiten
Sporttip ist das Produkt von Swisslos, veranstaltet für die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Der Sitz der Genossenschaft ist Basel, die Rechtsgrundlage die IKV 2020. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa.
Der Höchsteinsatz ist die Zahl, um die sich hier alles dreht: CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1. Wer eine Yankee mit vier Voraussagen baut, kann pro Teilwette bis CHF 909 ansetzen, ohne die Systemwettenlimite zu reissen. Anders gesagt: Die Limite, die für eine einzelne Kombinationswette bei CHF 1’000 liegt, liegt für elf Teilwetten bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Beim Kombiboost wird es interessant. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist für eine Yankee der direkte Berührungspunkt: vier Voraussagen mit Quoten ab 1.50 sind genau die Untergrenze, bei der 5 % Nettogewinnbonus fällig werden. Die untere Schwelle der Yankee ist damit identisch mit der unteren Schwelle des Boosts. Für einen Schein mit vier Favoriten zu je 1.20 gibt es weder den Boost noch eine besonders sinnvolle Yankee.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Bei einem Boost verfällt die Erhöhung, wenn ein Cash-Out ausgeführt wird.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Für eine Systemwette spielt der Quotenboost damit keine Rolle, der Kombiboost dagegen sehr wohl.
Ein Mechanismus, den man kennen sollte, bevor man einen Schein baut: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei einer Yankee, die gern zwei Märkte desselben Spiels verbindet – Ergebnis und Tore, Handicap und Über/Unter – ist das der wunde Punkt. Die Rückerstattung ist kein Schaden, aber der Schein ist dahin.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für eine Yankee heisst das: Eine Leg kann nachträglich aus der Bewertung fallen, und die Gesamtquote sinkt entsprechend.
Beim Konto wird es streng. Registrierung ab 18 Jahren, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Das Zahlungskonto folgt denselben Regeln. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Das ist die erste echte Yankee-Adresse der Schweiz, und das Verdikt folgt aus dem Preis, den der Rahmen setzt. Nicht die Quote entscheidet hier, sondern die CHF 10’000 Systemwettenlimite: Sie ist der einzige Grund, weshalb eine Yankee in der Schweiz überhaupt über kleine Einsätze hinaus Sinn ergibt. Wer eine Vier-Voraussagen-Yankee mit Einsätzen im zweistelligen Bereich spielt, für den ist die Limite ohne Bedeutung, und dann bleibt von diesem Anbieter vor allem die Ausweisprüfung.
Jouez Sport: sechs Kantone, Multiples bis CHF 7’500 Einsatz
Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande, veranstaltet für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei Sporttip: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter Gespa-Aufsicht, beschränkt auf das eigene Gebiet.
Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500. Und dann kommt die Zahl, die hier zählt: Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Wer eine Yankee in der Westschweiz baut, stösst also nicht an die Limite pro Wette, sondern an die Scheinlimite.
Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Die Obergrenze der Gesamtquote ist bei einer Yankee mit hohen Einzelquoten erreichbar; wer fünf Tipps zu je 10.00 verbindet, landet bei 100’000 und hat die Grenze schon berührt.
Die Struktur dieses Anbieters ist konsequent auf Multiples ausgerichtet. Der eigene Mindestbetrag für Multiples liegt niedriger als der Schalter-Mindestbetrag, es gibt eine eigene Einsatzgrenze für den ganzen Multiple-Schein und eine eigene Gewinnobergrenze für alle Multiples zusammen. Wer eine Yankee spielt, spielt genau in der Kategorie, für die hier die meisten Regeln geschrieben wurden.
Und das ist auch der Vorbehalt: Diese Regeln lesen sich nicht wie ein Marketingtext, sie lesen sich wie ein Regelwerk. Der Schein hat einen Deckel, die Gesamtquote hat einen Deckel, der Gewinn hat zwei Deckel. Für eine Yankee ist das keine Nebensache – bei elf Teilwetten sind die Summen schnell gross und die Deckel greifen früher, als die Einzelquoten vermuten lassen. In der Westschweiz bekommt man damit einen Anbieter, dessen Spielregeln bis in die dritte Kommastelle durchdacht sind, und genau diese Sorgfalt ist der Grund, warum die eigene Obergrenze kein Zufall ist: Sie ist die Versicherung gegen einen Schein, den niemand mehr überblickt.
1Bet: der Name, der in der Schweizer Liste nur eine function erfüllt
1Bet trägt keine Schweizer Bewilligung. Es ist eine der Marken, die ein Schweizer Spielender im Netz antrifft, ohne dass eine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach BGS dahintersteht. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht feststellbar und hätte in der Schweiz ohnehin keine Geltung, Art. 4 BGS. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.
Was hier in der Vergleichszeile steht, ist also nicht ein Angebot, sondern ein Status. Für einen Yankee ist der Status die entscheidende Angabe, weil jede Systemwette mit echten Einsätzen elf Positionen bindet und ein Streitfall über eine dieser Positionen in der Schweiz nicht austragbar ist. Wer bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung spielt, verzichtet auf das Verfahren, nicht auf die Wette.
Wettigo: derselbe Status, dieselbe Kostenfolge
Wettigo steht ohne Schweizer Bewilligung in dieser Liste. Auch hier: keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach BGS, eine gemeldete Bewilligung nicht feststellbar und ohne Geltung in der Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, eine mögliche Aufnahme der Domain in die Sperrliste mit DNS-Blockade durch Schweizer Telekom-Anbieter.
Der Kostenpunkt ist derselbe wie bei jeder Marke in dieser Gruppe und wird deshalb nicht wiederholt: Wer hier einen Schein mit elf Teilwetten hält, hält elf Positionen ohne Schweizer Durchsetzungsweg. Für Spielende, die eine Yankee als reine Unterhaltung mit kleinen Einsätzen betrachten, ändert das nichts am Ablauf. Für Spielende, die eine fünfstellige Summe riskieren, ändert es alles.
PowBet: eine Zeile im Vergleich, kein Anbieter für den Yankee-Plan
PowBet wird hier ohne Schweizer Bewilligung geführt. Die Bewilligungslage entspricht der der übrigen ausländischen Marken in dieser Liste, und damit auch die Folge für das Sperrregister, den Rechtsschutz und die Sperrliste.
Diese Marke zeigt gut, wie ein Vergleich über zehn Namen funktioniert, ohne dass zehn Mal dasselbe dasteht. Der Beitrag zur Yankee-Frage liegt nicht in einer Eigenheit des Produkts, sondern in der Vollständigkeit des Bildes: Wenn die Liste nur die zwei bewilligten Veranstalter enthielte, sähe der Schweizer Markt wie eine geschlossene Welt aus. Er ist es auch. Nur sieht er nicht so aus, wenn man im Netz sucht.
Cloudbet: Krypto trifft auf eine Bewilligungslücke
Cloudbet steht ohne Schweizer Bewilligung in dieser Aufstellung. Auch für diese Marke gilt die Bewilligungslage der ausländischen Gruppe mit den entsprechenden Folgen für Sperrregister, Rechtsschutz und eine mögliche DNS-Blockade.
Auffällig ist hier weniger die Wette als die Zahlungsart. Wer glaubt, mit Krypto anonym einzahlen zu können, sollte einen Punkt kennen, der auch die Auszahlung betrifft: Bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern werden Gewinne und Guthaben ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt, Art. 50 Abs. 2 VGS; anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Eine Kreditgewährung an Spielende ist verboten, Art. 75 Abs. 1 BGS. Wer eine Yankee bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung spielt, tauscht also nicht nur den Rechtsschutz gegen eine andere Zahlungsart, sondern verzichtet auf eine Struktur, die in der Schweiz gerade dazu dient, die Herkunft des Geldes zu kennen.
Bahigo: derselbe Status, andere Position im Schein
Bahigo gehört zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung, mit den bekannten Folgen: keine Geltung einer gemeldeten Bewilligung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlisten-Risiko.
Auch hier liegt der Beitrag im Vergleich darin, die Reihenfolge richtig zu halten. Die zwei bewilligten Veranstalter stehen in dieser Liste oben, weil sie die einzigen sind, deren Bedingungen überhaupt mit dem BGS vereinbar sind. Alles darunter ist Referenzmaterial. Wer die Liste von unten nach oben liest, weil die Namen dort vertrauter klingen, verliert genau die Information, für die sie gemacht ist.
BDMBet: eine Marke, ein Status, ein Vergleichsbeitrag
BDMBet steht ohne Schweizer Bewilligung in dieser Liste, mit der Bewilligungslage der ausländischen Gruppe und den entsprechenden Konsequenzen für Sperrregister, Rechtsschutz und Sperrliste.
Für die Yankee-Frage ist der Status wichtiger als alles, was über das Produkt gesagt werden könnte. Elf Teilwetten bedeuten elf Einsätze und elf mögliche Streitpunkte – ein abgesagtes Spiel, eine nachträglich mit Quote 1.00 gewertete Leg, ein Rundungsdifferenzbetrag. In der Schweiz ist für einen bewilligten Anbieter die Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief der Weg, den das Reglement vorsieht. Weg nicht. Wer Systemwetten spielt, spielt hier in einem rechtsleeren Raum.
FortuneJack: derselbe Status wie die Zeilen darüber
FortuneJack wird ohne Schweizer Bewilligung geführt. Bewilligungslage der ausländischen Gruppe, keine Geltung in der Schweiz, kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche DNS-Blockade über die Sperrliste.
Der wiederkehrende Status in dieser Liste ist kein Redaktionsfehler, sondern das Ergebnis. Die Schweiz lässt Sportwetten nur über zwei Veranstalter zu, und die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Bewilligungen, weil es keine gibt. Jede Marke in dieser Gruppe teilt dieselbe rechtliche Ausgangslage, und die einzige sinnvolle Unterscheidung wäre eine, die das Schweizer Recht gar nicht kennt.
GG.BET: solid im Bekanntheitsgrad, nicht in der Bewilligung
GG.BET steht ohne Schweizer Bewilligung in dieser Aufstellung, mit derselben Bewilligungslage und denselben Folgen wie die übrigen ausländischen Marken.
Bekanntheit ist kein Kriterium. Dieser Name taucht in Diskussionen über Systemwetten regelmässig auf, und Bekanntheit ist genau das, was der Vergleich nicht belohnen darf. Die entscheidenden Zeilen sind die zwei obersten und die Zahl CHF 10’000 in der Sporttip-Zeile. Alles darunter ist eine Liste der Marken, die einem Schweizer Spielenden begegnen, markiert als das, was sie sind.
Was eine Yankee über das Budget und die eigenen Limiten sagt
Eine Yankee bindet mehrere Einsätze gleichzeitig, und damit wiegt der Gesamteinsatz schwerer als bei einer Einzelwette. Genau daraus folgt für Spielende der einzige Schutzmechanismus, der unabhängig vom Anbieter funktioniert: ein vorher festgelegtes Budget und eine Verlustlimite, die vor dem ersten Schein gesetzt wird, nicht danach.
Die Grenzen setzt der Spielende selbst, nicht der Staat. Die Senkung wirkt sofort, die Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese Verzögerung ist eine Bremse gegen den Impuls, nach einer Serie die Notbremse wieder zu lösen, und wer sie nutzt, nutzt sie am besten am Anfang.
Praktisch heisst das für einen Yankee-Schein, dass die Einsatzhöhe aus dem Verlustrahmen folgt und nicht umgekehrt. Bei einem Monatsverlustrahmen von CHF 200 kann eine Vier-Voraussagen-Yankee mit CHF 110 Gesamteinsatz rund zwei Mal in diesem Rahmen gespielt werden. Wer den Einsatz nach der Quotenhöhe wählt statt nach diesem Rahmen, gibt dem Systemwetten-Format genau die Rolle, die es nicht haben sollte: die des Verstärkers.
Ein zweiter Mechanismus greift, wenn das Budget gerissen ist. Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für bis zu 180 Tage setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf, und eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen. Der Eintrag gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die einzige Massnahme, die auch dann noch hilft, wenn Budget und Verlustlimite bereits leer sind. Wer sie braucht, findet sie in den Limiten und im Spielerschutz des Veranstalters, nicht in einer Wettscheinkorrektur.
Häufig gestellte Fragen
Aus welchen Teilwetten besteht eine Yankee-Wette?
Vier Voraussagen ergeben elf Teilwetten: vier Einzelwetten, sechs Zweierkombinationen und eine Viererkombination. Jede dieser elf Positionen trägt den Einsatz und die Marge des Anbieters. Bei einer Yankee mit fünf Voraussagen – der Super Yankee – sind es 26 Teilwetten, bei sechs 57.
Wie viele Voraussagen muss eine Yankee richtig treffen, damit etwas zurückkommt?
Zwei genügen für einen Rückfluss, weil daraus eine Zweierkombination aufgeht. Für einen Gewinn über dem Gesamteinsatz braucht es deutlich mehr. Bei einem Schein mit vier Einsätzen zu CHF 10 und Quoten um 1.90 werfen zwei richtige Tipps rund CHF 36 zurück – weniger als die Hälfte des Einsatzes von CHF 110.
Welcher Höchsteinsatz gilt bei Sporttip für eine Systemwette?
Bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz für eine Systemwette bei CHF 10’000, für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, der Mindesteinsatz bei CHF 1. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Worin unterscheiden sich Yankee, Super Yankee und Heinz?
Die Zahl der Voraussagen ändert die Zahl der Teilwetten, nicht die Logik. Vier Voraussagen ergeben elf Teilwetten, fünf ergeben 26, sechs ergeben 57. Mit jeder weiteren Voraussage steigt der Anteil des Einsatzes, der auf Kombinationen entfällt und damit mehrfach die Marge trägt.
Wie genau sind Yankee-Rechner, und was zeigen sie nicht?
Sie rechnen Einsatz, Quoten und die Zahl richtiger Voraussagen korrekt in eine Rückzahlung um. Sie zeigen weder die Marge des Marktes noch die Eintrittswahrscheinlichkeit der Quoten. Auch Fristen wie die 48-Stunden-Regel bei Absagen und die Rundung auf 5 Rappen bilden sie nicht ab.
Welche Veranstalter bieten in der Schweiz Systemwetten an?
Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport; beide sind nach BGS bewilligt und bedienen ihr eigenes Gebiet, ein Online-Konto verlangt Wohnsitz dort. Ausländische Seiten haben keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss ans Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz.
Wettarten – freiwettench.com
Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»
